Wie viele Abtreibungen gibt es pro Jahr? Wie viele der Schwangeren bereuen später ihre Entscheidung? Und wie viele Gynäkolog*innen bieten Schwangerschaftsabbrüche überhaupt an?

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Leichte Sprache in den Kommentaren.

Häufig wird behauptet, dass die Versorgungslage bezüglich #Schwangerschaftsabbruch ausreichend sei. Die #Realität ist jedoch häufig anders. Schauen wir uns mal ein Beispiel an:

Noura, sie/ihr, 25, aus Syrien geflüchtet, wohnt in #Koblenz, einer Großstadt mit knapp 113.000 Einwohnerinnen. Koblenz selbst hat offiziell laut der Liste der Bundesärztekammer und den Nachforschungen von @correctiv_org keine Praxis und keine öffentliche Klinik, in denen Abbrüche durchgeführt werden. Das nächstmögliche Krankenhaus, welches Abbrüche nach allen drei Indikationen anbietet, ist im 83 Kilometer entfernten #Bonn. Bei guter Verkehrslage könnte Noura, falls sie jemanden findet, derdie sie fährt, in 55 Minuten dort sein. Noura ist es wichtig, dass eine Behandlung auf Arabisch möglich ist. Die nächste Praxis von Koblenz aus, in der sowohl operativ als auch medikamentös abgebrochen und Arabisch gesprochen wird, liegt in Wiesbaden – 71 Kilometer und knapp 1:12 Stunden mit dem Auto entfernt. Würde Noura jedoch auf den ÖPVN angewiesen sein, bräuchte sie von Koblenz Hauptbahnhof zum Krankenhaus nach Bonn morgens mit einem Umstieg 1:35 Stunden. Nach Wiesbaden zur Praxis bräuchte sie mit dem ÖPVN 1:55 Stunden mit zwei Umstiegen.

Laut Krankenversicherung sind ein einstündiger Weg bzw. 60 Kilometer zu einer fachärztlichen Praxis für Patientinnen zumutbar. Also auch zu einer gynäkologischen Praxis, um eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen. Dabei wird jedoch die Realität der ungewollt Schwangeren gänzlich missachtet: Ungewollt Schwangere dürfen nach einem operativen Abbruch nicht allein Auto fahren und nicht Jeder hat überhaupt ein Auto. Der ÖPNV ist häufig schlecht ausgebaut und nicht immer zuverlässig. Dass die Operationen häufig morgens früh stattfinden, erschwert eine Anreise per ÖPNV umso mehr.

Was denkt ihr? Sind diese Wege wirklich zumutbar? Sieht so eine ausreichende Versorgungslage aus? Was könnten alltägliche Probleme sein, die eine solche Anfahrt verhindern? #abtreibenistokay #prochoice #abtreibung #mybodymychoice

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Immer weniger Ärztinnen führen Schwangerschaftsabbrüche durch. Deshalb gibt es in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, einen Ärztinnen für eine #Abtreibung zu finden. Dabei sind manche Regionen schwerer betroffen als andere.

Wir wollen dafür einmal in die Liste der Bundesärztekammer schauen. Diese Liste ist die bisher einzige bundesweite Adressensammlung von Ärztinnen, die Abbrüche durchführen. Aktuell sind in #Bremen 4 Adressen gelistet, bei denen man einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen kann. 4 Adressen für 676.000 Einwohnerinnen - und geschätzt 344.000 Frauen [1].

Dabei steht Bremen im direkten Vergleich mit München noch gut da: Bei 1,4 Millionen Einwohner*innen, sind für die bayrische Hauptstadt ebenfalls nur vier Praxen gelistet.

Die Zahlen aus der Liste der BAK sind nur eine Annäherung. Die Aufnahme in die Liste basiert auf freiwilliger Basis; die Liste ist daher alles andere als vollständig. Es ist davon auszugehen, dass es in Bremen ein paar mehr Ärztinnen gibt, die Abtreibungen durchführen - sie wollen aber nicht auf der Liste stehen. Das kommt daher, dass es bspw. Abtreibungsgegnerinnen gibt, die vor den Praxen demonstrieren und Patientinnen belästigen. Zudem spiegelt die Anzahl der Einträge auch nicht direkt die Anzahl der Praxen wieder, da Gemeinschaftspraxen mit mehreren Ärztinnen auf der Liste manchmal auch mehrfach vertreten sind.

Bisher sieht die Bundesregierung von Bremen scheinbar keinen Handlungsbedarf. Dabei steht im § 13 SchKG, dass es Aufgabe der Bundesländer sei, eine ausreichende Versorgung sicherzustellen. Leider steht dort nicht, was unter "ausreichend" zu verstehen ist.

Anmerkungen: [1] Die Statistik zur Anzahl an Frauen ist eine Annäherung. Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht alle Frauen gebärfähig sind, und nicht jede gebärfähige Person eine Frau ist. Statistiken gehen in T leider immer noch von einem binären Geschlechterbild aus. Es gibt - unseres Wissens nach - keine Statistiken zu der Anzahl von Personen mit Uterus, die dementsprechend von Abtreibungen betroffen sein könnten.

Quelle: Liste von Ärzten, Krankenhäusern und med.Einrichtungen nach §13Abs.3 #SchKG (Stand 10/22

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Leichte Sprache in den Kommentaren. In Deutschland gibt es jährlich etwa 100.000 Schwangerschaftsabbrüche. Der Anteil der medikamentösen Methode liegt bundesweit bei etwa 30%, in manchen Bundesländern nur bei 10%. Das ist deutlich weniger als in Ländern, in denen beide Methoden gut verfügbar sind (60-70%).

Das bedeutet, dass im Jahr 20.000-30.000 ungewollt Schwangere operiert werden, obwohl sie die medikamentöse Methode wählen würden. Nur deshalb, weil es in ihrer Nähe keine Ärzt*in gibt, die bereit ist, ihnen die Medikamente zu geben.

Wir finden das einen Skandal!

Jede ungewollt Schwangere sollte entscheiden können, wie, wo und mit welcher Unterstützung sie die Schwangerschaft abbricht.

Quellen: Statistisches Bundesamt https://www.destatis.de/DE/Themen/GesellschaftUmwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche

#schwangerschaftsabbruch #abtreibenistokay #prochoice #abtreibung

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Leichte Sprache in den Kommentaren. 2022 wurde #§219a StGB gestrichen, der das Verbot für „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ regelte. Das bedeutete, dass Ärztinnen keine Infos über Abtreibungen (z.B. zu Kosten, Ablaufs, Methoden...) in Praxen oder auf den Webseiten veröffentlichen durften. Dies führte zu einem Ungleichgewicht an Infos, da im Internet Nicht-Expertinnen und Abtreibungsgegner*innen einfach zugänglich und gezielt Falschinformationen verbreiten konnten.

Wie wichtig es jedoch ist, dass Ärztinnen als Expertinnen sowohl in ihren Praxen und online neutral und inhaltlich korrekt über Schwangerschaftsabbrüche informieren können, wird anhand der Ergebnisse eines Forschungsprojekts deutlich. Doktorin Christiane Bomert (Uni Tübingen) führte 2021 mithilfe von 9 #Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in der Region Stuttgart eine Umfrage unter 168 schwangeren Personen, die in die #Schwangerschaftskonfliktberatung kamen, und 174 Berater*innen durch. Dabei wurde u.a. auch danach gefragt, welche Quellen die Schwangeren (vor der Schwangerschaftskonfliktberatung) zur Informationsbeschaffungen genutzt hatten:

50 % informierten sich (") bei Beratungsstellen

49 % " durch digitale Medien

45 % " Ärzt*innen

14 % " durch den Freund*innenkreis

8 % " durch die Familie

7 % " vorher nicht

4 % " durch Partner*innen

Knapp die Hälfte der 168 schwangeren Personen gaben also an, digitale Medien und/oder Ärztinnen als Informationsquelle genutzt zu haben, die vor der Streichung (und zum Zeitpunkt der Umfrage) von § 219a StGB betroffen waren. Die Streichung des Paragrafen war immens wichtig. Betroffenen muss ein offener und leichter Zugang zu medizinisch fachlichen und korrekten Informationen rund um das Thema dort gewährleisten werden, wo sie meist nach den Infos suchen: in den Praxen und Kliniken der Ärztinnen oder auf deren Webseiten.

Quellen:

Bomert, Christiane et. al (2022). ABSCHLUSSBERICHT. Soziale Unterstützung und Informationsaneignung von ungewollt Schwangeren Ergebnisse eines partizipativen Praxisforschungsprojekts mit Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in der Region Stuttgart und der Uni Tübingen. S. 9-10.

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Leichte Sprache in den Kommentaren. Werde ich bei einem "Schwangerschaftsabbruch zuhause" alleingelassen? Im ersten Moment ist das von Vielen die erste Sorge, wenn sie von dieser Möglichkeit hören. "Zuhause" ist aber nicht gleichzusetzen mit "alleine" oder "alleingelassen". Vielmehr ist die #Telemedizin eine Chance, ungewollt Schwangere zu versorgen, wenn es in Wohnortnähe keine Praxis gibt, die Abbrüche durchführt. Oder für die Schwangeren, die lieber von einer vertrauten Person zuhause bei der Blutung unterstützt werden.

Viele Studien zeigen, dass die Patientinnen nach einem telemedizinisch begleitenden #Schwangerschaftsabbruch zufrieden mit der Methode sind. Für die Studie von Erlank et al. (2020) wurden Patientinnen genauer zum Ablauf befragt. 97,9% der Patient*innen gaben an, genug Informationen gehabt zu haben, um die Medikamente selbstständig zu Hause einnehmen zu können. 87,4% hatten keinerlei Sorgen bezüglich der Durchführung und Sicherheit im häuslichen Umfeld. Und 96,2% gaben an, die Schmerzen ebenfalls ausreichend zuhause mit Schmerzmittel bewältigen zu können.

In Deutschland gibt es ein Modellprojekt, das die telemedizinische Methode nun auch hier etablieren möchte. Mehr Informationen gibt es auf: www.schwangerschaftsabbruch-zuhause.de.

Quelle:

Erlank et al. (2020): Acceptability of no-test medical abortion provided via telemedicine during Covid-19: analysis of patient- reported outcomes

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Häufig wird behauptet, dass die Versorgungslage bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen ausreichend ist. Die Realität ist jedoch häufig anders. Schauen wir uns mal ein Beispiel an:

Pierre, 27, trans, er/ihm, wohnt in Bitburg, der Kreisstadt des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz mit knapp 15.000 Einwohnerinnen. #Bitburg selbst hat offiziell laut der Liste der Bundesärztekammer und den Nachforschungen von Correctiv keine Praxis und keine öffentliche Klinik, in denen Abbrüche durchgeführt werden. Das nächstmögliche Krankenhaus, welches Abbrüche nach allen drei Indikationen anbietet, ist im 135 Kilometer entfernten Homburg. Bei guter Verkehrslage könnte Pierre, falls er jemanden findet, der*die ihn fährt, in 1:35 Stunden dort sein. Die nächste Praxis von Bitburg aus, in der sowohl operativ als auch medikamentös wird, liegt in #Saarbrücken – 123 Kilometer und knapp 1:32 Stunden mit dem Auto entfernt. Würde Pierre jedoch auf den ÖPVN angewiesen sein, bräuchte er vom ZOB Bitburg zum Universitätsklinikum nach Homburg morgens mit zwei Umstiegen 3:10 Stunden. Nach Saarbrücken zur Praxis bräuchte er mit dem ÖPVN 2:29 Stunden mit zwei Umstiegen.

Laut Krankenversicherung sind ein einstündiger Weg bzw. 60 Kilometer zu einer fachärztlichen Praxis für Patientinnen zumutbar. Also auch zu einer gynäkologischen Praxis, um eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen. Dabei wird jedoch die Realität der ungewollt Schwangeren gänzlich missachtet: Ungewollt Schwangere dürfen nach einem operativen Abbruch nicht allein Auto fahren und nicht jeder hat überhaupt ein Auto. Der ÖPNV ist häufig schlecht ausgebaut und nicht immer zuverlässig. Dass die Operationen häufig morgens früh stattfinden, erschwert eine Anreise per ÖPNV umso mehr.

Was denkt ihr? Sind diese Wege wirklich zumutbar? Sieht so eine ausreichende Versorgungslage aus?

Quellen: correctiv.org/aktuelles/gesundheit/2022/03/03/keine-abtreibungen-in-vielen-oeffentlichen-kliniken/ de.wikipedia.org/wiki/Bitburg www.instagram.com/p/CpSi-1BNbyc/ www.liste.bundesaerztekammer.de/suche (Stand 04.2023) www.tagesschau.de/inland/krankenkassen-terminservicestellen-101.html

#prochoice

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Zusammenfassung in leichter Sprache in den Kommentaren. Abtreibungsgegnerinnen werfen Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, oft vor, sie würden das nur für das Geld machen. Aber was verdienen Ärzt*innen denn nun eigentlich an einer #Abtreibung?

Ein Schwangerschaftsabbruch muss von der betroffenen Person selbst bezahlt werden, wenn er nach der Beratungsregel durchgeführt wird (96 % der Fälle). Wenn die Schwangere unter einem bestimmten Nettoeinkommen verdient, wird von der Krankenkasse eine Kostenübernahme ausgestellt und der Schwangerschaftsabbruch wird vom Bundesland bezahlt. Die Kosten sind dann festgelegt und von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich.

Die Kostenübernahme für einen medikamentösen #Schwangerschaftsabbruch beträgt etwa 230-280 Euro. Davon müssen die Kosten für die Medikamente abgezogen werden. Die Kostenübernahme für einen operativen Eingriff beträgt etwa 450 Euro. Hier müssen aber noch die Kosten für dendie Narkoseärztin und ggf. die Miete für den OP abgezogen werden - meist bleibt in etwa die Hälfte. Die Bezahlung entspricht damit in etwa anderen kleinen operativen Eingriffen.

Derdie Ärztin verdient sich also keine "goldene Nase" mit Abtreibungen, wird selbstverständlich aber auch für die ärztliche Arbeit bezahlt. Es gibt in der Gynäkologie andere Bereiche, in denen deutlich mehr verdient werden kann, z. B. Ultraschalluntersuchungen bei Schwangerschaften.

Quellen:

https://www.familienplanung.de/schwangerschaftskonflikt/schwangerschaftsabbruch/die-kosten-eines-schwangerschaftsabbruchs/

https://www.profamilia.de/themen/schwangerschaftsabbruch

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Zusammenfassung in leichter Sprache in den Kommentaren. In DT wird in den meisten Fällen vor einem #Schwangerschaftsabbruch ein Beratungsschein benötigt. Diesen erhalten ungewollt Schwangere nach einer Beratung bei einer staatlich anerkannten #Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Viele empfinden diese verpflichtende Beratung als übergriffig. Wichtig ist also ein Blick auf diejenigen, die die Beratung in Anspruch nehmen (müssen). Mit welchen Erwartungen gehen sie in das Gespräch? Christiane Bomert (Uni Tübingen) untersuchte genau dies in einer 2phasigen Erhebung zwischen April und September 2021. Dafür wurden in der Region Stuttgart zwei verschiedene Fragebögen an neun Beratungsstellen verteilt, die einen Beratungsschein ausstellen dürfen: Ein Fragebogen wurde zufällig im Anschluss an das Beratungsgespräch an die Schwangeren verteilt, die Datenerhebung umfasste 174 Fragebögen der Berater*innen und 168 Fragebögen der Schwangeren.

Die Fragebögen thematisierten u.a. die Erwartungen der Schwangeren, die sie an die Beratung hatten. Es konnte festgestellt werden, dass 84% mit der Erwartung an einen Beratungsschein in das Gespräch kamen. 82% erhofften sich Informationen zum Eingriff selbst, 18% waren vor allem allgemeine finanzielle Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten wichtig. 29% erwarteten Unterstützung bei der Entscheidung: 6% davon wollten eine explizite Empfehlung, die Schwangerschaft auszutragen, 4% erwarteten die Empfehlung eines Abbruchs.

Beratungsgespräche können vielen eine Unterstützungs- und Informationsmöglichkeit bieten. Sie sollten auf freiwilliger Basis auch weiterhin angeboten werden. Es zeigt sich auch, dass die Rolle in der Entscheidungsfindung eher gering ist und die große Mehrheit vorrangig wegen des Beratungsscheins in die Beratung kam. Verpflichtende Beratungen sind demnach nicht notwendig und ein Eingriff in die #Selbstbestimmung.

Quellen: Bombert, Christiane et. al (2022). ABSCHLUSSBERICHT. Soziale Unterstützung und Informationsaneignung von ungewollt Schwangeren Ergebnisse eines partizipativen Praxisforschungsprojekts mit Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in der Region Stuttgart und der UniTübingen. S. 9-10

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Leichte Sprache in den Kommentaren. Weltweit werden jedes Jahr durchschnittlich 73,3 Millionen #Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind 45% davon unsicher. So sterben jedes Jahr mehr als 22.800 Menschen weltweit an unsachgemäßen Schwangerschaftsabbrüchen - die WHO spricht von einer "vermeidbare Pandemie". Genaue Todeszahlen zu ermitteln ist jedoch schwierig, da die Datenlage in den verschiedenen Ländern sehr variiert. Außerdem ist die Dunkelziffer der unsicheren Abbrüche sehr hoch - denn in vielen Ländern sind Abtreibungen strafbar.

Insgesamt sind etwa 4.7% – 13.2% der weltweiten Müttersterblichkeit auf unsichere Abbrüche zurück zu führen. Das sind zwischen 22.800 - 31.000 ungewollt Schwangere. Diese treten grösstenteils (zu 97%) in Afrika, Asien und Lateinamerika auf, wo das Gesetz Abtreibungen entweder gar nicht oder nur in Notsituationen erlaubt. Dort werden Abbrüche von Menschen durchgeführt, die keine bis kaum medizinische Kenntnisse haben, mit Methoden, die veraltet oder hoch gefährlich sind. Die bekannteste ist das Einführen von spitzen Gegenständen in die Gebärmutter.

Somit ist von jährlich mehreren 10tausenden Todesfällen auszugehen, die relativ leicht zu verhindern wären: Indem der Zugang zu sicheren, medizinisch begleiteten Abbrüchen ermöglicht wird. Die WHO schreibt dazu auf ihrer Interseite, dass fast jeder Todesfall oder bleibenden Schäden durch eine Abtreibung hätte verhindert werden können: durch eine gute Sexualaufklärung, den Gebrauch von effektiven Verhütungsmitteln und Zugang zu sicheren, legalen Abbrüchen und eine gute medizinische Versorgung von eventuellen Komplikationen.

Quellen: www.guttmacher.org/report/abortion-worldwide-2017 www.guttmacher.org/news-release/2020/new-estimates-show-worldwide-decrease-unintended-pregnancies www.aerzteblatt.de/nachrichten/80592/WHO-Jaehrlich-25-5-Millionen-unsichere-Abtreibungen-weltweit www.thelancet.com/pdfs/journals/lancet/PIIS0140-6736(17)31794-4.pdf www.aerzteblatt.de/nachrichten/101822/Weltweit-viele-Todesfaelle-durch-unsachgemaessen-Schwangerschaftsabbruch www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/preventing-unsafe-abortion #prochoice

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(Quellen und Zusammenfassung in leichter Sprache in den Kommentaren)

Bis in die 1960er konnten #Schwangerschaftstest nur durch dritte Personen wie z.B. Apothekerinnen oder Ärztinnen durchgeführt werden. Privates und intimes (Nicht-)Wissen über den eigenen Körper musste, um Klarheit zu erlangen, geteilt werden. Die Erfindung des heutigen Heimschwangerschaftstests markiert deshalb einen besonders revolutionären Moment in der Geschichtsschreibung.

Margaret Crane (1941) arbeitete mit 26 Jahren als freiberufliche Grafikdesignerin bei dem inzwischen aufgelösten Pharmaunternehmen Organon in West Orange, New Jersey, und sah im Labor Hunderte von Schwangerschaftstests, die Ärztinnen stetig zur Prüfung schickten. Crane, die eigentlich Verpackungen für Lippenstifte und Salben entwarf, entwickelte 1967 den Prototyp eines Schwangerschaftstests für den Hausgebrauch und verpackte den notwendigen Inhalt in eine elegante Plastikbox. Mit Pipette, Fläschchen, Gestell und Spiegel sah er aus wie ein Spielzeug-Chemieset.

Heute sind Schwangerschaftstests schnell und einfach. Nur wenige Minuten braucht es, um das Hormon Choriongonadotropin (hCG), das während der Schwangerschaft ausgeschüttet wird, durch den Test (nicht) nachzuweisen. Das frühere Modell funktioniert nach demselben Prinzip und lieferte Ergebnisse in nur zwei Stunden statt wie zuvor in 2 Wochen. Die Begeisterung für ihre Idee hielt sich jedoch in Grenzen: Das Unternehmen war um sein Laborgeschäft besorgt!

Crane blieb hartnäckig, der Test wurde in den #USA 1976 zugelassen. Obwohl ihr Name auf dem Patent für das Gerät stand, das Organon an andere Unternehmen lizenzierte, erhielt sie keinen Cent für die Erfindung, als es 1977 auf den Markt kam. Erst als das New York Times Magazine 2012 einen Artikel über Schwangerschaftstests veröffentlichte und ihre Arbeit nicht erwähnte, drängte ihre Nichte sie, ihre Geschichte bekannter zu machen.

Heute gehört der Prototyp des Tests im Smithsonian’s National Museum of American History in den USA zur Sammlung. Der Test ist unfassbar wichtig für die persönliche, selbstständige sexuelle und reproduktive Gesundheitsversorgung. Deshalb sagen wir: Danke, Margaret Crane!

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(Zusammenfassung in leichter Sprache in den Kommentaren)

In #Deutschland ist der #Schwangerschaftsabbruch kein offizieller Bestandteil der gynäkologischen fachärztlichen Ausbildung. Das heißt, es ist möglich in Deutschland Gynäkologin zu sein, ohne jemals einen Abbruch gesehen und/oder etwas darüber gelernt zu haben. Dies hängt vor allem von der Klinik ab, in der die angehenden Gynäkologinnen ihre fachärztliche Ausbildung absolvieren. Vor allem kirchliche Krankenhäuser bieten oftmals keine #Abtreibung an und damit auch keine Ausbildung zu dem Thema.

Dabei kann das Erlernen von Schwangerschaftsabbrüchen bzw. der Umgang mit ungewollt Schwangeren positive Effekte auf die spätere gynäkologische Berufslaufsbahn haben - auch dann, wenn die Ärztinnen sich entscheiden, selbst keine Abbrüche durchzuführen. Das hat eine Studie von Steinauer et al. aus den USA gezeigt: Dort berichtete der Großteil der Assistenzärztinnen, dass sie durch die Rotation in eine "Abbruchsklinik" ihre Fähigkeiten im Bereich der Schwangerenberatung, Familienplanung, sowie im Umgang mit Fehlgeburten verstärkt schulen konnten. Gerade letzteres wäre ein großer Gewinn für angehende Ärzt*innen, da auch das Thema Fehlgeburt oft noch tabuisiert ist.

Es wäre also durchaus sinnvoll, den Schwangerschaftsabbruch verpflichtend in die gynäkologische Ausbildung einzuführen. Es würde nicht nur die Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche verbessern, weil dadurch mehr Ärzt*innen befähigt wären, Abbrüche durchzuführen, sondern könnte auch die ärztliche Versorgung von Betroffenen nach einer Fehlgeburt bereichern.

Quelle:

  • Steinauer et al. (2012): Opting out of abortion training: benefits of partial participation in a dedicated family planning rotation for ob-gyn residents

#ProChoice #AbortionRights #abortion #AbortionIsHealthCare #Gesundheit #Health #Gynäkologie

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(Die Anmerkung, die Quellen und die Zusammenfassung in leichter Sprache stehen in den Kommentaren.)

In #Deutschland wird häufig behauptet, es würde hier „zu viel“ abgetrieben werden. Auf den Anstieg an Schwangerschaftsabbrüchen von 17 Prozent zwischen Juli und Oktober 2022 gegenüber dem Vergleichszeitraum aus 2021 wurde beinahe panisch reagiert. Der „Tiefstand“ der letzten 2 Jahre scheint bei vielen ein „Wunschzustand“ zu sein, während steigende Abbruchszahlen laut WELT nach dem „Corona-Babyboom des vergangenen Jahres (Anm.: 2021) [nachdenklich stimmen]“. Dabei wird ignoriert, dass die relativen Zahlen (~ 5,4 Abbrüchen je 1.000 Frauen [1] im gebärfähigen Alter) seit Jahren konstant sind.

Und eigentlich sind die Zahlen auch nebensächlich: Es gab Abtreibungen, es gibt sie und es wird sie immer geben. Genau so egal sind die Gründe für einen #Schwangerschaftsabbruch, die individuell, persönlich und allesamt legitim sind. Eine #Abtreibung bedarf keiner Rechtfertigung. Wie wäre es, wenn wir uns stattdessen auf reproduktive Rechte und Gesundheit konzentrieren würden? Neben einem legalen und barrierefreien Zugang zu Abbrüchen ist es wichtig, über eine gute Sexualbildung und barrierefreie, kostenlose Zugänge zu #Verhütungsmitteln zu sprechen, um die Zahl der ungewollten Schwangerschaften und dadurch womöglich auch die der Abbrüche zu reduzieren. In Deutschland besteht der Sexualkundeunterricht häufig noch ganz plakativ aus dem Darüberstülpen eines Kondoms über eine Banane. Wie der weibliche Zyklus funktioniert, wann gebärfähige Menschen fruchtbar sind, welche Verhütungsmittel es gibt, wie diese funktionieren – das wissen viele häufig nicht genau.

Reproduktive Rechte und Gesundheit werden viel zu häufig außen vor gelassen und die Problematik im Schwangerschaftsabbruch selbst gesucht. Die Thematik wird durch "moralische Diskussionen" stark stigmatisiert sowie durch die deutsche Gesetzeslage kriminalisiert. Abtreibungen selbst müssen jedoch als ein alltäglicher medizinischer Eingriff angesehen werden und nicht als etwas, dessen Zahlen Grund zur Besorgnis sind.

#ProChoice #AbortionRights #abortion #ReproductiveRights #AbortionIsHealthCare

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(Zusammenfassung in leichter Sprache in den Kommentaren)

#Telemedizin wird immer häufiger bei verschiedenen medizinischen Problemen angewandt. Durch die Covid-19-Pandemie hat diese Art der Betreuung eine verstärkte Aufmerksamkeit bekommen und einige Regierungen haben auf die Probleme der Versorgungslage mit einer Vereinfachung reagiert. So wurde beispielsweise in #Großbritannien der telemedizinische medikamentöse #Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. SSW zugelassen. Das bedeutet, die Medikamente werden nach einer telemedizinischen Beratung nach Hause versandt und dort selbstständig eingenommen. Eine vorherige gynäkologische Untersuchung ist nicht zwingend notwendig, die Bestimmung des Schwangerschaftsalters mittels der Menstruation ist ausreichend.

Seitdem sind zahlreiche Studien erschienen, die zeigen, dass "Schwangerschaftsabbruch zuhause" sicher und die Akzeptanz bei den Patient*innen hoch ist.

So geben die aktuellen Studien aus Großbritannien an, dass ca. 95% der Patientinnen mit der telemedizinischen Methode zufrieden und ca. 70-90% sich - im Falle einer erneut notwendigen #Abtreibung - wieder für einen "Schwangerschaftsabbruch zuhause" entscheiden würden. Auch Studien aus anderen Ländern berichten über eine hohe Akzeptanz und Zufriedenheit der Patientinnen.

In Deutschland gibt es ein Modellprojekt, was die telemedizinische Methode nun auch hier anbietet. Mehr Informationen gibt es auf: www.schwangerschaftsabbruch-zuhause.de und bei @doctorsforchoicegermany.

#ProChoice #AbortionRights #abortion #AbortionIsHealthCare

Quellen:

  • Aiken et al (2021): Effectiveness, safety and acceptability of no-test medical abortion (termination of pregnancy) provided via telemedicine: a national cohort study
  • Reynolds-Wright et al. (2021): Telemedicine medical abortion at home under 12 weeks’ gestation: a prospective observational cohort study during the COVID-19 pandemic
  • Erlank et al. (2020): Acceptability of no-test medical abortion provided via telemedicine during Covid-19: analysis of patient- reported outcomes
  • Endler et al. (2019): Telemedicine for medical abortion: a systematic review
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(Quellen und Zusammenfassung in leichter Sprache in den Kommentaren)

Häufig wird behauptet, dass die Versorgungslage bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen ausreichend sei. Die Realität ist jedoch häufig anders. Schauen wir uns mal ein Beispiel an:

Kai, they/them, 34, wohnt in #Meppen, einer niedersächsischen Kreisstadt mit knapp 35.000 Einwohnerinnen. Meppen selbst hat offiziell laut der Liste der Bundesärztekammer und den Nachforschungen von @correctiv_org keine Praxis und keine öffentliche Klinik, in denen Abbrüche durchgeführt werden. Das nächstmögliche Krankenhaus, welches Abbrüche nach allen drei Indikationen anbietet, ist im 109 Kilometer entfernten #Emden. Bei guter Verkehrslage könnte Kai, falls they jemanden findet, derdie them fährt, in 1:10 Stunden dort sein. Die nächste Praxis von Meppen aus, in der sowohl operativ als auch medikamentös abgebrochen wird, liegt in #Ahaus – 91 Kilometer und knapp 1 Stunden mit dem Auto entfernt. Würde Kai jedoch auf den ÖPNV angewiesen sein, bräuchte they von Meppen Hauptbahnhof zum Krankenhaus nach Emden morgens mit einem Umstieg 1:21 Stunden. Nach Ahaus zur Praxis bräuchte Kai mit dem ÖPNV zwischen 3 und 4 Stunden mit dreimaligem Umstieg.

Laut Krankenversicherung sind ein einstündiger Weg bzw. 60 Kilometer zu einer fachärztlichen Praxis für Patientinnen zumutbar. Also auch zu einer gynäkologischen Praxis, um eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen. Dabei wird jedoch die Realität der ungewollt Schwangeren gänzlich missachtet: Ungewollt Schwangere dürfen nach einem operativen Abbruch nicht allein Auto fahren und nicht jeder hat überhaupt ein Auto. Der ÖPNV ist häufig schlecht ausgebaut und nicht immer zuverlässig. Dass die Operationen häufig morgens früh stattfinden, erschwert eine Anreise per ÖPNV umso mehr.

Was denkt ihr? Sind diese Wege wirklich zumutbar? Sieht so eine ausreichende Versorgungslage aus? Was könnten alltägliche Probleme sein, die eine solche Anfahrt verhindern?

#ProChoice #schwangerschaftsabbruch #abtreibung #abortion #AbortionRights #AbortionIsHealthCare

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(Zusammenfassung in leichter Sprache in den Kommentaren)

Der internationale Vergleich zeigt, dass der legale, flächendeckende und barrierearme Zugang zu einem #Schwangerschaftsabbruch in erster Linie nicht die Anzahl der Abbrüche erhöht, sondern die medizinische Sicherheit.

Ein gutes Beispiel ist #Rumänien: Hier sank die Müttersterblichkeit um das 16-fache (!), nachdem die Abtreibungsgesetze gelockert und die medizinische Versorgung verbessert wurden. Im Jahr 1989 lag die Müttersterblichkeit in Rumänien im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen noch bei 148 Todesfällen pro 100.000 Lebendgeburten. Danach sank die Müttersterblichkeit innerhalb von 13 Jahren auf 9 Todesfälle pro 100.000 Lebendgeburten im Jahr 2002.

Gleichzeitig nahmen Schwangerschaftsabbrüche dank weiterer Maßnahmen wie z.B. bessere Verfügbarkeit von Verhütungsmitteln und mehr Informationen zum Thema Familienplanung für die breite Bevölkerung um 85% ab.

Wer also die Anzahl an Schwangerschaftsabbrüchen senken möchte, sollte sich für eine bessere Sexualaufklärung und einen leichten Zugang zu kostenlosen sicheren Verhütungsmitteln einsetzen anstatt sie verbieten zu wollen.

#ProChoice #ProChoiceIsProLife #AbortionRights #abortion #AbortionIsHealthCare

Quellen:

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(Zusammenfassung in leichter Sprache und Quellen in den Kommentaren)

Die Versorgung bei Abbrüchen in #Deutschland ist schlecht. Besonders in #Bayern, wo es 2022 12.046 Schwangerschaftsabbrüche (11.334 nach der Beratungsregelung, 711 nach der medizinischen und 1 nach der kriminologischen Indikation) gab. In ganz Bayern kümmern sich lediglich 48 Ärztinnen und Kliniken um die mehr als 12.000 Abbrüche jährlich – also 251 Abbrüche pro Stelle, wenn wir davon ausgehen, dass alle Stellen nach allen drei Begründungen Abbrüche anbietet. Da dies jedoch nicht der Fall ist, müssen in Bayern vor allem diejenigen, die auch nach der Beratungsregelung Abbrüche anbieten, mehr als 251 Abbrüche jährlich durchführen. Neben Patientinnen mit anderen medizinischen Anliegen ist das eigentlich kaum bis gar nicht machbar.

Um die Problematik durch tatsächliche Zahlen ein wenig deutlicher zu machen, schauen wir auf die Ergebnisse einer Befragung durch @correctiv_org, @fragdenstaat und verschiedene Lokalmedien aus dem Jahr 2022: Von 83 öffentlichen Kliniken in Bayern bieten nur 9 einen #Schwangerschaftsabbruch (auch) nach der Beratungsregelung an. Dafür, dass 2022 94,1% der Abbrüche in Bayern nach der Beratungsregelung durchgeführt wurden, sind 9 Kliniken eindeutig zu wenig.

Ein weiteres Problem: Vor allem in Bayern müssen ungewollt Schwangere weite Wege auf sich nehmen. „Ich musste damals für ein Vorgespräch nach #München fahren und schließlich für den Abbruch. Für das Ganze musste ich natürlich Urlaubstage nehmen […]. Der Termin war morgens, daher musste ich am Vorabend anreisen und in einem Hotel übernachten“, berichtet eine ungewollt schwangere Person aus Bayern, die mehr als 100 Kilometer fahren musste. Das ist leider kein Einzelfall. Fast jede*r Dritte gab 2022 gegenüber Correctiv an, für eine #Abtreibung in Bayern mehr als 50 Kilometer gefahren zu sein.

Es ist mehr als überfällig, dass eine Abtreibung als alltäglicher, medizinischer Eingriff und als Teil der Gesundheitsversorgung gesehen wird. Ein großflächiger und uneingeschränkter Zugang ist ein Muss!

#ProChoice #AbortionIsHealthCare #AbortionRights #abortion

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(Zusammenfassung in leichter Sprache in den Kommentaren)

Wer einen #Schwangerschaftsabbruch hatte, und nicht erneut #schwanger werden möchte, sollte sich rechtzeitig um #Verhütung kümmern und sich für eine Verhütungsmethode entscheiden. Denn bereits nach zwei bis vier Wochen nach dem Schwangerschaftsabbruch kann der nächste Eisprung stattfinden und es zu einer neuen Schwangerschaft kommen.

Eine hormonelle Verhütung kann direkt am Tag des Abbruchs begonnen werden. Das gilt für die #Pille oder auch für den #Vaginalring. Auch ein #Hormonimplantat (Hormonstäbchen) kann direkt am Tag der #Abtreibung eingesetzt werden. Wenn erwünscht, kann bei einem operativen Schwangerschaftsabbruch direkt eine (Hormon-, Kupfer-) #Spirale eingelegt werden. Nach einem medikamentösen Abbruch kann eine Spirale bei der Nachuntersuchung oder bei der nächsten Menstruation eingelegt werden.

Aber keine Panik, falls die #Menstruation nach dem Abbruch noch nicht gleich nach 4 Wochen kommt: Das kann vorkommen. Manchmal ist dann auch ein Schwangerschaftstest noch positiv, weil das Schwangerschaftshormon noch häufig 6 bis 8 Wochen im Urin nachweisbar ist.

#ProChoice #AbortionIsHealthcare #AbortionRights #abortion #aufklärung #SexuelleBildung

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Jeder von uns hat wahrscheinlich schon einmal ein TikTok-Video gesehen, sei es auf der Plattform selbst oder in anderen sozialen Medien. 750 Millionen Userinnen weltweit loggen sich mind. einmal im Monat in ihren TikTok-Account ein, was #TikTok zu einer der meistgenutzten Social-Media-Plattformen macht.

Dabei stoßen die Userinnen aber nicht nur auf witzige Tanzvideos und lustige Filter. TikTok ist eine „Grube voller Falschinformationen“, warnen Expertinnen. Auch im Bereich #Schwangerschaft, #Verhütung und #Schwangerschaftsabbruch werden User*innen auf TikTok ungefiltert mit – teils sehr gefährlichen – #Falschinformationen konfrontiert. Zudem werden jeden Tag neue und gefährliche Herausforderungen eingestellt. Jüngst verbreiteten sich unter #PlanBinClearBlueTest und #ClearBlueChallenge Videos von Schwangerschaftstests, in denen kleine weiße Tabletten gefunden wurden. Die Behauptungen: Es sei die #PilleDanach oder sogar eine “Abtreibungspille”.

Der Ursprungsclip und Millionen weitere Videos verbreitete sich rasend schnell und werden noch immer weltweit geteilt. @clearblue veröffentlichte eine Pressemitteilung und erklärte, dass es sich bei der Pille um ein Trockenmittel in Form einer Pille handelt, die die Feuchtigkeit im Test aufnimmt und somit die Zuverlässigkeit des Tests schützt. Das Trockenmittel ist laut Expert*innen zwar nicht giftig, kann bei oraler Einnahme aber zu Magenproblemen und Atemwegsirritationen führen.

Es wird deutlich, wie wichtig einfach zugängliche und inhaltlich korrekte Informationen durch Expertinnen sind. Dieses Beispiel zeigt auch sehr gut, dass die Streichung des § #219a längst überfällig war. Nun können Informationssuchende bei Ärztinnen, die als Expert*innen eine #Abtreibung anbieten, eine sichere Anlaufstelle finden.

Jedoch reicht dies leider nicht aus. Im Bereich der sexuellen Bildung muss der Wandel der Zeit erkannt und sich mit sozialen Medien auseinandergesetzt werden. Soziale Medien selbst müssen zudem Verantwortung übernehmen und Falschinformationen auf ihren Plattformen konsequent löschen.

#socialmedia #prochoice #bildung

(Quellen und eine Zusammenfassung in leichter Sprache in den Kommentaren)

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Liebe Mehr-Als-Du-Denkst-Freund*innen,

wir gehen in eine zweimonatige Sommerpause. Das bedeutet aber nicht, dass wir ganz weg sind!

Neben neuen, spannenden Posts wird Euch, die uns schon länger folgen, auffallen, dass Ihr einige Posts in den nächsten zwei Monaten womöglich schon kennt. Denn: Wir werden wichtige Fakten und Informationen für unsere neuen Follower*innen reposten. Herzlich willkommen! Schön, dass Ihr da seid! Außerdem möchten wir Euch in unserer Story einige Teammitglieder vorstellen und unser Kampagnen-Highlight aktualisieren. Also: Falls Ihr schon immer mal wissen wolltet, wer wir so sind - haltet die Augen offen! 😊

Die Pause werden wir auch nutzen, um an neuen Beiträgen zu arbeiten und neue Statistiken aufzubereiten, so dass wir Euch weiterhin mit spannenden Fakten rund um das Thema #Schwangerschaftsabbruch versorgen können!

Habt Ihr Themen, Ideen, Statistiken, Fragen, Erfahrungsberichte, beknackte Sätze oder Mythen, die Ihr gerne von uns bearbeitet sehen wollt? Dann schickt sie uns gerne entweder auf Instagram oder über das Kontaktformular unserer Webseite zu. Falls wir nicht wie gewohnt sofort antworten, entschuldigt das bitte, in der Sonne auf das Handy zu blicken, ist eher schwierig. 😎☀️

Danke für all Eure Unterstützung! Wir wünschen Euch eine schöne Sommerzeit, bleibt laut, ungemütlich und aktiv! #reproductionrights #abortionishealthcare

Wir sehen uns im September dann wie gewohnt wieder!

Solidarische und sonnige Grüße Euer Mehr-Als-Du-Denkst-Team!

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Ein #Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach der Beratungsregelung oder mit medizinischer/kriminologischer Indikation straffrei. Ungewollt Schwangere müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen, was in verschiedenen Lebenslagen und durch eine schlechte Versorgungslage nicht immer möglich ist.

Die Organisation Women on Web (@abortionpil) ist eine globale Anlaufstelle für ungewollt Schwangere, die außerhalb des staatlichen Gesundheitsapparats einen medikamentösen Abbruch erwägen. Seit 2019 versendet die Organisation die Medikamente auch nach #Deutschland und bietet eine freiwillige telemedizinische Begleitung an. 1.048 ungewollt Schwangere, die sich 2019 an Women on Web wandten, wurden befragt, aus welchen Gründen sie sich für den - in Deutschland illegalen - Weg entschieden haben. Mehrfachnennungen waren möglich.

• 48% wollten/mussten den Abbruch vor Partnerin und/oder Familie verheimlichen • 47% äußerten den Wunsch nach Privathaltung • 44% gaben an, sich im eigenen Zuhause wohler zu fühlen • 39,6% wollten den Abbruch in eigener Hand wissen • 37,4% empfanden eine #Abtreibung durch das äußere Stigma als schwer zugänglich • 24,4% wollten Partnerin oder Freundinnen dabei haben. • 13,4 % fürchteten Belästigung durch Abtreibungsgegnerinnen. • 10,8% empfanden den medikamentösen Abbruch als emanzipatorisches und autonomes Moment • 5,4% nannten gewalttätige Partnerinnen, die z.B. Termine bei Ärzt*innen kontrollieren, als Grund

Äußere Umstände wie das Finanzielle (40,2%), Lohnarbeitszeit oder Verpflichtungen in Bildungsinstitutionen (30,9%), fehlende Betreuungsmöglichkeit von Kindern (23,8%) und sehr weit entfernte Praxen (10,9%) wurden ebenfalls genannt. Gesetzliche Vorschriften wie Wartefristen, die Notwendigkeit einer Indikation oder eines Beratungsscheines nannten 17,2%. 5% erhielten aufgrund ihres unklaren Aufenthaltsstatus keinen legalen Abbruch.

Die Gründe zeigen, wie unterschiedlich die Lebensrealitäten von Betroffenen sein können. Es wäre wichtig, dass das #Gesundheitssystem flexibel darauf reagieren würde, um ungewollt Schwangeren einen bestmöglichen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu gewährleisten.

#legalizeabortion

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Immer weniger Ärzt*innen führen Schwangerschaftsabbrüche durch. Deshalb gibt es in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, einen Arzt oder eine Ärztin für eine #Abtreibung zu finden. Dabei gibt es massive Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen.

#Hessen zählt zu den Bundesländern mit einer vergleichsweise schlechten Versorgungslage, wirft man einen Blick in die Liste der Bundesärztekammer. Diese Liste ist die bisher einzige bundesweite Adressensammlung von Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen.

Aktuell sind in ganz Hessen 18 Adressen gelistet, bei denen man einen #Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen kann. Davon befindet sich die Hälfte in den drei größten Städten #Frankfurt am Main (drei Praxen), #Wiesbaden (zwei) und #Kassel (vier). Für den gesamten mittelhessischen Raum gibt es keinen einzigen Eintrag.

Die 18 Anlaufstellen für Schwangerschaftsabbrüche dienen der Versorgung von 6,2 Millionen Einwohner*innen - und geschätzt 3,2 Millionen Frauen [1].

Die Zahlen aus der Liste der Bundesärztekammer sind allerdings nur eine Annäherung. Die Aufnahme in die Liste basiert auf freiwilliger Basis; die Liste ist daher alles andere als vollständig. Es ist davon auszugehen, dass es in Hessen ein paar mehr Ärztinnen gibt, die Abtreibungen durchführen - sie wollen aber nicht auf der Liste stehen. Das kommt daher, dass es dort beispielsweise Abtreibungsgegnerinnen gibt, die vor den Praxen demonstrieren und Patientinnen belästigen. Zudem spiegelt die Anzahl der Einträge auch nicht direkt die Anzahl der Praxen wieder, da Gemeinschaftspraxen mit mehreren Ärztinnen manchmal auch mehrfach vertreten sind.

Bisher sieht die Bundesregierung von Hessen scheinbar keinen Handlungsbedarf. Dabei steht im Schwangerschaftskonfliktgesetz (§ 13 SchKG) ganz klar, dass es Aufgabe der Bundesländer sei, eine ausreichende Versorgung von Beratungsstellen und ärztlicher Einrichtungen sicherzustellen. Leider steht dort allerdings nicht weiter definiert, was unter "ausreichend" zu verstehen ist.

#prochoice #gesundheitsversorgung

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2020 verglichen das Guttmacher Institut und die WHO Zahlen aus 166 Ländern aus den Jahren 1990 bis 2019 hinsichtlich Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollter #Schwangerschaften.

Ihre Ergebnisse: Aufgrund des weltweiten Bevölkerungswachstums stieg die jährliche Zahl der ungewollten Schwangerschaften zwar zwischen 1990 – 1994 (107,6 Millionen) und 2015 – 2019 (121 Millionen) um 13% an, proportional sank die Rate aber. Von 1990 – 1994 lag die jährliche Gesamtrate der ungewollten Schwangerschaften bei 79 Fällen pro 1.000 Frauen[1] (15-49 Jahren), in den Jahren 2015 – 2019 bei 64. Diese Zahlen interpretieren sie - trotz eines teilweise noch schwierigen Zugangs zu Verhütungsmitteln - als Indiz für die häufigere Nutzung von Verhütungsmitteln.

Betrachtet wurde auch die Rate der Abbrüche: Zwischen 1990 – 1994 wurden jährlich 40 Schwangerschaftsabbrüche pro 1000 Frauen (15 – 49 Jahre) verzeichnet, was bedeutet, dass 51% aller ungewollten Schwangerschaften in einem Abbruch endeten. Im Zeitraum 2015 - 2019 waren es jährlich 39 Schwangerschaftsabbrüche, was eine Abbruchrate von 61% der ungewollten Schwangerschaften bedeutet.

Die Zahlen unterstützen laut des Guttmacher Instituts und der WHO die Annahme eines Wandels in den Lebensrealitäten von gebärfähigen Personen: War es vor einigen Jahrzehnten noch üblich, jung eine traditionelle Familie zu gründen, sehen heutige Lebensgemeinschaften und Familien teilweise anders aus und beinhalten keine Kinder mehr. Themen wie reproduktive Rechte und das Recht auf die Autonomie des eigenen Körpers werden immer wichtiger. Es wird heutzutage zwar versucht, durch #Verhütungsmittel ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden, da jedoch kein Verhütungsmittel zu 100% sicher ist und Verhütungsmittel nicht überall barrierefrei zugänglich sind, kommt es auch heute immer wieder zu ungewollten Schwangerschaften - und dadurch auch zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Quelle: • https://www.thelancet.com/action/showPdf?pii=S2214-109X(20)30315-6https://www.dw.com/de/faktencheck-stoppt-ein-verbot-wirklich-abtreibungen/a-62302659

#abtreibung #reproductiverights #reproductivehealth #prochoice

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#ProChoice Aktivist*innen setzen sich für reproduktive Gesundheit & Rechte ein. Wenn diese Begriffe fallen, denken viele an ein Recht auf einen #Schwangerschaftsabbruch (SAB). Aber die Begriffe meinen noch mehr: darunter fallen Themen wie selbstbestimmte Familien- und Zukunftsplanung, SAB, #Verhütungsmittel, #Sexualaufklärung & -bildung & eine bestmögliche Versorgung unabhängig davon, ob Personen sich für oder gegen eine #Schwangerschaft entscheiden.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit & Entwicklung definiert die Begriffe als „das uneingeschränkte körperliche Wohlbefinden in Bezug auf alle Bereiche […][der] Fortpflanzung der Menschen.“ Das meint grundsätzlich ein Recht auf #Selbstbestimmung hinsichtlich der Familien- und Zukunftsplanung & damit einhergehend auch ein Recht auf einen SAB (in Deutschland sieht es damit rechtlich jedoch schlecht aus). Neben dem Zugang zu sicheren & legalen SAB setzen sich Pro-Choice-Aktivist*innen für einen barrierefreien Zugang zu Verhütungsmitteln ein. Darunter fällt auch die Möglichkeit, sich jederzeit ohne große Hürden für eine #Sterilisation entscheiden zu dürfen. In diesem Kontext braucht es auch ein Verbot von Sterilisation ohne Einwilligung - leider durch den §1905 BGB bei Menschen mit Behinderung immer noch erlaubt.

Sexualaufklärung & Sexualkundeunterricht müssen altersgemäß & inklusiv sein, damit Informationen für alle frei zugänglich sind. All das kann helfen, damit Menschen seltener ungewollt schwanger werden. Da Verhütungsmittel aber nicht 100% sicher sind & eine Schwangerschaft immer passieren kann, muss das Recht auf eine Entscheidung offen bleiben & jede Entscheidung wertfrei akzeptiert werden. Wenn sich Menschen für eine Schwangerschaft entscheiden, muss ihnen die bestmögliche Versorgung zuteil kommen (wohnortnahe & umfassende Hebammenversorgung, das Recht auf eine gewaltfreie Geburt etc.). Wenn sich Menschen gegen eine Schwangerschaft entscheiden, muss ihnen ebenfalls die bestmögliche, wohnortnahe, vorurteilsfreie & respektvolle Versorgung zuteil kommen.

Reproduktive Gesundheit und Versorgung ist also ein ganzheitlicher Ansatz & für all diese Dinge kämpfen Pro-Choice-Aktivist*innen.

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Inhaltswarnung: Schwangerschaftsabbruch im 3. Trimester

Eine britische Frau wurde zu 28 Monaten Gefängnis verurteilt, da sie 2020 während der Covid-Pandemie ihre #Schwangerschaft medikamentös selbst zwischen der 32. und 34. #Schwangerschaftswoche (SSW), also zwischen dem 7. und 8. #Schwangerschaftsmonat, beendete. Die dreifache Mutter wandte sich dafür an das Projekt "pills by post“, das während der Pandemie ungewollt Schwangeren die Medikamente für die medikamentöse #Abtreibung bis zur 10. SSW nach einer telemedizinischen Beratung nach Hause schickte.

Laut Staatsanwaltschaft hatte die Frau dem British Pregnancy Advisory Service gegenüber angegeben, unter der 10-Wochen-Grenze zu liegen, obwohl sie glaubte, etwa in der 28. SSW zu sein. Da wegen der Pandemie kein Ultraschall durchgeführt werden konnte, gab sie in der Verhandlung an, sich nicht sicher gewesen zu sein. Ursprünglich hatte die 44-jährige Frau hinsichtlich des Vorwurfs der Tötung eines Kindes (Offence of Child Destruction) auf "nicht schuldig" plädiert. Im März 2023 bekannte sie sich auf Grundlage eines Gesetzes schuldig, das seit 1861 Straftaten gegen die Person (Offences against the Person Act) regelt. Sie wird die Hälfte der 28-monatigen Strafe in Haft und den Rest auf Bewährung verbüßen. Als Vergleich: Für Gewalttaten werden in England durchschnittlich 18 Monate Gefängnis verhangen.

In #England, #Schottland und #Wales ist der #Schwangerschaftsabbruch seit dem Abtreibungsgesetz 1967 (Abortion Act 1967) legal, sofern er bis zur 24. SSW durchgeführt wird. Danach kann die Schwangerschaft abgebrochen werden, wenn es Anzeichen für eine tödliche fötale Anomalie gibt oder ein erhebliches Risiko für das Leben der schwangeren Person besteht.

Die Verhandlung und das Urteil zogen Forderungen von feministischen Organisationen und Einzelpersonen nach sich: Das Abtreibungsgesetz in England muss überarbeitet und die strafrechtliche Verfolgung von Schwangeren, die die Schwangerschaft selbst beenden, eingestellt werden. Was MSI Reproductive Choices, eine gemeinnützige Organisation, die sexuelle und reproduktive Gesundheitsversorgung in 37 Ländern anbietet, dazu schreibt, lest Ihr in dem Zitat oben [1].

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Schwangerschaftsabbrüche in Rumänien waren je nach Regierung mal legal und mal illegal. Viele Erfahrungsberichte aus den Zeiten eines Abtreibungsverbotes erzählen von schweren Komplikationen und vielen Toten nach illegalen Abbrüchen. Lassen sich die Auswirkungen eines Verbotes von Abbrüchen - neben persönlichen Eindrücken - auch in Zahlen zeigen?

Die Antwort ist: Ja!

• 1957 bis 1966: Abbrüche in Rumänien sind legal, die abtreibungsbedingte Sterblichkeitsrate liegt bei 20 pro 100.000 Lebendgeburten. Es folgt der Versuch des damaligen Staatspräsidenten Nikolae Ceauşescu, den Bevölkerungsrückgang durch eine rigide Politik, die das Wachstum der Bevölkerung befürworten soll, zu stoppen. • 1966 und 1985: Ceauşescu verschärft die Abtreibungsgesetze erheblich und verbietet moderne Verhütungsmittel. • 1989: Rumänien hat die höchste Gesamtsterblichkeitsrate von Schwangeren in Europa (170 Tote pro 100.000 Lebendgeburten), von denen 87% auf Komplikationen bei Abbrüchen zurückführen (148 Tote pro 100.000 Lebendgeburten). • Ende 1989: Die neue rumänische Regierung schafft die restriktiven Gesetze ab. • 1990: Die Gesamtsterblichkeitsrate von Schwangeren sinkt stark ab auf 84 Tote pro 100.000 Lebendgeburten. Davon sind 69% auf Komplikationen bei Abbrüchen zurückführen (58 pro 100.000 Lebendgeburten). In den folgenden Jahren geht sowohl die Gesamtsterblichkeitsrate von Schwangeren als auch die abtreibungsbedingte Sterblichkeit stetig zurück, da sich der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen verbessert. • bis 2006: Die Gesamtsterblichkeitsrate von Schwangeren sinkt auf 15 pro 100.000 Lebendgeburten und die abtreibungsbedingte Sterblichkeitsrate auf 5 pro 100.000 Lebendgeburten.

Das Beispiel Rumänien zeigt, dass ein Verbot von Abbrüchen nicht dazu führt, dass es keine mehr gibt, sondern vielmehr dazu, dass sie unsicherer werden und zu einer erhöhten Sterblichkeitsrate der schwangeren Personen führen.

(Quellen in den Kommentaren)

#abtreibung #prochoice #schwangerschaft #muttersterblichkeit

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Viele gebärfähige Menschen werden in ihrem Leben mindestens einmal vor der Entscheidung stehen, ob sie eine #Schwangerschaft fortführen oder abbrechen möchten und sich für den #Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Auch wenn in Deutschland in den allermeisten Fällen eine #Schwangerschaftskonfliktberatung nötig ist und dort wichtige Informationen bezüglich des Ablaufs, der Methoden, der Finanzierung oder weiterer Hilfen mit auf den Weg gegeben werden, stehen viele ungewollt Schwangere am Tag der #Abtreibung vor einer leeren Tasche und sind sich unsicher, was sie einpacken sollen.

