Wie viele Abtreibungen gibt es pro Jahr? Wie viele der Schwangeren bereuen später ihre Entscheidung? Und wie viele Gynäkolog*innen bieten Schwangerschaftsabbrüche überhaupt an?

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Erinnert ihr euch an die EU-Bürger*innen-Initiative #MyVoiceMyChoice? Schätzungsweise haben immer noch 20 Millionen gebärfähige Personen in #Europa keinen Zugang zu einem sicheren #Schwangerschaftsabbruch. Das Ziel der Initiative ist daher ein europaweit flächendeckender, legaler sowie sicherer Zugang zu Abtreibungen. Durch finanzielle Anreize sollen EU-Länder motiviert werden, sexuelle und reproduktive Rechte zu sichern - auch für Menschen aus den Nachbarländern, in denen Abtreibungsrechte ggf. eingeschränkt bleiben/werden. Menschen, die für eine #Abtreibung in ein Nachbarland reisen müssen, sollen dort eine kostenfreie medizinische Versorgung erhalten.

Damit die EU-Kommission sich mit diesem Anliegen beschäftigt, benötigen solche Bürgerinnen-Initiativen 1 Millionen Unterschriften innerhalb eines Jahres. Europaweit arbeiten daher zahlreiche Organisationen, Feministinnen, Aktivist*innen und Verbündete daran, Stimmen zu sammeln. Dabei schaffen es manche Länder sehr viel mehr Menschen (v.a. proportional gemessen an der Bevölkerungsgröße) zu engagieren als andere Länder. Das ist wirklich sehr bewundernswert! Bisher sind 647.639 Stimmen von der benötigten Million zusammengekommen (Stand 04.10). Als bevölkerungsstärkstes Land hoffen wir daher, dass wir in #Deutschland mehr als unser “Minimum” zu dieser wichtigen Initiative beitragen können.

Wir bitten euch daher, weiter bei der Verbreitung der Kampagne zu unterstützen: 1. Falls noch nicht geschehen: Unterschreibt die Initiative! Diese findet ihr bei @myvoicemychoiceorg oder unter https://eci.ec.europa.eu/044/public/#/screen/home 2. Teilt die Initiative mit so vielen Leuten wie möglich! Nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen #EU. In viele andere Länder wurde noch nicht einmal das Minimum an Stimmen erreicht. Schickt den Link weiter, postet ihn auf euren sozialen Medien!

#ProChoice #Abortion #AbortionRights #AbortionIsHealthcare #AbortionIsHumanright #ReproductiveRights #ReproductiveHealth

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Ein #Schwangerschaftsabbruch kann - je nach Schwangerschaftswoche - grundsätzlich mittels operativer oder medikamentöser Methode durchgeführt werden. In Deutschland ist rechtlich eine medikamentöse #Abtreibung bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten #Menstruation, also bis zur 9. Schwangerschaftswoche möglich.

In Deutschland wurden 2023 41,95 % aller Schwangerschaftsabbrüche medikamentös durchgeführt (44.554 von 106.218). Aber es gibt dabei große regionale Unterschiede:

In Hamburg (48,47 %) wurde 2023 beinah jeder zweite Abbruch medikamentös ausgeführt, in Berlin (57,02 %), Mecklenburg-Vorpommern (53,11 %) und Sachsen (51,31 %) sogar ein wenig mehr als die Hälfte aller Abbrüche. Im Saarland hingegen erfolgte nur knapp jeder siebte Schwangerschaftsabbruch (15,30 %) und in Rheinland-Pfalz nur jeder sechste Abbruch (17,6 %) medikamentös. Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen (40,49 %) oder Hessen (37, 33 %) lagen knapp unter dem deutschlandweiten Durchschnitt.

Das ist deshalb relevant, weil Studien und Vergleichswerte anderer Länder zeigen, dass sich ca. 60 bis 80 % der ungewollt Schwangeren – wenn sie die Wahl haben oder hätten – für die medikamentöse Methode entscheiden (würden). Durch die problematische Versorgungslage können ungewollt Schwangere jedoch oft nicht zwischen verschiedenen Praxen wählen und sich damit auch nicht für eine Methode entscheiden. Das muss sich ändern! Wir brauchen mehr Ärzt*innen, die bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche mithilfe verschiedener Methoden durchzuführen, sowie gute und umfassende Ausbildungsoptionen.

#mybodymychoice #abortionishealthcare #abtreibungistgrundversorgung #wegmit218

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Seit 153 Jahren steht der #Schwangerschaftsabbruch im #Strafgesetzbuch. Zu der Zeit gab es noch das Deutsche Reich und Kaiser Wilhelm regierte. Es ist also wirklich lange her! Schon damals gab es Proteste, in denen legale und sichere #Abtreibungen gefordert wurden. Abtreibungsverbote schützen keine Leben, stattdessen sterben weltweit gebärfähige Menschen durch restriktive Regeln. In Deutschland gab es bereits zwei Versuche, das #Abtreibungsrecht zu liberalisieren. 1974 sollte eine Fristenlösung eingeführt werden, um in den ersten 12 Wochen straffrei #abtreiben zu können. Doch das #Bundesverfassungsgericht erklärte diese Regelung als verfassungswidrig. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands war eine Neuregelung nötig, da in der DDR gebärfähige Menschen seit 1972 das Recht hatten, bis zur zwölften Woche abtreiben zu können. Seit 1995 gilt die aktuelle Regelung: Abtreibungen sind rechtswidrig, aber straffrei, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Ist eine medizinische oder kriminologische Indikation gegeben, so ist ein Schwangerschaftsabbruch straffrei und nicht rechtswidrig. Diese Regelung sowie die Tatsache, dass Abtreibungen im Strafgesetzbuch neben Straftaten wie Mord geregelt werden, führen weiterhin zur Stigmatisierung von Abtreibungen. Im #Koalitionsvertrag 2021 kündigten die Regierungsparteien an, die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen [1] zu stärken. Anfang 2024 sprach sich eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission dafür aus, Abtreibungen in der Frühphase zu legalisieren. Es ist höchste Zeit, dass die Regierung das Abtreibungsrecht reformiert! Im September 2025 stehen die nächsten #Bundestagswahlen an. Es besteht die Gefahr, dass konservative Parteien wieder an die Macht kommen, was eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts erschweren könnte.

Wer aktiv werden möchte, kann die E-Mail-Protestaktion von innn.it nutzen: https://verein.innn.it/aktionsseite/weg-mit-%C2%A7218/ Außerdem könnt ihr die Petition von innn.it unterzeichnen: https://innn.it/wegmit218

Auch auf WeAct gibt es eine Petition, die eure Unterstützung braucht: https://weact.campact.de/petitions/keine-kompromisse-schwangerschaftsabbruche-legalisieren

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Nach 50 Jahren wurde in den #USA das Recht auf #Abtreibung durch eine konservative Mehrheit im Supreme Court gekippt. Seit Juni 2022 haben Frauen und gebärfähige Personen nicht länger Anspruch auf einen #Schwangerschaftsabbruch. In vielen Bundesstaaten ist der Zugang zu Abbrüchen seitdem stark eingeschränkt bis gänzlich unterbunden, zum Teil selbst dann, wenn ein Abbruch aus medizinischen Gründen notwendig wäre. Dies hat bereits zum Tod mehrerer schwangerer Personen geführt, die aufgrund der rechtlichen Situation keine erforderliche medizinische Hilfe erhalten haben.

Diese Entwicklung erfolgte keinesfalls zufällig, sondern war vielmehr das Ergebnis Jahrzehnte langer gezielter politischer Arbeit (rechts-)konservativer Kräfte in Amerika. Sollte Trump bei der nächsten Wahl erneut Präsident werden, wird sich die Situation zweifellos noch weiter verschärfen! Dies gefährdet nicht nur das Selbstbestimmungsrecht sondern auch die Gesundheit aller Frauen und gebährfähigen Personen in den Vereinigten Staaten. Auch in Deutschland ist die (politische) Situation zunehmend besorgniserregend.

Hierzulande gibt es sowohl eine gesellschaftliche Bewegung als auch politische Parteien, die das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche nicht befürworten oder sogar strikt ablehnen. Solche Positionen lassen sich insbesondere in den Programmen der explizit christlichen, wertkonservativen Parteien wie CDU und CSU, sowie den (extrem) rechten Parteien wie der AfD finden. Sexuelle und #reproduktiveRechte sind auch in Deutschland nicht unangreifbar und nicht dauerhaft gesichert. Sollten (rechts-)konservative Kräfte in Deutschland weiter erstarken und eine politische Mehrheit in der deutschen Politik erlangen, ist eine weitere Einschränkung dieser Rechte mit Sicherheit zu erwarten. Es liegt also an uns allen, den populistischen, faschistischen und antifeministischen Strömungen in Gesellschaft und Politik nicht kampflos das Feld zu überlassen! Deshalb ist es wichtig, dass wir an Tagen wie dem Safe Abortion Day laut sind und für unsere Recht einstehen.

#safeabortionday #abortionishealthcare #abtreibungistgesundheitsvorsroge #wegmit218 #mybodymychoice #prochoice

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In der groß angelegten #ELSA-Studie wurden ungewollt Schwangere u.a. auch dazu befragt, wie leicht oder schwierig es war, einen #Schwangerschaftsabbruch zu organisieren. 80 % der Befragten berichteten von Zugangsbarrieren, 60 % hatten bspw. Probleme bei der Organisation der #Abtreibung. So schrieb uns per Instagram auch Jasmin und berichtete von ihrem Schwangerschaftsabbruch, den sie mit „22 Jahren und mitten im Studium, trotz langjähriger Beziehung und großem Kinderwunsch“ durchführen ließ, weil es „aktuell eine zu große Aufgabe [war]“. Dabei „musste [sie] zahlreiche organisatorische Hürden überwinden […].“ Sie schrieb weiter, dass sie zwar schnell einen Termin in ihrer Umgebung bekam, „die Vorbesprechung jedoch die reinste Hölle [war]“. Sie musste „Gespräche führen, in denen deutlich wurde, dass man [sie] zur Fortführung der Schwangerschaft überreden [wollte]. […] Die Ärztin, welche die Vorbesprechung und -untersuchung vor dem Abbruch machte, war kalt und abgestumpft. Sie bat [Jasmin] auf den Untersuchungsstuhl, führte das Ultraschallgerät ohne Vorwarnung ein […]“. Diese Beschreibung einer unprofessionellen Behandlung deckt sich mit vorläufigen Teilergebnissen der ELSA-Studie. Von 608 Frauen [1] mit abgebrochener Schwangerschaft gaben 22 % an, sich vor einer schlechten Behandlung zu ängstigen. Ihren Erfahrungsbericht schließt Jasmin folgendermaßen: „Ich wollte diese Erfahrung teilen, in der Hoffnung, dass sie evtl. darauf aufmerksam macht, dass Frauenärzte und -ärztinnen sehr herzlos mit Patientinnen umgehen, die so etwas durchmachen. Ich hoffe, dass sich in nächster Zeit mehr Menschen darüber bewusst werden, dass viele Frauen diese Entscheidung mit schwerem Herzen treffen...“ Wir wissen, dass es viele tolle, sehr wohlwollende Ärztinnen gibt und sind dank der vielen „Medical Students for Choice“-Gruppen zuversichtlich, dass es in Zukunft viele empathische Ärztinnen geben wird. Wir wünschen uns für alle einen respektvollen, wertschätzenden und professionellen Umgang, in dem auf ihre Bedürfnisse und Fragen eingegangen wird – unabhängig davon, welchen medizinischen Eingriff sie durchführen lassen wollen.

