Wie viele Abtreibungen gibt es pro Jahr? Wie viele der Schwangeren bereuen später ihre Entscheidung? Und wie viele Gynäkolog*innen bieten Schwangerschaftsabbrüche überhaupt an?

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Reproduktive Rechte bedeuten nicht nur, einen Zugang zu einer legalen #Abtreibung zu haben. #ReproduktiveRechte meinen auch, selbstständig zu entscheiden, dass man #Kinder haben möchte. Ein Recht, dass gebärfähigen Native Americans in den 1960ern & 1970ern nicht zugestanden wurde & heute teilweise immer noch nicht wird.

Verschlossene Eileiter, entfernte Uteri & damit Sterilisationen gegen den eigenen Willen – das ist das Schicksal mindestens jeder vierten indigenen Frau [1], die in den 60ern & 70ern durch den so genannten „Indian Health Service“ in den #USA behandelt wurde. Das berichtet Jane Lawrence, die für die Dokumentation der #Zwangssterilisationen indigener Frauen zuständig ist. Der Grund für diese Zwangssterilisationen war die Annahme vieler Ärzt*innen des „Indian Health Services“, dass indigene Frauen nicht die „Intelligenz besaßen, andere Verhütungsmittel effektiv zu nutzen“, so Lawrence. Die damalige US-Regierung vertrat die Ansicht, dass „zu viele Minderheiten Probleme in der Nation verursachten“ & die Geburtenrate unter Native Americans zu hoch sei. Rechtlichen Schutz gab es keinen: Fälle von Zwangssterilisation oder falsche Beschreibungen von medizinischen Eingriffen wurden kaum oder nur unzureichend strafrechtlich verfolgt. Trotz der Verabschiedung eines Gesetzes zum Schutz gebärfähiger Personen vor Zwangssterilisation im Jahr 1974 kam es weiterhin dazu. Allein zwischen 1970 & 1976 wurden 25 – 50 % der indigenen Frauen in den USA sterilisiert. Laut Lawrence finden selbst heute noch Zwangssterilisationen statt.

Die Folgen sind bis in die Gegenwart spürbar. Die vielleicht dramatischste Auswirkung für die Native Americans sieht Lawrence in dem Verlust ihrer politischen Macht aufgrund ihrer schwindenden Bevölkerungszahl. Zusammen mit der erzwungenen Assimilierung der indigenen Kinder früherer Generationen in Zwangsinternaten & dem heutigen Versagen der Sozialdienste bei der Unterbringung von indigenen Kindern in Pflegefamilien bei indigenen Eltern ist die Zwangssterilisation der Native Americans ein Aspekt des jahrhundertelangen Missbrauchs, den die USA den Native Americans angetan haben.

(Die Quellen findet ihr in den Kommentaren!)

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Reproduktive Rechte bedeuten nicht nur, einen Zugang zu einer legalen #Abtreibung zu haben. #ReproduktiveRechte meinen auch, selbstständig zu entscheiden, dass man #Kinder haben möchte. Ein Recht, dass gebärfähigen Native Americans in den 1960ern & 1970ern nicht zugestanden wurde & heute teilweise immer noch nicht wird.

Verschlossene Eileiter, entfernte Uteri & damit Sterilisationen gegen den eigenen Willen - das ist das Schicksal mindestens jeder vierten indigenen Frau [11, die in den 60ern & 70ern durch den so genannten „Indian Health Service“ in den #USA behandelt wurde. Das berichtet Jane Lawrence, die für die Dokumentation der #Zwangssterilisationen indigener Frauen zuständig ist.

Der Grund für diese Zwangssterilisationen war die Annahme vieler Ärzt*innen des „Indian Health Services“, dass indigene Frauen nicht die „Intelligenz besaßen, andere Verhütungsmittel effektiv zu nutzen“, so Lawrence.

Die damalige US-Regierung vertrat die Ansicht, dass „zu viele Minderheiten Probleme in der Nation verursachten“ & die Geburtenrate unter Native Americans zu hoch sei.

Rechtlichen Schutz gab es keinen: Fälle von Zwangssterilisation oder falsche Beschreibungen von medizinischen Eingriffen wurden kaum oder nur unzureichend strafrechtlich verfolgt. Trotz der Verabschiedung eines Gesetzes zum Schutz gebärfähiger Personen vor Zwangssterilisation im Jahr 1974 kam es weiterhin dazu. Allein zwischen 1970 & 1976 wurden 25 - 50 % der indigenen Frauen in den USA sterilisiert. Laut Lawrence finden selbst heute noch Zwangssterilisationen statt.

Die Folgen sind bis in die Gegenwart spürbar. Die vielleicht dramatischste Auswirkung für die Native Americans sieht Lawrence in dem Verlust ihrer politischen Macht aufgrund ihrer schwindenden Bevölkerungszahl. Zusammen mit der erzwungenen Assimilierung der indigenen Kinder früherer Generationen in Zwangsinternaten & dem heutigen Versagen der Sozialdienste bei der Unterbringung von indigenen Kindern in Pflegefamilien bei indigenen Eltern ist die Zwangssterilisation der Native Americans ein Aspekt des jahrhundertelangen Missbrauchs, den die USA den Native Americans angetan haben.

(Die Quellen findet ihr in den Kommentaren.)

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Wir greifen in unseren Posts immer mal wieder Community-Themen-Wünsche auf. So wurden wir im Rahmen eines anderen Mythos-Posts darum gebeten, uns mal den Mythos „Nach einem Kaiserschnitt ist nur eine weitere Geburt mit Kaiserschnitt möglich.“ anzuschauen. In Deutschland erhalten jährlich 30 % der Gebärenden einen Kaiserschnitt. Vorweg können wir schon einmal sagen: Der Mythos ist insofern falsch, dass von „nur“ gesprochen wird. Dabei ist das Ganze natürlich super individuell.

Grundsätzlich kann man sagen, dass eine vaginale Geburt dann möglich ist, wenn

  • die gebärende Person sich damit wohl fühlt,
  • die Schwangerschaft unproblematisch verläuft,
  • das durch den vorherigen Kaiserschnitt entstandene Narbengewebe fest
  • und mit der Plazenta alles in Ordnung ist.

Es kann sogar sein, dass bei weiterem Kinderwunsch eine vaginale Geburt risikoärmer wäre, weil ein wiederholter Kaiserschnitt das Komplikationsrisiko erhöht.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen von einer vaginalen Geburt nach einem Kaiserschnitt abgeraten wird: Da der Kaiserschnitt eine Narbe an der Gebärmutter hinterlässt, kann es sein, dass diese bei einer vaginalen Geburt erneut reißt. Das Risiko ist hierbei zunächst gering, so kommt es nur bei 0,75 % der Fälle dazu; bei einer 3. Schwangerschaft nach 2 vorherigen Kaiserschnitten steigt das Risiko einer Ruptur jedoch auf 3,7 %. Häufig treten diese Probleme bei einer zuvor nicht gut verheilten Wunde auf oder wenn das Kind sehr groß ist, weswegen dies individuell medizinisch abgeklärt werden sollte. Wenn die Plazenta bei einer erneuten Schwangerschaft auf dem Narbengewebe der Gebärmutter wächst und sich dadurch nicht so leicht löst, kann das zu stärken Blutungen führen.

Allgemein ist es aber so, dass die Erfolgsrate für eine vaginale Geburt nach einem Kaiserschnitt bei 60 bis 85 % liegt. Individuell sollte mit dem behandelnden medizinischen Team geschaut werden, wie die Wünsche der Gebärenden und die Umstände der Schwangerschaft sind, damit eine zufriedenstellende, risikoarme Lösung für alle gefunden werden kann.

(Die Quellen findet ihr in den Kommentaren!)

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Habt ihr schon mal vom Hormon Beta-HCG gehört? Vielleicht ist es euch in einer Drogerie über den Weg gelaufen, als ihr euch Schwangerschaftstests angeschaut habt. Dort steht auf manchen Packungen, dass der Frühtest bereits 10mlU/ml Beta-HCG im Urin erkennt. Vielleicht ist es euch auf Jodel begegnet, als ein cis Mann aus Spaß einen #Schwangerschaftstest machte, der dann überraschenderweise positiv ausfiel - denn Beta-HCG ist auch ein Tumormarker bei Hodenkrebs.

Aber wisst ihr, was das genau für ein Hormon ist und warum es wichtig bei einer #Schwangerschaft ist? Falls nicht, fassen wir euch das hier so einfach wie möglich zusammen!

Beta-HCG steht für humanes Choriongonadotropin und ist ein Hormon, das vor allem für die Erhaltung einer Schwangerschaft verantwortlich ist. Es wird während der Schwangerschaft unter Einfluss des Chorions (das ist die Zottelhaut, die u.a. den #Embryo und das Fruchtwasser während der Schwangerschaft umgibt) in der #Plazenta gebildet. Beta-HCG ist für die Schwangerschaft wichtig, weil es den Gelbkörper [1] unterhält und so in der früheren Phase der Schwangerschaft die Produktion wichtiger Hormone wie Progesteron und Östrogen fördert.

#BetaHCG kann im Blut frühstens 7 Tage und im Urin ca. 12-14 Tage nach Empfängnis (also zum Zeitpunkt der eigentlich erwarteten Menstruation) verwertbar nachgewiesen werden. Ein Urintest ist lediglich als Bestätigung der Schwangerschaft sinnvoll, das Blutserum informiert im 1.Trimester auch über den Schwangerschaftsverlauf. Das Maximum des Beta-HCG-Hormonspiegels wird im 2. bis 3. Schwangerschaftsmonat erreicht, danach pendelt er sich auf einem Niveau ein.

Hohe Beta-HCG-Werte können z.B. auf Mehrlingsschwangerschaft oder auf Chromosomenauffälligkeit des Embryos hindeuten. Auffällig abfallende oder niedrige Werte können u.a. auf eine (drohende) Fehlgeburt hinweisen. Nach einer Fehlgeburt dauert es 9-35 Tage, bis Beta-HCG nicht mehr im Blut nachweisbar ist - bei einem #Schwangerschaftsabbruch 16-60 Tage. Deswegen kann ein Schwangerschaftstest nach einer #Abtreibung auch bis zu 4 Wochen später noch ein positives Ergebnis anzeigen - und heißt damit NICHT, dass die Abtreibung nicht erfolgreich war.

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Der heutige Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt an Frauen erinnert weltweit an die Gewalt, der Frauen und Mädchen alltäglich ausgesetzt sind.

Dieser Tag geht zurück auf die Geschichte der Mirabal-Schwestern aus der Dominikanischen Republik: Patria, Minerva und María Teresa setzten sich mutig gegen die Diktatur von Rafael Trujillo ein. Ihr Engagement kostete sie am 25.11.1960 das Leben – ermordet von Trujillos Schergen, weil sie für Freiheit und Gerechtigkeit einstanden.