Jede*r empfindet den Eingriff anders (und jeder Eingriff IST anders) und benötigt andere Dinge, um sich wohlzufühlen. Und dennoch möchten wir an dieser Stelle einige Dinge auflisten, die euch womöglich während oder nach dem Eingriff behilflich sein könnten. Viele Dinge werden sicherlich in den Praxen oder Krankenhäusern gestellt, aber bei Aufregung und einer gewissen Unruhe kann es helfen, vorbereitet zu sein und Dinge für den „Notfall“ oder den Nachhauseweg dabei zu haben.

Spielen wir eine Runde „Ich packe meinen Koffer und nehme mit … “:

• saugstarke Binden und dunkle, bequeme Unterwäsche für den Fall einer Blutung • bequeme Kleidung, in der ich mich wohlfühle und die nicht drückt; kuschelige Socken gegen kalte Füße • eine volle Powerbank, damit mein Handy jederzeit geladen und ich bspw. Begleitpersonen jederzeit erreichen kann • die Kontaktdaten meiner Begleitpersonen • Wasser, gut verdauliche Snacks wie bspw. Maiswaffeln oder Zwieback und Kaugummis gegen Übelkeit • Musik und Kopfhörer • ein Haargummi, falls ich längere Haare habe, damit ich sie bei Übelkeit zusammenbinden kann • Schmerzmittel • meine Versichertenkarte und notwendige Dokumente • genügend Bargeld, falls der Abbruch selbst bezahlt wird

Speichert euch den Post gerne ab, wenn ihr selbst vor einem Abbruch steht, oder teilt ihn mit Personen, denen er helfen könnte. Was packt ihr denn noch so in den Koffer ein?

Quellen:

#abortionishealthcare

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Wenn man bei Google einen Begriff eingibt, dann schlägt die Suchmaschine meistens weitere, häufig gestellte Suchanfragen vor.

Was denkt ihr, wird euch vorgeschlagen, wenn ihr den Begriff "Abtreibung was" eingebt? Schreibt eure Tipps gerne in die Kommentare und überprüft, ob ihr richtig lagt.

Bei unserer Suche wurden folgende Suchanfragen ergänzt: • Abtreibung was tun • Abtreibung was passiert • Abtreibung was ist das • Abtreibung was muss ich tun • Abtreibung was muss ich wissen • Abtreibung was beachten • Abtreibung was passiert danach • Abtreibung was spricht dafür • Abtreibung was spricht dagegen • Abtreibung was danach beachten

Bei den Suchanfragen ist naheliegend, dass sie von Personen stammen, die selbst einen #Schwangerschaftsabbruch durchführen möchten. Vielleicht sind es auch Personen, die in ihrem privaten Umfeld ungewollt Schwangere unterstützen möchten und sich deshalb online darüber informieren. Es wird nämlich genau nach Voraussetzungen und allgemeinen Informationen für eine #Abtreibung gegoogelt: Fristen, Kosten, die Suche nach Praxen, Anlaufstellen oder nach Bestimmungen in Abhängigkeit zum Wohnort.

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass es einen alltäglichen Bedarf an Online-Informationen gibt! Es ist daher umso wichtiger, dass es gute Webseiten gibt, die medizinisch korrekt und leicht verständlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren.

Wenn ihr mehr Infos zu den Themen möchtet, schaut gerne in unseren älteren Beiträgen vorbei. Wir haben zu allen Punkten bereits ausführliche Texte geschrieben.

Wir wissen, dass die Vorschläge von Google teilweise personalisiert sind. Kommt dasselbe heraus, wenn ihr den Begriff googelt? Schreibt es uns gerne in die Kommentare.

Quelle: Google Suchmaschine

#abtreibenistokay #mybodymychoice

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In vielen europäischen Ländern ist eine #Abtreibung auf Wunsch der ungewollt schwangeren Person hin oder aus verschiedenen Gründe erlaubt oder wird strafrechtlich nicht verfolgt. Dennoch ist der Zugang zu einem Abbruch nicht immer barrierefrei.

Eine der Barrieren kann die gesetzlich verpflichtende Beratung durch anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen (z.B. in #Deutschland) oder durch Ärzt*innen sein, die den Eingriff durchführen (z.B. in den Niederlanden). Diese verpflichtende Beratung gibt es in #Albanien, #Belgien, #BosnieUndHerzegowina, #Georgien, Deutschland, #Ungarn, #Italien, #Litauen, den #Niederlanden, #Russland und der #Slowakei.

Beratungen per se sind nicht kritisch zu sehen. Ein niedrigschwelliges und diskrimierungssensibles Angebot ist wichtig für eine umfassende Gesundheitsversorgung. Ungewollt Schwangere müssen sich ausreichend informieren und ergebnisoffen beraten lassen können, der entscheidende Punkt ist hier jedoch die Freiwilligkeit. In manchen Ländern (z.B. Georgien) sollen in den Beratungen ungewollt Schwangere wegen eigener Moralvorstellungen von der Fortführung der Schwangerschaft überzeugt werden. In Ungarn ist seit 2022 das Anhören des „Herzschlags“ während der Beratung vor einem Abbruch erforderlich. In Deutschland dient die Beratung laut § 5 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sogar offiziell dem "Schutz des ungeborenen Lebens“ und ist somit nicht immer ergebnisoffen. Anders in #Schweden: Ungewollt Schwangere müssen zwar über die Möglichkeit einer Beratung informiert werden (bspw. durch einen Zettel mit Berater*innen und Anlaufstellen), die Beratung an sich ist jedoch freiwillig.

Verschiedene Studien zeigen, dass die meisten ungewollt Schwangeren sich bereits mit dem Wissen über eine ungewollte Schwangerschaft sicher in der Entscheidung sind und keine verpflichtende Beratung benötigen. Verpflichtende(!) Beratungen untergraben Menschenrechte, so die @who. Falls gewollt, sollte natürlich jeder*m eine freiwillige Beratungen mit medizinisch korrekten und nicht tendenziösen Informationen zugänglich sein. Das Beratungsangebot sollte dann allgemein gelten und vor, während und danach verfügbar sein.

#prochoice #abortionrights

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Wenn über einen #Schwangerschaftsabbruch gesprochen wird, wird häufig von #ProChoice oder #ProLife gesprochen:

"Pro Choice" (= für die Entscheidung) ist die Haltung einer sozialen Bewegung, die sich für reproduktive Selbstbestimmungsrechte einsetzt. Dies bedeutet unter anderem, dass schwangere Personen ein Recht darauf haben sollen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie die #Schwangerschaft abbrechen oder fortführen möchten.

Dem gegenüber steht die Bewegung der Abtreibungsgegner*innen, die von sich selbst behaupten, "Pro Life" (= für das "Leben") zu sein. Sie möchten schwangeren Personen das Recht verwehren, selbstbestimmt über die Schwangerschaft zu entscheiden und behaupten, durch restriktive Abtreibungsgesetze und sogar Verbote das Leben des "Kindes" zu retten. Dabei passt der Begriff #AgainstChoice deutlich besser, da diese Personengruppen keine Leben schützen, sondern lediglich den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erschweren.

Das Beispiel #Rumänien zeigt, wozu stark einschränkende Abtreibungsgesetze und Verbote führen können: Nach Verschärfungen der Abtreibungsgesetze und einem Verbot von Verhütungsmitteln stieg 1989 die abtreibungsbedingte Sterblichkeitsrate von Schwangeren von 20 auf 148 Tote pro 100.000 Lebendgeburten an. Die Forderungen von Abtreibungsgegner*innen retten keine „Leben“, sie bringen die Leben vieler ungewollt Schwangerer in Gefahr.

Zudem wird von vielen gerade das Recht auf #Abtreibung als eine Entscheidung für das Leben gesehen. So beschreibt Elizabeth, 26, ihre Abtreibung als „[…] eine der stärksten und lebensbejahendsten Entscheidungen”, die sie je getroffen hat. Sie findet: „Auch eine Abtreibung ist ein JA zum Leben.“ Wir stimmen ihr zu. Seht ihr das auch so?

#ProChoiceIsProLife #abortion #abortionrights #AbortionIsHealthcare #wegmit218

Quellen:

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Im Jahr 2022 wurden in #Deutschland 103.927 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Dabei gab es 253 Komplikationen bei den Eingriffen – das sind 0,24 % (1 von 411). Der #Schwangerschaftsabbruch ist also insgesamt ein sehr sicheres Verfahren. Vor allem der medikamentöse Abbruch (Komplikationen bei 0,33 %) und die chirurgische Absaugung/die Vakuumaspiration (Komplikationen bei 0,14 %) sind mit sehr wenigen Komplikationen verbunden. Zukünftige Schwangerschaften werden weder durch einen komplikationslosen operativen, noch durch einen komplikationslosen medikamentösen Abbruch beeinträchtigt.

Unter den 253 Komplikationen waren Nachblutungen oder ein vermehrter Blutverlust am häufigsten: Sie traten bei 0,12% aller Abbrüche auf. Nur bei drei aller Abbrüchen mussten die Blutungen mit einer Blutübertragung behandelt werden (0,003 %). Andere sehr seltene Komplikationen waren bspw. Fieber über 38 Grad (0,008 %), eine Allgemeininfektion (0,007 %), ein Durchstoß des Uterus (0,006 %) und eine Parametritis (Entzündung des Beckenbindegewebes / 0,002 %). Eine Salpingitis (gemeinsame Entzündung von Eierstock und Eileiter) und ein Riss des Gebärmutterhalses kamen nur ein einziges Mal vor (0,001 %). Nicht weiter definierte, sonstige Komplikationen lagen bei 0,1 %. Kein Abbruch führte zu einer Thrombose, Embolie oder dem Tode. Es gab keine Narkosezwischenfälle.

Eine #Abtreibung ist ein medizinischer Eingriff, das darf nicht vergessen werden. Die Risikoaufzählung ist jedoch vergleichbar mit denen im Beipackzettel eines Medikaments. Einige dieser Risiken hören sich natürlich schlimm an, bei den meisten Abbrüchen (99,76 %) kommt es aber eben zu keinen Komplikationen.

#prochoice #abortion #AbortionIsHealthcare #abortionrights #saveabortion

Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/_inhalt.html

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Inhaltswarnung: T0d, Komplikationen bei #Schwangerschaft

Izabela, Valentina, Savita. Ihre Namen und Schicksale sind unweigerlich mit Abtreibungsverboten, stark einschränkenden Abtreibungsgesetzen und gesetzlichen Auflagen, die eine lebensrettende #Abtreibung verbieten, verbunden. Alle drei Frauen wären womöglich noch am Leben, wenn die Ärztinnen nicht das Leben eines dem Tod geweihten Fötus über das Leben der Frauen gestellt hätten. Alle drei Frauen wären womöglich noch am Leben, wenn den Ärztinnen gesetzlich nicht die Hände gebunden gewesen wären. Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen hat Konsequenzen! Eine weitere Frau starb nun in #Polen wegen der Gesetze und der persönlichen Moralvorstellungen behandelnder Ärzt*innen.

In der Nacht vom 23.05.2023 auf den 24.05.2023 kam die 33-jährige Dorota in #NowyTarg in das Krankenhaus. Dorota war in der 21. Schwangerschaftswoche, verlor verfrüht Fruchtwasser. Während sie im Krankenhaus war, starb der Fötus. Dorotas Gesundheitszustand verschlechterte sich rapide und sie erlitt einen septischen Schock mit Multiorganversagen, woran sie laut Obduktion verstarb. Das medizinische Personal des Krankenhauses gab an, bis zum Tod des Fötus gewartet zu haben, bevor sie versuchten, Dorota zu retten.

Izabela, Valentina, Savita und Dorota – alle vier Frauen könnten noch am Leben sein, wenn sie einen #Schwangerschaftsabbruch erhalten hätten. Namenlos, aber nicht weniger wichtig!, bleiben hier die mehr als 20.000, die jährlich vor allem in Asien, Afrika und Lateinamerika bei unsicheren Abtreibungen wegen Abtreibungsverboten, stark einschränkenden Abtreibungsgesetzen und einer schlecht bis gar nicht zugänglichen Versorgung sterben. Sie alle haben einen Namen, hatten eine Familie, Partnerinnen und Freundinnen. Sie alle hatten ein Leben.

Wir fordern mit all ihnen:

#NiUnaMenos #AniJednejWięcej #NotOneMore

Nicht eine Einzige mehr! Sichere, barrierefreie und legal zugängliche Abtreibungen sind Lebensschutz!

Danke an @‌aborcyjnydream, @mara.k.clarke, @‌abortion_network_amsterdam und @‌ichbinjustyna für den unermüdlichen Kampf und die Berichterstattungen über Dorotas Fall.

#prochoice #abortionrights #AbortionIsHealthcare

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In diesem Post wollen wir euch einige Zahlen und Fakten aus #Südkorea vorstellen. Offiziell gibt die südkoreanische Regierung an, dass nur 3.000 legale Abbrüche jährlich durchgeführt werden. Die Zahlen sind jedoch laut einer Studie des @guttmacherinstitute und der @who fast 90-mal höher. Zwischen 2015 und 2019 wurden laut der Studie jährlich durchschnittlich 756.000 Schwangerschaften in Südkorea verzeichnet. Davon waren ca. 427.000, also 57 %, ungewollt. Von diesen endeten rund 260.000 in einer #Abtreibung. Somit wurden jährlich durchschn. 62 % aller ungewollten Schwangerschaften und 34,4 % aller Schwangerschaften abgebrochen.

Die Gesetzeslage bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen in Südkorea ist undurchsichtig. Bis Anfang 2021 war ein #Schwangerschaftsabbruch seit 1953 illegal mit Ausnahmen, wenn die Schwangerschaften durch eine Straftat entstand, sie eine Lebensgefahr für die schwangere Person darstellten oder ein Elternteil an einer vererbbaren Krankheit erkrankt war. Bei verheirateten Paaren benötigte die schwangere Person die Zustimmung des Ehepartners.

Nach jahrelanger Kritik und Demonstrationen durch verschiedene Aktivistinnen, Anwältinnen, religiöse Gruppen und Personen aus dem Gesundheitssektor entschied das südkoreanische Verfassungsgericht im April 2019, dass die Strafbarkeit von Abbrüchen verfassungswidrig sei. Sie forderten die Regierung auf, die Gesetze bis Ende 2020 zu überarbeiten. Der zuständige Richter erklärte, dass schwangere Personen bis zur 22. Schwangerschaftswoche Zeit haben sollten, um über den Fortlauf der Schwangerschaft entscheiden zu können. 2021 wurde das De-facto-Abtreibungsverbot annulliert, jedoch kein neues Gesetz installiert.

Das Fehlen eines gesetzlichen Rahmens führt dazu, dass große Unsicherheiten bei ungewollt Schwangeren und Ärzt*innen herrscht. Die Anwältin Lee Eun-eui erklärt: „In der gegenwärtigen Situation, in der das Anti-Abtreibungsgesetz außer Kraft gesetzt wurde und keine ersetzenden Gesetze erlassen wurden, gibt es technisch gesehen keine Einschränkungen für Abtreibungen. Das heißt aber nicht, dass eine Abtreibung völlig legal ist. Sie ist sozusagen zu einer Grauzone geworden.“

#prochoice #abortion

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Die Niederländerin Wilhelmina Helena Pauline Maria von Oranien-Nassau, die Polin Izabela Sajbor, die in Irland lebende Inderin Savita Halappanavar und die Sizillianerin Valentina Milluzzo – wisst ihr, was sie alle gemeinsam haben?

Sie befanden sich in Lebensgefahr und brauchten deswegen eine #Abtreibung. Doch nur einer dieser Personen wurde der lebensrettende Eingriff letztendlich gewährt. Wisst ihr wem? Wilhelmina Helena Pauline Maria von Oranien-Nassau – von 1890 bis 1948 Königin der #Niederlande.

Die emeritierte Professorin Trudy Dehue fand bei den Recherchen zu ihrem neuen Buch „ei, foetus, baby“ einen ausländischen Zeitungsartikel, aus dem hervorgeht, dass Königin Wilhelmina im Mai 1902 eine Abtreibung im 4. Schwangerschaftsmonat hatte. Der Grund dafür? Sie war an Typhus, einer damals häufig tödlich verlaufenden, durch Bakterien verursachten Infektionskrankheit, erkrankt, die in ihrem Fall lebensbedrohlich war. Um ihre Überlebenschancen zu verbessern und das Fortbestehen der niederländischen Monarchie zu gewährleisten, wurde die Schwangerschaft beendet, obwohl Abtreibungen in den Niederlanden bis 1984 illegal waren. Sie überlebte und gebar sieben Jahre später eine Thronfolgerin. Über den Abbruch wurde in der Adelsfamilie und den Niederlanden nicht gesprochen, zu groß war und ist das Tabu noch immer.

Auch heute sind Abbrüche in vielen Ländern immer noch hoch stigmatisiert, tabuisiert und kriminalisiert. Für Menschen mit weniger Privilegien und Ressourcen als die Königin der Niederlande kann dies zum Tod führen: Izabela, Savita und Valentina starben, weil ihnen wegen der (damaligen) restriktiven Gesetze und Abtreibungsverbote sowie aus „Gewissens“gründen in #Polen, #Irland und #Italien der lebensrettende Eingriff verwehrt wurde. Sie stehen als Beispiel für mehr als 20.000 Personen, die jährlich vor allem in #Asien, #Afrika und #Lateinamerika durch die Illegalität in den entsprechenden Ländern zu unsicheren Abtreibungen gezwungen werden und dabei sterben.

Die Entstigmatisierung, Enttabuisierung und Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen rettet Leben! Sichere, barrierefreie & legal zugängliche Abtreibungen sind Lebensschutz!

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Inhaltswarnung: M0rdvergleiche

Papst Franziskus äußerte sich schon mehrfach verurteilend zum Thema #Schwangerschaftsabbruch - zuletzt im Juni 2022, als er eine #Abtreibung mit einem Auftragsm0rd verglich.

Allerdings spiegelt dies nicht die Meinung aller Katholik*innen wider. So kritisiert der Schweizerische Katholische Frauenbund diese Aussagen: "Abtreibung ist kein Verbrechen. [...] Der SKF macht sich für das Recht auf Selbstbestimmung stark. Dazu gehört das Recht auf sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche." Auch die Präsidentin des Zentralkomitees der Katholiken, Irme Stetter-Karp, plädiert dafür, „sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird“.

Im August 2022 führte das Meinungsforschungsinstitut "INSA Consuluere" im Auftrag einer katholischen Wochenzeitung eine Umfrage von 2099 Erwachsenen durch. 483 davon gaben eine römisch-katholische Religionszugehörigkeit an.

Die Ergebnisse sind interessant: Die Mehrheit der Katholikinnen (281/58,3%) sprachen sich gegen die Verurteilung von Abtreibungen durch #Papst und #Kirche aus. 84 Katholikinnen (17,4%) stimmen der Aussage des Papstes zu. 74 (15,4%) wussten nicht darauf zu antworten und 43 (8,9%) wollten nicht antworten.

Dass es unterschiedliche Meinungen zu Abbrüchen gibt, ist normal. Wenn man für sich entscheidet, dass man eine Schwangerschaft nicht abtreiben kann/möchte, ist das okay. Es ist aber nicht okay, die eigenen Gefühle und Entscheidung einem anderen Menschen aufzwingen zu wollen. Nur weil man selbst keine Abtreibung durchführen würde, sollte man nicht von anderen erwarten (oder sie sogar dazu zwingen), dieselbe Entscheidung zu treffen.

Wir wünschen uns eine wertfreiere Diskussion diesbezüglich. Sprache ist Macht und schafft wirkungsstarke Bilder. Brutale und feindliche Worte wie "Auftragsm0rd" oder "M0rd" verfälschen die Realität von ungewollt Schwangeren, kriminalisieren die Entscheidung und stigmatisieren den medizinischen Eingriff. Wie wäre es, wenn wir versuchen, rücksichtsvoller und respektvoller miteinander umzugehen?

(Die Quellen findet ihr in den Kommentaren!)

#ProChoice #ProChoiceIsProLife #AbortionRights #abortion

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Die Kosten für einen #Schwangerschaftsabbruch sind sehr hoch. Leider werden sie in #Deutschland nicht regulär von den Krankenkassen übernommen - außer es liegt eine Indikation vor.

Bei niedrigem Einkommen kann eine Kostenübernahme beantragt werden. Hierfür gibt es folgende Voraussetzungen (Stand 06/2022):

Die Verdienstgrenze liegt bei 1.325€ Netto Einkommen. Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes minderjährige Kind, das im Haushalt lebt um 314€ pro Kind. Ein Zuschuss von bis zu 388€ ist möglich, wenn die Mietkosten 388€ überschreiten. Ersparnisse von bis zu 5.000€ sind in Ordnung. Es ist nur das Einkommen der antragstellenden Person (der schwangeren Person) relevant, nicht das desr (Ehe)Partnerin, des Erzeugers oder der Eltern.

Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme werden regelmäßig aktualisiert. Die letzte Aktualisierung stammt vom Juni 2022. Auf diese Zahlen beziehen wir uns.

Die Kostenübernahme muss bei der gesetzlichen #Krankenkasse vor der #Abtreibung beantragt werden. Hier müssen Nachweise über die Einkommens- und Vermögenssituation vorgelegt werden.

Auch wenn der Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden muss, übernimmt eigentlich das Bundesland die Kosten. Die Krankenkassen sind lediglich für die finanzielle Abwicklung zuständig. Daher kann auch eine schwangere Person, die nicht versichert oder privat versichert ist, eine Kostenübernahme bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

In einigen europäischen Ländern werden Schwangerschaftsabbrüche von der Krankenkasse (z.B. #Frankreich) oder vom Staat ohne Bedingungen bezahlt (z.B. #Niederlande). Diese Optionen wären auch für Deutschland wünschenswert.

#prochoice #abortionrights #abortion #AbortionIsHealthCare #saveabortion

Quellen:

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Immer weniger Ärzt*innen führen Schwangerschaftsabbrüche durch. Deshalb gibt es in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, Praxen für eine Abtreibung zu finden. Dabei gibt es massive Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen.

Besonders schlecht ist die Versorgung in #Bayern. Wir wollen dafür einmal in die Liste der Bundesärztekammer [1] schauen. Diese Liste ist die bisher einzige bundesweite Adressensammlung von Ärztinnen, die Abbrüche durchführen. Aktuell sind in ganz Bayern nur acht Adressen gelistet, bei denen man einen #Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen kann. Davon ist die Hälfte in #München. Die anderen Anlaufstellen sind in #Nürnberg, #Sonthofen, #Günzburg und #Schonungen. Auf 13 Millionen Einwohnerinnen - und geschätzt 6,5 Millionen Frauen [2] - kommen also ganze acht Anlaufstellen für Schwangerschaftsabbrüche.

Bisher sieht die Bundesregierung von Bayern scheinbar keinen Handlungsbedarf. Dabei steht im Schwangerschaftskonfliktgesetz (§ 13 SchKG) ganz klar, dass es Aufgabe der Bundesländer sei, eine ausreichende Versorgung von Beratungsstellen und ärztlicher Einrichtungen sicherzustellen. Leider steht dort allerdings nicht weiter definiert, was unter "ausreichend" zu verstehen ist. #prochoice-Verbände, Aktivist*innen und Gesundheitspersonal fordern daher andere bzw. verbindlichere Regeln zur Sicherstellung der Versorgungslage.

[1] Die Zahlen aus der Liste der Bundesärztekammer sind nur eine Annäherung. Die Aufnahme in die Liste basiert auf freiwilliger Basis; die Liste ist daher alles andere als vollständig. Es ist davon auszugehen, dass es in Bayern ein paar mehr Ärztinnen gibt, die eine #Abtreibung durchführen. Sie wollen aber nicht auf der Liste stehen. Das kommt daher, weil es dort beispielsweise Abtreibungsgegnerinnen gibt, die vor den Praxen demonstrieren.

[2] Die Statistik zur Anzahl an Frauen ist eine Annäherung. Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht alle Frauen gebärfähig sind und nicht jede gebärfähige Person eine Frau ist. Statistiken gehen in #Deutschland leider immer noch von einem binären Geschlechterbild aus.

#abortion #AbortionIsHealthCare #wegmit218 #abortionrights

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Die meisten Abtreibungen finden vor der 14. SSW statt. Wenn Lebensgefahr oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung der körperlichen/seelischen Gesundheit drohen, sind Abbrüche auch danach möglich. 2022 gab es 3.312 Fälle dieser Art. Wenn wir über Abtreibungen sprechen, dürfen wir diese Menschen nicht vergessen. Sie sind häufig in einer ganz anderen Situation und haben mit anderen (bzw. mehr) Hürden zu kämpfen.

Viele Schwangerschaften, die im 2. oder 3. Trimester abgebrochen werden, sind erwünscht. Die Entscheidung für die Beendigung birgt daher häufig ein Konfliktpotential und kann emotional sowie psychisch schwierig sein. Hinzu kommt, dass es den Betroffenen häufig an Informationen über den Ablauf und die Durchführung fehlt: Beratungsstellen können kaum helfen, da ein Abbruch nach der 14. SSW nicht standardisiert ist und sich je nach Schwangerschaftsdauer unterscheidet. Zudem ist es schwierig herauszufinden, welche Ärzt*innen überhaupt einen #Schwangerschaftsabbruch nach der 14. SSW durchführen. Auf der Liste der Bundesärztekammer finden sich zwar (unvollständig) Praxen, die abtreiben, jedoch keine Angaben darüber, bis wann sie dies tun. Erfahrungen zeigen, dass die wenigsten eine #Abtreibung nach der 14. SSW durchführen. Die Versorgungslage in vielen Bundesländern ist kaum/nicht vorhanden.

Eine weitere Hürde, vor denen Betroffene stehen, ist die Notwendigkeit einer ärztlich bestätigten medizinischen Indikation. Auch hier gibt es keine Liste darüber, wo sie ausgestellt wird. Schwierig gestaltet sich zudem die Ausstellung dieser Bestätigung: Bei einem auffälligen pränatalen Befund ist es relativ unproblematisch, schwieriger ist es jedoch, wenn körperliche oder psychischen Gründe vorliegen. Kaum jemand möchte die medizinische Indikation aus psychiatrischen Gründen stellen und häufig wird diese Art der medizinischen Indikation auch nur anerkannt, wenn sie von einemr Psychiaterin bestätigt wurde.

Leicht zugängliche, medizinisch korrekte Informationen, ein vollständige Liste von Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen (mit Angaben zur Methode und bis zu welcher SSW abgebrochen wird), wohnortsnahe Versorgungen und die Anerkennung psychischer Gründe sind notwendig!

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Ein #Schwangerschaftsabbruch ist normal und alltäglich. Folglich sollte auch dieser als Teil der reproduktiven Gesundheit neben Themen wie #Sex, #Verhütung und #Fortpflanzung bei der #Aufklärung ein Thema sein. Doch wie ist das kindgerecht möglich?

Melinda Wenner Moyer, Journalistin und Autorin (Schwerpunkt „Wissenschaftsbasierte Erziehung“), empfiehlt, sich dem Thema in Gesprächen über Einverständnis, körperliche Eigenständigkeit und eigene Grenzen anzunähern. Sara C. Flowers, Doctor of Publice Health, Vizepräsidentin des Bereichs “Bildung & Training” bei @plannedparenthood, erklärt: „Wenn jüngere Menschen mit der Zeit lernen, wie ihre Entscheidungen bezüglich ihres eigenen Körpers respektiert werden, lernen sie auch die Entscheidungen anderer zu respektieren.“

Später kann dann in altersgerechter Sprache über Abtreibungsrechte informiert werden. Die Spieltherapeutin Sarah Harris empfiehlt bspw. für Kinder unter 8 Jahren, einfach zu erklären, dass manche Menschen nicht schwanger sein wollen und Ärzt*innen ihnen helfen. Bei älteren Kindern und Jugendlichen können Erwachsene dann durch Nachfragen den Wissenstand der Kinder und Jugendlichen abfragen und mit verständlichen sowie sachlichen Fakten antworten. Vor allem bei Jugendlichen ist es wichtig, durch eine Diskussion selbstständiges, kritisches Denken zu fördern, indem man bspw. fragt: „Was denkst du, was passiert, wenn es keinen sicheren Zugang zu Abtreibungen gibt?“

Es ist völlig normal, dass sich solche Gespräche für die Beteiligten peinlich anfühlen können. Es kann helfen, diese Gespräche ungezwungen mit dem Alltag zu verknüpfen und dabei auf die Kinder und Jugendlichen einzugehen. Ein Beispiel hierfür wäre: Ein Kind sieht Abtreibungsgegner*innen vor einem Gebäude beten und fragt, was sie dort tun.

Es ist wichtig, bereits früh mit den Gesprächen zu beginnen. Die Entwicklung der Moral und der eigenen Meinung beginnt bereits in sehr jungem Alter und wird durch das private Umfeld mitbestimmt. Das Schweigen „schützt“ Kinder nicht vor der Realität: In sozialen Medien, durch Nachrichten und Unterhaltungen bekommen sie Dinge mit. Umso wichtiger sind deswegen sachliche Informationen über eine #Abtreibung.

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Laut des §13 Abschnitt 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes müssen die Bundesländer Deutschlands „ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicher[stellen]“. Es gleicht einer Komödie, dass viele Landesregierungen trotz des Gesetzes keine Kenntnisse darüber haben, an welchen Kliniken in ihren Ländern eine #Abtreibung durchgeführt wird. Dies ist bspw. in #Sachsen, #SachsenAnhalt und #Thüringen der Fall.

Auf öffentliche Anfragen zur Versorgungslage reagieren die Kliniken dieser Bundesländer trotz Streichung des § #219a sehr zurückhaltend oder gar nicht. Eine MDR-Anfrage an 54 Kliniken in den 3 Bundesländern verlief zäh: Die Mehrheit antwortete erst nach mehrmaliger Aufforderung, 6 Kliniken verweigerten die Auskunft, 10 Kliniken reagierten nicht. Von den Kliniken, die angaben, einen #Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, beantworteten nur ein Drittel weitere Fragen z.B. zu den angewandten Methoden & Kriterien. Der Grund für die dürftige Antwortbereitschaft: die Anfeindungen und Stigmatisierungen durch Abtreibungsgegnerinnen, so der Bundesverband der Gynäkologinnen.

Bereits 2021 befragten Correctiv, Frag den Staat & der MDR öffentliche Kliniken hinsichtlich Schwangerschaftsabbrüchen, dort antwortete nur die Hälfte der Kliniken in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Nach der Streichung von §219a fragte der MDR noch einmal bei allen öffentl. Kliniken, die nicht geantwortet hatten, und auch bei allen privaten Kliniken in Sachsen-Anhalt und Thüringen mit einer gynäkologischen Fachabteilung an. Für Sachsen konnte die Versorgungslage mithilfe eines Krankenhausregisters ermittelt werden, wonach 41 Kliniken einen Abbruch durchführen.

In Sachsen-Anhalt gibt es 23 Kliniken mit einer gyn. Fachabteilung. Davon geben 12 Kliniken an, eine Abtreibung durchzuführen, und von diesen beantworteten nur 5 weitere Nachfragen nach bspw. den Methoden. 4 Kliniken bieten Abbrüche aufgrund ihrer christl. Ausrichtung nicht an. 6 Kliniken verweigerten eine Auskunft. Eine Klinik antwortete trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme nicht.

Die Zahlen aus Thüringen stellten wir euch bereits am 27.03.2023 vor.

#prochoice

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Häufig wird behauptet, dass in #Deutschland die #Versorgungslage bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen ausreichend sei. Die Realität ist jedoch häufig anders. Schauen wir uns mal ein Beispiel an:

Magda, sie/ihr, 29, Angestellte im Archäologischen Museum, wohnt in #Bayreuth, einer Stadt in #Bayern mit knapp 75.000 Einwohnerinnen. Bayreuth selbst hat offiziell laut der Liste der Bundesärztekammer und der Nachforschungen von @correctiv_org keine Praxis und keine öffentliche Klinik, in der Abbrüche durchgeführt werden. Das nächstmögliche Krankenhaus, welches einen #Schwangerschaftsabbruch nach allen drei Indikationen anbietet, ist im 52 Kilometer entfernten #Marktredwitz. Bei guter Verkehrslage könnte Magda, falls sie jemanden findet, derdie sie fährt, in 50 Minuten dort sein. Die nächste Praxis von Bayreuth aus, in der sowohl operativ als auch medikamentös abgebrochen wird, liegt in #München – 234 Kilometer und knapp 2:23 Stunden mit dem Auto entfernt. Würde Magda jedoch auf den ÖPVN angewiesen sein, bräuchte sie von Bayreuth Hauptbahnhof zum Krankenhaus nach Marktredwitz morgens mit zwei Umstiegen 1:04 Stunden. Nach München zur Praxis bräuchte sie mit dem ÖPVN 2:38 Stunden mit zwei Umstiegen (Fahrt mit dem ICE).

Laut Krankenversicherung sind ein einstündiger Weg bzw. 60 Kilometer zu einer fachärztlichen Praxis für Patientinnen zumutbar. Also auch zu einer gynäkologischen Praxis, um eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen. Dabei wird jedoch die Realität der ungewollt Schwangeren gänzlich missachtet: Ungewollt Schwangere dürfen nach einer operativen #Abtreibung nicht allein Auto fahren und nicht jeder hat überhaupt ein Auto. Der ÖPNV ist häufig schlecht ausgebaut und nicht immer zuverlässig. Dass die Operationen häufig morgens früh stattfinden, erschwert eine Anreise per ÖPNV umso mehr.

Was denkt ihr? Sind diese Wege wirklich zumutbar? Sieht so eine ausreichende Versorgungslage aus? Was könnten alltägliche Probleme sein, die eine solche Anfahrt verhindern?

(Die Quellen findet ihr in den Kommentaren!)

#prochoice #mybodymychoice #abortionrights #AbortionIsHealthcare

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Oft wird Menschen, die einen #Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen oder durchgeführt haben lassen, Naivität, Unüberlegtheit, Dämlichkeit oder das Fehlen von Verantwortungsbewusstsein vorgeworfen. Häufig hängt damit das gesellschaftliche Bild einer jungen, naiven und kinderlosen Frau [1] zusammen.

Ein erster Blick in die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu Schwangerschaftsabbrüchen im Jahr #2022 räumt mit diesen Klischees auf: 103.927 Abtreibungen wurden 2022 erfasst – 41,3 % dieser Abbrüche fanden bei Personen zwischen 20 und 30 Jahren statt, 43,2 % bei Personen zwischen 30 und 40 Jahren, 8,5 % bei Personen im Alter von über 40. Zudem haben knapp 57,8 % der Personen mindestens ein Kind.

Autorin und Journalistin @nora_burgardarp setzt sich für das Recht auf freie Schwangerschaftsabbrüche ein. Sie selbst hatte keinen Abbruch, beschreibt ihre beiden gewollten Schwangerschaft, die Geburt und das Wochenbett jedoch als enorme „körperliche und seelische Herausforderung […]. Meine zwei Kinder waren geplant und sehr gewünscht. Doch beide Male lag ich in den Wochen nach der Entbindung überwältigt im Bett [...]. Ich empfand tiefe Ängste, von denen ich nicht wusste, wo sie herkamen, erlebte Depressivität, war mir selbst fremd.“ Es wird deutlich, dass Menschen, die bereits gebärt haben, sich der Verantwortung und den Risiken bewusst sind, die die Austragung einer Schwangerschaft mit sich bringen kann.

Auch kann belegt werden, dass die Entscheidung zur #Abtreibung gut durchdacht ist. Die Mehrzahl der ungewollt Schwangeren trifft sie alles andere als leichtfertig. Eine Studie aus den #USA zeigt: Auch 5 Jahre nach dem Abbruch finden 95% der Befragten, dass sie die richtige Entscheidung getroffen haben.

Wir sollten als Außenstehende respektieren, dass Personen unabhängig von ihrem Alter reife und überlegte Entscheidungen treffen können. Wir sollten Abstand nehmen von dem Bild der unmündigen, gebärfähigen Frau, die sich verantwortungslos und naiv für einen Abbruch entscheidet.

#prochoice #mybodymychoice #abortion #abortionrights #abortionishealthcare

(Die Quellen und Anmerkung 1 findet ihr in den Kommentaren!)

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Heute stellen wir Euch auf Euren Wunsch hin Zahlen aus den #Niederlanden vor.

Eine Studie des @guttmacherinstitute und der @who untersuchte von 1990 bis 2019 Schwangerschaften und Abtreibungen in 166 verschiedenen Ländern. Dabei unterteilten sie die Jahre in Fünf-Jahres-Gruppen, um verschiedenste Schlüsse aus ihren Ergebnissen ziehen zu können.

In den Niederlanden wurden zwischen 2015 und 2019 jährlich durchschnittlich 236.000 Schwangerschaften verzeichnet. Davon waren ca. 65.000 ungewollt. Von diesen ungewollten Schwangerschaften endeten rund 26.500 in einem #Schwangerschaftsabbruch. Somit wurden gut 41% aller ungewollten Schwangerschaften und 11,2% aller Schwangerschaften abgebrochen.

In den Niederlanden ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 24. Schwangerschaftswoche legal. Operative Abbrüchen dürfen nur in speziellen Abtreibungskliniken oder in Kliniken mit einem gynäkologischen Fachbereich durch Gynäkologinnen oder andere Ärztinnen mit einer Fortbildung durchgeführt werden. Bis vor Kurzem galt dies auch für medikamentöse Abbrüche, im Dezember 2022 wurde jedoch beschlossen, dass in Zukunft auch Hausärzt*innen ohne zusätzliche Fortbildung Medikamente für eine #Abtreibung verschreiben dürfen.

Auf Befürchtungen, dass diese Gesetzesänderung wegen möglicher sinkender Zahlen zu Schließungen von Abtreibungskliniken führen könnte, entgegneten Abgeordnete des Parlaments, dass keine Abtreibungsklinik aufgrund von finanziellen Einbußen geschlossen werden soll. Sie seien wichtig für die Versorgung in allen Regionen der #Niederlande. Zusätzlich zu diesem Beschluss wurde Anfang 2022 entschieden, dass es keine Wartefrist mehr vor einer Abtreibung geben muss. Die Kosten für einen Abbruch werden vom Staat oder den Krankenkassen übernommen, sofern ungewollt Schwangere einen niederländischen Wohnsitz haben.

Mehr Informationen findet ihr u.a. bei @abortion_network_amsterdam .

(Die Quellen findet ihr in den Kommentaren!)

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Auf euren Wunsch hin stellen wir euch heute einige Fakten und Zahlen aus #Irland vor.

Das Abtreibungsrecht in Irland hängt unweigerlich und tragischerweise mit #SavitaHalappanavar zusammen: Savita starb im Oktober 2012 an einer Sepsis, nachdem man ihr nach einer Fehlgeburt einen #Schwangerschaftsabbruch verwehrt hatte. Der Grund für das Verwehren der lebensnotwendigen #Abtreibung war die damalige sehr restriktive Gesetzeslage zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Weltweite Massenproteste lenkten eine Wende ein: Ab 2014 wurde das Abtreibungsverbot minimal verändert, so dass nun Abbrüche als lebensrettende Maßnahme erlaubt waren. 2018 stimmte eine überraschende Mehrheit in einem Referendum für die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Seit dem 1. Januar 2019 darf eine Abtreibung bis zur 12. SSW und bei Lebensgefahr der schwangeren Person oder einer schwerwiegenden fötalen Anomalie erfolgen.

Zur Zeiten des Abtreibungsverbotes bestellten zwischen 2010 und 2012 1.642 ungewollt Schwangere illegalerweise Abtreibungspillen über das Internet bei @abortionpil . Viele ungewollt Schwangere sind für einen Abbruch auch nach #Großbritannien gereist: 2016 waren es 3.265. In den Jahren 2014 bis 2018 bewegten sich die offiziellen Zahlen in Irland zwischen 15 und 32 Abtreibungen jährlich. Mit der Reform des Abtreibungsgesetzes 2019 änderten sich die Zahlen: 2019 bzw. 2020 wurden 6.666 bzw. 6.577 legale Abbrüche an die Regierung gemeldet. 2021 waren es offiziell 4.577 Abbrüche; das irische Gesundheitsministerium geht jedoch von ca. 6.700 legalen Abbrüchen aus. Im Mai 2021 verlor das Gesundheitssystem durch einen Hacker-Angriff viele Informationen, weswegen die Zahlen unvollständig sind.

Das Beispiel Irland zeigt, dass auch in erzkatholischen Ländern ein Umdenken stattfinden und Abtreibungsgesetze positiv reformiert werden können. Dieses Umdenken darf jedoch nicht erst wegen vermeidbarer Tode geschehen.

(Die Quellen findet ihr in den Kommentaren.)

#neveragain #prochoice #AbortionRightsAreHumanRights #AbortionIsHealthcare #abortion

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Wenn man bei #Google einen Begriff eingibt, schlägt die Suchmaschine meistens weitere häufig gestellte Suchanfragen vor.

Was denkt ihr, wird euch vorgeschlagen, wenn ihr den Begriff #Schwangerschaftsabbruch eingebt? Schreibt eure Tipps gerne in die Kommentare und überprüft, ob ihr richtig lagt.

Bei uns wurden die Suchanfragen folgendermaßen ergänzt:

  • Schwangerschaftsabbruch #Berlin
  • Schwangerschaftsabbruch Kosten
  • Schwangerschaftsabbruch bis wann
  • Schwangerschaftsabbruch #Deutschland
  • Schwangerschaftsabbruch Beratung
  • Schwangerschaftsabbruch Arzt finden
  • Schwangerschaftsabbruch wo
  • Schwangerschaftsabbruch StGB
  • Schwangerschaftsabbruch #USA
  • Schwangerschaftsabbruch Kostenübernahme

Bei den Suchanfragen ist naheliegend, dass sie von Personen stammen, die selbst eine #Abtreibung durchführen möchten. Vielleicht sind es auch Personen, die in ihrem privaten Umfeld ungewollt Schwangere unterstützen möchten und sich deshalb online darüber informieren. Es wird nämlich genau nach Voraussetzungen und allgemeinen Informationen für einen Schwangerschaftsabbruch gegoogelt: Fristen, Kosten, die Suche nach Praxen oder nach Bestimmungen in Abhängigkeit zum Wohnort.

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass es einen alltäglichen Bedarf an Online-Informationen gibt! Es ist daher umso wichtiger, dass es gute Webseiten gibt, die medizinisch korrekt und leicht verständlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren.

Wenn ihr mehr Infos zu den Themen möchtet, schaut gerne in unseren älteren Beiträgen vorbei. Wir haben zu allen Punkten bereits ausführliche Texte geschrieben.

Wir wissen, dass die Vorschläge von Google teilweise personalisiert sind. Kommt dasselbe heraus, wenn ihr den Begriff googelt? Schreibt es uns gerne in die Kommentare.

#prochoice #wegmit218

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Im dritten Quartal 2022 wurden in #Deutschland laut des Statischen Bundesamtes rund 26.500 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, was 16,7% mehr als im dritten Quartal 2021 war. Diese steigenden Zahlen im Gegensatz zu den sinkenden Zahlen aus den Jahren 2020 und 2021 wurden in den Medien beinahe panisch wahrgenommen.

Expert*innen sagen jedoch, dass man aus diesen Zahlen eher weniger wichtige Schlüsse ziehen kann. Aussagekräftiger seien bspw., wie viele Abbrüche es pro Frauen [1] im reproduktiven Alter gibt. „Die Zahl der Abbrüche pro Frauen im reproduktiven Alter ist in diesem Zeitraum […] stabil geblieben", so Dr. Alicia Baier von @‌doctorsforchoicegermany.

Auch wenn es grundsätzlich kein "zu viel" an Abbrüchen gibt, lohnt sich für Deutschland ein Blick nach Europa, um die Abbruchszahlen in einen Kontext und in Relation setzen zu können. Ein Vergleich zeigt, dass in Deutschland vergleichsweise wenig Abbrüche durchgeführt werden: Der Anteil der offiziellen Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist mit rund 5,4 Abbrüchen je 1.000 Frauen im Alter von 15 bis 49 im europäischen Vergleich niedrig. Niedriger lag die Rate in bspw. #Polen (<0,1), wo ein De-Facto-Abtreibungsverbot herrscht und die Zahl der illegalen Abbrüche deutlich höher liegt, in #Kroatien (2,7), wo kaum Ärzt*innen Abbrüche durchführen wollen, oder in #Albanien (1,2). In vielen Ländern wie bspw. #Finnland (6,5), #Spanien (7,5), #Nordmazedonien (8,3), #England und #Wales (18,9) sowie #Georgien (20,4) liegt die Rate über der aus Deutschland.

[1] Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht alle Frauen gebärfähig sind und nicht jede gebärfähige Person eine Frau ist. Statistiken gehen häufig leider immer noch von einem binären Geschlechterbild aus. Es gibt - unseres Wissens nach - keine Statistiken zu der Anzahl an Personen mit Uterus, die dementsprechend von Abtreibungen betroffen sein könnten.

(Die Quellen findet ihr in den Kommentaren.)

#prochoice #abortionishealthcare #abortion #schwangerschaftsabbruch #abtreibung

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Immer weniger Ärztinnen führen #Schwangerschaftsabbrüche durch. Deshalb gibt es in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, einen Arzt oder eine Ärztin für eine Abtreibung zu finden. Das Saarland ist besonders schwer betroffen. Wir wollen einmal in die Liste der Bundesärztekammer schauen.Sie ist die einzige bundesweite Adressensammlung von Ärztinnen, die Abbrüche durchführen. Aktuell sind im Saarland nur 2 Adressen gelistet, bei denen man einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen kann. 2 Praxen für rund 985.000 Einwohnerinnen - und geschätzt 500.000 Frauen [1]. Zum Vergleich: Für Hamburg gibt es bei fast doppelt so vielen Frauen (und nur etwas mehr als 1/3 der Fläche) 20 Mal so viele Adressen. Von den gelisteten Praxen im Saarland liegt eine in der Landeshauptstadt #Saarbrücken und die andere im ca. 15km entfernten #Spiesen-Elversberg. Die Zahlen aus der Liste der Bundesärztekammer sind allerdings nur eine Annäherung. Die Aufnahme in die Liste ist freiwillig; die Liste ist daher unvollständig. Es ist davon auszugehen, dass es im Saarland ein paar mehr Ärztinnen gibt, die Abtreibungen durchführen - sie wollen aber nicht auf der Liste stehen. Das kommt daher, dass es beispielsweise Abtreibungsgegnerinnen gibt, die vor den Praxen demonstrieren und Patientinnen belästigen. Zudem spiegelt die Anzahl der Einträge auch nicht direkt die Anzahl der Praxen wieder, da Gemeinschaftspraxen mit mehreren Ärzt*innen auf der Liste manchmal auch mehrfach vertreten sind.

Bisher sieht die Bundesregierung des Saarlands scheinbar keinen Handlungsbedarf. Dabei steht im § 13 SchKG ganz klar, dass es Aufgabe der Bundesländer sei, eine ausreichende Versorgung von Beratungsstellen und ärztlicher Einrichtungen sicherzustellen. Leider steht dort nicht weiter definiert, was unter "ausreichend" zu verstehen ist.

[1] Die Statistik zur Anzahl an Frauen ist eine Annäherung. Nicht alle Frauen sind gebärfähig sind, und nicht jede gebärfähige Person ist eine Frau. Statistiken gehen in DT leider immer noch von einem binären Geschlechterbild aus. Es gibt - unseres Wissens nach - keine Statistiken zu der Anzahl an Personen mit Uterus. Quellen in den Kommentaren

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In DT gibt es 1.089 Kliniken und Praxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden (Juli 2022). Viele von den aktuell tätigen Ärzt*innen befinden sich bald oder bereits im Rentenalter, arbeiten aber weiter, um die medizinische Versorgung gewährleisten zu können.

Vergleicht man die europäischen Länder miteinander, gibt es in allen eine gesetzliche Regelung, die es insbesondere Gynäkolog*innen ermöglicht, legale #Abbrüche vorzunehmen.

Rechtlich dürfen in DT neben Gynäkologinnen auch Ärztinnen anderer Fachrichtungen eine #Schwangerschaft terminieren. In einigen anderen Ländern (nicht in Deutschland) dürfen außerdem Entbindungspfleger*innen einen medikamentösen #Abbruch durchführen und somit die Versorgung von ungewollt Schwangeren unterstützen. In welchen Ländern dies möglich ist, haben wir bereits in einem vorherigen Beitrag gezeigt.

In Dänemark, GB (England, Wales und Schottland), Norwegen, Portugal und Spanien dürfen zudem Krankenpflegerinnen eine medikamentöse Abtreibung anbieten. Dies geschieht in den meisten Fällen in Zusammenarbeit mit Ärztinnen, dennoch kann das dafür geschulte Fachpersonal den medikamentösen Abbruch auch selbst leisten. In DT ist das nicht erlaubt, in Slowenien gibt es z.B. keine offiziellen Regelungen dazu, welches medizinische Personal einen Abbruch durchführen darf und welches nicht.

Diese Vergleiche zeigen, dass gut ausgebildetes med. Personal kompetent und sicher einen medikamentösen Abbruch durchführen und dadurch eine Lücke in der Versorgungslage schließen kann. Die Hilfe von Krankenpfleger*innen könnte auch in DT die Lage verbessern. Dafür müsste diese Berufsgruppe jedoch für Abtreibungen ausgebildet sowie besser unterstützt, entlastet und bezahlt werden.

Könntet ihr euch vorstellen, einen medikamentösen Abbruch durch einen Krankenpfleger*in durchführen zu lassen? Schreibt es uns in die Kommentare!

Quelle: https://abort-report.eu/europe/# Gesundheitsberichterstattung des Bundes - Statistik zu Schwangerschaftsabbrüchen: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/Tabellen/meldestellen-2022.html;jsessionid=E3E1A3DA9C6D30CE885E19E048A9610C.live731

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Man kann sich bei “Google Trends” anschauen, welche Suchbegriffe wann und wie häufig verwendet werden. Wir haben nach dem Suchbegriff "#219a" gefiltert (wir meinen damit den § 219a StGB) und folgende zeitliche Verlaufskurve erhalten.

§219a StGB - häufig als sog. "Werbeparagraph" betitelt - hat jahrelang zu einem Informationsdefizit geführt. Denn der Paragraph hat zahlreiche Ärztinnen kriminalisiert und verunsichert, die ihre Patientinnen auf ihren Webseiten über einen #Schwangerschaftsabbruch informieren wollten. Die Kurve zeigt an, wie häufig der Begriff "219a" in der Google-Suchmaschine in den letzten 5 Jahren (01.09.2017 - 01.09.2022) eingegeben wurde.

Man sieht, dass die Anfragen recht konstant waren - bis auf ein paar Ausnahmen: Die ersten kleinen Spitzen gab es im November 2017 und im Februar/März 2018. Größeres Interesse folgte im Dezember 2018, Februar 2019 und März 2021. Die meisten Suchanfragen gab es dann im November 2021 bis Juni 2022. Fällt euch ein, was an den jeweiligen Zeitpunkten passiert sein könnte?

Schreibt eure Vermutungen gerne in die Kommentare! Quelle: Google Trends Suche: Abtreibung vs. Schwangerschaftsabbruch (Suchzeitraum: letzten 5 Jahre) https://trends.google.com/trends/explore?date=today 5-y&geo=DE&q=219a

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Am 13. April schrieb Anne Wünsche, Schauspielerin und Influencerin, öffentlich auf ihrem Instagram-Account über ihre Entscheidung, abtreiben zu wollen, um anderen Betroffenen in einer ähnlichen Lage Mut zu machen und das Thema zu entstigmatisieren.

Innerhalb weniger Stunden hatte ihr Post tausende Kommentare. Häufig hatten User*innen wenig Verständnis, verurteilen sie für ihre Entscheidung und konfrontieren sie mit Vorwürfen: „Es gibt so viele Frauen, die sich ein Baby wünschen […]. Dann hättest du verhüten müssen!“ oder „Unverantwortlicher geht es nicht!“. Dabei erklärte Anne Wünsche, dass sie UND der Sexualpartner beim Geschlechtsverkehr aufgepasst haben und sie verantwortungsbewusst entschieden hat: „Ich habe viel nachgedacht. […] 4 Kinder! 4!!! Es würde nicht funktionieren und ich muss mir selbst eingestehen, dass das einfach nicht mein Leben wäre. […] Niemals könnte ich allen gerecht werden.“

Neben den User*innen tragen auch Medien zu der Stigmatisierung bei. Der 1. Eintrag, wenn man „Anne Wünsche #Abtreibung“ googelt: Ein Beitrag von RTL mit dem Titel »Anne Wünsche kündigt Abtreibung an – Expertin: „Das kann massive Schäden anrichten“«. Der erste Gedanke beim Lesen dieses Titels? Der #Schwangerschaftsabbruch kann massive Schäden anrichten – eines der vielen Narrative, das viel zu häufig und unreflektiert verbreitet wird. Erst während des Lesens wird klar, dass sich die Expertin auf die Kommentare bezieht und nicht auf die Abtreibung. Anne Wünsches Entscheidung wird durch den reißerischen Titel instrumentalisiert, um Klicks zu generieren und Abtreibungen in ein schlechtes Licht zu rücken.

Die Situation von @anne_wuensche ist die von vielen ungewollt Schwangeren täglich. Wir wünschen uns, dass ein Abbruch nicht mehr verurteilt wird und Betroffene sich für ihre Entscheidung nicht rechtfertigen müssen. Wir wünschen uns, dass ungewollt Schwangeren mehr Verständnis und Empathie entgegengebracht wird und öffentlich über das Thema gesprochen werden kann (sei es im persönlichen Umfeld oder auf Social Media), ohne mit Hasskommentaren konfrontiert zu werden. Abbrüche sollten als das gesehen werden, was sie sind: Ein medizinischer, alltäglicher Eingriff.

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Immer weniger Ärzt*innen führen einen #Schwangerschaftsabbruch durch. Deshalb gibt es in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, einen Arzt oder eine Ärztin für eine Abtreibung zu finden. Dabei gibt es massive Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen.

Heute möchten wir uns die Millionenstädte Deutschlands anschauen: Auf der offiziellen Liste der Bundesärztekammer finden sich für #Berlin 92, für #Hamburg 38, für München vier und für #Köln ebenfalls lediglich vier Einträge für Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Natürlich gilt es zu bedenken, dass die Städte unterschiedlich groß sind. So ist Hamburg nur halb so groß wie Berlin und verbucht auf der Liste auch etwas weniger als die Hälfte der Einträge gegenüber der Hauptstadt.

Aber selbst wenn man die Einwohner*innenzahl in diese Überlegung mit einbezieht, sollten zumindest die Anzahl der Einträge für #München und Köln sehr viel höher sein. So ist Berlin ungefähr dreimal so groß wie Köln oder München, hat aber mehr als 20-mal so viele Meldestellen.

Die Liste der #Bundesärztekammer spiegelt aber auch nicht ganz die Wahrheit wieder. Die Nennung basiert auf freiwilliger Basis und ist daher alles andere als vollständig. Es ist davon auszugehen, dass es mehr Ärztinnen gibt, die Abtreibungen durchführen. Sie wollen aber nicht auf der Liste stehen. Das kommt daher, dass es dort beispielsweise Abtreibungsgegnerinnen gibt, die vor den Praxen demonstrieren und Patientinnen stören. Diese Gruppen sind beispielsweise in #Bayern größer und engagierter als in Berlin. Daher lassen sich in München vermutlich weniger Ärztinnen auf die offizielle Liste setzen und sind für ungewollt Schwangere schwieriger zu finden. Zudem spiegelt die Anzahl der Einträge auch nicht direkt die Anzahl der Praxen wieder, da Gemeinschaftspraxen mit mehreren Ärzt*innen auf der Liste manchmal mehrfach vertreten sind.