#mybodymychoice #safeabortionday #wegmit218

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Wir haben im vorherigen Post gezeigt, dass es immer weniger sog. “Meldestellen” gibt, die #Abtreibungen durchführen: 7% führen ungefähr die Hälfte aller #Abbrüche durch - ein gewaltiges Ungleichgewicht in der Versorgungsverteilung.

Heute möchten wir auf regionale Unterschiede eingehen: die Versorgungsdichte (Frauen [1] im reproduktiven Alter je Meldestelle) ist nämlich zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlich. Während die nordöstlichen Länder höhere Versorgungsdichten aufweisen, ist die Versorgung im Südwesten schlechter.

Konkret: auf 1 Meldestelle kamen 2022 in MV 6.236 und in #Bayern 31.428 Frauen im reproduktiven Alter. Der Unterschied bleibt, selbst wenn man die regionalen Unterschiede in den Abbruchszahlen mit berücksichtigt.

Auch die Verteilung der Abtreibungen zwischen “kleinen” (0-10 Abbrüche/J) und “großen” Meldestellen (> 250 Abbrüche/J) ist ungleich: im Südwesten gibt es mehr kleine Meldestellen. Die wenigen großen Meldestellen müssen also verhältnismäßig mehr Abbrüche übernehmen. Die Auslastung (Abbrüche pro Meldestelle) ist also in den südwestlichen Bundesländern größer als in den nordöstlichen Bundesländern.

Die #ELSA-Studie hat die #Bundesländer deshalb in verschiedene Versorgungsgrade eingeteilt:

  • gering: BY, RLP, BW
  • mittel: SL, HE, NRW, NS, BRB
  • höher: SAC, TH, SAN, MV, B, HB, HH, SH

Das ist alles Theorie. Die reale Verfügbarkeit und Versorgung ist natürlich anders. Stellt euch dafür vor: was passiert, wenn eine dieser “großen” Meldestellen in Bayern für ein paar Wochen schließt (z.B. weil Team krank, Wasserschaden, Urlaub)? Wo finden Betroffene eine Alternativpraxis? Wie erfahren sie von dieser Praxis? Wann kriegen sie frühestens einen Termin? Was passiert, wenn alle umliegenden Praxen auch zu haben, weil z.B. Weihnachtsferien sind? Und was, wenn die Person erst in der 12. SSW erfährt, dass sie schwanger ist - wird sie noch innerhalb der Frist alle Termine organisieren können?

[1] Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht alle Frauen gebärfähig sind und nicht jede gebärfähige Person eine Frau ist. Statistiken gehen leider noch immer häufig von einem binären Geschlechterbild aus.

#mybodymychoice #wegmit218

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Die Versorgungslage zum #Schwangerschaftsabbruch wird in Deutschland immer schlechter. Das sehen wir u.a. daran, dass die Zahl der sog. “Meldestellen” seit Jahren abnehmen: Seit 2003 ist die Zahl um knapp die Hälfte gesunken (von 2050 auf 1103 im Jahr 2023).

Hinter “Meldestellen” verbergen sich alle Einrichtungen, die #Abtreibungen an das #StatistischeBundesamt melden, z.B. einzelne Praxen oder OP-Zentren, die für mehrere Ärztinnen zusammen melden. Es lässt also keinen direkten Rückschluss auf die tatsächliche Zahl der Ärztinnen zu, aber ist ein Hinweis.

Nun gibt es auch enorme Unterschiede zwischen den Meldestellen in Bezug auf die Menge der dort angebotenen Schwangerschaftsabbrüche. Das zeigt die Studie ELSA:

Über 23,3 % der Meldestellen machen nur 0-10 Abbrüche/Jahr. Im Gegensatz dazu übernehmen 7,3 % aller Meldestellen mehr als 250 Abbrüche/Jahr und gewährleisten somit die Hälfte (47,2 %) aller Abbrüche Deutschlands. Da die Meldestellen nicht flächendeckend verteilt sind, gibt es auch noch regionale Unterschiede (dazu in einem späteren Post mehr).

Statt die Versorgung der ungewollt Schwangeren auf vielen Schultern zu verteilen, ist die tatsächliche Zahl der verfügbaren Ärzt*innen also noch sehr viel geringer, als wir bisher vermutet haben.

Was wäre der Wunsch? Idealerweise wären Abtreibungen selbstverständlicher Teil des Faches #Gynäkologie. Somit bieten die meisten Gyn-Praxen Abbrüche an. Zudem nehmen auch hausärztliche Praxen oder #Hebammen an der Versorgung teil und bieten ebenfalls medikamentöse Abbrüche in ihrer Praxis an. Damit wäre es für ungewollt Schwangere möglich, sich direkt an ihre behandelnden Ärzt*innen oder Hebammen zu wenden, wenn sie abtreiben möchten. Sie müssen nicht in eine weitere Praxis überwiesen werden, selbst lange online suchen, oder gar weite Strecken auf sich nehmen, um eine solche Praxis zu finden.

In Meldestellen umgerechnet würde das heißen: es gibt nicht mehr eine solche große Schere zwischen “großen” und “kleinen” Meldezahlen - jede Praxis macht ihren kleinen Anteil an Schwangerschaftsabbrüche und beteiligt sich somit an der Versorgung der eigenen Patient*innen. #abortionishealthcare #safeabortionday

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In Deutschland gibt es nach § 218 StGB drei Umstände, unter denen ein #Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann und darf: Nach der Beratungsregelung, nach der kriminologischen Indikation und nach der medizinischen Indikation. Die #Beratungsregelung bedeutet, dass eine #Abtreibung bis zur 14. SSW p.m. auf Wunsch der ungewollt Schwangeren durchgeführt werden kann, wenn sie in einer staatlich anerkannten #Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nach einer Beratung einen Beratungsschein ausgestellt bekommen hat und zwischen der Beratung und dem Eingriff mindestens drei Tage liegen. 2023 wurden in Deutschland 102.187 Abbrüche nach dieser Regelung durchgeführt. Nach der kriminologischen Indikation kann eine Abtreibung ebenfalls nur bis zur 14. SSW p.m. erfolgen. Die kriminologische Indikation bedeutet, dass die Schwangerschaft in einem strafrechtlichen Kontext entstand: z.B. bei einer V3rg3waltigung oder wenn die schwangere Person jünger als 14 Jahre ist. 2023 wurden in Deutschland offiziell 35 Abbrüche nach dieser Indikation durchgeführt. Es ist jedoch anzunehmen, dass es eine höhere Dunkelziffer gibt. Manche Personen geben dies nicht an, ggf. aus Angst vor Stigmatisierung und (Re)Traumatisierung, oder wissen gar nicht von der Option und beenden ihre Schwangerschaft nach der Beratungsregelung. Nach der medizinischen Indikation kann eine Schwangerschaft auch nach der 14. SSW p.m. abgebrochen werden, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der schwangeren Person schwerwiegend gefährdet ist oder sich die schwangere Person durch die Schwangerschaft in Lebensgefahr befindet. Zudem greift die medizinische Indikation auch, wenn bei Untersuchungen des Embryos/Fötus erhebliche gesundheitliche Schädigungen festgestellt werden. 2023 wurden in Deutschland 3.996 Abbrüche nach dieser Indikation durchgeführt. Im Jahr 2023 gab es in Deutschland 106.218 Abbrüche. In Prozentzahlen bedeuten die oben genannten Zahlen somit Folgendes:

  • 96,2 % aller Abbrüche erfolgten nach der Beratungsregelung
  • 0,03 % aller Abbrüche erfolgten nach der kriminologischen Indikation
  • 3,77 % aller Abbrüche erfolgten nach der medizinischen Indikation

#mybodymychoice #wegmit218

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In Deutschland ist der #Schwangerschaftsabbruch kein offizieller Bestandteil der gynäkologischen fachärztlichen Ausbildung. Das heißt, es ist in Deutschland möglich, Gynäkologin zu sein, ohne jemals einen Abbruch gesehen und/oder etwas darüber gelernt zu haben. Dabei hat gerade die fachärztliche Weiterbildung einen enormen Einfluss darauf, ob Ärztinnen später Abbrüche anbieten. Das zeigen amerikanische Studien schon länger und nun auch erste vorläufige Ergebnisse der größten deutschen Versorgungsstudie ("ELSA-Studie"). Ärztinnen, die Abbrüche in der Facharztausbildung praktisch erlernt haben, führen später auch häufiger und zu einem früheren Zeitpunkt Schwangerschaftsabbrüche durch und fühlen sich sicherer in der Durchführung. Dies gilt auch für die einzelnen Abbruchmethoden (operativ und medikamentös): Lernen Ärztinnen beide Methoden, führen sie später auch häufiger beide Methoden durch. Da die Facharztausbildung häufig in den Kliniken stattfindet, lernen die meisten - wenn überhaupt - die operative Methode kennen (78 % Vakuumaspiration, 60 % Kürettage). Nur 30 % lernen die medikamentöse Methode in ihrer Facharztausbildung kennen, vermutlich weil sie z.B. einen Teil der Ausbildung in einer niedergelassenen Praxis absolvieren. Von denjenigen, die beide Methoden erlernt haben, bieten später 76 % auch beide Methoden an. Wurde nur die operative Methode erlernt, so führen später nur 27% beide Methoden durch. Das heißt: Es ist dreimal wahrscheinlicher, dass Ärztinnen beide Methoden anbieten, wenn sie diese bereits in der Facharztausbildung erlernt haben. Es wäre also durchaus sinnvoll, den Schwangerschaftsabbruch verpflichtend in die gynäkologische Ausbildung einzuführen. Es würde nicht nur die Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche verbessern, weil dadurch mehr Ärztinnen befähigt wären, Abbrüche durchzuführen, sondern könnte auch die ärztliche Versorgung von Betroffenen nach einer Fehlgeburt bereichern.

