Wie viele Abtreibungen gibt es pro Jahr? Wie viele der Schwangeren bereuen später ihre Entscheidung? Und wie viele Gynäkolog*innen bieten Schwangerschaftsabbrüche überhaupt an?

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"Scheiße, jetzt ist das wirklich mir passiert. Vorher denkt man immer, andere wären einfach nur zu blöd zum #Verhüten – aber jetzt war ich selbst #schwanger."

Das denkt Ivy, als sie erfährt, dass sie ungewollt schwanger ist. Und mit diesen Gedanken ist sie nicht allein. Die Wahrheit ist aber: Keine Verhütungsmethode ist 100% sicher.

Die meisten Personen, die ungewollt schwanger werden, verhüten grundsätzlich sicher. Aber jede Methode hat ihre Grenzen. #Kondome können reißen und #Pillen vergessen werden. Selbst bei einer absolut zuverlässigen Einnahme der Pille oder einem Hormonring kann es trotzdem zu einem Eisprung und damit zu einer #Schwangerschaft kommen.

Viele ungewollt Schwangere geben an, dass sie schon VOR dem Eintreten der Schwangerschaft sicher waren, dass sie #abtreiben würden, falls die Methode versagen sollte. Trotzdem haben Menschen Sex und wissen, dass es auch bei richtiger Anwendung eines Verhütungsmittel zu einer Schwangerschaft kommen könnte.

Viele ungewollt Schwangeren sind erwachsene, verantwortliche Menschen, bei denen es trotz Anwendung von Verhütungsmitteln zu einer Schwangerschaft kam - und entgegen des Vorurteils keine "naiven, unwissenden Teenager" (42 % sind zwischen 20-30 Jahren und ebenso viele zwischen 30-40 Jahren).

Eine Gesellschaft braucht sichere, legale und akzeptierte #Abtreibung als Möglichkeit, wenn Verhütungsmethoden versagen.

Quelle: Erfahrungsbericht Ivy Haase, Stern

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2022 wurde der § 219a StGB gestrichen, der das Verbot für „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ regelte. Das bedeutete konkret, dass Ärzt*innen keine Informationen über Abtreibungen (z.B. bezüglich der Kosten, des Ablaufs, der Methoden etc.) in ihren Praxen oder auf den Online-Webseiten veröffentlichen durften. Dies führte zu einem Ungleichgewicht an Informationen, da im Internet Nicht-Expert*innen und Abtreibungsgegner*innen einfach zugänglich und gezielt Falschinformationen verbreiten konnten.

Wie wichtig es jedoch ist, dass Ärzt*innen als Expert*innen sowohl in ihren Praxen als auch online neutral und inhaltlich korrekt über Schwangerschaftsabbrüche informieren können, wird anhand der Ergebnisse eines partizipativen Praxisforschungsprojekts deutlich. Doktorin Christiane Bomert (Universität Tübingen) führte 2021 mithilfe von neun Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in der Region Stuttgart eine Umfrage unter 168 schwangeren Personen, die in die Schwangerschaftskonfliktberatung kamen, und 174 Berater*innen durch. Dabei wurde u.a. auch danach gefragt, welche Quellen die Schwangeren (vor der Schwangerschaftskonfliktberatung) zur Informationsbeschaffungen über Abtreibungen genutzt hatten:

  • 50 % informierten sich bei Beratungsstellen
  • 49 % informierten sich durch digitale Medien
  • 45 % informierten sich durch Ärzt*innen
  • 14 % informierten sich durch den Freund*innenkreis
  • 8 % informierten sich durch die Familie
  • 7 % informierten sich vorher nicht
  • 4 % informierten sich durch Partner*innen

Knapp die Hälfte der 168 schwangeren Personen gaben also an, digitale Medien und/oder Ärzt*innen als Informationsquelle genutzt zu haben, die vor der Streichung (und zum Zeitpunkt der Umfrage) von § 219a StGB betroffen waren. Die Streichung des Paragrafen war immens wichtig. Betroffenen muss ein offener und leichter Zugang zu medizinisch fachlichen und korrekten Informationen rund um das Thema dort gewährleisten werden, wo sie größtenteils nach den Informationen suchen: in den Praxen und Kliniken der Ärzt*innen oder auf deren Webseiten.

(Die Quellen findet ihr in den Kommentaren!)

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Die Abtreibung gehört seit Jahrtausenden zur Geschichte der Menschheit dazu. Bereits 1600 v. Chr. erwähnte ein altägyptischer Papyrus Abbrüche. Und seit Jahrtausenden steht der Eingriff auch zwischen Legalität & Verbot, zwischen Akzeptanz & Ablehnung. Ob & wann eine Abtreibung als gerechtfertigt angesehen wird, wurde & wird immer noch unter Berücksichtigung versch. Weltverständnisse, herrschender Staatsführungen & Religionen beurteilt. Seit sich im Laufe des 19. Jahrhunderts die mediz. Abläufe von Befruchtung & Einnistung der Eizelle klärten, hängt die Einordnung eines Abbruchs auch mit der Frage zusammen, wann menschliches Leben beginnt & wann von einem „Kind“ gesprochen werden kann.

Abtreibungsgegner*innen setzen häufig bereits die befruchtete Eizelle mit einem selbstst. lebensfähigem „Kind“ gleich. Da unsere Kampagne einen evidenzbasierten & mediz. Anspruch hat, möchten wir diese Frage mediz. betrachten:

Ein Fötus ist ca. ab der 32. Schwangerschaftswoche (SSW) außerhalb der schwang. Person selbstst. lebensfähig. Die American Academy of Pediatrics & der European Resuscitation Council setzen die Untergrenze der Lebensfähigkeit zwischen der 23. & 24. SSW, wenn (!) modernste mediz. Technik vorhanden ist. Ca. ab dem 28. Tag nach der Einnistung (ungefähr in der 6. SSW) bilden sich pulsierende Muskelzellen, aus denen sich mit der Zeit ein Herz bilden kann. Dies wird fälschlicherweise häufig bereits als Herzschlag gewertet & als Argument gegen Abbrüche genutzt. Ein fötaler Herzschlag kann jedoch erst zwischen der 17. & 20. SSW erkannt werden, wenn die Herzkammern ausreichend entwickelt sind.

Über 97% der Abtreibungen im Jahr 2022 in Deutschland fanden vor der 14. SSW statt, 2,3% danach, aber noch vor der Untergrenze der Lebensfähigkeit. 99,3 % der Abbrüche fanden also zu einem Zeitpunkt statt, an dem der Embryo bzw. Fötus unabhängig vom Organismus der schwangeren Person & selbst mithilfe modernster Technik NICHT lebensfähig ist. Aus dem Embryo bzw. Fötus kann bei einer ungestörten Entwicklung mit der Geburt ein lebensfähiges Kind entstehen, ja. Ein Kind ist es jedoch aus mediz. & juristischer Sicht noch nicht.

(Die Quellen findet ihr in den Kommentaren!)

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Abtreibungen betreffen nicht nur heterosexuelle cis Frauen, sondern auch non-binäre Menschen, trans Männer & queere Frauen. Dies zeigt – wieder einmal – eine Studie des Guttmacher Institutes aus den USA. In der neusten Umfrage wurden 6.674 Personen befragt, die zwischen Juni 2021 & Juli 2022 in einer von 56 US-amerikanischen Gesundheitseinrichtungen eine Abtreibung durchführen ließen. Dabei konnten die befragten Personen ihre Sexualität angeben. 16,3 % gaben an, nicht heterosexuell zu sein:

  • 12 % waren bisexuell
  • 2 % waren pansexuell
  • 0,3 % waren lesbisch
  • 2 % definierten ihre Sexualität als etwas anderes, jedoch nicht heterosexuell

Neben der Sexualität wurde auch nach dem Geschlecht gefragt. 1,1 % identifizierten sich mit einem anderen Geschlecht als dem Weiblichen:

  • 0,7 % gaben ein non-binäres Geschlecht an
  • 0,3 % waren trans Männer
  • 0,1 % identifizierten sich als etwas anderes

Hochgerechnet auf die Zahlen von Abbrüchen im Jahr 2020 in den USA würden diese Prozentzahlen bedeuten, dass knapp 149.000 Abbrüche bei queeren Personen stattfanden.

Auch wenn diese Zahlen nur für die USA gelten, wird deutlich, dass Abtreibungen auch queere Personen betreffen. Bereits für heterosexuelle cis Frauen in Deutschland kann die Suche nach einer Beratungsstelle & einer Praxis, die einen Abbruch durchführt, schwierig sein. Queere schwangere Personen erleben bei der Suche nach einer guten Gesundheitsversorgung jedoch noch andere Diskriminierungen im Gesundheitssystem. Institutionen der Gesundheitsversorgung sind häufig nicht darauf vorbereitet, dass auch queere Personen schwanger werden können & teilweise auch diese Schwangerschaften abbrechen möchten. Mediz. Personal stigmatisiert & diskriminiert queere Personen oftmals durch Misgendering & aufdringliche Fragen zu ihrer Sexualität oder ihrem Geschlecht.

Es ist notwendig, dass ein Bewusstsein für Schwangerschaften & Abtreibungen bei queeren Personen geschaffen wird. JEDE*R muss jederzeit & überall eine allumfassende, diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung sowie einen sicheren & barrierefreien Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen erhalten.

(Die Quellen findet ihr in den Kommentaren!)

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Wenn über einen #Schwangerschaftsabbruch gesprochen wird, wird häufig von #ProChoice oder @ProLife gesprochen:

"Pro Choice" (= für die Entscheidung) ist die Haltung einer sozialen Bewegung, die sich für reproduktive Selbstbestimmungsrechte einsetzt. Dies bedeutet unter anderem, dass schwangere Personen ein Recht darauf haben sollen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie die #Schwangerschaft abbrechen oder fortführen möchten.

Dem gegenüber steht die Bewegung der Abtreibungsgegner*innen, die von sich selbst behaupten, "Pro Life" (= für das "Leben") zu sein. Sie möchten schwangeren Personen das Recht verwehren, selbstbestimmt über die Schwangerschaft zu entscheiden und behaupten, durch restriktive Abtreibungsgesetze und sogar Verbote das Leben des "Kindes" zu retten. Dabei passt der Begriff #AgainstChoice deutlich besser, da diese Personengruppen keine Leben schützen, sondern den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erschweren.

Das Beispiel Rumänien zeigt, wozu stark einschränkende Abtreibungsgesetze und Verbote führen können: Nach Verschärfungen der Abtreibungsgesetze und einem Verbot von Verhütungsmitteln stieg 1989 die abtreibungsbedingte Sterblichkeitsrate von Schwangeren von 20 auf 148 Tote pro 100.000 Lebendgeburten an. Die Forderungen von Abtreibungsgegner*innen retten keine „Leben“, sie bringen die Leben vieler ungewollt Schwangerer in Gefahr.

Zudem wird von vielen gerade das Recht auf #Abtreibung als eine Entscheidung für das Leben gesehen. So beschreibt Elizabeth, 26, ihre Abtreibung als „[…] eine der stärksten und lebensbejahendsten Entscheidungen”, die sie je getroffen hat. Sie findet: „Auch eine Abtreibung ist ein JA zum Leben.“ Wir stimmen ihr zu. Seht ihr das auch so?

