§218 StGB
Abtreibung ist ein Straftatbestand & und steht im StGB direkt neben Mord & Totschlag. Ist also immer illegal & bleibt nur unter bestimmten Umständen straffrei. §218 kriminalisiert ungewollt Schwangere & Ärzt*innen. Letztere sind dadurch seltener bereit den medizinischen Eingriff anzubieten. Es handelt sich um eine Versorgungsnotlage!