#abortionishealthcare #abtreibungistgrundversorgung #mybodymychoice #gynäkologie #medizinstudium

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Restriktive Abtreibungsgesetze und -verbote kosteten bereits das Leben vieler gebärfähiger Menschen – so auch das von #Beatriz. Beatriz lebte in El Salvador, einem Land, in dem #Abtreibungen in allen Fällen illegal sind. Im Februar 2011 wurde der damals 21-jährigen Beatriz, Mutter eines Sohnes und erneut schwanger, mitgeteilt, dass ihr Fötus an Anenzephalie litt [1] und nicht überlebensfähig sei. Bereits bei ihrer ersten Schwangerschaft kam es wegen Beatriz’ eigener Lupus-Erkrankung [2] zu Komplikationen. Diese zweite Schwangerschaft brachte sie nun in Lebensgefahr. Trotz des absoluten Abtreibungsverbots rieten ihr ihre Ärztinnen zur Beendigung der Schwangerschaft. Zusammen versuchten sie, das Recht auf den rettenden Eingriff einzuklagen. Beatriz musste die Schwangerschaft aber austragen und sich einem Kaiserschnitt unterziehen. Das Neugeborene verstarb fünf Stunden später. Der Kaiserschnitt war ein deutlich invasiverer Eingriff als die von den Ärztinnen empfohlene Abtreibung. Beatriz' Gesundheitszustand verschlechterte sich deutlich. 2017 geriet sie in einen Unfall und verstarb im Oktober 2017, da ihr Körper den erneuten Krankenhausaufenthalt und die körperlichen Strapazen nicht verkraftete. Auch in Beatriz Namen kämpfen #Pro-Choice Aktivist*innen in El Salvador für #Menschenrechte und das Recht auf eine legale Abtreibung. 2023 begann im Inter-American Court of Human Rights (IACHR) in Costa Rica die Anhörung im Fall “Beatriz y otros vs El Salvador” (zu Deutsch: Beatriz und andere gegen El Salvador). Worum geht es dabei? Der IACHR soll anerkennen, dass El Salvador durch das Abtreibungsverbot verantwortlich für die #Menschenrechtsverletzung in Beatriz' Fall ist. Angeführt werden die Verletzung des Rechts auf das Leben, die persönliche Integrität, Privatsphäre, Gesundheit, Gleichheit vor dem Gesetz und der Rechtsschutz. Ein Eingestehen dieses staatlichen Versagens könnte wichtige Einflüsse auf andere Länder mit restriktiven Abtreibungsgesetzen wie Honduras, die Dominikanische Republik oder Haiti haben. Bisher hat die IACHR nach der Anhörung im letzten Jahr jedoch noch keinen Beschluss erlassen. #abortionishealthcare #abortionrights #abtreibunglegalisieren

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Oft wird Menschen, die einen #Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen oder durchgeführt haben lassen, Naivität, Unüberlegtheit, Dämlichkeit oder das Fehlen von Verantwortungsbewusstsein vorgeworfen. Häufig hängt damit das gesellschaftliche Bild einer jungen, naiven und kinderlosen Frau [1] zusammen.

Ein erster Blick in die Zahlen des #StatistischesBundesamt zu Schwangerschaftsabbrüchen im Jahr 2023 räumt mit diesen #Klischees auf: 106.218 #Abtreibungen wurden 2023 erfasst – 41,33 % dieser #Abbrüche fanden bei Personen zwischen 20 und 30 Jahren statt, 42,87 % bei Personen zwischen 30 und 40 Jahren, 8,49 % bei Personen im Alter von über 40. Zudem haben knapp 57,52 % der Personen mindestens ein Kind.

Autorin und Journalistin @nora_burgardarp setzt sich für das Recht auf freie Schwangerschaftsabbrüche ein. Sie selbst hatte keinen Abbruch, beschreibt ihre beiden gewollten Schwangerschaften, die Geburten und das #Wochenbett jedoch als enorme „körperliche und seelische Herausforderung […]. Meine zwei Kinder waren geplant und sehr gewünscht. Doch beide Male lag ich in den Wochen nach der Entbindung überwältigt im Bett [...]. Ich empfand tiefe Ängste, von denen ich nicht wusste, wo sie herkamen, erlebte Depressivität, war mir selbst fremd.“ Es wird deutlich, dass Menschen, die bereits gebärt haben, sich der Verantwortung und der Risiken bewusst sind, die die Austragung einer Schwangerschaft mit sich bringen kann.

Auch kann statistisch belegt werden, dass die Entscheidung zum Abbruch gut durchdacht ist. Die Mehrzahl der ungewollt Schwangeren trifft sie alles andere als leichtfertig. Eine Studie aus den USA zeigt: Auch 5 Jahre nach dem Abbruch finden 95% der Befragten, dass sie die richtige Entscheidung getroffen haben. Die vorläufigen ELSA-Ergebnisse nennen eine Zahl von 92,4 %, wenn es um eine spätere Einschätzung der Richtigkeit der Wahl geht.

Wir sollten als Außenstehende respektieren, dass Personen unabhängig von ihrem Alter reife und überlegte Entscheidungen treffen können. Wir sollten Abstand nehmen von dem Bild der unmündigen, gebärfähigen Person, die sich verantwortungslos und naiv für einen Abbruch entscheidet.

#mybodymychoice

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Sexuelle und #reproduktiveRechte sind weltweit immer öfter in Gefahr. Die Meinungen und Ansichten dazu spalten (angeblich) häufig die Gesellschaft. Medien geben in ihren Artikeln oft eine ausbalancierte Debatte zwischen #ProChoice und Anti Choice wieder. Aber ist die Bevölkerungen tatsächlich so gespalten?

Das Pew Research Center befragte dazu 2023 und 2024 27.285 Erwachsene aus 27 Ländern zu ihrer Meinung zu der #Legalisierung von #Abtreibungen. Durchschnittlich 66 % aller Befragten gaben an, dass ein #Schwangerschaftsabbruch in den meisten oder allen Fällen legal sein sollte. Durchschnittlich 30 % fanden, dass der medizinische Eingriff in allen oder den meisten Fällen illegal sein sollte. In den europäischen Ländern war die Zustimmung für die Legalität am höchsten. Bis auf Polen (56 %), Griechenland (77 %) und Spanien (74 %) lag diese bei über 80 %. In Schweden waren 95 % der Befragten dafür, Abtreibungen zu legalisieren, in Deutschland 84 % und in Ungarn 81 %. Ähnliche Werte ergab die Umfrage in Kanada (79 %), die Umfrage in den USA fiel schlechter aus (63 %). In der Asien-Pazifik-Region gehen die Meinungen tatsächlich auseinander: Während in Australien (82 %) und Japan (81 %) eine Mehrheit der Befragten für die Legalisierung war, war in Vietnam (35 %) und Indonesien (13 %) nur eine Minderheit dafür. Auch in den drei afrikanischen Ländern (Südafrika 42 %, Kenia 11 % und Nigeria 6 %) war lediglich eine Minderheit für die Legalisierung. Bis auf Brasilien (26 %) waren die Meinungen hinsichtlich der Legalisierung in den lateinamerikanischen Ländern gleichmäßig zweigeteilt (Argentinien 53 % und Mexico 46 %). Auch wenn manche Zahlen besorgniserregend sind, wünschen sich heutzutage verglichen mit älteren Studien des Pew Research Centers aus dem letzten Jahrzehnt mehr Menschen die Legalisierung von Abbrüchen. Häufig hing eine negative Einstellung zur Legalisierung mit einer erhöhten Religiosität der Befragten zusammen. Bspw. gaben 99 % der Befragten aus Nigeria an, dass Religion in ihrem Leben wichtig ist. Nur 8 % waren für die Legalisierung. Im Gegensatz dazu waren nur 20 % der befragten Schwed*innen religiös und 95 % von ihnen für die Legalisierung.

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Schwangere, die eine #Abtreibung durchführen lassen wollen, müssen häufig verschiedene Hindernisse überwinden: z.B. eine Praxis zu finden, einen Termin in so einer Praxis zu erhalten und die Anfahrt dahin zu organisieren, an Informationen zu kommen, die notwendigen Unterlagen organisieren etc.

Eine große deutsche Studie (#ELSA) hat nun untersucht, wie viele Betroffene von diesen Barrieren betroffen waren. Dafür haben sie 608 Personen befragt, die einen #Schwangerschaftsabbruch hatten. 41,3 % haben mindestens ein Hindernis überwinden müssen.

So stellt allein der Zugang zu Informationen eine Barriere dar. Gründe dafür sind u.a., dass sich nicht alle Anbieter*innen bei der Ärztekammer registrieren und online nur wenig medizinische oder rechtliche Informationen zu finden sind. Das zeigt eine andere Erhebung der ELSA-Studie, auf die wir in einem separaten Post eingehen wollen.

20 % der Befragten fanden es schwierig, eine Einrichtung zu finden (und das obwohl Betroffene häufig in Beratungsstellen eine Liste mit Kontaktdaten erhalten). Jede 4. Person musste mehr als eine Einrichtung kontaktieren, um einen Termin zu bekommen, und etwa jede 14. Person sogar mehr als 4. Auch die Bezahlbarkeit war für jede 5. befragte Person problematisch. Zusätzlich stellt die Erreichbarkeit für viele Frauen eine Barriere dar: 15 % der Befragten mussten für die Abtreibung mehr als 50 km zurücklegen.

Die Befragung verdeutlicht, wie verschiedene strukturelle #Barrieren, einen Schwangerschaftsabbruch erschweren. Diese #Zugangsbarrieren betreffen Menschen z.B. aus niedrigen sozioökonomischen Schichten, mit wenig bis keinen Deutschkenntnissen verstärkt. Die wenigen Versorgungsangebote und die Verzögerung des Abbruchs durch die zusätzlich vorgeschrieben Wartezeit können zu medizinischen Risiken, sozialer Isolation und damit zu schlechterem physischen und psychischen Wohlbefinden führen.

Für einen gerechten, aber auch sicheren und diskriminierungsarmen Zugang zum Schwangerschaftsabbruch ist es also wichtig, genau solche Barrieren und Hindernisse abzubauen. #mybodymychoice #abortionishealthcare #prochoice #abtreibungistgrundversorgung

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Inhaltswarnung: Fehlgeburt

Etwa 10 - 20 % aller Schwangerschaften enden von alleine. Dies wird #Spontanabort oder #Fehlgeburt genannt und passiert meistens vor der 8. Schwangerschaftswoche. Etwa jede 5. bis 6. Person mit Uterus erlebt einmal in ihrem Leben einen Spontanabort.

Was passiert denn bei einem Spontanabort genau? In den allermeisten Fällen ist der Grund eine genetische Veränderung, mit der der angelegte Embryo nicht lebensfähig ist. Er stirbt zu einem sehr frühen Zeitpunkt ab, meistens bevor er weniger als 1 cm groß ist. Der Körper merkt dies durch das Fehlen von bestimmten Hormonen und im Verlauf kommt es dazu, dass eine Blutung einsetzt. Manchmal dauert das zwei bis sechs Wochen.