Quellen:

  • Elizabeth, 26, Advocates for Youth
  • [https://www.researchgate.net/figure/Total-vs-Abortion-related-Maternal-Deaths-per-100-000-Live-Births-in-Romania-1970-2005_fig2_51919144]
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Ein #Schwangerschaftsabbruch muss in #Deutschland grundsätzlich selbst bezahlt werden. Er kostet zwischen 250 - 600 Euro (medikamentös) und 450 - 700 Euro (operativ).

Es kann aber bei einem niedrigen Einkommen eine #Kostenübernahme über die gesetzlichen #Krankenkassen beantragt werden. Die Einkommensgrenze hierfür liegt bei monatlich 1.446 Euro (Stand Juli 2024). Sie erhöht sich um 343 Euro für jedes minderjährige Kind, das im Haushalt lebt. Auch wenn die Kosten für die Unterkunft 424 Euro überschreiten, ist ein Zuschuss bis zu ebenfalls 368 Euro möglich.

Die Kosten für den Abbruch bezahlt dann das Bundesland, nicht die Krankenkasse selbst.

Daher kann auch eine schwangere Person, die nicht versichert oder privat versichert ist, eine Kostenübernahme bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

In einigen europäischen Ländern werden Schwangerschaftsabbrüche von der Krankenkasse (z.B. Frankreich) oder vom Staat ohne Bedingungen bezahlt (z.B. Niederlande).

Quellen: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/abtreibung-frankreich-erleichtert-schwangerschaftsabbrueche-12764620.html

https://www.abtreibungholland.de/schwangerschaftsabbruch/praktische-informationen/kosten/

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Es gibt viele verschiedene Gründe, warum sich Menschen für einen #Schwangerschaftsabbruch entscheiden.

Die Studie "frauen leben 3" vom BzgA hat 335 ungewollt Schwangere nach den Hauptgründen für die Beendigung der #Schwangerschaft gefragt.

Hierbei wurden am häufigsten die schwierige Partnerschaftssituation (34%), berufliche/finanzielle Unsicherheit (20,3%), „gesundheitliche Bedenken“ (19,7%) und altersbezogene Gründe wie „jung, unreif“ (16,4%) oder „in Ausbildung oder Studium“ (17,6%) genannt. Dabei spielen die altersbezogenen Gründe vor allem bei den unter 25-jährigen Befragten eine Rolle, während ein Drittel aller über 35-Jährigen als Hauptgrund gesundheitliche Bedenken nannten.

Diese Gründe werden auch in anderen Studien häufig genannt: In einer US-amerikanischen Studie wurden knapp 1000 Menschen befragt. Hier gaben 40% finanzielle Unsicherheit, 36% "schlechtes Timing", 31% partnerschaftliche Gründe, 29% "Need to focus on other children", 20% berufliche/ausbildungsbezogene Gründe, 19% emotionale/psychische Bedenken, 12% gesundheitliche Bedenken und 12% den Wunsch, einem Kind ein besseres Leben als das Aktuelle bieten zu können, an.

In unserer Gesellschaft werden die Gründe für eine #Abtreibung viel diskutiert. Manche haben klare Meinungen wie "Ein Abbruch nach einer V3rgewaltigung ist legitim, aber aus beruflichen Gründen nicht." Letztendlich ist die Lebensrealität nicht immer schwarz oder weiß. Fakt ist aber, dass es nur die schwangere Person selbst richtig einschätzen und entscheiden kann.

Quelle:

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Liebe Mehr-Als-Du-Denkst-Freund*innen,

wir gehen in eine zweimonatige Sommerpause. Das bedeutet aber nicht, dass wir ganz weg sind! Zweimal in der Woche werden wir alte Posts mit wichtigen Informationen reposten, damit ihr bspw. für mögliche Diskussionen rund um den Safe Abortion Day Ende September gewappnet seid. Die Pause werden wir auch nutzen, um an neuen Beiträgen zu arbeiten und neue Statistiken aufzubereiten, so dass wir euch weiterhin mit spannenden Fakten rund um das Thema #Schwangerschaftsabbruch versorgen können!

Habt ihr Themen, Ideen, Statistiken, Fragen, Erfahrungsberichte, beknackte Sätze oder Mythen, die ihr von uns bearbeitet sehen wollt? Dann schickt sie uns gerne entweder auf Instagram oder über das Kontaktformular unserer Webseite zu. Falls wir nicht wie gewohnt sofort antworten, entschuldigt das bitte, in der Sonne auf das Handy zu blicken, ist eher schwierig. 😎☀️

Danke für all eure Unterstützung! Wir wünschen euch eine schöne Sommerzeit, bleibt laut, ungemütlich und aktiv! #reproductionrights #abortionishealthcare. Wir sehen uns im September dann wie gewohnt wieder!

Solidarische und sonnige Grüße euer Mehr-Als-Du-Denkst-Team!

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Im Rahmen der #ELSA-Studie wurden sowohl Gynäkologinnen, die keine #Abtreibungen anbieten (im Folgenden Nicht-Anbieterinnen), als auch Gynäkologinnen, die Abtreibungen anbieten (im Folgenden Anbieterinnen), befragt, welche #Barrieren es aus ihrer Sicht gibt, wenn es um #Schwangerschaftsabbrüche geht. Es wurde zwischen inneren und äußeren Barrieren unterschieden. Innere Barrieren:

  • persönliche Erfahrungen
  • Handlungssicherheit
  • Einstellungen
  • befürchtete Erhöhung der Arbeitsbelastung
  • kein Teil des beruflichen Aufgabengebiets
  • Unsicherheit in der Durchführung
  • die Durchführung als belastend erleben

Äußere Barrieren:

  • Aufwand
  • Vergütung
  • Qualifikation
  • fehlendes Angebot in der Einrichtung
  • keine angemessenen Räumlichkeiten
  • behördliche Auflagen
  • Stigmatisierung (kann als innere Barriere wirken)

Sowohl innere als auch äußere Barrieren spielen eine Rolle, wenn Gynäkolog*innen keine Abbrüche durchführen. Am häufigsten wurden folgende Barrieren genannt:

  • kein Angebot in der Einrichtung (besonders: Klinikärzt*innen in den beiden westdeutschen Regionen)
  • Durchführung wird als belastend erlebt (Religiosität/ Einstellungen)
  • keine geeigneten Räumlichkeiten (besonders: ambulante Einrichtungen)

42,8% der Nicht-Anbieterinnen wären nach Wegfall von Barrieren bereit, Abbrüche durchzuführen. 57,2% blieben jedoch bei ihrem Nein zur Durchführung von Abtreibungen. 64,8 % der Anbieterinnen erleben Stigmatisierung. Besonders betroffen sind Ärztinnen in der ambulanten Gesundheitsvorsorge, in Regionen mit geringerem Versorgungsgrad sowie Gynäkologinnen, die 2021 mehr als 250 Abbrüche durchgeführt haben. 44,1 % der Befragten antizipieren Stigmatisierung. Dies kann die Offenlegung des Angebots und damit den Zugang zur Versorgung für ungewollt Schwangere erschweren. In der Studie wurden Stigmatisierungserfahrungen nicht als bedeutende Barriere für das Anbieten von Schwangerschaftsabbrüchen genannt. Allerdings gaben die befragten Gynäkolog*innen an, dass Stigmatisierung die Durchführung von Abtreibungen erschwert.

#reproductivehealth #prochoice #abtreibungistgrundversorgung #abortionishealthcare #mybodymychoice #gynäkologie

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Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 106.218 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Dabei gab es 321 Komplikationen bei den Eingriffen – das sind 0,3 % (1 von 331). Der #Schwangerschaftsabbruch ist also insgesamt ein sehr sicheres Verfahren. Vor allem der medikamentöse #Abbruch (Komplikationen bei 0,45 %) und die chirurgische Absaugung/die Vakuumaspiration (Komplikationen bei 0,16 %) sind mit sehr wenigen Komplikationen verbunden. Zukünftige Schwangerschaften werden weder durch einen komplikationslosen operativen, noch durch einen komplikationslosen medikamentösen Abbruch beeinträchtigt.

Unter den 321 Komplikationen waren Nachblutungen oder ein vermehrter Blutverlust am häufigsten: Sie traten bei 0,11 % aller Abbrüche auf. Bei 0,02 % aller Abbrüche wurde der Uterus durchstoßen. Nur bei neun aller Abbrüchen mussten die Blutungen mit einer Blutübertragung behandelt werden (0,008 %). Andere sehr seltene Komplikationen waren bspw. Fieber über 38 Grad (0,013 %), eine Allgemeininfektion (0,007 %), eine Parametritis (Entzündung des Beckenbindegewebes / 0,003 %), ein Riss des Gebärmutterhalses (0,002 %) sowie ein Narkosezwischenfall (0,002 %). Nicht weiter definierte, sonstige Komplikationen lagen bei 0,13 %. Kein Abbruch führte zu einer Thrombose, Embolie, Salpingitis (Entzündung der Eileiter und -stöcke) oder dem Tod.

Eine #Abtreibung ist ein medizinischer Eingriff, das darf nicht vergessen werden. Die Risikoaufzählung ist jedoch vergleichbar mit denen im Beipackzettel eines Medikaments. Einige dieser Risiken hören sich natürlich schlimm an, bei den meisten Abbrüchen (99,7 %) kommt es aber eben zu keinen Komplikationen.

Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/_inhalt.html

#statista #statistik #2023 #prochoice #wegmit218 #218abschaffen #abortion #abortionrights #abortionishumanright #abortionishealthcare #abtreibungistgrundversorgung

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Die Verweigerung eines sicheren Zugangs zu Abtreibungen stellt eine Form der Gewalt gegen gebärfähige Personen dar. Sie schadet der physischen und psychischen Gesundheit der schwangeren Person. Sie verursacht Stress und Ängste. Sie veranlasst schwangere Personen dazu, ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen fortzusetzen oder nach unsicheren Alternativen zu suchen, wobei sie manchmal ihr Leben riskieren.

Die Verweigerung eines sicheren Zugangs zu Abtreibungen ist ein Angriff auf die Gesundheit der ungewollt Schwangeren und die Menschenwürde.

Fordere auch du, dass die EU den Zugang zu sicherer Abtreibungsversorgung für alle in der EU sicherstellt. Unterzeichne und teile die Europäische Bürgerinitiative @myvoicemychoiceorg für sichere und zugängliche Abtreibungen.

Du kannst hier unterschreiben: https://eci.ec.europa.eu/044/public

#MyVoiceMyChoice #StopViolenceAgainstWomen

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„Wenn du nicht schwanger sein willst, verhüte einfach!“ Viel zu häufig hören ungewollt Schwangere diesen Satz. Dabei wird oft vergessen, dass nicht jede*r sich Verhütungsmittel leisten kann.

Die #Pille kostet ca. 60 Euro für drei Monate und wird nur bis zum 22. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen. 100 Kondome kosten auf einer Online-Seite für Erotikartikel im Durchschnitt 15 bis 50 Euro, im Laden sind sie deutlich teurer. Die #Spirale (plus Kosten für Einlage/Entnahme) kostet zwischen 250 und 500 Euro für meist fünf Jahre. Viel Geld, wenn man sich eigentlich kaum etwas leisten kann.