#prochoice #abtreibenistokay Quellen: Liste von Ärzten, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz www.bundesaerztekammer.de/aerzte/versorgung/schwangerschaftsabbruch/ (Stand 10/2022) wikidata.org (Stand 10/2022)

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"Trauer und Schmerz können zu einer #Abtreibung gehören und das ist vollkommen menschlich." Wir möchten den Erfahrungsbericht von Nicola (24) aus #Hamburg veröffentlichen:

"Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch war die bisher schwerste in meinem Leben. Trotz "perfekt liegender" Kupfer-Spirale blickte ich auf einen positiven Schwangerschaftstest. Ich hatte mich zwei Tage zuvor von meinem Partner getrennt und für mich war (...) schnell klar, dass ich diese Entscheidung allein treffen musste. (...)

Ich war immer fest davon ausgegangen, dass wenn ich in so eine Situation kommen würde, mir die Entscheidung für eine Abtreibung nicht schwer fallen würde. Doch als ich auf den positiven Test blickte, wusste ich gar nichts mehr. Zu viele überflutende Emotionen, zu viele fremde Meinungen und vor allem ein Gefühl von Ohnmacht und Einsamkeit.

(...) Ich bin froh über meine Entscheidung und stolz auf den Weg, den ich gegangen bin - doch möchte ich eines klarstellen: Gute Entscheidungen müssen sich nicht immer und zu jeder Zeit gut anfühlen. Ich habe gelitten, ich habe getrauert - und tue es noch, und dennoch habe ich meine Entscheidung an keinem der vergangenen 365 Tage bereut. Trauer und Schmerz können zu einer Abtreibung gehören und das ist vollkommen menschlich. Sie müssen kein Indiz für eine vermeintliche Fehlentscheidung sein! Es können widersprüchliche Gefühle in uns existieren, auch wenn es kognitiv schwer ist dies nachzuvollziehen. Der Leitsatz „Entscheidungen müssen sich gut anfühlen“ trifft vielleicht auf den Kauf von einem neuen Paar Schuhe zu."

In diesem Sinne stimmen wir Nicola zu: Wir wünschen uns einen emphatischen und verständnisvolleren Umgang: Dass wir den #SAB normalisieren und enttabuisieren, indem wir offener darüber sprechen und aufklären. Dass wir offene, gleichberechtigte, transparente Konversationen in Partnerschaften in kritischen Lebensereignissen etablieren und dass es ausreichend Beratungsangebote gibt. #prolife #prochoice

Quelle: Nicola, 24, Hamburg https://wegmit218.de/nicola/ Dieser Erfahrungsbericht ist Teil der "Weg mit 218" Kampagne vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.

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Ein #Schwangerschaftsabbruch kann operativ oder medikamentös durchgeführt werden. In #Deutschland werden mehr als die Hälfte der Abbrüche operativ durchgeführt: 60,9% im Jahr 2022.

Egal ob Operation oder Medikamente - die allermeisten #Schwangerschaftsabbrüche können und werden ambulant durchgeführt, denn der Schwangerschaftsabbruch ist ein sicherer und komplikationsarmer Eingriff.

97,5% aller Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland wurden 2022 ambulant durchgeführt. Diese Zahl bleibt seit Jahren recht konstant. Davon finden die allermeisten (83,3 %) in (gynäkologischen) Praxen und nur ein kleiner Teil im Krankenhaus (14,2 %) statt. Dass Patient*innen für einen Schwangerschaftsabbruch stationär aufgenommen werden, ist eine Ausnahme (2,5 %) und eher für Schwangerschaftsabbrüche in fortgeschritteneren Schwangerschaftswochen relevant.

Es gibt hier allerdings auch regionale Unterschiede, weil die Versorgungslage von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ist. Die Anzahl der Ärztinnen, die Abbrüche durchführen, ist allgemein in Deutschland weniger geworden. Patientinnen können es sich also nicht immer aussuchen, an wen sie sich für ihren Schwangerschaftsabbruch wenden. Zum Beispiel hat #Berlin vergleichsweise viele Ärzt*innen aus niedergelassenen Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Es gibt also keine Notwendigkeit, dass auch Krankenhäuser sich an der Versorgung beteiligen. Und die Statistik bestätigt das: 97,6 % aller Abbrüche finden dort in Praxen statt. Im Gegensatz dazu ist bspw. die Versorgungslage in Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg schwieriger - dort finden über die Hälfte aller Abbrüche in Krankenhäusern statt.

Quellen:

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Immer weniger Ärzt*innen führen #Schwangerschaftsabbrüche durch. Deshalb gibt es in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, einen Arzt oder eine Ärztin für eine #Abtreibung zu finden. In #Hamburg ist es (neben Berlin) noch vergleichsweise einfach eine Ansprechperson oder eine geeignete Praxis zu finden.

Schauen wir einmal in die Liste der Bundesärztekammer. Diese Liste ist die bisher einzige bundesweite Adressensammlung von Ärztinnen, die Abbrüche durchführen. Aktuell sind in Hamburg 38 Adressen gelistet, bei denen man einen #Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen kann. Das bedeutet 38 Adressen für 1,8 Millionen Einwohnerinnen - und geschätzt 943.000 Frauen [1].

Die Anzahl der gelisteten Praxen ist natürlich nur eine Annäherung an die Realität. Vermutlich gibt es in Hamburg mehr Ärztinnen, die Abtreibungen anbieten - sie wollen aber nicht auf der Liste stehen. Das kommt beispielsweise daher, dass es Abtreibungsgegnerinnen gibt, die vor den Praxen demonstrieren und Patientinnen und Personal belästigen. Zudem spiegelt die Anzahl der Einträge auch nicht direkt die Anzahl der Praxen wieder, da Gemeinschaftspraxen mit mehreren Ärztinnen auf der Liste manchmal auch mehrfach vertreten sind.

Trotzdem haben ungewollt Schwangere in Hamburg eine vergleichsweise hohe Chance, eine Praxis oder Klinik zu finden, die in der Nähe ist, oder zu einer Ärztin oder einem Arzt zu gehen, bei dem sie sich wohl fühlen als in anderen Städten und Regionen. Sie haben auch eher die Chance, eine Praxis zu finden, die die gewünschte Methode (operativ oder medikamentös) anbietet.

Anmerkungen: [1] Die Statistik zur Anzahl an Frauen ist eine Annäherung. Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht alle Frauen gebärfähig sind und nicht jede gebärfähige Person eine Frau ist. Statistiken gehen in Deutschland leider immer noch von einem binären Geschlechterbild aus. Es gibt - unseres Wissens nach - keine Statistiken zu der Anzahl der Personen mit Uterus, die dementsprechend von Abtreibungen betroffen sein könnten.

Quellen: Liste von Ärzten, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz (Stand 10/2022) #prochoice

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Lust auf eine Runde Bingo? Dann spielt mit uns eine Runde #Bullshit-Bingo (Edition: Schwangerschaftsabbruch)!

Die Sprüche, die ihr hier findet, lesen wir tagtäglich als Kommentare. Es sind Mythen und Behauptungen unter sachlich korrekten, informativen Beiträgen über den #Schwangerschaftsabbruch. Mehrmals haben wir all diese Sätze in unseren Beiträgen angesprochen.

Wir haben unter unseren Beiträgen Diskussionen mit Menschen geführt, die meinten, uns und euch, unsere Followerinnen, beleidigen zu müssen. Wir haben Mythen wie "Ein Abbruch ist gefährlich!" aufgelöst. Wir haben erläutert, warum nicht jede gebärfähige Person ein Kind möchte. Wir haben erklärt, dass eine Schwangerschaft mit Risiken verbunden sein kann und somit eine Freigabe zur Adoption nach der Austragung nicht für jeden eine Lösung bei einer ungewollten Schwangerschaft ist. Wir haben dargestellt, wie sicher #Verhütungsmittel sind, dass Fehler bei der Anwendung dieser und somit auch ungewollte Schwangerschaften passieren. Wir sind uns alle einig, dass Sex nicht nur der Fortpflanzung dient. Wir haben mehr als häufig erklärt, dass es kein "Post-Abortion-Syndrom" gibt und der Abbruch selbst nicht automatisch zu Depressionen führt. Wir haben noch häufiger darauf hingewiesen, dass die Versorgungslage in Deutschland in vielen Regionen kritisch ist und es NICHT genug Ärztinnen gibt, die einen Abbruch durchführen.

Und jetzt ihr! Welche dieser Sätze habt ihr schon einmal unter Beiträgen gelesen oder vielleicht auch in persönlichen Gesprächen an den Kopf geworfen bekommen? Welchen Spruch könnt ihr nicht mehr hören?

Kommentiert gerne mit BINGO oder spielt mit der Vorlage aus unserer Story/unseren Highlights und verlinkt uns dann in euren Storys.

#prochoice #abortionishealthcare #abtreibenistokay

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Im Jahr 2022 fanden in Deutschland 103.927 #Schwangerschaftsabbrüche (#SAB) statt. Dabei lag der Großteil dieser Abbrüche in den ersten Wochen: 97 % aller Schwangerschaftsabbrüche wurden vor der 14. Schwangerschaftswoche (SSW) durchgeführt. Der Zeitpunkt wird in SSW seit der letzten Regel (p.m) angegeben:

9,8 % aller SAB unter der 7. SSW 32,8 % in der 7. und 8. SSW 33,6 % in der 9. und 10. SSW 20,8 % zwischen der 11. und 13. SSW 1,1 % zwischen der 14. und 17. SSW 0,7 % zwischen der 18. und 20. SSW 0,5 % zwischen der 21. und 23. SSW 0,7 % ab der 24. SSW

Wenn es um einen Schwangerschaftsabbruch geht, haben viele Menschen im ersten Moment ein Bild einer Schwangeren mit fortgeschrittenem Schwangerschaftsbauch im Kopf. Auch in den Medien werden Artikel zum Thema Schwangerschaftsabbruch gerne solche Bilder hinzugefügt. Dabei sieht die Realität ganz anders aus, wie die Statistik zeigt. Abbrüche in fortgeschrittenen Schwangerschaftswochen sind eine Seltenheit - und finden auch nur mit medizinischer Indikation (bei Lebensgefahr oder Gesundheitsgefährdung der schwangeren Person oder aufgrund von fetalen Fehlbildungen) statt.

Quellen:

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TW: Su1zid „#Schwangerschaftsabbrüche machen depressiv!“ ist wahrscheinlich einer der am häufigsten verbreitete Mythos durch Abtreibungsgegner*innen. Es wird von einem #PostAbortionSyndrom gesprochen, welches nicht im Klassifikationssystem med. Diagnosen wie bspw. dem ICD-10 existiert. Wichtiger Fakt: Das Risiko einer psychischen Belastung nach dem Eingriff erhöht sich durch die Stigmatisierung und Kriminalisierung, nicht durch den med. Eingriff.

Dies zeigt eine neue Studie der University of Pennsylvania: Sie untersuchte von 1974 -2016 Suizide bei jungen Frauen* [1] in den USA und konzentrierte sich dabei auf einen möglichen Zusammenhang zwischen so genannten TRAP-Gesetzen (Targeted Regulation of Abortion Providers) und Suiziden. TRAP-Gesetze beziehen sich dabei nicht auf die Patientinnen selbst, sondern auf die lokale Gesundheitsversorgung und führen z.B. dazu, dass sich Einrichtungen, in denen Abtreibungen durchgeführt werden, in der Nähe eines KH oder in direkter Verbindung zu einem befinden müssen.

Die Forschenden fanden heraus, dass zwischen 1974 und 2016 21 Staaten mind. 1x die TRAP-Gesetze und so auch den Zugang zu Abbrüchen verschärften. In diesen 21 Staaten stieg die Suizidrate von Frauen in gebärfähigem Alter (20 – 34 J.) in den Jahren, in denen die Gesetze verschärft wurden, durchschnittlich um 5,81 Prozent in Vergleich zu den vorherigen Jahren an, als die Verschärfungen noch nicht existierten. Bei älteren Frauen (45 – 64 J.) konnte dieser Anstieg nicht verzeichnet werden, wodurch sich der Zusammenhang zwischen der Suizidrate bei gebärfähigen Frauen und den Verschärfungen verhärtet.

Es zeigt, wie wichtig ein sicherer, legaler und barrierefreier Zugang zu Abtreibungen ist.

#prochoice Quellen: JAMA Psychiatry (2023). Association Between State-Level Access to Reproductive Care and Suicide Rates Among Women of Reproductive Age in the United States. [online: Anmerkung: [1] Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht alle Frauen gebärfähig sind und nicht jede gebärfähige Person eine Frau ist. Viele wissenschaftliche Studien gehen leider immer noch von einem binären Geschlechterbild aus, so wie es auch in dieser Studie leider der Fall ist.

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Mythos: "Medikamente für einen Abbruch sind gefährlich!"

Die für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch notwendigen Medikamente heißen Mifepriston und Misoprostol. Die Sicherheit und die einfache Handhabung beider Medikamente innerhalb des ersten Trimesters sind durch viele Studien belegt. In vielen Ländern, in denen ein Abbruch stark eingeschränkt oder sogar verboten ist, bieten die Medikamente ungewollt Schwangeren die Möglichkeit, einen Abbruch (allein oder durch telemedizinische Hilfe) zuhause durchzuführen. Und dennoch hält sich der Mythos hartnäckig, die Medikamente seien gefährlich und würden eine signifikante Anzahl von Toten und schwerwiegende Nebenwirkungen verursachen. Um dies zu widerlegen, kann man Mifepriston (weniger als eine Toter auf 100.000 Nutzungen/Sterblichkeit von 0,000063%) einmal mit anderen handelsüblichen Medikamenten vergleichen:

  • Auf 100.000 Nutzungen von Viagra kommen vier bis fünf Tote (0,004% - 0,005%). Pfizer spricht von 23 Millionen Personen mit Penis weltweit, die Viagra nutzen, und mehr als einer Milliarde Verschreibungen von Viagra.
  • Auf 100.000 Nutzungen von Penicilin kommt eine Toter durch einen anaphylaktischen Schock.
  • 150 Tote allein in den USA stehen mit Paracetamol jährlich in Verbindung, meistens durch eine Überdosis und damit einhergehendem Leberversagen. Für Aspirin sind die Zahlen zwar schon älter, jedoch hingen in den USA 2003 59 Todesfälle damit zusammen. Das ergibt bei knapp 330 Millionen US-Einwohnerinnen zwar ebenfalls weniger als einen Tote*n auf 100.000 Nutzungen (0,000045% bei Paracetamol, 0,000018% bei Aspirin), allerdings sind beide Medikamente in den USA bspw. in großen Mengen frei verkäuflich in jedem Supermarkt erhältlich und die Überdosen geschehen oft versehntlich, da zu wenig auf die teils lebensbedrohlichen Nebenwirkungen aufmerksam gemacht wird.

Natürlich ist es wichtig, über alle möglichen Nebenwirkungen und Komplikationen eines Medikaments vor dem Verschreiben aufzuklären und darüber, wie man sich im Notfall verhält. Aber warum sind Paracetamol und Aspirin in vielen Ländern frei erhältlich und warum wird Viagra für Menschen mit Penis ohne Probleme so häufig verschrieben, während Medikamente für einen medikamentösen Abbruch so stark reguliert und verteufelt werden?

Quellen:

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"Wenn eine Frau selbst 'schuld' ist an der ungewollten Schwangerschaft, wird sie dafür geächtet. Als würde nicht jedes Krankenhaus kommentarlos Leute mit Knochenbrüchen behandeln, die es am Wochenende im Suff für eine gute Idee gehalten haben, irgendwo runterzuspringen."

"Ich war selbst letztes Jahr ungewollt schwanger, obwohl ich mit der Kupferkette verhütet habe. Ich bin sehr offen damit umgegangen dass bei mir eine Abtreibung ansteht. Meine Mutter meinte dann, 'Nicht dass die denken, ihr wärt zu blöd zum Verhüten.' Ich fand die Aussage total heftig weil sie ja bedeutet: Wenn eine Frau selbst 'schuld' ist an der ungewollten Schwangerschaft, wird sie dafür geächtet.\ Als würde nicht jedes Krankenhaus kommentarlos Leute mit Knochenbrüchen behandeln, die es am Wochenende im Suff für eine gute Idee gehalten haben, irgendwo runterzuspringen."

Dieser Erfahrungsbericht hat uns über Instagram erreicht. In der Tat werden viele Menschen, die einen #Schwangerschaftsabbruch hatten oder durchführen möchten, mit unsinnigen Sprüchen konfrontiert. Auch in den Kommentarspalten der Sozialen Medien liest man mindestens einmal den Kommentar "verhütet doch einfach mal", wenn es um Schwangerschaftsabbrüche geht. Es ist schade, dass sich betroffene Personen das anhören müssen, weil es erstens niemanden etwas angeht, ob sie verhütet haben, und es zweitens Verhütung kein Allheilmittel ist: Kein Verhütungsmittel verhütet zu 100% sicher. Daneben haben Verhütungsmittel Nebenwirkungen, kosten Geld und sind nicht für alle schnell und einfach verfügbar.

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch ist nicht zu bewerten und individuell begründet. Du hast ein Anrecht auf angemessene und respektvolle medizinische Behandlung, egal ob du verhütet hast oder nicht.

Wir wünschen uns daher, dass wir als Mitmenschen in Bezug auf Abtreibungen verständnisvoller miteinander umgehen und mit den Schuldzuweisungen aufzuhören. Sollten uns die Ursachen und Gründe als Außenstehende überhaupt etwas angehen?

Quellen:

Anonym, Instagram

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Wie weit muss man für einen Schwangerschaftsabbruch fahren? (Siegen)

In der Fachzeitschrift „Frauenarzt“ wurde behauptet, dass es keinen Versorgungsengpass bei einem Schwangerschaftsabbruch gäbe. Dies stimmt nicht. @‌doctorsforchoicegermany berichtete bereits darüber und reagierte mit einem Leserbrief. Wir wollen uns der Thematik mit Zahlen und Fakten annähern.

Laut Krankenversicherung sind ein einstündiger Weg beziehungsweise 60 Kilometer zu einer fachärztlichen Praxis für Patient*innen zumutbar - also auch, um eine ungewollte Schwangerschaft abzutreiben. Dabei wird jedoch die Realität der ungewollt Schwangeren gänzlich missachtet: Ungewollt Schwangere dürfen nach einem operativen Abbruch nicht allein Auto fahren und nicht jede*r hat überhaupt ein Auto. Der ÖPNV ist häufig schlecht ausgebaut und nicht immer zuverlässig. Dass die Operationen häufig morgens früh stattfinden, erschwert eine Anreise per ÖPNV umso mehr.  Wie sieht also die Realität aus? Schauen wir uns mal ein Beispiel an:

Lina, 26, Studentin, wohnt in Siegen, einer Universitätsstadt mit über 100.000 Einwohner*innen. Siegen selbst hat offiziell laut der Liste der Bundesärztekammer und den Nachforschungen von Correctiv keine Praxis und keine öffentliche Klinik, in denen Abbrüche durchgeführt werden. Das nächstmögliche Krankenhaus, welches Abbrüche nach allen drei Indikationen anbietet, ist im 69 Kilometer entfernten Wetzlar. Bei guter Verkehrslage könnte Lina, falls sie jemanden findet, der*die sie fährt, in 51 Minuten dort sein. Die nächste Praxis von Siegen aus, in der sowohl operativ als auch medikamentös abgebrochen wird, liegt in Wiesbaden – 121 Kilometer und knapp 1:45 Stunden mit dem Auto entfernt. Würde Lina jedoch auf den ÖPNV angewiesen sein, bräuchte sie vom Siegener Hauptbahnhof zum Krankenhaus nach Wetzlar je nach Verbindung morgens mit einem Umstieg zwischen einer und eineinhalb Stunden. Nach Wiesbaden zur Praxis bräuchte sie mit dem ÖPNV knapp 2:39 Stunden mit zweimaligem Umstieg.

Was denkt ihr? Sind diese Wege wirklich zumutbar? Sieht so eine ausreichende Versorgungslage aus? Was könnten alltägliche Probleme sein, die eine solche Anfahrt verhindern?

Quellen:

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Umfrage zur Versorgungslage in Thüringen

Laut des §13 Abschnitt 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes müssen die Bundesländer Deutschlands „ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicher[stellen]“. Es gleicht einer grotesken Komödie, dass viele Landesregierungen trotz des Gesetzes keine Kenntnisse darüber haben, an welchen Kliniken in ihren Ländern ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird. Dies ist beispielsweise in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Fall.

Auf öffentliche Anfragen reagieren die öffentlichen Kliniken dieser Bundesländer trotz Streichung des §219a sehr zurückhaltend oder gar nicht. Eine MDR-Anfrage an 54 öffentliche Kliniken in den drei Bundesländern verlief zäh: Die Mehrheit antwortete erst nach mehrmaliger Aufforderung, sechs Kliniken verweigerten die Auskunft, zehn Kliniken reagierten gar nicht. Von den Kliniken, die angaben, einen Abbruch durchzuführen, beantworteten nur ein Drittel weitere Fragen zu bspw. den angewandten Methoden und nach welchen Kriterien sie abtreiben. Der Grund für die dürftige Antwortbereitschaft: die Anfeindungen und die Stigmatisierungen durch Abtreibungsgegner*innen, so der Bundesverband der Gynäkolog*innen.

Bereits 2021 befragten Correctiv, Frag den Staat und der MDR öffentliche Kliniken hinsichtlich Schwangerschaftsabbrüchen, dort antwortete nur die Hälfte der Kliniken in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Nach der Streichung von §219a fragte der MDR noch einmal bei allen öffentlichen Kliniken, die nicht geantwortet hatten, und auch bei allen privaten Kliniken in Sachsen-Anhalt und Thüringen mit einer gynäkologischen Fachabteilung an. Für Sachsen konnte die Versorgungslage mithilfe eines Krankenhausregisters ermittelt werden, wonach 41 Kliniken einen Abbruch durchführen.

Wie sieht die Lage also konkret für die einzelnen Länder aus?\ In Thüringen reagierten von 23 angefragten Kliniken mit einer gynäkologischen Fachabteilung 21. Davon bieten 15 Kliniken eine Abtreibung an, vier Kliniken nannten die christliche Ausrichtung ihrer Klinik als Grund dafür, dass sie keine Abbrüche anbieten. Eine Klinik führt nur in Ausnahmen bei einer medizinischen Indikation einen Abbruch durch und eine weitere kann aufgrund eines chefärztlichen Wechsels vorübergehend keine Abbrüche mehr anbieten. Zwei Kliniken antworteten nicht.

Die Zahlen aus Sachsen-Anhalt stellten wir euch bereits vor.

Quellen:

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Zitat Ellie Langford

Der Schwangerschaftsabbruch ist seit Jahrzehnten politisch und emotional aufgeladen. Abtreibungsgegner*innen versuchen, Falschinformationen über Abbrüche zu verbreiten. In den letzten Jahren wurde auch immer mehr Social Media als „rechtsfreier“ Raum für die Verbreitung von Falschinformationen genutzt.

Durch die Gefährdung der reproduktiven Gesetze in den USA scheinen Abtreibungsgegner*innen auch dort vermehrt Falschinformationen zu verbreiten. NARAL Pro Choice America untersucht seit 2021, wie sich Falschinformationen in 9 spanischsprachigen Facebook-Gruppen verbreiten.

Es wurde herausgefunden, dass

  • spanischsprachige Artikel über das Abtreibungsgeschehen in den USA stark pro-life und religiös aufgeladen sind.
  • spanischsprachige Pro-Life-Influencer*innen auf Facebook die gleichen Inhalte und Falschinformationen wie englischsprachige Pro-Life-Influencer*innen teilen und gleiche Grafiken und Bilder nutzen.
  • spanischsprachige politische Werbung 2020 kaum das Thema Abtreibung beinhaltete und wenn doch, sie die Demokraten in den USA als „extrem“ darstellte und durch Falschinformationen bewusst versuchte, Panik vor allem in Hinblick auf Spätabbrüche zu verbreiten.
  • wiederholt und bewusst medizinische Falschinformationen geteilt wurden, ohne dass Facebook etwas dagegen unternahm.

Auf Anfrage antwortete Facebook lediglich, dass sie „nur“ 35.000 Personen hätten, die täglich daran arbeiten, Falschinformationen zu beseitigen.

Am 2. Mai veröffentlichte das Magazin "Politico“ einen Urteilsentwurf des Richters Samuel Alito, in dem das damalige amerikanische Abtreibungsgesetz in Frage gestellt wurde. Seitdem ist auch ein Anstieg von mehreren zehntausenden Falschinformationen auf anderen Plattformen wie Twitter, YouTube, Telegram und TikTok zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist gefährlich, da junge Leute ohne Gegenprüfung auf Social Media mit (Falsch-)Informationen in Kontakt kommen. Die Autorin Ellie Langford fasst zusammen: „Wenn es um die Gesundheitsfürsorge und die Sicherheit jeder*s Einzelnen geht, bergen die Falschinformationen der Abtreibungsgegner*innen natürlich die Gefahr einer unmittelbaren Schädigung.“

Quellen:

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Europa-Vergleich: Gesetzliche Wartefristen

In vielen europäischen Ländern ist ein Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der ungewollt schwangeren Person oder wegen sozioökonomischer, kriminologischer und/oder medizinischer Gründe erlaubt oder wird strafrechtlich nicht verfolgt. Dennoch ist der Zugang nicht immer barrierefrei.

Eine der Barrieren kann die gesetzlich verpflichtende Wartefrist zwischen einem notwendigen Beratungsgespräch (bei einer staatlichen anerkannten Beratungsstelle) oder dem offiziellen Antrag auf einen Schwangerschaftsabbruch und dem Eingriff selbst sein.

Gesetzliche Wartefristen gibt es in folgenden europäischen Ländern: Albanien, Belgien, Deutschland, Georgien, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Portugal, Russland, der Slowakei, Spanien und Ungarn.

In Italien beträgt die Wartefrist bspw. sieben Tage, in Deutschland oder Spanien drei. Eine kürzere Frist von zwei Tagen haben Georgien und die Slowakei.

Warum sind diese Wartefristen aber eine Barriere?\ Da man in diesen Ländern nur bis zu einer bestimmten Schwangerschaftswoche (SSW) abtreiben darf, können diese Wartefristen zwischen einer notwendigen Beratung oder dem offiziellen Antrag auf eine Abbruch und dem Eingriff selbst einen rechtzeitigen Zugang zu diesem verhindern. Zumindest ist man sich in Albanien und Russland dieser Problematik bewusst, sodass in solchen Fällen die 7-tägige Frist auf 2 Tage verringert werden kann. Ist der gesetzlich festgelegte Zeitpunkt überschritten, bis zu welchem abgetrieben werden darf, müssen ungewollt Schwangere z.B. kostspielig und zeitintensiv in andere Länder reisen, in denen auch in höheren SSW Abtreibungen erlaubt sind, oder einen Abbruch medikamentös zu Hause durchführen (was nicht allen Ländern legal ist).

Die Wartefrist schränkt außerdem die Rechte der ungewollt Schwangeren und die freie Wahl für oder gegen einen Abbruch ein und wird als bevormundend wahrgenommen. Verschiedene Studien zeigen, dass die Mehrzahl von ungewollt Schwangeren bereits mit dem Wissen über eine ungewollte Schwangerschaft sicher in der Entscheidung ist und keine Wartefrist benötigt bzw. die Frist die Entscheidung nicht ändert. Auch die WHO kritisiert schon lange die gesetzlichen Wartefristen, da ihre medizinische Notwendigkeit nicht nachvollziehbar sei.

Quellen:

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"Google Trends" Suche: Pille Danach

Man kann sich bei “Google Trends” anschauen, welche Suchbegriffe wann und wie häufig verwendet werden. Wir haben nach dem Suchbegriff "Pille danach" gefiltert und folgende zeitliche Verlaufskurve erhalten.

Die Kurve zeigt an, wie häufig der Begriff "Pille danach" in der Google-Suchmaschine seit Beginn der Aufzeichnungen (01.01.2004 - 01.09.2022) eingegeben wurde.

Man sieht: zwischen 2004 und 2011 waren die Anfragen recht konstant. In den Jahren danach stiegen sie etwas an und waren seitdem erneut auf einem recht konstanten Niveau. Doch eine Ausnahme gibt es: im März 2015 gab es eine starke Zunahme der Suchanfragen. Fällt euch ein, was da passiert sein könnte?

Lösung:\ Seit März 2015 gibt es die "Pille danach" in Deutschland ohne Rezept in allen Apotheken zu kaufen. Damals wurde viel über die Freigabe diskutiert. Vielleicht erinnern sich einige von euch noch an die Aussage von Jens Spahn, der mit „Es geht hier doch nicht um Smarties“ vor dem Vorhaben warnte. Zurecht haben sich viele an dieser Aussage gestört, weil sie impliziert, dass Frauen und gebärfähige Menschen nicht in der Lage wären, informierte Entscheidungen zu treffen und verantwortungsvoll mit ihrem eigenen Körper umzugehen. Zum Glück wurde sich letztendlich im März 2015 für die Rezeptfreiheit entschieden. Nun ist da Medikament einfacher und schneller erhältlich. Zeit spielt hinsichtlich der Wirksamkeit eine wichtige Rolle: je früher das Präparat eingenommen wird, desto höher ist die mögliche Wirksamkeit.

Quellen:

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„In Internetforen ist die Stimmung sehr feindlich: »Mörderin, näh' doch dein Loch zu«, solche grauenhaften Dinge müssen Hilfesuchende da lesen.“

Ein Schwangerschaftsabbruch wird heutzutage immer noch kriminalisiert und stark stigmatisiert. Dies zeigt sich im privaten Leben, im medizinischen Kontext oder auch im Internet. In einem Artikel der „Zeit“ beschreibt Kirsten, 55, ihre Online-Erfahrung: „In Internetforen ist die Stimmung sehr feindlich: »Mörderin, näh' doch dein Loch zu«, solche grauenhaften Dinge müssen Hilfesuchende da lesen.“ Verletzende Kommentare, wie Kirsten sie lesen musste, treffen jeden Tag viele Menschen. Auch Initiativen und Vereine mit Kampagnen wie unsere, die online über Abtreibungen informieren, werden angegriffen. Unter unseren Posts fallen immer wieder Begriffe wie „Kindsmörder“, "Mord", "töten" und jüngst wünschte uns jemand den Tod durch das „Fallbeil“.

Dürfen Menschen ohne Konsequenzen im Internet solche Dinge äußern und solche Bezeichnungen für andere Menschen straffrei verwenden? Die Antwort ist eindeutig: NEIN! Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!\ Niemand muss Bedrohungen (strafbar nach §241 StGB), Beleidigungen (strafbar nach §185 StGB), üble Nachrede (strafbar nach §186 StGB) und Verleumdung (strafbar nach §187 StGB) ertragen, auch nicht im Internet. Straftaten können immer von Betroffenen angezeigt werden, egal ob sie online oder von Angesicht zu Angesicht begangen werden.

Falls du von digitaler Gewalt betroffen bist und beleidigt wurdest, Hassnachrichten bekommen hast oder dir der Tod gewünscht wurde, kannst du dich an @hateaidorg wenden. HateAid ist die erste Beratungsstelle Deutschlands, welche ausschließlich Betroffenen von digitaler Gewalt hilft. Sie sind beratend tätig und geben Tipps, wie man gegen Hass und Gewalt im Internet vorgehen kann. Sie prüfen, ob eine Anzeige und ein Gerichtsverfahren sinnvoll sind, können dabei helfen, die Prozesskosten zu finanzieren und stehen dir beim strafrechtlichen Prozess zur Seite. Präventiv klären sie die Öffentlichkeit und die Politik über digitale Gewalt auf. Warum sie all das tun? Sie wollen die Demokratie und die Meinungsvielfalt stärken. Eine gesunde Demokratie, so HateAid, kann nur funktionieren, wenn sich alle im Netz sicher fühlen, um an öffentlichen Diskursen teilzunehmen.

Quellen:

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Seit der Streichung von §219a: gibt es nun mehr Meldestellen und Ärzt*innen auf der Liste der Bundesärztekammer?

2019 beschloss die Regierung, als Antwort auf die schlechte Versorgungslage vielerorts in Deutschland eine Liste mit Praxen zu erstellen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das Problem: Die Eintragung ist freiwillig. Viele Ärzt*innen empfinden die Liste als Einladung für Abtreibungsgegner*innen, sich vor ihren Praxen zu mobilisieren, sie zu bedrohen und zu belästigen.

Im August 2021 errechneten wir, dass von damals 1.100 Meldestellen (2. Quartal 2021), die Abbrüche durchführten, deutschlandweit nur 360 Praxen – also nur jede dritte – auf der Liste der Bundesärztekammer zu finden waren [1].

Seit dieser Berechnung hat sich im Gesetz bezüglich Abtreibungen etwas geändert: Im Juli 2022 trat die Streichung des §219a in Kraft. Auch wenn dies ein wichtiger Meilenstein war, reicht die Streichung des „Werbe“verbots nicht. Aus vielen Richtungen heißt es, die Streichung von §219a genüge, Ärzt*innen können nun gefahrlos auf ihren Webseiten und in Praxen über Abtreibungen informieren und sich auf die Liste setzen lassen. Natürlich können wir nicht alle Praxen und Webseiten überprüfen, um zu sehen, ob sich tatsächlich etwas geändert hat. Aber wir können die Liste der Bundesärztekammer zur Hand nehmen.

Die Zahlen zeigen: Ärzt*innen fühlen sich offensichtlich nicht ausreichend geschützt, um sich allesamt auf die Liste setzen zu lassen. Trotz Streichung des §219a. Folglich bleibt die Liste weiterhin unvollständig.

Insgesamt stieg die Zahl der Meldestellen im Laufe des Jahres 2022 minimal auf 1.106 (3. Quartal 2022). Auf der Liste der Bundesärztekammer finden sich neun Einträge mehr, also insgesamt 369 (Stand 5.12.2022). Erfreulich, aber kein deutlicher Anstieg! Das könnte u.a. daran liegen, dass es unabhängig von der Gesetzeslage Mahnwachen (Ende September bspw. in Pforzheim, November & Dezember in Dortmund) und Drohungen durch Abtreibungsgegner*innen gibt, vor denen auch die Streichung des §219a nicht schützt.

Es wird deutlich, dass es mehr als nur die Streichung braucht. Es braucht den Schutz von ungewollt Schwangeren, von Ärzt*innen, die Abtreibungen durchführen und von beratenden und medizinischen Mitarbeiter*innen! Es braucht Maßnahmen gegen Belästigungen und Drohungen durch Abtreibungsgegner*innen! Es braucht die reale Sicherstellung der Versorgungslage allerorts, wie sie im Schwangerschaftskonfliktgesetz festgeschrieben steht! Es braucht so viel mehr, als nur die Streichung des §219a!

[1] Es gibt keine systematische Erhebung von Praxen und Kliniken, die Abbrüche anbieten. Eine Annäherung kann nur indirekt über sogenannte "Meldestellen" erfolgen, welche das Statistische Bundesamt seit Ende 2018 systematisch erfasst: Es ist zu beachten, dass die Zahl der Meldestellen von Quartal zu Quartal schwankt und auch keine Rückschlüsse auf Arztpraxen beziehungsweise Kliniken mit Abbrüchen zulässt. Zum einen sind auch Meldestellen mit Fehlmeldungen (keine Abbrüche im Quartal) enthalten, zum anderen melden zentrale ambulante OP-Praxen hier zum Beispiel für mehrere Arztpraxen mit.

Quellen:

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FAQ: Warum meinen "bis zur 12. SSW p.c." und "bis zur 14. SSW p.m." das gleiche?

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach §218 erlaubt bzw. wird nicht strafrechtlich verfolgt, wenn es eine medizinische oder kriminologische Indikation gibt oder nach der Beratungsregelung abgetrieben wird. Sowohl bei der kriminologischen Indikation als auch bei der Beratungsregelung gibt es eine zeitliche Frist, bis zu welcher Schwangerschaftswoche (SSW) ein Abbruch erfolgen darf. Manche sprechen von 12, andere von 14 Wochen. Was ist nun richtig?

Die Antwort: Beides. Der Grund für die unterschiedlichen Angaben ist, dass es zwei Möglichkeiten gibt, die Dauer einer Schwangerschaft zu berechnen: nach dem 1. Tag der letzten Menstruation (p.m.=post menstruationem) oder nach der Befruchtung (p.c.=post conceptionem).

Während im §218 StGB steht, dass seit der Befruchtung nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein dürfen, rechnet man in der Medizin immer ab dem ersten Tag der letzten Menstruation. Der Eisprung - und damit die mögliche Befruchtung - findet ungefähr zwei Wochen nach der letzten Menstruation statt, falls (!) der Zyklus regelmäßig ist. Wann die Befruchtung aber genau stattgefunden hat, wissen viele nicht. Die Menstruation hingegen schon. Das Gesetz rechnet jedoch mit genau zwei Wochen, wodurch sich ergibt: 14 Wochen (ab dem ersten Tag der Periode) - 2 Wochen = 12 Wochen (nach der Befruchtung). 12. SSW p.c. und 14. SSW p.m. bedeuten also das Gleiche - das eine ist nur die juristische und das andere die medizinische Zählweise.

Quellen:

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Baden-Württemberg: 14 Ärzt*innen für 5,5 Millionen Frauen

Immer weniger Ärzt*innen führen Schwangerschaftsabbrüche durch. Deshalb gibt es in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, einen Arzt oder eine Ärztin für eine Abtreibung zu finden. Dabei sind manche Regionen schwerer betroffen als andere.

Wir wollen dafür einmal in die Liste der Bundesärztekammer [1] schauen. Diese Liste ist die bisher einzige bundesweite Adressensammlung von Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen. Aktuell sind in ganz Baden-Württemberg nur 14 Adressen gelistet, bei denen man einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen kann.

Auf 11 Millionen Einwohner*innen - und geschätzt 5,5 Millionen Frauen [2] - kommen also ganze 14 Anlaufstellen für Schwangerschaftsabbrüche.

Bisher sieht die Bundesregierung von Baden-Württemberg scheinbar keinen Handlungsbedarf. Dabei steht im Schwangerschaftskonfliktgesetz (§ 13 SchKG) ganz klar, dass es Aufgabe der Bundesländer sei, eine ausreichende Versorgung von Beratungsstellen und ärztlicher Einrichtungen sicherzustellen. Leider steht dort allerdings nicht weiter definiert, was unter "ausreichend" zu verstehen ist. Pro-Choice-Verbände, Aktivist*innen und Gesundheitspersonal fordern daher andere bzw. verbindlichere Regeln zur Sicherstellung der Versorgungslage.

Anmerkungen:\ [1] Die Zahlen aus der Liste der Bundesärztekammer sind nur eine Annäherung. Die Aufnahme in die Liste basiert auf freiwilliger Basis; die Liste ist daher alles andere als vollständig. Es ist davon auszugehen, dass es in Baden-Württemberg ein paar mehr Ärzt*innen gibt, die Abtreibungen durchführen. Sie wollen aber nicht auf der Liste stehen. Das kommt daher, weil es dort beispielsweise Abtreibungsgegner*innen gibt, die vor den Praxen demonstrieren und Patientinnen stören.Zudem spiegelt die Anzahl der Einträge auch nicht direkt die Anzahl der Praxen wieder, da Gemeinschaftspraxen mit mehreren Ärztinnen auf der Liste manchmal auch mehrfach vertreten sind.\ [2] Die Statistik zur Anzahl an Frauen ist eine Annäherung. Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht alle Frauen gebärfähig sind, und nicht jede gebärfähige Person eine Frau ist. Statistiken gehen in Deutschland leider immer noch von einem binären Geschlechterbild aus. Es gibt - unseres Wissens nach - keine Statistiken zu der Anzahl an Personen mit Uterus, die dementsprechend von Abtreibungen betroffen sein könnten.

Quellen:

Liste von Ärzten, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz www.bundesaerztekammer.de/aerzte/versorgung/schwangerschaftsabbruch/ (Stand 08/2022)

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Feministischer Kampftag 2023

Heute findet zum 102. Mal der feministische Kampftag statt. Zwar gingen Frauen bereits 1911 in Deutschland auf die Straßen und demonstrierten für ihre Rechte, seit 1921 wird der Tag in Deutschland jedoch am 8. März begangen - in Andenken an die Rolle der Frauen, die in der russischen Februarrevolution als erste am 8. März 1917 in Petrograd auf die Straße gingen. 1977 erklärten auch die Vereinigten Nationen den 8. März als Tag, an dem für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung eingestanden wird. Wofür stehen wir als Kampagne (nicht nur) heute explizit ein?

  • Wir stehen für die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung ein!
  • Wir stehen für reproduktive Gesundheit und Rechte ein!
  • Wir stehen für eine inklusive sexuelle Bildung ein, die alle Geschlechteridentitäten berücksichtigt!
  • Wir stehen für den barrierefreien Zugang zu medizinisch korrekten Informationen über Schwangerschaftsabbrüche ein! Dazu brauchen wir mehr Schutz von Ärzt*innen, die Abtreibungen durchführen, von anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ihrem Personal sowie von Personen, die in diesen Praxen und Beratungsstellen Hilfe suchen.
  • Wir stehen für einen unkomplizierten und sicheren Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen  für jede*n ein! Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland laut dem § 218 noch immer strafbar und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafrechtlich verfolgt.
  • Wir stehen für eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein!

Der Kampf um körperliche Selbstbestimmung dauert schon so lange an. Bereits 1924 schrieben Demonstrierende „§ 218 Hinweg mit dem Schandparagraphen!“ auf Plakate und forderten: „Nieder mit dem Abtreibungsparagraphen!“. Und auch heute, beinah hundert Jahre später, fordern wir dies noch immer.

Was forderst DU heute? Wofür stehst DU heute ein?

Quellen:

Quelle: Deutsches Historisches Museum (2018). Kolumne: Heraus zum 8. März! [online: https://www.dhm.de/blog/2018/03/08/kolumne-heraus-zum-8-maerz/ ]

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Stark restriktive Abtreibungsgesetze und Abtreibungsverbote in Europa

Obwohl Abtreibungen in den meisten Ländern Europas (mehr oder weniger beschränkt) gesetzlich erlaubt sind, ist die Lage dennoch problematisch. Einerseits haben in den letzten Jahren einige Länder den Versuch unternommen, den rechtlich gesicherten Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu erschweren oder komplett aufzuheben. Andererseits: Auch wenn Schwangerschaftsabbrüche gesetzlich legal sind oder nicht strafrechtlich verfolgt werden, werden der Eingriff selbst, die ungewollt schwangere Person und medizinisches Personal, das Abbrüche durchführt, teilweise stigmatisiert.

In einigen Ländern gelten stark restriktive Gesetze, die einen Schwangerschaftsabbruch kaum zugänglich machen. Die gesetzlichen Barrieren sind zu hoch und haben zur Folge, dass ungewollt Schwangere weder aus sozioökonomischen Gründen noch aus ihrem persönlichen Wunsch heraus abtreiben dürfen.

Zwei Länder in Europa verbieten Abtreibungen momentan noch komplett: Andorra und Malta. Die maltesische Regierung will nun jedoch eine Gesetzesänderung vorschlagen, die es erlaubt, eine Schwangerschaft abzubrechen, wenn das Leben oder die Gesundheit der*s Schwangeren in Gefahr ist. Drei weitere Länder halten an den innerhalb Europas stärksten restriktiven Abtreibungsgesetzen fest und verschärfen diese teilweise immer weiter: Liechtenstein erlaubt eine Abtreibung nur, wenn das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Person in Gefahr ist oder bei einer kriminologischen Indikation. In Monaco und Polen ist neben diesen Gründen eine schwere fötale Anomalie ein weiterer Grund für einen Abbruch. Zusätzlich zu diesen drei Ländern gelten auch auf den Färöer Inseln (Zugehörigkeit zu Dänemark) und in Gibraltar (Zugehörigkeit zum Vereinigten Königreich) stärkste restriktive Gesetze. Da sie aber einem anderen Land zugehörig sind, werden sie in den Statistiken nicht aufgezählt.

Selbst wenn ungewollt Schwangere in diesen Ländern wegen der erlaubten Gründe theoretisch abtreiben dürften, bedeutet das jedoch nicht, dass sie es auch automatisch können. Viele ungewollt Schwangere in Polen oder auf den Färöer Inseln müssen bspw. in andere Länder reisen, da sie vor Ort keine Ärzt*innen finden, die Abbrüche durchführen. Das ist untragbar und muss sich ändern!

Ungewollt Schwangeren muss überall und zu jeder Zeit ein gesicherter, barrierefreier Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch gewährleistet werden!

Quellen:

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§4 Schwangerschaftskonfliktgesetz: ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen

§ 218 & 219 StGB regeln, unter welchen Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche stattfinden dürfen. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz (kurz SchKG) ist eine Ergänzung dazu und regelt konkretes zur z.B. Schwangerschaftskonfliktberatung, Versorgungssituation und zum Weigerungsrecht. Wir möchten euch das Gesetz kurz vorstellen und einordnen.

In diesem Post geht es um die Aspekte der Versorgungssituation für Beratungsstellen und Schwangerschaftsabbrüche.

So steht in § 3 SchKG z.B., dass die Bundesländer "ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen für die Beratung" sicherstellen müssen, also "für je 40.000 Einwohner mindestens eine Beraterin oder ein Berater vollzeitbeschäftigt" (§ 4 SchKG). Ebenso soll gewährleistet werden, dass Schwangere "in angemessener Entfernung von ihrem Wohnort" zu einer Beratungsstelle kommen, sowie zwischen Einrichtungen "unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung" wählen können. Diese Beratungsstellen müssen staatlich anerkannt sein, um die Beratungsbescheinigung durchzuführen (§ 8 SchKG).

Ein ausreichendes Angebot an "ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen" soll durch die Bundesländer sichergestellt werden (§ 13 SchKG). Hier wird allerdings nicht weiter aufgeschlüsselt, was unter "ausreichend" zu verstehen ist.

Und genau das ist ein Problem: Wie wir bereits in vielen vorherigen Posts gezeigt haben, ist die Anzahl an Ärzt_innen, die Abbrüche durchführen, in den letzten Jahren dramatisch gesunken. Seit 2003 hat sich die Zahl sogar fast halbiert. Man liest Erfahrungsberichte von ungewollt Schwangeren, die mehrere hundert Kilometer zurücklegen müssen, um zu einer Praxis zu gelangen. Aktivist_innen, Vereine wie “Doctors for Choice” und Beratungsstellen warnen schon seit Jahren davor, dass wir bereits jetzt Versorgungslücken haben, die in Zukunft nur noch größer werden. Es wäre also die Aufgabe der Bundesländer, diese Lücken zu schließen. Aber bisher scheinen Initiativen diesbezüglich auszubleiben. Länder wie Bayern betonen sogar regelmäßig, dass die Versorgungssituation ausreichend gewährleistet sei.

Quellen:

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Google-Suchanfragen: was wird zusammen mit "Abtreibung" gegoogelt?

Wenn man bei Google einen Begriff eingibt, dann schlägt die Suchmaschine meistens weitere häufig gestellte Suchanfragen vor.

Was denkt ihr, wird euch an weiteren Suchanfragen vorgeschlagen, wenn ihr den Begriff "Abtreibung" eingebt? Schreibt eure Tipps gerne in die Kommentare und überprüft, ob ihr richtig lagt.

Bei uns werden folgende Suchanfragen ergänzt:

  • Abtreibung Deutschland
  • Abtreibung Berlin
  • Abtreibung Kosten
  • Abtreibung USA
  • Abtreibung bis wann
  • Abtreibung Deutschland bis wann
  • Abtreibung Deutschland legal
  • Abtreibung Berlin Kosten
  • Abtreibung englisch
  • Abtreibung Deutschland wo

Bei den Suchanfragen ist naheliegend, dass sie von Personen stammen, die selbst einen Schwangerschaftsabbruch durchführen möchten oder von Personen, die in ihrem privaten Umfeld ungewollt Schwangere unterstützen möchten und sich deshalb online darüber informieren. Es wird nämlich genau nach Voraussetzungen und allgemeinen Informationen für einen Schwangerschaftsabbruch gegoogelt: Fristen, Kosten, die Suche nach Praxen oder nach Bestimmungen in Abhängigkeit zum Wohnort. Außerdem scheint viel Interesse an den USA vorhanden zu sein, die wahrscheinlich den aktuell politischen Entwicklungen zu dem Thema geschuldet sind.

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass es einen alltäglichen Bedarf an Online-Informationen gibt! Es ist daher umso wichtiger, dass es gute Webseiten gibt, die medizinisch korrekt und leicht verständlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren.

Wenn ihr mehr Infos zu den Themen möchtet, schaut gerne in unseren älteren Beiträgen vorbei. Wir haben zu allen Punkten bereits ausführliche Texte geschrieben.

Wir wissen, dass die Vorschläge von Google teilweise personalisiert sind. Kommt dasselbe heraus, wenn ihr den Begriff googelt? Schreibt es uns gerne in die Kommentare.

Quellen:

Google Suchmaschine

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Vergleich Köln vs Berlin

Immer weniger Ärzt*innen führen Schwangerschaftsabbrüche durch. Deshalb gibt es in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, einen Arzt oder eine Ärztin für eine Abtreibung zu finden. Dabei gibt es massive Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen.

Beim Vergleich zwischen Berlin und Köln wird dies besonders deutlich:

In Berlin stehen auf der offiziellen Liste der Bundesärztekammer 92 Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. In Köln stehen auf der Liste nur vier Ärzt*innen. Berlin ist zwar nur dreimal so groß wie Köln, hat aber mehr als 20-mal so viele Meldestellen wie Köln.

Die Liste der Bundesärztekammer spiegelt aber auch nicht ganz die Wahrheit wieder. Die Nennung basiert auf freiwilliger Basis und ist daher alles andere als vollständig. Es ist davon auszugehen, dass es sowohl in Köln als auch in Berlin ein paar mehr Ärzt*innen gibt, die Abtreibungen vornehmen, aber nicht auf der Liste stehen. Das kommt daher, dass es dort beispielsweise Abtreibungsgegner*innen gibt, die vor den Praxen demonstrieren und Patientinnen stören.Zudem spiegelt die Anzahl der Einträge auch nicht direkt die Anzahl der Praxen wieder, da Gemeinschaftspraxen mit mehreren Ärztinnen auf der Liste manchmal mehrfach vertreten sind.

Quellen:

Liste von Ärzten, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz www.bundesaerztekammer.de/aerzte/versorgung/schwangerschaftsabbruch/ (Stand 10/2022)

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"Das mag hart klingen, aber ein schwarzer Fleck auf einem Monitor, der seit ein paar Wochen existiert, ist für mich noch kein Kind. Ich verstehe den Fötus eher als einen Organismus, der in mich hineinwächst. Das zu verhindern, ist mein gutes Recht. Es ist immer noch mein Körper und mein Leben."

Im Folgenden möchten wir einen Auszug aus einem Erfahrungsbericht von der Studentin Alice (22) veröffentlichen, die einen Schwangerschaftsabbruch hatte:

"(...) Während der ganzen Zeit meiner kurzen Schwangerschaft war ich angespannt und ungeduldig, wollte nur, dass es einfach vorbei ist. Nach vier Wochen Warterei war es endlich so weit. Da war ich schon im dritten Monat. In der Klinik hat der Arzt einen letzten Ultraschall gemacht, ich habe auch hingeschaut. Erkennen konnte ich aber nichts. Ich sah einfach einen schwarzen Fleck.

Das mag hart klingen, aber ein schwarzer Fleck auf einem Monitor, der seit ein paar Wochen existiert, ist für mich noch kein Kind. Ich verstehe den Fötus eher als einen Organismus, der in mich hineinwächst. Das zu verhindern, ist mein gutes Recht. Es ist immer noch mein Körper und mein Leben. Moralische Bedenken hatte ich also nie. Angst machten mir nur die Narkose und mögliche Komplikationen: Was, wenn ich danach nie mehr Kinder bekommen kann?

Unsere Familien wissen von der Abtreibung nichts. Meine Eltern sind nicht gegen Abtreibungen, aber ich hatte einfach nicht das Gefühl, ihre Hilfe zu brauchen. Die Eltern meines Freunds sind sehr religiös und hätten sicherlich ein größeres Problem damit gehabt. Ich bin froh, dass wir diese Entscheidung zusammen, aber unabhängig von unseren Familien getroffen haben. Genauso möchte ich irgendwann, wenn ich so weit bin, ein Kind großziehen: in eigener Verantwortung. (...)"

In diesem Sinne stimmen wir Alice zu: Wir wünschen uns einen emphatischen und verständnisvolleren Umgang mit unseren Mitmenschen. Dass wir den #Schwangerschaftsabbruch in unserer Gesellschaft normalisieren und enttabuisieren, indem wir offener darüber sprechen und aufklären. Dass wir ganz grundsätzlich offene, gleichberechtigte, transparente Konversationen in Partnerschaften in kritischen Lebensereignissen etablieren und dass es ausreichend Beratungsangebote für diejenigen gibt, die Bedarf an Austausch haben.

Quellen:

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Was hat die Väterrechtsbewegung mit dem Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch zu tun?

Obwohl die Entscheidungsmacht für oder gegen einen Abbruch primär bei den ungewollt Schwangeren liegen sollte, fragen Erzeuger immer wieder, ob sie gesetzlich ein Mitspracherecht haben. Für Deutschland verneint dies Prof. Ulrike Lembke, da „es […] ohne Kind [kein Sorgerecht gibt] und das Kind […] laut §1 BGB erst mit der Geburt vorhanden [ist].“

In einigen anderen Ländern wie z.B. Japan wird jedoch die Zustimmung des Erzeugers benötigt, um abzutreiben. Diese Art Forderungen werden weltweit lauter: In den letzten 20 Jahren wuchs die Zahl der Unterstützer*innen der sogenannten Väterrechtsbewegung stetig an. Der Ursprung dieser Bewegung liegt in den 60er Jahren und dem damaligen Anstieg von Scheidungen in den USA. Die Bewegung fordert, dass Erzeuger das Recht auf ein gleichermaßen geteiltes Sorgerecht erhalten.

Generell ist zu befürworten, wenn Erzeuger ebenfalls für Kinder, die durch sie entstanden sind, sorgen möchten. In der Bewegung sehen sich diese jedoch häufig als Oberhaupt der Familie und haben ihrer Logik nach ein natürliches Recht auf das Sorgerecht, welches ihrer Meinung nach nicht verhandelbar ist. Diese Gründe sind kritisch zu sehen, da in ihnen traditionelle Familienbilder und patriarchale Strukturen widergespiegelt werden.

Teile der Bewegung beziehen sich heutzutage in ihren Forderungen auch auf Schwangerschaftsabbrüche: Sie verlangen ein Mitspracherecht des Erzeugers und pochen auf die Notwendigkeit dessen Zustimmung vor einem Abbruch. Auch dies ist zu kritisieren, da durch die Notwendigkeit der Zustimmung einer anderen Person das Recht auf Selbstbestimmung beschnitten wird.

Ein weiterer Teil der Väterrechtsbewegung führt die Forderungen sogar noch weiter: Erzeuger sollen sich vor dem Austragen einer Schwangerschaft von allen Unterhalts- und Sorgerechtsforderungen lösen können. Dies ist deswegen kritikwürdig, da schwangere Personen dadurch womöglich zu einem Abbruch gezwungen werden könnten. In Dänemark und Schweden wurde dieses Konzept in den letzten Jahren bereits mehrmals durch verschiedene politische Parteien unterstützt, allerdings noch nicht im Gesetz verankert.