Ein Spontanabort ist nicht gefährlich, es gibt nur sehr seltene Fällen, bei denen die Blutung so stark ist und nicht von alleine aufhört, dass die Betroffenen ärztliche Hilfe brauchen. Wenn eine Schwangere nicht warten will, dass die Blutung von alleine einsetzt, kann sie Medikamente bekommen, die die Blutung auslösen. Dies kann im Krankenhaus oder in einem selbstbestimmten Setting (beispielsweise zu Hause) durchgeführt werden. Oder es kann eine Absaugung gemacht werden. Medizinisch sind alle drei Möglichkeiten (abwarten, Medikamente, OP) gleichwertig.

Im Vergleich dazu: ein medikamentöser #Schwangerschaftsabbruch ist quasi ein ausgelöster Abort. Die Blutung verläuft genauso wie bei einem Spontanabort. Der einzige Unterschied ist, dass es durch die Medikamente manchmal zu Nebenwirkungen wie Übelkeit kommen kann.

Was viele nicht wissen: Auch bei einem Spontanabort haben die Schwangeren theoretisch Anspruch auf eine Hebammenbegleitung.

Quellen:

  • RCOG-Guideline: National Institute for Health and Care Excellence. (2019). Ectopic pregnancy and miscarriage: diagnosis and initial management NICE guideline [NG126]. https://www.nice.org.uk/guidance/ng126.
  • García-Enguídanos et al. (2002): Risk Factors in Miscarriage: A Review. Eur J Obstet Gynecol Reprod Biol.
  • Moradinazar et al. (2020): Lifetime Prevalence of Abortion and Risk Factors in Women: Evidence From a Cohort Study. J Pregnancy
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Ungewollt Schwangere haben verschiedene Möglichkeiten: Einige wissen, dass sie die Schwangerschaft fortführen wollen, andere möchten einen #Schwangerschaftsabbruch (SAB) oder sind sich unsicher und sammeln Informationen. Bei der Internetsuche sollte auf seriöse Quellen geachtet werden, ein Alarmzeichen kann bspw. die häufige Nutzung des Begriffs „Leben“ statt medizinischer Begriffe sein. Falls Betroffene einen SAB möchten, brauchen sie einen #Beratungsschein einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle (SKBS). Wo findet man jedoch diese Stellen?

Die ersten Einträge bei der Google-Suche nach #Schwangerschaftskonfliktberatung sind weder seriös noch hilfreich. Zwischen diesen Ergebnissen ist es für unaufgeklärte und hilfesuchende Personen schwierig, die Seite des Ministeriums für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes NRWs zu finden, die auf eine Liste der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweist. Erst dann folgt eine Aufzählung möglicher SKBS über Google-Maps. Einige davon haben einen kirchlichen Träger, was problematisch sein kann.

Seit 1998 stellen die „Caritas“ und der „Sozialdienst katholischer Frauen“ wegen der strengen Haltung der katholischen Kirche keinen Beratungsschein aus. Als Reaktion wurde 1999 der katholische Verein „Donum vitae“ gegründet, der Scheine ausstellt, aber vor allem das „Lebensrecht des ungeborenen Kindes“ im Mittelpunkt sieht. Auch „ProFemina“ bietet „Beratungen“ an, darf und will jedoch keine Beratungsscheine ausstellen, was Betroffene erst nach mehrstündiger Beratung erfahren. Zeit ist wegen der derzeitigen Gesetzesregelung für SAB bis zu 14. SSW p.m. jedoch kostbar, um eine fundierte, persönliche Entscheidung treffen zu können. Trotz der Aussage „Wir beraten Dich – Du entscheidest“ berichten viele von Bedrängung und davon, dass ihr Wunsch nach einer #Abtreibung nicht akzeptiert wurde.

Achtet bei Eurer Suche bitte auf neutrale und anerkannte Beratungsstellen, wenn Ihr die Option auf einen Beratungsschein haben wollt! Diese findet Ihr bspw. bei ProFamilia oder der AWO oder auf der oben angesprochenen Liste der #BZgA.

#prochoice #abortionishealthcare #mybodymychoice #abortion

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Abtreibungsgegnerinnen werfen Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, oft vor, sie würden das nur für das Geld machen. Aber was verdienen Ärzt*innen denn nun eigentlich an einer #Abtreibung?

Ein #Schwangerschaftsabbruch muss von der betroffenen Person selbst bezahlt werden, wenn er nach der Beratungsregel durchgeführt wird (96 % der Fälle). Wenn die Schwangere unter einem bestimmten Nettoeinkommen verdient, wird von der Krankenkasse eine Kostenübernahme ausgestellt und der Schwangerschaftsabbruch vom Bundesland bezahlt. Die Kosten sind dann festgelegt und von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich.

Die Kostenübernahme für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch beträgt etwa 230 bis 280 Euro. Davon müssen die Kosten für die Medikamente abgezogen werden. Die Kostenübernahme für einen operativen Eingriff beträgt etwa 450 Euro. Hier müssen aber noch die Kosten für den/die Narkoseärzt*in und ggf. die Miete für den OP abgezogen werden - meist bleibt in etwa die Hälfte. Die Bezahlung entspricht damit in etwa anderen kleinen operativen Eingriffen.

Derdie Ärztin verdient sich also keine "goldene Nase" mit Abtreibungen, wird selbstverständlich aber auch für die ärztliche Arbeit bezahlt. Es gibt in der #Gynäkologie andere Bereiche, in denen deutlich mehr verdient werden kann, z. B. Ultraschalluntersuchungen bei einer #Schwangerschaft.

#ProChoice #AbortionRights #Abortion #AbortionIsHealthcare #MyBodyMyChoice

Quellen:

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Obwohl die Entscheidungsmacht für oder gegen eine #Abtreibung primär bei den ungewollt Schwangeren liegen sollte, fragen Erzeuger immer wieder, ob sie gesetzlich ein Mitspracherecht haben. Für #Deutschland verneint dies Prof. Ulrike Lembke, da „es […] ohne Kind [kein Sorgerecht gibt] und das Kind […] laut §1 BGB erst mit der Geburt vorhanden [ist].“

In einigen anderen Ländern wie z.B. #Japan wird jedoch die Zustimmung des Erzeugers benötigt, um abzutreiben. Diese Art Forderungen werden weltweit lauter: In den letzten 20 Jahren wuchs die Zahl der Unterstützer*innen der sogenannten Väterrechtsbewegung stetig an. Der Ursprung dessen liegt in den 60er Jahren und dem damaligen Anstieg von Scheidungen in den #USA. Es wird gefordert, dass Erzeuger das Recht auf ein gleichermaßen geteiltes Sorgerecht erhalten.

Generell ist zu befürworten, wenn Erzeuger ebenfalls für Kinder, die durch sie entstanden sind, sorgen möchten. In der Bewegung sehen sich diese jedoch häufig als Oberhaupt der Familie und haben ihrer Logik nach ein natürliches Recht auf das Sorgerecht, das ihrer Meinung nach nicht verhandelbar ist. Diese Gründe sind kritisch zu sehen, da in ihnen traditionelle Familienbilder und patriarchale Strukturen widergespiegelt werden.

Teile der Bewegung beziehen sich heutzutage in ihren Forderungen auch auf den #Schwangerschaftsabbruch: Sie verlangen ein Mitspracherecht des Erzeugers und pochen auf die Notwendigkeit dessen Zustimmung davor. Auch dies ist zu kritisieren, da durch die Notwendigkeit der Zustimmung einer anderen Person das Recht auf Selbstbestimmung beschnitten wird.

Ein weiterer Teil der Väterrechtsbewegung führt die Forderungen sogar noch weiter: Erzeuger sollen sich vor dem Austragen einer #Schwangerschaft von allen Unterhalts- und Sorgerechtsforderungen lösen können. Dies ist deswegen kritikwürdig, da schwangere Personen dadurch womöglich zu einem Abbruch gezwungen werden könnten. In #Dänemark und #Schweden wurde dieses Konzept in den letzten Jahren bereits mehrmals durch verschiedene politische Parteien unterstützt, allerdings noch nicht im Gesetz verankert.

Was ist eure Meinung zu der Bewegung und den Konzepten? Schreibt uns gerne!

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Aktuell ist eine #Abtreibung nach § 218 StGB eine "Straftaten gegen das Leben". Mit u.a. einem Beratungsnachweis bei einer staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle wird er strafrechtlich nicht verfolgt. Wegen dieser #Kriminalisierung führen immer weniger Ärzt*innen Abbrüche durch, was die Versorgungslage gefährdet. Wie könnten #Abtreibungen anders geregelt werden?

Ulrike Lembke, Richterin und ehemalige Professorin, erklärt: "Der #Schwangerschaftsabbruch gehört nicht ins StGB! Strafwürdig ist dieser nur, wenn und soweit er gegen den Willen der Schwangeren verstößt. (...) Dann allerdings liegt (...) eine schwere Straftat vor (...), vermutlich vergleichbar der schweren Körperverletzung, vielleicht von dieser erfasst, vielleicht explizit zu regeln."

Lembke plädiert für eine ganzheitliche reproduktive Gesundheit statt Strafverfolgung. Also verfassungskonforme alternative Regelungsmodelle statt einer bloßen Paragrafen-Streichung. Diese Regelung könnte im Recht der Gesundheitsversorgung angesiedelt werden. Damit wären Abbrüche eine Gesundheitsdienstleistung des Gesundheitssystems.

Ebenso weist Lembke auf die bisher unzureichende medizinische Grundausbildung hin. Um sichere Abtreibungen nach medizinischen Standards zu garantieren, muss das Studium neu und einheitlich geregelt werden. Der Staat muss in erster Linie seinen Versorgungsauftrag erfüllen, d.h. dass Krankenhäuser einen Abbruch nicht ablehnen dürften, solange sie öffentliche Gelder erhalten. Der effektive Zugang zur Abtreibung und der Schutz vor Belästigung muss ebenso gewährleistet sein. Bei Einhaltung der medizinischen Standards darf es kein Sonderstrafrecht für Ärzt*innen geben. Es benötigt flächendeckende professionelle Beratungsangebote und Aufklärung im Bildungsbereich. "(...) Die Gesundheitsversorgung ist eine unverzichtbare Basis für die Ausübung aller anderen Grundrechte und Menschenrechte." Der Zugang zu legalen Abtreibungen ist ausdrücklich nicht von anderen Vorkehrungen in reproduktiven Rechten zu trennen. Notwendig sind: Verhütung, Hebammenversorgung, sichere und gewaltfreie Geburt etc., kurzum eine kinderfreundliche, inklusive Gesellschaft.