In manchen Städten wie z.B. #Berlin gibt es Möglichkeiten, bei geringem Einkommen eine Kostenübernahme der Verhütungsmitteln zu erhalten. Grundsätzlich müssen sie aber selbst bezahlt werden. Personen, die staatliche Unterstützung erhalten und bspw. #Bürgergeld beziehen, müssen die Verhütungsmittel aus dem Bürgergeldregelsatz finanzieren. Für die Gesundheitspflege, worunter u.a. Verhütung, aber auch bspw. Hygieneartikel fallen, erhalten alleinstehende Personen momentan 21,49 Euro pro Monat – das reicht vorne und hinten nicht. Andere finanzschwächere Personengruppen wie bspw. #Studierende oder #Auszubildende sind hierbei meist auf sich allein gestellt.

Bereits mit der Einführung von #Hartz4 zeigte sich, dass immer weniger Grundsicherungsempfänger*innen regelmäßig verhüteten: Laut der Studie „frauen leben 3“ sank der Anteil von 67 % auf 21,9 %. Auch Beratungsstellen bestätigen die Probleme von finanzschwächeren Personen, regelmäßig und sicher zu verhüten, um so eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern. Eine Guttmacher-Studie untersuchte zwischen 2015 und 2019 die Gründe für ungewollte Schwangerschaften. Laut ihr wurden von 1.000 finanzschwachen Frauen im gebärfähigen Alter [1] 93 ungewollt schwanger. Bei 1.000 Frauen mit hohem Einkommen kam es zu 34 ungewollten Schwangerschaften.

Diese Ergebnisse zeigen, wie wichtig der ungehinderte und kostenlose Zugang zu #Verhütung ist. Verhütung minimiert u.a. ungewollte Schwangerschaften und gewährleistet sexuelle und reproduktive Gesundheit. #Verhütungsmittel müssen kostenfrei für jede*n zugänglich sein!

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Der Zugang zu einem #Schwangerschaftsabbruch ist von mehreren Dimensionen und vorrangig von den folgenden Vier abhängig: Verfügbarkeit, Erreichbarkeit, Bezahlbarkeit, Informiertheit. Das sind vorläufige Ergebnisse der größten Versorgungsstudie Deutschlands #ELSA. Wir werden in einigen weiteren Posts auf jede einzelne dieser Dimensionen eingehen.

80% der Betroffenen berichten von Zugangsbarrieren, dabei haben knapp 60% zwei oder mehr Barrieren erlebt. Knapp 60% geben außerdem an, dass sie Schwierigkeiten hatten, den Schwangerschaftsabbruch zu organisieren. Ein Viertel der Befragten (25 %) gibt drei Schwierigkeiten oder mehr an.

Konkret wurden folgende Schwierigkeiten benannt (Mehrfachbenennungen waren möglich):

  • Ein Drittel (34,9 %) hatte wegen der Geheimhaltung organisatorische Schwierigkeiten
  • Jede 4. Person (25,3 %) hatte Schwierigkeiten, eine Begleitperson zu organisieren
  • Jede 4. Person (23,5 %) hatte Schwierigkeiten, die An- und Abreise zu organisieren
  • Jede 5. Person (21,3 %) hatte Probleme, Haushalt und Kinderbetreuung zu organisieren
  • Jede 5. Person (19,6 %) hatte Schwierigkeiten, Krankentage (bzw. 7,5 % Urlaubstage) zu nehmen.

Je schlechter der Zugang zu einer Abbrucheinrichtung ist, desto mehr Schwierigkeiten haben ungewollt Schwangere, den Schwangerschaftsabbruch zu organisieren. Diese organisatorischen Schwierigkeiten sind häufig mit Stigmatisierung assoziiert.

Wenn wir also darüber diskutieren, wie wir die Versorgungslage zu Schwangerschaftsabbrüchen verbessern können, müssen wir nicht nur allgemein an die Zahl von Arztpraxen/ Einrichtungen, sondern auch ganz allgemein an all die notwendige Organisation rund um den Schwangerschaftsabbruch denken. Das beeinflusst nämlich maßgeblich, ob Einrichtungen tatsächlich realistisch für ungewollt Schwangere verfügbar sind oder nicht.

Quellen:

  • Forschungsprojekt ELSA: „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer. Angebote der Beratung und Versorgung“ - vorläufige Ergebnisse aus der Online-Tagung am 10.04.2024.

#abbruch #abtreibung #carearbeit #mybodymychoice #mybodymyrights #barrieren #abortionishealthcare #gynäkologie #abtreibungistgrundversorgung #wegmit218

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Weltweit ist ein #Schwangerschaftsabbruch in vielen Ländern verboten oder stark eingeschränkt. Der Zugang zu einer sicheren #Abtreibung ist – unabhängig von der Legalität – häufig mit vielen Barrieren verbunden. An dieser Stelle setzt „abortion accompaniment“ an („Abtreibungsbegleitung“, wird im Text mit AC abgekürzt).

AC ist eine Form der Versorgung, bei der ungewollt Schwangeren unabhängig von der rechtlichen Lage bei einer selbstbestimmten und sicheren Abtreibung geholfen wird. Es wird logistische, informative und emotionale Unterstützung geboten und ein personenzentrierter sowie feministischer Ansatz verfolgt. AC entstand durch feministische Bewegungen als Reaktion auf das Versagen von Ländern, Zugang zu sicheren Abbrüchen zu gewährleisten.

Doch wie genau funktioniert das? AC wird in ca. 50 Ländern weltweit durch verschiedenste NGOs wie bspw. Women Help Women, das MAMA Network, Red Compañera und viele weitere Gruppen unterstützt bzw. angeboten. Da die Bedürfnisse ungewollt Schwangerer und die Barrieren je nach Land unterschiedlich sind, gibt es keinen allgemeinen Ansatz für AC. Die gruppenübergreifende Grundlage von AC ist aber, dass alle Begleiter*innen geschult werden, um – nach Vorgaben der WHO – zu einem medikamentösen Abbruch beraten und eine Anleitung geben zu können. Wichtig ist dabei auch neben dem Informationsangebot die emotionale und physische Unterstützung während des gesamten medikamentösen Abtreibungsprozesses. Die Begleitung erfolgt per Telefon, über sichere digitale Plattformen und/oder persönlich. Größtenteils wird während AC außerhalb des öffentlichen Gesundheitssektors agiert. Zusammenarbeiten sind je nach rechtlicher Grundlage möglich und werden bei Notwendigkeit in Anspruch genommen.

2023 wurden in einer Studie 515 Aktivist*innen aus Lateinamerika, die ungewollt Schwangere bei ihrem medikamentösen Abbruch begleiten, zu ihrer Arbeit befragt. Ihre wichtigsten Ziele sind die kulturelle Normalisierung und gesellschaftliche Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs (84 %), der gesellschaftliche Aufbau von Autonomie (79 %), der Schutz der Freiheit (73 %), des Lebens (71 %) und der Gesundheit (67 %) der ungewollt Schwangeren.

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Der frühe medikamentöse #Schwangerschaftsabbruch ist hochwirksam und sicher. Das erklärt auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Der medikamentöse Abbruch kann zuhause durchgeführt werden. Als Mittel dafür steht in Deutschland #Mifepriston bis zum 63. Tag, also bis zur 9. Schwangerschaftswoche nach der letzten Regelblutung, zur Verfügung. Mifepriston ist ein sogenannter Progesteronrezeptor-Antagonist. Es handelt sich hierbei um ein künstlich hergestelltes Steroid, dass das körpereigene schwangerschaftserhaltende Hormon Progesteron blockiert. Dies bewirkt, dass der Körper die Schwangerschaft nicht länger vorantreibt. Infolgedessen wird die Schwangerschaft beendet. Das Medikament sorgt außerdem dafür, dass sich der Muttermund öffnet und sich die Gebärmutterschleimhaut ablöst. Dieses Medikament sollte zunächst unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden. Bei bestimmten Krankheiten, wie zum Beispiel bei schwerem Asthma, sollte Mifepriston ggf. nicht eingenommen werden. Die Kontraindikationen sollten mit einereinem ÄrztinArzt besprochen werden.

In seltenen Fällen wird das Schwangerschaftsgewebe bereits nach der Einnahme von Mifepriston gänzlich ausgestoßen, sodass es bereits zu Blutungen kommen kann. Allerdings ist dafür die Einnahme eines zweiten Medikaments, #Misoprostol, empfohlen.

Die Einnahme soll etwa 36-48 Stunden nach der ersten Tablette erfolgen. Misoprostol kann auf verschiedene Weise eingenommen werden, zum Beispiel oral, vaginal oder auch rektal. Misoprostol, ein Prostaglandin, sorgt dafür, dass die Gebärmutter stark kontrahiert und die Schleimhaut somit ausgeschieden wird. Eine solche Blutung setzt meist nach zwei bis drei Stunden ein und ist oftmals stärker als die Regelblutung. Bleibt die Blutung aus, kann die Einnahme von Misoprostol nach drei Stunden wiederholt werden. Nebenwirkungen können Übelkeit, Erbrechen, Fieber, Schüttelfrost und Schmerzen sein. Die Deutsche Gynäkologische Fachgesellschaft empfiehlt, bei der Einnahme von Misoprostol zusätzlich ein Schmerzmittel einzunehmen, zum Beispiel Ibuprofen. Nach dem Schwangerschaftsabbruch besteht meist für durchschnittlich neun Tage eine Blutung.

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Ein Ziel unserer Kampagne ist die #Entstigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Denn auch wenn in der öffentlichen Debatte mittlerweile etwas mehr darüber gesprochen wird früher, sind Abtreibungen noch immer stark stigmatisiert und tabuisiert. Das wird auch durch vorläufige Ergebnisse der #ELSA-Studie deutlich.

Zwischen 2022 und 2023 wurden im Rahmen der ELSA-Studie 608 Frauen [1] mit abgebrochener #Schwangerschaft zum #Stigma rund um Abtreibungen befragt:

  • 58,4% gaben an, sich Sorgen gemacht zu haben, dass jemand schlecht über sie denke oder rede
  • 42,4% hatten Angst, dass jemand von ihnen enttäuscht sei
  • 22% hatten Angst vor schlechter Behandlung

Diese Befürchtungen führten dazu, dass 23,7% mit niemandem über ihre #Abtreibung sprachen. 76,3% vertrauten sich zwar jemandem an, aber weder innerhalb der eigenen Familie (69,5%) noch innerhalb des Freundeskreises (64,5%). 54,4% fühlten sich allein.

Erlebte #Stigmatisierung ist laut der ELSA-Studie ein Teil der Lebensrealität von ungewollt Schwangeren: Von den 608 Befragten gaben 28,6% an, ein oder mehrere stigmatisierende Situationen erlebt zu haben. Bei 28,7% führte die Angst vor und/oder das Erleben von Stigmatisierung zu starken Selbstvorwürfen. Bei 28,6% zu Schuld- sowie Schamgefühlen. Nur 22,6% machten sich selbst überhaupt keine Vorwürfe, 22,4% empfanden gar keine Schuld oder Scham.