Bereits 1981 riefen lateinamerikanische und karibische Feminist*innen den 25. November als Gedenktag für die Opfer von Gewalt an Frauen aus. Menschenrechtsorganisationen organisieren seit diesem Jahr jährlich an dem Tag Veranstaltungen. Seit 1991 werden im Rahmen der UN-Kampagne "Orange the World" weltweit Wahrzeichen und öffentliche Gebäude als Zeichen gegen Gewalt an Frauen orange angeleuchtet. Der Zeitraum dieser Aktion erstreckt sich dabei vom 25. November bis zum 10. Dezember (Tag der Menschenrechte). 1999 erklärte die UN-Generalversammlung diesen Tag zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen.

Laut EU-Kommission erfährt jede dritte Frau in Europa mindestens einmal im Leben körperliche, psychische oder sexualisierte Gewalt. Dabei geht es u.a. um Genitalverstümmelung, Verbrechen im Namen der sogenannten Ehre, Femizide, Frauenhandel, Prostitution, Früh- und Zwangsverheiratung oder häusliche Gewalt. Sie schließt jedoch auch strukturelle, nicht körperliche Gewalt ein. Dazu gehört auch der eingeschränkte Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung und zu reproduktiven Rechten. Die Kontrolle über den eigenen Körper ist ein fundamentales Menschenrecht. Dennoch haben Frauen in vielen Ländern dieses Recht nicht. Restriktive Abtreibungsgesetze und fehlender Zugang zu Verhütungsmitteln sind ebenfalls Formen von Gewalt, die ihre Wurzeln in patriarchalen Strukturen haben.

Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen ist eine Erinnerung daran, dass Gleichstellung keine Option, sondern eine Notwendigkeit ist. Lasst uns deswegen heute laut werden – für alle Frauen, die keine Stimme haben, und für eine Zukunft, in der Gerechtigkeit und Respekt für alle selbstverständlich sind.

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Am 05. November 2024 wurde Trump erneut zum US-Präsidenten gewählt. Vermutlich hat euch diese Nachricht genauso schockiert wie uns. Parallel zu den Präsidentsschaftswahlen konnten die Wählenden in einigen US-Bundesstaaten über das Thema #Abtreibung abstimmen. Dazu gibt es erfreulicherweise zumindest teilweise gute Nachrichten:

In #Arizona hat die Bevölkerung dafür gestimmt, dass das Recht auf eine #Abtreibung "bis zur Lebensfähigkeit des Fötus" in die Verfassung aufgenommen wird. Bisher waren hier Abtreibungen bis zur 15. #Schwangerschaftswoche (SSW) erlaubt.

In #Colorado waren #Schwangerschaftsabbrüche bereits legal - jetzt wird dieses Recht aber auch in der Landesverfassung verankert. Gleiches gilt für die Bundesstaaten #Maryland und #Montana.

In #Missouri hingegen galt bisher ein sehr strenges Abtreibungsverbot - auch bei V3rgewaltigung oder Inzest. Die Wählenden haben jetzt dafür gestimmt, dass ein "Recht auf reproduktive Freiheit" in der Verfassung des Bundesstaates verankert wird.

In #Nevada hat die Bevölkerung dem Vorschlag, das bisher geltende Recht auf Abtreibungen in die Landesverfassung aufzunehmen, ebenfalls zugestimmt. Dieser Vorschlag muss jedoch im Jahr 2026 nochmals angenommen werden, damit die Verfassung entsprechend geändert wird.

In zwei Staaten scheiterte leider der Versuch, das #Abtreibungsrecht zu liberalisieren. In #Florida werden ungewollt Schwangere auch zukünftig nur bis zur 6. SSW abtreiben dürfen. In #SouthDakota bleibt das sehr strenge #Abtreibungsverbot bestehen.

Abzuwarten bleibt, wie all diese Gesetze in den verschiedenen Bundesstaaten umgesetzt werden und wie sich die Wiederwahl Trumps auf reproduktive Rechte auswirken wird. Mit ihm wurde ein US-Präsident gewählt, der bereits in der Vergangenheit Schritt für Schritt reproduktive Rechte und Abtreibungsgesetze eingeschränkt hat (s. Post vom 5.11.2024).

Wir dürfen nicht vergessen, dass auch hier in der EU konservative Politiker*innen reproduktive Rechte immer weiter einschneiden und sich die Lage verschärft. Unterschreibt die EU-Bürger_inneninitiative @myvoicemychoiceorg (Link: https://eci.ec.europa.eu/044/public/#/screen/home), falls noch nicht geschehen.

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Wenn Du an #Verhütungsmittel für gebärfähige Menschen denkst, welche fallen Dir spontan ein? Wahrscheinlich die Pille, die Spirale oder viele weitere. Und umgekehrt: Welche Verhütungsmittel fallen Dir für cis Männer ein? Da wird es schwieriger. Außer dem Kondom und einer Vasektomie gibt es keine offiziell zugelassenen Verhütungsmittel für cis Männer. Findest Du das fair?

Zu einer #Schwangerschaft gehören mindestens zwei. Doch die Verantwortung bei #Verhütung geht weltweit seit Jahrzehnten zu Lasten von cis Frauen und Menschen mit Uterus. Sie zahlen mit Geld, Zeit und gesundheitlichen Nebenwirkungen. Männer und spermienproduzierende Personen haben nur sehr begrenzt Optionen, um selbst mehr Verantwortung und Kontrolle zu übernehmen. Dabei geht es auch um ihr Leben und ihre Zukunft. Eine „Pille für den Mann“ stellt die wohl größte Marktlücke des 21. Jahrhunderts dar – doch das muss nicht so bleiben.

Patriarchale Denkmuster und verkrustete Geschlechterrollen reichen bis in Wirtschaft, Industrie wie Medizin und führen dazu, dass nach wie vor die cis männliche, weiße Gesundheit im Fokus steht. Dazu kommt ein Gesundheitswesen, das sich nicht an gesellschaftlichem Fortschritt oder Fairness orientiert, sondern an Profiten.

Und so kommt es, dass das, was für unzählige Menschen mit Uterus zum Alltag gehört (Stimmungsschwankungen, Libidoverlust, etc.) auf einmal nicht mehr zumutbar ist, wenn die Leidtragenden cis Männer sind. Weil die Forschung an chronischer Unterfinanzierung leidet – die Pharmaindustrie ist längst ausgestiegen – ergreifen immer mehr Menschen selbst die Initiative und finden neue Ansätze für Verhütung. Beispiele sind @the_sperm_switch oder wärmebasierte Verhütung mittels Hodenring: Zunehmend verhüten Paare schon sehr erfolgreich mit dem nicht-hormonellen “Andro-Switch”, der allein durch Körperwärme die Spermienproduktion stoppt.

Klar ist: Das Thema Verhütung ist längst “überfällig”, wie auch das gleichnamige Buch von @frankafrei deutlich macht. Die Autorin und Journalistin setzt sich aktiv für #Verhütungsgerechtigkeit ein und macht deutlich, warum Verhütung nicht nur “auch Männersache”, sondern ein viel zu wenig beachtetes Politikum ist.

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Unbezahlte Werbung // Wir sagen Danke für über 6.000 Follower_innen!

Seit dem 08. März 2021 kämpfen wir Pro-Choice-Aktivistin_innen aus unterschiedlichen Zusammenhängen für die Entstigmatisierung von #Schwangerschaftsabbrüchen. Ohne euch - unsere #Community und solidarisch Verbündeten - wären viele Posts nicht entstanden. Danke, dass ihr unser Material an #Schulen und #Bildungseinrichtungen verwendet! Danke, dass ihr in den Kommentaren kritische Diskussionen führt und uns sowohl öffentlich als auch in privaten Nachrichten euer Vertrauen schenkt. Die #Solidarität und der Support im Kampf um #ReproduktiveRechte und #Selbstbestimmung beflügeln uns, weiterzumachen! Der Kampf in #Deutschland ist leider noch nicht vorbei: #Abtreibungen sind durch den Paragraf 218 StGB immer noch illegal! Der alltägliche medizinische Eingriff wird dadurch noch immer kriminalisiert und stigmatisiert. #prochoice #wegmit218

Für mehr Sichtbarkeit auch außerhalb des Internets und als #Dankeschön an euch haben wir uns ein kleines Gewinnspiel ausgedacht. Das könnt ihr gewinnen:

  1. Platz – Gewinnpaket: Das Buch „Das Politische ist persönlich. Tagebuch einer „Abtreibungsärztin““ von @kristinahaenel, eine Statement-Baumwolltasche, Sticker und Postkarten
  2. Platz – Gewinnpaket: eine Statement-Baumwolltasche, Sticker und Postkarten
  3. Platz – Sticker und Postkarten

Wir bedanken uns herzlich bei @josfritzfreiburg für das Bereitstellen des Buches.

Und so macht ihr mit: 1. Folgt uns. 2. Gebt diesem Post einen Like. 3. Verlinkt eine Person in den Kommentaren unter diesem Post, die uns vielleicht noch nicht folgt, selbst Interesse am Gewinnspiel haben könnte oder der ihr einfach für den aktivistischen Einsatz danken wollt.

Pro Account gibt es ein Los, das Gewinnspiel endet am Freitag, den 22. November 2024 um 18:00 Uhr. Die Gewinner_innen werden von uns persönlich via PN kontaktiert. Teilnahmebedingung ist ein Wohnort in Deutschland oder Österreich.

Wir wünschen euch viel Glück 🍀

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Teil 2:

In unserem letzten Post haben wir bereits einige völkerrechtliche Abkommen und Verträge vorgestellt, die den #Schwangerschaftsabbruch zu einem #Menschenrecht erklären. Der heutige Post ist der zweite Teil zu diesem Thema.

Im Jahr 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen (UN) die „Agenda 2030" für nachhaltige Entwicklung. Darin sind sowohl die allgemeine Gesundheit (Ziel 3) als auch die #Gleichstellung der Geschlechter (Ziel 5) festgehalten. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte leitet aus den in der Agenda 2030 festgehaltenen Zielen detaillierte sexuelle und reproduktive Rechte ab und formuliert diese als eine integrale Komponente des Rechts auf #Gesundheit. Aufgrund dessen forderte der UN-Ausschuss explizit die weltweite Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und die staatlich gewährleistete Herstellung medizinischer Versorgungssicherheit.

Darüber hinaus werden reproduktive und sexuelle Gesundheit und Rechte wiederholt durch nicht staatliche, fachgebundene Organisationen, wie beispielsweise der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der „International Planned Parenthood Federation" (IPPF), dem weltweiten Dachverband von Familienplanungsorganisationen, öffentlich kommuniziert und eingefordert.

Neben der Erstellung und fortlaufenden Überarbeitung medizinischer Leitlinien für den Schwangerschaftsabbruch engagiert sich die WHO seit Jahrzehnten auch auf politischer Ebene sowohl für die Entkriminalisierung als auch für die Beseitigung sämtlicher politischer Barrieren, die den Zugang zu #Abtreibungen erschweren. Der Schwangerschaftsabbruch stellt einen der häufigsten Eingriffe in der Gynäkologie dar und ist somit ein essenzieller Teil der öffentlichen Gesundheitsvor- und fürsorge. Der Eingriff ist, wenn er unter sicheren Bedingungen medizinisch korrekt durchgeführt wird, wirksam und sehr risikoarm. Um einen Schwangerschaftsabbruch zuverlässig und sicher durchführen zu können, ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich, die verlässliche Rahmenbedingungen gewährleistet.