#ProChoice #MyBodyMyChoice

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"Traurig und befreit zugleich" war der Titel einer deutschen Befragung aus den 90er-Jahren und beschreibt ganz gut die ambivalenten Gefühle mancher Schwangeren, die sich zu einer #Abtreibung entscheiden. Manche sind froh, erleichtert, andere auch traurig und verwirrt oder alles zusammen. Klar ist: Diese Ambivalenz darf sein! Ambivalente Gefühle zu haben, bedeutet nicht, dass die Entscheidung falsch ist oder später bereut wird. Viele Entscheidungen im Leben lösen unterschiedliche und sich widersprechende Gefühle in uns aus. So kennen das sicherlich viele, die beispielsweise schon einmal eine Trennung hinter sich hatten. Viele Schwangere, die sich zu einem #Schwangerschaftsabbruch entscheiden, haben das Gefühl, sie dürfen einer #Trauer um die ungelebte Möglichkeit der #Schwangerschaft keinen Raum geben, weil sie sich sonst noch stärker dafür rechtfertigen müssen. Dabei wünschen wir uns, dass sich die Betroffenen keine Gedanken (mehr) darum machen müssen, welche Gefühle für andere "angemessen" wären, sondern einfach diese Gefühle erleben und kommunizieren dürfen, die sie im Inneren spüren.

Hinzu kommt: Je weniger Zeit und Kraft für die Suche nach einer wohnortnahen Möglichkeit des Abbruchs benötigt wird, desto mehr Raum kann allen Gefühlen gegeben werden, die die Entscheidung mit sich bringt. Jede ungewollt schwangere Person sollte die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, wie, wo und mit welcher Begleitung sie sich von der Schwangerschaft verabschiedet. Niemand darf beurteilen, ob es richtig oder falsch ist, nach dem Abbruch direkt mit dem Alltag weiterzumachen oder das abgegangene Gewebe im Garten zu vergraben.

#ProChoice #Abortion #AbortionRights #MyBodyMyChoice

Quelle: Knopf et al (2000): Traurig und befreit zugleich: Psychische Folgen des Schwangerschaftsabbruchs http://abtreibung.at/wp-content/uploads/2009/04/traubefr.pdf

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Die für einen medikamentösen #Schwangerschaftsabbruch notwendigen Medikamente heißen #Mifepriston und #Misoprostol. Die Sicherheit und die einfache Handhabung beider Medikamente innerhalb des ersten Trimesters sind durch viele Studien belegt. In vielen Ländern, in denen ein Abbruch stark eingeschränkt oder sogar verboten ist, bieten die Medikamente ungewollt Schwangeren die Möglichkeit, einen Abbruch (allein oder durch telemedizinische Hilfe) zuhause durchzuführen. Und dennoch hält sich der Mythos hartnäckig, die Medikamente seien gefährlich und würden eine signifikante Anzahl von Toten und schwerwiegende Nebenwirkungen verursachen. Um dies zu widerlegen, kann man Mifepriston (weniger als 1 Tote*r auf 100.000 Nutzungen/Sterblichkeit von 0,000063%) einmal mit anderen handelsüblichen Medikamenten vergleichen:

  • Auf 100.000 Nutzungen von #Viagra kommen 4 bis 5 Tote (0,004% - 0,005%). Pfizer spricht von 23 Millionen Personen mit Penis weltweit, die Viagra nutzen, und mehr als einer Milliarde Verschreibungen von Viagra.
  • Auf 100.000 Nutzungen von #Penicilin kommt 1 Tote*r durch einen anaphylaktischen Schock.
  • 150 Tote allein in den #USA stehen mit #Paracetamol jährlich in Verbindung, meistens durch eine Überdosis und damit einhergehendem Leberversagen. Für #Aspirin sind die Zahlen zwar schon älter, jedoch hingen in den USA 2003 59 Todesfälle damit zusammen. Das ergibt bei knapp 330 Millionen US-Einwohnerinnen zwar ebenfalls weniger als 1 Tote*n auf 100.000 Nutzungen (0,000045% bei Paracetamol, 0,000018% bei Aspirin), allerdings sind beide Medikamente in den USA bspw. in großen Mengen frei verkäuflich in jedem Supermarkt erhältlich und die Überdosen geschehen oft versehntlich, da zu wenig auf die teils lebensbedrohlichen Nebenwirkungen aufmerksam gemacht wird.

Natürlich ist es wichtig, über alle möglichen Nebenwirkungen und Komplikationen vor dem Verschreiben und darüber, wie man sich im Notfall verhält, aufzuklären. Aber warum sind Paracetamol und Aspirin in vielen Ländern frei erhältlich und warum wird Viagra ohne Probleme so häufig verschrieben, während Medikamente für eine medikamentöse #Abtreibung so stark reguliert und verteufelt werden?

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Die #Kosten für einen #Schwangerschaftsabbruch sind sehr hoch. Leider werden sie in #Deutschland nicht regulär von den Krankenkassen übernommen - außer es liegt eine #Indikation vor.

Bei niedrigem Einkommen kann eine Kostenübernahme beantragt werden. Hierfür gibt es folgende Voraussetzungen, die für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 gelten:

  1. Die Verdienstgrenze liegt bei 1.446 € Einkommen netto.
  2. Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes minderjährige Kind, das im Haushalt lebt, um 343 € pro Kind.
  3. Ein Zuschuss von bis zu 424 € ist möglich, wenn die Mietkosten 424 € überschreiten.
  4. Ersparnisse von bis zu 5.000 € sind in Ordnung.
  5. Es ist nur das Einkommen der antragstellenden Person (der schwangeren Person) relevant, nicht das desr Ehepartnerin oder der Eltern.

Die Kostenübernahme muss bei der gesetzlichen #Krankenkasse VOR der #Abtreibung beantragt werden. Hier müssen Nachweise über die Einkommens- und Vermögenssituation vorgelegt werden, meistens reichen Kontoauszüge.

Auch wenn der Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden muss, übernimmt eigentlich das #Bundesland die Kosten. Die Krankenkassen sind lediglich für die finanzielle Abwicklung zuständig. Daher kann auch eine schwangere Person, die nicht versichert oder privat versichert ist, eine Kostenübernahme bei jeder beliebigen gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

In einigen europäischen Ländern werden Schwangerschaftsabbrüche von der Krankenkasse (z.B. #Frankreich) oder vom Staat ohne Bedingungen bezahlt (z.B. #Niederlande). Diese Optionen wären auch für Deutschland wünschenswert.

Quellen:

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Die #Kosten für einen #Schwangerschaftsabbruch sind sehr hoch. Leider werden sie in #Deutschland nicht regulär von den Krankenkassen übernommen - außer es liegt eine #Indikation vor.

Bei niedrigem Einkommen kann eine Kostenübernahme beantragt werden. Hierfür gibt es folgende Voraussetzungen, die für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 gelten:

  1. Die Verdienstgrenze liegt bei 1.446 € Einkommen netto.
  2. Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes minderjährige Kind, das im Haushalt lebt, um 343 € pro Kind.
  3. Ein Zuschuss von bis zu 424 € ist möglich, wenn die Mietkosten 424 € überschreiten.
  4. Ersparnisse von bis zu 5.000 € sind in Ordnung.
  5. Es ist nur das Einkommen der antragstellenden Person (der schwangeren Person) relevant, nicht das desr Ehepartnerin oder der Eltern.

Die Kostenübernahme muss bei der gesetzlichen #Krankenkasse VOR der #Abtreibung beantragt werden. Hier müssen Nachweise über die Einkommens- und Vermögenssituation vorgelegt werden, meistens reichen Kontoauszüge.

Auch wenn der Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden muss, übernimmt eigentlich das #Bundesland die Kosten. Die Krankenkassen sind lediglich für die finanzielle Abwicklung zuständig. Daher kann auch eine schwangere Person, die nicht versichert oder privat versichert ist, eine Kostenübernahme bei jeder beliebigen gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

In einigen europäischen Ländern werden Schwangerschaftsabbrüche von der Krankenkasse (z.B. #Frankreich) oder vom Staat ohne Bedingungen bezahlt (z.B. #Niederlande). Diese Optionen wären auch für Deutschland wünschenswert.

Quellen:

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Zum #Schwangerschaftsabbruch gibt es viele #Mythen und Vorurteile. Teilweise liegt das daran, dass Fehlinformationen auf vielen Webseiten (un)bewusst reproduziert werden. Personen, die eine #Abtreibung wünschen und sich im Internet informieren möchten fällt, es dadurch schwer einzuschätzen, welche Internetseiten vertrauenswürdig sind und medizinisch korrekte Inhalte vermitteln.

Eine Studie aus den #USA hat sich die Suchergebnisse bei Google angeschaut. Wenn man #AbortionPill" eingibt, werden als erstes folgende Suchergebnisse:

  1. eine Seite von "Planned Parenthood"
  2. eine Webseite von Abtreibungsgegner*innen
  3. eine Webseite von Abtreibungsgegner*innen
  4. ein Wikipedia-Artikel
  5. eine Webseite von Abtreibungsgegner*innen

Vier dieser fünf Suchergebnisse wurden von der Studie als "inhaltlich qualitativ minderwertig" bewertet. Nur die Webseite von Planned Parenthood schnitt vom Informationsgehalt gut ab. Die 3 Anti-Choice-Webseiten enthielten sogar zahlreiche Fehlinformationen (z.B. dass die Medikamente zur Unfruchtbarkeit führen, das Sterberisiko erhöhen oder psychische Probleme verursachen). All dies sind Mythen, die von Abtreibungsgegner*innen genutzt werden, um abzuschrecken und einzuschüchtern. Sie sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht korrekt. Einige dieser Mythen haben wir in vorangehenden Beiträgen bereits kommentiert und widerlegt.

Auch in #Deutschland ist davon auszugehen, dass Fehlinformationen im Netz weit verbreitet sind. Seiten von Abtreibungsgegnerinnen, die Fehlinformationen verbreiten, gibt es auch hier. Bis vor einigen Jahren hat der § #219a StGB dafür gesorgt, dass Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ausdrücklich untersagt worden ist, darüber online zu informieren, was das Informationsungleichgewicht nur verstärkt hat. Das ist nun zum Glück Geschichte.

Quelle: Pleasants et al. (2021) Quality of top webpages providing abortion pill information for Google searches in the USA: An evidence-based webpage quality assessment. PLoS ONE 16(1): e0240664. doi: 10.1371/journal.pone.0240664

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In unseren Beiträgen sprechen wir immer wieder von #Indikationen. Doch vielleicht fragen sich einige von Euch, was Indikationen sind?

Im medizinischen Bereich meint eine Indikation generell den Grund für den Einsatz einer medizinischen Maßnahme. In unserem Kontext ist der #Schwangerschaftsabbruch eine medizinische Maßnahme. Nach dem #§218 StGB gilt ein Abbruch in Deutschland als strafbar, außer die Betroffenen lassen sich durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle (SKBS) beraten (Beratungsregelung) ODER wenn bestimmte Indikationen vorliegen.