Eines der (vorläufigen) Fazite der ELSA-Studie in diesem Kontext ist, dass das psychische Wohlbefinden nach dem Eingriff u.a. mit dem Erleben von Stigmatisierung zusammenhängt. Das deckt sich auch mit weiteren internationalen Studienergebnissen. Je stärker Stigmatisierung erlebt wurde, desto schlechter war das Wohlbefinden der Befragten drei Monate nach dem Abbruch. Danach glich sich das Wohlbefinden mit der Zeit dem Wohlbefinden vor der ungewollten Schwangerschaft an und wurde sogar minimal besser. Im Gegensatz dazu hatte die Entscheidung gegen die ungewollte Schwangerschaft keinen langfristigen Einfluss. Dieses Ergebnis ist insofern wichtig, da häufig behauptet wird, ein #Schwangerschaftsabbruch führe zu einem so genannten „Post Abortion Syndrom“, das es bewiesenermaßen nicht gibt.

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Im Folgenden möchten wir einen Erfahrungsbericht von Carolina aus der Community veröffentlichen, die einen Schwangerschaftsabbruch hatte:

Ich war nach dem positiven Test bei meiner Gyn. Ihre Vertretung war da und überhaupt nicht verständnisvoll. Als ich weinte, fragte sie, ob ich mir vielleicht doch unsicher mit meiner Entscheidung sei. Als ich dies verneinte, fuhr sie mit ihrer Erläuterung zu den Möglichkeiten fort und meinte noch: "Das kann halt passieren, wenn man GV hat." […] Pro Familia wiederum war eine positive Erfahrung und unkompliziert. Ich habe dann im Internet eine Gyn gefunden, die den Abbruch macht. Sie war distanziert und hat mich kaum aufgeklärt, kurz angebunden und nicht empathisch. […] Nach Einnahme der Medikamente bekam ich sehr schnell starke Schmerzen, konnte mich kaum auf den Beinen halten, bekam Kreislaufprobleme und Übelkeit. Dadurch konnte ich keine Schmerzmittel mehr einnehmen. […] Mein Partner war glücklicherweise da, und als ich es nicht mehr aushielt, entschieden wir, einen RTW zu holen. Die wollten erst nicht kommen […]. Bei mir angekommen, gab es herablassende Blicke; meine Schmerzen wurden nicht ernst genommen […]. Widerwillig ins Krankenhaus mitgenommen. Vor Ort wurde ich bei der Ambulanz der Gyn wortwörtlich abgeladen […]. Nur mein Partner war für mich da, um nach mir zu sehen. Eine weitere Stunde verging, bis ich zur Gyn konnte. Sie war glücklicherweise nett, aber konnte nichts tun. […] Da die Schmerzen mittlerweile aushaltbar waren, bin ich nach Hause gefahren. […]

Ich kann nur sagen, dass ich 80 % negative Behandlung erfahren habe, mit Blicken, Kommentaren und grobem Umgang. Das hat mich traumatisiert und verletzt. Den Abbruch selbst habe ich körperlich gut überstanden und ich bereue es nicht. Ich habe nie an der Entscheidung gezweifelt und es war das Beste, was ich tun konnte. Ich möchte keine Mutter sein und das ist meine alleinige Entscheidung.

In diesem Sinne stimmen wir Carolina zu: Wir wünschen uns einen empathischen und verständnisvolleren Umgang vom medizinischen Fachpersonal und dass wir den #Schwangerschaftsabbruch in unserer Gesellschaft normalisieren und enttabuisieren.

#abtreibung #mybodymychoice

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Aktuell wird viel über die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch (und damit eine Legalisierung) diskutiert. Eine von der Bundesregierung einberufene Expert*innen-Kommission hat dies in ihrer Stellungnahme empfohlen.

Nun ertönen plötzlich viele Stimmen, dass dies gar nicht dem Wunsch der Mehrheit entspricht. Das ist aber Blödsinn!

Nach einer aktuellen repräsentativen Bevölkerungsumfrage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wünschen sich ca. 75 % der Befragten eine gesetzliche Regelung außerhalb des Strafgesetzbuchs.

Auch unter Ärztinnen sind Umfrageergebnisse ähnlich: In einer Regionalbefragung im Rahmen der ELSA-Studie plädierten 75,1 % der Gynäkologinnen - unabhängig davon, ob sie selbst Abtreibungen durchführen oder nicht - für eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches. Unter den anbietenden Ärzt*innen stimmen dem sogar 82,9 % zu.

Es ist in der aktuellen gesellschaftspolitischen Debatte und Diskussion daher wichtig zu verstehen, welche Stimmen tatsächlich Mehrheiten repräsentieren. Nur weil die Gegenstimmen laut sind, heißt es nicht, dass sie in der Mehrheit sind. Nur weil Journalistinnen und Zeitschriften gerne Streitgespräche oder Begegnungen von zwei gegensätzlichen Meinungen abbilden, weil es vermutlich Klicks generiert, heißt das nicht, dass das Meinungsbild tatsächlich 50:50 aufgeteilt ist. Dadurch werden radikale Positionen, wie sie etwa von Abtreibungsgegnerinnen vertreten werden, normalisiert, verharmlost und erhalten eine enorme Aufmerksamkeit. Dieses “false balancing” kennen wir aus vielen anderen Bereichen auch, z.B. aus Berichterstattungen zum Klimawandel, Corona etc. und das muss immer wieder kritisch hinterfragt werden!

Zusammenfassung in einfacher Sprache in den Kommentaren.

Quellen:

#reproductivehealth #reproductiverights #reproductive_healthy #mybodymychoice #mybodymyrules #prochoice #wegmit218 #218abschaffen

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Die Lage hinsichtlich reproduktiver Rechte in Italien spitzt sich unter der rechts-nationalistischen Regierung immer weiter zu.

Obwohl Abtreibungen seit 1978 innerhalb der ersten 90 Tage legal sind, ist die Versorgungslage in vielen Regionen Italiens unzureichend. Ärztinnen ist es nämlich erlaubt, eine Abtreibung aus Gewissensgründen abzulehnen. Das italienische Gesundheitsministerium gab 2021 an, dass sich mehr als 60% der Ärztinnen weigerten, einen Abbruch durchzuführen - in manchen Regionen waren es sogar bis zu 90%. Seit Jahren fürchten gebärfähige Personen um ihre reproduktiven Rechte.

Auch wenn die Ministerpräsidentin Giorgia Meloni im April sagte, das Abtreibungsgesetz per se nicht ändern zu wollen, verabschiedete der italienische Senat ein Gesetz, das Gruppen mit „qualifizierter Erfahrung in der Mutterschaftshilfe“ den direkten Zugang zu öffentlichen Beratungsstellen erlaubt. Die offene Definition der zugangsberechtigten Gruppe bietet Abtreibungsgegner*innen eine Möglichkeit, zukünftig legal und ohne Konsequenzen Einfluss und Druck auf ungewollt Schwangere auszuüben, die sich zu einem Schwangerschaftsabbruch beraten lassen möchten.

Pro-Choice-Aktivist*innen und Menschenrechtsorganisationen demonstrieren seit der Verabschiedung vor dem Senat und in vielen Städten Italiens. Melonis Partei verteidigt die Gesetzesänderung, indem sie behauptet, dass ungewollt Schwangere immer noch die Möglichkeit hätten, über die Schwangerschaft nachzudenken, ohne dass durch die Gesetzesänderung ihre Rechte verletzt würden.

Die Politikerin Silvia Roggiani (Partito Democratico) verurteilt die Gesetzesänderung und das Handeln der Regierung: „Die Rechte zeigt immer wieder ihre nostalgische Natur und ihre patriarchalische und obskurantistische Vision und versucht jedes Mal, die Rechte der Frauen zu untergraben. Während andere Länder beim Schutz der Geschlechterrechte voranschreiten, ist es beschämend, dass Italien einen Rückschritt macht“.

Zusammenfassung in einfacher Sprache in den Kommentaren.

#europa #wahlen #demokratieschützen #italien #abtreibung #schwangerschaftsabbruch #mybodymychoice #abortionisahumanright #abortionishealthcare #noafd #stophate

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Update der Kampagne "My Voice, My Choice"

Mit eurer Hilfe haben wir es geschafft! Innerhalb von 10 Tagen konnten wir fast 60.000 Stimmen für die Initiative "MyVoice, MyChoice" sammeln! Das zeigt mal wieder, wie viele wir sind!

Die EU-Bürger*innen-Initiative will einen Zugang zu Abtreibungen in allen EU-Mitgliedsstaaten ermöglichen, der legal, sicher und kostenfrei ist.

Vor ungefähr zwei Wochen haben wir euch aufgefordert, die Initiative zu unterschreiben. Zu dem Zeitpunkt hatten wir ca. 13.000 Unterschriften und damit weniger als 20% des Minimums für Deutschland. Nun konnten wir innerhalb von 10 Tagen die Stimmen fast verfünffachen! Dank euch haben wir nun das deutsche Minimum erreicht und alle notwendigen 67.680 Stimmen zusammen (Stand 04.06, 20:00)! Darüber freuen wir uns riesig!

Trotz dieser super Nachricht ist unsere Arbeit noch nicht getan: Europaweit werden 1 Millionen Unterschriften benötigt, damit die EU-Kommission sich mit diesem Anliegen beschäftigt. Bisher sind knapp 450.000 Stimmen zusammen (Stand 04.06, 20:00). Damit haben wir fast die Hälfte aller notwendigen Stimmen innerhalb eines Monats gesammelt. @myvoicemychoiceorg ist damit einer der am schnellsten wachsendsten EU-Initiativen überhaupt!

Um die 1-Millionen-Marke zu knacken bitten wir euch daher, uns weiter bei der Verbreitung der Kampagne zu unterstützen:

  1. Unterschreibt die Initiative! Diese findet ihr bei @myvoicemychoiceorg oder unter https://eci.ec.europa.eu/044/public/#/screen/home
  2. Teilt die Initiative mit so vielen Leuten wie möglich! Nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen EU. So wie in Deutschland haben auch viele andere Länder ihr Minimum an Stimmen noch nicht erreicht. Schickt den Link weiter, postet ihn auf euren sozialen Medien!

Quellen:

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Am 9. Juni ist Europawahl. Wir fragen den Wahl-O-Mat: Welche Parteien sind für die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs?

Vom 6. bis zum 9. Juni 2024 finden EU-weit die nächsten Europawahlen statt. In Deutschland wählen wir am 9. Juni. Alle fünf Jahre wählen die Bürger*innen der EU die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Das Europäische Parlament vertritt die Interessen der EU-Bürger*innen auf europäischer Ebene. Deswegen interessiert uns: Wie stehen die in Deutschland zur Wahl stehenden Parteien zu dem Thema Abtreibung?

Bei der Beantwortung dieser Frage hilft uns der Wahl-O-Mat. Eine der Thesen des Wahl-O-Mats ist: „Die EU soll sich dafür einsetzen, dass Schwangerschaftsabbrüche in allen Mitgliedsstaaten möglich sind.“ In diesem Post schauen wir uns einmal an, welche der zur Wahl stehenden Parteien FÜR die Legalisierung eines Schwangerschaftsabbruchs sind.

21 der 35 zur Wahl stehenden Parteien stimmen der oben genannten These zu: SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, Die Linke, MERA25, Die PARTEI, Volt, Tierschutzpartei, Klimaliste Deutschland, Letzte Generation, V-Partei³, Piratenpartei Deutschland, PdH, PdF, SGP, MLPD, DKP, FREIE WÄHLER, DAVA, BSW und dieBasis.