#reproductivehealth #mybodymychoice #reproductivefreedom #humanright #prochoice

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Teil 1:

Etwa seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts werden Schwangerschaftsabbrüche in internationalen Debatten vermehrt auch auf Grundlage von Menschenrechten diskutiert. Seither wurde das Recht auf sexuelle und reproduktive #Selbstbestimmung und #Gesundheit wiederholt in mehreren völkerrechtlichen Verträgen implizit und explizit verankert. Wir haben eine kleine Übersicht über die wichtigsten Menschenrechtskonventionen, -verträge und -erklärungen zusammengestellt, die diese Rechte zu universellen Menschenrechten erklären.

Im Jahr 1953 trat die europäische #Menschenrechtskonvention (EMRK) in #Deutschland in Kraft. Die Konvention garantiert das Recht auf die Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK). Nach Auslegung des Europäischen Gerichtshofs für #Menschenrechte (EGMR) fällt darunter auch die freie Entscheidung für oder gegen Kinder.

Im Jahr 1968 formulierte die erste internationale Konferenz für Menschenrechte in #Teheran erstmals explizit das Recht auf Familienplanung. Daran anschließend wurde im Jahr 1994 auf der Weltbevölkerungskonferenz in #Kairo das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung und Gesundheit für alle Menschen verankert.

Sowohl in der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW), die Deutschland 1985 ratifiziert hat, als auch in der UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD), die 2009 in Deutschland in Kraft trat, sind sexuelle und reproduktive Selbstbestimmungsrechte verankert (Artikel 12 & 16 CEDAW; Artikel 23 CRPD). Diese umfassen das Recht, die Anzahl und den Altersunterschied der Kinder selbst zu bestimmen, sowie den Anspruch auf Zugang zu erforderlichen Informationen und Ressourcen. Hieraus ergibt sich das Recht von Frauen und allen gebärfähigen Personen, eine #Schwangerschaft abbrechen zu können. Da die Bundesrepublik Deutschland diese Abkommen ratifiziert hat, haben die in den Konventionen festgehaltenen Menschenrechte den Status eines Bundesgesetzes. Demzufolge sind sie verbindlich und gelten als innerstaatliches Recht in Deutschland.

Unser nächster Post wird an dieses Thema anschließen. Schaut also gerne in zwei Tagen wieder bei uns vorbei. :)

#mybodymychoice #reproductivefreedom #humanrights

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Die erste Präsidentschaft von Donald Trump hatte bereits weitreichende negative Auswirkungen auf reproduktive und sexuelle Rechte von queeren, gebärfähigen und marginalisierten Personen. Dieses Muster droht sich mit seiner Wiederwahl nun fortzusetzen. Wir wollen die Aufmerksamkeit auf diejenigen lenken, die nun in den kommenden Monaten und Jahren in den #USA mehr denn je ungeheuerliche Arbeit werden leisten müssen: Sichere Abtreibungsmedikamente und #Abtreibungen für jede_n werden auch in Zukunft durch Organisationen wie @abortionpil, @abortionfreedomfund, @heyjanehealth und @plancpills zugänglich sein.

Die kommende Präsidentschaft von Trump wird aber auch globale Auswirkungen haben. Als Regierungschef der USA haben seine politischen Positionen und Entscheidungen Einfluss auf sowohl nationale als auch internationale Gesetzgebungen und gesellschaftliche Normen – auch hier in #Europa. Rechtskonservative Politiker_innen und Regierungen werden europaweit immer stärker. Seit Jahren werden reproduktive und sexuelle Rechte immer weiter eingeschränkt – #Polen, #Ungarn und #Malta sind erschreckende Beispiele. Auch in #Deutschland sind trotz großem Aktivismus, trotz Petitionen und Forderungen auf politischer Ebene reproduktive Rechte weiterhin nicht ausreichend umgesetzt und geschützt. Mit den (wahrscheinlich vorgezogenen) Neuwahlen im kommenden Jahr müssen wir uns auf einen harten Wahlkampf einstellen, in dem insbesondere rechtskonservative Stimmen laut sein werden. Stimmen, die den § #218 StGB beibehalten und reproduktive und sexuelle Rechte womöglich noch drastischer einschränken möchten, wenn sie an der neuen Regierung beteiligt sein werden. Wir versuchen aber, diese Stimmen zu übertönen. Noch lauter zu sein. Auch wenn es gerade schwierig erscheint, wir kämpfen weiter! Resignieren ist jetzt keine Option!

Wir stehen solidarisch an der Seite all jener, die in ihren Rechten bedroht oder angegriffen werden. Wir stehen solidarisch an der Seite aller Organisationen und Aktivist_innen, die sich für reproduktive und sexuelle Rechte einsetzen. Deutschlandweit, europaweit, weltweit.

(Weiter in den Kommentaren)

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Heute findet in den #USA die Präsidentschafts-Wahl statt. Hier wollen wir zusammenfassen, wie die Kandidat*innen Kamala Harris und Donald Trump zu reproduktiven Rechten stehen.

Die amtierende Vize-Präsidentin Kamala Harris wurde im August 2024 als Kandidatin der Demokratinnen vorgestellt. Sie unterstützt reproduktive Rechte und setzt sich für sichere #Abtreibungen ein. Bereits als Generalstaatsanwältin Kaliforniens initiierte sie ein Gesetz, nach dem „crisis pregnancy centers“ [1] Patientinnen darüber informieren müssen, dass sie keine zugelassene medizinische Einrichtung sind und keine Abtreibungen durchführen. Dieses Gesetz wurde jedoch nach einer Klage von Abtreibungsgegnerinnen 2018 durch den Obersten Gerichtshof aufgehoben. Während ihrer Amtszeit als Vizepräsidentin baute Harris Zugangshürden bei Abtreibungen ab, sodass z.B. das Verbot des Post-Versands von Abtreibungsmedikamenten gekippt wurde. Auch unterstützte sie ein Gesetz, das Arbeitgeberinnen dazu verpflichtet, Arbeitnehmer*innen bei einer Fehlgeburt, Totgeburt oder einem #Schwangerschaftsabbruch Urlaub zu gewähren.

Der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump hingegen nominierte während seiner Amtszeit als US-Präsident drei Richterinnen für den Obersten Gerichtshof, die 2022 für das Kippen von Roe v. Wade abstimmten. Auch unterstützte er verschiedene Gesetzesänderungen mit dem Ziel, den sicheren Zugang zu Abtreibungen zu erschweren. 2017 unterzeichnete er z.B. ein Gesetz, das den Bundesstaaten erlaubt, Pro-Choice-Organisationen wie z.B. Planned Parenthood-Kliniken finanzielle Mittel zu entziehen. Finanzielle Mittel in Höhe von 8,8 Milliarden US-Dollar wurden auch in der Außenpolitik gestrichen: Ausländischen NGOs, die US-Gelder erhalten, wurde verboten, Abtreibungen durchzuführen oder Patientinnen für den Eingriff anderswohin zu überweisen.

Im September 2024 erklärte Trump während des Wahlkampfs, kein bundesweites #Abtreibungsverbot unterzeichnen zu wollen. Dieser „Meinungswechsel“ sowie die jüngst verkündete Pro-Choice-Einstellung seiner Frau Melania Trump werden jedoch kritisch und eher als politische Taktik angesehen.

#reproductiverights

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Mit Kamala Harris und Donald Trump stehen sich im Wahlkampf um die US-Präsident*innenschaft zwei Personen mit gegensätzlichen Einstellungen zu Themen rund um reproduktive Rechte gegenüber. Während der republikanische Kandidat Trump sich öffentlich anti choice äußert, setzt sich die demokratische Kandidatin Harris schon seit Jahren für reproduktive Rechte und einen sicheren sowie barrierearmen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ein (mehr dazu morgen). Diese Einstellung könnte ihr bei der Wahl morgen wichtige Stimmen sichern.

In einer Umfrage durch das Gesundheitsmagazin KFF Health News wurden vom 12. September bis zum 1. Oktober 2024 678 US-amerikanische Frauen im Alter von 18 bis 49 Jahren befragt, welche Themen für ihre Wahlentscheidung am wichtigsten sind. Beinahe 40 % der Befragten, die unter 30 Jahre alt waren, gaben an, dass das Recht auf einen #Schwangerschaftsabbruch der wichtigste Faktor sei. In einer ähnlichen Umfrage Ende Mai bis Anfang Juni, bevor Harris als demokratische Kandidatin ernannt wurde, hatten nur 20 % der Befragten diese Antwort gegeben. Bei allen Befragten lag das Recht auf eine #Abtreibung in der neusten Befragung bei 13 % auf Platz 1. Zudem gaben 50 % aller Befragten an, dass sie glauben, dass Harris sich als US-Präsidentin mehr um die finanziellen Ausgaben für die Gesundheitsfürsorge kümmern würde. Durch Harris’ Kandidatur stieg die Wahlmotivation der Befragten zwischen der Befragung vom Mai/Juni und der vom September/Oktober um 19 %.

Ashley Kirzinger, Direktorin für Umfragemethodik bei KFF Health News, interpretiert die Ergebnisse folgendermaßen: „Für Donald Trump sieht es noch schlechter aus als im Juni. […] Die Tatsache, dass Harris die demokratische Präsidentschaftskandidatin wurde, hat die weiblichen Wähler in einer Weise aktiviert, wie es bei der Kandidatur von Biden nicht der Fall war.“

Quelle:

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Heute haben wir uns erneut mit der EU-Bürgerinnen-Initiative @myvoicemychoiceorg zusammengetan. Das Ziel der Initiative ist ein europaweit flächendeckender, legaler sowie sicherer Zugang zu Abtreibungen. Durch finanzielle Anreize sollen EU-Länder motiviert werden, sexuelle und reproduktive Rechte zu sichern - auch für Menschen aus den Nachbarländern, in denen Abtreibungsrechte ggf. eingeschränkt bleiben/werden. Menschen, die für eine #Abtreibung in ein Nachbarland reisen müssen, sollen dort eine kostenfreie medizinische Versorgung erhalten. Damit die EU-Kommission sich mit diesem Anliegen beschäftigt, benötigt die Initiative 1 Millionen Unterschriften innerhalb eines Jahres. Europaweit arbeiten daher zahlreiche Organisationen, Feministinnen und Aktivistinnen daran, Stimmen zu sammeln. Sowohl in den sozialen Medien als auch durch Unterschriftensammlungen in den Städten ist die Initiative unfassbar präsent. Bisher wurden 700.000 Unterschriften gesammelt, jeden Tag kommen neue Stimmen dazu. Deswegen werden wir dieses Mal nicht EUCH dazu auffordern, euch an der Aktion zu beteiligen (falls ihr noch nicht unterschrieben habt, macht es natürlich trotzdem 😉), sondern unsere Politikerinnen und Parteien!