Es gibt zwei Indikationen für einen straffreien Abbruch:

  1. Eine medizinische Indikation kann gestellt werden, wenn die schwangere Person in Lebensgefahr ist oder wenn die körperliche oder mentale Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist. Zu dieser Einschätzung können Ärzt*innen auch kommen, wenn der Fötus gesundheitlich beeinträchtigt ist. Ein Abbruch nach medizinischer Indikation ist – anders als nach der Beratungsregel – auch nach der 14. Schwangerschaftswoche möglich.
  2. Die kriminologische Indikation lässt einen Abbruch zu, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch entstanden ist. Dies trifft auch auf alle Schwangeren zu, die vor der Vollendung des 14. Lebensjahres schwanger wurden. Anders als bei der medizinischen Indikation muss sich bei einer Kriminologischen an die gleiche Frist wie bei der Beratungsregel gehalten werden.

Sowohl bei der medizinischen als auch der kriminologischen Indikation gilt keine Beratungspflicht durch eine SKBS, sondern nur ein freiwilliges Angebot. In beiden Fällen wird der Abbruch uneingeschränkt von der Krankenkasse bezahlt.

Genauere Informationen zu den einzelnen Indikationen sowie zur Beratungsregelung findet Ihr auch in unseren älteren Posts (z.B. vom 7., 9. und 10. Juni 2021).

(Die Quellen findet ihr in den Kommentaren!)

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"Scheiße, jetzt ist das wirklich mir passiert. Vorher denkt man immer, andere wären einfach nur zu blöd zum #Verhüten – aber jetzt war ich selbst #schwanger."

Das denkt Ivy, als sie erfährt, dass sie ungewollt schwanger ist. Und mit diesen Gedanken ist sie nicht allein. Die Wahrheit ist aber: Keine Verhütungsmethode ist 100% sicher.

Die meisten Personen, die ungewollt schwanger werden, verhüten grundsätzlich sicher. Aber jede Methode hat ihre Grenzen. #Kondome können reißen und #Pillen vergessen werden. Selbst bei einer absolut zuverlässigen Einnahme der Pille oder einem Hormonring kann es trotzdem zu einem Eisprung und damit zu einer #Schwangerschaft kommen.

Viele ungewollt Schwangere geben an, dass sie schon VOR dem Eintreten der Schwangerschaft sicher waren, dass sie #abtreiben würden, falls die Methode versagen sollte. Trotzdem haben Menschen Sex und wissen, dass es auch bei richtiger Anwendung eines Verhütungsmittel zu einer Schwangerschaft kommen könnte.

Viele ungewollt Schwangeren sind erwachsene, verantwortliche Menschen, bei denen es trotz Anwendung von Verhütungsmitteln zu einer Schwangerschaft kam - und entgegen des Vorurteils keine "naiven, unwissenden Teenager" (42 % sind zwischen 20-30 Jahren und ebenso viele zwischen 30-40 Jahren).

Eine Gesellschaft braucht sichere, legale und akzeptierte #Abtreibung als Möglichkeit, wenn Verhütungsmethoden versagen.

Quelle: Erfahrungsbericht Ivy Haase, Stern

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2022 wurde der § 219a StGB gestrichen, der das Verbot für „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ regelte. Das bedeutete konkret, dass Ärzt*innen keine Informationen über Abtreibungen (z.B. bezüglich der Kosten, des Ablaufs, der Methoden etc.) in ihren Praxen oder auf den Online-Webseiten veröffentlichen durften. Dies führte zu einem Ungleichgewicht an Informationen, da im Internet Nicht-Expert*innen und Abtreibungsgegner*innen einfach zugänglich und gezielt Falschinformationen verbreiten konnten.

Wie wichtig es jedoch ist, dass Ärzt*innen als Expert*innen sowohl in ihren Praxen als auch online neutral und inhaltlich korrekt über Schwangerschaftsabbrüche informieren können, wird anhand der Ergebnisse eines partizipativen Praxisforschungsprojekts deutlich. Doktorin Christiane Bomert (Universität Tübingen) führte 2021 mithilfe von neun Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in der Region Stuttgart eine Umfrage unter 168 schwangeren Personen, die in die Schwangerschaftskonfliktberatung kamen, und 174 Berater*innen durch. Dabei wurde u.a. auch danach gefragt, welche Quellen die Schwangeren (vor der Schwangerschaftskonfliktberatung) zur Informationsbeschaffungen über Abtreibungen genutzt hatten:

  • 50 % informierten sich bei Beratungsstellen
  • 49 % informierten sich durch digitale Medien
  • 45 % informierten sich durch Ärzt*innen
  • 14 % informierten sich durch den Freund*innenkreis
  • 8 % informierten sich durch die Familie
  • 7 % informierten sich vorher nicht
  • 4 % informierten sich durch Partner*innen

Knapp die Hälfte der 168 schwangeren Personen gaben also an, digitale Medien und/oder Ärzt*innen als Informationsquelle genutzt zu haben, die vor der Streichung (und zum Zeitpunkt der Umfrage) von § 219a StGB betroffen waren. Die Streichung des Paragrafen war immens wichtig. Betroffenen muss ein offener und leichter Zugang zu medizinisch fachlichen und korrekten Informationen rund um das Thema dort gewährleisten werden, wo sie größtenteils nach den Informationen suchen: in den Praxen und Kliniken der Ärzt*innen oder auf deren Webseiten.

(Die Quellen findet ihr in den Kommentaren!)

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Die Abtreibung gehört seit Jahrtausenden zur Geschichte der Menschheit dazu. Bereits 1600 v. Chr. erwähnte ein altägyptischer Papyrus Abbrüche. Und seit Jahrtausenden steht der Eingriff auch zwischen Legalität & Verbot, zwischen Akzeptanz & Ablehnung. Ob & wann eine Abtreibung als gerechtfertigt angesehen wird, wurde & wird immer noch unter Berücksichtigung versch. Weltverständnisse, herrschender Staatsführungen & Religionen beurteilt. Seit sich im Laufe des 19. Jahrhunderts die mediz. Abläufe von Befruchtung & Einnistung der Eizelle klärten, hängt die Einordnung eines Abbruchs auch mit der Frage zusammen, wann menschliches Leben beginnt & wann von einem „Kind“ gesprochen werden kann.

Abtreibungsgegner*innen setzen häufig bereits die befruchtete Eizelle mit einem selbstst. lebensfähigem „Kind“ gleich. Da unsere Kampagne einen evidenzbasierten & mediz. Anspruch hat, möchten wir diese Frage mediz. betrachten:

Ein Fötus ist ca. ab der 32. Schwangerschaftswoche (SSW) außerhalb der schwang. Person selbstst. lebensfähig. Die American Academy of Pediatrics & der European Resuscitation Council setzen die Untergrenze der Lebensfähigkeit zwischen der 23. & 24. SSW, wenn (!) modernste mediz. Technik vorhanden ist. Ca. ab dem 28. Tag nach der Einnistung (ungefähr in der 6. SSW) bilden sich pulsierende Muskelzellen, aus denen sich mit der Zeit ein Herz bilden kann. Dies wird fälschlicherweise häufig bereits als Herzschlag gewertet & als Argument gegen Abbrüche genutzt. Ein fötaler Herzschlag kann jedoch erst zwischen der 17. & 20. SSW erkannt werden, wenn die Herzkammern ausreichend entwickelt sind.

Über 97% der Abtreibungen im Jahr 2022 in Deutschland fanden vor der 14. SSW statt, 2,3% danach, aber noch vor der Untergrenze der Lebensfähigkeit. 99,3 % der Abbrüche fanden also zu einem Zeitpunkt statt, an dem der Embryo bzw. Fötus unabhängig vom Organismus der schwangeren Person & selbst mithilfe modernster Technik NICHT lebensfähig ist. Aus dem Embryo bzw. Fötus kann bei einer ungestörten Entwicklung mit der Geburt ein lebensfähiges Kind entstehen, ja. Ein Kind ist es jedoch aus mediz. & juristischer Sicht noch nicht.

(Die Quellen findet ihr in den Kommentaren!)

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Abtreibungen betreffen nicht nur heterosexuelle cis Frauen, sondern auch non-binäre Menschen, trans Männer & queere Frauen. Dies zeigt – wieder einmal – eine Studie des Guttmacher Institutes aus den USA. In der neusten Umfrage wurden 6.674 Personen befragt, die zwischen Juni 2021 & Juli 2022 in einer von 56 US-amerikanischen Gesundheitseinrichtungen eine Abtreibung durchführen ließen. Dabei konnten die befragten Personen ihre Sexualität angeben. 16,3 % gaben an, nicht heterosexuell zu sein:

  • 12 % waren bisexuell
  • 2 % waren pansexuell
  • 0,3 % waren lesbisch
  • 2 % definierten ihre Sexualität als etwas anderes, jedoch nicht heterosexuell

Neben der Sexualität wurde auch nach dem Geschlecht gefragt. 1,1 % identifizierten sich mit einem anderen Geschlecht als dem Weiblichen:

  • 0,7 % gaben ein non-binäres Geschlecht an
  • 0,3 % waren trans Männer
  • 0,1 % identifizierten sich als etwas anderes

Hochgerechnet auf die Zahlen von Abbrüchen im Jahr 2020 in den USA würden diese Prozentzahlen bedeuten, dass knapp 149.000 Abbrüche bei queeren Personen stattfanden.

Auch wenn diese Zahlen nur für die USA gelten, wird deutlich, dass Abtreibungen auch queere Personen betreffen. Bereits für heterosexuelle cis Frauen in Deutschland kann die Suche nach einer Beratungsstelle & einer Praxis, die einen Abbruch durchführt, schwierig sein. Queere schwangere Personen erleben bei der Suche nach einer guten Gesundheitsversorgung jedoch noch andere Diskriminierungen im Gesundheitssystem. Institutionen der Gesundheitsversorgung sind häufig nicht darauf vorbereitet, dass auch queere Personen schwanger werden können & teilweise auch diese Schwangerschaften abbrechen möchten. Mediz. Personal stigmatisiert & diskriminiert queere Personen oftmals durch Misgendering & aufdringliche Fragen zu ihrer Sexualität oder ihrem Geschlecht.

Es ist notwendig, dass ein Bewusstsein für Schwangerschaften & Abtreibungen bei queeren Personen geschaffen wird. JEDE*R muss jederzeit & überall eine allumfassende, diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung sowie einen sicheren & barrierefreien Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen erhalten.

(Die Quellen findet ihr in den Kommentaren!)

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Wenn über einen #Schwangerschaftsabbruch gesprochen wird, wird häufig von #ProChoice oder @ProLife gesprochen:

"Pro Choice" (= für die Entscheidung) ist die Haltung einer sozialen Bewegung, die sich für reproduktive Selbstbestimmungsrechte einsetzt. Dies bedeutet unter anderem, dass schwangere Personen ein Recht darauf haben sollen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie die #Schwangerschaft abbrechen oder fortführen möchten.

Dem gegenüber steht die Bewegung der Abtreibungsgegner*innen, die von sich selbst behaupten, "Pro Life" (= für das "Leben") zu sein. Sie möchten schwangeren Personen das Recht verwehren, selbstbestimmt über die Schwangerschaft zu entscheiden und behaupten, durch restriktive Abtreibungsgesetze und sogar Verbote das Leben des "Kindes" zu retten. Dabei passt der Begriff #AgainstChoice deutlich besser, da diese Personengruppen keine Leben schützen, sondern den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erschweren.