U.a. Volt, Bündnis 90/ Die Grünen und SPD fordern, dass das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch in die EU-Grundrechtecharta aufgenommen werden soll.   Klimaliste Deutschland, PdH, PdF und MERA25 erklären, dass ungewollt Schwangeren mit Abtreibungsverboten geschadet wird und widersprechen dem Mythos, dass ein Abtreibungsverbot Leben schützen würde. Viele Parteien wie bspw. die Piratenpartei Deutschland, DAVA und dieBASIS sprechen die Verbesserung der flächendeckenden Versorgung an. FREIE WÄHLER tun dies ebenfalls, möchten allerdings die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung beibehalten.

Dies sollte nicht als Wahlempfehlung verstanden werden! Einige der oben genannten Parteien sind trotz ihrer befürwortenden Position zu Abtreibungen definitiv kritisch zu sehen. Im Wahl-O-Mat könnt ihr euch die ganzen Aussagen aller Parteien zu verschiedensten Thesen durchlesen und sie mit euren Standpunkten vergleichen. Ihr findet das Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung unter http://www.wahl-o-mat.de/europawahl2024/app/main_app.html . Die Wahl zu haben ist ein wichtiger Aspekt unserer Demokratie. Nutzt eure Stimme!

Zusammenfassung in einfacher Sprache: Am 09.06.2024 kannst du an der Europa-Wahl teil-nehmen. Es wird das Europäische Parlament gewält. Das Parlament vertritt die Interessen aller Bürger und Bürgerinnen die in Europa leben. Die Wahl ist wichtig für unsere Demokratie. Online gibt es ein Programm, das nennt sich den Wahl-O-Mat. Mit dem Wahl-O-Mat bekommst du wichtige Informationen zu den Parteien. Der Wahl-O-Mat prüft auch, wie die Parteien zum Thema Abtreibung stehen.

Heute zeigen wir euch: Welche Parteien sind für die Legal-isierung von Abtreibungen? Diese Parteien sind für die Legal-isierung von Abtreibungen: SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, Die Linke, MERA25, Die PARTEI, Volt, Tierschutzpartei, Klimaliste Deutschland, Letzte Generation, V-Partei³, Piratenpartei Deutschland, PdH, PdF, SGP, MLPD, DKP, FREIE WÄHLER, DAVA, BSW und dieBasis.

Volt, Bündnis 90/ Die Grünen und SPD wollen: Das Recht auf eine Abtreibung soll ein Grundrecht in der Europäischen Union werden. Viele der Paretein wollen eine bessere Versorgung für ungewollt Schwangere.

Quellen:

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Am 9. Juni ist Europawahl. Wir fragen den Wahl-O-Mat: Welche Parteien stehen der Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs angeblich "neutral" gegenüber?

Vom 6. bis zum 9. Juni 2024 finden EU-weit die nächsten Europawahlen statt, in Deutschland wählen wir am 9. Juni. Alle fünf Jahre wählen die Bürger*innen der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Das Europäische Parlament vertritt die Interessen der EU-Bürger*innen auf europäischer Ebene. Deswegen interessiert uns: Wie stehen die zur Wahl stehenden Parteien zu dem Thema Abtreibung?

Bei der Beantwortung dieser Frage hilft uns der Wahl-O-Mat. Eine der Thesen des Wahl-O-Mats ist: „Die EU soll sich dafür einsetzen, dass Schwangerschaftsabbrüche in allen Mitgliedsstaaten möglich sind.“ In diesem Post schauen wir uns einmal an, welche der zur Wahl stehenden Parteien sich bei dieser These enthalten haben bzw. ihr angeblich „neutral“ gegenüber stehen.

6 der 35 zur Wahl stehenden Parteien gaben an, der oben genannten These gegenüber neutral eingestellt zu sein. Dies sind BIG, FAMILIE, MENSCHLICHE WELT, die ÖDP, die Partei für schulmedizinische Verjüngunsforschung sowie die PDV.

Die Positionierung der Partei für schulmedizinische Verjüngunsforschung ist nicht beurteilbar, da sie nur eine Ein-Themen-Partei sind und zu keinen anderen Themen wie bspw. reproduktiven Rechten eine Meinung öffentlich kundtun. Alle anderen Parteien sind der Meinung, dass alle Mitgliedsstaaten selbstständig über die Regelung eines Schwangerschaftsabbruchs entscheiden sollen.

Dabei steht keine der Parteien der oben genannten These tatsächlich “neutral” gegenüber! Die ÖDP spricht von einem “Leben von Anfang an” und hält die jetzige Regelung in Deutschland für richtig. Sie setzen sich für die „grundsätzliche Straffreiheit nach einer Beratung ein.“ Die MENSCHLICHE WELT sieht ein Abtreibungsverbot vor mit der Ausnahme, wenn eine medizinische Indikation oder kriminologische Indikation besteht. Auch die FAMILIE fordert „strenge Voraussetzungen und psychologische Betreuung“, ohne näher darauf einzugehen.

Im Wahl-O-Mat könnt ihr euch die ganzen Aussagen aller Parteien zu verschiedensten Thesen durchlesen und sie mit euren Standpunkten vergleichen. Ihr findet das Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung unter http://www.wahl-o-mat.de/europawahl2024/app/main_app.html . Die Wahl zu haben ist ein wichtiger Aspekt unserer Demokratie. Nutzt ihn!

Zusammenfassung in einfacher Sprache: Am 09.06.2024 kannst du an der Europa-Wahl teil-nehmen. Es wird das Europäische Parlament gewält. Das Parlament vertritt die Interessen aller Bürger und Bürgerinnen die in Europa leben. Die Wahl ist wichtig für unsere Demokratie. Online gibt es ein Programm, das nennt sich den Wahl-O-Mat. Mit dem Wahl-O-Mat bekommst du wichtige Informationen zu den Parteien. Der Wahl-O-Mat prüft auch, wie die Parteien zum Thema Abtreibung stehen.

Heute zeigen wir euch: Welche Parteien stehen einer Legal-isierung von Abtreibung neutral gegenüber? Diese Parteien stehen der Legal-isierung von Abtreibung neutral gegenüber: BIG, FAMILIE, MENSCHLICHE WELT, die ÖDP, die Partei für schulmedizinische Verjüngunsforschung und die PDV.

Ein wichtiger Hinweis: Wenn du dir die Wahlprogramm genau anschaust ist keine der Parteien wirklich neutral. Die meisten der Parteien haben eine Meinung zu dem Thema.

Zum Beispiel: Die ÖDP findet die aktuelle Regel in Deutschland richtig. Zum Beispiel: Andere Parteien wollen ein strengeres Gesetzt.

Quellen:

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Am 9. Juni ist Europawahl. Wir fragen den Wahl-O-Mat: Welche Parteien sind gegen die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs?

Vom 6. bis zum 9. Juni 2024 finden EU-weit die nächsten Europawahlen statt, in Deutschland wählen wir am 9. Juni. Alle fünf Jahre wählen die Bürger*innen der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Das Europäische Parlament vertritt die Interessen der EU-Bürger*innen auf europäischer Ebene. Deswegen interessiert uns: Wie stehen die zur Wahl stehenden Parteien zu dem Thema Abtreibung?

Bei der Beantwortung dieser Frage hilft uns der Wahl-O-Mat. Eine der Thesen des Wahl-O-Mats ist: „Die EU soll sich dafür einsetzen, dass Schwangerschaftsabbrüche in allen Mitgliedsstaaten möglich sind.“ In diesem Post schauen wir uns einmal an, welche der zur Wahl stehenden Parteien GEGEN die die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs sind.

7 der 35 zur Wahl stehenden Parteien stimmten der oben genannten These NICHT zu. Dies sind die ABG, die AfD, das Bündnis C, das BÜNDNIS DEUTSCHLAND, die CDU/CSU, HEIMAT sowie TIERSCHUTZ hier!.

BÜNDNIS C, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, CDU/CSU und TIERSCHUTZ hier! führen an, dass die Mitgliedsstaaten das Recht auf eine eigene Reproduktionspolitik hätten und das „ungeborene Leben“ einen zu respektierenden Besonderheitsstatus habe. An dieser Stelle fragen wir uns: Was ist mit dem Respekt vor dem Leben und dem Besonderheitsstatus des Lebens der schwangeren Person?

Die ABG geht damit einher, dass das „ungeborene Leben“ schützenswert sei, gesteht aber ungewollt Schwangeren grundsätzlich dennoch einen gesetzlich geregelten Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu.

Die AfD sowie die HEIMAT wollen ein Abtreibungsverbot mit der Ausnahme, wenn eine medizinische Indikation oder kriminologische Indikation besteht. Beide bedienen sich in ihren Aussage typischen und stimmungsmachenden Anti-Choice-Parolen.

Im Wahl-O-Mat könnt ihr euch die ganzen Aussagen aller Parteien zu verschiedensten Thesen durchlesen und sie mit euren Standpunkten vergleichen. Ihr findet das Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung unter http://www.wahl-o-mat.de/europawahl2024/app/main_app.html . Die Wahl zu haben ist ein wichtiger Aspekt unserer Demokratie. Nutzt ihn!

Quellen:

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Eure Stimme für die EU-Bürger*innen-Initiative MY VOICE, MY CHOICE

Sexuelle und reproduktive Rechte werden weltweit immer weiter eingeschränkt. So auch in vielen Ländern Europas. In Polen und Malta bspw. sind Abtreibungen (nahezu) verboten, in Ungarn müssen ungewollt Schwangere vor dem Eingriff den „Herzschlag“ [1] anhören, in Deutschland und Österreich werden Abbrüche durch das Gesetz kriminalisiert. Schätzungsweise 20 Millionen gebärfähige Personen in Europa haben keinen Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch.

Deswegen startete „My Voice, My Choice“ – ein Zusammenschluss vieler europäischer Organisationen, Aktivist*innen und EU-Bürger*innen – im April eine Initiative. Das Ziel ist der europaweit flächendeckend, legale sowie sichere Zugang zu Abtreibungen. EU-weite Versorgungsregeln und -richtlinien sollen im Zuge dessen klar formuliert werden, damit europäische Länder sexuelle und reproduktive Rechte nicht weiter einschränken und die Versorgungslage verschlechtern können.

Wie kann eine EU-Bürger*innen-Initiative aber überhaupt dabei helfen? Durch sie können EU-Bürger*innen nämlich die EU-Kommission dazu auffordern, sich mit einem Anliegen zu befassen. Dafür muss die Initiative innerhalb eines Jahres mindestens eine Million Unterschriften von EU-Bürger*innen aus mindestens sieben EU-Ländern sammeln. Außerdem gilt pro Mitgliedstaat ein Minimum an notwendigen Unterschriften – für Deutschland sind das 67.680 Stimmen. Bisher wurden lediglich 13.426 Stimmen aus Deutschland gesammelt – es fehlen also 54.254 Stimmen (Stand 9:30 Uhr, 27.05.2024)!

Wie könnt IHR explizit helfen?

  1. Unterschreibt die Initiative! Diese findet ihr bei Instagram @myvoicemychoiceorg oder unter https://eci.ec.europa.eu/044/public/#/screen/home
  2. Teilt die Initiative mit so vielen Leuten wie möglich! Nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen EU. So wie Deutschland haben auch viele andere Länder ihr Minimum an Stimmen noch nicht erreicht. Schickt den Link weiter, postet ihn auf euren sozialen Medien!