Es ist unumgänglich, dass letztendlich auf politischer Ebene für reproduktive Rechte, sichere und zugängliche Schwangerschaftsabbrüche und die Legalität dieses alltäglichen, medizinischen Eingriffs eingestanden wird. Am 22.10.2024 trugen im italienischen Parlament drei Parteien T-Shirts mit dem Logo der Initiative. Trotz unterschiedlicher politischer Ausrichtungen stellten sie gemeinsam der Regierung die Frage, was sie für die Sicherheit und Rechte von gebärfähigen Personen tun. Wir finden das bewundernswert! Momentan wird in Deutschland viel über den § 218 StGB diskutiert. Trotz eindeutiger Empfehlungen zur Entkriminalisierung von Abtreibungen durch eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission und einen von 26 Organisationen vorgelegten Gesetzesentwurf, tut sich bei uns in Deutschland wenig.

Deswegen stellen wir heute die Frage: Wann sehen wir EUCH, @spdde, @dielinke und @die_gruenen, so vereint im Bundestag?

#ProChoice #Abortion #WegMit218

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Bereits im April 2024 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin empfohlen, Schwangerschaftsabbrüche zu liberalisieren. Am 17.10.2024 legten 26 Organisationen einen Entwurf für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 22. Schwangerschaftswoche (SSW) vor. Bei dem Bündnis an Verbänden handelt es sich u.a. um @deutscher_frauenrat, @wirsindverdi, @doctorsforchoicegermany, @prochoice_de und @juristinnenbund.

Sie fordern die Bundesregierung auf, endlich zu handeln und § 218 StGB zu reformieren. #wegmit218 Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten 22 SSW zu liberalisieren und die Regelungen außerhalb des Strafgesetzbuchs im Schwangerschaftskonfliktgesetz festzuhalten. In dem Zusammenhang soll § 218 StGB, der (noch immer) die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen normiert, reformiert werden. Momentan enthält der § 218 StGB verschiedene Ausnahmetatbestände, in welchen der #Schwangerschaftsabbruch straffrei bleibt. Dennoch wird er in allen Fällen als rechtswidrig angesehen, was zur #Stigmatisierung der Person führt, die sich für einen Abbruch entscheidet. Statt eine #Abtreibung allgemein unter Strafe zu stellen, soll die neue Fassung des § 218 StGB regeln, dass eine Abtreibung, die gegen den Willen der schwangeren Person durchgeführt wurde, strafrechtlich verfolgt wird. Eine weitere Forderung der Verbände ist, einen Beratungsanspruch einzuführen, um die Beratungspflicht abzuschaffen.

Die Reaktion der Bundesregierung ist noch unklar. Von den Parteien @spdde, @die_gruenen und @dielinke lässt sich auf positive Signale hoffen. Gegen eine Liberalisierung stellen sich AfD, CDU/CSU sowie die katholische Kirche.

Wir unterstützen die #Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg!

#ProChoice #MyBodyMyChoice #Abortion #AbortionHealth #AbortionRights #AbortionIsHealthcare #AbortionIsHumanRight #ReproductiveRighs #ReproductiveHealth #Gesundheitsversorgung

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Ein wichtiger Teil reproduktiver Rechte ist die freie Entscheidung für oder gegen Kinder. Wie schwierig die Umsetzung der Entscheidung gegen Kinder ist, haben wir oft angesprochen. Wusstet ihr aber, dass auch die freie Entscheidung FÜR Kinder in #Deutschland nicht vollständig gegeben ist?

Noch immer ist die Meinung weit verbreitet, dass Menschen mit Behinderung keine Kinder bekommen sollen. Dabei steht im Grundgesetz Artikel 2, dass „jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit [hat], soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Trotzdem haben insbesondere behinderte Frauen [1], die in Einrichtungen leben, seltener Kinder als der Bevölkerungsdurchschnitt (6 bzw. 39 % im Verhältnis zu 80 %), obwohl auch sie das Recht auf eigene Kinder haben.

Eine durch das @bmfsfj beauftragte Studie stellte fest, dass 9 – 18 % der Frauen mit Behinderung sterilisiert sind – im Bevölkerungsdurchschnitt sind es jedoch nur 5 – 8 %. Das liegt häufig am Druck durch Ärzt*innen, Fachkräfte oder Eltern, am unzureichenden Wissen über Verhütungsmittel oder der fehlenden Perspektive für ein Leben mit Kind. Außerdem ist in Deutschland eine #Sterilisation von Erwachsenen unter strengen Bedingungen auch ohne explizite Einwilligung möglich. Die UN-Frauenrechtskonvention wertet dies als einen Akt geschlechtsspezifischer Gewalt.

In der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von 2006, die 2009 in Deutschland in Kraft trat, steht, dass auch behinderte Menschen „gleichberechtigt mit anderen ihre #Fruchtbarkeit“ behalten sollen. 2015 überprüfte der UN-Ausschuss die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland und forderte u.a. „das Verbot der Sterilisierung ohne uneingeschränkte und informierte Einwilligung“. Anfang 2023 wurde das deutsche Betreuungsrecht zwar reformiert, blieb jedoch aus menschenrechtlicher Sicht unvollständig, da der geforderte Punkt nicht angegangen wurde.

Wir sind der Meinung: Jede*r sollte reproduktive Entscheidungen unabhängig vom Geschlecht, von der #Religion, der #Sexualität oder einer #Behinderung frei treffen können!

#ReproduktiveRechte #ReproductiveRights #MyBodyMyChoice

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Schwangerschaftsabbrüche können operativ oder medikamentös durchgeführt werden. In #Deutschland wurde 2023 mehr als die Hälfte der Abbrüche operativ durchgeführt: Von 106.218 Abbrüchen wurden 60.869 operativ durchgeführt. Das macht 57,31 % aller Abbrüche aus.

Egal ob Operation oder Medikamente - die allermeisten Schwangerschaftsabbrüche können und werden ambulant durchgeführt, denn der #Schwangerschaftsabbruch ist ein sicherer und komplikationsarmer Eingriff.

97,25 % aller Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland wurden 2023 ambulant durchgeführt. Diese Zahl bleibt seit Jahren recht konstant. Davon finden die allermeisten, nämlich 85,97 %, in (gynäkologischen) Praxen und nur ein kleiner Teil im #Krankenhaus (14,03 %) statt. Dass Patient*innen für eine #Abtreibung stationär aufgenommen werden, ist eine Ausnahme (2,75 %) und eher für Eingriffe in fortgeschritteneren Schwangerschaftswochen relevant.

Es gibt hier allerdings auch regionale Unterschiede, weil die Versorgungslage von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ist. Die Anzahl der Ärztinnen, die Abbrüche durchführen, ist allgemein in Deutschland weniger geworden. Patientinnen können es sich also nicht immer aussuchen, an wen sie sich für ihren Schwangerschaftsabbruch wenden. Zum Beispiel hat #Berlin vergleichsweise viele Ärzt*innen aus niedergelassenen Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Es gibt also keine Notwendigkeit, dass auch Krankenhäuser sich an der Versorgung beteiligen. Und die Statistik bestätigt das: 94,28 % aller Abbrüche finden dort in Praxen statt. Im Gegensatz dazu ist bspw. die Versorgungslage in #MecklenburgVorpommern oder #Brandenburg schwieriger - dort finden über die Hälfte aller Abbrüche in Krankenhäusern statt.

#ProChoice #Abortion #AbortionIsHealthcare #AbortionIsHumanright #MyBodyMyChoice #ReproductiveRights #ReproductiveHealth #wegmit218 Quelle:

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Habt ihr schonmal gehört, dass ein #Medikament im "Off-Label" genutzt wird? Was heißt das und was hat das mit einem #Schwangerschaftsabbruch zu tun?

Zulassungsbehörden (z.B. auf nationaler, europäischer Ebene) definieren für die Nutzung jedes Medikaments ganz bestimmte Anwendungsgebiete. Sobald es für eine andere Anwendung außerhalb der Zulassung eingesetzt wird, spricht man von einem „Off-Label-Use“.

In manchen Fällen wird ein Präparat o. eine Behandlung anders als in der Zulassung vorgesehen für ein anderes Krankheitsbild, in einer anderen Dosierung o. Anwendungsform verordnet. Das ist Ärztinnen grundsätzlich erlaubt. Eine Expertinnengruppe des @bundesgesundheitsministerium entscheidet immer wieder nach neustem Wissenstand darüber, ob einzelne Wirkstoffe bzw. Arzneimittel in die Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen und im #OffLabelUse als „verordnungsfähig“ eingestuft werden.

Auch #Misoprostol wird bei einer medikamentösen Abtreibung im #OffLabel genutzt. Das bekannteste Präparat heißt #Cytotec®. Eigentlich ist Misoprostol nur bei Geschwüren und Schleimhautsverletzungen im Magen-Darm-Trakt zugelassen - dafür wird es aber gar nicht mehr eingesetzt. Stattdessen wird es weltweit seit vielen Jahren für die medikamentöse #Abtreibung genutzt, da es auch im #Uterus zu Kontraktionen führt und beim Ausscheiden der Schleimhaut und des Schwangerschaftsgewebes hilft.

Außerdem kann Misoprostol im "Off-Label-Use" in einer sehr viel geringeren Dosis auch bei der Geburtseinleitung eingesetzt werden. Hier gab es vermehrt Meldungen von schweren Nebenwirkungen wie bspw. sogenannte "Wehenstürmen". Deswegen empfiehlt das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte seit 2020 die Nutzung von Cytotec® zur Geburtseinleitung nicht mehr. Medial wurde Misoprostol danach als allgemein gefährlich dargestellt, was so nicht stimmt. Die Nebenwirkungen bei der Geburtseinleitung kamen meist durch eine Überdosierung o. Falschanwendung des Cytotec®.

In der richtigen Dosis ist Misoprostol bei der Beendigung der Schwangerschaft und bei der Geburtseinleitung sicher und risikoarm. Seit 2008 gibt die @who Misoprostol als eines der essenziellen Medikamente an.

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Abtreibungsgegner*innen behaupten, dass Abtreibungsverbote dazu führen, dass es keine Abtreibungen mehr gibt. Das stimmt jedoch nicht. Verbote verhindern keinen #Schwangerschaftsabbruch, sie verlagern lediglich die Eingriffe in andere Länder, an andere Orte oder in die Illegalität.

Das @guttmacherinstitute untersucht seit der Umkehrung von #RoeVsWade sehr genau, wie Verbote oder restriktive Gesetze in den einzelnen US-Bundesstaaten reproduktive Rechte beeinflussen.

2023 wurden 1.037.200 Schwangerschaftsabbrüche in den #USA durchgeführt. 171.300 Personen (jede 6. #Abtreibung) mussten aus einem Bundesstaat anreisen, in dem es starke Einschränkungen oder Abtreibungsverbote gibt. 2019 mussten im Gegensatz dazu nur 73.100 ungewollt Schwangere für einen Abbruch in andere US-Bundesstaaten reisen.

Während 2019 11,6 % aller Abtreibungen bei ungewollt Schwangeren aus anderen Bundesstaaten durchgeführt wurden, waren es 2023 16,5 %. Das bedeutet, dass immer mehr ungewollt Schwangere für einen eigentlich alltäglichen medizinischen Eingriff reisen mussten.