Das Beispiel Rumänien zeigt, wozu stark einschränkende Abtreibungsgesetze und Verbote führen können: Nach Verschärfungen der Abtreibungsgesetze und einem Verbot von Verhütungsmitteln stieg 1989 die abtreibungsbedingte Sterblichkeitsrate von Schwangeren von 20 auf 148 Tote pro 100.000 Lebendgeburten an. Die Forderungen von Abtreibungsgegner*innen retten keine „Leben“, sie bringen die Leben vieler ungewollt Schwangerer in Gefahr.

Zudem wird von vielen gerade das Recht auf #Abtreibung als eine Entscheidung für das Leben gesehen. So beschreibt Elizabeth, 26, ihre Abtreibung als „[…] eine der stärksten und lebensbejahendsten Entscheidungen”, die sie je getroffen hat. Sie findet: „Auch eine Abtreibung ist ein JA zum Leben.“ Wir stimmen ihr zu. Seht ihr das auch so?

Quellen:

  • Elizabeth, 26, Advocates for Youth
  • [https://www.researchgate.net/figure/Total-vs-Abortion-related-Maternal-Deaths-per-100-000-Live-Births-in-Romania-1970-2005_fig2_51919144]
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Ein #Schwangerschaftsabbruch muss in #Deutschland grundsätzlich selbst bezahlt werden. Er kostet zwischen 250 - 600 Euro (medikamentös) und 450 - 700 Euro (operativ).

Es kann aber bei einem niedrigen Einkommen eine #Kostenübernahme über die gesetzlichen #Krankenkassen beantragt werden. Die Einkommensgrenze hierfür liegt bei monatlich 1.446 Euro (Stand Juli 2024). Sie erhöht sich um 343 Euro für jedes minderjährige Kind, das im Haushalt lebt. Auch wenn die Kosten für die Unterkunft 424 Euro überschreiten, ist ein Zuschuss bis zu ebenfalls 368 Euro möglich.

Die Kosten für den Abbruch bezahlt dann das Bundesland, nicht die Krankenkasse selbst.

Daher kann auch eine schwangere Person, die nicht versichert oder privat versichert ist, eine Kostenübernahme bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

In einigen europäischen Ländern werden Schwangerschaftsabbrüche von der Krankenkasse (z.B. Frankreich) oder vom Staat ohne Bedingungen bezahlt (z.B. Niederlande).

Quellen: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/abtreibung-frankreich-erleichtert-schwangerschaftsabbrueche-12764620.html

https://www.abtreibungholland.de/schwangerschaftsabbruch/praktische-informationen/kosten/

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Es gibt viele verschiedene Gründe, warum sich Menschen für einen #Schwangerschaftsabbruch entscheiden.

Die Studie "frauen leben 3" vom BzgA hat 335 ungewollt Schwangere nach den Hauptgründen für die Beendigung der #Schwangerschaft gefragt.

Hierbei wurden am häufigsten die schwierige Partnerschaftssituation (34%), berufliche/finanzielle Unsicherheit (20,3%), „gesundheitliche Bedenken“ (19,7%) und altersbezogene Gründe wie „jung, unreif“ (16,4%) oder „in Ausbildung oder Studium“ (17,6%) genannt. Dabei spielen die altersbezogenen Gründe vor allem bei den unter 25-jährigen Befragten eine Rolle, während ein Drittel aller über 35-Jährigen als Hauptgrund gesundheitliche Bedenken nannten.

Diese Gründe werden auch in anderen Studien häufig genannt: In einer US-amerikanischen Studie wurden knapp 1000 Menschen befragt. Hier gaben 40% finanzielle Unsicherheit, 36% "schlechtes Timing", 31% partnerschaftliche Gründe, 29% "Need to focus on other children", 20% berufliche/ausbildungsbezogene Gründe, 19% emotionale/psychische Bedenken, 12% gesundheitliche Bedenken und 12% den Wunsch, einem Kind ein besseres Leben als das Aktuelle bieten zu können, an.

In unserer Gesellschaft werden die Gründe für eine #Abtreibung viel diskutiert. Manche haben klare Meinungen wie "Ein Abbruch nach einer V3rgewaltigung ist legitim, aber aus beruflichen Gründen nicht." Letztendlich ist die Lebensrealität nicht immer schwarz oder weiß. Fakt ist aber, dass es nur die schwangere Person selbst richtig einschätzen und entscheiden kann.

Quelle:

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Liebe Mehr-Als-Du-Denkst-Freund*innen,

wir gehen in eine zweimonatige Sommerpause. Das bedeutet aber nicht, dass wir ganz weg sind! Zweimal in der Woche werden wir alte Posts mit wichtigen Informationen reposten, damit ihr bspw. für mögliche Diskussionen rund um den Safe Abortion Day Ende September gewappnet seid. Die Pause werden wir auch nutzen, um an neuen Beiträgen zu arbeiten und neue Statistiken aufzubereiten, so dass wir euch weiterhin mit spannenden Fakten rund um das Thema #Schwangerschaftsabbruch versorgen können!

Habt ihr Themen, Ideen, Statistiken, Fragen, Erfahrungsberichte, beknackte Sätze oder Mythen, die ihr von uns bearbeitet sehen wollt? Dann schickt sie uns gerne entweder auf Instagram oder über das Kontaktformular unserer Webseite zu. Falls wir nicht wie gewohnt sofort antworten, entschuldigt das bitte, in der Sonne auf das Handy zu blicken, ist eher schwierig. 😎☀️

Danke für all eure Unterstützung! Wir wünschen euch eine schöne Sommerzeit, bleibt laut, ungemütlich und aktiv! #reproductionrights #abortionishealthcare. Wir sehen uns im September dann wie gewohnt wieder!

Solidarische und sonnige Grüße euer Mehr-Als-Du-Denkst-Team!

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Im Rahmen der #ELSA-Studie wurden sowohl Gynäkologinnen, die keine #Abtreibungen anbieten (im Folgenden Nicht-Anbieterinnen), als auch Gynäkologinnen, die Abtreibungen anbieten (im Folgenden Anbieterinnen), befragt, welche #Barrieren es aus ihrer Sicht gibt, wenn es um #Schwangerschaftsabbrüche geht. Es wurde zwischen inneren und äußeren Barrieren unterschieden. Innere Barrieren:

  • persönliche Erfahrungen
  • Handlungssicherheit
  • Einstellungen
  • befürchtete Erhöhung der Arbeitsbelastung
  • kein Teil des beruflichen Aufgabengebiets
  • Unsicherheit in der Durchführung
  • die Durchführung als belastend erleben

Äußere Barrieren:

  • Aufwand
  • Vergütung
  • Qualifikation
  • fehlendes Angebot in der Einrichtung
  • keine angemessenen Räumlichkeiten
  • behördliche Auflagen
  • Stigmatisierung (kann als innere Barriere wirken)

Sowohl innere als auch äußere Barrieren spielen eine Rolle, wenn Gynäkolog*innen keine Abbrüche durchführen. Am häufigsten wurden folgende Barrieren genannt:

  • kein Angebot in der Einrichtung (besonders: Klinikärzt*innen in den beiden westdeutschen Regionen)
  • Durchführung wird als belastend erlebt (Religiosität/ Einstellungen)
  • keine geeigneten Räumlichkeiten (besonders: ambulante Einrichtungen)

42,8% der Nicht-Anbieterinnen wären nach Wegfall von Barrieren bereit, Abbrüche durchzuführen. 57,2% blieben jedoch bei ihrem Nein zur Durchführung von Abtreibungen. 64,8 % der Anbieterinnen erleben Stigmatisierung. Besonders betroffen sind Ärztinnen in der ambulanten Gesundheitsvorsorge, in Regionen mit geringerem Versorgungsgrad sowie Gynäkologinnen, die 2021 mehr als 250 Abbrüche durchgeführt haben. 44,1 % der Befragten antizipieren Stigmatisierung. Dies kann die Offenlegung des Angebots und damit den Zugang zur Versorgung für ungewollt Schwangere erschweren. In der Studie wurden Stigmatisierungserfahrungen nicht als bedeutende Barriere für das Anbieten von Schwangerschaftsabbrüchen genannt. Allerdings gaben die befragten Gynäkolog*innen an, dass Stigmatisierung die Durchführung von Abtreibungen erschwert.

#reproductivehealth #prochoice #abtreibungistgrundversorgung #abortionishealthcare #mybodymychoice #gynäkologie

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Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 106.218 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Dabei gab es 321 Komplikationen bei den Eingriffen – das sind 0,3 % (1 von 331). Der #Schwangerschaftsabbruch ist also insgesamt ein sehr sicheres Verfahren. Vor allem der medikamentöse #Abbruch (Komplikationen bei 0,45 %) und die chirurgische Absaugung/die Vakuumaspiration (Komplikationen bei 0,16 %) sind mit sehr wenigen Komplikationen verbunden. Zukünftige Schwangerschaften werden weder durch einen komplikationslosen operativen, noch durch einen komplikationslosen medikamentösen Abbruch beeinträchtigt.

Unter den 321 Komplikationen waren Nachblutungen oder ein vermehrter Blutverlust am häufigsten: Sie traten bei 0,11 % aller Abbrüche auf. Bei 0,02 % aller Abbrüche wurde der Uterus durchstoßen. Nur bei neun aller Abbrüchen mussten die Blutungen mit einer Blutübertragung behandelt werden (0,008 %). Andere sehr seltene Komplikationen waren bspw. Fieber über 38 Grad (0,013 %), eine Allgemeininfektion (0,007 %), eine Parametritis (Entzündung des Beckenbindegewebes / 0,003 %), ein Riss des Gebärmutterhalses (0,002 %) sowie ein Narkosezwischenfall (0,002 %). Nicht weiter definierte, sonstige Komplikationen lagen bei 0,13 %. Kein Abbruch führte zu einer Thrombose, Embolie, Salpingitis (Entzündung der Eileiter und -stöcke) oder dem Tod.

Eine #Abtreibung ist ein medizinischer Eingriff, das darf nicht vergessen werden. Die Risikoaufzählung ist jedoch vergleichbar mit denen im Beipackzettel eines Medikaments. Einige dieser Risiken hören sich natürlich schlimm an, bei den meisten Abbrüchen (99,7 %) kommt es aber eben zu keinen Komplikationen.

Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/_inhalt.html

#statista #statistik #2023 #prochoice #wegmit218 #218abschaffen #abortion #abortionrights #abortionishumanright #abortionishealthcare #abtreibungistgrundversorgung

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Die Verweigerung eines sicheren Zugangs zu Abtreibungen stellt eine Form der Gewalt gegen gebärfähige Personen dar. Sie schadet der physischen und psychischen Gesundheit der schwangeren Person. Sie verursacht Stress und Ängste. Sie veranlasst schwangere Personen dazu, ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen fortzusetzen oder nach unsicheren Alternativen zu suchen, wobei sie manchmal ihr Leben riskieren.