[1] Ca. ab dem 28. Tag nach der Einnistung (ungefähr in der 6. SSW) bilden sich pulsierende Muskelzellen, aus denen sich mit der Zeit ein Herz bilden kann. Dies wird fälschlicherweise häufig bereits als Herzschlag gewertet und als Argument gegen Abbrüche genutzt. Ein fötaler Herzschlag kann jedoch erst zwischen der 17. und 20. SSW erkannt werden, wenn die Herzkammern ausreichend entwickelt sind.

Quellen:

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Suchmaschinenoptimierung als Strategie von Abtreibungsgegner*innen

Das Internet ist heutzutage ein überaus wichtiges Medium zur Verbreitung von Informationen (und Desinformation). Etwa 49% der Frauen im sogenannten Schwangerschaftskonflikt nutzen digitale Medien, um sich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Dies ging aus einem Forschungsprojekt der Universität Tübingen hervor [1]. Doch im Internet sind nicht nur neutrale und ärztliche Informationsangebote über Abtreibungen zu finden. Auch Abtreibungsgegner*innen verbreiten im Internet ideologisch aufgeladene und zum Teil verzerrte und falsche Informationen.

Da die meisten Personen bei der Internetrecherche, eine der ersten Websites öffnen, die bei Google angezeigt werden, ist es bedeutsam, eine hohe Platzierung innerhalb der Suchresultate zu erreichen. Die Suchresultate im Internet sind zwar stark durch das individuelle, vorangegangene Rechercheverhalten beeinflusst, allerdings können bei der Erstellung von Webseiten bis zu 200 Kriterien beachtet werden, die den Rankingalgorithmus von Suchmaschinen beeinflussen. Dabei werden zum Beispiel bestimmte Schlüsselwörter wie „Abtreibung“ in den URLs verwendet und besonders häufig in den inhaltlichen Texten oder in weiterführenden Links der Websites platziert. Dieses Vorgehen wird als „Suchmaschinenoptimierung", englisch für „Search Engine Optimization" (SEO) bezeichnet und zielt darauf ab, besonders prominente Platzierungen unter den Suchresultaten zu erreichen [2]. Diese Vorgehen wird unter anderem intensiv von politisch motivierten Akteur*innen genutzt. Auch Organisationen der „Lebensschutz“-Bewegung befassen sich bereits seit längerem mit SEO.

Personen, die im Internet nie zuvor zu Schwangerschaftsabbrüchen recherchiert haben und über Google das Wort „Abtreibung“ suchen, bekommen Webseiten von radikalen Abtreibungsgegner innen deshalb häufig als erstes Suchergebnis angezeigt. Laut eines Artikels des Gunda Werner Instituts der Heinrich Böll Stiftung zählt hierzu beispielsweise die Seite “abtreibung.de. Auf Webseiten wie dieser werden oftmals verstörende Inhalte präsentiert, die ein gänzlich falsches Bild von Schwangerschaftsabbrüchen vermitteln. Durch das methodische Vorgehen mittels SEO finden sich leider viele um Rat suchende Personen häufig ungewollt auf Seiten von „Lebensschützer*innen“ wieder.

Quellen:

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2023 brachen 291 Menschen in Deutschland pro Tag ihre Schwangerschaft ab.

2023 wurden in Deutschland 106.218 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Bei 365 Tagen im Jahr sind das 291 Abbrüche pro Tag. Das entspricht einem Schwangerschaftsabbruch nicht einmal alle fünf Minuten. Da eine Abtreibung in der Regel jedoch nur von Montag bis Freitag durchgeführt wird, finden im medizinischen Alltag sogar 407 Abtreibungen pro gezähltem Tag statt. Das wäre dann eine Abtreibung alle dreieinhalb Minuten.

Unsere Gesellschaft sollte aufhören so zu tun, als sei ein Schwangerschaftsabbruch ein seltener, abnormaler Eingriff. Die Statistiken beweisen deutlich das Gegenteil. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass fachliche, sichere Abbrüche für Betroffene leicht in Anspruch zu nehmen sind - ohne gesetzliche und geografische Hürden und ohne gesellschaftliche Ächtung.

Quellen:

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Eugenik - Ein historischer Blick auf eine Extremposition, die darauf abzielt, bestimmte Personengruppen von der Fortpflanzung auszuschließen.

Inhaltswarnung: Zwangssterilisation und Rassenideologien

Unsere Kampagne setzt sich für die Entstigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein und befürwortet klar die Legalisierung von Abtreibungen. Gleichzeitig sind wir fest davon überzeugt, dass reproduktive Rechte und Gesundheit auch die freie Entscheidung für eine Schwangerschaft umfassen sollten, unabhängig von Faktoren wie beispielsweise Sprache, Glaube oder Herkunft. Deshalb möchten wir euch heute über (historische) Extrempositionen informieren, die darauf abziel(t)en, bestimmte Personengruppen von der Fortpflanzung auszuschließen.

Der Begriff Eugenik, Ende des 19. Jahrhunderts von Francis Galton geprägt, bezeichnet die „Lehre von der gezielten Beeinflussung erbbedingter Eigenschaften“. Galton unterteilte die Menschheit in zwei Kategorien: solche, deren Fortpflanzung erwünscht war, und solche, deren Fortpflanzung als unerwünscht galt. Ein zentrales Merkmal der Eugenik war die Vorstellung, den Menschen durch “gezielte Zucht” verbessern zu können. Galton zog aus eigenen Untersuchungen den Schluss, dass die sogenannten "Erbminderwertigen" sich schneller fortpflanzten als die "Erbhochwertigen".

1907 wurde im Bundesstaat Indiana (USA) das erste Eugenikgesetz verabschiedet, welches Zwangssterilisationen aus eugenischen Gründen ermöglichte. Weitere Bundesstaaten folgten mit ähnlichen Gesetzen. In vielen nordeuropäischen Ländern wurden ab den späten 1920er-Jahren Sterilisationsgesetze eingeführt, die sich gegen genetisch "unerwünschte" Personen richteten.

Der grausame Höhepunkt dieser menschenverachtenden Bevölkerungspolitik wurde in den 1930ern und 1940ern in Nazi-Deutschland erreicht. 1934 trat das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (GzVeN) in Kraft. Bis 1945 wurden ca. 400.000 Menschen zwangssterilisiert.

Noch heute werden in einigen Ländern Zwangssterilisationen praktiziert, wie zum Beispiel in China, wo Uigur*innen gegen ihren Willen sterilisiert werden.

Auch in Deutschland ist es immer noch möglich, Menschen mit einer Behinderung unter strengen Bedingungen, ohne ihre explizite Einwilligung zu sterilisieren.

Quellen:

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"Frauen die abtreiben sind jung, naiv und unreif!" Nein! Die Zahlen des Bundesamtes für Statistik aus 2023 zeigen ein anderes Bild:

Ein Blick in die Zahlen des Statistischen Bundesamtes vom Jahr 2023 räumt mit dem Mythos auf: Lediglich 2,65 % derjenigen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornahmen, waren minderjährig. 51,36 % waren über 30 Jahre alt. Die Altersgruppe, die am häufigsten vertreten war, waren die 30- bis 35-Jährigen. Von 106.218 Abtreibungen im Jahr 2023 erfolgten 25.035 in dieser Altersgruppe, also 23,57 %. Knapp danach folgte die Gruppe von 25- bis 30-Jährigen mit 23.777 Abtreibungen, die 22,39 % aller Abtreibungen ausmachten. In der Altersgruppe 35 – 40 Jahre waren es 20.499 und somit 19,3 % aller Abtreibungen. 20.123 Abbrüchen und somit 18,94 % aller Abbrüche wurden bei 20- bis 25-Jährigen verzeichnet. Über 40-Jährige hatten 9.019 Abtreibungen, was 8,5 % ausmachte. In der Gruppe der 18- bis 20-Jährigen waren es 4.949 Abbrüche (4,66 %).

Welche Schlussfolgerung können wir aus diesen Zahlen ziehen? Es sind zum größten Teil erwachsene Menschen, die oft bereits mitten im Leben stehen. Sie wissen, was sie im Leben wollen und bieten können.

Leider fehlt im gesellschaftlichen Diskurs sowie in der medialen Darstellung oft genau die Repräsentation dieser wichtigen Gruppe: Die erwachsenen, erfahrenen Personen, die ebenfalls abtreiben.

[1] Wir nutzen hier bewusst das Wort Frau, da es sich hier um das vorherrschende Bild einer Frau in der Mehrheitsgesellschaft geht: nämlich in den meisten Fällen genau das Bild einer weiblich gelesenen Person. Diesem stereotypen Bild widersprechen wir jedoch explizit, nicht alle Frauen sind gebärfähig und nicht jede gebärfähige Person ist eine Frau

Quellen:

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Umfrage zu Abtreibungen in Deutschland

Momentan regelt der § 218 des Strafgesetzbuchs in Deutschland noch immer den Schwangerschaftsabbruch und kriminalisiert somit einen alltäglichen medizinischen Eingriff. Eine von der Regierung beauftragte Expert*innenkommission hat im April u.a. empfohlen, den Schwangerschaftsabbruch bis zu einer bestimmten Frist zu legalisieren. Jetzt liegt es an der Bundesregierung, diese Empfehlungen umzusetzen. Klar ist, die Forderung nach Legalisierung ist nicht neu! Schon lange fordern Pro-Choice-Aktivist*innen, medizinisches Personal und auch viele Bürger*innen, dass §218 StGB fällt.

Eine repräsentative Bevölkerungsumfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bestätigt den Wunsch nach einer Gesetzesänderung: Ca. 75 % finden, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden soll. Mehr als 80 % der deutschen Bevölkerung halten es zudem für falsch, dass eine Abtreibung nach der Beratungsregelung zwar strafrechtlich nicht verfolgt wird, aber noch immer als rechtswidrig gilt.

Selbst Wähler*innen von Parteien, die gerade sehr laut für die weitere Kriminalisierung plädieren, stimmen mehrheitlich so ab:

  • 77,5 % der befragten Unions-Wähler*innen und
  • 67,4 % der befragten AfD-Wähler*innen

sprachen sich gegen die momentane Rechtswidrigkeit eines Abbruchs nach der Beratungsregelung aus.

Mehrheitlich tun dies auch Wähler*innen anderer großer Parteien:

  • 93,9 % der befragten Linken-Wähler*innen
  • 92,4 % der befragten Wähler*innen des Bündnis 90/Die Grüne
  • 87,5 % der befragten SPD-Wähler*innen

Ebenfalls wurde nach der Religionszugehörigkeit gefragt: In allen befragten Religionsgruppen fanden Personen die Rechtswidrigkeit falsch, bei den Katholik*innen waren es ca. 65 %.

Wir fordern weg mit218! Schwangerschaftsabbrüche müssen legalisiert und entkriminalisiert werden!

Quellen:

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Elsa-Studie: Berater*innen und Ärzt*innen wünschen sich rechtliche Verbesserungen bei Schwangerschaftsabbrüchen

Im April wurden erste vorläufige Ergebnisse der größten deutschen Versorgungsstudie ("ELSA-Studie") zum Schwangerschaftsabbruch vorgestellt.

Innerhalb dieser groß angelegten Studie untersuchten die Hochschulen Merseburg und Fulda den Verbesserungsbedarf, den Berater*innen aus Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Ärzt*innen u.a. im rechtlichen Bereich sehen.