Was ist eure Meinung zu der Bewegung und den Konzepten? Schreibt uns gerne in die Kommentare!

Quellen:

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FAQ: Was ist mit "Indikation" gemeint?

In unseren Beiträgen sprechen wir immer wieder von #Indikationen. Doch vielleicht fragen sich einige von Euch, was Indikationen sind?

Im medizinischen Bereich meint eine Indikation generell den Grund für den Einsatz einer medizinischen Maßnahme. In unserem Kontext ist der #Schwangerschaftsabbruch eine medizinische Maßnahme.\ Nach dem #§218 StGB gilt ein Abbruch in Deutschland als strafbar, außer die Betroffenen lassen sich durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle (SKBS) beraten (Beratungsregelung) ODER wenn bestimmte Indikationen vorliegen.

Es gibt zwei Indikationen für einen straffreien Abbruch:

  1. Eine medizinische Indikation kann gestellt werden, wenn die schwangere Person in Lebensgefahr ist oder wenn die körperliche oder mentale Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist. Zu dieser Einschätzung können Ärzt*innen auch kommen, wenn der Fötus gesundheitlich beeinträchtigt ist. Ein Abbruch nach medizinischer Indikation ist – anders als nach der Beratungsregel – auch nach der 14. Schwangerschaftswoche möglich.
  2. Die kriminologische Indikation lässt einen Abbruch zu, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch entstanden ist. Dies trifft auch auf alle Schwangeren zu, die vor der Vollendung des 14. Lebensjahres schwanger wurden. Anders als bei der medizinischen Indikation muss sich bei einer Kriminologischen an die gleiche Frist wie bei der Beratungsregel gehalten werden.

Sowohl bei der medizinischen als auch der kriminologischen Indikation gilt keine Beratungspflicht durch eine SKBS, sondern nur ein freiwilliges Angebot. In beiden Fällen wird der Abbruch uneingeschränkt von der Krankenkasse bezahlt.

Genauere Informationen zu den einzelnen Indikationen sowie zur Beratungsregelung findet Ihr auch in unseren älteren Posts (z.B. vom 7., 9. und 10. Juni 2021).

Quellen:

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Welches Abtreibungsgesetz wünscht sich die polnische Bevölkerung?

Das Abtreibungsgesetz in Polen ist stark einschränkend und gleicht einem De-Facto-Verbot. Hinzu kommt, dass es kaum Ärzt*innen gibt, die Abbrüche durchführen.

Im Januar 2023 wurde einer 14-Jährigen nach einer Vergewaltigung durch ihren Onkel eine Abtreibung lange verwehrt, obwohl der Eingriff nach der kriminologischen Indikation in Polen sogar legal ist.\ Aufsehen erregte auch die Verhandlung von Justyna Wydrzyńska, Teil des @aborcyjnydream Teams. Justyna wurde durch den gewalttätigen Ehemann der ungewollt schwangeren Ania wegen „Beihilfe zu einem illegalen Schwangerschaftsabbruch“ angezeigt, nachdem Justyna Ania Abtreibungspillen geschickt hatte. Während der Gerichtsverhandlung am 6. März 2023 kam heraus, dass Ania bei den vorherigen vier Terminen vor Gericht nicht anwesend gewesen war, da ihr Mann die Vorladungen vor Gericht, wo sie als Zeugin aussagen sollte, versteckt und ihre Unterschrift gefälscht hatte.

Die Gerichtsverhandlung spiegelt die konservative Linie der führenden Partei PiS wider  – doch was denkt die polnische Bevölkerung eigentlich über Abtreibungen?

Umfragen zeigen, dass viele Polen*innen nicht (gänzlich) hinter den Entscheidungen der führenden Partei stehen. Im Oktober 2022 befragte bspw. Unitedy Surveys im Auftrag des polnischen Webportals @wirtualnapolska 1.000 Personen:

49,2 % wünschen sich liberalere Gesetze (35,7 % wollen eine Frist bis zur 12. SSW p.c., 13,5 % einen uneingeschränkten Zugang). 12,3 % unterstützen das derzeitige Gesetz (nach kriminologischer Indikation und bei Lebensgefahr der ungewollt Schwangeren), 26,6% wollen eine Rückkehr zu dem Gesetz vor 2020, als eine Abtreibung zusätzlich auch noch bei einer schweren Schädigung des Embryos/Fötus möglich war. 5,4% wünschen sich ein Verbot, 6,6% äußerten sich nicht.

Die Ergebnisse zeigen ähnliche Tendenzen wie Umfragen in den USA: Im Juli 2022 gaben dort 62% der Befragten an, dass Abbrüche gänzlich oder in den meisten Fällen legal sein sollten. Es wird deutlich, dass die konservative und restriktive Einstellung der führenden Partei eines Landes häufig nicht die Einstellung des Volkes widerspiegelt.

Quellen:

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Jeden Tag brechen ca. 260 Menschen in Deutschland eine Schwangerschaft ab.

2021 wurden in Deutschland 94.596 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Bei 365 Tagen im Jahr sind das ca. 260 Abbrüche pro Tag. Das entspricht einem Schwangerschaftsabbruch alle sechs Minuten.

Unsere Gesellschaft sollte aufhören so zu tun, als sei ein Schwangerschaftsabbruch ein seltener, abnormaler Eingriff. Die Statistik beweist deutlich das Gegenteil. Deswegen müssen wir uns dafür einsetzen, dass fachliche, sichere Abbrüche für Betroffene leicht in Anspruch zu nehmen sind - ohne gesetzliche und geografische Hürden und ohne gesellschaftliche Ächtung. Es könnte jede*n von uns treffen!

Quellen:

Statistisches Bundesamt - Statistik zu Schwangerschaftsabbrüchen 2021: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/_inhalt.html

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Jede 7. ungewollt Schwangere in Brandenburg, die eine Abtreibung durchführen lässt, muss dazu in ein anderes Bundesland ausweichen.

Seit Jahren werden es immer weniger Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Deshalb gibt es in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, einen Arzt oder Ärztin für eine Abtreibung zu finden.

Für viele Schwangere bedeutet dies beispielsweise, dass sie weite Wege zurücklegen müssen, um zu einer Praxis zu gelangen, die Abbrüche durchführen. In Brandenburg musste 2021 beispielsweise fast jede siebte ungewollt Schwangere (13,1%) für eine Abtreibung in ein benachbartes Bundesland reisen. 2020 war es sogar noch 15,6% - also fast jede Sechste. Die meisten fahren dafür nach #Berlin, aber auch nach Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen fahren einige.

Solche weiten – ohne Auto äußerst komplizierten – Wege sind finanziell, zeitlich, organisatorisch und psychisch belastend und teilweise auch einfach nicht zumutbar. Hinzu kommt, dass sie vielleicht dadurch keine Wahlmöglichkeit bezüglich der behandelnden Ärzt*innen sowie der Methode haben, weil dies noch größere Entfernungen bedeuten würden.

Zu einer guten Gesundheitsversorgung gehört eine wohnortnahe Versorgung dazu. Bis wir das beim Schwangerschaftsabbruch allerdings erreichen, muss sich noch viel ändern.

Quellen:

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Abtreibung in Europa: Wo dürfen Hebammen Schwangerschaftsabbrüche durchführen?

In Deutschland gibt es 1.089 Kliniken und Praxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden (Stand Juli 2022). Viele von den aktuell tätigen Ärzt*innen befinden sich bald oder bereits im Rentenalter, arbeiten aber trotzdem weiter, um die medizinische Versorgung weiterhin gewährleisten zu können.

Vergleicht man alle europäischen Länder miteinander, zeigen sich Unterschiede in den gesetzlichen Regelungen dazu, welches medizinische Personal legale Abtreibungen durchführen darf. Während in allen Ländern Gynäkolog*innen Abtreibungen durchführen dürfen, dürfen bspw. in Deutschland auch weitere Fachärzt*innen dies tun (siehe dazu auch unseren vorherigen Post zu dem Thema).

In einigen Ländern dürfen medizinische Abbrüche außerdem durch anderes medizinisches Fachpersonal, wie Entbindungspfleger*innen durchgeführt werden. Meist wird dies durch Ärzt*innen begleitet, geschultes Fachpersonal kann den medikamentösen Abbruch jedoch auch selbst leisten.

So dürfen in Großbritannien (England, Wales, Schottland), Frankreich, Norwegen, Spanien und Schweden Entbindungspfleger*innen eine medikamentöse Abtreibung anbieten, in Deutschland ist dies jedoch gesetzlich nicht erlaubt. Slowenien hat dagegen überhaupt keine offizielle Regelung dazu, welches medizinische Personal einen Abbruch durchführen darf und welches nicht.

Diese Vergleiche verdeutlichen, dass fachlich gut ausgebildetes medizinisches Personal kompetent und sicher einen medikamentösen Abbruch durchführen und dadurch eine bedeutsame Lücke in der Versorgungslage schließen kann. Die Hinzunahme von Entbindungspfleger*innen könnte in Deutschland die Lage erheblich verbessern. Dafür müsste diese Berufsgruppe jedoch für Abbrüche ausgebildet sowie besser unterstützt, entlastet und bezahlt werden.

Könntet ihr euch vorstellen, einen medikamentösen Abbruch durch eine*n Entbindungspfleger*in durchführen zu lassen? Schreibt es und in die Kommentare!

Quellen:

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Zeitpunkt Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2021

Im Jahr 2021 gab es in Deutschland 94.596 Schwangerschaftsabbrüche. Davon wurden 90.643 Abbrüche nach der Beratungsregelung durchgeführt (95,82 % aller Abbrüche), 3.903 Abbrüche aufgrund der medizinischen Indikation (4,12 % aller Abbrüche) und 50 Abbrüche nach kriminologischer Indikation (0,06 % aller Abbrüche).

Es gibt außerdem Statistiken darüber, zu welchem Zeitpunkt die Abtreibung 2021 durchgeführt wurde. Dabei wird der Zeitpunkt in Schwangerschaftswochen seit der letzten Regel (p.m) angegeben:

9,4 % aller SAB unter der 7. SSW\ 32,8 % in der 7. und 8. SSW\ 33,6 % in der 9. und 10. SSW\ 21,0 % zwischen der 11. und 13. SSW\ 1,3 % zwischen der 14. und 17. SSW\ 0,7 % zwischen der 18. und 20. SSW\ 0,5 % zwischen der 21. und 23. SSW\ 0,8 % ab der 24. SSW

96,8% aller Schwangerschaftsabbrüche finden somit vor der 14. SSW statt, danach greift nur noch die medizinische Indikation (3,2%).

Was versteht man unter diesen Indikationen? Die medizinische Indikation liegt vor, wenn für die schwangere Person Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der psychischen oder physischen Gesundheit besteht. Die kriminologische Indikation greift, wenn die Schwangerschaft durch eine Straftat entstanden ist. Falls keine der beiden Indikationen vorliegt, können ungewollt Schwangere die Schwangerschaft bis zur 14. SSW nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch bei einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beenden. Zwischen der Beratung und dem Abbruch müssen dann mind. 3 Tage liegen.

Ungewollt Schwangere, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, möchten den Eingriff so schnell wie möglich durchführen lassen. Da aufgrund der Beratungsregelung, welche die deutliche Mehrzahl an Abbrüchen begründet, Schwangerschaften nur bis zur 14. SSW abgebrochen werden dürfen, ist es notwendig, dass es zu so wenig zeitlicher Verzögerung wie möglich kommt. Die bevormundende, verpflichtende Beratung und die dreitägige Wartefrist zwischen Beratungstermin und Abbruchstermin müssen gestrichen und die mangelhafte Versorgungslage verbessert werden!

Quellen:

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Methoden im Bundesland-Vergleich: Bayern, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt

Ein Schwangerschaftsabbruch kann - je nach Schwangerschaftswoche - grundsätzlich mittels operativer oder medikamentöser Methoden durchgeführt werden. Dabei gibt es keine Methode, die aus medizinischer Sicht als "die Überlegenere" angesehen wird - beide sind sehr wirksam und haben ein niedriges Risiko für Komplikationen. Deshalb ist es essentiell, die Patient*innen in der Wahl der Methode mitbestimmen zu lassen.

Manchmal haben ungewollt Schwangere aber gar keine Möglichkeit zu wählen, weil nicht alle Praxen und Kliniken beide Methoden anbieten. Dabei gibt es auch große regionale Unterschiede.

Die Bundesländer Bayern bzw. Sachsen-Anhalt nutzten 2021 ungefähr bei einem Viertel bzw. ein Drittel der Schwangerschaftsabbrüche die medikamentöse Methode. In Schleswig-Holstein waren es hingegen mehr als die Hälfte.

Bei der operativen Methode greifen v.a. Bayern und Sachsen-Anhalt primär zur schonenderen Methode der Vakuumaspiration ("Absaugung"). Die Kürretage ("Ausschabung") wird dort nur in ca. 7% der Fälle genutzt. In Schleswig-Holstein hingegen wird diese noch in 18,5% der Fälle genutzt. - das entspricht 40% der operativen Eingriffe. 2020 waren es sogar noch die Hälfte! Das bedeutet, dass jeder sechste Schwangerschaftsabbruch in Schleswig-Holstein mit einer veralteten Methode durchgeführt werden, die von der WHO nicht mehr empfohlen wird.

Ein Grund für die regionalen Unterschiede könnte sein, dass es in Deutschland - anders als in vielen europäischen Ländern - keine Leitlinien und keine Qualitätssicherung zum Schwangerschaftsabbruch gibt. Im Gegensatz zu vielen anderen Themen gibt es zum Schwangerschaftsabbruch wenig Fortbildungsangebote und praktisch keine Forschung in Deutschland.

Konkrete Zahlen zur Methode pro Bundesland:

  • Bayern: 28,3% medikamentös; 7,1% Kürettage; 63,8% Vakuumaspiration
  • Sachsen-Anhalt: 30,7% medikamentös; 6,9% Kürettage; 62,4% Vakuumaspiration
  • Schleswig-Holstein: 54,1% medikamentös; 18,5% Kürettage; 27% Vakuumaspiration

Quellen:

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Berlin

Immer weniger Ärzt*innen führen Schwangerschaftsabbrüche durch. Deshalb gibt es in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, einen Arzt oder eine Ärztin für eine Abtreibung zu finden. Dabei gibt es massive Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen.

In #Berlin ist es für ungewollt Schwangere vergleichsweise einfach, eine*n Ansprechpartner*in oder eine geeignete Praxis zu finden, die Abbrüche durchführt: Auf 3,6 Millionen Einwohnerinnen kommen mindestens 15.853 Praxen, von denen 958 gynäkologische Praxen sind. [1] Auf der offiziellen Liste der Bundesärztekammer stehen wiederum 92 Anlaufstellen für einen Schwangerschaftsabbruch.Um diese Zahl besser einordnen zu können, können wir sie beispielsweise mit München vergleichen: München ist ebenfalls eine Millionenstadt mit halb so vielen Einwohnerinnen wie Berlin, dort sind aber nur vier Praxen gelistet.

Die Anzahl der gelisteten Praxen ist natürlich nur eine Annäherung an die Realität. Vermutlich gibt es sowohl in Berlin als auch in München mehr Ärzt*innen, die Abtreibungen anbieten. Sie wollen aber nicht auf der Liste stehen. Das kommt beispielsweise daher, dass es Abtreibungsgegner*innen gibt, die vor den Praxen demonstrieren und Patient*innen und Personal belästigen. Diese Gruppen sind erfahrungsgemäß in Bayern größer und engagierter als in Berlin.

Trotzdem haben ungewollt Schwangere in Berlin viel eher noch die Chance, eine Praxis oder Klinik zu finden, die in der Nähe ist, oder zu einer Ärztin oder einem Arzt zu gehen, bei dem sie sich wohl fühlen als in anderen Städten. Sie haben auch eher die Chance, eine Praxis zu finden, die die gewünschte Methode (operativ oder medikamentös) anbietet.

Wir wünschen uns ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung! Wir wünschen uns, dass ungewollt Schwangere deutschlandweit die Möglichkeit haben, selbstbestimmt zu wählen und zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft abbrechen möchten! Und falls ja, wie: Mit welcher Methode, in welcher Umgebung, durch welche Ansprechperson? DAS wäre reproduktive Selbstbestimmung!

[1] Es gibt keine öffentlichen Statistiken über die Anzahl von Fachpraxen in einer Stadt. Zur Orientierung und groben Annäherung haben wir deshalb die Einträge im Bewertungsportal Jameda gezählt.

Quellen:

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"Mir wurde suggeriert, dass es meine Aufgabe als Frau sei, ein Kind auszutragen. Sogar meine Frauenärztin hielt sich nicht mit Kommentaren zurück. Jetzt bin ich froh, dass ich mich nicht beeinflussen lassen habe und bin zufrieden mit meiner Entscheidung."

Kinderlosigkeit ist in unserer Gesellschaft tabuisiert - wenn sie gewollt oder ungewollt ist. Die Fortschritte in der Reproduktionsmedizin gaukeln einem vor, dass Jede*r das "Recht auf eigenen Nachwuchs" hat. Wenn es dann doch nicht klappt, fühlt man sich dann vielleicht machtlos oder minderwertig. Gleichzeitig erhöht es aber auch den Druck auf diejenigen, die sich bewusst gegen Kinder entscheiden. Das "Recht auf eigenen Nachwuchs" geht bei Frauen und Menschen mit Uterus gleichzeitig fast mit einer Art "Pflicht auf eigenen Nachwuchs" einher. Das schadet gewollt und ungewollt Kinderlosen gleichermaßen, denn beide müssen sich regelmäßig vor Anderen für ihre Kinderlosigkeit rechtfertigen.

Wer gewollt kinderlos bleibt oder bleiben möchte, wird oft als "egoistisch", "verantwortungslos" oder "kinderfeindlich" gesehen. Denn unsere Gesellschaft geht immer noch davon aus, dass jede Frau oder Mensch mit Uterus irgendwann in ihrem Leben schwanger und Mutter werden möchte. Sie geht von einem "natürlichen Mutterinstinkt" aus. Weil Schwangerschaftsabbrüche und gewollte Kinderlosigkeit dieser Norm nicht entsprechen, werden sie tabuisiert.

Das spüren Menschen, die sich beispielsweise in jungen Jahren sterilisieren lassen möchten, sowie ungewollt Schwangere häufig. So auch Susanne, die ungewollt schwanger war und wusste, dass sie keine Mutter werden möchte:

"Mir wurde suggeriert, dass es meine Aufgabe als Frau sei, ein Kind auszutragen. Sogar meine Frauenärztin hielt sich nicht mit Kommentaren zurück. Jetzt bin ich froh, dass ich mich nicht beeinflussen lassen habe und bin zufrieden mit meiner Entscheidung."

Wir würden uns wünschen, dass wir als Gesellschaft (und das schließt das Gesundheitspersonal mit ein!) endlich akzeptieren, dass Lebens- und damit Familienplanung individuell sehr unterschiedlich aussehen können.\ Warum gehen wir in der heutigen Zeit immer noch davon aus, dass bestimmte Lebensweisen naturgegeben sind? Muss jede Frau oder jeder Mensch mit Uterus Kinder bekommen (wollen)? Und warum erwarten wir das von ihnen, aber nicht von Männern oder männlich gelesenen Personen?

Quellen:

Erfahrungsbericht Susanne L. (29)

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FAQ: Was ist das Schwangerschaftskonfliktgesetz?

§ 218 & 219 StGB regeln, unter welchen Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche stattfinden dürfen. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz (kurz SchKG) ist eine Ergänzung dazu und regelt konkretes zur z.B. Schwangerschaftskonfliktberatung, Versorgungssituation und zum Weigerungsrecht. Wir möchten euch das Gesetz kurz vorstellen und einordnen.

In diesem Post geht es um die Aspekte der Versorgungssituation für Beratungsstellen und Schwangerschaftsabbrüche.

So steht in § 3 SchKG z.B., dass die Bundesländer "ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen für die Beratung" sicherstellen müssen, also "für je 40.000 Einwohner mindestens eine Beraterin oder ein Berater vollzeitbeschäftigt" (§ 4 SchKG). Ebenso soll gewährleistet werden, dass Schwangere "in angemessener Entfernung von ihrem Wohnort" zu einer Beratungsstelle kommen, sowie zwischen Einrichtungen "unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung" wählen können. Diese Beratungsstellen müssen staatlich anerkannt sein, um die Beratungsbescheinigung durchzuführen (§ 8 SchKG).

Ein ausreichendes Angebot an "ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen" soll durch die Bundesländer sichergestellt werden (§ 13 SchKG). Hier wird allerdings nicht weiter aufgeschlüsselt, was unter "ausreichend" zu verstehen ist.

Und genau das ist ein Problem: Wie wir bereits in vielen vorherigen Posts gezeigt haben, ist die Anzahl an Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, in den letzten Jahren dramatisch gesunken. Seit 2003 hat sich die Zahl sogar fast halbiert. Man liest Erfahrungsberichte von ungewollt Schwangeren, die mehrere hundert Kilometer zurücklegen müssen, um zu einer Praxis zu gelangen. Aktivist*innen, Vereine wie “Doctors for Choice” und Beratungsstellen warnen schon seit Jahren davor, dass wir bereits jetzt Versorgungslücken haben, die in Zukunft nur noch größer werden. Es wäre also die Aufgabe der Bundesländer, diese Lücken zu schließen. Aber bisher scheinen Initiativen diesbezüglich auszubleiben. Länder wie Bayern betonen sogar regelmäßig, dass die Versorgungssituation ausreichend gewährleistet sei.

Quellen:

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Umfrage zur Versorgungslage in Baden-Württemburg

Immer weniger Ärzt*innen führen Schwangerschaftsabbrüche durch. Deshalb gibt es in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, einen Arzt oder eine Ärztin für eine Abtreibung zu finden. Dabei sind manche Regionen schwerer betroffen als andere.

In Baden-Württemberg hat das Sozialministerium eine Umfrage zur Versorgungslage rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch an Gynäkolog*innen der Region gestellt. Dabei hat von ca. 1.500 Gynäkolog*innen nur die Hälfte geantwortet. Insgesamt haben nur 61 Ärzt*innen angegeben, dass sie Abbrüche durchführen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wohl ca. 700 Gynäkolog*innen keine Abbrüche durchführen (oder sich zumindest nicht zu dem Thema geäußert haben). Es ist zu erwarten, dass der Großteil der ca. 750 Gynäkolog*innen, die nicht an der Umfrage teilgenommen haben, ebenfalls keine Abbrüche durchführt.

Schaut man in die Liste der Bundesärztekammer [1] - der einzigen öffentlich zugänglichen bundesweiten Adressensammlung von Ärzt*innen für Schwangerschaftsabbrüche - ist die Zahl noch geringer: Aktuell sind in ganz Baden-Württemberg nur 14 Adressen gelistet, bei denen man einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen kann. Die Diskrepanz kommt daher, dass die Aufnahme in die Liste freiwillig ist. Ob das bewusst oder unbewusst passiert, wissen wir nicht. Sicherlich möchten manche Ärzt*innen dort nicht aufgeführt werden, weil sie Bedrohungen von Abtreibungsgegner*innen vermeiden wollen. Das wiederum bedeutet, dass Patient*innen über eine Onlinesuche aktuell nur einen Bruchteil der Ärzt*innen finden, die Abbrüche durchführen.

Bisher sieht die Bundesregierung von Baden-Württemberg scheinbar keinen Handlungsbedarf. Dabei steht im Schwangerschaftskonfliktgesetz (§ 13 SchKG) ganz klar, dass es Aufgabe der Bundesländer sei, eine ausreichende Versorgung von Beratungsstellen und ärztlicher Einrichtungen sicherzustellen. Leider steht dort allerdings nicht weiter definiert, was unter "ausreichend" zu verstehen ist.

[1] Anmerkung: Die Zahlen aus der Liste der Bundesärztekammer sind nur eine Annäherung. Die Aufnahme in die Liste basiert auf freiwilliger Basis; die Liste ist daher alles andere als vollständig. Es ist davon auszugehen, dass es in Baden-Württemberg ein paar mehr Ärzt*innen gibt, die Abtreibungen durchführen. Sie wollen aber nicht auf der Liste stehen. Das kommt daher, dass es dort beispielsweise Abtreibungsgegner*innen gibt, die vor den Praxen demonstrieren und Patient*innen stören. Zudem spiegelt die Anzahl der Einträge nicht direkt die Anzahl der Praxen wieder, da Gemeinschaftspraxen mit mehreren Ärzt*innen auf der Liste manchmal mehrfach vertreten sind.

Quellen:

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Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüchen in der Schweiz (2015-2019)

Manche assoziieren mit einer ungewollten Schwangerschaft sofort einen Schwangerschaftsabbruch. Doch dies ist ein Trugschluss. Eine ungewollte Schwangerschaft bedeutet in erster Linie, dass sie ungeplant war, z.B. durch das Versagen von Verhütungsmitteln. Die Lebensrealitäten und Zukunftsvorstellungen von ungewollt Schwangeren sind vielfältig, individuell und alle haben ihre Daseins-Berechtigung. Während manche Leute grundsätzlich keine Kinder wollen, möchten sie andere erst zu einem späteren Zeitpunkt. All dies muss aber nicht bedeuten, dass eine ungewollte Schwangerschaft zwangsweise beendet wird.

Eine Studie des Guttmacher Instituts und der WHO untersuchte von 1990 bis 2019 Schwangerschaften und Abtreibungen in 166 verschiedenen Ländern. Dabei unterteilten sie die Jahre in Fünf-Jahres-Gruppen, um verschiedenste Schlüsse aus ihren Ergebnissen ziehen zu können.

Hier die Zahlen für die Schweiz: In den Jahren 2015 bis 2019 wurden pro Jahr durchschnittlich 115.000 Schwangerschaften verzeichnet. Von ihnen waren 39.100 ungewollt. Von diesen ungewollten Schwangerschaften endeten rund 10.000 in einem Schwangerschaftsabbruch. Dies bedeutet, dass nur 26% aller ungewollten Schwangerschaften und folglich 8,7% aller Schwangerschaften in der Schweiz abgebrochen wurden.

Was bedeuten diese Zahlen?\ Grundsätzlich ist es wichtig zu verstehen, dass die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch die alleinige Entscheidung der schwangeren Person ist, da nur sie die eigenen Umstände, Wünsche und Vorstellungen ihrer individuellen Zukunft kennt. Emotionen gegenüber dieser Entscheidung zu haben sind menschlich, aber sie geben niemandem das Recht, die Entscheidung einer anderen Person aufgrund persönlicher Gefühle anzugreifen. Unabhängig davon ist es wichtig, dass diese Personen und ihre Entscheidungen akzeptiert und unterstützt werden. So wie Schwangerschaften alltäglich sind, sind es auch Abbrüche. Sie gehören zu unserer Gesellschaft.

Quellen:

  • Bearak J et al., Country-specific estimates of unintended pregnancy and abortion incidence: a global comparative analysis of levels in 2015–2019, BMJ Global Health, 2022, 7(3).
  • Guttmacher Institute, Switzerland, 2022 https://www.guttmacher.org/regions/europe/switzerland.
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"Google Trends" Suche: Abtreibung vs. Schwangerschaftsabbruch in Deutschland

Was denkt ihr: Wird häufiger nach "Abtreibung" oder "Schwangerschaftsabbruch" gegoogelt?

Die Google-Trendanalyse zeigt, dass mehr als doppelt so häufig nach "Abtreibung" im Gegensatz zum "Schwangerschaftsabbruch" gesucht wird. Dieser Wert ist seit Jahren konstant.

Doch woher kommen diese beiden Begriffe und worin unterscheiden sie sich?

Der Begriff "Abtreibung" ist schon recht alt. Früher stellte "Abtreibung" den gängigen Begriff für die willentlichen Schwangerschaftsbeendigung dar und wurde dementsprechend recht neutral bewertet. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts wurde er jedoch zunehmend mit negativen Bildern und Bewertungen verbunden. Trotzdem wurde er auch immer wieder in empowernden Situationen wie z.B. der Stern-Aktion von 1971 mit dem Slogan “Wir haben abgetrieben!” genutzt.

Im Gegensatz dazu taucht der Begriff "Schwangerschaftsabbruch" erstmalig Ende der 1960er Jahre auf.

Somit haben wir heute zwei Begriffe, die eigentlich dasselbe meinen. In der Medizin gibt es zudem noch Begrifflichkeiten wie "induzierter Abort", "Abruptio" oder "Interruptio". Das macht es in der Kommunikation manchmal schwer.

Auch wenn "Abtreibung" also umgangssprachlich weiterhin der gängigere und bekanntere Begriff ist, wird er nicht immer als neutral bewertet oder löst bei manchen sogar negative Assoziationen aus. Das möchten wir im Sinne eines positiven Reframings ändern. Für diese Kampagne haben wir uns daher bewusst dafür entschieden, das Wort "Abtreibung" weiterzubenutzen, um uns das Wort als pro-choice-Bewegung "zurückzuerobern".

Quellen:

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FAQ: Sollten wir Schwangerschaftsabbruch oder Abtreibung sagen?

Während es im Englischen nur das Wort "abortion" gibt, haben wir im Deutschen zwei Begriffe, die denselben Vorgang beschreiben: "Abtreibung" und "Schwangerschaftsabbruch". Sie sind gleichbedeutend und werden von vielen Organisationen - wie auch von uns - beide verwendet.

Einige Menschen stören sich jedoch daran an und fordern sogar, den Begriff "Abtreibung" nicht mehr zu verwenden, da er seit Mitte des 20. Jahrhunderts größtenteils mit negativen Bildern und Bewertungen verbunden ist. Besonders Anti-Choice-Webseiten nutzen das Wort "Abtreibung" deutlich häufiger, während sie das Wort "Schwangerschaftsabbruch" eher zu vermeiden scheinen.

Andere Menschen argumentieren dafür, gerade deshalb den Begriff "Abtreibung" weiter bzw. wieder mehr zu benutzen und ihn nicht der Anti-Choice-Bewegung zu "überlassen". Durch die Nutzung des Wortes in einem neutralen oder positiven Kontext ist es vielleicht möglich, dem Wort eine weniger aufgeladene Bedeutung zu verleihen.

Schaut man sich die Suchanfragen bei Google an, wird deutlich, dass mehr als doppelt so oft nach "Abtreibung" als nach "Schwangerschaftsabbruch" gesucht wird. Das Verhältnis ist seit Beginn der Aufzeichnungen konstant. "Abtreibung" scheint in unserer Gesellschaft immer noch der gängigere Begriff zu sein. Aus dieser Sicht könnte es also gerade wichtig sein für Pro-Choice-Bewegungen, -Gruppen, Aktivist*innen, Mediziner*innen und Medienvertreter*innen weiterhin dieses Wort zu benutzen. Wir finden, es sollte nicht den erzkonservativen und religiös-fundamentalistischen Kreisen überlassen werden.

Was ist eure Meinung zu dem Thema? Schreibt es gerne in die Kommentare!

Quellen:

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Google-Suchanfragen: Schwangerschaftsabbruch wie

Wenn man bei Google einen Begriff eingibt, dann schlägt die Suchmaschine meistens weitere häufig gestellte Suchanfragen vor.

Was denkt ihr, wird euch an weiteren Suchanfragen vorgeschlagen, wenn ihr den Begriff "Schwangerschaftsabbruch wie" eingebt? Schreibt eure Tipps gerne in die Kommentare und überprüft, ob ihr richtig lagt.

Bei uns werden folgende Suchanfragen ergänzt:

  • Schwangerschaftsabbruch wie lange
  • Schwangerschaftsabbruch wie lange krank
  • Schwangerschaftsabbruch wie läuft es ab
  • Schwangerschaftsabbruch wie schnell Termin
  • Schwangerschaftsabbruch wie oft
  • Schwangerschaftsabbruch wie lange Schmerzen
  • Schwangerschaftsabbruch wie lange nicht baden
  • Schwangerschaftsabbruch wie lange Blutung
  • Schwangerschaftsabbruch wie gehe ich vor
  • Schwangerschaftsabbruch wie geht das

Bei den Suchanfragen ist naheliegend, dass sie von Personen stammen, die selbst einen Schwangerschaftsabbruch durchführen möchten. Vielleicht sind es auch Personen, die in ihrem privaten Umfeld ungewollt Schwangere unterstützen möchten und sich deshalb online darüber informieren. Es wird nämlich genau nach dem konkreten Ablauf, Nebenwirkungen und Terminen gegoogelt: Fristen, Terminvergabe, Prozedere, Nebenwirkungen (Schmerzen, Blutungen, Krankschreibungen).

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass es einen alltäglichen Bedarf an Online-Informationen gibt! Es ist daher umso wichtiger, dass es gute Webseiten gibt, die medizinisch korrekt und leicht verständlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren.

Wenn ihr mehr Infos zu den Themen möchtet, schaut gerne in unseren älteren Beiträgen vorbei. Wir haben zu allen Punkten bereits ausführliche Texte geschrieben.

Wir wissen, dass die Vorschläge von Google teilweise personalisiert sind. Kommt dasselbe heraus, wenn ihr den Begriff googelt? Schreibt es uns gerne in die Kommentare.

Quellen:

Google Suchmaschine

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"Ich bekommen keinen Termin bei einer Ärztin. Ich kann auch nicht Hunderte Kilometer fahren und wochenlang warten. Ich muss mich um meine Kinder kümmern und zur Arbeit gehen. [...] Wie soll ich das machen?"

Um in Deutschland straffrei einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen zu können, müssen bestimmte Bedingungen beachtet werden – es benötigt bspw. eine medizinische/kriminologische Indikation oder es wird bis zur 14. SSW nach der Beratungsregelung abgetrieben. Da einige ungewollt Schwangere nicht alle Voraussetzungen einhalten können, wenden sie sich an Organisationen wie Women on Web, die seit 2019 Pillen für einen medikamentösen Abbruch auch nach Deutschland versenden.

Die Gründe, weshalb ungewollt Schwangere hier in Deutschland nicht abtreiben können, sind vielfältig: Zu lange Wartezeiten bei der Terminvergabe für einen Abbruch, zu weit entfernte Praxen und Kliniken, Lebensumstände wie zu betreuende Kinder, gewalttätige (Ehe-)Partner*innen, die einen Abbruch nicht zulassen, finanzielle Aspekte uvm.

Ein medikamentöser Abbruch ist häufig die einzige Möglichkeit und richtig angewandt auch sicher, egal ob daheim oder in einer Praxis. Ohne Indikation oder vorherige Beratung ist er in Deutschland aber illegal und kann strafrechtlich verfolgt werden. Dennoch nahmen 2021 mehr als 2.000 in Deutschland lebende ungewollt Schwangere die Hilfe von Women on Web in Anspruch.

Seit der Covid19-Pandemie ist die Versorgungslage deutlich schlechter geworden, weswegen das Familienplanungszentrum Balance in Berlin zusammen mit Doctors for Choice Germany eine Videoberatung und telefonische Begleitung bei einem Abbruch anbietet – auch sie versenden die Medikamente für den Abbruch per Post, halten sich dabei aber an die gesetzlichen Vorgaben. Um dieses Angebot in Anspruch nehmen zu können, müssen also u.a. der Beratungsschein vorliegen, ein Termin in einer gynäkologischen Praxis zur Bestimmung der SSW vereinbart und eine Überweisung ausgestellt worden sein.

Dieses Projekt ist unfassbar wichtig und verbessert die Versorgungslage. Dennoch fallen auch dort einige ungewollt Schwangere durch das Raster, wenn sie die gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllen können, da sie bspw. keine verpflichtende Beratung wahrnehmen oder zuhause nicht ungestört (z.B. aufgrund von häuslicher Gewalt) die Beratung und Begleitung durchführen können.

Quellen:

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Schleswig-Holstein: 27 Ärzt*innen für 1,5 Millionen Frauen

Immer weniger Ärzt*innen führen Schwangerschaftsabbrüche durch. Deshalb gibt es in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, einen Arzt oder eine Ärztin für eine Abtreibung zu finden. Dabei sind manche Regionen schwerer betroffen als andere.

Wir wollen dafür einmal in die Liste der Bundesärztekammer [1] schauen. Diese Liste ist die bisher einzige bundesweite Adressensammlung von Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen. Aktuell sind in ganz Schleswig-Holstein 27 Adressen gelistet, bei denen man einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen kann. Das bedeutet 27 Adressen für fast 2,9 Millionen Einwohner*innen - und geschätzt 1,5 Millionen Frauen [2].

Von den gelisteten Praxen liegen die meisten in Ostholstein (acht Einträge), wobei Bad Schwartau mit vier Einträgen am häufigsten vertreten ist. Auf die fünf größten Städte (Kiel, Lübeck, Flensburg, Norderstedt & Neumünster) kommen nur fünf Einträge: drei in Kiel und jeweils eine in Lübeck und Neumünster - keine in den anderen beiden Städten.

Bisher sieht die Bundesregierung von Schleswig-Holstein scheinbar keinen Handlungsbedarf. Dabei steht im Schwangerschaftskonfliktgesetz (§ 13 SchKG) ganz klar, dass es Aufgabe der Bundesländer sei, eine ausreichende Versorgung von Beratungsstellen und ärztlicher Einrichtungen sicherzustellen. Leider steht dort nicht weiter definiert, was unter "ausreichend" zu verstehen ist. Pro-Choice-Verbände, Aktivist*innen und Gesundheitspersonal fordern daher andere bzw. verbindlichere Regeln zur Sicherstellung der Versorgungslage.

Anmerkungen:\ [1] Die Zahlen aus der Liste der Bundesärztekammer sind nur eine Annäherung. Die Aufnahme in die Liste basiert auf freiwilliger Basis; die Liste ist daher alles andere als vollständig. Es ist davon auszugehen, dass es in Schleswig-Holstein ein paar mehr Ärzt*innen gibt, die Abtreibungen durchführen. Sie wollen aber nicht auf der Liste stehen. Das kommt daher, weil es beispielsweise Abtreibungsgegner*innen gibt, die vor den Praxen demonstrieren und Patient*innen belästigen. Zudem spiegelt die Anzahl der Einträge auch nicht direkt die Anzahl der Praxen wieder, da Gemeinschaftspraxen mit mehreren Ärzt*innen auf der Liste manchmal auch mehrfach vertreten sind.\ [2] Die Statistik zur Anzahl an Frauen ist eine Annäherung. Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht alle Frauen gebärfähig sind und nicht jede gebärfähige Person eine Frau ist. Statistiken gehen in Deutschland leider immer noch von einem binären Geschlechterbild aus. Es gibt - unseres Wissens nach - keine Statistiken zu der Anzahl an Personen mit Uterus, die dementsprechend von Abtreibungen betroffen sein könnten.

Quellen:

Liste von Ärzten, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz (Stand 10/2022)

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Vergleich Hamburg vs. München

Immer weniger Ärzt*innen führen Schwangerschaftsabbrüche durch. Deshalb gibt es in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, einen Arzt oder eine Ärztin für eine Abtreibung zu finden. Dabei gibt es massive Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen.

Hamburg und München sind im direkten Vergleich besonders verschieden:

In Hamburg finden sich auf der offiziellen Liste der Bundesärztekammer 38 Einträge für Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. In München stehen auf der Liste nur vier Ärzt*innen - nur ein Zehntel der Ärzt*innen, die in Hamburg stehen. Dabei ist München mit 1,4 Millionen Einwohner*innen fast so groß wie Hamburg mit 1,8 Millionen.

Die Liste der Bundesärztekammer spiegelt aber auch nicht ganz die Wahrheit wieder. Die Nennung basiert auf freiwilliger Basis und ist daher alles andere als vollständig. Es ist davon auszugehen, dass es sowohl in Hamburg als auch in München mehr Ärzt*innen gibt, die Abtreibungen vornehmen. Sie wollen aber nicht auf der Liste stehen. Das kommt daher, dass es dort beispielsweise Abtreibungsgegner*innen gibt, die vor den Praxen demonstrieren und Patient*innen stören. Diese Gruppen sind in Bayern größer und engagierter als in Hamburg. Daher lassen sich in München vermutlich weniger Ärzt*innen auf die offizielle Liste setzen und sind für ungewollt Schwangere schwieriger zu finden.\ Zudem spiegelt die Anzahl der Einträge auch nicht direkt die Anzahl der Praxen wieder, da Gemeinschaftspraxen mit mehreren Ärzt*innen auf der Liste manchmal mehrfach vertreten sind.

Quellen:

Liste von Ärzten, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz www.bundesaerztekammer.de/aerzte/versorgung/schwangerschaftsabbruch/ (Stand 10/2022)

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Auf 11.500 Abbrüche in Bayern kommen nur 48 Praxen und Kliniken

In vielen Ländern ist die Gesundheitsversorgung in Sachen Schwangerschaftsabbruch unzureichend. Leider brauchen wir hier in Deutschland nicht erst ein Land weiter schauen, um diesen Missstand zu sehen. Vor allem in #Bayern ist die Situation prekär.

Wir haben bereits mehrmals darüber berichtet, dass Betroffene lange Wege auf sich nehmen müssen und es in Bayern kaum Ärzt*innen gibt, die Abbrüche anbieten. In keinem anderen Bundesland bieten weniger Praxen und Kliniken einen Abbruch an als in Bayern. Auf 11.500 Abbrüche (Zahl von 2021) kommen 48 Praxen und Kliniken. Davon befinden sich 4 Kliniken und 21 Praxen im Großraum München - sie übernehmen fast zwei Drittel aller jährlicher Eingriffe. Somit bleiben 27 Praxen und Kliniken für den Rest des flächenmäßig größten Bundeslandes. Eine Rechnung, die nicht aufgehen kann.

Doch warum bieten nur so wenige Ärzt*innen in Bayern eine Abtreibung an?

Einer der Gründe war das „Werbeverbot“ in 219a. Viele Ärzt*innen sehen in der Streichung jedoch keine wirkliche Verbesserung, da alleine schon Praxen, die auf ihren Webseiten nur informieren, dass sie einen Abbruch durchführen, negativ bewertet werden. Vor ihren Türen finden zudem Proteste von Abtreibungsgegner*innen statt. In Bayern ist ein Abbruch jedoch noch komplizierter. Ärzt*innen, die Abbrüche anbieten wollen, benötigen eine spezielle Fortbildung, die jedoch nur einmal jährlich stattfindet. Ohne den Nachweis dürfen sie keine Abbrüche anbieten – weder operativ noch medikamentös. Des Weiteren gelten für operative Abbrüche hohe Anforderungen: Es müssen OP-Räume mit entsprechenden Raumlüftungsanlagen und einer Instrumentenaufbereitung vorhanden sein. Dies ist in gewöhnlichen gynäkologischen Praxen nicht zu erfüllen. Diese Zulassungspflicht für ambulante Einrichtungen gibt es zwar auch in Rheinland-Pfalz, eine spezielle Fortbildung wird dort jedoch nicht benötigt. Dr. Stefan Heuer, Gynäkologe aus Würzburg, sagt bezüglich der Lage in Bayern: „Man hat nicht das Gefühl, von der Landespolitik wirklich unterstützt zu werden.“

Quellen:

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Jede 10. ungewollt schwangere Person in den USA, die eine Abtreibung durchführen ließ, musste 2020 dafür in einen anderen Bundesstaat reisen.

In den USA wurde im Juni das Recht auf Abtreibung aufgehoben, als der Oberste Gerichtshof das Grundsatzurteil "Roe vs Wade" aufhob. "Roe vs Wade" übergab Menschen in den USA grundsätzlich das Recht, über Abbruch oder Fortführung ihrer Schwangerschaft selbst zu entscheiden.

Nach der Aufhebung des Urteils obliegt es nun den US-Bundesstaaten, das Abtreibungsrecht individuell zu regeln. In vielen Staaten gibt es bereits sog. "trigger laws": Vorbereitete Gesetzesentwürfe, die in den Startlöchern stehen und bald in Kraft treten könnten oder bereits in Kraft getreten sind.

Für ungewollt Schwangere und Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigen, wird der sichere und legale Zugang in vielen US-Bundesstaaten eingeschränkt werden. Viele werden in andere Staaten reisen müssen.

Reisen in andere US-Bundesstaaten waren aber bereits vorher Teil der Realität, zeigen Daten des Guttmacher Instituts. Geschätzt ist jede zehnte Person 2020 in einen anderen Bundesstaat gereist, um einen Schwangerschaftsabbruch erhalten zu können. Bisher gibt es noch keine Daten für die Zeit nach 2020, aber es wird davon ausgegangen, dass die Zahl der Reisen spätestens nach dem Grundsatzurteil 2022 stark ansteigen wird.

Es ist vor allem deshalb so wichtig darauf hinzuweisen, weil nicht jede*r sich solche Reisen finanziell leisten oder zeitlich organisieren kann (z.B. Urlaub nehmen, Kinderbetreuung organisieren etc.). Zugangseinschränkungen beim Abtreibungsrecht betreffen also überproportional häufig finanziell benachteiligte Frauen, Familien und Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen. Es ist zu verurteilen, dass diesen Menschen ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung verwehrt wird.

Zu den Hintergründen und Auswirkungen von "Roe vs Wade" haben wir bereits einen Beitrag erstellt. Schaut gerne dort vorbei!

Quellen:

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FAQ: Wo werden Abbrüche durchgeführt?

Ein Schwangerschaftsabbruch kann entweder in einem Krankenhaus (ambulant oder stationär) oder in einer Praxis durchgeführt werden.

Da ein Schwangerschaftsabbruch - egal ob medikamentös oder operativ - ein sicherer und komplikationsarmer Eingriff ist, findet dieser in den allermeisten Fällen in ambulanter Umgebung statt, was bedeutet, dass die Personen nach dem Eingriff noch am selben Tag nach Hause gehen können.

Die Statistik von 2021 zeigt: 96,7% aller Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland wurden ambulant durchgeführt. Davon fanden die allermeisten in (gynäkologischen) Praxen statt (81%) und nur 15,7% im Krankenhaus. Dass Patient*innen für einen Schwangerschaftsabbruch stationär aufgenommen werden, ist mit 3,3% die Ausnahme und eher bei Schwangerschaftsabbrüchen in fortgeschrittener Schwangerschaftswochen relevant.

Es gibt hier allerdings auch regionale Unterschiede, da die Versorgungslage von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ist. Die Anzahl der Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen ist in Deutschland allgemein weniger geworden. Patient*innen können sich also nicht immer aussuchen, an wen sie sich für ihren Schwangerschaftsabbruch wenden.

Berlin hat z.B. vergleichsweise viele Ärzt*innen aus niedergelassenen Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Es gibt also keinen großen Bedarf, dass auch Krankenhäuser sich an der Versorgung beteiligen. Die Statistik bestätigt das: 96,1% aller Abbrüche in Berlin finden in Praxen statt. Im Gegensatz dazu ist die Versorgungslage in Brandenburg schwieriger - dort finden über die Hälfte aller Abbrüche in Krankenhäusern statt.

Quellen:

Statistisches Bundesamt (Destatis). Gesundheit – Schwangerschaftsabbrüche. Fachserie 12, Reihe 3. 2022b. Im Internet unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/ Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsab- brueche/_inhalt.html#_g394a97ea (zuletzt abgerufen am 17.02.2023).

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Methoden im Bundesland-Vergleich: Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Ein Schwangerschaftsabbruch kann - je nach Schwangerschaftswoche - grundsätzlich mittels operativer oder medikamentöser Methoden durchgeführt werden. Dabei gibt es keine Methode, die aus medizinischer Sicht als "die Überlegenere" angesehen wird - beide sind sehr wirksam und haben ein niedriges Risiko für Komplikationen. Deshalb ist es essentiell, die Patient*innen in der Wahl der Methode mitbestimmen zu lassen.

Manchmal haben ungewollt Schwangere aber gar keine Möglichkeit zu wählen, weil nicht alle Praxen und Kliniken beide Methoden anbieten. Dabei gibt es auch große regionale Unterschiede.

In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wurde bei ungefähr der Hälfte der Schwangerschaftsabbrüche in 2021 die Vakuumaspiration ("Absaugung") genutzt. Sie liegen damit ungefähr im Bundesdurchschnitt. In Sachsen-Anhalt bei sogar bei über 60% der Abbrüche. Die medikamentöse Methode wurde dementsprechend bei knapp 30% in Sachsen-Anhalt, ca. 40% in Sachsen und knapp über 45% in Mecklenburg-Vorpommern angewandt.

Ein Grund für die regionalen Unterschiede könnte sein, dass es in Deutschland - anders als in vielen europäischen Ländern - keine Leitlinien und keine Qualitätssicherung zum Schwangerschaftsabbruch gibt. Im Gegensatz zu vielen anderen Themen gibt es zum Schwangerschaftsabbruch wenig Fortbildungsangebote und praktisch keine Forschung in #Deutschland.

Konkrete Zahlen zur Methode pro Bundesland:

  • Mecklenburg-Vorpommern: 45,9% medikamentös; 9,2% Kürettage; 44,1% Vakuumaspiration
  • Sachsen: 43% medikamentös; 12,1% Kürettage; 43,9% Vakuumaspiration
  • Sachsen-Anhalt: 30,7% medikamentös; 6,9% Kürettage; 62,4% Vakuumaspiration

Quellen:

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Dortmund

Immer weniger Ärzt*innen führen Schwangerschaftsabbrüche durch. Ungewollt Schwangere haben deswegen in vielen Städten und Regionen Probleme, eine Praxis für eine Abtreibung zu finden.

Auch wenn durch die Streichung von §219a StGB Ärzt*innen inzwischen auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen, ist die Thematik in der Gesellschaft noch immer stark stigmatisiert und kriminalisiert, sodass Ärzt*innen häufig nicht öffentlich und einfach einsehbar angeben, dass sie Abbrüche anbieten.

Als Unterstützungsangebot gab die Deutsche Bundesregierung Anfang 2019 eine Liste bei der Bundesärztekammer in Auftrag, in der sich Praxen und Kliniken, die Abbrüche durchführen, freiwillig eintragen konnten. Das Problem: Diese Liste ist alles andere als vollständig! Viele Ärzt*innen entscheiden sich z.T. bewusst dagegen, auf der Liste aufzutauchen, weil sie Angst vor Anfeindungen durch Abtreibungsgegner*innen haben. Eine niederländische Ärztin, ihr Personal, die Vermieterinnen und ihre Patientinnen mussten nach der Eröffnung einer neuen Tagesklinik in Dortmund nun jüngst Drohungen und Gehsteigbelästigung über sich ergehen lassen. Pro-Choice-Aktivist*innen reagierten mit einer Gegendemonstration (mehr Informationen bei Doctors for Choice Germany e.V. und Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung).

Wie sieht die Versorgungslage generell in Dortmund aus?

In Dortmund - ca. 600.000 Einwohner*innen - sind von 3.471 Praxen mindestens 204 gynäkologische Praxen. [1] Auf der Liste der Bundesärztekammer stehen (Stand Anfang November 2022) nur zwei Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Die öffentlichen Kliniken führen keine Abbrüche durch oder wollen sich nicht dazu äußern. Es wird deutlich, wie wichtig die neue Tagesklinik für die Versorgungslage in Dortmund ist.

In anderen Ländern wie bspw. Großbritannien werden Schutzzonen vor Praxen, die Abbrüche durchführen, eingerichtet. Es ist höchste Zeit, dass auch in Deutschland gesetzlich etwas für den Schutz vor Praxen und vor Beratungsstellen, in denen Beratungsscheine ausgestellt werden, getan wird!

[1] Es gibt keine öffentlichen Statistiken über die Anzahl von Fachpraxen in einer Stadt. Zur Orientierung und groben Annäherung haben wir deshalb die Einträge im Bewertungsportal Jameda gezählt.

Quellen:

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"Man fühlt sich schlecht mit der Entscheidung, weil einem permanent der Eindruck vermittelt wird, sie sei falsch nicht nur dem ungeborenen Kind gegenüber, sondern der Gesellschaft gegenüber."

Wer ungewollt schwanger ist, sorgt sich oft um die Reaktionen von Familie und Freund*innen, denn der Schwangerschaftsabbruch ist bei uns in der Gesellschaft noch sehr tabuisiert. Einige entscheiden sich deshalb zur Geheimhaltung. In einer amerikanischen Studie aus dem Jahr 1999 haben dies knapp die Hälfte der über 400 Befragten angegeben. Das kann jedoch in einer Situation, die eh schon schwierig ist, zusätzlich belastend sein. Es fehlt der Austausch zum Abwägen oder Festigung der Entscheidung, zum Verarbeiten der aktuellen Situation.

Auch das Gesundheitspersonal, was nicht immer gut in Bezug auf ungewollte Schwangerschaften geschult ist, ist leider nicht immer so verständnisvoll und empathisch, wie wir es uns wünschen würden.

All diese Probleme können ungewollt Schwangere belasten und dazu führen, dass sie sich verurteilt vorkommen, wie Josefine in ihrem Erfahrungsbericht schreibt:

"Als ich von meiner Schwangerschaft erfuhr, war ich in der vierten Woche. Und mir war sofort klar, dass ich zu diesem Zeitpunkt kein Kind wollte. Doch der Weg, der dann folgte, war lang und mit etlichen Hürden verbunden, die ich so nie erwartet hätte. Es hat mich erschüttert, wie schwer es einem gemacht wird. (...) Erst nach etlichen Telefonaten erreichte ich eine taktvolle und liebenswürdige Ärztin, gerade noch rechtzeitig. Ich dachte, das Tabu sei aus der Gesellschaft raus, aber das ist nicht so, gerade mit Blick auf den Rechtsruck. Man fühlt sich schlecht mit der Entscheidung, weil einem permanent der Eindruck vermittelt wird, sie sei falsch – nicht nur dem ungeborenen Kind gegenüber, sondern der Gesellschaft gegenüber. Ich habe mich fremdbestimmt gefühlt: als sei es meine Aufgabe als Frau, ein Kind zur Welt zu bringen."

Wir würden uns wünschen, dass sich niemand mehr so fühlen muss wie Josefine. Wir wünschen uns einen emphatischen und verständnisvolleren Umgang mit unseren Mitmenschen. Dass wir den Schwangerschaftsabbruch in unserer Gesellschaft normalisieren und enttabuisieren, indem wir offener darüber sprechen und aufklären. Dass wir ganz grundsätzlich offene, gleichberechtigte, transparente Konversationen in Partnerschaften in kritischen Lebensereignissen etablieren und dass es ausreichend Beratungsangebote für diejenigen gibt, die Bedarf an Austausch haben.

Quellen:

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Beispiele für die Gesamtkosten eines Schwangerschaftsabbruchs in den USA

Derzeit ist ein Schwangerschaftsabbruch in 13 Staaten der USA verboten. Ungewollt Schwangere müssen daher noch häufiger in andere Bundesstaaten reisen. Finanziell ist dies häufig kaum machbar, ca. die Hälfte der Personen in den USA, die abtreiben, gelten als arm. Es gibt zwar staatliche Gelder für medizinische Eingriffe, diese dürfen jedoch in den meisten Staaten nicht für Abbrüche genutzt werden. Immer mehr Betroffene wenden sich an Non-Governmental-Organisationen (NGOs), welche sich für Rechte von ungewollt Schwangeren einsetzen und (finanziell) bei Abbrüchen unterstützen.