Die Verweigerung eines sicheren Zugangs zu Abtreibungen ist ein Angriff auf die Gesundheit der ungewollt Schwangeren und die Menschenwürde.

Fordere auch du, dass die EU den Zugang zu sicherer Abtreibungsversorgung für alle in der EU sicherstellt. Unterzeichne und teile die Europäische Bürgerinitiative @myvoicemychoiceorg für sichere und zugängliche Abtreibungen.

Du kannst hier unterschreiben: https://eci.ec.europa.eu/044/public

#MyVoiceMyChoice #StopViolenceAgainstWomen

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„Wenn du nicht schwanger sein willst, verhüte einfach!“ Viel zu häufig hören ungewollt Schwangere diesen Satz. Dabei wird oft vergessen, dass nicht jede*r sich Verhütungsmittel leisten kann.

Die #Pille kostet ca. 60 Euro für drei Monate und wird nur bis zum 22. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen. 100 Kondome kosten auf einer Online-Seite für Erotikartikel im Durchschnitt 15 bis 50 Euro, im Laden sind sie deutlich teurer. Die #Spirale (plus Kosten für Einlage/Entnahme) kostet zwischen 250 und 500 Euro für meist fünf Jahre. Viel Geld, wenn man sich eigentlich kaum etwas leisten kann.

In manchen Städten wie z.B. #Berlin gibt es Möglichkeiten, bei geringem Einkommen eine Kostenübernahme der Verhütungsmitteln zu erhalten. Grundsätzlich müssen sie aber selbst bezahlt werden. Personen, die staatliche Unterstützung erhalten und bspw. #Bürgergeld beziehen, müssen die Verhütungsmittel aus dem Bürgergeldregelsatz finanzieren. Für die Gesundheitspflege, worunter u.a. Verhütung, aber auch bspw. Hygieneartikel fallen, erhalten alleinstehende Personen momentan 21,49 Euro pro Monat – das reicht vorne und hinten nicht. Andere finanzschwächere Personengruppen wie bspw. #Studierende oder #Auszubildende sind hierbei meist auf sich allein gestellt.

Bereits mit der Einführung von #Hartz4 zeigte sich, dass immer weniger Grundsicherungsempfänger*innen regelmäßig verhüteten: Laut der Studie „frauen leben 3“ sank der Anteil von 67 % auf 21,9 %. Auch Beratungsstellen bestätigen die Probleme von finanzschwächeren Personen, regelmäßig und sicher zu verhüten, um so eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern. Eine Guttmacher-Studie untersuchte zwischen 2015 und 2019 die Gründe für ungewollte Schwangerschaften. Laut ihr wurden von 1.000 finanzschwachen Frauen im gebärfähigen Alter [1] 93 ungewollt schwanger. Bei 1.000 Frauen mit hohem Einkommen kam es zu 34 ungewollten Schwangerschaften.

Diese Ergebnisse zeigen, wie wichtig der ungehinderte und kostenlose Zugang zu #Verhütung ist. Verhütung minimiert u.a. ungewollte Schwangerschaften und gewährleistet sexuelle und reproduktive Gesundheit. #Verhütungsmittel müssen kostenfrei für jede*n zugänglich sein!

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Der Zugang zu einem #Schwangerschaftsabbruch ist von mehreren Dimensionen und vorrangig von den folgenden Vier abhängig: Verfügbarkeit, Erreichbarkeit, Bezahlbarkeit, Informiertheit. Das sind vorläufige Ergebnisse der größten Versorgungsstudie Deutschlands #ELSA. Wir werden in einigen weiteren Posts auf jede einzelne dieser Dimensionen eingehen.

80% der Betroffenen berichten von Zugangsbarrieren, dabei haben knapp 60% zwei oder mehr Barrieren erlebt. Knapp 60% geben außerdem an, dass sie Schwierigkeiten hatten, den Schwangerschaftsabbruch zu organisieren. Ein Viertel der Befragten (25 %) gibt drei Schwierigkeiten oder mehr an.

Konkret wurden folgende Schwierigkeiten benannt (Mehrfachbenennungen waren möglich):

  • Ein Drittel (34,9 %) hatte wegen der Geheimhaltung organisatorische Schwierigkeiten
  • Jede 4. Person (25,3 %) hatte Schwierigkeiten, eine Begleitperson zu organisieren
  • Jede 4. Person (23,5 %) hatte Schwierigkeiten, die An- und Abreise zu organisieren
  • Jede 5. Person (21,3 %) hatte Probleme, Haushalt und Kinderbetreuung zu organisieren
  • Jede 5. Person (19,6 %) hatte Schwierigkeiten, Krankentage (bzw. 7,5 % Urlaubstage) zu nehmen.

Je schlechter der Zugang zu einer Abbrucheinrichtung ist, desto mehr Schwierigkeiten haben ungewollt Schwangere, den Schwangerschaftsabbruch zu organisieren. Diese organisatorischen Schwierigkeiten sind häufig mit Stigmatisierung assoziiert.

Wenn wir also darüber diskutieren, wie wir die Versorgungslage zu Schwangerschaftsabbrüchen verbessern können, müssen wir nicht nur allgemein an die Zahl von Arztpraxen/ Einrichtungen, sondern auch ganz allgemein an all die notwendige Organisation rund um den Schwangerschaftsabbruch denken. Das beeinflusst nämlich maßgeblich, ob Einrichtungen tatsächlich realistisch für ungewollt Schwangere verfügbar sind oder nicht.

Quellen:

  • Forschungsprojekt ELSA: „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer. Angebote der Beratung und Versorgung“ - vorläufige Ergebnisse aus der Online-Tagung am 10.04.2024.

#abbruch #abtreibung #carearbeit #mybodymychoice #mybodymyrights #barrieren #abortionishealthcare #gynäkologie #abtreibungistgrundversorgung #wegmit218

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Weltweit ist ein #Schwangerschaftsabbruch in vielen Ländern verboten oder stark eingeschränkt. Der Zugang zu einer sicheren #Abtreibung ist – unabhängig von der Legalität – häufig mit vielen Barrieren verbunden. An dieser Stelle setzt „abortion accompaniment“ an („Abtreibungsbegleitung“, wird im Text mit AC abgekürzt).

AC ist eine Form der Versorgung, bei der ungewollt Schwangeren unabhängig von der rechtlichen Lage bei einer selbstbestimmten und sicheren Abtreibung geholfen wird. Es wird logistische, informative und emotionale Unterstützung geboten und ein personenzentrierter sowie feministischer Ansatz verfolgt. AC entstand durch feministische Bewegungen als Reaktion auf das Versagen von Ländern, Zugang zu sicheren Abbrüchen zu gewährleisten.

Doch wie genau funktioniert das? AC wird in ca. 50 Ländern weltweit durch verschiedenste NGOs wie bspw. Women Help Women, das MAMA Network, Red Compañera und viele weitere Gruppen unterstützt bzw. angeboten. Da die Bedürfnisse ungewollt Schwangerer und die Barrieren je nach Land unterschiedlich sind, gibt es keinen allgemeinen Ansatz für AC. Die gruppenübergreifende Grundlage von AC ist aber, dass alle Begleiter*innen geschult werden, um – nach Vorgaben der WHO – zu einem medikamentösen Abbruch beraten und eine Anleitung geben zu können. Wichtig ist dabei auch neben dem Informationsangebot die emotionale und physische Unterstützung während des gesamten medikamentösen Abtreibungsprozesses. Die Begleitung erfolgt per Telefon, über sichere digitale Plattformen und/oder persönlich. Größtenteils wird während AC außerhalb des öffentlichen Gesundheitssektors agiert. Zusammenarbeiten sind je nach rechtlicher Grundlage möglich und werden bei Notwendigkeit in Anspruch genommen.

2023 wurden in einer Studie 515 Aktivist*innen aus Lateinamerika, die ungewollt Schwangere bei ihrem medikamentösen Abbruch begleiten, zu ihrer Arbeit befragt. Ihre wichtigsten Ziele sind die kulturelle Normalisierung und gesellschaftliche Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs (84 %), der gesellschaftliche Aufbau von Autonomie (79 %), der Schutz der Freiheit (73 %), des Lebens (71 %) und der Gesundheit (67 %) der ungewollt Schwangeren.

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Der frühe medikamentöse #Schwangerschaftsabbruch ist hochwirksam und sicher. Das erklärt auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Der medikamentöse Abbruch kann zuhause durchgeführt werden. Als Mittel dafür steht in Deutschland #Mifepriston bis zum 63. Tag, also bis zur 9. Schwangerschaftswoche nach der letzten Regelblutung, zur Verfügung. Mifepriston ist ein sogenannter Progesteronrezeptor-Antagonist. Es handelt sich hierbei um ein künstlich hergestelltes Steroid, dass das körpereigene schwangerschaftserhaltende Hormon Progesteron blockiert. Dies bewirkt, dass der Körper die Schwangerschaft nicht länger vorantreibt. Infolgedessen wird die Schwangerschaft beendet. Das Medikament sorgt außerdem dafür, dass sich der Muttermund öffnet und sich die Gebärmutterschleimhaut ablöst. Dieses Medikament sollte zunächst unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden. Bei bestimmten Krankheiten, wie zum Beispiel bei schwerem Asthma, sollte Mifepriston ggf. nicht eingenommen werden. Die Kontraindikationen sollten mit einereinem ÄrztinArzt besprochen werden.

In seltenen Fällen wird das Schwangerschaftsgewebe bereits nach der Einnahme von Mifepriston gänzlich ausgestoßen, sodass es bereits zu Blutungen kommen kann. Allerdings ist dafür die Einnahme eines zweiten Medikaments, #Misoprostol, empfohlen.

Die Einnahme soll etwa 36-48 Stunden nach der ersten Tablette erfolgen. Misoprostol kann auf verschiedene Weise eingenommen werden, zum Beispiel oral, vaginal oder auch rektal. Misoprostol, ein Prostaglandin, sorgt dafür, dass die Gebärmutter stark kontrahiert und die Schleimhaut somit ausgeschieden wird. Eine solche Blutung setzt meist nach zwei bis drei Stunden ein und ist oftmals stärker als die Regelblutung. Bleibt die Blutung aus, kann die Einnahme von Misoprostol nach drei Stunden wiederholt werden. Nebenwirkungen können Übelkeit, Erbrechen, Fieber, Schüttelfrost und Schmerzen sein. Die Deutsche Gynäkologische Fachgesellschaft empfiehlt, bei der Einnahme von Misoprostol zusätzlich ein Schmerzmittel einzunehmen, zum Beispiel Ibuprofen. Nach dem Schwangerschaftsabbruch besteht meist für durchschnittlich neun Tage eine Blutung.

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