In der Teilstudie der HS Merseburg äußerten 212 von 378 befragten Berater*innen den Wunsch nach Verbesserungen im Bereich der rechtlichen Regelungen. Mehrfachnennungen waren dabei möglich. Folgende Aspekte wurden angesprochen:

  • 56 Berater*innen wünschten sich die Streichung aus dem StGB
  • 31 Berater*innen wünschten sich die Abschaffung der Pflichtberatung
  • 27 Berater*innen wünschten sich eine allgemeine Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs
  • 20 Berater*innen wünschten sich die explizite Formulierung einer freiwilligen Beratung im Gesetz

In der Teilstudie der HS Fulda wurden zum einen Gynäkolog*innen, unabhängig davon, ob sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder nicht, und Gynäkolog*innen, die Abtreibungen durchführen (sogenannte Anbieter*innen), zu gewünschten Veränderungen befragt, um die Versorgung zu verbessern oder ihre ärztliche Tätigkeit zu erleichtern. Auch hier wurden Verbesserungen im rechtlichen Rahmen angesprochen:

  • 444 Gynäkolog*innen (75,1 % aller Befragten) und 238 Anbieter*innen (82,9 % aller Befragten) wünschten sich eine Regelung außerhalb des StGB
  • 407 Gynäkolog*innen (63,5 % aller Befragten) wünschten sich eine allgemeine Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs
  • 237 Anbieter*innen (89,8 % aller Befragten) wünschten sich das rechtliche Verbot von Gehsteigbelästigung

Häufig werden die Forderungen von Pro-Choice-Aktivist*innen nach rechtlichen Änderungen belächelt. Jetzt haben wir allerdings einerseits klare Empfehlungen einer von der Regierung einberufenen Expert*innen-Kommission, als auch Daten aus der größten Versorgungsstudie Deutschlands, die diese Forderungen untermauern.

Wir fordern #wegmit218!

Quellen:

  • Forschungsprojekt ELSA: „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer. Angebote der Beratung und Versorgung“ - vorläufige Ergebnisse aus der Online-Tagung am 10.04.2024.
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Kann man einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch rückgängig machen? Nein!

Habt ihr schon einmal von „abortion reverseal“ gehört? Das experimentelle Verfahren „Rückgängigmachen einer Abtreibung“ wurde erstmals 2012 in einem Fallbericht über 6 Frauen beschrieben. Die Verabreichung von Progesteron nach einer medikamentösen Abtreibung sollte angeblich die Wirkung von Mifepriston stoppen und somit den Abbruch rückgängig machen. Ein weiterer Fallbericht aus 2018 behauptet eine angebliche Erfolgsquote von 64 %.

Bei beiden Fallberichten wurden wissenschaftliche Grundsätze missachtet: Es gab keine Überprüfung durch eine Ethikkommission und keine angemessene Einwilligung der Teilnehmenden. Der Datenbericht war unvollständig. Die Lebensfähigkeit der Schwangerschaft wurde teilweise vor der Progesterongabe beurteilt, was möglicherweise die „Erfolgsquote“ künstlich erhöht hat.

Der Anteil von Personen, die ihre medikamentöse Abtreibung rückgängig machen wollen, wird auf weniger als 0.005 % geschätzt. Trotzdem wird diese Prozedur häufig noch immer in sog. „Krisencentern“ in den USA von meist ideologischen Mitarbeitenden ohne medizinischen Hintergrund als „Hilfsangebot“ angepriesen.

Auch in Deutschland ist „abortion reverseal“ ein Problem. ZDFheute veröffentlichte ein Video über die Stiftung „Ja zum Leben“ und den „Bund Lebensrecht“. Dort bot eine „Lebensschützerin“ und Ärztin eine Behandlung an, bei der ein Medikament im „Off-Label-Use“ [1] angeblich eine Abtreibung rückgängig machen soll.

Dabei ist die Effektivität und vor allem die Sicherheit von „abortion reverseal“ nicht belegt!

Eine Studie an der University of California, die wissenschaftliche und ethische Ansprüche erfüllte, wurden einige Teilnehmer*innen nach der Einnahme von Progesteron wegen starker Blutungen im Krankenhaus behandelt. Die Studie wurde abgebrochen. Auch eine aktuelle Veröffentlichung konnte keine hinreichenden Belege für die Empfehlung von Progesteron nach einer Meinungsänderung nach Mifepriston liefern.

Was wir wissen: mit dem 1. Medikament Mifepriston wird sehr wahrscheinlich bereits der Prozess des Schwangerschaftsabbruchs in Gang gesetzt, welches dann durch das 2. Medikament Misoprostol unterstützt wird.

Das vermeintliche Ziel von Abtreibungsgegner*innen ist es, „pro life“ zu sein. Unserer Ansicht nach hat das Leben von schwangeren Personen für diese Gruppen jedoch keine Relevanz, vielmehr steht die Durchsetzung der eigenen Ideologie im Mittelpunkt. Dafür werden die ambivalenten Gefühle von ungewollt Schwangeren, die vor/während/nach dem Schwangerschaftsabbruch vorhanden sein dürfen und normal sind, ausgenutzt.

[1] „Off-Label-Use“ meint den Einsatz eines Arzneimittels außerhalb der von den nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Anwendungsgebiete. In manchen Fällen wird ein Präparat oder eine Behandlung für ein anderes Krankheitsbild oder in einer anderen Dosierung oder Anwendungsform verordnet als dies in der Zulassung vorgesehen ist.

Quellen:

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Medizinische Indikation - Welche Diagnosen akzeptieren Ärzt*innen für einen Schwangerschaftsabbruch nach der 14. SSW p.m.?

Ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland ist illegal, wird jedoch in drei Fällen nicht strafrechtlich verfolgt: bei der Beratungsregelung, bei der kriminologischen und bei der medizinischen Indikation. Heute wollen wir uns die letzte der Dreien anschauen.

Die medizinische Indikation besteht, wenn für die schwangere Person Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der psychischen oder physischen Gesundheit vorliegt. Eine schwere Schädigung des Embryos oder Fötus ist hierbei nicht explizit aufgeführt, wird jedoch von Ärzt*innen als Grund für eine medizinische Indikation akzeptiert. Ein medizinisch begründeter Abbruch kann auch nach der 14. SSW p.m. erfolgen. Doch wie schwer ist es, die medizinische Indikation zu erhalten bzw. jemanden zu finden, der_die danach eine Abtreibung durchführt?

2021 wurden in Deutschland im Rahmen einer Studie alle 766 Kliniken mit gynäkologischer Abteilung zu ihrem Angebot zum Schwangerschaftsabbruch im 2. und 3. Trimester befragt. Nur 46 von 766 Kliniken gaben an, auch nach der 14. SSW p.m. nach der medizinischen Indikation abzutreiben. 45 von 46 Klinken gaben an, die medizinische Indikation im Fall eines auffälligen PND-Befundes [1] anzuerkennen. 32 der 46 Kliniken akzeptierten eine medizinische Indikation bei einer schweren körperlichen Erkrankung der schwangeren Person. Lediglich 19 der 46 Einrichtungen ließen eine medizinische Indikation bei psychischen oder psychiatrischen Erkrankungen der schwangeren Person zu, ohne dass ein auffälliger PND-Befund vorhanden war.

2022 fanden 3.924 Abbrüche nach der medizinischen Indikation und davon 3.113 nach der 14. SSW p.m. statt. Auch wenn nicht bekannt ist, wie viele dieser Abbrüche nach welcher Begründung innerhalb der medizinischen Indikation durchgeführt wurden, wird deutlich, dass sich vor allem die medizinische Indikationen aus psychischen Gründen als schwierig erweist. Unabhängig davon, ob die Begründung genutzt wird oder nicht, sollten mehr der 19 Kliniken in ganz Deutschland die Möglichkeit bieten, eine Schwangerschaft bei schwerwiegenden psychischen oder psychiatrischen Erkrankungen zu beenden. Betroffene sollten in solch einer schwierigen Situation nicht quer durch Deutschland reisen müssen, um Hilfe zu erhalten.

[1] Pränataldiagnostik (PND) meint eine vorgeburtliche Diagnostik. Unter diesem Begriff werden Tests zusammengefasst, die gezielt nach Hinweisen auf Fehlbildungen oder genetische Abweichungen bei Embryos bzw. Föten suchen.

Quellen:

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Regretting Parenthood

Seit Anfang des 19. Jahrhunderts gilt die traditionelle Kernfamilie mit Vater, Mutter, Kind(er) als einzig mögliche Lebensrealität. Innerhalb der letzten Jahre wandelte sich dieses traditionelle Familienbild jedoch – inzwischen gibt es auch u.a. Familienkonzepte wie Regenbogenfamilien, Familien mit mehreren Elternteilen oder Patch-Work-Familien. Genau so gibt es aber auch immer mehr Familienkonzepte, in denen ein Kind oder mehrere Kinder kein Bestandteil sind und Personen gewollt kinderfrei bleiben.

Häufig wird diesen Personen mit Unverständnis begegnet. Aussagen wie „Wenn du einmal ein Kind hast, wirst du sie lieben!“ oder „Du bist noch zu jung, du kannst das noch gar nicht entscheiden!“ bekommen gewollt kinderfreie Menschen häufig zu hören. Dabei ist es absolut legitim, für sich zu entscheiden, dass man keine Kinder bekommen möchte. Häufig entpuppen sich Schwangerschaften und Elternschaften nämlich doch als „Regretting Parenthood“ (zu Deutsch „das Bedauern der Elternschaft“).

Eine repräsentative Studie über mehrere Jahre unter Eltern in Deutschland und den USA fand heraus, dass 8 bis 17 % der Befragten es bereuten, Kinder bekommen zu haben.\ Eine andere Studie aus dem Jahr 2021 in Polen kam zu einem Ergebnis von 13,6 % und untersuchte darüber hinaus, welche Gründe zu diesem Bedauern führen könnten. Polnische Eltern, die durch ein höheres Maß an negativen Kindheitserfahrungen gekennzeichnet sind, eine schlechtere psychische Gesundheit haben, eine starke elterliche Identitätskrise sowie elterlichen Burnout erleben oder keine finanzielle Sicherheit empfinden, gaben häufiger an, die Elternschaft zu bereuen. Es wird deutlich, dass es absolut legitim ist, die eigene psychische Gesundheit und finanzielle Sicherheit voranzustellen.

Selbstverständlich bedarf es auch keiner Gründe oder Erklärungen dafür, kinderfrei leben zu wollen. Niemand sollte dafür ver- oder beurteilt werden, sich für oder gegen Kinder zu entscheiden! Niemand sollte sich erklären müssen! Die reproduktiven Entscheidungen anderer Personen gehen niemanden etwas an.

Quellen:

  • Konrad Piotrowski (2021). How many parents regret having children and how it is linked to their personality and health: Two studies with national samples in Poland. Online einsehbar: https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371%2Fjournal.pone.0254163

  • Lüschen, G., Heiskanen, V.S., Ward, C., Blood, R.O., Lewis, M. (1970). Familie und Verwandtschaft Interaktion und die Funktion von Ritualen. In: Lüschen, G., Lupri, E. (eds) Soziologie der Familie. Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-19652-5_14

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Wie steht die Evangelische Kirche Deutschlands zu § 218 StGB?