Die Kosten für einen Abbruch variieren. Drei Beispiele (Namen der Anonymität wegen geändert) sollen die Spannweite der Kosten zeigen:

  • Sam wohnt in Georgia. Dort war zu dem Zeitpunkt ein Abbruch ca. nach der 6. SSW und den ersten embryonalen Herzzellaktivitäten illegal. Sie reist nach Florida (200$), weil sie dort in der 8. SSW medikamentös abtreibt (640$). Die Unterbringung, die Betreuung vorhandener Kinder und Lebensmittel kosten 600$. Die Gesamtkosten des Abbruchs liegen somit bei 1.440$.
  • Kacy wohnt in Florida. Dort ist ein Abbruch ab der 16. SSW illegal. Sie reist nach New York (200$), weil sie dort in der 22. SSW operativ abtreibt (2.350$). Die Unterbringung, die Betreuung vorhandener Kinder und Lebensmittel kosten 700$. Die Gesamtkosten des Abbruchs liegen somit bei 3.250$.
  • Ava wohnt in Idaho. Dort ist ein Abbruch generell illegal. Sie reist mit ihrem Ehepartner und zwei Kindern nach Washington (362$), weil sie dort am Anfang des 2. Trimesters abtreibt (3.350$). Die Unterbringung und die Lebensmittel kosten 1.172$. Die Gesamtkosten liegen somit bei 4.884$

Die Zukunft und die ehrenamtliche Arbeit der NGOs sind durch die Verschärfungen der Gesetze ungewiss. Die Zahl der Anfragen steigen, die Fälle werden immer komplexer. Die Kosten können trotz erhöhter Spendebereitschaft kaum noch aufgefangen werden. In einigen Staaten agieren die NGOs zudem in rechtlichen Grauzonen.

Es wird deutlich: Die restriktiven Gesetze verhindern keine Abtreibungen. Sie erschweren ungewollt Schwangeren den Zugang und führen dazu, dass zeitintensive und kostspielige Wege auf sich genommen oder im schlimmsten Fall unsichere Abbrüche durchgeführt werden.

Quellen:

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Ich finde wichtig zu wissen, dass das nicht zwangsläufig das Ende der Beziehung bedeuten muss."

Natürlich ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht immer eine leichte Entscheidung. Er kann zu Diskussionen oder Meinungsverschiedenheiten in der Beziehung führen - aber genauso auch eine Beziehung stärken und Partner*innen zusammenschweißen, wie dieser Erfahrungsbericht zeigt:

"Ich finde es wichtig zu wissen, dass [ein Schwangerschaftsabbruch] nicht zwangsläufig das Ende der Beziehung bedeuten muss. Ich bin mit meinem Freund erst danach zusammen gekommen und das Ganze hat uns eher zusammen geschweißt! War auch eine gemeinsame Entscheidung, ohne Diskussion."

Uns ist wichtig, verschiedene Erfahrungsberichte zu veröffentlichen. Während einige Personen die Entscheidung für einen Abbruch allein treffen (müssen/möchten), treffen andere Personen diese z.B. gemeinsam mit ihren Partner*innen. So wie manche Abbrüche eine Beziehung auf die Probe stellen können, führen andere Abbrüche ein Paar zusammen und stärken die Beziehung. All diese Erfahrungsberichte zeigen, wie individuell unterschiedlich die Erfahrungen und Situationen sein können. Studien zeigen, dass der Großteil der ungewollt Schwangeren auch nach Jahren angeben, dass sie die richtige Entscheidung getroffen haben. Und das ist doch das Wichtigste: dass die betroffene(n) Person(en) bzw. Paare für sich die beste Entscheidung selbstbestimmt treffen können.

Erfahrungsberichte wie dieser zeigen außerdem: Während Darstellungen in Film und Fernsehen meist höchst dramatisch ablaufen, ist die Realität oft vielfältiger.

Quellen:

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FAQ: Wie beantrage ich eine Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch?

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch sind sehr hoch. Je nach Methode und Narkoseart liegen sie bei mehreren hundert Euro. In Deutschland werden sie aber leider nicht regulär von den Krankenkassen übernommen (außer es liegt eine Indikation vor).

Bei niedrigem Einkommen kann eine Kostenübernahme beantragt werden. Dafür gibt es folgende Voraussetzungen (Stand 06/2022):

  1. Die Verdienstgrenze liegt bei 1.325€ Netto Einkommen.
  2. Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes minderjährige Kind, das im Haushalt lebt um 314€ pro Kind.
  3. Ein Zuschuss bis zu 388€ ist möglich, wenn die Mietkosten 388€ überschreiten.
  4. Ersparnisse von bis zu 5.000€ sind in Ordnung.
  5. Es ist nur das Einkommen der antragstellenden Person (der schwangeren Person) relevant, nicht bspw. das des*r Ehepartner*in oder der Eltern.

Die Kostenübernahme kann bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Hier müssen Nachweise über die Einkommens- und Vermögenssituation vorgelegt werden. Es ist nicht notwendig, den Schwangerschaftsabbruch zu begründen. Wenn der Antrag genehmigt wird, erhält die betreffende Person eine schriftliche Bescheinigung, die am Termin des Schwangerschaftsabbruchs an die Ärzt*innen abgegeben werden muss.

Wichtig ist, dass der Antrag vor dem eigentlichen Schwangerschaftsabbruch ausgestellt wird. Nur dann werden die Kosten tatsächlich übernommen. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist nicht möglich.

Auch wenn der Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden muss, übernimmt eigentlich das Bundesland die Kosten. Die Krankenkassen sind lediglich für die finanzielle Abwicklung zuständig. Daher kann auch eine schwangere Person, die nicht versichert oder privat versichert ist, eine Kostenübernahme bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

Doch nicht überall verläuft es so wie bei uns. In einigen europäischen Ländern werden Schwangerschaftsabbrüche von den Krankenkassen (z.B. Frankreich) oder gar vom Staat ohne Bedingungen bezahlt (z.B. Niederlande). Das wäre auch für Deutschland wünschenswert.

Quellen:

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Berlin: 92 Ärzt*innen für 1,9 Millionen Frauen

Immer weniger Ärzt*innen führen Schwangerschaftsabbrüche durch. Deshalb gibt es in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, einen Arzt oder eine Ärztin für eine Abtreibung zu finden. In Berlin ist es dabei noch vergleichsweise einfach eine Ansprechperson oder eine geeignete Praxis zu finden.

Schauen wir einmal in die Liste der Bundesärztekammer. Diese Liste ist die bisher einzige bundesweite Adressensammlung von Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen. Aktuell sind in Berlin 92 Adressen gelistet, bei denen man einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen kann. Das bedeutet 92 Adressen für fast 3,7 Millionen Einwohner*innen - und geschätzt 1,9 Millionen Frauen [1]. Zum Vergleich: In München, einer Stadt mit halb so vielen Einwohner*innen wie Berlin, sind insgesamt nur vier Praxen gelistet.

Die Anzahl der gelisteten Praxen ist natürlich nur eine Annäherung an die Realität. Vermutlich gibt es sowohl in Berlin als auch in München mehr Ärzt*innen, die Abtreibungen anbieten - sie wollen aber nicht auf der Liste stehen. Das kommt beispielsweise daher, dass es Abtreibungsgegner*innen gibt, die vor den Praxen demonstrieren und Patient*innen und Personal belästigen. Zudem spiegelt die Anzahl der Einträge auch nicht direkt die Anzahl der Praxen wieder, da Gemeinschaftspraxen mit mehreren Ärzt*innen auf der Liste manchmal auch mehrfach vertreten sind.

Trotzdem haben ungewollt Schwangere in Berlin eine vergleichsweise hohe Chance, eine Praxis oder Klinik zu finden, die in der Nähe ist, oder zu einer Ärztin oder einem Arzt zu gehen, bei dem sie sich wohl fühlen als in anderen Städten und Regionen. Sie haben auch eher die Chance, eine Praxis zu finden, die die gewünschte Methode (operativ oder medikamentös) anbietet.

Anmerkungen:\ [1] Die Statistik zur Anzahl an Frauen ist eine Annäherung. Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht alle Frauen gebärfähig sind und nicht jede gebärfähige Person eine Frau ist. Statistiken gehen in Deutschland leider immer noch von einem binären Geschlechterbild aus. Es gibt - unseres Wissens nach - keine Statistiken zu der Anzahl an Personen mit Uterus, die dementsprechend von Abtreibungen betroffen sein könnten.

Quellen:

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"Stattdessen meinte er, ich solle mich [über die Schwangerschaft] freuen."

Eine wertfreie und empathische Haltung gegenüber Patient*innen unabhängig von der persönlichen Meinung sollte ein gegebenes ärztliches Grundverständnis sein. Leider erleben ungewollt Schwangere von Seiten des medizinischen Personals häufig Missbilligung ihrer Entscheidung, weil auch in medizinischen Kreisen der Schwangerschaftsabbruch noch stark tabuisiert und stigmatisiert ist.

So auch Elisabeth (32 Jahre) aus Bremen. Sie berichtet: "Nach dem ersten Besuch beim Gynäkologen musste ich den Arzt wechseln. Ich hatte bei ihm nicht den geringsten Raum, zu sagen was mit mir los war. Stattdessen, meinte er, ich solle mich [über die Schwangerschaft] freuen."

Studien zeigen, dass neben einer schlechten medizinischen Behandlung gerade die gesellschaftliche Stigmatisierung und die Notwendigkeit einer Geheimhaltung im Familien- und Freundeskreis ein Faktor ist, der zu einer schlechten psychischen Verarbeitung eines Abbruchs beitragen kann.

Statt übergriffige Kommentare zu äußern, täten Gynäkolog*innen oder medizinisches Personal besser daran, erst einmal nachzufragen, wie z.B: "Schwanger - ist das eine gute oder schlechte Nachricht für Sie?"

Schließlich wissen die meisten Personen selbst am besten, wie sie zu der Schwangerschaft stehen. Viele Paare wissen schon vor dem Eintreten einer Schwangerschaft, dass eine Abtreibung folgen würde, falls die Verhütungsmethode versagt. Diese Schwangeren brauchen keine Pflichtberatung, keine Wartezeit und auch keine Ärzt*innen, die sich über die Schwangerschaft freuen oder ihnen ggf. sogar ein schlechtes Gewissen einreden. Sie brauchen eine zeit- und wohnortnahe Versorgung mit den unterschiedlichen Methoden und Ärzt*innen, die einer ungewollt Schwangeren wertfrei und emphatisch begegnen.

Quellen:

  • Erfahrungsbericht Elisabeth: https://wegmit218.de/elisabeth/
  • Biggs MA, Brown K, Foster DG (2020): Perceived abortion stigma and psychological well-being over five years after receiving or being denied an abortion.
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Hannover

Immer weniger Ärzt*innen führen Schwangerschaftsabbrüche durch. Deshalb haben ungewollt Schwangere in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, einen Arzt oder eine Ärztin für eine Abtreibung zu finden.

Auch wenn durch die Streichung von 219a StGB Ärzt*innen inzwischen auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen, ist die Thematik in der Gesellschaft noch immer stark stigmatisiert und kriminalisiert, so dass Ärzt*innen nicht öffentlich und einfach einsehbar angeben, dass sie Abbrüche anbieten.

Als Unterstützungsangebot gab die Deutsche Bundesregierung Anfang 2019 eine Liste bei der Bundesärztekammer in Auftrag, in der sich Praxen und Kliniken, die Abbrüche durchführen, freiwillig eintragen konnten. Das Problem: diese Liste ist alles andere als vollständig! Viele Ärzt*innen entschieden sich z.T. bewusst dagegen, auf der Liste aufzutauchen, weil sie Angst vor Anfeindungen durch Abtreibungsgegner*innen haben. Zudem fehlen oft weitere nützliche Angaben wie z.B. zu Methoden oder darüber, bis zu welcher Schwangerschaftswoche Abbrüche durchgeführt werden. All solche Informationen findet man also erst nach einem ersten Gespräch mit der Praxis heraus.

Aber wie sieht die Versorgungssituation in einzelnen Städten konkret aus?

In Hannover - einer Stadt mit knapp einer halben Millionen Einwohner*innen - sind von 3.184 Praxen mindestens 234 gynäkologische Praxen. [1] Auf der Liste der Bundesärztekammer stehen insgesamt sechs Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Davon bieten allerdings nur zwei die medikamentöse Variante an.

[1] Es gibt keine öffentlichen Statistiken über die Anzahl von Fachpraxen in einer Stadt. Zur Orientierung und groben Annäherung haben wir deshalb die Einträge im Bewertungsportal Jameda gezählt.

Quellen:

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Anzahl der legalen Abbrüche in Polen

2018 gab es in Polen offiziell 1.076 legale Abbrüche. Ein Jahr später 1.110, 2020 erneut 1.076. 2021 waren es nur noch 107. Der Grund für den starken Abfall: die im vergangenen Jahr in Kraft getretene restriktive Gesetzeslage.

32 der 107 legalen Abbrüche wurden durchgeführt, weil das Leben der schwangeren Person unmittelbar in Gefahr war. 75 Mal wurde wegen einer schweren Behinderung oder lebensbedrohenden Krankheit des Embryos / Fötus abgetrieben. Da ab 2022 in Polen gesetzlich nur noch bei unmittelbarer Lebensgefahr der schwangeren Person und nach der kriminologischen Indikation abgetrieben werden darf, sind für 2022 noch weniger legale Abbrüche zu erwarten. Die kriminologische Indikation setzt eine Anzeige der Vergewaltigung bei der Polizei voraus, weswegen dieser Grund in der Statistik für 2021 gar nicht auftaucht und wahrscheinlich auch 2022 keine Rolle spielen wird.

Doch entsprechen diese Zahlen der Realität? Kaum. Jährlich treiben rund 150.000 polnische ungewollt Schwangere ab. Viele reisen ins Ausland oder führen einen medizinischen Abbruch zu Hause durch. Neben der neuen Rechtslage ist ein weiteres Problem, dass nur wenige Ärztinnen überhaupt eine Abtreibung durchführen. Viele von ihnen lehnen dies im erzkatholischen Polen wegen Moral- und Glaubensvorstellungen ab. Einige würden helfen, fürchten aber die Gesetzeslage und die möglichen Konsequenzen. Die Angst vor rechtlichen Folgen im Kontext Schwangerschaftsabbruch betraf bis vor Kurzem auch viele Ärzt*innen in Deutschland: Erst seit diesem Jahr müssen sie durch die Streichung von §219a nicht mehr mit einer Strafanzeige rechnen, wenn sie auf Webseiten über Abtreibungen informieren. Anfeindungen und Drohungen seitens Abtreibungsgegnerinnen gibt es dennoch - hier in Deutschland und auch in Polen.

Es ist wichtig, dass die Thematik in Polen trotz Angst vor Folgen auch von Ärzt*innen angesprochen und die Lage kritisiert wird. Das Durchführen von Abbrüchen gehört zur medizinischen Grundversorgung, jede Person, die ungewollt schwanger wird, muss überall eine Schwangerschaft ohne Konsequenzen abbrechen dürfen.

Quellen:

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Zitat: 25 Jahre hervorragend verhütet

Das fruchtbare Leben ist lang. Eine Person mit Uterus hat bei penetrativem Sex rund 12 Wochen im Jahr eine hohe Wahrscheinlichkeit, schwanger zu werden. Und das über ca. 25-30 Jahre lang.

Kein Verhütungsmittel ist zu 100% sicher und es liegt in der Natur der Sexualität, dass manchmal auch Risiken eingegangen werden und die Lust des Moments über die Vernunft siegt.

Anstatt ungewollt Schwangeren zu suggerieren, sie hätten schlecht verhütet und müssten sich dafür rechtfertigen, sollten wir als Gesellschaft akzeptieren, dass es für fruchtbare, gebärfähige Personen eine enorme Herausforderung ist, 25 Jahre lang nie eine Verhütungspanne zu haben. So beschreibt es die Gynäkologin (at)janamaeffert bei Instagram.

"Contraception can fail and we fail to use it" ("Empfängnisverhütung kann versagen, und wir versäumen es, sie richtig anzuwenden.") sagt dazu Ann Furedi, Journalistin und Pro-Choice-Aktivistin. Eine besondere Empfehlung ist ihr Buch "The Moral Case for Abortion". Es beschreibt in klaren Worten, warum die Betrachtung von ethischen und moralischen Grundwerten nur zu einem Schluss kommen kann: Das Recht auf Abtreibung darf in einer modernen Gesellschaft nicht angetastet werden.

Quellen:

  • Furedi, Ann: The Moral Case for Abortion. The Palgrave Macmillan; 2016
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FAQ: Was ist ein Beratungsschein?

In Deutschland ist es möglich, auf Wunsch einen Schwangerschaftsabbruch bis zur 14. Schwangerschaftswoche (SSW p.m.) durchführen zu lassen. Nach der "Beratungsregelung" ist der Schwangerschaftsabbruch dann zwar noch juristisch offiziell rechtswidrig, aber straffrei.

Dafür benötigt die schwangere Person einen "Beratungsschein", den sie bei der sogenannten Schwangerschaftskonfliktberatung erhält. Der Beratungsschein soll belegen, dass umfassend zu allen Möglichkeiten beraten wurde. Er sieht ganz schlicht aus. Er beinhaltet nur den Namen der schwangeren Person und das Datum der Beratung. Es müssen keine Gründe oder Inhalte, die in der Beratung besprochen wurden, aufgeschrieben werden. Auch ist es möglich, gegenüber den Berater*innen anonym zu bleiben. Dann können beispielsweise andere Mitarbeitende der Beratungsstelle die Bescheinigung ausstellen.

Es gibt mehrere staatlich anerkannte Beratungsstellen wie z.B. pro familia, die solche Beratungen durchführen. Aber Achtung: Es gibt auch Beratungsstellen (meist konfessioneller Träger), die keine Beratungsscheine ausstellen, weil ein Schwangerschaftsabbruch nicht mit ihrem Selbstverständnis vereinbar ist. Wir können es nicht häufig genug sagen: Wenn ihr die Option auf einen Beratungsschein haben wollt, achtet bei der Suche nach Beratungsstellen also unbedingt darauf, dass es sich um eine staatlich anerkannte Beratungsstelle handelt, welche einen Beratungsschein ausstellen darf!

Der eigentliche Eingriff darf dann frühestens am dritten Tag nach der Beratung durchgeführt werden. Die Zeit dazwischen gilt als “Bedenkzeit”. Wichtig ist auch, dass die Beratung und Durchführung des Eingriffes nicht von derselben Person vorgenommen wird.

Quellen:

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Schwangerschaftsabbrüche in Thüringen, Brandenburg und Niedersachsen

Ein Schwangerschaftsabbruch kann - je nach Schwangerschaftswoche - grundsätzlich mittels operativer oder medikamentöser Methoden durchgeführt werden. Dabei gibt es keine Methode, die aus medizinischer Sicht als "die Überlegenere" angesehen wird - beide sind sehr wirksam und haben ein niedriges Risiko für Komplikationen. Deshalb ist es essentiell, die Patient*innen in der Wahl der Methode mitbestimmen zu lassen.

Manchmal haben ungewollt Schwangere aber gar keine Möglichkeit zu wählen, weil nicht alle Praxen und Kliniken beide Methoden anbieten. Dabei gibt es auch große regionale Unterschiede.

In den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen wurden 2021 ungefähr ein Drittel der Schwangerschaftsabbrüche mithilfe der medikamentösen Methode durchgeführt. Bei der Wahl der operativen Methode unterscheiden sich die Bundesländer jedoch wieder deutlich. Bei einem operativen Schwangerschaftsabbruch wird in Deutschland nämlich sowohl der Goldstandard, die Vakuumaspiration ("Absaugung"), sowie die Kürettage („Ausschabung“) genutzt. Auch wenn die Mehrheit der operativen Abbrüche in den drei Bundesländern per Vakuumaspiration durchgeführt werden, wird in Thüringen bzw. Niedersachsen immer noch ca. jeder sechste bzw. siebte Abbruch mittels Kürettage durchgeführt - einer veralteten Methode, die von der WHO nicht mehr empfohlen wird.

Ein Grund für die regionalen Unterschiede könnte sein, dass es in Deutschland - anders als in vielen europäischen Ländern - keine Leitlinien und keine Qualitätssicherung zum Schwangerschaftsabbruch gibt. Im Gegensatz zu vielen anderen Themen gibt es zum Schwangerschaftsabbruch wenig Fortbildungsangebote und praktisch keine Forschung in Deutschland.

Konkrete Zahlen zur Methode pro Bundesland:

  • Brandenburg: 39,4% medikamentös; 5,8% Kürettage; 54,7% Vakuumaspiration
  • Niedersachsen: 30,3% medikamentös; 13,9% Kürettage; 55,4% Vakuumaspiration
  • Thüringen: 37,1% medikamentös; 17% Kürettage; 45,9% Vakuumaspiration

Quellen:

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Schwangerschaftsabbrüche: Kein Pflichtteil im Medizinstudium!

In Deutschland werden jährlich ca. 100.000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Das sind mehrere hundert Eingriffe pro Tag. Trotzdem ist dieser Eingriff kein verpflichtender Bestandteil der medizinischen Aus- und Weiterbildung.

Medizinstudierende aus mehreren Fakultäten berichten, dass der Schwangerschaftsabbruch kein bis wenig Inhalt des Studiums ist. Wenn überhaupt, wird in den Fächern Medizinrecht und Medizinethik, aber selten in den Fächern Gynäkologie und Geburtshilfe darüber gesprochen.

Manche Mediziner*innen entgegnen, dass das Thema zu fortgeschritten für Medizinstudierende sei und lieber in der Facharztausbildung behandelt werden soll. Allerdings liegt hier das Problem: Auch in der gynäkologischen Facharztausbildung ist das Thema kein verpflichtender Bestandteil. Es kommt dabei vor allem auf die Klinik an. Werden dort Abbrüche durchgeführt, wird man damit konfrontiert. Arbeitet man beispielsweise bei einem konfessionellen Träger, wird das mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Thema der Ausbildung sein. Es ist also möglich Gynäkolog*in zu werden und nie eine Abtreibung gesehen oder durchgeführt zu haben.

Stellen wir einen Vergleich an: Eine der häufigsten Operationen in Deutschland ist die Cholezystektomie - die Entfernung der Gallenblase, z.B. aufgrund von Gallensteinleiden. Jährlich werden geschätzt 175.000 Gallenblasen operativ entfernt. Medizinstudierende werden bereits im Studium mit dem Thema konfrontiert. Eine Studentin aus Berlin erzählt, dass in einer Vorlesung sogar ein Video der Operation exemplarisch gezeigt wurde. Dass man während der Facharztausbildung der Viszeralchirurgie (Bauchchirurgie) auch Gallenblasen-OPs sieht und durchführt, ist selbstverständlich.

Auf der anderen Seite der Schwangerschaftsabbruch: Obwohl er ein genauso alltäglich stattfindender Eingriff ist, wird dennoch akzeptiert, dass er in der gynäkologischen Ausbildung nicht nur unzureichend gelehrt, sondern teils sogar gänzlich ignoriert wird.

Wann können wir den Schwangerschaftsabbruch endlich als selbstverständlichen Teil der Gynäkologie ansehen?

Quellen:

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Erfahrungsbericht: Einsamkeit nach dem Schwangerschaftsabbruch

Wer ungewollt schwanger ist, sorgt sich oft um die Reaktionen von Familie und Freund*innen, denn der Schwangerschaftsabbruch ist bei uns in der Gesellschaft noch sehr tabuisiert.

Einige entscheiden sich deshalb zur Geheimhaltung. In einer amerikanischen Studie aus dem Jahr 1999 haben dies knapp die Hälfte der über 400 Befragten angegeben. Das kann jedoch in einer Situation, die eh schon schwierig ist, zusätzlich belastend sein. Es fehlt der Austausch zum Abwägen oder Festigung der Entscheidung, zum Verarbeiten der aktuellen Situation.

Auch das Gesundheitspersonal, was nicht immer gut in Bezug auf ungewollte Schwangerschaften geschult ist, ist leider nicht immer nur so verständnisvoll und empathisch, wie wir es uns wünschen würden.

Andere ungewollt Schwangere sprechen mit Partner*innen oder Familienangehörigen und werden zu einer Entscheidung gezwungen. Weder den Zwang zum Austragen, noch zum Beenden einer Schwangerschaft unterstützen wir. Hier benötigt es Unterstützungs- und Beratungsangebote, damit Paare ggf. doch zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen können.

All diese Probleme können ungewollt Schwangere belasten und dazu führen, dass sie sich sehr einsam vorkommen, wie Kirsten in ihrem Erfahrungsbericht schreibt.

Wir würden uns wünschen, dass sich niemand mehr so fühlen muss wie Kirsten. Wir wünschen uns einen emphatischen und verständnisvolleren Umgang mit unseren Mitmenschen. Dass wir den Schwangerschaftsabbruch in unserer Gesellschaft normalisieren und enttabuisieren, indem wir offener darüber sprechen und aufklären. Dass wir ganz grundsätzlich offene, gleichberechtigte, transparente Konversationen in Partnerschaften in kritischen Lebensereignissen etablieren und dass es ausreichend Beratungsangebote für diejenigen gibt, die Bedarf an Austausch haben.

Wenn du vor der Entscheidung für oder gegen einen Abbruch oder vor dem Abbruch selbst stehst und dich dabei einsam fühlst, kannst du dich an (at)abortionbuddy bei Instagram wenden. Damit du dich vielleicht nicht ganz so einsam fühlst.

Quellen:

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Google Trends-Suche: Abtreibung vs. Schwangerschaftsabbruch

Bei “Google Trends” kann man sich anschauen, welche Suchbegriffe wann und wie häufig verwendet werden. Wir haben nach den Suchbegriffen Abtreibung und Schwangerschaftsabbruch gefiltert und folgende zeitliche Verlaufskurve erhalten:

Die Kurve zeigt an, wie häufig die Begriffe "Abtreibung" und "Schwangerschaftsabbruch" in der Google-Suchmaschine in den letzten 12 Monaten (12.09.2021 - 12.09.2022) eingegeben wurden. Die blaue Linie stellt die Suchanfragen für "Abtreibung" dar und die rote Linie die für den "Schwangerschaftsabbruch".

Man sieht, dass die Anfragen zu beiden Suchbegriffen im letzten Jahr recht konstant waren; bis auf eine Ausnahme Ende Juni 2022. Fällt euch ein, was da passiert sein könnte?

Die Antwort: Am 24. Juni 2022 wurde die Abschaffung des §219a StGB im Bundestag beschlossen. §219a StGB - häufig als sog. "Werbeparagraph" betitelt - hat jahrelang zu einem Informationsdefizit geführt. Denn der Paragraph hat zahlreiche Ärzt*innen kriminalisiert und verunsichert, die ihre Patient*innen auf ihren Webseiten über den Schwangerschaftsabbruch informieren wollten. Nach 89 Jahren wurde er dann 2022 endlich Geschichte. Am 24. Juni 2022 wurde auch - nur ein paar Stunden später - in den USA das Grundsatzurteil "Roe vs. Wade" vom obersten Gerichtshof gekippt. Es gab damit kein landesweites Recht auf Abtreibungen mehr. Es gab daher im Juni gleich zwei große Gründe, über Schwangerschaftsabbrüchen zu berichten.

Quellen:

  • Google Trends Suche: Abtreibung vs. Schwangerschaftsabbruch (Suchzeitraum: letzte 12 Monate)
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Fehlinformationen über Schwangerschaftsabbrüche im Internet

Zum Schwangerschaftsabbruch gibt es viele Mythen und Vorurteile. Teilweise liegt das daran, dass Fehlinformationen auf vielen Webseiten (un)bewusst reproduziert werden. Für Personen, die einen Abbruch wünschen und sich im Internet informieren möchten, ist es dadurch schwer einzuschätzen, welche Internetseiten vertrauenswürdig sind und medizinisch korrekte Inhalte vermitteln.

Eine Studie aus den USA hat sich die Suchergebnisse bei Google angeschaut. Wenn man "abortion pill" eingibt, werden als erstes folgende Suchergebnisse:

  1. eine Seite von (at)plannedparenthood bei Instagram
  2. eine Webseite von Abtreibungsgegner*innen
  3. eine Webseite von Abtreibungsgegner*innen
  4. ein Wikipedia-Artikel
  5. eine Webseite von Abtreibungsgegner*innen

Vier dieser fünf Suchergebnisse wurden von der Studie als "inhaltlich qualitativ minderwertig" bewertet. Nur die Webseite von "Planned Parenthood" schnitt vom Informationsgehalt gut ab. Die 3 Anti-Choice-Webseiten enthielten sogar zahlreiche Fehlinformationen (z.B. dass die Medikamente zu Unfruchtbarkeit führen, das Sterberisiko erhöhen oder psychische Probleme verursachen würden). All dies sind Mythen, die von Abtreibungsgegner*innen genutzt werden, um abzuschrecken und einzuschüchtern. Sie sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht korrekt. Einige dieser Mythen haben wir in vorangehenden Beiträgen bereits kommentiert und widerlegt.

Auch in Deutschland ist davon auszugehen, dass Fehlinformationen im Netz weit verbreitet sind. Seiten von Abtreibungsgegner*innen, die Fehlinformationen verbreiten, gibt es auch hier. Bis vor kurzem hat der § 219a StGB dafür gesorgt, dass Ärzt*innen, die eine Abtreibung durchführen, ausdrücklich untersagt worden ist, darüber online zu informieren, was das Informationsungleichgewicht nur verstärkt hat. Das ist nun zum Glück Geschichte.

Quellen:

  • Pleasants et al. (2021) Quality of top webpages providing abortion pill information for Google searches in the USA: An evidence-based webpage quality assessment. PLoS ONE 16(1): e0240664. doi: 10.1371/journal.pone.0240664
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Abtreibung in Europa: Welche Fachärzt*innen dürfen Schwangerschaftsabbrüche durchführen?

In Deutschland gibt es 1.089 Kliniken und Praxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden (Stand Juli 2022). Viele von den aktuell tätigen Ärzt*innen befinden sich bald oder bereits im Rentenalter, arbeiten aber trotzdem weiter, um die medizinische Versorgung gewährleisten zu können.

Vergleicht man die europäischen Länder miteinander, gibt es in allen eine gesetzliche Regelung, die es Gynäkologinnen ermöglicht, legale Abbrüche vorzunehmen. Auf den ersten Blick erscheint dies naheliegend, da ein Abbruch in den gynäkologischen Fachbereich fällt. In Deutschland ist eine Abtreibung jedoch leider weder Teil des Medizinstudiums, noch ein verpflichtender Teil der gynäkologischen Ausbildung. Das heißt, man kann Gynäkologin werden, ohne jemals einen Schwangerschaftsabbruch gesehen oder durchgeführt zu haben.

Grundsätzlich dürfen in Deutschland nicht nur Gynäkologinnen, sondern auch Ärztinnen anderer Fachrichtungen (mit ggf. einer Zusatzfortbildung) eine Schwangerschaft beenden. Wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus?

In Österreich, Belgien, England, Wales, Schottland, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Spanien und der Schweiz ist dies ebenso der Fall, dort dürfen Ärzt*innen anderer Fachrichtungen gesetzlich eine Schwangerschaft abbrechen. Dem gegenüber steht Slowenien, wo es keine offizielle Regelung gibt, die festlegt, welches medizinische Personal einen Abbruch durchführen darf. In anderen Ländern ist es nicht erlaubt oder es fehlen die Informationen.

In einigen Ländern darf ein medikamentöser Abbruch auch zusätzlich durch anderes medizinisches Fachpersonal durchgeführt werden. Darüber werden wir in weiteren Beiträgen berichten.

Quellen:

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Tabuthema Sterilisation: "Wer kein Kind will, soll sich sterilisieren lassen!"

"Wer kein Kind will, soll sich sterilisieren lassen!", heißt es oft von Abtreibungsgegner*innen. Ein Schwangerschaftsabbruch (SAB) bedeutet jedoch nicht immer, nie Kinder haben zu wollen. Nicht immer passt eine Schwangerschaft in die derzeitige Lebenssituation, die Gründe für einen SAB sind vielfältig, legitim und gehen einzig und allein die Betroffenen etwas an.

Wollen gebärfähige Personen allerdings eine Sterilisation, ist das genauso legitim. Das Problem: Die Sterilisation ist genauso wie der SAB stigmatisiert und tabuisiert. Betroffenen wird ironischerweise gesagt, dass sie "eh irgendwann Kinder haben wollen" und sie sich in einem jungen Alter die "Zukunft verbauen". Das Bild der "Frau als Mutter" ist in der Gesellschaft immer noch stark verankert. Unter 30 oder ohne Kinder finden Betroffene nur schwer Ärzt*innen, die eine Sterilisation durchführen würden, obwohl das theoretisch ab der Volljährigkeit möglich ist. Organisationen wie (at)selbstbestimmt_steril (Instagram) helfen bei der Suche.

Bei einer Sterilisation werden die Eileiter verschlossen. Ärzt*innen beklagen, dass sie dabei Verantwortung übernehmen müssen und bemerken nicht, dass sie Betroffenen so ihr Recht auf Selbstbestimmung über ihren eigenen Körper verwehren.

Wie in den meisten Fällen bei einem SAB müssen auch bei einer Sterilisation die Kosten von bis zu 1000€ selbst bezahlt werden. Krankenkassen (KK) übernehmen den Eingriff nur bei medizinischer Indikation. Doch auch auf Seiten der KK werden Betroffene bevormundet: „Eine Sterilisation eignet sich erst zu Verhütung, wenn Ihre Familienplanung definitiv abgeschlossen ist. […] Bedenken Sie, dass sich Ihre Lebensumstände und Wünsche ändern können, zum Beispiel wenn ein neuer Partner in Ihr Leben tritt.“ Es wird deutlich, dass andere Familienkonstellationen ohne Kinder nicht einmal in Betracht gezogen werden.

Nicht nur in Bezug auf den SAB, sondern auch bei Themen wie Sterilisation wird deutlich, wie viel sich noch im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung ändern muss. Nur die betroffene Person selbst sollte das Recht haben, zu entscheiden was mit ihrem Körper geschieht!

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Rheinland-Pfalz: Jede 3. ungewollt Schwangere muss in ein anderes Bundesland

Seit Jahren wird die Zahl der Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen immer geringer. Deshalb gibt es in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, einen Arzt oder eine Ärztin für eine Abtreibung zu finden.

Für viele Schwangere bedeutet dies, dass sie weite Wege zurücklegen müssen, um zu einer Praxis zu gelangen, die Abbrüche durchführt. In RheinlandPfalz musste beispielsweise 2021 jede dritte ungewollt Schwangere (38,7%) für eine Abtreibung in ein benachbartes Bundesland reisen. Die meisten fahren dafür nach Saarland, gefolgt von Hessen und NordrheinWestfalen.

Solche weiten – ohne Auto äußerst komplizierten – Wege sind finanziell, zeitlich, organisatorisch und psychisch belastend und teilweise auch einfach nicht zumutbar. Hinzu kommt, dass vielen Betroffene dadurch keine Wahlmöglichkeit mehr bleibt bezüglich der behandelnden Ärzt*innen sowie der Methode, weil diese ggf. noch größere Entfernungen mit sich bringen würde.

Zu einer guten Gesundheitsversorgung gehört eine wohnortnahe Versorgung dazu. Bis wir das beim Schwangerschaftsabbruch allerdings erreichen, muss sich noch viel verändern.

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Schwangerschaftsabbrüche: Indikationen in verschiedenen Ländern

In der heutigen Zeit ist ein Schwangerschaftsabbruch ohne medizinische oder kriminologische Indikation zahlenmäßig am häufigsten. In Deutschland gibt es dafür die Beratungsregelung, d.h. nach einer verpflichtenden Beratung und einer 3-tägigen Wartezeit kann ein Abbruch bis zur 14. SSW durchgeführt werden. 2021 betraf das ~96% aller Abbrüche. In anderen Ländern gelten natürlich andere Gesetze, nicht überall ist eine Beratung verpflichtend, doch auch dort können ungewollt Schwangere aus anderen, nicht-medizinischen und nicht-kriminologischen Gründen - also auf ihren eigenen Wunsch hin - abtreiben. 2020 waren es in Schweden ~99% und in Slowenien ~90%. In der Slowakei sind die Zahlen zwar älter (2016), aber dort waren es auch noch ~80%. In Kroatien sieht die Situation jedoch komplett anders aus: Nur 34% aller Abbrüche waren nicht nach einer medizinischen oder kriminologischen Indikation, sondern eben auf Wunsch der ungewollt Schwangeren hin.

In Kroatien kann nur in Kliniken mit Gynäkologie oder spezialisierten Einrichtungen abgetrieben werden. Der Abbruch ist grundsätzlich bis zur 10. SSW nach der Empfängnis (p.c.) möglich, nach der 10. SSW darf nur noch bei Lebensgefahr, einer schwerwiegenden Schädigung des Fötus oder wenn die Schwangerschaft durch eine Straftat entstanden ist abgetrieben werden. Nach der 10. SSW muss (abgesehen von unmittelbarer Lebensgefahr) die Abtreibung durch eine Kommission erlaubt werden, welche aus Gynäkolog*innen, anderen Ärzt*innen und einem*r Sozialarbeiter*in oder einem*r Krankenpfleger*in besteht.

Ärzt*innen dürfen den Eingriff jedoch jederzeit verweigern, was in dem erzkatholischen Kroatien leider ein großes Problem darstellt: Knapp 60% aller Gynäkolog*innen in den öffentlichen Kliniken lehnen eine Abtreibung aus moralischen Gründen ab. Im April 2022 erfuhr die damals im 6. Monat schwangere Mirela Cavajda, dass ihr Fötus einen aggressiven Hirntumor hatte und er die Geburt, wenn überhaupt, nur sehr schwer geschädigt überleben würde. Vier Kliniken lehnten eine Abtreibung in ihrem –nach dem Gesetz legalen– Fall trotz einer Billigung durch die Kommission ab. Cavajda musste für den Abbruch nach Slowenien.

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Was fühle ich nach einer Abtreibung?

"Traurig und befreit zugleich" war der Titel einer deutschen Befragung aus den 90er Jahren und dieser beschreibt ganz gut die ambivalenten Gefühle mancher Schwangeren, die sich zu einer Abtreibung entscheiden. Und klar ist: Diese Ambivalenz darf sein! Ambivalente Gefühle zu haben, bedeutet nicht, dass die Entscheidung falsch ist oder später bereut wird. Viele Entscheidungen im Leben lösen unterschiedliche und sich widersprechende Gefühle in uns aus. So kennen das sicherlich viele, die beispielsweise schon einmal eine Trennung hinter sich hatten.

Viele Schwangere, die sich zu einer Abtreibung entscheiden, haben das Gefühl, sie dürfen einer Trauer um die ungelebte Möglichkeit der Schwangerschaft keinen Raum geben, weil sie sich sonst noch stärker dafür rechtfertigen müssen. Dabei wünschen wir uns, dass sich die Betroffenen keine Gedanken (mehr) darum machen müssen, welche Gefühle für andere "angemessen" wären, sondern einfach diese Gefühle erleben und kommunizieren dürfen, die sie im Inneren spüren.

Hinzu kommt: Je weniger Zeit und Kraft für die Suche nach einer wohnortnahen Möglichkeit des Abbruchs benötigt wird, desto mehr Raum kann allen Gefühlen gegeben werden, die die Entscheidung mit sich bringt.

Jede ungewollt schwangere Person sollte die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, wie, wo und mit welcher Begleitung sie sich von der Schwangerschaft verabschiedet. Niemand darf beurteilen, ob es richtig oder falsch ist, nach dem Abbruch direkt mit dem Alltag weiterzumachen oder das abgegangene Gewebe im Garten zu vergraben.

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Mythos: "Können Erzeuger klagen?"

Die Lebensrealität von ungewollt Schwangeren ist so divers wie die Gesellschaft: Manche sind in einer (mono- oder polygamen) Beziehung, andere haben ungebundene Affären oder One-Night-Stands. Traurige Realität sind aber auch gewaltsame Übergriffe. In einigen Situationen sprechen die Betroffenen mit ihren (Sexual-)Partner*innen über einen Schwangerschaftsabbruch, andere entscheiden allein. Jede dieser Entscheidungsfindungen ist legitim, sowie die damit einhergehenden Gefühle der Beteiligten ebenso legitim sind. Der finale Entschluss liegt aber bei der ungewollt schwangeren Person. Dennoch gibt es Menschen, die fragen, ob zeugende Personen gegen einen Abbruch klagen könnten.

Das erste Ergebnis auf Google ist aus dem Jahr 1997. Es beinhaltet die feste Überzeugung eines Jura Professors, dass zeugende Personen zivilrechtlich gegen einen Abbruch klagen könnten. Seiner Auffassung nach beginne die elterliche Fürsorgepflicht nach §1626 BGB bereits mit dem Wissen über die Schwangerschaft. Bei einem Abbruch käme es zu einem Verstoß gegen die elterliche Fürsorgepflicht, was zeugende Personen gemäß §1666 BGB als Gefährdung des Kindeswohls anzeigen könnten.

Wir haben Prof. Ulrike Lembke, Lehrende an der Humboldt-Universität und Richterin am Landesverfassungsgericht Berlin, diesen Beitrag weitergeleitet und folgende Antwort per E-Mail erhalten: „[Ich habe] den wesentlichen Gedankengang erfasst, der juristisch schlichtweg abwegig ist. Das mag der Kollege sich so wünschen, das ist aber nicht die Rechtslage.“

Lembke verdeutlicht, dass nach dem §1 BGB die Rechtsfähigkeit eines Menschen erst mit der Vollendung der Geburt beginnt, weswegen ein Zivilrecht vor der Geburt nicht greift. „Es gibt aber auch kein Sorgerecht ohne Kind und das Kind ist laut §1 BGB erst mit der Geburt vorhanden.“ Die Richterin beantwortet damit die Frage nach der rechtlichen Möglichkeit der zeugenden Person eindeutig: „Das Zivilrecht hilft diesem Kollegen überhaupt nicht weiter, denn es ist erfreulich klar zu der Frage, für wen es gilt: "Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt." Und dies bedeutet, dass eine Klage der zeugenden Person unwirksam ist.

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Historische Entwicklung von Schwangerschaftsabbrüchen

TW: Vergewaltigung, Suizid Der Schwangerschaftsabbruch wird in den letzten Jahrzehnten immer wieder diskutiert, kriminalisiert und stigmatisiert. Es scheint, als sei ein Abbruch ein Phänomen moderner Zivilisationen. Ein Blick auf die Historie zeichnet jedoch ein anderes Bild: Bereits ab ca. 1600 v.Chr. wurden Abbrüche im alten Ägypten thematisiert und waren auch im weiteren Verlauf der Geschichte immer wieder Thema.

Im antiken Griechenland wurden Abbrüche bspw. grundsätzlich toleriert. Sokrates sah es als eine Aufgabe der Hebammen, Abtreibungen vorzunehmen, Aristoteles beschrieb einen Abbruch nicht als lebensbeenden Eingriff, sondern als Verhütung. Der antike griechische Staat sah „die Leibesfrucht als unbeseelte[n] Teil des Körpers der Mutter“ und sprach erst „nach der Geburt von einem individuellen, mit Rechten versehenen, beseelten menschlichen Wesen“.

In der römischen Antike wurde Kritik an Abbrüchen nur vereinzelt dokumentiert. Diese beruhte nicht auf einem „Lebensrecht“ des Embryos/Fötus, sondern auf dem „Recht des Mannes auf rechtmäßige Nachkommenschaft“. Im kaiserzeitlichen Rom war eine Abtreibung jedoch alltäglich und gesellschaftlich akzeptiert.

Mit dem Christentum änderte sich das. Laut der jesuanischen Lehre stelle jede*r eine „Lieblingsidee Gottes“ dar. Frauen, die bei einem versuchten Abbruch starben, galten nach Hyroniemus als „Selbstmörderinnen, Ehebrecherinnen Christi und als Mörderinnen“. Die Kirche verurteilte Abtreibungen strengstens.

Grundsätzlich waren Abbrüche in der Antike gefährlich; obwohl ca. 200 wirksame Mittel bekannt waren. Daher muss diese historische Betrachtung kritisch erfolgen. Auch gab es in vielen Zeitabschnitten keine Frauenrechte und Schwangerschaften waren häufig das Ergebnis von Vergewaltigungen oder Abhängigkeit von einem Mann. Dennoch wurde bereits in philosophischen Diskussionen (zum Teil) das angesprochen, was heutzutage wieder gefordert wird: Eine Schwangerschaft ist Teil des Körpers der betroffenen Person und medizinisch betrachtet noch kein Mensch. Daraus muss in der heutigen Zeit resultieren, dass ein Abbruch eine Entscheidung der ungewollt schwangeren Person ist!

Quellen:

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Erfahrungsbericht: "Was möchtest Du?"

Wer ungewollt schwanger ist, sorgt sich oft um die Reaktionen von Familie und Freund*innen, denn der Schwangerschaftsabbruch ist bei uns in der Gesellschaft noch sehr tabuisiert.

Einige entscheiden sich deshalb zur Geheimhaltung. In einer amerikanischen Studie aus dem Jahr 1999 haben dies knapp die Hälfte der über 400 Befragten angegeben. Das kann jedoch in einer Situation, die eh schon schwierig ist, zusätzlich belastend sein. Selbst wenn die Entscheidung bereits gefallen ist, hilft der offene Austausch mit Anderen, um sich in dieser Entscheidung zu festigen oder die Situation allgemein zu verarbeiten. Auch der Austausch in der Partnerschaft über die ungewollte Schwangerschaft wirkt sich positiv auf das Erleben der ungewollt Schwangeren aus. Eine gemeinsam getroffene Entscheidung zum Abbruch einer Schwangerschaft kann eine Partnerschaft auch stärken.

Gleichzeitig sollte das Gegenüber aber auch Verständnis dafür zeigen, dass eine Schwangerschaft - egal ob sie mit einer Geburt oder einem Abbruch endet - sich 100% im Körper der Schwangeren abspielt. Deshalb sollte der Schwangeren auch ein Recht vorbehalten werden, über diesen Körper selbstständig entscheiden zu können.

Bei Lucky schien das so gelaufen zu sein: "Ich erzählte es dann aber doch meiner Mutter und dann meinem Freund und dann meinen Schwestern und mit jeder Person, der ich davon erzählte, wurde es leichter. Ich hatte so großes Glück, denn mein gesamtes Umfeld war so unglaublich unterstützend und uneingeschränkt für mich da. Besonders dankbar war ich für die Reaktion meines Freundes, der einfach nur gefragt hat „Was möchtest du?“ und sich damit selbst zurückgenommen hat."

Wir würden uns wünschen, dass wir empathie- und verständnisvoller mit unseren Mitmenschen umgehen. Dass wir den Schwangerschaftsabbruch in unserer Gesellschaft normalisieren und enttabuisieren, indem wir offener darüber sprechen und aufklären. Dass ungewollt Schwangere Unterstützung und Verständnis durch die direkte Umgebung erhalten, sollte nicht ein "Glücksgriff" sein, sondern der Normalfall.

Dieser Erfahrungsbericht ist Teil der "Weg mit 218" Kampagne vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung. Für mehr Erfahrungsberichte dieser Art schaut bei www.wegmit218.de vorbei.

Quellen:

  • Lucky, 24, Essen: https://wegmit218.de/lucky/
  • Major & Gramzow (1999): Abortion as stigma: cognitive and emotional implications of concealment. Journal of Personality and Social Psychology
  • Kommentar der American Psychological Association: https://www.apa.org/pi/women/programs/abortion/index
  • Kero, A.: Psychosocial factors. In Rowlands, S. (Hrsg.), Abortion Care (2014). Cambridge University Press
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Telemedizinische Schwangerschaftsabbrüche in Großbritannien

Seit es in Großbritannien möglich ist, den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch komplett zuhause unter telemedizinischer Begleitung durchführen zu lassen, haben Patient*innen diese Option zunehmend genutzt. Studien zeigen, der telemedizinische Abbruch ist sicher und die Zufriedenheit der Patient*innen hoch.

Die Studie von Aiken et al. (2021) hat die Schwangerschaftsabbrüche vor und nach der Zulassung verglichen. Das Ergebnis ist:

Durch telemedizinische Abbrüche war die Wartezeit bis zum Abbruch um 4,2 Tage kürzer (von 10,7 Tage auf 6,5 Tage). Damit fanden 40% der Schwangerschaftsabbrüche vor der 6.Schwangerschaftswoche statt (vorher nur 25%). Gleichzeitig war die Erfolgsquote & Komplikationsrate genauso hoch wie im ambulanten Setting.

Dies zeigt, dass ein niederschwelliger Zugang zum Schwangerschaftsabbruch essentiell dafür ist, Abbrüche früher, risikoärmer und sicher durchführen zu können. Die Telemedizin ist eine von vielen Möglichkeit, Zugangsbarrieren abzubauen.

In Deutschland gibt es ein Modellprojekt, das die telemedizinische Methode nun auch hier etablieren möchte. Mehr Informationen gibt es auf: www.schwangerschaftsabbruch-zuhause.de und bei (at)doctorsforchoicegermany auf Instagram.

Quellen:

  • Aiken et al (2021): Effectiveness, safety and acceptability of no-test medical abortion (termination of pregnancy) provided via telemedicine: a national cohort study
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FAQ: Was ist der "1000-Kreuze-Marsch"?

Der sogenannte "1000-Kreuze-Marsch" findet jährlich in verschiedenen Städten statt. In Deutschland z.B. in Münster, München oder Fulda. Aber auch in London oder Salzburg gibt es solche Veranstaltungen, die von den Initiator*innen als "Gebetsmärsche" bezeichnet werden.

Die Aktionen werden von dem christlich-fundamentalistischen Verein "EuroProLife" organisiert. Mit weißen Holzkreuzen, die ca. 1m groß sind, ziehen die Teilnehmenden singend und betend durch die Städte. Jedes dieser Kreuze soll einen der 1000 Föten repräsentieren, welche nach Auffassung der Veranstalter*innen täglich abgetrieben würden. Diese Zahl ist jedoch falsch, wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes jährlich belegen! Das ist den Veranstalter*innen jedoch egal. Hier geht es um Symbolik: Die öffentlichen „Gebetszüge“ erinnern an einen "Trauerzug" wie bei Beerdigungen. Es entstehen medienwirksame Bilder.

Aber nicht nur die Symbolik des Marsches ist bewusst irreführend. Auch in den Redebeiträgen werden gezielt Falschinformationen verbreitet: So bediente sich z.B. der EuroProLife-Chef Wolfgang Hering in Münster 2021 einer populistischen Rhetorik, um Tatsachen zu verzerren, Zusammenhänge zu verkürzen und ungewollt schwangere Personen zu stigmatisieren. Sogar pseudo-geschichtswissenschaftliche Nazi-Vergleiche erschienen ihm als legitimes Mittel zum Zweck (wir wollen diesen Aussagen keine Plattform geben und verzichten daher auf konkrete Beispiele). Unter den Teilnehmenden sind einflussreiche christliche Fundamentalist*innen sowie Vertreter*innen rechter Gruppen z.B. der AFD oder der Identitären Bewegung.

Die Inhalte, Symbolik und die Teilnehmenden der „1000-Kreuze-Märsche“ richten sich gegen das Leben ungewollt schwangerer Personen. Mediziner*innen, die Abtreibungen durchführen, sollen eingeschüchtert werden.

Abtreibungen sind Realität und Teil der staatlichen Gesundheitsvorsorge. Dabei ist es unwichtig, wie viele Abtreibungen stattfinden. Der Staat hat die Aufgabe, den Zugang zu sicheren medizinischen Eingriffen zu gewährleisten.

Quellen:

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Schwangerschaftsabbrüche im Ost/West-Vergleich

Der §218 im Ost-West-Vergleich

Seit über 150 Jahren gilt der §218 in Deutschland; er verankert den Schwangerschaftsabbruch(SAB) im Strafgesetzbuch. Der Tag der Deutschen Einheit dient uns als Anlass, die Gesetzeslage zu SAB in der DDR näher zu betrachten:

In der DDR gab es einen bedeutenden Umbruch im Jahr 1972 (die Lage vor 1972 ist in der Grafik zusammengefasst): Schwangere durften sich ab diesem Zeitpunkt innerhalb der ersten 12 Wochen selbstbestimmt für einen SAB entscheiden. Am 9. März 1972 stimmte die Volkskammer dafür, das Gesetz über die Unterbrechung einer Schwangerschaft anzunehmen - es ist das einzige der DDR, das nicht einstimmig beschlossen wurde.

Wie alles in der DDR, verliefen auch SAB strikt nach staatlichem Plan:

Ärzt*innen wurden trotz Widerwillen in die Pflicht genommen, Eingriffe durchzuführen. Eine Beratung über Alternativen zum SAB war verpflichtend (fand aber oft nicht statt). Die Termin-Vergabe war mit einem stationären Krankenhaus-Aufenthalt von drei Tagen und einem Gespräch über Verhütung verbunden.

Bis zur 12. Woche galten SAB mit dem Gesetz von 1972 als mehr oder weniger unproblematisch. Zum Problem wurden sie, wenn Frauen vor weniger als 6 Monaten bereits einen SAB hatten vornehmen lassen oder wenn die 12. Woche überschritten war. Eine Gynäkologin, die damals an der Charité in Berlin praktizierte, berichtet:

„Wir hatten zugleich die Kommission [...], die [Schwangere] begutachtete und beriet, wenn sie einen Antrag stellten, nach der 12. Woche doch noch [einen SAB] haben zu wollen. Ich kann mich an keine Ablehnung erinnern, ehrlich gesagt.“

Tatsächlich stieg die Zahl der SAB im ersten Jahr nach Einführung des Gesetzes um etwa das 5-fache. Später sanken die Zahlen wieder, u.a. weil es durch die – gesetzlich vorgeschriebene – kostenfreie Abgabe von Verhütungsmitteln weniger Geburten gab. Laut DDR-Statistik seien SAB vor allem von Frauen in Anspruch genommen worden, die schon mehr Kinder als der Bevölkerungsdurchschnitt gehabt hätten.

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands trat der §218 flächendeckend in Kraft. Wie hätten eurer Meinung nach Alternativen aussehen können?

Quellen:

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Deswegen ist der Safe Abortion Day wichtig!

Heute ist der Safe Abortion Day. In einem vorherigen Beitrag haben wir bereits erklärt, was genau es damit auf sich hat und wo der Ursprung liegt. Aber warum ist dieser Tag weltweit so wichtig?

Global geht man von 73 Millionen Abbrüchen jährlich aus, 45 % davon gelten als unsicher. Zwischen 4,7% und 13,2% aller Sterbefälle bei schwangeren Personen gehen auf einen unsicheren Abbruch zurück, jährlich sterben mehr als 22.800 Menschen an unsicheren Abbrüchen. Jedes Jahr erkranken mehr als 7 Millionen Menschen weltweit wegen unsicherer Abtreibungen, wodurch erhebliche Kosten entstehen. 2006 bspw. wurden mehr als 553 Millionen US-Dollar für die Behandlung von schwerwiegenden Komplikationen ausgegeben.

Es wird deutlich: Der Zugang zu sicheren Abbrüchen geht uns alle etwas an!

2011 rief das “Women's Global Network for Reproductive Rights” den 28. September zum internationalen Tag aus, um sich mit der Bewegung in Lateinamerika zu solidarisieren. Zudem wollten sie darauf aufmerksam machen, dass ungewollt Schwangere weltweit häufig keinen sicheren Zugang zu Abbrüchen haben. In vielen afrikanischen Ländern ist der Schwangerschaftsabbruch entweder ganz verboten oder nur erlaubt, um das Leben der Mutter zu retten. In einigen asiatischen Ländern ist der Schwangerschaftsabbruch zwar gesetzlich erlaubt, jedoch immer noch stark eingeschränkt, mit hohen Kosten verbunden und kaum zugänglich. In Irland ist ein Abbruch erst seit 2018 erlaubt (vorher gab es nur eine Ausnahme, wenn Lebensgefahr für die schwangere Person bestand). In Polen wurden 2021 nur 107 legale Abbrüche verzeichnet, da dort ein De-facto-Abtreibungsverbot herrscht. In den USA wurde im Juni 2022 „Roe v. Wade“ aufgehoben und somit vielen Bundesstaaten der Weg geöffnet, Abtreibungen strengstens zu regulieren oder gänzlich zu verbieten. Auch in Deutschland ist die Versorgungslage mancherorts katastrophal.