Am häufigsten waren davon Menschen aus #Texas betroffen. Bis auf wenige Ausnahmen ist ein Abbruch dort nämlich verboten. Insgesamt reisten 35.500 ungewollt schwangere Texaner*innen in andere Bundesstaaten. Davon überquerten 14.000 die Grenze Richtung #NewMexico. Einige weitere Tausende reisten durch die ganzen USA u.a. in Richtung #Washington, #Massachusetts oder #NewYork.

Am häufigsten wurde innerhalb USA nach #Illinois (37.000), #NorthCarolina (15.800) und New Mexico (14.900) gereist, um einen Abbruch durchführen zu lassen. In Illinois ist eine Abtreibung so lange erlaubt, wie der Fötus nicht außerhalb des Uterus überleben kann (ca. zwischen der 24. und 26. SSW). In North Carolina ist ein Abbruch bis zur 12. SSW möglich. In New Mexico ist der Eingriff uneingeschränkt möglich.

Es wird wieder einmal deutlich: Restriktive Gesetze verhindern keine Abtreibungen. Sie erschweren ungewollt Schwangeren lediglich den Zugang dazu.

#ProChoice #Abortion #AbortionRights #AbortionIsHealthcare #ReproductiveHealth #ReproductiveRights #MyBodyMyChoice

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Heute möchten wir auf den Mythos eingehen, bei dem behauptet wird, dass bei einer #Eileiterschwangerschaft das Schwangerschaftsgewebe gerettet und in den #Uterus implantiert werden könne. Die Kurzantwort vorweg: Eine Eileiterschwangerschaft kann nach heutigem medizinischem Stand nicht gerettet und auch nicht in die #Gebärmutter implantiert werden!

Bei einer extrauterinen (aus dem Lateinischen: extra=außerhalb, uterus=Gebärmutter) oder ektopen (aus dem Altgriechischen: ektopía = außerörtlich) #Schwangerschaft nistet sich die befruchtete #Eizelle außerhalb der Gebärmutter ein. Meist passiert das im Eileiter. In vielen Fällen geht die befruchtete Eizelle oder der #Embryo im Frühstadium von selbst ab, ohne dass die Eileiterschwangerschaft bemerkt wird. Im Eileiter ist die Schwangerschaft nämlich auf Dauer nicht überlebensfähig, da eine Nährstoffunterversorgung stattfindet und die Schwangerschaft sich nicht wie gewohnt weiterentwickeln kann. Gehen die Eizelle oder der Embryo nicht von alleine ab, verläuft die Eileiterschwangerschaft zunächst oft unauffällig. Der Körper produziert weiterhin das Schwangerschaftshormon Beta-HCG (humanes Choriongonadotropin), auch wenn sich die befruchtete Eizelle nicht mehr innerhalb des Eileiters in Richtung Gebärmutter bewegt. Erste Anzeichen wie anhaltende, meist einseitige Unterleibsschmerzen, Schmierblutungen, Kreislaufstörungen und erhöhte Temperaturen treten meist erst zwischen der 6. und 9. SSW auf. Der falsche Einnistungsort stellt dann eine Gefahrensituation für die schwangere Person dar. Es kann zu schweren inneren Blutungen kommen, wenn der Eileiter reißt, weswegen das Schwangerschaftsgewebe zügig entfernt werden muss.

Für Schwangere kann eine bekannte Eileiterschwangerschaft mit Trauer verbunden sein, wenn die zunächst unauffällig verlaufende Schwangerschaft gewünscht war. Falschinformationen und Mythen, die online häufig verbreitet werden, frei zugänglich sind und suggerieren, die Schwangerschaft könne gerettet werden, können bei Betroffenen Hoffnung aufkommen lassen. Deswegen ist es wichtig, sehr bewusst gegen solche Mythen anzugehen und medizinisch korrekte Informationen zugänglich zu machen.

#MythBusting

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Erinnert ihr euch an die EU-Bürger*innen-Initiative #MyVoiceMyChoice? Schätzungsweise haben immer noch 20 Millionen gebärfähige Personen in #Europa keinen Zugang zu einem sicheren #Schwangerschaftsabbruch. Das Ziel der Initiative ist daher ein europaweit flächendeckender, legaler sowie sicherer Zugang zu Abtreibungen. Durch finanzielle Anreize sollen EU-Länder motiviert werden, sexuelle und reproduktive Rechte zu sichern - auch für Menschen aus den Nachbarländern, in denen Abtreibungsrechte ggf. eingeschränkt bleiben/werden. Menschen, die für eine #Abtreibung in ein Nachbarland reisen müssen, sollen dort eine kostenfreie medizinische Versorgung erhalten.

Damit die EU-Kommission sich mit diesem Anliegen beschäftigt, benötigen solche Bürgerinnen-Initiativen 1 Millionen Unterschriften innerhalb eines Jahres. Europaweit arbeiten daher zahlreiche Organisationen, Feministinnen, Aktivist*innen und Verbündete daran, Stimmen zu sammeln. Dabei schaffen es manche Länder sehr viel mehr Menschen (v.a. proportional gemessen an der Bevölkerungsgröße) zu engagieren als andere Länder. Das ist wirklich sehr bewundernswert! Bisher sind 647.639 Stimmen von der benötigten Million zusammengekommen (Stand 04.10). Als bevölkerungsstärkstes Land hoffen wir daher, dass wir in #Deutschland mehr als unser “Minimum” zu dieser wichtigen Initiative beitragen können.

Wir bitten euch daher, weiter bei der Verbreitung der Kampagne zu unterstützen: 1. Falls noch nicht geschehen: Unterschreibt die Initiative! Diese findet ihr bei @myvoicemychoiceorg oder unter https://eci.ec.europa.eu/044/public/#/screen/home 2. Teilt die Initiative mit so vielen Leuten wie möglich! Nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen #EU. In viele andere Länder wurde noch nicht einmal das Minimum an Stimmen erreicht. Schickt den Link weiter, postet ihn auf euren sozialen Medien!

#ProChoice #Abortion #AbortionRights #AbortionIsHealthcare #AbortionIsHumanright #ReproductiveRights #ReproductiveHealth

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Ein #Schwangerschaftsabbruch kann - je nach Schwangerschaftswoche - grundsätzlich mittels operativer oder medikamentöser Methode durchgeführt werden. In Deutschland ist rechtlich eine medikamentöse #Abtreibung bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten #Menstruation, also bis zur 9. Schwangerschaftswoche möglich.

In Deutschland wurden 2023 41,95 % aller Schwangerschaftsabbrüche medikamentös durchgeführt (44.554 von 106.218). Aber es gibt dabei große regionale Unterschiede:

In Hamburg (48,47 %) wurde 2023 beinah jeder zweite Abbruch medikamentös ausgeführt, in Berlin (57,02 %), Mecklenburg-Vorpommern (53,11 %) und Sachsen (51,31 %) sogar ein wenig mehr als die Hälfte aller Abbrüche. Im Saarland hingegen erfolgte nur knapp jeder siebte Schwangerschaftsabbruch (15,30 %) und in Rheinland-Pfalz nur jeder sechste Abbruch (17,6 %) medikamentös. Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen (40,49 %) oder Hessen (37, 33 %) lagen knapp unter dem deutschlandweiten Durchschnitt.

Das ist deshalb relevant, weil Studien und Vergleichswerte anderer Länder zeigen, dass sich ca. 60 bis 80 % der ungewollt Schwangeren – wenn sie die Wahl haben oder hätten – für die medikamentöse Methode entscheiden (würden). Durch die problematische Versorgungslage können ungewollt Schwangere jedoch oft nicht zwischen verschiedenen Praxen wählen und sich damit auch nicht für eine Methode entscheiden. Das muss sich ändern! Wir brauchen mehr Ärzt*innen, die bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche mithilfe verschiedener Methoden durchzuführen, sowie gute und umfassende Ausbildungsoptionen.

#mybodymychoice #abortionishealthcare #abtreibungistgrundversorgung #wegmit218

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Seit 153 Jahren steht der #Schwangerschaftsabbruch im #Strafgesetzbuch. Zu der Zeit gab es noch das Deutsche Reich und Kaiser Wilhelm regierte. Es ist also wirklich lange her! Schon damals gab es Proteste, in denen legale und sichere #Abtreibungen gefordert wurden. Abtreibungsverbote schützen keine Leben, stattdessen sterben weltweit gebärfähige Menschen durch restriktive Regeln. In Deutschland gab es bereits zwei Versuche, das #Abtreibungsrecht zu liberalisieren. 1974 sollte eine Fristenlösung eingeführt werden, um in den ersten 12 Wochen straffrei #abtreiben zu können. Doch das #Bundesverfassungsgericht erklärte diese Regelung als verfassungswidrig. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands war eine Neuregelung nötig, da in der DDR gebärfähige Menschen seit 1972 das Recht hatten, bis zur zwölften Woche abtreiben zu können. Seit 1995 gilt die aktuelle Regelung: Abtreibungen sind rechtswidrig, aber straffrei, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Ist eine medizinische oder kriminologische Indikation gegeben, so ist ein Schwangerschaftsabbruch straffrei und nicht rechtswidrig. Diese Regelung sowie die Tatsache, dass Abtreibungen im Strafgesetzbuch neben Straftaten wie Mord geregelt werden, führen weiterhin zur Stigmatisierung von Abtreibungen. Im #Koalitionsvertrag 2021 kündigten die Regierungsparteien an, die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen [1] zu stärken. Anfang 2024 sprach sich eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission dafür aus, Abtreibungen in der Frühphase zu legalisieren. Es ist höchste Zeit, dass die Regierung das Abtreibungsrecht reformiert! Im September 2025 stehen die nächsten #Bundestagswahlen an. Es besteht die Gefahr, dass konservative Parteien wieder an die Macht kommen, was eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts erschweren könnte.

Wer aktiv werden möchte, kann die E-Mail-Protestaktion von innn.it nutzen: https://verein.innn.it/aktionsseite/weg-mit-%C2%A7218/ Außerdem könnt ihr die Petition von innn.it unterzeichnen: https://innn.it/wegmit218

Auch auf WeAct gibt es eine Petition, die eure Unterstützung braucht: https://weact.campact.de/petitions/keine-kompromisse-schwangerschaftsabbruche-legalisieren

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Nach 50 Jahren wurde in den #USA das Recht auf #Abtreibung durch eine konservative Mehrheit im Supreme Court gekippt. Seit Juni 2022 haben Frauen und gebärfähige Personen nicht länger Anspruch auf einen #Schwangerschaftsabbruch. In vielen Bundesstaaten ist der Zugang zu Abbrüchen seitdem stark eingeschränkt bis gänzlich unterbunden, zum Teil selbst dann, wenn ein Abbruch aus medizinischen Gründen notwendig wäre. Dies hat bereits zum Tod mehrerer schwangerer Personen geführt, die aufgrund der rechtlichen Situation keine erforderliche medizinische Hilfe erhalten haben.