Wenn wir über einen Schwangerschaftsabbruch im Kontext von Religion sprechen, wird häufig die Sicht der Katholischen Kirche angesprochen. Diese ist nicht ganz so eindeutig, wie man denken mag: Während Papst Franziskus bspw. den medizinischen Eingriff mit Mord verglich, gibt es katholische Pro-Choice-Aktivist*innen wie Catholics for Choice, die sich für eine freie Entscheidung einsetzen. Wie sieht es im Gegensatz dazu bei der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) aus? Ähnlich unklar.  \ Im Rahmen der Überlegungen der Bundesregierungen, das deutsche Abtreibungsgesetz zu ändern, wurde nun u.a. auch die EKD um eine Stellungnahme gebeten.\ Der offizielle Vorschlag des Rates der EKD: Nach einer Pflichtberatung soll ein Abbruch bis zur 22. SSW p.c. straffrei sein.

Eske Wollrad vom Evangelischen Zentrum Frauen und Männer geht noch weiter und plädiert für die Abschaffung des § 218 StGB. Es handele sich bei den momentanen Gesetzen „um eine Kriminalisierung von Schwangeren […] und um nichts Anderes als Gebärzwang“.

Diese Ansichten teilen jedoch nicht alle Anhänger_innen der EKD: Die Erfurter Regionalbischöfin Friederike Spengler findet, dass die Kirche dafür eintreten soll, „dass jedes Leben von Anfang an ein von Gott gewolltes Leben ist“. Sie verstehe die Problematik der Kriminalisierung, meint aber, dass ohne eine Strafandrohung keine Pflichtberatung durchsetzbar sei.\ Andere Kritiker*innen aus den eigenen Reihen werfen dem Rat der EKD vor, die Position nicht theologisch untermauert zu haben. Darauf reagiert Wollrad folgendermaßen: „Meines Erachtens nützt es nichts, sich Bibelstellen an den Kopf zu werfen, sondern nachzudenken, was die evangelische Theologie wesenshaft prägt, und das ist für mich die Bedeutung der individuellen Gewissensfreiheit.“

Eine Arbeitsgruppe der EKD soll nun die unterschiedlichen Positionen in einem theologisch fundierten Beschluss zusammenführen.

Quellen:

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Marea Verde - Feministische Bewegungen und ihr Kampf für reproduktive und sexuelle Rechte in Süd - und Nordamerika

Heute möchten wir euch die wichtige Arbeit der „Marea Verde“ (zu Deutsch „Die grüne Welle) vorstellen. „Marea Verde“ ist der Name eines Kollektivs aus vielen kleineren Bewegungen in ganz Nord- und Südamerika, die sich für reproduktive Rechte und einen legalen sowie sicheren Zugang zu Abtreibungen einsetzt. Als verbindendes Symbol nutzen die Bewegungen die Farbe Grün, woher sich auch der Name „Marea Verde“ ableitet.

Erstmals wurden 2003 in Argentinien grüne Bandanas genutzt, um für reproduktive Rechte zu demonstrieren. Mit den grünen Bandanas orientierte man sich an den weißen Tüchern, die die argentinische Menschenrechtsorganisation „Madres de Plaza de Mayo“ (zu Deutsch „Mütter des Platzes der Mairevolution“) nutzen. Auch die „Ni una menos“-Bewegung (zu Deutsch „Nicht eine einzige mehr“), die 2015 in Argentinien gegen Femizide protestierte, nutzen das grüne Bandana als Symbol. Ab 2020 wurden die grünen Tücher in vielen verschiedenen lateinamerikanischen Ländern während der Proteste für reproduktive Rechte getragen, nach dem Kippen von „Roe v. Wade“ nutzten auch in den USA Pro-Choice-Aktivist*innen das grüne Bandana.

Die Aktivist*innen der „Marea Verde“ haben dazu beigetragen, dass Abtreibungen in Argentinien 2020 bis zur 14. SSW legalisiert, in Kolumbien 2022 entkriminalisiert wurden und in Ecuador das Abtreibungsverbot bei Vergewaltigung aufgehoben wurde. Nach dem einstimmigen Urteil des Obersten Gerichtshofs von Mexiko im Jahr 2021, das die Abtreibung im Lande entkriminalisierte, sagte der Oberste Richter Arturo Zaldívar Lelo de Larrea, dass die Aktivist*innen der „Marea Verde“ das nationale Bewusstsein in Bezug auf reproduktive Rechte und Abtreibungen verändert haben.

Auch das Jahr 2024 könnte mithilfe der „Marea Verde“ wichtige Verbesserungen im Bereich der reproduktiven Rechte mit sich bringen: In u.a. El Salvador, Ecuador, Guatemala, Nicaragua und Brasilien stehen verschiedene Klagen an, die von der Bewegung unterstützt werden.

Quellen:

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Hindernisse bei der weltweiten Umseztung des Rechts auf einen Schwangerschaftsabbruch

Jede*r sollte ein Recht auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch haben. In der Theorie klingt das relativ einfach, in der Realität ist die Umsetzung dieses Rechts jedoch vielerorts mehr als schwierig. Heute schauen wir, welche Hindernisse es gibt, wenn man eine Schwangerschaft abbrechen will.

In Deutschland bspw. ist eine Abtreibung nach § 218 StGB illegal, wird aber in bestimmten Fällen nicht strafrechtlich verfolgt. Hier tritt bereits die erste Hürde in Kraft: die Kriminalisierung. In vielen Ländern der Welt werden Abtreibungen durch Gesetze eingeschränkt oder gar verboten. In Polen herrscht bspw. bis heute ein De-Facto-Abtreibungsverbot, u.a. in Honduras oder auf Laos besteht ein komplettes Abtreibungsverbot.

Die Notwendigkeit/Erfüllung bestimmter Umstände wie bspw. Indikationen kann ebenfalls ein Hindernis sein. In Deutschland gibt es neben der medizinischen und der kriminologischen Indikation auch noch die Beratungsregelung. Ungewollt Schwangere müssen sich in vielen Ländern vor dem Eingriff verpflichtend beraten lassen und eine gesetzlich festgelegte Wartezeit einhalten. Nicht immer ist dafür genügend Zeit, was dazu führen kann, dass ein Abbruch nicht mehr möglich ist. Einige Länder wie bspw. Russland oder Albanien sind sich dieser Problematik bewusst, so dass die Wartefrist dort im Notfall von sieben auf zwei Tage verkürzt werden kann.

Eine weitere Hürde kann die Zustimmung dritter Personen (bspw. Partner*innen oder Eltern) vor dem Abbruch sein. In Japan muss bspw. der Ehepartner vorher zustimmen.

Weniger offensichtliche, aber dennoch bedeutsame Hürden sind auch die Einschränkung von medizinisch korrekten Informationen sowie eine nicht vorhandene oder nur bedingte Wahlfreiheit der Behandler*in. In manchen Regionen Deutschlands fehlt es an Praxen oder Kliniken, die Abbrüche anbieten. Eine freie Wahl ist hier oft nicht möglich.

Quellen:

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Angebote von medikamentösen/operativen Abtreibungen auf der Liste der Bundesärztekammer

In Deutschland kann ein Schwangerschaftsabbruch sowohl operativ als auch medikamentös durchgeführt werden.

Heute wollen wir uns einmal anschauen, wie viele der Ärzt*innen auf der Liste der Bundesärztekammer welche Methode anbieten. Die Liste der Bundesärztekammer wurde 2019 durch den Deutschen Bundestag als Hilfsangebot für ungewollt Schwangere im Auftrag gegeben. Die Aufnahme in die Liste sowie alle darauf angegeben Auskünfte sind für Ärzt*innen freiwillig.

Für Ärzt*innen und Praxen gibt es die Möglichkeit, auf der Liste bei beiden Methoden ein „Ja“ oder ein „Nein“ anzugeben. Auch gibt es die Möglichkeit, gar keine Auskünfte zu der Methode zu geben oder lediglich explizit eine Methode mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten, ohne näher auf die andere Methode einzugehen. Bei diesen beiden letzten Angabemöglichkeiten lassen sich keine Schlüsse daraus ziehen, ob eine Methode angeboten wird oder nicht, da es Gründe geben kann, warum Praxen/Ärzt*innen sich dazu entschließen, diese konkreten Informationen nicht öffentlich preiszugeben.

Stand 05.03.2024 sind 379 Praxen und Ärztinnen in der Liste aufgeführt:\

  • 154 Praxen/Ärzt_innen gaben an, dass sie beide Methoden anbieten. Das bedeutet, dass ungewollt Schwangere lediglich bei 40,6 % aller Stellen eine theoretische Wahl zwischen den beiden Methoden haben.  \
  • 92 Praxen/Ärztinnen gaben an, den Eingriff lediglich medikamentös durchführen zu können (24,3 % aller Einträge).\
  • 42 Praxen/Ärzt_innen gaben an, den Eingriff lediglich operativ durchzuführen (11,1 % aller Einträge).\
  • 35 Praxen/Ärzt_innen gaben gar keine näheren Angaben zu den möglichen Methoden an (9,2 % aller Einträge).\
  • 56 Praxen/Ärzt_innen gaben nur teilweise an, dass sie entweder die medikamentöse oder die operative Methode durchführen, ohne die andere Methode explizit zu verneinen (14,8 % aller Einträge).

Quellen:

Liste der Bundesärztekammer. Online einsehbar: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/schwangerschaftsabbruch (Stand 05.03.2024)

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Wenn Abtreibungen verboten werden, steigen Angst und Depressionssymptome von gebärfähigen Personen. Das zeigt eine Studie aus den USA.

Verbote von Abtreibungen können möglicherweise Angst und Depressionen erhöhen. Das zumindest legt eine US-amerikanische Studie nahe.\ Im Jahr 2022 hatte der Oberste Gerichtshof in den USA das Recht auf den Schwangerschaftsabbruch gekippt. Als Folge haben 13 Staaten Abtreibungen sofort verboten.\ Die Forschenden der kürzlich erschienenen Studie haben untersucht, wie sich Depressions- sowie Angstsymptome bei Menschen in diesen Staaten vor und nach der Entscheidung verändert haben im Vergleich zu US-Bundesstaaten, in denen Abtreibungen nicht verboten waren. Dafür werteten die Forschenden Gesundheitsfragebögen zu Depressions- und Angstsymptomen (PHQ-4) von knapp 720.000 Menschen aus. Tatsächlich stiegen der Analyse zufolge in beiden Gruppen Depressions- sowie Angstsymptome an. Allerdings war der Anstieg in den Staaten mit Abtreibungsverbot höher als in den Staaten ohne Abtreibungsverbot. Dieser Unterschied war zwar gering, aber statistisch signifikant. Bei Frauen [1] zwischen 18 und 45 Jahren war der Anstieg der Depressions- sowie Angstsymptome am größten. Also genau bei der Gruppe, die auch am ehesten Schwangerschaftsabbrüche durchführen lässt.

Die Studie zeigt, dass Abtreibungsverbote eine Gefahr für die psychische Gesundheit gebärfähiger Personen darstellen können. Jede Person sollte selbst entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft fortführen oder beenden möchte.

Anmerkungen: [1] Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht alle Frauen gebärfähig sind, und nicht jede gebärfähige Person eine Frau ist. Die zitierte Studie geht von einem binären Geschlechterbild aus.

Quellen:

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