Deswegen sind folgende Forderungen so wichtig:

  • Sexuelle und reproduktive Rechte für alle!
  • Zugang zu erschwinglichen, sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen jetzt!
  • Stigmatisierung und Diskriminierung von ungewollt Schwangeren beenden!

Quellen:

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FAQ: Was ist der "Safe Abortion Day"?

Am 28. September findet jedes Jahr der Safe Abortion Day statt. Doch was genau ist das und was steckt dahinter? Hier ein kleiner Überblick:

Der Safe Abortion Day macht auf den Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen aufmerksam. Er hat seinen Ursprung in Lateinamerika und der Karibik, wo sich feministische Gruppen seit 1990 am 28. September versammelten. Ihre Forderungen an ihre Regierungen:

  • Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren!
  • Den Zugang zu sicheren und erschwinglichen Abbrüchen ermöglichen!
  • Stigmatisierung und Diskriminierung von ungewollt Schwangeren, die sich für eine Abtreibung entscheiden, beenden!

Ursprünglich hieß die Kampagne "Campaña 28 de Septiembre por la Despenalización del Aborto". 2015 wurde sie in „International Safe Abortion Day“ umbenannt, da in diesem Jahr weltweit 83 Aktionen in 47 verschiedenen Ländern organisiert wurden.

Aber warum genau der 28. September?

Am 28.09.1871 verabschiedete das brasilianische Parlament ein Gesetz namens "Lei Rio Branco" (das Rio Branco Gesetz, benannt nach José Maria da Silva Paranhos, dem Vizegrafen von Rio Branco), welches auch "Lei do Ventre Livre" (das Recht auf eine freie Geburt) genannt wird. Dieses Gesetz sollte den Kindern von versklavten Menschen im damaligen Brasilien Freiheit bringen. Der Beginn einer Bewegung zur Abschaffung von Sklaverei, welche 1888 in Brasilien endgültig erreicht wurde.

Der 28. September wurde somit zum Gedenken an den Grundstein zur Abschaffung der Sklaverei in Brasilien gewählt und gilt heute als Tag der "freien Gebärmutter", an dem weltweit eine sichere und legale Abtreibung für alle gefordert wird.

In einem weiteren Beitrag werden wir euch erklären, warum dieser Aktionstag heute weltweit existiert und weshalb er so wichtig ist.

Quellen:

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FAQ: Was ist die "Gewissensklausel"?

Wusstet Ihr, dass Ärzt*innen sich weigern dürfen, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen? In der Gewissensklausel ist dies gesetzlich festgeschrieben, aber was genau verbirgt sich dahinter?

Die Gewissensklausel oder auch das „Weigerungsrecht“ steht im Schwangerschaftskonfliktgesetz §12 Absatz 1+2. Es betrifft nicht nur Ärzt*innen, sondern allgemein das medizinische Personal und meint, dass jede*r ablehnen darf, an einem SAB mitzuwirken. Die einzige Ausnahme: Wenn Schwangere sich in Todesgefahr befinden. Eine generelle Definition von „Todesgefahr“ ist jedoch schwierig: Das Bundesverfassungsgericht sieht das Leben der Schwangeren bereits bei medizinisch begründeten SAB in Gefahr, sodass dort geholfen werden MUSS. Die medizinische Indikation bedeutet, dass die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren durch das Austragen der Schwangerschaft in Gefahr ist. Andere Literatur meint „Todesgefahr“ erst, wenn das Leben der Schwangeren unmittelbar in Gefahr ist und der Tod droht. Ärzt*innen und medizinisches Personal müssen in Fällen, in denen sie einen SAB oder die Mitarbeit an diesem verweigern dürfen, niemandem gegenüber Gründe nennen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1993 dürfen sich dabei auch keine beruflichen Nachteile ergeben.

Die Gewissensklausel wird stark diskutiert: Auch in ProChoice-Gruppen meinen einige, dass medizinisches Personal selbst nach den eigenen Werten und dem Gewissen entscheiden kann. Andere sind der Meinung, dass ein SAB in der medizinischen Arbeit zur Grundversorgung gehört und somit nicht ablehnbar ist. Die WHO spricht sich klar dafür aus, dass die Gewissensklausel nicht zu schwer zugänglichen SAB führen darf. In Neuseeland wurde diese Problematik bspw. so gelöst, dass das medizinische Personal bei persönlicher Verweigerung verpflichtet ist, ungewollt Schwangere an andere Ärzt*innen zu verweisen (s. unseren Beitrag vom 22.10.2021).

Zuletzt ein Anreiz für fortführende Überlegungen: Es gibt für keinen anderen Bereich der Medizin ein rechtlich eingeräumtes „Weigerungsrecht“. Warum braucht es also dieses explizit hier?

Quellen:

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"Ich bin keine werdende Mutter, die ein Kind erwartet. Ich bin eine Patientin, die an einer ungewollten Schwangerschaft beinah starb."

Die Autorin und Journalistin Sibel Schick berichtet über ihre ungewollte Schwangerschaft und von Zustände, die eher an die momentanen Situation in Polen und nicht an Deutschland erinnern.

Aufgrund des § 218 StGB ist in Deutschland vor einem Abbruch ein Gespräch bei einer Schwangerschaftskonfliktberatung verpflichtend. Sibel Schick brauchte mehr als eine Woche, um einen Termin zu erhalten. Zwischen Beratung und Abbruch müssen mind. drei Tage liegen. In Sibel Schicks Fall wären zwischen dem positiven Schwangerschaftstest und dem Abbruch zwei Wochen vergangen. „[Für] eine Person, die sich in ihrer Entscheidung sicher ist, eine sehr lange Zeit. Vor allem, weil eine Schwangerschaft ein gesundheitliches Risiko ist.“

Vor der Beratung löste die ungewollte Schwangerschaft bei ihr eine beidseitige Lungenarterienembolie aus. Die Sterberate liegt hierbei bei 30%. Im Krankenhaus wurde sie erst vier Tage nach Einlieferung mit einer rechtlich „sicheren“ Methode untersucht, da die Ärzt*innen sie dort nicht „per Strahlung untersuchen [wollten].“ Trotz dessen, dass Sibel Schick immer wieder betonte, dass sie abtreiben wolle, spielte dies keine Rolle. Man wolle kein Risiko eingehen, nachträglich verklagt zu werden: „Wenn Sie es sich anders überlegen und das Kind behindert wird, wären wir haftbar.“ Spätestens dann wurde Sibel Schick klar, dass das vermeintliche „Leben“ des Embryos über ihres gestellt wird.

Im Krankenhaus wurde ihre ungewollte Schwangerschaft stets positiv gesehen. Bei der Blutabnahme wollte die Pflegerin sicher gehen, „dass es der Mama und dem Kind gut geht.“ Sibel Schick sieht den Begriff der „ungewollten Schwangerschaft“ kritisch. Schwangerschaften – auch wenn „ungewollt“ – werden grundsätzlich als selbstverständlich und erwünscht angesehen. Dementsprechend fordert sie einen neuen Begriff. „Ich bin keine werdende Mutter, die ein Kind erwartet. Ich bin eine Patientin, die an einer ungewollten Schwangerschaft beinah starb.“

Wie steht Ihr zu dem Begriff? Habt ihr bessere Vorschläge? Schreibt Eure Meinung gerne in die Kommentare!

Quellen:

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Kürretage im Bundesland-Vergleich

Ein Schwangerschaftsabbruch kann - je nach Schwangerschaftswoche - grundsätzlich mittels operativer oder medikamentöser Methoden durchgeführt werden.

Als Goldstandard der operativen Verfahren gilt die Vakuumaspiration ("Absaugung"). In Deutschland wird aber noch ein weiteres operatives Verfahren genutzt: Die Kürettage („Ausschabung“). Da sie mit mehr Risiken verbunden ist, wird sie in internationalen Leitlinien und von internationalen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausdrücklich nicht mehr empfohlen. In Deutschland wurde sie trotzdem noch 2021 bei 11,4% aller Schwangerschaftsabbrüche angewendet.

Aber es gibt dabei aber auch große regionale Unterschiede:

Im Saarland wurde 2021 mehr als jeder 5. Abbruch (21,5%) mittels einer Kürretage durchgeführt, in Hamburg hingegen nur knapp jeder 20. Abbruch (4,8%). In den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt wurde die Kürretage bei unter 10% aller Abbrüche als Methode genutzt. Die anderen Bundesländer kürretieren häufiger: Baden-Württemberg mit 10,3%, Hessen mit 11,6%, Niedersachsen mit 12,7%, Nordrhein-Westfalen mit 16,9%, Rheinland-Pfalz mit 10,9%, Sachsen mit 12%, Schleswig-Holstein mit 17,5%, Thüringen mit 16,5% und dann der "Spitzenreiter" Saarland mit 21,5%.

Die regionalen Unterschiede beruhen vielleicht darauf, dass es, anders als in vielen europäischen Ländern, in Deutschland keine Leitlinien und keine Qualitätssicherung zum Schwangerschaftsabbruch gibt. Es gibt keine offiziellen Fort- und Weiterbildungskurse für den Schwangerschaftsabbruch. Er ist nicht verpflichtender Teil der gynäkologischen Facharztausbildung.

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Mehr als die Hälfte der ungewollten Schwangerschaften wird fortgeführt

Nicht alle ungewollten Schwangerschaften werden abgebrochen. Ganz im Gegenteil: Mehr als die Hälfte dieser Schwangerschaften werden ausgetragen, zeigt eine Umfrage des BzgA.

Wenn man verschiedene Alterskohorten vergleicht, liegt die Quote für die Austragung bei den 25- bis 35-Jährigen mit über 60% am höchsten. Das ist auch die Altersgruppe, die die höchsten Geburtenraten hat - also ein Alter, in dem Familienplanung ein vordergründiges Thema zu sein scheint.

Weniger häufig setzen die unter 25-Jährigen und über 35-Jährigen ihre Schwangerschaft fort (allerdings immer noch mehr als die Hälfte!). Das liegt wahrscheinlich daran, dass für sie ein potentielles Kind entweder noch nicht oder nicht mehr (weil die Familienplanung z.B. abgeschlossen ist) in die Lebensplanung hineinpasst.

Ein Großteil derer, die sich für die Fortführung der Schwangerschaft entscheiden, geben an, grundsätzlich schwanger werden zu wollen, allerdings zu einem späteren Zeitpunkt. Auch wenn der Zeitpunkt also nicht ideal ist, kann die Schwangerschaft deshalb eher akzeptiert werden. Die Entscheidung für das Austragen der Schwangerschaft scheint festzustehen, sobald die Schwangerschaft selbst festgestellt wird. Denn als häufigste Gründe für das Fortsetzen werden genannt, dass „sofort klar und selbstverständlich“ war, das Kind zu bekommen (47,5 %), „ein Abbruch grundsätzlich abgelehnt wurde“ (34,8 %) oder sich „die Meinung nach Eintritt der Schwangerschaft geändert hat“ (31,7 %). Und auch für diejenigen, die sich für einen Abbruch entscheiden, hat die verpflichtende Beratung für die meisten keinen Einfluss auf die Entscheidung. Dazu haben wir bereits einen Beitrag geschrieben.

Ungeplante und ungewollte Schwangerschaften sind also nichts Ungewöhnliches. Sie resultieren nicht automatisch in einem Schwangerschaftsabbruch. Die Statistik zeigt, dass Betroffene keinesfalls leichtfertig mit einer ungewollte Schwangerschaft umgehen. Sie wägen sehr wohl die Möglichkeiten, die für oder gegen das Austragen der Schwangerschaft sprechen, gegeneinander ab. Schließlich können aber nur sie selbst entscheiden, welche Entscheidung für ihre persönliche Lebenssituation die Passendste darstellt.

Quellen:

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Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz

Nach der Streichung von Roe vs. Wade durch den Supreme Court schauen viele in die USA. Doch auch hier in Europa ist die Situation in einigen Ländern in Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch problematisch.

Heute werfen wir einen Blick auf unser Nachbarland: Die Schweiz.

Erst seit 2002 dürfen sich ungewollt schwangere Personen in der Schweiz bis zur 12. Schwangerschaftswoche (SSW) für einen #Schwangerschaftsabbruch entscheiden; vorher konnte nur bei „großer gesundheitlicher Gefährdung“ abgetrieben werden. Nach der 12. SSW müssen Ärzt*innen die Situation der ungewollt Schwangeren beurteilen und einem Abbruch aus medizinischen oder sozialmedizinischen Gründen zustimmen.

Aktuell gibt es jedoch zwei Volksinitiativen, die das Abtreibungsrecht in der Schweiz einschränken möchten und den Zugang an noch mehr Bedingungen knüpfen wollen: Die „Einmal darüber schlafen“-Initiative fordert, dass vor der Abtreibung rechtlich ein Tag „Bedenkzeit“ festgelegt werden soll (das kennen wir aus Deutschland, hier gibt es eine verpflichtende Wartezeit von 3 Tagen); die Initiative „Lebensfähige Babys retten“ will grundsätzliche alle Abbrüche ab der 22. SSW verbieten.

Zudem soll eine dritte, restriktivere Initiative nach texanischem Vorbild ins Leben gerufen werden, welche Abtreibungen ab der 6. SSW illegal machen würde: Die „Herzschlag“-Initiative. Genau genommen gibt es in der 6. SSW jedoch noch kein vollständig entwickeltes Herz, sondern eine Ansammlung von Zellen, welche sich im Verlauf der Schwangerschaft zu einem Herz entwickeln können. Die Aktivitäten, die als “Herzschlag” wahrgenommen werden können, sind sogenannte “electrical cardiac activity”, wodurch der Name der Initiative bewusst irreführend und stigmatisierend ist.

Die Initiativen aus fundamentalistischen-christlichen und rechtskonservativen Richtungen alarmieren den schweizerischen Frauendachverband Alliance F, weswegen sie für Ende des Jahres eine politische Kampagne vorbereiten, um die Selbstbestimmung von Frauen in den Vordergrund zu stellen.

Die Entscheidung des Supreme Courts in den USA sollte eine Warnung sein, wie schnell auch in vermeintlich modernen Ländern das Recht auf Selbstbestimmung und über den eigenen Körper gestrichen werden kann.

Quellen:

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FAQ: Wann wirkt die "Pille danach"?

Kein Verhütungsmittel schützt zu 100%, Verhütungspannen können immer passieren. Ein Kondom kann reißen, eine Pille vergessen oder zu spät eingenommen werden. Als sogenannte Notfallverhütung kann dann auf die „Pille danach“ zurückgegriffen werden.

Was viele aber nicht wissen: Leider ist die „Pille danach“ nur unter bestimmten Umstände wirksam und daher nicht zuverlässig als Notfallverhütung geeignet. Eine Schwangerschaft kann entstehen, wenn Spermien und eine befruchtungsfähige Eizelle aufeinander treffen. Nach dem Eisprung ist die Eizelle ungefähr einen Tag befruchtungsfähig, Spermien überleben 5 bis 7 Tage, wodurch gebärfähige Personen bis zu 7 Tage fruchtbar sein können. Dieses Zeitfenster ist jedoch häufig gar nicht so einfach im Zyklus einzuordnen, da Zyklen unregelmäßig verlaufen können und gewöhnlich der genaue Zeitpunkt des Eisprungs nicht berechenbar ist.

Wie kann die „Pille danach“ aber dann helfen? Das Medikament verschiebt oder verhindert den Eisprung. Somit kommt die „Pille danach“ nur in Frage, wenn der Eisprung noch NICHT stattgefunden hat. Bei der Berechnung dieses ungefähren Zeitraums hilft das Fachpersonal in der Apotheke, die dafür nach der letzten Periode und nach dem Zyklus fragen. Die Wirksamkeit der „Pille danach“ hängt dementsprechend stark davon ab, wie schnell sie nach der Verhütungspanne eingenommen wurde, an welchem Zyklustag die Person sich befindet sowie welches Präparat eingenommen wurde, und variiert dann zwischen 59% und 98%. Es gibt Präparate mit Levonorgestrel (bis zu 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr wirksam) und mit Ulipristalacetat (bis zu 120 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr und auch bis kurz vor den Einsprung wirksam).

Die "Pille danach" ist in der Regel gut verträglich. Als Nebenwirkungen können Übelkeit, Kopfschmerzen, Brustspannen, Schwindel, Bauchschmerzen, Schmierblutungen und Zyklusunregelmäßigkeiten auftreten.

Die „Pille danach“ ist kein Ersatz für regelmäßige Verhütung. Sie kann – wenn richtig und passend eingesetzt – eine ungewollte Schwangerschaft unterbinden, aber eben nicht immer. Falls eine Schwangerschaft nicht mehr abwendbar war und sie nicht fortgeführt werden soll, muss ein #Schwangerschaftsabbruch eine freie und zugängliche Alternative sein.

Quellen:

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Nur bei einem von 350 Schwangerschaftsabbrüchen treten Komplikationen auf

Im Jahr 2020 wurden in Deutschland 99.948 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Es gab 279 medizinische Komplikationen bei den Eingriffen - das sind 0,28%, also bei einem von 350 Eingriffen gab es eine Komplikation. Der Schwangerschaftsabbruch ist also insgesamt ein sehr sicheres Verfahren. Vor allem der medikamentöse Abbruch und die chirurgische Absaugung (Vakuumaspiration) sind mit sehr wenigen Komplikationen verbunden. Zukünftige Schwangerschaften werden weder durch einen komplikationslosen chirurgischen noch durch einen komplikationslosen medikamentösen Abbruch beeinträchtigt.

Unter den 279 Komplikationen waren beispielweise Nachblutungen oder ein vermehrter Blutverlust am häufigsten (ca. 0,165% - 1 von 600). Aber nur 1 von 1000 Patient*innen mussten wegen der Nachblutung ärztlich behandelt werden, sehr selten war deshalb eine Blutübertragung notwendig (ca. 0,01% - 1 von 10.000). Andere Komplikationen waren Fieber bis 38 Grad Celsius und Entzündungen, sowie eine Durchstoßung bzw. Verletzung der Gebärmutter (0,015% - 1 von 6.666). Es gab keine Narkosezwischenfälle und keine Todesfälle.

Selten, ca. 1 von 200 Fällen, kann es passieren, dass Schwangerschaftsgewebe in der Gebärmutter verbleibt und ein erneuter chirurgischer Abbruch nötig wird. Oder wenn zuvor ein medikamentöser Abbruch erfolgt ist, wird in seltenen Fällen ein chirurgischer Abbruch nötig.

Sehr, sehr selten, kann es zu Verletzungen von umliegenden Organen kommen und eine Bauchspiegelung bzw. Baucheröffnung notwendig machen.

Diese Risikoaufzählung ist allerdings vergleichbar mit einem Beipackzettel von Medikamenten. Die Risiken hören sich alle sehr schlimm an, aber bei den meisten Menschen, eben über 99%, gibt es keine Komplikationen.

Quellen:

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"Scheiße, jetzt ist das wirklich mir passiert."

"Scheiße, jetzt ist das wirklich mir passiert. Vorher denkt man immer, andere wären einfach nur zu blöd zum Verhüten – aber jetzt war ich selbst schwanger."

Das denkt Ivy, als sie erfährt, dass sie ungewollt schwanger ist. Und mit diesen Gedanken ist sie nicht allein. Die Wahrheit ist aber: Keine Verhütungsmethode ist 100% sicher.

Die meisten Personen, die ungewollt schwanger werden, verhüten grundsätzlich sicher. Aber jede Methode hat ihre Grenzen. Kondome können reißen und #Pillen vergessen werden. Selbst bei einer absolut zuverlässigen Einnahme der Pille oder einem Hormonring kann es trotzdem zu einem Eisprung und damit zu einer Schwangerschaft kommen.

Viele ungewollt Schwangere geben an, dass sie schon VOR dem Eintreten der Schwangerschaft sicher waren, dass sie abtreiben würden, falls die Methode versagen sollte. Trotzdem haben Menschen Sex und wissen, dass es auch bei richtiger Anwendung eines Verhütungsmittel zu einer Schwangerschaft kommen könnte.

Viele ungewollt Schwangeren sind erwachsene, verantwortliche Menschen, bei denen es trotz Anwendung von Verhütungsmitteln zu einer Schwangerschaft kam - und entgegen des Vorurteils keine "naiven, unwissenden Teenager" (42 % sind zwischen 20-30 Jahren und ebenso viele zwischen 30-40 Jahren).

Eine Gesellschaft braucht sichere, legale und akzeptierte Abtreibung als Möglichkeit, wenn Verhütungsmethoden versagen.

Quellen:

Erfahrungsbericht Ivy Haase, Stern

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Mifepriston und Misoprostol stehen auf der "Liste der unentbehrlichen Medikamente" der WHO

Die WHO (World Health Organisation) veröffentlicht alle 2 Jahre Listen der Medikamente, die in einem Gesundheitssystem verfügbar sein sollten. Es gibt eine Liste der Medikamente, deren Anwendung spezialisiertes medizinisches Wissen voraussetzt und eine Liste der unentbehrlichen Medikamente (Model List of essential Medicines) - die also jedes Basisgesundheitssystem zur Verfügung haben sollte.

Die Medikamente, die für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch notwendig sind, heißen Mifepriston und Misoprostol. (Die Wirkweise haben wir in einem vorherigen Post bereits erklärt). Beide Medikamente wurden 2005 auf die Medikamentenliste gesetzt, die spezialisiertes medizinisches Wissen voraussetzt. Da es danach unzählige Studien gab, die die Sicherheit und einfache Handhabung von Mifepriston und Misoprostol bewiesen, sind sie seit 2019 auf die Liste der unentbehrlichen Medikamente verschoben worden.

Im Klartext heißt das also: die WHO hat die Medikamente, die für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch benötigt werden, als essentiell und unentbehrlich deklariert.

Auch deshalb ist es sehr kritisch zu sehen, dass Cytotec vor ein paar Monaten auf Anweisung des Bundesgesundheitsministerium quasi vom deutschen Markt genommen wurde (siehe vorherige Posts zu Cytotec).

Quellen:

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Risikofaktoren für eine psychische Erkrankung nach einem Schwangerschaftsabbruch

Eine ungewollte Schwangerschaft gehört zu den "kritischen Lebensereignissen". Das bedeutet, dass sie - wie andere große Lebensentscheidungen - erst einmal zu einem erhöhten Stresslevel führen und psychisch herausfordernd sein kann. Ein Schwangerschaftsabbruch könnte dann eine Möglichkeit sein, diesen Stress zu bewältigen und dementsprechend zu einer Erleichterung führen. Ein Schwangerschaftsabbruch kann aber ebenso zusätzlichen Stress verursachen. Dies ist dann von unterschiedlichen äußeren Faktoren abhängig.

"Kritische Lebensereignisse" müssen aber nicht zwangsläufig zu negativen psychischen Folgen für die ungewollt Schwangeren führen. Ganz im Gegenteil können solche Erfahrungen die Betroffenen selbst oder die Partnerschaft stärken.

Wenn man also Studien zum psychischen Wohlbefinden von ungewollt Schwangeren liest, ist es wichtig, diesen "Stress" von "psychischer Erkrankung" oder "Traumatisierung" zu unterscheiden. Es ist außerdem wichtig zu unterscheiden, welche Gefühle auf die ungewollte Schwangerschaft und welche auf den Schwangerschaftsabbruch zurückzuführen sind. Letztendlich schaffen das nur wenig Studien, dies klar und sauber voneinander zu trennen, weshalb die Ergebnisse teilweise sehr unterschiedlich ausfallen.

Psychiatrische Fachgesellschaften wie die amerikanische APA und die britische NCCMH positionieren sich allerdings klar, dass es kein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen durch einen Schwangerschaftsabbruch gibt. Vielmehr scheint das Risiko, nach einem Schwangerschaftsabbruch psychisch zu erkranken, an anderen Faktoren zu liegen. Der größte Risikofaktor ist dabei, bereits psychische Vorerkrankungen zu haben. Außerdem werden andere Faktoren genannt, die einen Einfluss haben könnten: Stigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs, eine eigene negative Einstellung gegenüber den Abtreibungen im Allgemeinen, Druck seitens des Partners/Partnerin zum Abbruch, die Notwendigkeit zur Geheimhaltung und ein Mangel an sozialer Unterstützung.

All diese Faktoren können also das Risiko für die Entwicklung einer psychischen Erkrankung nach einer Abtreibung erhöhen, müssen (!) aber nicht zu einer solchen führen. Bisher gibt es aber keine eindeutigen Anhaltspunkte aus der Wissenschaft, dass der Schwangerschaftsabbruch selbst einen Risikofaktor darstellt.

Quellen:

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"Ein Kind ist doch ein Geschenk..."

Dennoch werden viele ungewollt Schwangere mit diesem Spruch konfrontiert. Leider hinkt der Vergleich, denn ein Kind kann nicht einfach weiter verschenkt, zurückgeben oder nicht angenommen werden. Für ein Geschenk muss niemand viel Lebenszeit aufbringen. Im Gegensatz dazu, braucht ein Kind emotionale und materielle Fürsorge, viel Aufmerksamkeit, Liebe, Respekt und Verantwortung, um glücklich und gesund aufzuwachsen - und das über viele Jahre hinweg.

Dass genau diese Punkte ausschlaggebend für einen Schwangerschaftsabbruch sein können, zeigte eine Studie aus dem Jahre 2013: so gaben 40% der Schwangeren finanzielle Gründe für den Abbruch an, 36% einen unpassenden Zeitpunkt der Schwangerschaft und 29% sahen keine Möglichkeit, dem Kind genug Aufmerksamkeit zu schenken. 64% der Befragten gaben mehrere, zusammenhängende Gründe an, weswegen für sie das Austragen der Schwangerschaft nicht möglich war.

Fazit: Für ein Geschenk muss die beschenkte Person nicht all diese Faktoren in Erwägung ziehen, für das Austragen der Schwangerschaft schon. Für manche ungewollt Schwangere ist eine Schwangerschaft kein Geschenk. Und es ist okay, wenn sich die schwangere Person gegen das Austragen der Schwangerschaft entscheidet. Eine ungewollte Schwangerschaft muss man nicht annehmen.

Quellen:

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FAQ: Was ist ein septischer Abort?

Ein Schwangerschaftsabbruch ist heutzutage immer noch in vielen Ländern verboten, so dass ungewollt Schwangere häufig illegal abtreiben müssen. Die Abtreibungen werden dabei manchmal durch medizinisch ausgebildetes Personal durchgeführt, häufig genug jedoch leider von nicht fachgerecht ausgebildeten Personen. In anderen Fällen wird der Abbruch gefährlicherweise selbst durchgeführt. Bei diesen Abbrüchen werden häufig nicht sterile medizinische Instrumente genutzt und auch das Umfeld entspricht nicht den medizinischen Mindeststandards. 45 Prozent aller Abbrüche weltweit werden unter diesen unsicheren Umständen durchgeführt. Dass solche illegalen Abbrüche gefährlich sind, ist eindeutig, doch leider sind sie für die Betroffenen häufig der letzte Ausweg. Dies kann tödlich enden.

Jährlich behandeln Ärzte ohne Grenzen mehr als 22.000 Personen nach einem Abbruch, sie gehen jedoch von 7 Millionen Patient*innen weltweit aus, die aufgrund von Komplikationen in Krankenhäusern eingeliefert werden. 22.000 bis 30.000 Personen sterben schätzungsweise jährlich wegen eines unsicheren Abbruchs. Eine dieser Komplikationen, die tödlich enden kann, ist der septische Abort.

Abort meint sowohl einen Abbruch als auch eine Fehlgeburt; der septische Abort ist eine bedrohliche Infektion der Gebärmutter während, kurz oder nach einem Abbruch. Er entsteht in den meisten Fällen durch einen illegalen Abbruch und durch nicht fachgerecht ausgebildete Personen, die unsterile Methoden anwenden. Symptome sind Fieber mit Temperaturen ab 38 Grad, Schüttelfrost, Bauchschmerzen und vaginaler blutiger Ausfluss. Unbehandelt beziehungsweise nicht rechtzeitig behandelt kann dies zu einem tödlichen septischen Schock führen, bei dem es zu einem Nieren- und Kreislaufversagen und Embolien kommen kann.

Es ist mehr als notwendig, dass sichere Abbrüche Teil einer umfassenden Gesundheitsversorgung sind! Das Verbot von Abbrüchen führt nicht zu weniger Abbrüchen, sondern dazu, dass Betroffene unsichere Methoden anwenden und dabei ein unnötiges Risiko eingehen müssen. Niemand sollte wegen eines unsicheren Abbruchs sterben müssen!

Quellen:

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Schwangerschaftsabbruch in der Facharztausbildung Gynäkologie

Ungewollte Schwangerschaften sind eine sehr häufige Fragestellung in der gynäkologischen Praxis. In Deutschland werden jährlich etwa 100.000 Schwangerschaften abgebrochen bei etwa 780.000 Geburten. Trotzdem wird zu diesem Thema wenig gelehrt und geforscht. Im Medizinstudium gibt es dazu sehr wenig Lehrveranstaltungen und auch auf Kongressen oder in Fachzeitschriften kommt das Thema Schwangerschaftsabbruch selten vor.

Wenn jemand die gynäkologische Facharztausbildung in einem Krankenhaus absolviert, in dem keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, kann es sein, dass sie oder er kein einziges Mal mit einem Schwangerschaftsabbruch in Kontakt kommt. Insbesondere die medikamentöse Methode wird kaum gelehrt, da in den Kliniken vor allem operative Abbrüche durchgeführt werden. Das gilt auch für die medikamentöse Behandlung einer Fehlgeburt, wo viel häufiger ein operativer Eingriff durchgeführt wird als es notwendig wäre.

Laut der Ärztestatistik 2019 gibt es in Deutschland über 26.000 Gynäkolog*innen. Schwangerschaftsabbrüche führen aber geschätzt nur etwa 10-20 % durch. Kein Wunder, wenn es kaum gelehrt und ausgebildet wird.

Quellen:

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Knapp 1/3 aller Einträge auf der Liste der Bundesärztekammer kommt aus Hamburg oder Berlin

Derzeit führen 1089 medizinische Einrichtungen in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche durch. Und es werden immer weniger: Seit 2003 hat sich die Zahl der Ärzt*innen fast halbiert.

Deshalb haben ungewollt Schwangere in manchen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, eine medizinische Einrichtung für eine Abtreibung zu finden. 2019 hat die Bundesregierung deshalb beschlossen, eine Liste mit diesen Praxen und Kliniken zu erstellen. Das Problem ist nur: Die Eintragung auf die Liste ist komplett freiwillig und zeigt deshalb nur ein Bruchteil der Anlaufstellen, die Abbrüche durchführen an. Insgesamt zählen wir aktuell 368 (Stand 05.07.2022) Einträge auf der Liste der Bundesärztekammer. Damit bildet die Liste nur 33,8% der 1089 genannten Einrichtungen ab.

Hinzu kommt, dass manche Regionen verhältnismäßig wenig, und andere verhältnismäßig stark abgebildet werden. So stammen 94 der Listeneinträge aus Berlin und 40 aus Hamburg. Insgesamt liegen damit knapp ein Drittel aller Anlaufstellen, die auf der Liste der Bundesärztekammer genannt werden, in Berlin oder Hamburg. Das ist ein totales Ungleichgewicht. Für ungewollt Schwangere kann diese Liste also eine erste Orientierung darstellen, aber für viele ist die Online-Suche nach Ansprechpartner*innen, die Abbrüche durchführen, vergeblich.

Quellen:

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FAQ: Was ist die medizinische Indikation?

Es gibt in Deutschland drei Umstände, unter denen ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann und darf: die Beratungsregelung, die medizinische und die kriminologische Indikation.

Stellt die Schwangerschaft eine “Gefahr für das Leben oder den […] körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren” dar, kann ein Schwangerschaftsabbruch nach "medizinischer Indikation" durchgeführt werden. Dabei gelten besondere Regeln:

Die Indikation muss von einem Arzt oder einer Ärztin gestellt werden - das kann frühestens 3 Tage nach Mitteilung der ärztlichen Diagnose geschehen. Dann braucht die schwangere Person keinen Beratungsschein einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle.

Im Gegensatz zu den anderen beiden Indikationen ist in diesem Fall ein Schwangerschaftsabbruch auch noch nach der 14. Schwangerschaftswoche (SSW p.m.) möglich. Wie bei der kriminologischen Indikation gilt der Abbruch in diesem Fall als nicht rechtswidrig.

In Deutschland muss ein Schwangerschaftsabbruch in der Regel selbst bezahlt werden. Bei der medizinischen Indikation gilt das nicht. Hier ist die Abtreibung eine Kassenleistung.

In konkreten Zahlen heißt das: Nur etwa 4% der Abtreibungen werden mit einer medizinischen Indikation durchgeführt. Meist ist dies nach der Diagnose einer fetalen Fehlbildung der Fall. Der Grund ist hierbei die psychische Belastung der Schwangeren, nicht die Fehlbildung selbst. Es ist für Schwangere allerdings ungleich schwerer, eine medizinische Indikation bescheinigt zu bekommen, wenn der Fötus gesund, aber die psychische Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist.

Quellen:

  • §218a StGB
  • Statistisches Bundesamt - Statistik zu Schwangerschaftsabbrüchen⠀
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FAQ: Was ist nach einem Schwangerschaftsabbruch "normal"?

Viele Betroffene fragen sich nach einem Schwangerschaftsabbruch (SAB) nach dem „Danach“. Manche Personen, die abgetrieben haben, fühlen sich am gleichen Tag wieder fit, andere erleben Tage und Wochen nach dem SAB noch Auswirkungen auf ihren Körper. Das kann mit der gewählten Methode zusammenhängen oder eben auch eine individuelle Reaktion des Körpers sein.

Dennoch fragen sich viele Betroffene, wie sich ihr Körper nach einem SAB verhält und was „normal“ ist: Gelegentliche Blutungen treten meistens ein paar Tage bis hin zu sechs Wochen nach einem SAB auf. Sollten jedoch Bedenken aufkommen, ob die Blutung „normal“ oder vielleicht doch zu stark ist, sollte dies medizinisch abgeklärt werden. Nach einem SAB kann es theoretisch direkt nach 2 Wochen wieder zu einem Eisprung kommen, sodass die Periode 4-6 Wochen nach einem SAB absolut normal ist. Schmerzen, leichte Krämpfe und ein Druckgefühl können bei jeder Methode auftreten, sie dauern meistens jedoch nur einige Tage an und sollten mit gängigen Schmerzmitteln gut in den Griff zu bekommen sein.

Emotional sind solche Nachwirkungen natürlich viel schwerer zu benennen. Es wird meistens dazu geraten, sich 1-2 Tage für die Erholung frei zu nehmen. Wichtig ist jedoch, auf den eigenen Körper zu hören: Manche brauchen länger, andere haben den SAB morgens und möchten abends wieder arbeiten. Einige lassen sich mit Sex Zeit, andere fühlen sich schnell wieder dafür bereit. Vaginalsex ist dann erlaubt, wenn es sich richtig anfühlt. Sowohl der körperliche als auch emotionale Erholungsprozess ist individuell. Die Gefühle nach einem SAB können hochkomplex und eine Mischung aus Erleichterung und Trauer, aber auch Zufriedenheit sein. Das Spektrum an Gefühlen variiert, es gibt kein „Normal“.

Blutungen, leichte Schmerzen, emotionale Konflikte sind somit genauso „normal“ wie das Nicht-Vorhandensein dieser Nachwirkungen. Sollte dir irgendetwas komisch vorkommen oder solltest du unsicher sein, sprich bitte jederzeit mit deinem*r Gynäkologen*in.

Quellen:

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Abtreibungsmythos: "Eine Abtreibung ist gefährlich. Danach kannst du vielleicht nie wieder schwanger werden!"

Häufig wird uns in der gynäkologischen Praxis oder der Beratungsstelle die Frage gestellt, ob die Abtreibung die Chancen verringert, später einmal Kinder zu bekommen und ob es zu häufigeren Komplikationen bei gewünschten Schwangerschaften gibt.

Es gibt keine Hinweise, dass ein legaler unkomplizierter Schwangerschaftsabbruch die Fruchtbarkeit beeinträchtigt. Dies gilt sowohl für die operative als auch die medikamentöse Methode. Ein erhöhtes Risiko für eine Eileiterschwangerschaft scheint es lediglich nach mehreren Schwangerschaftsabbrüchen per Kürettage (Ausschabung) und/oder Infektionen zu geben. Die Kürettage ist allerdings auch eine veraltete Methode und sollte nicht mehr angewandt werden. Eine Vakuumaspiration (Absaugung) ist schonender. Das Risiko für häufigere Fehlgeburten oder Komplikationen bei einer Schwangerschaft steigt ebenfalls nicht an.

Dies kann man z.B aus einer finnischen Studie ableiten, die sich die Geburtsregister von 2008-2010 (57.406 Personen) und das Schwangerschaftsabbruch-Register von 1983-2007 (5.167 ungewollt Schwangere) angeschaut und verglichen haben. Es gab keine Unterschiede bezüglich der Komplikationen bei Schwangerschaften in den Gruppen von Personen, die vorher abgetrieben hatten oder nicht.

Quellen:

  • Gerdts et al. (2016): Side Effects, Physical Health Consequences, and Mortality Associated with Abortion and Birth after an Unwanted Pregnancy; Womens Health Issues.
  • Holmlund et al. (2016): Induced abortion - impact on a subsequent pregnancy in first-time mothers: a registry-based study. BMC Pregnancy Childbirth
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Wie sieht das Versorgungsangebot öffentlicher Kliniken in einzelnen Bundesländern aus?

In einem vorherigen Beitrag haben wir Euch einen Teil der Ergebnisse von CORRECTIV.lokal und der Initiative "Frag den Staat" vorgestellt. 309 öffentliche Kliniken mit gynäkologischer Abteilung wurden zu der Versorgung bei einem Schwangerschaftsabbruch befragt: Nur 57 Prozent der Kliniken gaben an, Abbrüche durchzuführen. Dabei fiel auf, dass diese Kliniken die Indikationen unterschiedlich gewichteten und manche Kliniken nur Abbrüche nach medizinischer oder kriminologischer Indikation vornahmen, obwohl ein Abbruch nach der Beratungsregelung die häufigste Indikation stellt.

CORRECTIV.lokal stellte regionale Unterschiede fest, was die Versorgung angeht: In Bayern ist diese am schlechtesten. Nur 35 von 83 öffentlichen Kliniken mit einer gynäkologischen Abteilung gaben an, überhaupt Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. 26 Kliniken treiben nur nach medizinischer oder kriminologischer Indikation ab, lediglich 9 Kliniken auch nach einer verpflichtenden Beratung, 12 Kliniken äußerten sich nicht. Die Gesundheitswissenschaftlerin Daphne Hahn erklärt diese Zahlen in Bayern u.a. mit der starken Verbindung der Menschen zur Kirche. Des Weiteren ist die rechtliche Lage in Bayern komplizierter als in anderen Bundesländern: Gynäkolog*innen benötigen für einen Abbruch nach der Beratungsregelung eine zusätzliche Erlaubnis.

Im Gegensatz dazu geben alle Kliniken in den Stadtstaaten Berlin (8), Bremen (4) und Hamburg (1) an, Abbrüche nach allen drei Indikationen durchzuführen. Im bevölkerungsreichstem Bundesland NRW gibt es nur 30 öffentliche Kliniken, 4 davon führen keine Abbrüche durch, 9 nur nach der kriminologischen oder medizinischen Indikation, 11 auch nach der Beratungsregelung und 6 machten keine Angaben.

Ärztin und Vorsitzende von Doctors for Choice Germany e.V. Alicia Baier kritisiert die Differenzierung von Indikationen durch die Kliniken. Dadurch würden diese in „schlecht“ und „gut“ unterteilt, wobei die Indikation kein Kriterium für eine medizinische Versorgung sein sollte! Sie sieht den Versorgungs- und Lehrauftrag von öffentlichen Kliniken als nicht erfüllt an.

Quellen:

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In Deutschland bevorzugen Ärzt*innen die Operation. Aber hätten Patient*innen die Wahl...

Ein Schwangerschaftsabbruch kann - je nach Schwangerschaftswoche - grundsätzlich mittels operativer oder medikamentöser Methoden durchgeführt werden. Dabei gibt es keine Methode, die aus medizinischer Sicht als "die Überlegenere" angesehen wird - beide sind sehr wirksam und haben ein niedriges Risiko für Komplikationen. Entscheidender für die Zufriedenheit und das Wohlergehen der Patient*innen ist, dass ihnen die Methoden aufgezeigt werden und bei der Wahl ein Mitspracherecht eingeräumt wird. So ziehen manche die Operation vor, da dies rascher geht, während andere die medikamentöse Methode wählen, um eine Narkose zu vermeiden oder die Beendigung der Schwangerschaft bewusst miterleben zu können, um sich z.B. noch zu verabschieden.

Im 3. Quartal 2020 wurden in Deutschland 32% der Schwangerschaftsabbrüche medikamentös (im Gegensatz zu 28,3% in 2019) und 67,2% operativ (im Gegensatz zu 71% in 2019) durchgeführt.

Studien zeigen allerdings, dass sich ca. 60-80% der ungewollt Schwangeren - wenn sie die Wahl haben - für die medikamentöse Methode entscheiden. In Deutschland bemerken wir aber aktuell einen Rückgang an Ärzt*innen und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Solange solche Anlaufstellen nicht flächendeckend zur Verfügung stehen, wird es vielen Schwangeren nicht möglich sein, über die Methode frei zu entscheiden. Dies muss sich unbedingt ändern.

Quellen:

  • Winikoff B. et al. (1995): Acceptability of medical abortion in early pregnancy, Family Planning Perspectives
  • Cameron ST et al. (1996): Impact of the introduction of new medical methods on therapeutic abortions at the Royal Infirmary in Edinburgh, British Journal of Obstetrics and Gynaecology
  • Howie et al. (1997): Medical abortion or vacuum aspiration? Two year follow up of a patient preference trial
  • Statistisches Bundesamt - Statistik zu Schwangerschaftsabbrüchen
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Öffentliche Kliniken in DE: wie viele bieten Schwangerschaftsabbrüche an?

Abbrüche können sowohl in gynäkologischen Praxen als auch in öffentlichen Krankenhäusern mit gynäkologischen Abteilung durchgeführt werden. Aber weder gynäkologische Praxen noch öffentliche Krankenhäuser sind verpflichtet, Schwangerschaftsabbrüche als Leistung anzubieten. Viele unserer Beiträge zeigen, wie schlecht die Versorgung in Deutschland ist, wenn es um einen Schwangerschaftsabbruch geht.

Um diese Versorgungslücken noch deutlicher zu machen, hat Correctiv in Zusammenarbeit mit lokalen Medienpartner*innen und der Initiative "Frag den Staat" 309 öffentliche Kliniken mit Gynäkologie befragt. Kliniken in privater und freier Trägerschaft müssen regional keine medizinische Versorgung sicherstellen – deswegen der Fokus auf den öffentlichen Kliniken. Das vernichtende Urteil: Nur 57 Prozent der befragten Kliniken gaben an, Abbrüche durchzuführen.

Abbrüche können nach drei Indikationen durchgeführt werden. Diese sind die medizinische und die kriminologische Indikation sowie ein Abbruch nach der Beratungsregel. (Schaut für weiterführende Infos gerne in unsere Story, da haben wir euch erklärende Beiträge verlinkt!) In der Umfrage wurde deutlich, dass öffentliche Kliniken die rechtlichen Bestimmungen unterschiedlich gewichten:

19 Prozent der Kliniken, die Abbrüche durchführen, gaben an, einen Abbruch nur nach medizinischer oder kriminologischer Indikation durchzuführen – also wenn das Leben der schwangeren Person in Gefahr ist oder die Schwangerschaft strafrechtlich entstanden ist. Ein Abbruch nach der Beratungsregel stellt jedoch mit 96 Prozent der Fälle die häufigste Indikation dar – diesbezüglich gaben jedoch nur 38 Prozent der befragten Kliniken an, Abbrüche auch im Sinne der Beratungsregel durchzuführen. Gründe hierfür waren eine christliche Grundhaltung oder ein Selbstbild als „babyfreundliche Klinik“. CORRECTIV.lokal gab an, dass christliche Kliniken in der Regel keine Abbrüche durchführen. Des Weiteren wurden in der Befragung regionale Unterschiede sichtbar. Diese werden wir Euch in einem weiteren Beitrag vorstellen.

Was denkt Ihr? Sollten öffentliche Kliniken als Teil der staatlichen Grundversorgung grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche durchführen? Schreibt uns gerne in den Kommentaren!

Quellen:

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FAQ: Wie wirken Abtreibungspillen?

Für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch werden zwei Medikamente benötigt: Mifepriston und Misoprostol.

Mifepriston blockiert das Hormon, das für die Schwangerschaft notwendig ist: das Gelbkörperhormon (Progesteron). Misoprostol wird 2 Tage später genommen. Dadurch wird eine Blutung ausgelöst. Diese Blutung ist wie bei einer Fehlgeburt. Wir sprechen deshalb bei der medikamentösen Abtreibung auch von einer "ausgelösten Fehlgeburt".

Über Misoprostol wird gerade viel diskutiert, da es Probleme bei Geburtseinleitungen gab und jetzt der Zugang zu dem Medikament deswegen deutlich erschwert werden soll.⠀ Diese Probleme treten aber nicht bei medikamentösen Abbrüchen auf.

Die Wirksamkeit des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs ist sehr hoch. Nur in etwa 1 von 200 Fällen geht die Schwangerschaft weiter und es müssen entweder nochmal die Medikamente eingenommen werden oder eine Operation gemacht werden. Es gibt sehr wenige Komplikationen bei der Methode. Nur in etwa 1 von 1000 Fällen muss die Schwangere nach der Blutung ärztlich behandelt werden.

Quellen:

  • WHO Medical management of abortion (2018)
  • Cleland et al. (2013): Significant adverse events and outcomes after medical abortion. doi: 10.1097/aog.0b013e3182755763
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Die Anzahl der Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sinkt

Die Anzahl der Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wird kontinuierlich kleiner. Im Jahr 2003 zählte das Statistische Bundesamt noch 2.050 "Meldestellen" [1], 2022 (Stand Juli 2022) sind es nur noch 1.089. Das ist ein Rückgang von fast 48%. Viele von den aktuell tätigen Ärzt*innen befinden sich bald oder bereits im Rentenalter und machen nur weiter, weil es keine Nachfolge gibt - wie z.B. Friedrich Stapf in München, der schon 75 J. alt ist und trotzdem weiter macht.

Das führt zu einem Versorgungsmangel, sodass ungewollt Schwangere manchmal sehr weite Fahrtwege auf sich nehmen müssen. In vorangehenden Beiträgen haben wir konkret Städte vorgestellt: z.B. gibt es in Magdeburg 1 Praxis, in Augsburg keine, in der Millionenstadt München 4, während Berlin 91 hat. Es gibt also auch große regionale Unterschiede.

Warum immer weniger Ärzt*innen Abbrüche durchführen, können wir nur vermuten. Gründe dafür können z.B. sein:

  • die mangelnde Aus-/ Weiterbildung und das damit einhergehende Unwissen: So kann man in Deutschland Gynäkolog*in werden, ohne jemals einen Abbruch gesehen oder durchgeführt zu haben. Im Medizinstudium kommt dieser häufig nicht vor, und wenn doch, dann oft nur die rechtlichen/ ethischen Aspekte, aber nicht die medizinischen.
  • Tabuisierung und Stigmatisierung, die auch Ärzt*innen betrifft: Gesellschaftlich sowie auch in medizinischen (Fach-)Kreisen.
  • eine Gesetzeslage, die kriminalisiert: Wir können es Ärzt*innen nicht verübeln, dass sie etwas nicht machen möchten, das im Strafgesetzbuch neben Mord und Totschlag steht. Es schüchtert ein und verunsichert - gerade dann, wenn sich wenig mit dem Thema beschäftigt wurde. So haben manche Mediziner*innen Angst, dadurch "mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen".
  • Einschüchterungen durch Abtreibungsgegner*innen, wie sog. "Mahnwachen" vor Praxen, die Patient*innen und Personal belästigen, Drohbriefe, Diffamierungen on- und offline, Beschimpfungen als "Mörder*innen" oder Anzeigen. Diese Drohkulisse erschwert die Arbeit von Ärzt*innen maßgeblich.

Deswegen brauchen wir eine Veränderung! Wir benötigen eine systematische Erhebung von Versorgungslücken und konkrete politische Maßnahmen, um gegen diese Probleme anzukämpfen.

Ein erster Schritt ist eure Unterstützung der Petition von Campact zur Legalisierung von Abtreibungen. Jede Unterschrift zählt, um die Versorgungslage langfristig zu verändern. Also unterschreibt jetzt!

[1] Es gibt keine systematische Erhebung von Praxen und Kliniken, die Abbrüche anbieten. Eine Annäherung kann nur indirekt über sogenannte "Meldestellen" erfolgen, welche das Statistische Bundesamt seit Ende 2018 systematisch erfasst: "Es ist zu beachten, dass die Zahl der Meldestellen von Quartal zu Quartal schwankt und auch keine Rückschlüsse auf Arztpraxen beziehungsweise Kliniken mit Abbrüchen zulässt. Zum einen sind auch Meldestellen mit Fehlmeldungen (keine Abbrüche im Quartal) enthalten, zum anderen melden zentrale ambulante OP-Praxen hier zum Beispiel für mehrere Arztpraxen mit."

Quellen:

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§218 StGB

Der Schwangerschaftsabbruch ist ein Straftatbestand im deutschen Strafgesetzbuch und gehört wie Mord und Totschlag zu den Straftaten gegen das Leben. Ein Schwangerschaftsabbruch ist also immer illegal. Nur unter bestimmten Umständen wird von einer Strafe abgesehen: 1.) Die schwangere Person kann mit einer offiziellen Bescheinigung nachweisen, dass sie sich mindestens 3 Tage vor dem Eingriff zum Schwangerschaftsabbruch beraten lassen hat. 2.) Der Eingriff wird von einemr Ärztin durchgeführt. 3.) Seit der Empfängnis sind nicht mehr als 12 Wochen vergangen.

Dass hier ein medizinischer Eingriff neben schweren Delikten aufgelistet wird, ist - neben der sog. "Sterbehilfe" ein Einzelfall in der Medizin. Bei allen anderen medizinischen Eingriffen müssen Patient*innen über alle möglichen Komplikationen, Folgen und Nebenwirkungen aufgeklärt werden und können sich dann selbst dafür oder dagegen entscheiden.

Medizinische Eingriffe werden also normalerweise nicht als Straftat angesehen, solange Patient*innen nach einer guten Aufklärung ihre Zustimmung abgeben. Dass der Schwangerschaftsabbruch so anders als alle anderen medizinischen Eingriffe behandelt wird, schafft Zugangsbarrieren und Verunsicherung bei den Ärzt*innen und Betroffenen. Und es führt zu Hilflosigkeit in einer Situation, in der ungewollt Schwangere sich vor allem Sicherheit und Unterstützung wünschen.

Internationale Organisationen wie die WHO oder der Frauenrechtskonvention der UN (CEDAW) fordern deshalb die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Ein Schwangerschaftsabbruch sollte eine öffentliche Gesundheitsleistung sein. Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch sind außerhalb des Strafgesetzes möglich, beispielsweise in Sozialgesetzbüchern oder innerhalb der für den Gesundheitsbereich geltenden Rechtsordnungen.

Quellen:

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FAQ: was ist mit "Advanced Provision" gemeint?

Während in einigen Ländern ein #Schwangerschaftsabbruch legalisiert wird, regulieren oder verbieten andere Länder einen #Abbruch. Die Situation in den #USA und in vielen anderen Ländern der Welt verschärfen sich immer mehr. Viele ungewollt Schwangere bleiben damit allein, nehmen kostspielige und zeitintensive Wege in andere Länder auf sich, um eine Abtreibung durchführen lassen zu können oder gehen sogar das Risiko ein, die Schwangerschaft selbst abzubrechen. Um dieses Risiko bei einer so genannten „self managed abortion“ auf ein Minimum zu reduzieren, helfen bspw. Organisationen wie Abortion without borders in Polen, Women help Women weltweit oder Aid Access und Plan C, indem sie Medikamente für einen medikamentösen Abbruch für ungewollt Schwangere zur Verfügung stellen oder bei der Beschaffung helfen.

Bei einem medikamentösen Abbruch wird eine Kombi-Medikation aus Mifepristone und Misoprostol (oder nur Misoprostol, wenn Mifepristone vor Ort nicht erhältlich ist) genutzt. Die Anwesenheit von Ärzt*innen vor Ort ist nicht notwendig, so dass eine „self managed abortion“ mit dieser Medikation als weniger risikoreich gilt. Auch hier in Deutschland ist es möglich, einen medikamentösen Abbruch per Telemedizin durchzuführen, wobei die Betroffenen per Video mit Ärzt*innen sprechen und unterstützt werden. Mehr Infos dazu findet ihr bei Doctors for Choice Germany.

Plan C rät, einen medikamentösen Abbruch bis zur 11. SSW durchzuführen, da das Risiko von Komplikationen mit einem längeren Fortbestehen der Schwangerschaft steigt. Aid Access liefert an gesunde ungewollt Schwangere bis zur 10. SSW in alle 50 Bundesstaaten der USA.

Aid Access und Plan C informieren auch darüber, dass die Pillen im Voraus bestellt werden können, dies nennt man "advanced provision". In manchen Bundesstaaten der USA kann es bis zu 3 Wochen dauern, bis die Medikamente geliefert werden, sodass eine Bestellung von Medikamenten, bevor man schwanger ist, sinnvoll sein kann, um sie im Notfall zur Hand zu haben.

"Shout your abortion" plant für heute, den 4. Juli (Unabhängigkeitstag in den USA), eine Aktion in Washington D.C. als Start ihrer Kampagne mit Aid Access, um eben auf diese Möglichkeit der vorherigen Bestellung von Abbruchsmedikamenten aufmerksam zu machen. An Orten, wo Abbrüche nur schwer bis gar nicht möglich sind, bietet diese „self managed abortion“ durch sichere Medikamente eine weniger risikoreiche Möglichkeit. Dennoch muss weiter dafür gekämpft werden, dass jede*r jederzeit und überall einen sicheren und legalen Zugang zu Abbrüchen erhält sowie die Versorgung, die die betroffene Person sich für sich selbst wünscht.´

Quellen:

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Queer und ungewollt schwanger (Teil 2)

In unserem letzten Beitrag haben wir die Schwierigkeiten von queeren Personen im Kontext der Gesundheitsversorge angesprochen, die sich natürlich auch auf einen Schwangerschaftsabbruch auswirken.

In den USA können aufgrund des Entschlusses des Supreme Courts nun die einzelnen Staaten das Recht auf einen Abbruch selbst regeln, wodurch viele Menschen dieses Recht verlieren (werden). So auch queere Personen. Die Abschaffung von Roe v. Wade nimmt einen schwerwiegenden Einfluss auf all ihre reproduktiven Rechte und auf die Möglichkeit, eine Schwangerschaft abzubrechen. Das Ganze ist eine Tragödie, die wütend macht.