Diese Entwicklung erfolgte keinesfalls zufällig, sondern war vielmehr das Ergebnis Jahrzehnte langer gezielter politischer Arbeit (rechts-)konservativer Kräfte in Amerika. Sollte Trump bei der nächsten Wahl erneut Präsident werden, wird sich die Situation zweifellos noch weiter verschärfen! Dies gefährdet nicht nur das Selbstbestimmungsrecht sondern auch die Gesundheit aller Frauen und gebährfähigen Personen in den Vereinigten Staaten. Auch in Deutschland ist die (politische) Situation zunehmend besorgniserregend.

Hierzulande gibt es sowohl eine gesellschaftliche Bewegung als auch politische Parteien, die das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche nicht befürworten oder sogar strikt ablehnen. Solche Positionen lassen sich insbesondere in den Programmen der explizit christlichen, wertkonservativen Parteien wie CDU und CSU, sowie den (extrem) rechten Parteien wie der AfD finden. Sexuelle und #reproduktiveRechte sind auch in Deutschland nicht unangreifbar und nicht dauerhaft gesichert. Sollten (rechts-)konservative Kräfte in Deutschland weiter erstarken und eine politische Mehrheit in der deutschen Politik erlangen, ist eine weitere Einschränkung dieser Rechte mit Sicherheit zu erwarten. Es liegt also an uns allen, den populistischen, faschistischen und antifeministischen Strömungen in Gesellschaft und Politik nicht kampflos das Feld zu überlassen! Deshalb ist es wichtig, dass wir an Tagen wie dem Safe Abortion Day laut sind und für unsere Recht einstehen.

#safeabortionday #abortionishealthcare #abtreibungistgesundheitsvorsroge #wegmit218 #mybodymychoice #prochoice

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In der groß angelegten #ELSA-Studie wurden ungewollt Schwangere u.a. auch dazu befragt, wie leicht oder schwierig es war, einen #Schwangerschaftsabbruch zu organisieren. 80 % der Befragten berichteten von Zugangsbarrieren, 60 % hatten bspw. Probleme bei der Organisation der #Abtreibung. So schrieb uns per Instagram auch Jasmin und berichtete von ihrem Schwangerschaftsabbruch, den sie mit „22 Jahren und mitten im Studium, trotz langjähriger Beziehung und großem Kinderwunsch“ durchführen ließ, weil es „aktuell eine zu große Aufgabe [war]“. Dabei „musste [sie] zahlreiche organisatorische Hürden überwinden […].“ Sie schrieb weiter, dass sie zwar schnell einen Termin in ihrer Umgebung bekam, „die Vorbesprechung jedoch die reinste Hölle [war]“. Sie musste „Gespräche führen, in denen deutlich wurde, dass man [sie] zur Fortführung der Schwangerschaft überreden [wollte]. […] Die Ärztin, welche die Vorbesprechung und -untersuchung vor dem Abbruch machte, war kalt und abgestumpft. Sie bat [Jasmin] auf den Untersuchungsstuhl, führte das Ultraschallgerät ohne Vorwarnung ein […]“. Diese Beschreibung einer unprofessionellen Behandlung deckt sich mit vorläufigen Teilergebnissen der ELSA-Studie. Von 608 Frauen [1] mit abgebrochener Schwangerschaft gaben 22 % an, sich vor einer schlechten Behandlung zu ängstigen. Ihren Erfahrungsbericht schließt Jasmin folgendermaßen: „Ich wollte diese Erfahrung teilen, in der Hoffnung, dass sie evtl. darauf aufmerksam macht, dass Frauenärzte und -ärztinnen sehr herzlos mit Patientinnen umgehen, die so etwas durchmachen. Ich hoffe, dass sich in nächster Zeit mehr Menschen darüber bewusst werden, dass viele Frauen diese Entscheidung mit schwerem Herzen treffen...“ Wir wissen, dass es viele tolle, sehr wohlwollende Ärztinnen gibt und sind dank der vielen „Medical Students for Choice“-Gruppen zuversichtlich, dass es in Zukunft viele empathische Ärztinnen geben wird. Wir wünschen uns für alle einen respektvollen, wertschätzenden und professionellen Umgang, in dem auf ihre Bedürfnisse und Fragen eingegangen wird – unabhängig davon, welchen medizinischen Eingriff sie durchführen lassen wollen.

#mybodymychoice #safeabortionday #wegmit218

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Wir haben im vorherigen Post gezeigt, dass es immer weniger sog. “Meldestellen” gibt, die #Abtreibungen durchführen: 7% führen ungefähr die Hälfte aller #Abbrüche durch - ein gewaltiges Ungleichgewicht in der Versorgungsverteilung.

Heute möchten wir auf regionale Unterschiede eingehen: die Versorgungsdichte (Frauen [1] im reproduktiven Alter je Meldestelle) ist nämlich zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlich. Während die nordöstlichen Länder höhere Versorgungsdichten aufweisen, ist die Versorgung im Südwesten schlechter.

Konkret: auf 1 Meldestelle kamen 2022 in MV 6.236 und in #Bayern 31.428 Frauen im reproduktiven Alter. Der Unterschied bleibt, selbst wenn man die regionalen Unterschiede in den Abbruchszahlen mit berücksichtigt.

Auch die Verteilung der Abtreibungen zwischen “kleinen” (0-10 Abbrüche/J) und “großen” Meldestellen (> 250 Abbrüche/J) ist ungleich: im Südwesten gibt es mehr kleine Meldestellen. Die wenigen großen Meldestellen müssen also verhältnismäßig mehr Abbrüche übernehmen. Die Auslastung (Abbrüche pro Meldestelle) ist also in den südwestlichen Bundesländern größer als in den nordöstlichen Bundesländern.

Die #ELSA-Studie hat die #Bundesländer deshalb in verschiedene Versorgungsgrade eingeteilt:

  • gering: BY, RLP, BW
  • mittel: SL, HE, NRW, NS, BRB
  • höher: SAC, TH, SAN, MV, B, HB, HH, SH

Das ist alles Theorie. Die reale Verfügbarkeit und Versorgung ist natürlich anders. Stellt euch dafür vor: was passiert, wenn eine dieser “großen” Meldestellen in Bayern für ein paar Wochen schließt (z.B. weil Team krank, Wasserschaden, Urlaub)? Wo finden Betroffene eine Alternativpraxis? Wie erfahren sie von dieser Praxis? Wann kriegen sie frühestens einen Termin? Was passiert, wenn alle umliegenden Praxen auch zu haben, weil z.B. Weihnachtsferien sind? Und was, wenn die Person erst in der 12. SSW erfährt, dass sie schwanger ist - wird sie noch innerhalb der Frist alle Termine organisieren können?

[1] Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht alle Frauen gebärfähig sind und nicht jede gebärfähige Person eine Frau ist. Statistiken gehen leider noch immer häufig von einem binären Geschlechterbild aus.

#mybodymychoice #wegmit218

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Die Versorgungslage zum #Schwangerschaftsabbruch wird in Deutschland immer schlechter. Das sehen wir u.a. daran, dass die Zahl der sog. “Meldestellen” seit Jahren abnehmen: Seit 2003 ist die Zahl um knapp die Hälfte gesunken (von 2050 auf 1103 im Jahr 2023).

Hinter “Meldestellen” verbergen sich alle Einrichtungen, die #Abtreibungen an das #StatistischeBundesamt melden, z.B. einzelne Praxen oder OP-Zentren, die für mehrere Ärztinnen zusammen melden. Es lässt also keinen direkten Rückschluss auf die tatsächliche Zahl der Ärztinnen zu, aber ist ein Hinweis.

Nun gibt es auch enorme Unterschiede zwischen den Meldestellen in Bezug auf die Menge der dort angebotenen Schwangerschaftsabbrüche. Das zeigt die Studie ELSA:

Über 23,3 % der Meldestellen machen nur 0-10 Abbrüche/Jahr. Im Gegensatz dazu übernehmen 7,3 % aller Meldestellen mehr als 250 Abbrüche/Jahr und gewährleisten somit die Hälfte (47,2 %) aller Abbrüche Deutschlands. Da die Meldestellen nicht flächendeckend verteilt sind, gibt es auch noch regionale Unterschiede (dazu in einem späteren Post mehr).

Statt die Versorgung der ungewollt Schwangeren auf vielen Schultern zu verteilen, ist die tatsächliche Zahl der verfügbaren Ärzt*innen also noch sehr viel geringer, als wir bisher vermutet haben.

Was wäre der Wunsch? Idealerweise wären Abtreibungen selbstverständlicher Teil des Faches #Gynäkologie. Somit bieten die meisten Gyn-Praxen Abbrüche an. Zudem nehmen auch hausärztliche Praxen oder #Hebammen an der Versorgung teil und bieten ebenfalls medikamentöse Abbrüche in ihrer Praxis an. Damit wäre es für ungewollt Schwangere möglich, sich direkt an ihre behandelnden Ärzt*innen oder Hebammen zu wenden, wenn sie abtreiben möchten. Sie müssen nicht in eine weitere Praxis überwiesen werden, selbst lange online suchen, oder gar weite Strecken auf sich nehmen, um eine solche Praxis zu finden.

In Meldestellen umgerechnet würde das heißen: es gibt nicht mehr eine solche große Schere zwischen “großen” und “kleinen” Meldezahlen - jede Praxis macht ihren kleinen Anteil an Schwangerschaftsabbrüche und beteiligt sich somit an der Versorgung der eigenen Patient*innen. #abortionishealthcare #safeabortionday

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In Deutschland gibt es nach § 218 StGB drei Umstände, unter denen ein #Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann und darf: Nach der Beratungsregelung, nach der kriminologischen Indikation und nach der medizinischen Indikation. Die #Beratungsregelung bedeutet, dass eine #Abtreibung bis zur 14. SSW p.m. auf Wunsch der ungewollt Schwangeren durchgeführt werden kann, wenn sie in einer staatlich anerkannten #Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nach einer Beratung einen Beratungsschein ausgestellt bekommen hat und zwischen der Beratung und dem Eingriff mindestens drei Tage liegen. 2023 wurden in Deutschland 102.187 Abbrüche nach dieser Regelung durchgeführt. Nach der kriminologischen Indikation kann eine Abtreibung ebenfalls nur bis zur 14. SSW p.m. erfolgen. Die kriminologische Indikation bedeutet, dass die Schwangerschaft in einem strafrechtlichen Kontext entstand: z.B. bei einer V3rg3waltigung oder wenn die schwangere Person jünger als 14 Jahre ist. 2023 wurden in Deutschland offiziell 35 Abbrüche nach dieser Indikation durchgeführt. Es ist jedoch anzunehmen, dass es eine höhere Dunkelziffer gibt. Manche Personen geben dies nicht an, ggf. aus Angst vor Stigmatisierung und (Re)Traumatisierung, oder wissen gar nicht von der Option und beenden ihre Schwangerschaft nach der Beratungsregelung. Nach der medizinischen Indikation kann eine Schwangerschaft auch nach der 14. SSW p.m. abgebrochen werden, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der schwangeren Person schwerwiegend gefährdet ist oder sich die schwangere Person durch die Schwangerschaft in Lebensgefahr befindet. Zudem greift die medizinische Indikation auch, wenn bei Untersuchungen des Embryos/Fötus erhebliche gesundheitliche Schädigungen festgestellt werden. 2023 wurden in Deutschland 3.996 Abbrüche nach dieser Indikation durchgeführt. Im Jahr 2023 gab es in Deutschland 106.218 Abbrüche. In Prozentzahlen bedeuten die oben genannten Zahlen somit Folgendes:

  • 96,2 % aller Abbrüche erfolgten nach der Beratungsregelung
  • 0,03 % aller Abbrüche erfolgten nach der kriminologischen Indikation
  • 3,77 % aller Abbrüche erfolgten nach der medizinischen Indikation

#mybodymychoice #wegmit218

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In Deutschland ist der #Schwangerschaftsabbruch kein offizieller Bestandteil der gynäkologischen fachärztlichen Ausbildung. Das heißt, es ist in Deutschland möglich, Gynäkologin zu sein, ohne jemals einen Abbruch gesehen und/oder etwas darüber gelernt zu haben. Dabei hat gerade die fachärztliche Weiterbildung einen enormen Einfluss darauf, ob Ärztinnen später Abbrüche anbieten. Das zeigen amerikanische Studien schon länger und nun auch erste vorläufige Ergebnisse der größten deutschen Versorgungsstudie ("ELSA-Studie"). Ärztinnen, die Abbrüche in der Facharztausbildung praktisch erlernt haben, führen später auch häufiger und zu einem früheren Zeitpunkt Schwangerschaftsabbrüche durch und fühlen sich sicherer in der Durchführung. Dies gilt auch für die einzelnen Abbruchmethoden (operativ und medikamentös): Lernen Ärztinnen beide Methoden, führen sie später auch häufiger beide Methoden durch. Da die Facharztausbildung häufig in den Kliniken stattfindet, lernen die meisten - wenn überhaupt - die operative Methode kennen (78 % Vakuumaspiration, 60 % Kürettage). Nur 30 % lernen die medikamentöse Methode in ihrer Facharztausbildung kennen, vermutlich weil sie z.B. einen Teil der Ausbildung in einer niedergelassenen Praxis absolvieren. Von denjenigen, die beide Methoden erlernt haben, bieten später 76 % auch beide Methoden an. Wurde nur die operative Methode erlernt, so führen später nur 27% beide Methoden durch. Das heißt: Es ist dreimal wahrscheinlicher, dass Ärztinnen beide Methoden anbieten, wenn sie diese bereits in der Facharztausbildung erlernt haben. Es wäre also durchaus sinnvoll, den Schwangerschaftsabbruch verpflichtend in die gynäkologische Ausbildung einzuführen. Es würde nicht nur die Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche verbessern, weil dadurch mehr Ärztinnen befähigt wären, Abbrüche durchzuführen, sondern könnte auch die ärztliche Versorgung von Betroffenen nach einer Fehlgeburt bereichern.

#abortionishealthcare #abtreibungistgrundversorgung #mybodymychoice #gynäkologie #medizinstudium

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Restriktive Abtreibungsgesetze und -verbote kosteten bereits das Leben vieler gebärfähiger Menschen – so auch das von #Beatriz. Beatriz lebte in El Salvador, einem Land, in dem #Abtreibungen in allen Fällen illegal sind. Im Februar 2011 wurde der damals 21-jährigen Beatriz, Mutter eines Sohnes und erneut schwanger, mitgeteilt, dass ihr Fötus an Anenzephalie litt [1] und nicht überlebensfähig sei. Bereits bei ihrer ersten Schwangerschaft kam es wegen Beatriz’ eigener Lupus-Erkrankung [2] zu Komplikationen. Diese zweite Schwangerschaft brachte sie nun in Lebensgefahr. Trotz des absoluten Abtreibungsverbots rieten ihr ihre Ärztinnen zur Beendigung der Schwangerschaft. Zusammen versuchten sie, das Recht auf den rettenden Eingriff einzuklagen. Beatriz musste die Schwangerschaft aber austragen und sich einem Kaiserschnitt unterziehen. Das Neugeborene verstarb fünf Stunden später. Der Kaiserschnitt war ein deutlich invasiverer Eingriff als die von den Ärztinnen empfohlene Abtreibung. Beatriz' Gesundheitszustand verschlechterte sich deutlich. 2017 geriet sie in einen Unfall und verstarb im Oktober 2017, da ihr Körper den erneuten Krankenhausaufenthalt und die körperlichen Strapazen nicht verkraftete. Auch in Beatriz Namen kämpfen #Pro-Choice Aktivist*innen in El Salvador für #Menschenrechte und das Recht auf eine legale Abtreibung. 2023 begann im Inter-American Court of Human Rights (IACHR) in Costa Rica die Anhörung im Fall “Beatriz y otros vs El Salvador” (zu Deutsch: Beatriz und andere gegen El Salvador). Worum geht es dabei? Der IACHR soll anerkennen, dass El Salvador durch das Abtreibungsverbot verantwortlich für die #Menschenrechtsverletzung in Beatriz' Fall ist. Angeführt werden die Verletzung des Rechts auf das Leben, die persönliche Integrität, Privatsphäre, Gesundheit, Gleichheit vor dem Gesetz und der Rechtsschutz. Ein Eingestehen dieses staatlichen Versagens könnte wichtige Einflüsse auf andere Länder mit restriktiven Abtreibungsgesetzen wie Honduras, die Dominikanische Republik oder Haiti haben. Bisher hat die IACHR nach der Anhörung im letzten Jahr jedoch noch keinen Beschluss erlassen. #abortionishealthcare #abortionrights #abtreibunglegalisieren

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Oft wird Menschen, die einen #Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen oder durchgeführt haben lassen, Naivität, Unüberlegtheit, Dämlichkeit oder das Fehlen von Verantwortungsbewusstsein vorgeworfen. Häufig hängt damit das gesellschaftliche Bild einer jungen, naiven und kinderlosen Frau [1] zusammen.

Ein erster Blick in die Zahlen des #StatistischesBundesamt zu Schwangerschaftsabbrüchen im Jahr 2023 räumt mit diesen #Klischees auf: 106.218 #Abtreibungen wurden 2023 erfasst – 41,33 % dieser #Abbrüche fanden bei Personen zwischen 20 und 30 Jahren statt, 42,87 % bei Personen zwischen 30 und 40 Jahren, 8,49 % bei Personen im Alter von über 40. Zudem haben knapp 57,52 % der Personen mindestens ein Kind.

Autorin und Journalistin @nora_burgardarp setzt sich für das Recht auf freie Schwangerschaftsabbrüche ein. Sie selbst hatte keinen Abbruch, beschreibt ihre beiden gewollten Schwangerschaften, die Geburten und das #Wochenbett jedoch als enorme „körperliche und seelische Herausforderung […]. Meine zwei Kinder waren geplant und sehr gewünscht. Doch beide Male lag ich in den Wochen nach der Entbindung überwältigt im Bett [...]. Ich empfand tiefe Ängste, von denen ich nicht wusste, wo sie herkamen, erlebte Depressivität, war mir selbst fremd.“ Es wird deutlich, dass Menschen, die bereits gebärt haben, sich der Verantwortung und der Risiken bewusst sind, die die Austragung einer Schwangerschaft mit sich bringen kann.

Auch kann statistisch belegt werden, dass die Entscheidung zum Abbruch gut durchdacht ist. Die Mehrzahl der ungewollt Schwangeren trifft sie alles andere als leichtfertig. Eine Studie aus den USA zeigt: Auch 5 Jahre nach dem Abbruch finden 95% der Befragten, dass sie die richtige Entscheidung getroffen haben. Die vorläufigen ELSA-Ergebnisse nennen eine Zahl von 92,4 %, wenn es um eine spätere Einschätzung der Richtigkeit der Wahl geht.

Wir sollten als Außenstehende respektieren, dass Personen unabhängig von ihrem Alter reife und überlegte Entscheidungen treffen können. Wir sollten Abstand nehmen von dem Bild der unmündigen, gebärfähigen Person, die sich verantwortungslos und naiv für einen Abbruch entscheidet.

#mybodymychoice

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Sexuelle und #reproduktiveRechte sind weltweit immer öfter in Gefahr. Die Meinungen und Ansichten dazu spalten (angeblich) häufig die Gesellschaft. Medien geben in ihren Artikeln oft eine ausbalancierte Debatte zwischen #ProChoice und Anti Choice wieder. Aber ist die Bevölkerungen tatsächlich so gespalten?

Das Pew Research Center befragte dazu 2023 und 2024 27.285 Erwachsene aus 27 Ländern zu ihrer Meinung zu der #Legalisierung von #Abtreibungen. Durchschnittlich 66 % aller Befragten gaben an, dass ein #Schwangerschaftsabbruch in den meisten oder allen Fällen legal sein sollte. Durchschnittlich 30 % fanden, dass der medizinische Eingriff in allen oder den meisten Fällen illegal sein sollte. In den europäischen Ländern war die Zustimmung für die Legalität am höchsten. Bis auf Polen (56 %), Griechenland (77 %) und Spanien (74 %) lag diese bei über 80 %. In Schweden waren 95 % der Befragten dafür, Abtreibungen zu legalisieren, in Deutschland 84 % und in Ungarn 81 %. Ähnliche Werte ergab die Umfrage in Kanada (79 %), die Umfrage in den USA fiel schlechter aus (63 %). In der Asien-Pazifik-Region gehen die Meinungen tatsächlich auseinander: Während in Australien (82 %) und Japan (81 %) eine Mehrheit der Befragten für die Legalisierung war, war in Vietnam (35 %) und Indonesien (13 %) nur eine Minderheit dafür. Auch in den drei afrikanischen Ländern (Südafrika 42 %, Kenia 11 % und Nigeria 6 %) war lediglich eine Minderheit für die Legalisierung. Bis auf Brasilien (26 %) waren die Meinungen hinsichtlich der Legalisierung in den lateinamerikanischen Ländern gleichmäßig zweigeteilt (Argentinien 53 % und Mexico 46 %). Auch wenn manche Zahlen besorgniserregend sind, wünschen sich heutzutage verglichen mit älteren Studien des Pew Research Centers aus dem letzten Jahrzehnt mehr Menschen die Legalisierung von Abbrüchen. Häufig hing eine negative Einstellung zur Legalisierung mit einer erhöhten Religiosität der Befragten zusammen. Bspw. gaben 99 % der Befragten aus Nigeria an, dass Religion in ihrem Leben wichtig ist. Nur 8 % waren für die Legalisierung. Im Gegensatz dazu waren nur 20 % der befragten Schwed*innen religiös und 95 % von ihnen für die Legalisierung.

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Schwangere, die eine #Abtreibung durchführen lassen wollen, müssen häufig verschiedene Hindernisse überwinden: z.B. eine Praxis zu finden, einen Termin in so einer Praxis zu erhalten und die Anfahrt dahin zu organisieren, an Informationen zu kommen, die notwendigen Unterlagen organisieren etc.