Queere Personen waren bereits vorher schon unverhältnismäßig stark von Beschränkungen bezüglich Abbrüchen betroffen. Als weitere Faktoren kommen hinzu, dass queere Personen häufiger medizinische Diskriminierung erfahren und in Armut leben. Durch diese Armut können ihnen die Mittel fehlen, um eine #Abtreibung in Anspruch zu nehmen oder für einen Abbruch ins Ausland oder einen anderen Bundesstaat zu reisen, um reproduktive Gesundheitsversorgung zu erhalten. Diese Problematik wird auch wissenschaftlich in verschiedenen Studien sichtbar:

Eine Studie des Jacobs Institute of Women’s Health aus dem Jahr 2019 kam zu dem Ergebnis, dass die Wahrscheinlichkeit einer (ungewollten) Schwangerschaft, einer Teenagerschwangerschaft und eines Schwangerschaftsabbruchs bei queeren Personen – mit Ausnahme von lesbischen Frauen – generell höher als bei heterosexuellen Gleichaltrigen lag.

Eine andere Studie aus dem Jahr 2019 über versuchte Abbrüche ohne klinische Supervision von queeren Menschen in den USA zeigte, dass 36% der queeren Befragten es erwägen würden, eine Schwangerschaft allein abzubrechen.

Diese Studien beziehen sich zwar auf die USA, allerdings betreffen diese Probleme queere Personen auf der ganzen Welt. Deswegen muss für jede*n überall und jederzeit gefordert werden:

  • Die Barrieren im Gesundheitssystem und im Kontext eines Schwangerschaftsabbruches müssen abgebaut werden!
  • Es muss auf die persönlichen Empfindungen und Bedürfnisse der Betroffenen eingegangen werden!
  • Sexuelle Bildung muss inklusiv werden und alle Geschlechteridentitäten berücksichtigen!
  • Jede*r muss einen Zugang zu medizinisch korrekten Informationen über sichere Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch erhalten!
  • Sichere und zugängliche Schwangerschaftsabbrüche gehören für jede*n zur Gesundheitsversorgung!

Quellen:

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Queer und ungewollt schwanger (Teil 1)

Reproduktive Rechte und das Thema Schwangerschaftsabbruch werden immer wieder cis-heteronormativ betrachtet. Dabei wird leider viel zu häufig vergessen, dass ungewollt Schwangere nicht immer nur heterosexuelle cis Frauen sind, sondern auch nicht-binäre Menschen, trans Männer und queere Frauen sein können.

Für heterosexuelle cis Frauen ist die Suche nach einer Beratungsstelle und einer Praxis, die einen Abbruch durchführt, bereits häufig schwierig. Queere schwangere Personen erleben bei der Suche nach einer guten Gesundheitsversorgung eine andere Diskriminierung im Gesundheitssystem. Institutionen der Gesundheitsversorgung sind häufig nicht darauf vorbereitet, dass auch queere Personen schwanger werden können und teilweise auch diese Schwangerschaften abbrechen möchten. Medizinisches Personal stigmatisiert und diskriminiert queere Personen oftmals durch Misgendering und aufdringliche Fragen zu ihrer Sexualität oder ihrem Geschlecht. Dieses fehlende Bewusstsein für queere Schwangerschaften und Abbrüche sowie die Diskriminierung im Gesundheitssystem spiegeln sich auch in der Tatsache wider, dass die Studie des Gunda-Werner-Instituts in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Queere Schwangerschaften und der Sigmund Freud Privat-Universität Berlin, welche von 2016 bis 2021 u.a. 554 queere Schwangere begleitete, die erste quantitative Befragung zum Thema queere Schwangerschaften in Deutschland überhaupt ist.

In den USA wird sich schon länger wissenschaftlich mit dem Thema auseinandergesetzt, in einem weiteren Beitrag werden wir zwei Studien über queere Menschen im Kontext Schwangerschaft und Abbrüche vorstellen.

Wenn wir also diesen Monat den Pride Month feiern und auf die Diskriminierung von LGBTQI+ Menschen aufmerksam machen, sollten wir dabei nicht die queeren Menschen vergessen, die ebenfalls Opfer eines schlechten Gesundheitssystems sind und die verschiedenste Hürden meistern müssen, um ihr Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch einfordern zu können.

Anlaufstellen bei Fragen und als Hilfe findet ihr u.a. bei:

Quellen:

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§ 219a StGB ist Geschichte!

Ganze 89 Jahre lang (1933-2022) regelte der Paragraf 219a das Verbot für „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ im deutschen Gesetz. Dieser führte nicht nur dazu, dass aufklärende und informierende Ärzt*innen kriminalisiert und die Gesundheitsversorgung von ungewollt schwangeren Personen maßgeblich gefährdet wurden, sondern auch allgemein zur Kriminalisierung und Stigmatisierung eines Schwangerschaftsabbruchs. Insbesondere Abtreibungsgegner*innen instrumentalisierten diese Gesetzeslage für ihre Zwecke, um Aufklärung als „Werbung für Abtreibung“ zu diffamieren. Mit diesem Unsinn und gesundheitsgefährdenden Unfug ist mit dem heutigen Tag, dem 24.06.2022, endlich Schluss!

Die Streichung von §219a ist immens wichtig, um einen offenen und leichten Zugang zu medizinisch fachlichen und korrekten Informationen rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch dort erhalten zu können, wo Betroffene wahrscheinlich zuerst danach suchen: in den Praxen und Kliniken vor Ort oder auf deren Webseiten. Mit der Streichung von §219a wird ein gravierendes Unverständnis von Abtreibungen anerkannt. Dadurch, dass die fachlich kompetenteste Berufsgruppe – nämlich Mediziner*innen – nun öffentlich auf ihren Webseiten und Praxen über Abbrüche aufklären und zudem schreiben dürfen, dass sie diesen Eingriff vornehmen, stehen diese Informationen neben anderen Gesundheitsleistungen wie bspw. einem Ultraschall und werden endlich als das anerkannt, was sie sind: Teil der Gesundheitsversorgung. Die Streichung von §219a ist ein erster Meilenstein im Kampf für sexuelle Selbstbestimmung und Reproduktionsrechte! Diesen Erfolg feiern wir heute mit all unseren solidarisch Verbündeten!

…und schon morgen geht unsere Arbeit weiter! Gemeinsam für die Entkriminalisierung und Entstigmatisierung sowie das uneingeschränkte Recht über die eigenen Körper bestimmen zu können!

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Richtigstellung der Pressemitteilung von Andrea Lindholz

Am 09.03.2022 wurde die Aufhebung des §219a StGB beschlossen, am 24.06 soll sie endgültig entschieden werden. Während viele die Streichung als längst überfällig ansehen, kritisiert dies die stellvertretende CDU/CSU-Bundestagsfraktionsvorsitzende, Andrea Lindholz, in einer Pressemitteilung. In ihrer Argumentation verstecken sich jedoch viele falsche Annahmen, weswegen wir hier in diesem Beitrag einiges wissenschaftlich kommentieren wollen.

  • „Das ungeborene Kind […]“: In der Medizin spricht man bis zur 9. SSW von einem Embryo, danach von einem Fötus, ab der Geburt von einem Kind.
  • „Das ungeborene Kind hat als Schutz nur Kriterien zum Verfahren und die Beratung der Mutter.“: Das „nur“ ist irreführend. Bei einem SAB nach der Beratungsregelung muss die Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle durchgeführt werden und es müssen mindestens drei Tage zwischen dem Gespräch und dem SAB liegen. Das Gespräch muss schriftlich bescheinigt und dem*r behandelnden Arzt*Ärztin vorgelegt werden. Häufig vergehen zwischen dem positiven Test und einem Abbruch jedoch viele Tage, in denen die Betroffenen mehr als genug Zeit haben, die Entscheidung eindeutig zu treffen UND in denen eher wenig für ihren Schutz getan wird. Sibel Schick berichtete bspw. in einem Beitrag, wie in einem Notfall die Schwangerschaft wichtiger als ihr Leben war.
  • „Ärztinnen und Ärzte können risikolos darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen.“: Auch in Deutschland gibt es „Mahnwachen“ und „Gehsteigbelästigung“. Betroffene und das Personal werden vor Beratungsstellen und Praxen bzw. Kliniken beschimpft und bedrängt, es fallen Morddrohungen und Vergleiche zu Verbrechen in der NS-Zeit.
  • „Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt eine bei der Bundesärztekammer geführte Ärzte Liste öffentlich zur Verfügung.“: Im Sommer 2021 errechneten wir, dass nur rund 30% der Ärzt*innen auf dieser Liste stehen. Auch wenn dort mit der Zeit nun mehr Ärzt*innen zu finden sind, ist sie immer noch unvollständig und hilft Betroffenen in einigen Regionen kaum weiter.

Diese Pressemitteilung zeigt u.a. wie wichtig der offene und leichte Zugang zu Informationen über SAB und der Wegfall des §219a sind, damit sich JEDE*R informieren kann.

Quellen:

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USA: Roe v. Wade - Auswirkungen Texas und Oklahoma

Im letzten Beitrag haben wir euch den Gesetzesentwurf zu Schwangerschaftsabbrüchen in Mississipi vorgestellt. Dieser steht im Widerspruch zu dem Urteil "Roe v. Wade" und könnte trotzdem bald durchgesetzt werden, wenn "Roe v. Wade" gekippt werden sollte. Heute erfahrt ihr, welche neuen Regelungen Texas und Oklahoma auf den Weg gebracht haben.

Texas: Das Herzschlag-Gesetz ("Heartbeat Act") verbietet Menschen seit dem 01.09.2021 Abtreibungen ab dem ersten Herzschlag. Dies ist meistens bereits ab der 6. Schwangerschaftswoche der Fall - ein Zeitpunkt, zu dem die meisten Menschen jedoch nicht einmal wissen, dass sie schwanger sind. 85% erfahren es erst nach der 6. Woche. Texas verbietet Abtreibungen auch bei Vergewaltigungen oder Inzest. Eine Besonderheit ist, dass nicht die Behörden für die Durchsetzung des Gesetzes zuständig sind, sondern Privatpersonen mit zivilrechtlichen Klagen. Sie können Ärzt**innen, Klinikpersonal und alle Beteiligten an einer Abtreibung (so auch Taxifahrer*innen) anzeigen und bekommen dafür eine Belohnung von 10.000 US-Dollar. Ärztinnen müssen pro Fall 10.000 US-Dollar Strafe zahlen.

Oklahoma: In Oklahoma wurde vor kurzem ein Gesetz unterzeichnet, das voraussichtlich Ende August in Kraft treten soll. Es wird das strikteste Abtreibungsgesetz der USA: Das Gesetz in Oklahoma verbietet Abtreibung ab der Befruchtung. Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, bei Vergewaltigung oder Inzest. Strafen drohen Betroffenen und medizinischem Personal, dabei sollen bis zu 100.000 US-Dollar und 10 Jahren Haft als Höchstmaß gelten. Auch hier soll die Durchsetzung wieder von Privatpersonen übernommen werden. Bürger*innen erhalten so die Möglichkeit medizinisches Personal oder andere Helfer*innen anzuzeigen.

Quellen:

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USA: Roe v. Wade - Auswirkungen Mississippi

Im einem vergangenen Post ging es um "Roe v. Wade" und was dieser Fall in den USA für das Abtreibungsrecht bedeutet. Nun ist es möglich, dass der 50 Jahre alte Verfassungsbeschluss "Roe v. Wade" komplett rückgängig gemacht wird.

Dies würde für die USA bedeuten, dass die US-Bundesstaaten das Recht auf Abtreibung wieder individuell regeln könnten. Das hätte aller Wahrscheinlichkeit nach immense Konsequenzen. Es wird damit gerechnet, dass der Schwangerschaftsabbruch in 22 Staaten entweder unmittelbar eingeschränkt oder zumindest erheblich erschwert werden würde. Denn die Republikaner haben bereits in den meisten von ihnen regierten Bundesstaaten eine Verschärfung der Abtreibungsgesetze angekündigt oder auf den Weg gebracht. Davon überproportional betroffen wären vor allem finanziell benachteiligte Frauen und Familien, die sich eine Ausreise in andere Bundesstaaten nicht leisten können.

In diesem Beitrag möchten wir euch den aktuellen Gesetzesentwurf aus Mississipi vorstellen. In einem weiteren Beitrag wird es um Texas und Oklahoma gehen.

Mississippi: Richter Alito aus dem Supreme Court hat den Urteilsentwurf zum Fall "Dobbs v. Jackson Women's Health Organization" aus dem Jahr 2018 zum Anlass genommen, Roe v. Wade in Frage zu stellen. Das neue Gesetz möchte nun Schwangerschaftsabbrüche nach der 15. Woche generell verbieten. Dies steht im Widerspruch mit Roe v. Wade. Der Richter gab nun bekannt, dass die Mehrheitsmeinung am Supreme Court sei, dass der Gesetzesentwurf verfassungsmäßig richtig sei. Mississippi könnte also Schwangerschaftsabbrüche nach der 15. Woche generell verbieten.

Quellen:

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Alternative zu §218 StGB

Wie könnten Abtreibungen anders geregelt werden? Der Schwangerschaftsabbruch ist ein Straftatbestand nach §218 im StGB und gehört zu den Straftaten gegen das Leben. Mit einem Nachweis über eine Beratung bei einer staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle wird aber von einer Strafe abgesehen. Diese Kriminalisierung führt in der Realität dazu, dass immer weniger Ärzt*innen Abbrüche durchführen. Der §218 StGB gefährdet also die Versorgungslage.

Ulrike Lembke ist Jura-Professorin an der HU Berlin und erklärt auf dem Fachkongress „150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“: "Der Schwangerschaftsabbruch gehört nicht ins StGB! Strafwürdig ist dieser nur, wenn und soweit er gegen den Willen der Schwangeren verstößt. (...) Dann allerdings liegt (...) eine schwere Straftat vor (...), vermutlich vergleichbar der schweren Körperverletzung, vielleicht von dieser erfasst, vielleicht explizit zu regeln."

Lembke plädiert für eine ganzheitliche reproduktive Gesundheit statt Strafverfolgung. Also verfassungskonforme alternative Regelungsmodelle statt einer bloßen Streichung des Paragrafen. Diese Regelung könnte im Recht der Gesundheitsversorgung angesiedelt werden: Damit wären Abtreibungen als Gesundheitsdienstleistung des Gesundheitssystems anzuerkennen. Ebenso weist Lembke auf die bisher unzureichende medizinische Grundausbildung in diesem Bereich hin. Um sichere Abtreibungen nach medizinischen Standards zu garantieren, muss das Studium neu und einheitlich geregelt werden. Der Staat muss in erster Linie seinen Versorgungsauftrag erfüllen, d.h. dass Krankenhäuser eine Abtreibung nicht ablehnen dürften, solange diese Gelder aus öffentlichen Mitteln erhalten. Der effektive Zugang zur Abtreibung und der Schutz vor Belästigung muss ebenso gewährleistet sein und es dürfte - bei Einhaltung der medizinischen Standards - kein Sonderstrafrecht für Ärzt*innen geben. Flächendeckende professionelle Beratungsangebote und Aufklärung im Bildungsbereich müsste eine Neuregelung ebenfalls miteinbeziehen. "(...) Die Gesundheitsversorgung ist eine unverzichtbare Basis für die Ausübung aller anderen Grundrechte und Menschenrechte." Der Zugang zu legalen Abtreibungen ist ausdrücklich nicht von anderen Vorkehrungen in reproduktiven Rechten zu trennen. Verhütungsmittel, Hebammenversorgung, sichere und gewaltfreie Geburt u.v.m., kurzum eine kinderfreundliche, inklusive Gesellschaft sind nötig.

Ihr wollt etwas ändern? Ihr könnte beispielsweise die Petition von Campact zur Legalisierung von Abbrüchen unterschreiben.

Quellen:

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Abtreibung in Japan

Ein Schwangerschaftsabbruch in Japan ist (momentan noch) nur operativ in gynäkologischen Kliniken möglich. Bis zur 22. SSW können ungewollt Schwangere die Schwangerschaft aufgrund (sozio-)ökonomischer und gesundheitlicher Gründe und in Fällen einer Vergewaltigung beenden, wobei es wegen hoher Anforderungen kaum Kliniken gibt, die nach der 12. SSW einen Abbruch durchführen. Die Kosten von 100.000 bis 200.000 Yen (~720 -1.440 €) müssen selbst getragen und in den meisten Fällen bar vor dem Eingriff gezahlt werden.

Die größte Hürde dabei ist jedoch: Japan ist eines der 11 Länder, in denen die Erzeuger dem #Abbruch zustimmen müssen. Ausnahmen werden hier nur gemacht, wenn es keinen eindeutigen Erzeuger gibt, dieser das Einverständnis nicht aktiv geben kann oder die Schwangerschaft aus einer Vergewaltigung resultiert. Dieses Gesetz hat tragische Konsequenzen für ungewollt Schwangere: 2021 wurde eine 21-Jährige festgenommen, nachdem man ihr Neugeborenes in einem Park fand. Vor Gericht sagte sie aus, dass sie ihre Schwangerschaft nicht abbrechen konnte, weil ihr Partner keine schriftliche Einwilligung geben wollte.

Die Notwendigkeit der Zustimmung des Erzeugers soll nun auch auf einen medikamentösen Abbruch ausgeweitet werden. Während die wahrscheinliche Zulassung der Tandem-Medikation aus Mifepristone und Misoprostol voraussichtlich im Dezember 2022 zwar ein Grund zur Freude bei vielen Frauenrechtler*innen in Japan ist, sind sie geschockt über die Einschränkung, welche sich nun jüngst bei einer Anhörung im Parlament abzeichnete.

Neben der WHO und dem UN-Komitee für die Beseitigung der Diskriminierung von Frauen verlangt auch Mizuho Fukushima, Abgeordnete und frühere Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei, die Abschaffung dieses Gesetzes: „Warum sollte eine Frau die Zustimmung ihres Partners brauchen? Es ist ihr Körper. Frauen sind nicht das Eigentum der Männer.“

Quellen:

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Weltweite ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche nach Einkommen

Expert*innen sehen den Schlüssel zu weniger ungewollten Schwangerschaften und einem Schwangerschaftsabbruch (SAB) nicht in einem Verbot, sondern u.a. in einem ungehinderten & kostenlosen Zugang zu Verhütung. Auf der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo wurde 1994 dieser für alle gefordert, aber selbst 2019 sprach der UN-Bevölkerungsfond noch weltweit von „214 Millionen Frauen, die eine Schwangerschaft verhindern wollen, aber keine moderne Verhütungsmittel anwenden können“. Dies hat verschiedene Gründe: Keine Verhütungsmittel, Restriktionen bei der Abgabe, fehlende sexuelle Aufklärung oder keine finanziellen Mittel. Insbesondere durch Armut entsteht ein schlechter Zugang zu sicherer Verhütung, woraus ungewollte Schwangerschaften entstehen können.

Von 2015 bis 2019 kam es laut einer Studie (Guttmacher Institut 2020) zu 121 Mio. ungewollten Schwangerschaften und 73.3 Mio. SAB jährlich. Die Studie zeigt, dass durchschnittlich von 1000 Frauen (14 – 49 Jahre) in Ländern mit einem niedrigen Einkommen 93, in Ländern mit einem mittleren Einkommen 66 und in Ländern mit einem hohen Einkommen 34 ungewollt schwanger wurden. Die wenigsten SAB gab es in den Ländern mit hohem Einkommen (15 SAB auf 1000 Frauen), gefolgt von 38 SAB in Ländern mit niedrigem Einkommen und 44 SAB in Ländern mit mittlerem Einkommen.

Die Studie sieht einen Zusammenhang zwischen einem geringeren Einkommen (+ einem schlechteren Zugang zu kostenpflichtiger Verhütung) und mehr ungewollte Schwangerschaften. Häufig haben diese Personen dann u.a. aber auch keine finanziellen Mittel für einen SAB. Personen mit mittlerem sowie hohem Einkommen hingegen haben theoretisch die finanziellen Mittel, sich einen SAB trotz ungewollter Schwangerschaft, aber auch die Schwangerschaft und ein späteres Kind zu leisten.

Durch diese Ergebnisse wird erneut deutlich, wie wichtig der ungehinderte & kostenlose Zugang zu Verhütung ist. Dies hilft u.a., ungewollte Schwangerschaften deutlich zu minimieren. Genauso muss der Staat jedoch auch sichere SAB garantieren, wenn Verhütungsmittel versagen oder Betroffene sich aus anderen Gründen, welche alle legitim sind, für einen SAB entscheiden zu können.

Quellen:

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FAQ: Wo finde ich Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen?

Du bist ungewollt schwanger und suchst einen Mediziner*in, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen?

Aufgrund des §219a StGB ist es leider nicht immer so einfach, online die passenden Ansprechpartner*innen zu finden. Denn Ärzt*innen dürfen auf der Webseite nur schreiben, dass sie Abbrüche durchführen. Alle anderen Informationen fallen leider unter das sogenannte "Werbeverbot". Viele verzichten aber auch ganz grundsätzlich auf die Erwähnung des Schwangerschaftsabbruchs, weil sie sich beispielsweise vor Diffamierungen von Abtreibungsgegner*innen fürchten.

Deshalb sammeln wir hier ein paar Ideen, an wen du dich im Falle einer ungewollten Schwangerschaft wenden kannst:

  • Natürlich kann man erst einmal selbst googeln, ob man zufällig Gynäkolog*innen findet, die Abbrüche durchführen und auf dies auch online hinweisen.
  • Falls das nichts hilft, kannst du deinen eigenen Gynäkolog*innen anrufen und fragen, ob sie Abtreibungen durchführen. Falls nicht, kennt er oder sie vielleicht Jemanden im Kolleg*innenkreis, die Abtreibungen durchführen.
  • Die bisher umfassendste Liste - auch wenn sie weiterhin noch sehr unvollständig ist - ist die Liste der Bundesärztekammer. Hier können sich Ärzt*innen eintragen lassen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Vielleicht gibt es auch Jemanden in deiner Nähe: liste.bundesaerztekammer.de/suche
  • Beratungsstellen, wie die von pro familia beispielsweise, kennen meistens auch Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und können dir Adressen in der Nähe nennen. Oft kennen sie auch Anlaufstellen, die vielleicht nicht online oder auf öffentlichen Listen zu finden sind.
  • Auf den Webseiten www.gynformation.de und www.queermed-deutschland.de werden positive Erfahrungsberichte von LGBTQIA+-Menschen oder Menschen, die aufgrund ihres äußerlichen Aussehens vor Diskriminierung, Ausgrenzung und/ oder unsensibler Behandlung fürchten müssen, gesammelt. Gynformation hat sich auf die Empfehlung von Gynäkolog*innen, Hebammen, Endokrinolog*innen und gynäkologisch tätigen Allgemeinärzt*innen fokussiert, Queermed auf Ärzt*innen aller Fachrichtungen. Auch wenn der Fokus nicht auf dem Schwangerschaftsabbruch selbst liegt, sondern allgemein auf selbstbestimmten Erfahrungen im medizinischen Setting, gibt es die Möglichkeit, explizit nach Ärzt*innen zu suchen, die Abbrüche durchführen.
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Vorgeschriebene Wartefrist nach Beratungstermin (Update Februar 2022)

Jede ungewollt Schwangere in Deutschland muss sich von einer Beratungsstelle beraten lassen, bevor sie die Schwangerschaft abbrechen darf. Diese Schwangerschaftskonfliktberatung muss mind. drei Tage vor dem Schwangerschaftsabbruch stattfinden und darf nicht von der/dem behandelnden Arzt/Ärztin durchgeführt werden, sondern nur von dafür anerkannten Beratungsstellen.

Da ein Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der sogenannten Beratungsregelung nur bis Ende der 12. Woche nach der Empfängnis zulässig ist, geraten manche Menschen, die ihre Schwangerschaft vielleicht gerade erst bemerkt haben, in Zeitnot. Die Terminvergabe und die Wartezeit können große Hürden für die Durchführbarkeit eines Abbruchs darstellen.

Diese spezifischen Regelungen und Fristen gelten nur in Deutschland. Während es in vielen Nachbarstaaten, wie zum Beispiel Dänemark, Österreich, Schweiz, Großbritannien und Frankreich, gar keine Wartefristen gibt, ist die vorgeschriebene Wartezeit in Belgien mit sechs Tagen sogar noch länger als in Deutschland. Die Niederlande - ein Land mit sonst eher liberalen Abtreibungsgesetzen - hatten bisher ebenfalls eine verpflichtende Wartezeit von 5 Tagen vorgeschrieben. Im Februar hat das Parlament jedoch entschieden, diese Bedenkzeit abzuschaffen.

Aber wieso sind die gesetzlich geregelten Wartefristen zwischen den europäischen Ländern so unterschiedlich? Ganz einfach: Es gibt keine medizinische Grundlage für eine verpflichtende Wartezeit und auch nicht dafür, wie kurz oder lang sie sein sollte. Die Vorschriften, ob und wie lange ungewollt Schwangere mit ihrer Abtreibung warten müssen, beruhen also viel weniger auf wissenschaftlich fundierten Fakten als auf politischen Entscheidungen.

In den Niederlanden kritisieren dies die Befürworter*innen der Gesetzesänderung ebenfalls und schlussfolgern, dass Bedenkzeiten daher nur eine Bevormundung herbeiführen. Sie seien „falsch, paternalistisch und nicht zeitgemäß“, sagt D66-Fraktionschef Jan Paternotte.

Quellen:

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Die Situation von ungewollt schwangeren Ukrainer*innen in Polen

Das polnische Abtreibungsgesetz ist eines der Härtesten in Europa. Seit Oktober 2020 dürfen ungewollt Schwangere dort nur noch abtreiben, wenn Lebensgefahr droht oder die Schwangerschaft durch eine Verg3waltigung entstanden ist, welche jedoch bei der Polizei gemeldet werden muss, um sie später als Grund angeben zu können. Da Betroffene sich schämen, das Thema tabuisiert ist und ihnen häufig die Schuld gegeben wird, melden sie die Verg3waltigung nur in den seltensten Fällen. So kommt in Polen kaum ein Abbruch wegen der kriminologischen Indikation vor. In dieser dramatischen Lage sind nun auch durch den Krieg geflüchtete Ukrainer*innen, da die in Polen bestehenden Gesetze auch für sie gelten.

Die Organisation "Ciocia Basia" spricht von einer prekären Lage: Viele Ukrainer*innen in Polen wurden während des Krieges oder auf der Flucht vergewaltigt. Gewöhnlich hilft Ciocia Basia ungewollt schwangeren Pol*innen bei einem Schwangerschaftsabbruch in Deutschland - nun auch Ukrainer*innen. In der Ukraine ist ein Abbruch legal, medizinisch begründet ist er jederzeit möglich, aus ökonomischen/sozialen Gründen bis zur 28. SSW, auf eigenen Wunsch bis zur 12. SSW.

Es gibt Berichte, dass Abtreibungsgegner*innen an den Grenzen Blätter mit der Aufschrift „Abtreibung ist Mord“ verteilen und polnische Psycholog*innen versuchen, Ukrainer*innen in Beratungsgesprächen zu überzeugen, dass die Schwangerschaft ein Segen sei. Die polnische „Gazeta Wyborcza“ schreibt, dass vergewaltigte Ukrainer*innen aufgrund der strengen Gesetze in Polen zögern, dorthin zu fliehen. In der Ukraine selbst ist die Lage jedoch ebenfalls kritisch: Grundsätzlich ist die Pille danach in der Ukraine weit verbreitet, durch den Krieg wurden jedoch lokale Lieferketten unterbrochen. Vor allem in östlichen Städten wie Kharkiv und Mariupol ist der Bedarf an Notfallverhütung aus dem Ausland nun enorm groß.

Die EU darf die sexuelle und reproduktive Gesundheitsversorgung generell, aber vor allem jetzt während des Krieges nicht vergessen! Ungewollt Schwangeren muss ein freier und sicherer Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gewährt werden!

Quellen:

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Nur noch eine Klinik in Niederbayern, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt

Es ist kein Geheimnis, dass die Versorgungslage im Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch (SAB) vor allem in München und Bayern unzureichend ist. Häufig sind Krankenhäuser ein letzter Weg, ungewollte Schwangerschaften abzubrechen, wenn es in Städten keine gynäkologischen Praxen gibt, in denen ein Abbruch durchgeführt wird.

Aus einer Anfrage von Margit Wild (SPD) an das Bayerische Gesundheitsministerium vom November 2021 geht hervor, dass es in der Oberpfalz keine Klinik gibt, welche einen SAB durchführt, in Niederbayern bis Dato nur zwei. Eine dieser Kliniken ist die Goldberg-Klinik in Kelheim, rund 30km von Regensburg entfernt. Auch wenn die Goldberg-Klinik nach Angaben von "Correctiv" nur SAB nach der medizinischen Indikation durchführt, ist sie immerhin eine Anlaufstelle für viele Betroffene.

Dies wird jedoch nach der Übernahme der Caritas Regensburg, voraussichtlich im zweiten Quartal des Jahres 2022, nicht mehr möglich sein. Ein Sprecher des Diözesanverbandes sagte zwar, dass Menschen in persönlichen Notlagen nicht allein gelassen werden, diese Hilfe beinhaltet jedoch lediglich ein Beratungsangebot und Unterstützung, ohne die Möglichkeit auf einen Abbruch. „Die Beteiligung kirchlicher oder caritativer Einrichtungen an Maßnahmen zur Beendigung von Schwangerschaften ist somit ausgeschlossen.“

In #Regensburg selbst gibt es laut pro familia Regensburg zwei Praxen, in denen ein SAB durchgeführt wird. Häufig bleibt jedoch nur der Weg nach München oder Erlangen, wo die Versorgungslage für ungewollt Schwangere ebenfalls nicht ausreichend ist. Betroffene werden in „ihrer großen Not auch noch alleine gelassen“, so Claudia Alkofer, fachliche Leitung der pro familia Regensburg.

Diese Unterversorgung ist unhaltbar, weil es für Betroffene zu Gesundheitsschäden kommen kann. Der Staat hat die Aufgabe, einen flächendeckenden und problemlosen Zugang zu entsprechender medizinischer Grundversorgung zu gewährleisten. Lange Anfahrtswege können dazu führen, in Zeitnot zu geraten, wenn es wie momentan zu wenige Anlaufstellen gibt.

Quellen:

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Roe v. Wade: aktuelle Entwicklungen in den USA (Teil 1)

Die sozialen Medien sind aktuell voll mit Nachrichten über das amerikanische Abtreibungsrecht und "Roe v. Wade". Doch was ist das überhaupt und was bedeutet dieses Gesetz für Abtreibungen in den USA?

"Roe v. Wade" ist ein prominenter Rechtsfall in den USA, in dem eine Frau mit dem Pseudonym "Jane Roe" in Texas im Jahr 1970 gegen den texanischen Bezirksstaatsanwalt Henry Wade, also dem Vertreter des Staates Texas, klagte, weil sie keine Abtreibung durchführen durfte. Sie war zum 3. Mal schwanger. Zu dem Zeitpunkt war in Texas eine Abtreibung nur möglich, wenn Gesundheit oder Leben der Schwangeren in Gefahr waren. Initiator*innen der Klage waren zwei Anwält*innen (Linda Coffee und Sarah Weddington), die durch das Strafgesetz eine Verletzung des 14. Zusatzartikels sahen, nämlich das verfassungsmäßige Recht einer Person, über Abbruch oder Fortführung ihrer Schwangerschaft selbst zu entscheiden ("Right to Privacy"). Aus dem Fall wurde eine Grundsatzentscheidung des amerikanischen Abtreibungsrechtes, die am 22.01.1973 vom Obersten Gerichtshof ("Supreme Court") gefällt wurde. Genaueres über den Fall könnt ihr bei "Geschichte Daily" nachhören. Das Urteil gibt seitdem Menschen in den USA grundsätzlich die Macht, über Abbruch oder Fortführung ihrer Schwangerschaft selbst zu entscheiden. Allerdings mussten staatliche Interessen am Schutz der Schwangeren und des Fötus mit einbezogen werden. So wurde die Trimester-Regelung beschlossen: Hier gilt, im ersten Trimester (Drittel) der Schwangerschaft darf das Recht auf Schwangerschaftsabbruch nicht eingeschränkt werden. Im letzten Drittel (ab Lebensfähigkeit des Fötus) darf der Staat Abtreibungen verbieten. Außer, die Gesundheit oder das Leben der Schwangeren sind gefährdet.

Dieses Recht auf eigene Entscheidung steht jetzt wieder grundsätzlich in Frage. Das US-Magazin "Politico" veröffentlichte am 02. Mai 2022 einen geleakten Urteilsentwurf, der von Richter Samuel Alito verfasst wurde und "Roe v. Wade" anzweifelt. Was das genau bedeutet und welche Konsequenzen dies für ungewollt Schwangere in den USA haben könnte, erfahrt ihr in einem weiteren Post.

Quellen:

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Methoden im Bundesland-Vergleich: Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen

Ein Schwangerschaftsabbruch kann - je nach Schwangerschaftswoche - grundsätzlich mittels operativer oder medikamentöser Methoden durchgeführt werden. Dabei gibt es keine Methode, die aus medizinischer Sicht als "die Überlegenere" angesehen wird - beide sind sehr wirksam und haben ein niedriges Risiko für Komplikationen. Deshalb ist es essentiell, die Patient*innen in der Wahl der Methode mitbestimmen zu lassen.

Manchmal haben ungewollt Schwangere aber gar keine Möglichkeit zu wählen, weil nicht alle Praxen und Kliniken beide Methoden anbieten. Dabei gibt es auch große regionale Unterschiede.

Obwohl die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen benachbart liegen, gibt es Unterschiede bei der Wahl der Abtreibungsmethoden. In Baden-Württemberg und Hessen wurden fast 6 von 10 Abbrüchen 2020 mittels Vakuumaspiration ("Absaugung") operativ durchgeführt. In Rheinland-Pfalz wählte man sogar in 8 von 10 Abbrüchen diese Methode. Das bedeutet, dass 3 von 10 Abbrüche in Baden-Württemberg und Hessen, aber weniger als 1 von 10 Abbrüchen in Rheinland-Pfalz medikamentös abgebrochen wurden.

Ein Grund für die regionalen Unterschiede könnte sein, dass es in Deutschland - anders als in vielen europäischen Ländern - keine Leitlinien und keine Qualitätssicherung zum Schwangerschaftsabbruch gibt. Im Gegensatz zu vielen anderen Themen gibt es zum Schwangerschaftsabbruch wenig Fortbildungsangebote und praktisch keine Forschung in Deutschland.

Quellen:

. Statistisches Bundesamt - Statistik zu Schwangerschaftsabbrüchen: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/_inhalt.html

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FAQ: wer bezahlt den Schwangerschaftsabbruch?

Ein Schwangerschaftsabbruch muss in Deutschland grundsätzlich selbst bezahlt werden. Er kostet zwischen 250 - 600 Euro (medikamentös) und 450 - 700 Euro (operativ).

Es kann aber bei einem niedrigen Einkommen eine Kostenübernahme über die gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden. Die Einkommensgrenze hierfür liegt bei monatlich 1258 Euro (Stand Juli 2021). Sie erhöht sich um 298 Euro für jedes minderjährige Kind, das im Haushalt lebt. Auch wenn die Kosten für die Unterkunft 368 Euro überschreiten, ist ein Zuschuss bis zu ebenfalls 368 Euro möglich.

Die Kosten für den Abbruch bezahlt dann das Bundesland, nicht die Krankenkasse selbst.

Daher kann auch eine schwangere Person, die nicht versichert oder privat versichert ist, eine Kostenübernahme bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

In einigen europäischen Ländern werden Schwangerschaftsabbrüche von der Krankenkasse (z.B. Frankreich) oder vom Staat ohne Bedingungen bezahlt (z.B. Niederlande)

Quellen:

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Beknackte Sprüche: "So was könn' Se sich bei uns hier abschmicken!"

Der Schwangerschaftsabbruch ist noch stark tabuisiert. Auch in der Medizin. So sind auch unter medizinischen Kolleg*innen Vorurteile und Mythen zum Schwangerschaftsabbruch verbreitet. Und es gibt immer weniger Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das kann daran liegen, dass sie es in der medizinischen Ausbildung nicht lernen, aber auch daran, dass sie sich vielleicht mit einem so stark stigmatisierten Thema nicht weiter beschäftigen wollen. Wer will schon in dieser "Schmuddelecke" stehen, denken sie sich vielleicht.

Da das Personal im Gesundheitswesen das Recht hat, Abtreibungen "aus persönlichen Gewissensgründen" abzulehnen, geht das auch ziemlich einfach. Und so passiert es, dass es immer weniger Ärzt*innen gibt, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland tatsächlich durchführen.

Was manche beim Anwenden der Gewissensklausel aber vielleicht nicht beachten, ist die andere Seite der Medaille: Ungewollt Schwangere spüren diese Tabuisierung ebenfalls - vielleicht sogar in der direkten Umgebung bei Familienmitgliedern oder Freundinnen. Sie suchen deshalb händeringend nach Informationen und Ansprechpartnerinnen und müssen manchmal bis dahin aber viel telefonieren, herumfragen und reisen. Das kann sehr belastend sein. Vor allem dann, wenn der Anruf mit Sätzen wie "So was könn' Se sich bei uns hier abschminken" angenommen wird. Das Letzte, was ungewollt Schwangere benötigen, ist ebenfalls im Gesundheitssektor diese Tabuisierung zu spüren.

Wir erwarten nicht, dass alle Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Aber wir erwarten von unseren Kolleg*innen, dass sie ihren Patient*innen helfen und diese medizinisch versorgen, egal ob gewollt oder ungewollt schwanger. Das heißt, wir erwarten einen empathischen und wertfreien Umgang - so wie sie es bei anderen medizinischen Themen auch tun. Und wir wünschen uns, dass sie diesen Umgang bereits in der Ausbildung lernen.

Schwangerschaftsabbrüche sollen endlich als das gesehen werden, was sie sind: Teil unserer Gesellschaft, Teil von Sexualität, Teil der Medizin.

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Jena

Es werden immer weniger Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Deshalb haben ungewollt Schwangere in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, einen Arzt oder Ärztin für eine Abtreibung zu finden. Zudem ist es schwer, Ärzt*innen bei einer Online-Recherche überhaupt erst zu finden. Denn durch den §219a StGB dürfen Ärzt*innen beispielsweise auf ihrer Homepage nicht über Schwangerschaftsabbrüche informieren. (Weitere Informationen zu dem Thema, findet ihr in den Posts zu §219 von uns.)

Als Unterstützungsangebot hat die deutsche Bundesregierung deshalb Anfang 2019 eine Liste bei der Bundesärztekammer in Auftrag gegeben, in der sich Praxen und Kliniken, die Abbrüche durchführen, freiwillig eintragen können. Das Problem ist, dass diese Liste alles andere als vollständig ist. Viele Ärzt*innen entscheiden sich z.B. bewusst dagegen, auf der Liste aufzutauchen, weil sie Angst vor den Anfeindungen durch Abtreibungsgegner*innen haben. Außerdem fehlen oft weitere nützliche Angaben: z.B. zu den Methoden oder darüber, bis zu welcher Schwangerschaftswoche die Abbrüche durchgeführt werden. All solche Informationen findet man also erst nach einem ersten Gespräch mit der Praxis heraus.

Aber wie sieht denn die Versorgungssituation in manchen Städten ganz konkret aus? In Jena - einer Stadt mit über 100.000 Einwohner*innen - sind von 795 Praxen mindestens 40 gynäkologische Praxen. [1] Auf der Liste der Bundesärztekammer steht insgesamt 1 Praxis, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Diese scheint allerdings nur die operative Methode anzubieten. Die nächste Praxis, die auch medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche anbietet, scheint erst wieder 30 km weiter in Weimar zu liegen.

[1] Es gibt keine öffentlichen Statistiken über die Anzahl von Fachpraxen in einer Stadt. Zur Orientierung und groben Annäherung haben wir deshalb die Einträge im Bewertungsportal Jameda gezählt.

Quellen:

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FAQ: Kann ich direkt nach der Abtreibung wieder schwanger werden?

Wer einen Schwangerschaftsabbruch hatte, und nicht erneut schwanger werden möchte, sollte sich rechtzeitig für eine #Verhütungsmethode entscheiden. Denn bereits nach zwei bis vier Wochen nach dem Schwangerschaftsabbruch kann der nächste Eisprung stattfinden und es kann eine neue Schwangerschaft entstehen.

Eine hormonelle Verhütung kann direkt am Tag des Abbruchs begonnen werden. Das gilt für die #Pille oder auch für den Vaginalring. Auch ein #Hormonimplantat (Hormonstäbchen) kann direkt am Tag des Abbruchs eingesetzt werden. Wenn erwünscht, kann bei einem operativen Schwangerschaftsabbruch direkt eine (Hormon-, Kupfer-) Spirale eingelegt werden. Nach einem medikamentösen Abbruch, kann eine Spirale bei der Nachuntersuchung oder bei der nächsten Menstruation eingelegt werden.

Aber keine Panik, falls die Menstruation nach dem Abbruch noch nicht gleich nach 4 Wochen kommt: Das kann vorkommen. Manchmal ist dann auch ein Schwangerschaftstest noch positiv, weil das Schwangerschaftshormon noch häufig 6-8 Wochen im Urin nachweisbar ist.

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Medikamentöse Methode im Bundesland-Vergleich

Ein Schwangerschaftsabbruch kann - je nach Schwangerschaftswoche - grundsätzlich mittels operativer oder medikamentöser Methoden durchgeführt werden.

In Deutschland wurden 2020 32,4% aller Schwangerschaftsabbrüche medikamentös durchgeführt. Aber es gibt dabei aber auch große regionale Unterschiede:

In Schleswig-Holstein und Berlin wurde 2020 jeder 2. Abbruch (49,2% bzw. 47,7%) medikamentös ausgeführt. In Rheinland-Pfalz hingegen nur jeder 10. Abbruch (9,1%). Weitere Bundesländer, die deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen, sind das Saarland (15,9%) und Bremen (17%).

Das ist deshalb relevant, weil Studien zeigen, dass sich ca. 60-80% der ungewollt Schwangeren - wenn sie die Wahl haben - für die medikamentöse Methode entscheiden. Dies bleibt aber ungewollt Schwangere in Deutschland durch die problematische Versorgungslage aktuell oft verwehrt. Das muss sich ändern. Wir brauchen mehr Ärzt*innen, die bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, sowie gute und umfassende Ausbildungsoptionen für diese.

Quellen:

  • Statistisches Bundesamt - Statistik zu Schwangerschaftsabbrüchen: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/_inhalt.html
  • Winikoff B. (1995): Acceptability of medical abortion in early pregnancy, Family Planning Perspectives, 27(4):142-148 & 185.
  • Cameron ST et al. (1996): Impact of the introduction of new medical methods on therapeutic abortions at the Royal Infirmary in Edinburgh, British Journal of Obstetrics and Gynaecology, 103(12):1222-1229
  • Howie et al. (1997): Medical abortion or vacuum aspiration? Two year follow up of a patient preference trial
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Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch

Es gibt viele verschiedene Gründe, warum sich Menschen für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.

Die Studie "frauen leben 3" vom BzgA hat 335 ungewollt Schwangere nach den Hauptgründen für die Beendigung der Schwangerschaft gefragt.

Hierbei wurden am häufigsten die schwierige Partnerschaftssituation (34%), berufliche/finanzielle Unsicherheit (20,3%), „gesundheitliche Bedenken“ (19,7%) und altersbezogene Gründe wie „jung, unreif“ (16,4%) oder „in Ausbildung oder Studium“ (17,6%) genannt. Dabei spielen die altersbezogenen Gründe vor allem bei den unter 25-jährigen Befragten eine Rolle, während ein Drittel aller über 35-Jährigen als Hauptgrund gesundheitliche Bedenken nannten.

Diese Gründe werden auch in anderen Studien häufig genannt: In einer US-amerikanischen Studie wurden knapp 1000 Menschen befragt. Hier gaben 40% finanzielle Unsicherheit, 36% "schlechtes Timing", 31% partnerschaftliche Gründe, 29% "Need to focus on other children", 20% berufliche/ausbildungsbezogene Gründe, 19% emotionale/psychische Bedenken, 12% gesundheitliche Bedenken und 12% den Wunsch, einem Kind ein besseres Leben als das Aktuelle bieten zu können, an.

In unserer Gesellschaft werden die Gründe für Abtreibungen viel diskutiert. Manche haben klare Meinungen wie "Ein Abbruch nach einer Vergewaltigung ist legitim, aber aus beruflichen Gründen nicht." Letztendlich ist die Lebensrealität nicht immer schwarz oder weiß. Fakt ist aber, dass es nur die schwangere Person selbst richtig einschätzen und entscheiden kann.

Quellen:

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Wie kann man die Zahl der Abtreibungen senken?

Fast 10% der Frauen haben schon einmal aus Kostengründen auf eine Verhütung mit Spirale oder Pille verzichtet, zeigt eine Studie des BZgA. Je schlechter es um die finanzielle Lage steht, desto eher wird auf Verhütung verzichtet. Das heißt 22,4% der Frauen, die ihre finanzielle Lage als schlecht einschätzen, haben schon einmal auf Verhütung verzichtet, während nur 3,8% mit (sehr) guter finanzieller Lage dies getan haben.

Zudem scheint es auch einen Zusammenhang zwischen dem Bildungsgrad und der finanziellen Lage zu geben: Zum einen kann die finanzielle Situation mit dem Bildungsgrad zusammenhängen, zum anderen erreichen Sexualaufklärungskampagnen manche Menschen mit einem bestimmten Bildungsgrad ggf. schlechter. 17% der niedrigsten Bildungsgruppe haben von einem Verzicht auf Pille oder Spirale aus Kostengründen berichtet, während es nur 6% der Menschen mit hoher Qualifikation berichten.

Was hat das jetzt mit einem Schwangerschaftsabbruch zu tun?

Ungewollte Schwangerschaften entstehen teilweise, weil keine #Verhütungsmittel angewandt wurden. Wer die Anzahl an ungewollten Schwangerschaften verhindern möchte, sollte statt auf Repressalien und Restriktionen besser an Punkten wie diesen ansetzen: Sexualaufklärung verbessern, Anwendungswissen verbreiten, Kostenübernahme sichern, für einen barrierefreien Zugang plädieren.

Auch wiederholte Abbrüche kommen bei Personen mit finanziellen Schwierigkeiten häufiger vor. Langzeitverhütung wie eine Spirale ist bei Beginn sehr teuer. Ein sehr guter Zeitpunkt zum Einlegen einer Spirale ist im Zusammenhang mit der Abtreibung (direkt im OP oder bei der Nachuntersuchung nach dem medikamentösen Abbruch). Dies wird allerdings nicht von der Krankenkasse bezahlt. Es gibt viele Studien, die zeigen, wie wichtig es ist, im Rahmen einer Abtreibung kostenlose Langzeitverhütung anzubieten, um wiederholte ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.

Aber wichtig: Schwangerschaftsabbrüche lassen sich dadurch nicht komplett verhindern. Denn Schwangerschaften entstehen auch mit oder trotz Verhütungsmittel. Es gibt bisher kein Verhütungsmittel, was 100% sicher ist.

Quellen:

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"Es war in diesem Moment und unter diesen Umständen die Richtige [Entscheidung] für mich und mein Leben."

Im Folgenden möchten wir einen Auszug aus dem Erfahrungsbericht von Lisbeth (28) aus Leipzig veröffentlichen, die mit Anfang 20 einen Schwangerschaftsabbruch hatte:

"Ich war 22 (...), als ich ungewollt schwanger wurde. Ich war sehr überfordert. Was tun? Wozu mich entscheiden? Ein guter Freund und ich machten eine Pro- und Contra-Liste. Es sprach vieles dagegen, doch ich war mir unsicher, ob ich tatsächlich das Kind abtreiben lassen konnte. Ich wollte einmal Kinder, nur eben nicht zu diesem Zeitpunkt und nicht unter diesen Bedingungen.

Im Internet versuchte ich mich zu informieren, habe jedoch schnell gemerkt, welche Haltung und Wertung auf vielen Seiten mitschwang: ein Kind nicht auszutragen, sondern die Schwangerschaft abzubrechen, sei Mord. Null hilfreich in einer Situation, in der ich medizinische Informationen brauchte und viele Fragen beantwortet haben wollte.

(...)Bei #ProFamilia festigte sich die Entscheidung, die Schwangerschaft abzubrechen. ProFamilia gab mir auch den Kontakt zu der Praxis, die operative Abbrüche ausführte. Ich bekam schnell einen Termin. Mit meiner Mutter fuhr ich in die Praxis, wo mir in einem kleinen operativen Eingriff unter Vollnarkose die befruchtete Eizelle abgesaugt wurde.(...) Mit meiner Entscheidung bin ich zufrieden. Es war in diesem Moment und unter diesen Umständen die Richtige für mich und mein Leben. Nun bin ich 28 und freue mich langsam darauf, irgendwann in den kommenden Jahren eine Familie zu gründen."

Lisbeth fasst es dann letztendlich perfekt zusammen: "Ich finde es wichtig, dass wir über Schwangerschaftsabbrüche sprechen. Ich denke, es hilft ungemein, wenn sich die schwangere Person mit Menschen austauschen kann, die schon einmal in einer solchen Situation waren. Und dass man im Internet endlich die Informationen erhält, die für den Prozess der Entscheidung notwendig zu wissen sind! Dass man Menschen um sich hat, die einen zu nichts drängen und deutlich sagen: "Egal, wie du dich entscheidest, du bist damit nicht allein"."

Dieser Erfahrungsbericht ist Teil der "Weg mit 218" Kampagne vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.

Quellen:

Quelle: Lisbeth, 28, Leipzig, https://wegmit218.de/lisbeth/

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FAQ: Wo finde ich staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und worauf sollte ich achten?

Ungewollt Schwangere haben verschiedene Möglichkeiten: Einige wissen, dass sie die Schwangerschaft fortführen wollen, andere möchten einen Schwangerschaftsabbruch (SAB) oder sind sich unsicher und sammeln Informationen. Bei der Internetsuche sollte auf seriöse Quellen geachtet werden, ein Alarmzeichen kann bspw. die häufige Nutzung des Begriffs „Leben“ statt medizinischer Begriffe sein. Falls Betroffene einen SAB möchten, brauchen sie einen Beratungsschein einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle (SKBS). Wo findet man jedoch diese Stellen?

Die ersten Einträge bei der Google-Suche nach Schwangerschaftskonfliktberatung sind weder seriös noch hilfreich. Zwischen diesen Ergebnissen ist es für unaufgeklärte und hilfesuchende Personen schwierig, die Seite des Ministeriums für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes NRWs zu finden, welche auf eine Liste der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweist. Erst dann folgt eine Aufzählung möglicher SKBS über Google-Maps. Einige davon haben einen kirchlichen Träger, was problematisch sein kann.

Seit 1998 stellen die „Caritas“ und der „Sozialdienst katholischer Frauen“ wegen der strengen Haltung der katholischen Kirche keinen Beratungsschein aus. Als Reaktion wurde 1999 der katholische Verein „Donum vitae“ gegründet, welcher theoretisch Scheine ausstellt, aber vor allem das „Lebensrecht des ungeborenen Kindes“ im Mittelpunkt sieht. Auch „ProFemina“ bietet „Beratungen“ an, darf und will jedoch keine Beratungsscheine ausstellen, was Betroffene erst nach mehrstündiger Beratung erfahren. Zeit ist wegen der derzeitigen Gesetzesregelung für SAB bis zu 12. SSW jedoch kostbar, um eine fundierte, persönliche Entscheidung treffen zu können. Trotz der Aussage „Wir beraten Dich – Du entscheidest“ berichten viele von Bedrängung und davon, dass ihr Wunsch nach einem SAB manchmal nicht akzeptiert wurde.

Achtet bei Eurer Suche bitte auf neutrale und anerkannte Beratungsstellen, wenn Ihr die Option auf einen Beratungsschein haben wollt! Diese findet Ihr bspw. bei ProFamilia oder der AWO oder auf der oben angesprochenen Liste der BZgA.

Quellen:

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Erfahrungsbericht: "[Mir war] nicht klar, wie schlecht ich darüber informiert war."

Im Folgenden möchten wir den Erfahrungsbericht von Elle (27) aus Rostock veröffentlichen, die einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch hatte:

"Bis zu meinem Schwangerschaftsabbruch war mir nicht klar, wie schlecht ich darüber informiert war. Nach mehreren positiven Tests musste ich handeln - ich wollte auf keinen Fall Mutter werden. Ich wusste wirklich wenig darüber, was jetzt zu tun war, und las mir ein paar Dinge durch. Währenddessen ging es mir immer schlechter. Ich habe alle möglichen Informationen gefunden - außer die wichtigste: Wenn du ungewollt schwanger bist, musst du auf keinen Fall ein Kind bekommen! Ich habe mich abhängig gefühlt von allen Personen, denen ich jetzt zwangsläufig begegnen musste: Der Gynäkologin und ihrem Team und der Beraterin in der Schwangerschaftskonfliktberatung. In meinem schwangeren Körper habe ich mich nicht wohl gefühlt. Ich identifizierte mich nicht mit einer Schwangeren, oder der Mutterrolle, und auch mein Partner wollte kein Vater sein – zum Glück! Ich hatte von Anfang an einen Verbündeten, der mich zu allen Terminen begleitete, Verständnis hatte und mich auffing. Ich hätte es vermutlich auch alleine geschafft, aber die Emotionen und Erfahrungen und auch die Verantwortung zu teilen, war einfach eine große Hilfe. Ich hatte riesige Angst, dass ich schwanger bleiben musste – aber nach ein paar Tagen war ich wieder ich selbst. (...)"

In diesem Sinne stimmen wir Elle zu: Wir wünschen uns einen emphatischen und verständnisvolleren Umgang mit unseren Mitmenschen. Dass wir den Schwangerschaftsabbruch in unserer Gesellschaft normalisieren und enttabuisieren, indem wir offener darüber sprechen und aufklären. Dass wir ganz grundsätzlich offene, gleichberechtigte, transparente Konversationen in Partnerschaften in kritischen Lebensereignissen etablieren und dass es ausreichend Beratungsangebote für diejenigen gibt, die Bedarf an Austausch haben.

Quellen:

Elle, 27, Rostock: https://wegmit218.de/elle/

Dieser Erfahrungsbericht ist Teil der "Weg mit 218" Kampagne vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung. Für mehr Erfahrungsberichte dieser Art schaut bei http://www.wegmit218.de vorbei.

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Würzburg

Seit Jahren sind die Anzahl an Ärzt*innen und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, rückläufig. Das bedeutet, dass es immer mehr Regionen und Städte gibt, in denen es keine oder kaum Anlaufstellen für ungewollt Schwangere gibt. Diese Anlaufstellen sind gar nicht so einfach zu finden: Als Unterstützungsangebot hat die deutsche Bundesregierung deshalb Anfang 2019 eine Liste bei der Bundesärztekammer in Auftrag gegeben, in der sich solche Praxen und Ärzt*innen freiwillig eintragen können. Das Problem ist, dass diese Liste alles andere als vollständig ist. Viele Ärzt*innen entscheiden sich z.B. bewusst dagegen, weil sie Angst vor den Anfeindungen und Diffamierungen durch Abtreibungsgegner*innen haben, wenn sie auf der Liste öffentlich erscheinen. Außerdem fehlen oft weitere nützliche Angaben: z.B. die Angaben der Methoden, bis zu welcher Schwangerschaftswoche sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. All solche Informationen findet man also erst nach einem ersten Gespräch mit der Praxis heraus. Aber wie sieht denn die Versorgungssituation in manchen Städten ganz konkret aus? In Würzburg - einer Stadt mit fast 130.000 Einwohner*innen - sind von 1.191 Praxen mindestens 60 gynäkologische Praxen. [1] Auf der Liste der Bundesärztekammer steht allerdings keine einzige Praxis, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Die nächsten Praxen bei Würzburg sind mindestens 60 km entfernt: Eine Praxis in der Nähe von Schweinfurt, eine in Aschaffenburg oder zwei in kleinen Ortschaften Baden-Württemberg.