Eine große deutsche Studie (#ELSA) hat nun untersucht, wie viele Betroffene von diesen Barrieren betroffen waren. Dafür haben sie 608 Personen befragt, die einen #Schwangerschaftsabbruch hatten. 41,3 % haben mindestens ein Hindernis überwinden müssen.

So stellt allein der Zugang zu Informationen eine Barriere dar. Gründe dafür sind u.a., dass sich nicht alle Anbieter*innen bei der Ärztekammer registrieren und online nur wenig medizinische oder rechtliche Informationen zu finden sind. Das zeigt eine andere Erhebung der ELSA-Studie, auf die wir in einem separaten Post eingehen wollen.

20 % der Befragten fanden es schwierig, eine Einrichtung zu finden (und das obwohl Betroffene häufig in Beratungsstellen eine Liste mit Kontaktdaten erhalten). Jede 4. Person musste mehr als eine Einrichtung kontaktieren, um einen Termin zu bekommen, und etwa jede 14. Person sogar mehr als 4. Auch die Bezahlbarkeit war für jede 5. befragte Person problematisch. Zusätzlich stellt die Erreichbarkeit für viele Frauen eine Barriere dar: 15 % der Befragten mussten für die Abtreibung mehr als 50 km zurücklegen.

Die Befragung verdeutlicht, wie verschiedene strukturelle #Barrieren, einen Schwangerschaftsabbruch erschweren. Diese #Zugangsbarrieren betreffen Menschen z.B. aus niedrigen sozioökonomischen Schichten, mit wenig bis keinen Deutschkenntnissen verstärkt. Die wenigen Versorgungsangebote und die Verzögerung des Abbruchs durch die zusätzlich vorgeschrieben Wartezeit können zu medizinischen Risiken, sozialer Isolation und damit zu schlechterem physischen und psychischen Wohlbefinden führen.

Für einen gerechten, aber auch sicheren und diskriminierungsarmen Zugang zum Schwangerschaftsabbruch ist es also wichtig, genau solche Barrieren und Hindernisse abzubauen. #mybodymychoice #abortionishealthcare #prochoice #abtreibungistgrundversorgung

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Inhaltswarnung: Fehlgeburt

Etwa 10 - 20 % aller Schwangerschaften enden von alleine. Dies wird #Spontanabort oder #Fehlgeburt genannt und passiert meistens vor der 8. Schwangerschaftswoche. Etwa jede 5. bis 6. Person mit Uterus erlebt einmal in ihrem Leben einen Spontanabort.

Was passiert denn bei einem Spontanabort genau? In den allermeisten Fällen ist der Grund eine genetische Veränderung, mit der der angelegte Embryo nicht lebensfähig ist. Er stirbt zu einem sehr frühen Zeitpunkt ab, meistens bevor er weniger als 1 cm groß ist. Der Körper merkt dies durch das Fehlen von bestimmten Hormonen und im Verlauf kommt es dazu, dass eine Blutung einsetzt. Manchmal dauert das zwei bis sechs Wochen.

Ein Spontanabort ist nicht gefährlich, es gibt nur sehr seltene Fällen, bei denen die Blutung so stark ist und nicht von alleine aufhört, dass die Betroffenen ärztliche Hilfe brauchen. Wenn eine Schwangere nicht warten will, dass die Blutung von alleine einsetzt, kann sie Medikamente bekommen, die die Blutung auslösen. Dies kann im Krankenhaus oder in einem selbstbestimmten Setting (beispielsweise zu Hause) durchgeführt werden. Oder es kann eine Absaugung gemacht werden. Medizinisch sind alle drei Möglichkeiten (abwarten, Medikamente, OP) gleichwertig.

Im Vergleich dazu: ein medikamentöser #Schwangerschaftsabbruch ist quasi ein ausgelöster Abort. Die Blutung verläuft genauso wie bei einem Spontanabort. Der einzige Unterschied ist, dass es durch die Medikamente manchmal zu Nebenwirkungen wie Übelkeit kommen kann.

Was viele nicht wissen: Auch bei einem Spontanabort haben die Schwangeren theoretisch Anspruch auf eine Hebammenbegleitung.

Quellen:

  • RCOG-Guideline: National Institute for Health and Care Excellence. (2019). Ectopic pregnancy and miscarriage: diagnosis and initial management NICE guideline [NG126]. https://www.nice.org.uk/guidance/ng126.
  • García-Enguídanos et al. (2002): Risk Factors in Miscarriage: A Review. Eur J Obstet Gynecol Reprod Biol.
  • Moradinazar et al. (2020): Lifetime Prevalence of Abortion and Risk Factors in Women: Evidence From a Cohort Study. J Pregnancy
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Ungewollt Schwangere haben verschiedene Möglichkeiten: Einige wissen, dass sie die Schwangerschaft fortführen wollen, andere möchten einen #Schwangerschaftsabbruch (SAB) oder sind sich unsicher und sammeln Informationen. Bei der Internetsuche sollte auf seriöse Quellen geachtet werden, ein Alarmzeichen kann bspw. die häufige Nutzung des Begriffs „Leben“ statt medizinischer Begriffe sein. Falls Betroffene einen SAB möchten, brauchen sie einen #Beratungsschein einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle (SKBS). Wo findet man jedoch diese Stellen?

Die ersten Einträge bei der Google-Suche nach #Schwangerschaftskonfliktberatung sind weder seriös noch hilfreich. Zwischen diesen Ergebnissen ist es für unaufgeklärte und hilfesuchende Personen schwierig, die Seite des Ministeriums für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes NRWs zu finden, die auf eine Liste der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweist. Erst dann folgt eine Aufzählung möglicher SKBS über Google-Maps. Einige davon haben einen kirchlichen Träger, was problematisch sein kann.

Seit 1998 stellen die „Caritas“ und der „Sozialdienst katholischer Frauen“ wegen der strengen Haltung der katholischen Kirche keinen Beratungsschein aus. Als Reaktion wurde 1999 der katholische Verein „Donum vitae“ gegründet, der Scheine ausstellt, aber vor allem das „Lebensrecht des ungeborenen Kindes“ im Mittelpunkt sieht. Auch „ProFemina“ bietet „Beratungen“ an, darf und will jedoch keine Beratungsscheine ausstellen, was Betroffene erst nach mehrstündiger Beratung erfahren. Zeit ist wegen der derzeitigen Gesetzesregelung für SAB bis zu 14. SSW p.m. jedoch kostbar, um eine fundierte, persönliche Entscheidung treffen zu können. Trotz der Aussage „Wir beraten Dich – Du entscheidest“ berichten viele von Bedrängung und davon, dass ihr Wunsch nach einer #Abtreibung nicht akzeptiert wurde.

Achtet bei Eurer Suche bitte auf neutrale und anerkannte Beratungsstellen, wenn Ihr die Option auf einen Beratungsschein haben wollt! Diese findet Ihr bspw. bei ProFamilia oder der AWO oder auf der oben angesprochenen Liste der #BZgA.

#prochoice #abortionishealthcare #mybodymychoice #abortion

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Abtreibungsgegnerinnen werfen Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, oft vor, sie würden das nur für das Geld machen. Aber was verdienen Ärzt*innen denn nun eigentlich an einer #Abtreibung?

Ein #Schwangerschaftsabbruch muss von der betroffenen Person selbst bezahlt werden, wenn er nach der Beratungsregel durchgeführt wird (96 % der Fälle). Wenn die Schwangere unter einem bestimmten Nettoeinkommen verdient, wird von der Krankenkasse eine Kostenübernahme ausgestellt und der Schwangerschaftsabbruch vom Bundesland bezahlt. Die Kosten sind dann festgelegt und von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich.

Die Kostenübernahme für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch beträgt etwa 230 bis 280 Euro. Davon müssen die Kosten für die Medikamente abgezogen werden. Die Kostenübernahme für einen operativen Eingriff beträgt etwa 450 Euro. Hier müssen aber noch die Kosten für den/die Narkoseärzt*in und ggf. die Miete für den OP abgezogen werden - meist bleibt in etwa die Hälfte. Die Bezahlung entspricht damit in etwa anderen kleinen operativen Eingriffen.

Derdie Ärztin verdient sich also keine "goldene Nase" mit Abtreibungen, wird selbstverständlich aber auch für die ärztliche Arbeit bezahlt. Es gibt in der #Gynäkologie andere Bereiche, in denen deutlich mehr verdient werden kann, z. B. Ultraschalluntersuchungen bei einer #Schwangerschaft.

#ProChoice #AbortionRights #Abortion #AbortionIsHealthcare #MyBodyMyChoice

Quellen:

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Obwohl die Entscheidungsmacht für oder gegen eine #Abtreibung primär bei den ungewollt Schwangeren liegen sollte, fragen Erzeuger immer wieder, ob sie gesetzlich ein Mitspracherecht haben. Für #Deutschland verneint dies Prof. Ulrike Lembke, da „es […] ohne Kind [kein Sorgerecht gibt] und das Kind […] laut §1 BGB erst mit der Geburt vorhanden [ist].“

In einigen anderen Ländern wie z.B. #Japan wird jedoch die Zustimmung des Erzeugers benötigt, um abzutreiben. Diese Art Forderungen werden weltweit lauter: In den letzten 20 Jahren wuchs die Zahl der Unterstützer*innen der sogenannten Väterrechtsbewegung stetig an. Der Ursprung dessen liegt in den 60er Jahren und dem damaligen Anstieg von Scheidungen in den #USA. Es wird gefordert, dass Erzeuger das Recht auf ein gleichermaßen geteiltes Sorgerecht erhalten.

Generell ist zu befürworten, wenn Erzeuger ebenfalls für Kinder, die durch sie entstanden sind, sorgen möchten. In der Bewegung sehen sich diese jedoch häufig als Oberhaupt der Familie und haben ihrer Logik nach ein natürliches Recht auf das Sorgerecht, das ihrer Meinung nach nicht verhandelbar ist. Diese Gründe sind kritisch zu sehen, da in ihnen traditionelle Familienbilder und patriarchale Strukturen widergespiegelt werden.

Teile der Bewegung beziehen sich heutzutage in ihren Forderungen auch auf den #Schwangerschaftsabbruch: Sie verlangen ein Mitspracherecht des Erzeugers und pochen auf die Notwendigkeit dessen Zustimmung davor. Auch dies ist zu kritisieren, da durch die Notwendigkeit der Zustimmung einer anderen Person das Recht auf Selbstbestimmung beschnitten wird.

Ein weiterer Teil der Väterrechtsbewegung führt die Forderungen sogar noch weiter: Erzeuger sollen sich vor dem Austragen einer #Schwangerschaft von allen Unterhalts- und Sorgerechtsforderungen lösen können. Dies ist deswegen kritikwürdig, da schwangere Personen dadurch womöglich zu einem Abbruch gezwungen werden könnten. In #Dänemark und #Schweden wurde dieses Konzept in den letzten Jahren bereits mehrmals durch verschiedene politische Parteien unterstützt, allerdings noch nicht im Gesetz verankert.

Was ist eure Meinung zu der Bewegung und den Konzepten? Schreibt uns gerne!

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