[1] Es gibt keine öffentlichen Statistiken über die Anzahl von Fachpraxen in einer Stadt. Zur Orientierung und groben Annäherung haben wir deshalb die Einträge im Bewertungsportal Jameda gezählt.

Quellen:

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In München gibt es immer weniger Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen.

Immer weniger Ärzt*innen führen Schwangerschaftsabbrüche durch. Deshalb gibt es in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, eine Praxis für eine Abtreibung zu finden. Und dieses Problem wird schlimmer, denn viele von den aktuell tätigen Ärzt*innen sind bald oder schon lange im Rentenalter, machen aber weiter, weil es keine Nachfolge gibt.

Dabei gibt es massive Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen in Deutschland. Besonders schlecht ist die Versorgungslage in Bayern: Fast zwei Drittel aller Schwangerschaftsabbrüche, die in Bayern durchgeführt werden, finden in München statt. Gleichzeitig stehen dort auf der offiziellen Liste der Bundesärztekammer nur vier Praxen/Kliniken, die Abbrüche durchführen.

Die Anzahl der gelisteten Praxen ist natürlich nur eine Annäherung an die Realität. Vermutlich gibt es in München ein paar mehr Ärzt*innen, die Abtreibungen anbieten. Sie wollen aber nicht auf der Liste stehen. Das kommt beispielsweise daher, dass es Abtreibungsgegner*innen gibt, die vor den Praxen demonstrieren und Patient*innen und Personal belästigen. Diese Gruppen sind in Bayern erfahrungsgemäß besonders engagiert. Daher lassen sich in München weniger Ärzt*innen auf die offizielle Liste setzen und sind für ungewollt Schwangere schwieriger zu finden.

Alternativ kann man sich die Zahlen vom Gesundheitsreferat in München anschauen. Dieses gibt an, dass 2019 insgesamt 37 Ärzt*innen gemeldet waren, die Abtreibungen durchführen. Die meisten davon sind bereits im Rentenalter: "22 von ihnen waren bereits über 60, fünf sogar über 70." (taz) Die Versorgungssituation in München wird sich in den kommenden Jahren also rapide verschlechtern. Wenn diese 27 Ärzt*innen in Rente gehen, bleiben nur noch zehn übrig. Die Wahrscheinlichkeit, dass viele neue Ärzt*innen dazukommen werden, ist gering: "Ab 2010 sind 20 Ärzte ausgeschieden, nur 6 sind dazugekommen." (taz)

Leider sieht die bayrische Landesregierung keinen Handlungsbedarf. Und auch auf Bundesebene fehlt es bisher an Initiativen und Maßnahmen, die die Versorgungssituation verbessern würden.

Quellen:

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Versorgung in Ostwestfalen-Lippe

Bereits in Großstädten ist es schwierig, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. Wie sieht die Versorgungslage dann erst in kleineren Städten aus?

Als Beispiel für die Versorgungslage kleinerer Städte und Dörfer in Ostwestfalen-Lippe – einer Region mit ca. 2,5 Millionen Einwohner*innen – dient Rheda-Wiedenbrück mit knapp 47.000 Einwohner*innen. Dort sind von 100 Praxen mindestens 7 Gynäkologische. [1] Auf der Liste der Bundesärztekammer, welche Anfang 2019 als Unterstützungsangebot der Bundesregierung einige Praxen nennt, die Abbrüche durchführen, finden Betroffene in Rheda-Wiedenbrück keinen Eintrag. Die nächstgelegene Praxis, welche medikamentöse und operative Abtreibung anbietet, liegt im 13km entfernten Gütersloh. Selbst in der nächsten Großstadt Bielefeld findet man nur eine Praxis. Diese beiden Praxen sind laut der Liste der Bundesärztekammer in der Region auch die einzigen Praxen, die einen Abbruch durchführen. Erweitert man den Radius auf 100 Kilometer und blickt über die Grenzen OWLs , sind es ganze 9 Praxen. Jedoch sind viele von ihnen – wie in Georgsmarienhütte (was nicht einmal mehr in NRW liegt) – ohne Auto nur schwer zu erreichen. Exemplarisch kann eine Fahrt dorthin mit viermaligem Umstieg in Bus und Bahn zweieinhalb Stunden dauern. Diese weiten, komplizierten Wege sind Betroffenen jedoch nach einem Abbruch aus zeitlichen, finanziellen und organisatorischen Gründen nicht zumutbar. Es wird deutlich, wie schwierig die Versorgungslage in kleineren Städten ist. Projekte wie „Schwangerschaftsabbruch zuhause“ (weitere Infos bei Instagram: @doctorsforchoicegermany) können zwar teilweise Abhilfe leisten, sind aber nicht die (alleinige) Lösung. Es müssen weitere Maßnahmen her.

[1] Es gibt keine öffentlichen Statistiken über die Anzahl von Fachpraxen in einer Stadt. Zur Orientierung und groben Annäherung haben wir deshalb die Einträge im Bewertungsportal Jameda gezählt.

Quellen:

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Hilfsanfragen an "Abortion without Borders" aus Polen

Uns alle hat die Nachricht schockiert, dass Justyna, Mitglied von "Aborcyjny Dream Team" und „Abortion Without Borders“, sich am 8. April in Polen vor Gericht verantworten muss, weil ihr nach §152 Beihilfe bei einem Schwangerschaftsabbruch vorgeworfen wird, nachdem sie einer Schwangeren „Abtreibungs-Pillen“ gegeben hatte und der gewalttätige Ehemann der Betroffenen dies mitbekam.

"Abortion Without Borders" ist eine Initiative von sechs Organisationen (Instagram: @aborcyjnydream , @abortion_network_amsterdam , @abortionsupportnetwork , @ciocia.basia.berlin , @kobietywsieci & @womenhelporg), die seit Ende 2019 zusammenarbeiten und polnischen Betroffenen einen #Abbruch ermöglichen. Sie informieren, beraten neutral & sachlich bezüglich Schwangerschaftsoptionen sowie Abbrüchen mit Medikamenten in Polen oder im Ausland, unterstützen Betroffene finanziell bei Abbrüchen und organisieren Unterkünfte & Dolmetscher*innen im Ausland.

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes im Oktober 2020 – wodurch es in Polen praktisch keine legale Möglichkeit mehr für einen Schwangerschaftsabbruch gibt – wurde "Abortion without Borders" 2021 von 32.888 Personen kontaktiert. Das waren sechsmal mehr Personen als im Jahr zuvor (insgesamt 5.237 hilfesuchende Personen)!

Dabei half "Abortion without Borders" folgendermaßen:

  • 1.544 Personen wurden bei einem Abbruch im Ausland & 111 bei einem medikamentösen Abbruch zu Hause unterstützt.
  • 986 Personen erhielten Hilfe bei der Beschaffung der "Pille danach", welche in Polen schwer bis gar nicht zu bekommen ist.
  • 363 Personen wurden bei rechtlichen Fragen beraten.
  • Mit 328.131 Euro finanzierten sie u.a. Abbrüche, Reise- & Unterkunftskosten, Übersetzungsarbeiten und Covid-Tests.

Diese Zahlen – und die Erfahrungen vieler weiterer NGOs, die ungewollt Schwangeren helfen – zeigen, wie wichtig es ist, Abbrüche als ein Grundrecht anzuerkennen. In der Story verlinken wir Euch eine Petition, damit Justyna Gerechtigkeit erfährt. Bitte unterzeichnet und teilt sie, wenn Ihr könnt!

Quellen:

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Erfahrungsbericht: "Für Dich - und für uns!"

Im Folgenden möchten wir einen Erfahrungsbericht einer Person (30) aus Göttingen veröffentlichen, die letztes Jahr einen Schwangerschaftsabbruch hatte:

Schon bevor ich den Test gemacht hatte, wusste ich, dass ich schwanger bin, da ich mittels Zyklus-App und Zervix Kontrolle verhüte und das schon seit sehr langer Zeit. Ich hatte gerade ein Angebot für eine Promotionsstelle erhalten, mein Partner befand sich im Abschluss seines Studiums. So war für uns nach einer Woche intensiver Recherchen (staatliche Unterstützung, Stipendien, Bafög etc.) und vielen emotionalen Gesprächen klar: Wir wollen ein Kind, aber nicht jetzt! Unsere aktuelle Situation: Keine finanzielle Sicherheit, kein Einstieg im Arbeitsmarkt, eine laufende psychotherapeutische Behandlung u.v.m.. Wie oft habe ich von Verwandten gehört: "Es gibt keinen richtigen Zeitpunkt, irgendwas ist immer!" Aber für uns gibt es den richtigen Zeitpunkt und der ist, wenn wir für uns gewisse Ziele erreicht haben.

Meine Gynäkologin war bei der Feststellung der 6. SSW sehr emphatisch und urteilsfrei. Sie gab mir alle Informationen, die ich benötigte. Auch einen Termin bei ProFamilia habe ich zügig bekommen. Die Beraterin war einfühlsam und begrüßte uns mit den Worten: "Ich bin nicht dafür da, sie zu beeinflussen oder sie zu irgendwas zu drängen". Sie bot uns auch an, weitere Termine zu vereinbaren.

Die Abbruchklinik gab mir schnell einen Termin für einen operativen Abbruch. Alle Angestellten und der Gynäkologe waren großartig. Sie haben mir die Angst vor dem Eingriff genommen und ich habe mich sehr wohlgefühlt. Mein Partner durfte aufgrund der Covid-Lage nicht rein und wartete mit Blumen vor der Tür. Als ich zur Anmeldung vorging, sagte die Arzthelferin zu mir: "Ihr Freund wartet schon unten auf Sie mit Blumen. Das kam bisher nur zweimal vor." Ich wünsche mir für die Zukunft, dass keine Person alleine sein muss in so einer Situation - mit oder ohne Blumen.

Ich und mein Partner bereuen bis heute nichts. Wir sind noch enger zusammengewachsen und nun ganz sicher, dass wir im nächsten Jahr ein Kind planen. Für uns war die Entscheidung pro life. Ja zum selbstbestimmten Leben.

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Länder im Vergleich (FR vs. DE): Umgang mit Fehlinformationen

Das deutsche Strafgesetzbuch regelt in §219a das Verbot unerlaubter "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft". Unter "Werbung" fallen auch sachliche Informationen von Ärzt*innen, wenn sie z.B. auf ihrer Webseite erklären, welche Methoden sie in ihrer Praxis anbieten und wie so etwas abläuft.

Gleichzeitig dürfen alle andere Personen, die keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen, so viel (Falsch-)Informationen zum Thema öffentlich und online verbreiten, wie sie möchten. Abtreibungsgegner*innen nutzen das, um auf ihren Webseiten bewusst Falschinformationen zu verbreiten. Das ist gerade deshalb gefährlich, weil sie diese gerne als vermeintlich neutrale, fachliche und sachliche Webseiten tarnen. Dadurch gibt es ein massives Informationsungleichgewicht in Deutschland.

Auch in Frankreich gab es zahlreiche Webseiten, die von Abtreibungsgegner*innen betrieben wurden. Wenn man dort den französischen Begriff für Abtreibung (IVG) googelte, waren die ersten zwei Treffer ein offizielles Informationsportal der Regierung sowie eine Webseite von Abtreibungsgegner*innen, die ähnlich professionell gestaltet war, aber andere Ziele hatte.

Frankreich ging damit aber ganz anders um: die "Behinderung von Schwangerschaftsabbrüchen" ist strafbar und wird mit einer Haftstrafe bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe bis 30.000€ geahndet. Seit 2017 zählt darunter auch die online Verbreitung von irreführenden Behauptungen rund um Abtreibung.

Was ist also der Unterschied zwischen Frankreich und Deutschland? Zunächst werden Ärzt*innen in Frankreich nicht für Aufklärung und Informationsweitergabe kriminalisiert. Gleichzeitig setzt sich Frankreich aktiv gegen die Verbreitung von Falschinformationen ein.

Wir würden uns wünschen, dass auch Deutschland sich dafür einsetzt, dass ungewollt Schwangere hier sachliche und medizinisch und fachlich korrekte Informationen erhalten, wenn sie sich über Abtreibung online informieren möchten. Wir freuen uns deshalb sehr, dass im neuen Koalitionsvertrag nun die Abschaffung des §219a StGB genannt wird. Dies ist lange überfällig. Jetzt hoffen wir nur, dass auch Taten folgen.

Quellen:

ww.politico.eu/article/france-to-sanction-misleading-anti-abortion-websites/

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Nur 30% aller Ärzt*innen stehen auf der Liste der Bundesärztekammer

Es gibt nur noch knapp 1200 Ärzt*innen in Deutschland, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Und es werden immer weniger: Seit 2003 hat sich die Zahl der Ärzt*innen fast halbiert.

Deshalb haben ungewollt Schwangere in manchen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, eine Ärzt*in für eine Abtreibung zu finden. 2019 hat die Bundesregierung deshalb beschlossen, eine Liste mit diesen Praxen und Kliniken zu erstellen. Das Problem ist nur: Die Eintragung auf die Liste ist komplett freiwillig.

Viele Ärzt*innen empfinden die Liste als öffentlichen Pranger, den Abtreibungsgegner*innen nutzen können, um gegen die Praxen zu mobilisieren. In manchen Städten stehen regelmäßig Abtreibungsgegner*innen mit Schildern, protestieren und stören Patient*innen und Mitarbeiter*innen beim Betreten der Praxis. Andere Abtreibungsgegner*innen rufen auf ihren Webseiten dazu auf, die Ärzt*innen durch bspw. Telefonanrufe zu belästigen. Es ist dadurch völlig verständlich, dass Ärzt*innen deshalb entscheiden, lieber nicht öffentlich auf einer Liste von Abtreibungspraxen stehen zu wollen. Zudem werden Ärzt*innen nicht direkt kontaktiert, ob sie auf der Liste genannt werden wollen. So wissen manche von dieser Möglichkeit eventuell gar nichts. Andere berichten, dass das Ausfüllen des Online-Formulars zur Registrierung „fürchterlich umständlich“ sei und ebenfalls zunächst Interessierte abschrecken könnte.

Insgesamt zählen wir aktuell 360 Einträge auf der Liste der Bundesärztekammer. Damit bildet die Liste nur 30% der 1200 genannten Ärzt*innen ab. Für ungewollt Schwangere kann diese Liste also eine erste Orientierung darstellen, aber für viele ist die Online-Suche nach Ansprechpartner*innen, die Abbrüche durchführen, vergeblich.

Zudem gibt es auch noch andere Kritikpunkte an dieser Liste. Viele wichtige Informationen, wie beispielsweise bis zu welcher Woche bestimmte Methoden angeboten werden, fehlen dort nämlich. Deshalb ist und bleibt die Liste ein trauriger aber verfehlter Versuch, die Versorgungssituation zu bessern. Vielmehr müssen die Ursachen der Versorgungsprobleme behoben werden.

Quellen:

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Beknackte Sprüche: "Hast du etwa nicht verhütet?"

„Hast du etwa nicht verhütet?“ Diese ist meistens eine der ersten Fragen, die eine ungewollt schwangere Person hört, wenn sie jemandem von ihrer Situation erzählt. Im Rahmen einer Studie des „Sozialwissenschaftlichen FrauenForschungsinstituts“ wurden zwischen 2011 und 2014 4002 Frauen mit 4794 Schwangerschaften aus Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen und Sachsen interviewt. Die Studie beschäftigt sich mit dem Thema der ungeplanten Schwangerschaft. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass eine ungewollte Schwangerschaft trotz modernster Verhütungsmittel eine Situation ist, in welcher sich gebärfähige Personen immer noch häufig vorfinden.

17% der gebärfähigen Personen zwischen 20 und 44 Jahren gaben an, bereits einmal ungewollt schwanger gewesen zu sein, 30% wollten grundsätzlich eine Schwangerschaft, jedoch nicht zu dem Zeitpunkt.

Betrachtet man die Umstände, wie es zu einer Schwangerschaft kam, sagten 36% der Befragten in den Interviews aus, trotz Verhütung schwanger geworden zu sein. Die Pille wurde mit 52% als häufigstes Verhütungsmittel genannt, darauf folgten mit 31% das Kondom, mit 5,8% die Spirale, mit 3,2% andere Hormonpräparate und sonst nur vereinzelte Nennenungen anderer Methoden.

Diese Zahlen der Studie sind zwar teilweise 10 Jahre alt, dennoch zeigt sich auch heute noch, dass Verhütungsmittel nicht zu 100% vor einer Schwangerschaft schützen. Schaut man sich den Pearl-Index verschiedener Verhütungsmethoden – dies bedeutet, wie viele Personen von 100 innerhalb eines Jahres trotz jener Verhütung schwanger werden –, wird deutlich, dass auch die Pille (Pearl-Index von 0,1 – 0,9) und das Kondom (2 – 12) als meist genutzte Verhütungsmittel nicht unfehlbar sind und es immer zu einer ungewollten Schwangerschaft trotz Verhütung kommen kann.

Quellen:

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Freiburg

Seit Jahren ist die Zahl der Ärzt*innen und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, rückläufig. Dies bedeutet, dass es immer mehr Regionen und Städte gibt, in denen es keine oder kaum Anlaufstellen für ungewollt Schwangere gibt. Diese Anlaufstellen sind außerdem gar nicht so einfach zu finden, denn der §219a StGB hindert Ärzt*innen daran, über Schwangerschaftsabbrüche z.B. auf ihrer Homepage zu informieren. Eine einfache Internetrecherche oder ein Blick auf die Webseite der eigenen Gynäkologin oder des eigenen Gynäkologen reicht also nicht aus. (Weitere Informationen zu dem Thema, findet ihr in den Posts zu §219 von uns.)

Als Unterstützungsangebot hat die deutsche Bundesregierung deshalb Anfang 2019 eine Liste bei der Bundesärztekammer in Auftrag gegeben, in der sich solche Praxen und Ärzt*innen freiwillig eintragen können. Das Problem ist, dass diese Liste alles andere als vollständig ist. Viele Ärzt*innen entscheiden sich z.B. bewusst dagegen, auf der Liste aufzutauchen, weil sie Angst vor den Anfeindungen und Diffamierungen durch Abtreibungsgegner*innen haben. Außerdem fehlen oft weitere nützliche Angaben: z.B. zu den Methoden oder darüber, bis zu welcher Schwangerschaftswoche Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. All solche Informationen findet man also erst nach einem ersten Gespräch mit der Praxis heraus.

Aber wie sieht denn die Versorgungssituation in manchen Städten ganz konkret aus? In der Uni-Stadt Freiburg - einer Stadt mit ungefähr 230.000 Einwohner*innen - sind von 1735 Praxen mindestens 101 gynäkologische Praxen. [1] Auf der Liste der Bundesärztekammer steht allerdings keine einzige Praxis oder Klinik, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die nächsten Anlaufstellen sind laut Liste in den Ortschaften Radolfzell, Balingen, Oberkirch oder Kehl lokalisiert, jeweils 80-120 km entfernt.

[1] Es gibt keine öffentlichen Statistiken über die Anzahl von Fachpraxen in einer Stadt. Zur Orientierung und groben Annäherung haben wir deshalb die Einträge im Bewertungsportal Jameda gezählt.

Quellen:

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Minderjährig und Abtreiben?

Im Jahr 2020 wurden rund 100.000 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. Betrachtet man die Altersverteilung, fällt auf, dass 3% – also rund 3.000 – der ungewollt Schwangeren jünger als 18 Jahre und somit minderjährig waren. Genauer ist die Zahl für die Altersgruppe 15 bis 17 Jahre bekannt: Pro 10.000 Frauen* in Deutschland ließen 2020 22 minderjährige Betroffene einen #Schwangerschaftsabbruch durchführen.

Bereits für Volljährige ist ein Abbruch aufgrund der Gesetzeslage schwierig und zeitintensiv. Wie sieht also die Situation ganz konkret für minderjährige Betroffene aus, welche noch unter der elterlichen Sorge stehen?

Grundsätzlich haben minderjährige Betroffene genauso das Recht, eine ungewollte Schwangerschaft unter den gängigen, gesetzlichen Voraussetzungen abzubrechen. Dies bedeutet, dass sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilnehmen und sich an die gesetzlichen Fristen halten müssen. Auch, wenn die Urteilsfähigkeit der minderjährigen Person entscheidend ist, dürfen Minderjährige unter keinen Umständen zu einem Abbruch gezwungen werden.

Urteilsfähige, minderjährige Betroffene können eigenständig ohne die Einwilligung der gesetzlichen Erziehungsberechtigten den Abbruch durchführen lassen. Dabei müssen sie sich über die physischen und psychischen Folgen im Klaren sein. Es wird davon ausgegangen, dass diese Urteilsfähigkeit ab 16 Jahren besteht. Zwischen 14 und 16 Jahren kann die benötigte Urteilsfähigkeit bestehen, diese muss aber durch einen behandelnden Mediziner*in ausreichend dokumentiert und versichert werden.

Werden die betroffenen Minderjährigen als nicht urteilsfähig eingeschätzt, benötigt es die Zustimmung mindestens eines*r Erziehungsberechtigten. Kann dennoch keine Einigung gefunden werden oder droht eine Kindeswohlgefährdung durch die Erziehungsberechtigten, wird das Familiengericht und notfalls das Jugendamt involviert.

Quellen:

  • https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/03/PD21_144_233.html
  • Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht (AGMedR). Stellungnahme zu Rechtsfragen bei der Behandlung Minderjähriger, Stand November 2011
  • Halstrick C. Juristische Aspekte der Mädchen-Sprechstunde. Frauenarzt. 52 (2011); Nr. 11,12
  • ProFamilia. Deine Sexualität – deine Rechte. Informationen für Jugendliche. 4. Auflage 2018: 18-19
  • Schlund, G.H. Rechtliche Fragen der ärztlichen Betreuung minderjähriger Patienten. Der Gynäkologe. 1999; 32:225-227
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FAQ: Was ist eine "Gehsteigbelästigung"?

Bekannt sind die Bilder aus den USA: Patient*innen werden vor Kliniken, die Abbrüche durchführen, von einer Menschenansammlung belästigt. Diese Gehsteigbelästigung gibt es erschreckenderweise jedoch auch in Deutschland. Doctors for Choice Germany behandelte in einem ihrer Artikel bereits diese Thematik: Gehsteigbelästigungen sind Protestaktionen von Abtreibungsgegner*innen und Fundamentalist*innen direkt vor Ort. Es werden Plakate mit abschreckenden Bildern gezeigt, Betkreise geformt und eintretende Menschen beschimpft oder bedrängt. Dass dies für Betroffene und Personal mehr als belastend sein kann, ist verständlich.

Verboten ist dies hier nicht, Bündnis 90/ Die Grünen und SPD beispielsweise forderten vor der Bundestagswahl, dass Schwangere, Ärzt*innen, sowie Beratungsstellen durch ein bundeseinheitliches Gesetz vor Anfeindungen geschützt werden müssen. Auch forderte u.a. Pro Familia ein Gesetz zu ihrem Schutz. Hessen reagierte im August 2019 auf diese Forderung und verbot Proteste direkt vor dem Eingangsbereich. Das hessische Verwaltungsgericht entschied jedoch nun, dass dieses Verbot nicht rechtsgemäß sei und erlaubte die Mahnwachen wieder, woraufhin die Stadt Frankfurt jedoch sofort Berufung wieder Berufung einlegte.

Umso wichtiger und längst überfällig ist ein einheitliches Gesetz zum Schutz von Betroffenen und Personal!

Dr. Sina Fontane veröffentlichte Anfang 2021 im Auftrag des Gunda-Werner-Instituts für Feminismus und Geschlechterdemokratie ein Rechtsgutachten. Sie kam „zu dem Schluss, dass das Persönlichkeitsrecht der schwangeren Person […] in der Regel schwerer wiegt, als die Meinungsfreiheit oder das Versammlungsrecht sowie die Religionsfreiheit der Abtreibungsgegner*innen“. Das Gutachten schlägt vor, die (versuchte) Beeinflussung der Betroffenen mit einem Bußgeld zu belegen und somit die Gehsteigbelästigung als eine Ordnungswidrigkeit zu behandeln.

Abzuwarten ist, ob die neue Regierung neben der Abschaffung des § 219a StGB auch hier gesetzliche Änderungen vornehmen wird.

Quellen:

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Methoden im Bundesland-Vergleich: NRW, Bremen, Berlin

Ein Schwangerschaftsabbruch kann - je nach Schwangerschaftswoche - grundsätzlich mittels operativer oder medikamentöser Methoden durchgeführt werden. Dabei gibt es keine Methode, die aus medizinischer Sicht als "die Überlegenere" angesehen wird - beide sind sehr wirksam und haben ein niedriges Risiko für Komplikationen. Deshalb ist es essentiell, die Patient*innen in der Wahl der Methode mitbestimmen zu lassen.

Manchmal haben ungewollt Schwangere aber gar keine Möglichkeit zu wählen, weil nicht alle Praxen und Kliniken beide Methoden anbieten. Dabei gibt es auch große regionale Unterschiede.

In Berlin wurde 2020 fast jeder zweite Abbruch medikamentös durchgeführt, in NRW jeder dritte, in Bremen hingegen nur jeder siebte.

Gleichzeitig wurde in Bremen und Berlin nur noch in 6% bzw. 8% der Fälle eine Kürettage („Ausschabung“) genutzt. In NRW hingegen wurden fast 20% der Abbrüche kürretiert. Das ist deshalb zu erwähnen, weil dies eine veraltete operative Methode ist, die von der WHO nicht mehr empfohlen wird. Eigentlich ist der Goldstandard des operativen Schwangerschaftsabbruchs die Vakuumaspiration. Aber diese scheint sich in NRW im Vergleich zu Bremen oder Berlin noch nicht so durchgesetzt zu haben. Woran das liegt, wissen wir nicht so genau.

Ein Grund für die regionalen Unterschiede könnte sein, dass es in Deutschland - anders als in vielen europäischen Ländern - keine Leitlinien und keine Qualitätssicherung zum Schwangerschaftsabbruch gibt. Im Gegensatz zu vielen anderen Themen gibt es zum Schwangerschaftsabbruch wenig Fortbildungsangebote und praktisch keine Forschung dazu in Deutschland.

Quellen:

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Der weibliche Körper [...] wird zum öffentlichen Gut. Denn es wird darüber entschieden, wann darf Frau und wann darf Frau nicht.

Im letzten Jahr erzählte Moderatorin Jeannine Michaelsen im Kölner Treff im Kontext des Safe Abortion Days 2021 von ihrem Schwangerschaftsabbruch. In der Sendung kritisierte sie die Rechtslage in Deutschland und damit einhergehend die Fremdbestimmung: "Der weibliche Körper und der weibliche Reproduktionsapparat wird zum öffentlichen Gut. Denn es wird darüber entschieden, wann darf Frau und wann darf Frau nicht. Und es wird damit in ein Recht eingegriffen. […] Kein Mensch ohne Uterus erfährt so eine Beschneidung wie sie jemand erfährt, der ungewollt schwanger ist“.

Ebenso spricht sie das Stigma und die Kriminalisierung an, welche einen Abbruch häufig umgeben, und wie Betroffene unweigerlich negativ bewertet werden. „Schwangerschaftsabbrüche stehen im Strafgesetzbuch genau da, wo übrigens auch Mord steht und Totschlag [...].“ Ihre Schwangerschaftskonfliktberatung bei einem katholischen Träger beschreibt sie als „Ritt nach unten. [In der Beratung erklärten sie erstmal], was du für ein Mensch bist, wenn du jetzt ein Leben tötest."

Ein Schwangerschaftsabbruch ist heutzutage immer noch ein Tabu und wird durch verschiedene Gesetze kriminalisiert und stigmatisiert. Betroffene fühlen sich häufig allein, denken, dass nur sie diese Entscheidung treffen müssen. Dabei sind Abbrüche nicht selten. Trotz der negativen Assoziation gibt es einige prominente Personen, die offen darüber sprechen. Um Abtreibungen zu enttabuisieren, sind solche Erfahrungsberichte enorm wichtig. Jede Person, die im privaten Umfeld sowie öffentlich darüber spricht, sorgt dafür, dass Abtreibungen endlich als das wahrgenommen werden, was sie sind: Teil unserer Gesellschaft, Teil von Sexualität.

Quellen:

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We stand with Ukraine!

"I have seen war. I have seen war on land and sea. I have seen blood running from the wounded... I have seen the dead in the mud. I have seen cities destroyed...I have seen children starving. I have seen the agony of mothers and wives. I hate war." - Franklin Delano Roosevelt (14. August 1936)

Wir stehen in Solidarität mit den Menschen in der Ukraine! Wir stehen in Solidarität mit allen Menschen, die in diesem unsinnigen Krieg leiden müssen!

Für zuverlässige Informationen könnt Ihr diesen Instagram-Accounts folgen: @katapultmagazin @ukraine__world @matthewcassel @tagesschau @dpa_com

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Wann befürworten Personen in Deutschland eine Abtreibung?

Ein Schwangerschaftsabbruch wird in Deutschland durch die Gesetzeslage noch immer kriminalisiert und stigmatisiert. Meinungen zu Schwangerschaftsabbrüchen könnten nicht verschiedener sein. Doch wie sieht das Meinungsbild in Deutschland grundsätzlich aus?

Eine bevölkerungsrepräsentative Ipsos Online-Studie aus 2016 beschäftigt sich mit den Meinungen in verschiedenen Ländern. Dabei sollten die Befragten eine aus fünf Aussagen wählen. 50% der Teilnehmenden gaben an, dass die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch bei den Betroffenen liegt. Für 34% sollte ein Abbruch nur dann erlaubt sein, wenn bestimmte Umstände wie eine Vergewaltigung vorlägen, für 5% dann, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr sei. 1% der Befragten sagten, eine Schwangerschaft dürfe unter keinen Umständen abgebrochen werden. 10% machten keine Angaben.

Des Weiteren stellte sich die Frage, ob die uneingeschränkte Befürwortung von dem Alter der Befragten abhängt. In Deutschland gaben 47% der 16- bis 34-Jährigen an, einen Schwangerschaftsabbruch ohne Einschränkungen zu befürworten. Bei Personen zwischen 35 und 49 Jahren waren es sogar 53%, 50% bei den 50- bis 64-Jährigen. Vor der Studie wurde die Hypothese aufgestellt, dass insbesondere Frauen Schwangerschaftsabbrüchen gegenüber positiver eingestellt seien als Männer. Dies konnte in Deutschland nicht bestätigt werden, 51% der Befragten, die einen uneingeschränkten Schwangerschaftsabbruch befürworten, gaben das weibliche Geschlecht an, 49% das Männliche.

2021 publizierte das Ärzteblatt die Ergebnisse einer repräsentativen Civey-Umfrage, in der danach gefragt wurde, ob ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich akzeptabel ist. Auch hier sprachen sich 50,1% vollkommen dafür aus, 18,3% gaben „Eher ja“ an, 16% „Teils, teils“, 6,4% „Eher nicht“ und 9,2% „Nein, gar nicht“.

Auch wenn grundsätzlich 50% der Befragten in Deutschland für einen uneingeschränkten Schwangerschaftsabbruch sind, zeigen die restlichen Aufteilungen, dass ein Abbruch noch immer mit Bedingungen verbunden und als keine individuelle Entscheidung der Betroffenen angesehen wird.

Quellen:

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Abtreibungsmythos: "Wenn du abtreibst, wirst du depressiv!"

Ende des 20. Jh. postulieren Abtreibungsgegner*innen negative Auswirkungen eines Schwangerschaftsabbruchs (SAB) auf die psychische Gesundheit. Dahinter steckt die Überzeugung, Menschen mit Uterus würden immer Kinder bekommen wollen und ein SAB sei gegen den natürlichen Instinkt.

Forscher*innen - darunter Abtreibungsgegner*innen - überprüften diese Annahmen. Das Ergebnis: es gibt nicht genug Beweise für eine kurzfristige oder langfristige negative emotionale Auswirkung durch einen SAB. Vielmehr dominiert in der Woche nach dem SAB das Gefühl der Erleichterung. Auch 3 Jahre später berichten 95% der Befragten, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.

Nach einem SAB berichten viele Betroffene über negative Emotionen, die einen wichtigen Teil des Verarbeitungsprozesses darstellen können. Sie bedeuten nicht zwangsläufig, dass eine psychische Erkrankung vorliegt. Das Risiko für psychische Probleme nach einem SAB hängt vor allem von dem Risiko für psychische Erkrankungen VOR dem SAB ab. Sicherlich kann eine ungewollte Schwangerschaft zu einer Lebenskrise führen und so ein erhöhtes Risiko für psychische Probleme bedeuten. Jedoch treten emotionale Probleme bei Personen, die abgetrieben und jenen, die ausgetragen haben, gleich häufig auf.

Somit sind Traurigkeit oder Ängste als Reaktion auf eine wichtige Entscheidung einzuordnen, welche außerdem durch die gegebenen Stigmata, Kriminalisierung und den Wunsch nach Verheimlichung verstärkt werden. Sie müssen nicht mit dem SAB an sich zu tun haben.

Quellen:

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Jede 5. ungewollt Schwangere in Niedersachsen muss für ihren Abbruch in ein anderes Bundesland.

Seit Jahren werden es immer weniger Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Deshalb gibt es in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, einen Arzt oder Ärztin für eine Abtreibung zu finden.

Für viele Schwangere bedeutet dies beispielsweise, dass sie weite Wege zurücklegen müssen, um zu einer Praxis zu gelangen, die Abbrüche durchführen. In Niedersachsen muss beispielsweise fast jede fünfte Frau (17,4%) für eine Abtreibung in ein benachbartes Bundesland reisen. Der Großteil fährt dafür nach Bremen, aber es fahren auch einige nach Hamburg, Nordrhein-Westfalen oder Hessen.

Solche weiten – ohne Auto äußerst komplizierten – Wege sind finanziell, zeitlich, organisatorisch und psychisch belastend und teilweise auch einfach nicht zumutbar. Hinzu kommt, dass sie vielleicht dadurch keine Wahlmöglichkeit bezüglich der behandelnden Ärzt*innen sowie der Methode haben, weil dies noch größere Entfernungen bedeuten würde.

Zu einer guten Gesundheitsversorgung gehört eine wohnortnahe Versorgung dazu. Bis wir das beim Schwangerschaftsabbruch allerdings erreichen, muss sich noch viel ändern.

Quellen:

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Was benötigt es für einen "Perfect Abortion Service"?

Angenommen, du wärst ungewollt schwanger und würdest dich für eine (medikamentöse) Abtreibung entscheiden. Welche Aspekte wären für dich dabei wichtig: eine Ultraschall-Untersuchung vorab? Dass die Medikamente zu dir nach Hause gesandt werden?

Genau das hat die Studie von Reynolds-Wright et al. 2021 abgefragt. Sie haben 663 ungewollt Schwangere, die in Großbritannien einen medikamentösen Abbruch in telemedizinischer Begleitung hatten, nach ihrem "perfect abortion service" befragt. Dabei waren die wichtigsten Aspekte:

  • 'Online-Buchung' (66,1%)
  • 'mobile App, bei der man Informationen vorab erhalten kann' (65,5%)
  • 'Abholung der Medikamente in der Apotheke' (64,6%)
  • 'Postversand der Medikament nach Hause' (60,2%).

Eine vorherige Ultraschall-Untersuchung war nur für 26,5% der Befragten wichtig, 53,1% bewerteten diese sogar als sehr unwichtig.

In Deutschland gibt es viele dieser Möglichkeiten nicht. Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch wird in Deutschland noch ambulant in einer Praxis oder Klinik durchgeführt. Es gibt bisher nur ein Modellprojekt in Berlin, welches die Möglichkeit der telemedizinischen Begleitung (mit Versand der Medikamente) etablieren möchte (mehr Infos unter: www.schwangerschaftsabbruch-zuhause.de). Als Wegbegleiter-App für den medikamentösen Abbruch gibt es die kostenlose App "medAbb", die Antworten auf mögliche Fragen während dieser Zeit liefern kann. Zum Beispiel: Was mache ich bei Übelkeit? Was mache ich bei Schmerzen? Wie stark darf die Blutung sein? Die App gibt es im Apple Store und bei Google Play.

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Alter der Betroffenen bei einem Schwangerschaftsabbruch

Ein häufiger Abtreibungsmythos ist, dass vor allem junge Menschen abtreiben würden. Oft wird davon ausgegangen, dass sie "naiv" sind und "unüberlegt" handeln.

Ein Blick in die Zahlen des Statistischen Bundesamtes vom Jahr 2020 räumt mit dem Klischee der "jungen, naiven, kinderlosen Frau" auf: Mehr als 50% derjenigen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, sind über 30 Jahre alt. Minderjährig sind 2,7%. Die Altersgruppe, die am häufigsten vertreten ist, sind die 30- bis 35- Jährigen, knapp danach die 25- bis 30-Jährigen. Es sind also erwachsene Menschen, die bereits oft mitten im Leben stehen und wissen und einschätzen können, was sie im Leben wollen und bieten können.

Hinzu kommt, dass ca. 60% aller Betroffenen bereits mindestens ein Kind haben. Auch das zeigt, dass sie sich der Verantwortung bewusst sind, die eine Austragung der Schwangerschaft und die Erweiterung der Familie um ein weiteres Kind mit sich bringen würde. Dazu haben wir bereits einmal einen Beitrag erstellt.

Leider fehlt im gesellschaftlichen Diskurs sowie in der medialen Darstellung oft genau die Repräsentation dieser wichtigen Gruppe: Die erwachsenen, erfahrenen Mütter, die ebenfalls abtreiben.

Quellen:

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Warum reisen Personen für einen Schwangerschaftsabbruch ins Ausland?

Viele ungewollt Schwangere reisen ins Ausland, um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu können. So fahren beispielsweise Menschen aus Deutschland und Frankreich häufig in die Niederlande, diejenigen aus Italien nach Spanien und von Irland nach England.

Es ist verständlich, wenn Menschen für einen Schwangerschaftsabbruch ins Ausland reisen, wenn er im eigenen Land illegal ist - so wie es nun Polen*innen nach der neuen Gesetzesänderungen machen müssen. Aber in Deutschland, Frankreich, Italien und Irland z.B. ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich möglich. Warum reisen also ungewollt Schwangere trotzdem noch ins Ausland?

Die Studie von Zordo et al. aus dem Jahr 2020 hat versucht, diese Gründe zu ermitteln und dazu knapp 200 Schwangere befragt. 79% der Teilnehmenden gaben die Fristen für Schwangerschaftsabbrüche an. So sind beispielsweise in den Niederlanden Abbrüche bis zur 24. Schwangerschaftswoche möglich, in Deutschland nur bis zur 14. und danach nur nach medizinischer Indikation. Weitere 8% gaben an, dass der Schwangerschaftsabbruch im Heimatland (für die benötigte Indikation) nicht legal sei. Das bedeutet, dass Abbrüche vielleicht in dem Heimatland zwar grundsätzlich in manchen Indikationen legal wären, aber diese eben nicht auf die Situation der ungewollt Schwangeren zu treffen. Andere Gründe, die - aber sehr viel seltener - genannt werden, sind beispielsweise: "Ich habe keinen Arzt oder keine Ärztin gefunden.", "Ich hatte Angst, dass jemand zuhause von meinem Abbruch erfährt." oder "Ich hatte Angst, dass Ärzt*innen aus meiner Heimat mir den Abbruch verweigern würden."

Dass ungewollt Schwangere ins Ausland reisen, um einen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten, ist bekannt. Allerdings gibt es dazu keine richtigen Zahlen und Erhebungen. Das "European Abortion Access Project", im Rahmen dessen auch diese Studie entstanden ist, versucht, erste Daten zu sammeln.

Grundsätzlich ist klar: Wenn ungewollt Schwangere für eine Abtreibung ins Ausland reisen müssen, dann kann die Versorgungslage nicht ausreichend sein. Wenn Deutsche in die Niederlande reisen müssen, dann deckt die aktuelle Regelung bezüglich des Schwangerschaftsabbruchs eben nicht ausreichend den Gesundheitsbedarf von ungewollt Schwangeren.

Quellen:

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Das Schwierigste ist, dass man sich im 21. Jahrhundert wie eine Verbrecherin vorkommen muss.

In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch geregelt. Er ist illegal, kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen straffrei durchgeführt werden. Viele Verfechter*innen dieser Gesetzeslage argumentieren, dass dies ein guter Kompromiss sei: Ein Schwangerschaftsabbruch ist ja grundsätzlich möglich, warum muss man da noch am Strafgesetz rütteln?

Juristisch gesehen, gibt es aber einen Unterschied zwischen "legal" und "rechtswidrig, aber straffrei". Es beeinflusst nämlich, wie wir in der Gesellschaft über dieses Thema sprechen, ob und wie es in Schule und (Medizin-)Studium behandelt wird, wie im Gesundheitssystem damit umgegangen wird. Durch die Regelung im Strafgesetz wird das Thema zusätzlich tabuisiert. Und ungewollt Schwangere stigmatisiert und kriminalisiert.

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch treffen ungewollt Schwangere nicht leichtfertig. Aber es ist ihr völliges Recht, diese Entscheidung zu treffen. Niemand sollte sich deshalb wie eine Verbrecher*in fühlen (müssen).

Quellen:

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FAQ: Was ist eine Vakuumaspiration/ Saugkürretage?

Die Saugkürretage/ Vakuumaspiration oder auch Absaugung ist eine Methode zum operativen Schwangerschaftsabbruch.

Diese Methode ist das Standardverfahren und wird in Deutschland bei 55% der Schwangerschaftsabbrüche verwendet (im Jahr 2020).

Der Eingriff kann in den meisten Fällen ambulant in Kliniken, Tageskliniken und manche Praxen durchgeführt werden. Nach einer kurzen Ruhephase können die Patient*innen dann schon wieder nach Hause gehen.

Der operative Schwangerschaftsabbruch kann grundsätzlich in Vollnarkose oder örtlicher Betäubung durchgeführt werden, aber nicht in jeder Einrichtung sind beide Optionen verfügbar. Eine örtliche Betäubung wird in Deutschland nur selten angeboten. In anderen Ländern wie England und den USA ist sie dafür sehr gängig.

Vor dem Eingriff erfolgt ein Ultraschall, der die Lage der Gebärmutter, die Lokalisation und Größe der Schwangerschaft bestimmt. Meist wird ein sogenanntes ‘Priming’ mit einem Medikament (Prostaglandin) durchgeführt, dass den Gebärmuttermund weicher und leichter dehnbar macht.

Bei dem Eingriff wird der Gebärmutterhals zuerst vorsichtig gedehnt, danach wird ein schmales, steriles Röhrchen durch die Vagina in den Gebärmutterhals eingeführt. Durch das jetzt in der Gebärmutterhöhle liegende Röhrchen werden die Gebärmutterschleimhaut und die Fruchtblase mitsamt dem Embryo abgesaugt. Nach dem Eingriff erfolgt ein weiterer Ultraschall, um sicher zu gehen, dass die Gebärmutterhöhle leer ist.

Der Eingriff dauert in etwa 15 Minuten. Nach dem Eingriff besteht eine leichte Blutung, die noch einige Tage andauern kann. Eine Nachuntersuchung ist in der Regel nicht notwendig, wenn es keine Beschwerden gibt.

Außerdem beginnt mit dem Abbruch ein neuer Menstruationszyklus. Das heißt, ab dem Tag des Abbruchs muss sofort wieder auf Verhütung geachtet werden.

Danke für die ausführliche Recherche an Doctors for Choice Germany.

Quellen:

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Nur jede*r 10. Gynäkolog*in führt Schwangerschaftsabbrüche durch, obwohl es viel mehr befürworten

19.151 Gynäkolog*innen gab es 2020 in Deutschland laut der Ärztestatistik der Bundesärztekammer. Geschätzt führt davon nur jeder 10. Gynäkolog*in Schwangerschaftsabbrüche durch. [1] Das ist nicht so sehr verwunderlich, wenn man überlegt, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht nur gesellschaftlich, sondern auch in der Medizin noch stark tabuisiert ist. Er nimmt eine Sonderstellung in der Medizin und auch in der Gynäkologie ein.

Bei einer Studie von Prof. Ulrike Busch aus den 90er Jahren gaben allerdings 72% der befragten Ärzt*innen an, dass sie eine Fristenregelung befürworten, also die Möglichkeit für Schwangere, in einer bestimmten Frist eine Schwangerschaft legal und sicher abbrechen zu können.

Zusammengenommen bedeuten diese beiden Tatsachen Folgendes: wenn nur etwa 10% der Gynäkolog*innen selbst Abbrüche machen, gibt es mindestens 5 oder 6 von 10 Gynäkolog*innen, die eigentlich für eine Fristenregelung und eine gute Versorgungslage sind, Abbrüche aber nicht selber aktiv durchführen.

Die Frage ist nun, woran liegt das: an dem Tabu und Stigma in Gesellschaft und Medizin? An den Protesten und Diffamierungen durch Abtreibungsgegner*innen? An der fehlenden Ausbildung? An Vorurteilen oder Unwissen?

Wir können nur mutmaßen. Wichtiger ist es, vielleicht auch sich zu fragen: Was ist notwendig, damit mehr Ärzt*innen bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen?

[1] Dies ist eine Schätzung, weil Statistiken dazu fehlen. Laut der Ärztestatistik der Bundesärztekammer gab es 2020 in Deutschland 19.151 Gynäkolog*innen. 2020 gab es 1.128 "Meldestellen", die Abbrüche gemeldet haben. Diese Zahl lässt allerdings nur bedingt Rückschlüsse auf die Zahl der Ärzt*innen zu, da z. B. zentrale ambulante OP-Praxen oder Gemeinschaftspraxen die Abbrüche für mehrere Ärzt*innen melden. Zudem führen nicht nur Gynäkolog*innen, sondern auch manche Allgemeinmediziner*innen Schwangerschaftsabbrüche durch. So gehen wir schätzungsweise von 10% aus.

Quellen:

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Recht auf Abtreibung als EU-Grundrecht?

Alle 6 Monate wechselt die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union: Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 hat nun Frankreich diese inne. In einer Rede stellte der französische Präsident Macron sein Vorhaben für Frankreichs EU-Ratsvorsitz vor und forderte, das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch als EU-Grundrecht in die Grundrechtecharta aufzunehmen. Diese beinhaltet Rechte und Freiheiten der EU-Bürger*innen, die von allen Mitgliedsstaaten zu achten sind.

Aufgrund der unterschiedlichen und teils stark restriktiven Rechtslagen hinsichtlich Abtreibungen in den verschiedenen EU-Staaten (v.a. in Malta und Polen) klingt dieses Vorhaben also sehr erfreulich. ABER: Der rechtliche Status der EU-Grundrechtecharta konkurriert ausdrücklich nicht mit den nationalen Grundrechten. So müssen sich Länder, in denen Grundrechte eingeschränkt werden, rechtlich gesehen nicht an die EU-Grundrechte halten. Der Vertrag von Lissabon (2009) bietet EU-Bürger*innen zumindest die Möglichkeit, ihre Grundrechte einzuklagen, auch wenn dies kompliziert und zeitintensiv ist.

Ein Beispiel: In Polen, dessen Abtreibungsgesetz als eines der restriktivsten in der EU gilt, gilt beispielsweise ein „Opt-out“. Das bedeutet, dass Polen willkürlich darüber abstimmen lassen kann, ob sie sich an das EU-Recht halten oder nicht. Würde das Recht auf Abtreibung nun in die Charta aufgenommen werden, könnte Polen ohne große Hindernisse national darüber abstimmen, eine Ausnahme zu platzieren.

Die Aufnahme des Schwangerschaftsabbruchs in der EU-Grundrechtcharta wird vermutlich nicht so viel an tatsächlichen Gesetzgebungen der verschiedenen EU-Ländern ändern, hat also eher einen symbolischen Wert. Was meint ihr: Sollte die EU das Abtreibungsrecht in die Charta aufnehmen? Weitere Infos rund um die Lage in Polen findet ihr u.a. bei @dziewuchy_berlin und @strajk_kobiet

Quellen:

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Hat die Pflichtberatung Einfluss auf die Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung?

Bis zur 14. Schwangerschaftswoche (SSW p.m.) kann ein Schwangerschaftsabbruch ohne weitere Indikation auf Wunsch durchgeführt werden. Für die Beratungsregelung muss "nur" eine sog. "Schwangerschaftskonfliktberatung" besucht werden und eine Wartezeit von drei Tagen eingehalten werden.

Die Beratung in Deutschland ist also eine Pflichtberatung. Sie muss besucht werden, um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu können. Viele finden dies deshalb als bevormundend.

Wir finden die Arbeit von Schwangerschaftskonfliktberater*innen total wichtig. Auch ein Beratungsangebot ist richtig und wichtig, aber sollte eben freiwillig sein. Die Befragung "frauen leben 3" hat gezeigt, dass fast 70% der Befragten sagen, das Beratungsgespräch habe keinen Einfluss auf die Entscheidung gehabt. Für diese 70% kann der Zwang zu einer Beratung, das Gefühl sich "rechtfertigen zu müssen" zusätzlich belastend sein. Es ist ein zusätzlicher Termin, den die Schwangeren wahrnehmen müssen, und der ggf. dazu führt, dass bestimmte Fristen für den Schwangerschaftsabbruch nicht mehr eingehalten werden können.

Viele Länder wie beispielsweise Schweden, Neusseland, Österreich haben sich deshalb auf ein Beratungsangebot, und keine Beratungspflicht geeinigt. So können Berater*innen ihre Beratungen auf die Personen zuschneiden, die sie wirklich wollen und benötigen, die beispielsweise noch gemischte Gefühle oder Gesprächsbedarf haben.

Knapp ein Viertel gibt in der Studie an, die Entscheidung nochmals überdacht zu haben. Ob sie sich aufgrund der Beratung zur Fortsetzung der Schwangerschaft entschieden haben, bleibt aber offen.

Quelle:

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Durch den Lockdown gab es vermehrt Anfragen für telemedizinische Schwangerschaftsabbrüche

In Ländern mit strengen Abtreibungsgesetzen sind gemeinnützige Organisationen wie “Women on web” für Tausende von ungewollt Schwangeren lebensrettend. Denn die NGO verschickt die notwendigen Medikamente nach Hause und berät die Schwangeren komplett telemedizinisch.

Aber auch in anderen Ländern, in denen der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zwar legal oder straffrei möglich, aber erschwert ist, ist die Arbeit vom "Women on Web" nicht mehr wegzudenken.

Das hat die Covid-19-Pandemie nochmal ganz deutlich gezeigt. In den Monaten des Lockdowns im Frühjahr 2020 hat "Women on Web" sehr viel mehr Anfragen erhalten, als sie angesichts der Anfragen in den Vormonaten erwartet haben. Den stärksten Anstieg gab es in den Ländern wie Portugal, Italien, Malta, Ungarn oder Nordirland - alles Länder, in denen Schwangerschaftsabbrüche illegal oder nicht flächendeckend verfügbar sind und durch zusätzliche Reisebeschränkungen während der Corona-Pandemie nicht mehr zugänglich waren.

Ein Land fällt dagegen durch die deutlich gesunkenen Anfragen auf: Großbritannien. Dieses Ergebnis ist allerdings nicht verwunderlich, denn hier hat die Regierung für die Zeit der Pandemie mit einer Vereinfachung des Zugangs reagiert: eine telemedizinisch betreuter Schwangerschaftsabbruch ist dort seit April 2020 bis zur 12. SSW zugelassen. Ungewollt Schwangere müssen keinen vorherigen gynäkologischen Termin vereinbaren, sondern das Schwangerschaftsalter wird allein anhand der letzten Periode bestimmt. Auch zur Nachsorge ist kein ambulanter, persönlicher Termin zwingend notwendig. Für ungewollt Schwangere vor Ort ist und war diese Möglichkeit eine große Erleichterung. Deshalb mussten sie nicht auf externe Dienstleister wie "Women on Web" zurückgreifen.

Quellen:

  • Aiken (2021): Demand for self-managed online telemedicine abortion in eight European countries during the COVID-19 pandemic: a regression discontinuity analysis
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Magdeburg

Seit Jahren ist die Zahl der Ärzt*innen und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, rückläufig. Dies bedeutet, dass es immer mehr Regionen und Städte gibt, in denen es keine oder kaum Anlaufstellen für ungewollt Schwangere gibt. Diese Anlaufstellen sind außerdem gar nicht so einfach zu finden, denn der §219a StGB hindert Ärzt*innen daran, über Schwangerschaftsabbrüche z.B. auf ihrer Homepage zu informieren. Eine einfache Internetrecherche oder ein Blick auf die Webseite der eigenen Gynäkologin oder des eigenen Gynäkologen reicht also nicht aus. (Weitere Informationen zu dem Thema, findet ihr in den Posts zu §219 von uns.) Als Unterstützungsangebot hat die deutsche Bundesregierung deshalb Anfang 2019 eine Liste bei der Bundesärztekammer in Auftrag gegeben, in der sich solche Praxen und Ärzt*innen freiwillig eintragen können. Das Problem ist, dass diese Liste alles andere als vollständig ist. Viele Ärzt*innen entscheiden sich z.B. bewusst dagegen, auf der Liste aufzutauchen, weil sie Angst vor den Anfeindungen und Diffamierungen durch Abtreibungsgegner*innen haben. Außerdem fehlen oft weitere nützliche Angaben: z.B. zu den Methoden oder darüber, bis zu welcher Schwangerschaftswoche Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. All solche Informationen findet man also erst nach einem ersten Gespräch mit der Praxis heraus.

Aber wie sieht denn die Versorgungssituation in manchen Städten ganz konkret aus? In Magdeburg - einer Stadt mit mehr als 200.000 Einwohner*innen - sind von 1164 Praxen mindestens 66 gynäkologische Praxen.[1] Auf der Liste der Bundesärztekammer steht nur 1 Praxis, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Zumindest bietet diese laut Liste beide Methoden - medikamentös und operativ - an.

[1] Es gibt keine öffentlichen Statistiken über die Anzahl von Fachpraxen in einer Stadt. Zur Orientierung und groben Annäherung haben wir deshalb die Einträge im Bewertungsportal Jameda gezählt.

Quellen:

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"Werbung" nach §219a StGB vs. keine "Werbung"

Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, dürfen nicht über den Schwangerschaftsabbruch öffentlich (z.B. auf der eigenen Webseite) aufklären. Denn aufgrund des §219a StGB wird dies als "Werbung" deklariert.

Dabei ist es doch mittlerweile völlig normal, dass Ärzt*innen eine Webseite haben, dass sie dort die Praxis, das Personal und das Leistungsspektrum vorstellen. Wer eine hausärztliche Praxis sucht, die auch Homöopathie anbietet, googelt es einfach. Wer wissen will, wie eine künstliche Befruchtung abläuft, was es für Nebenwirkungen gibt und welche Kosten auf einen zukommen, kann es ebenfalls googeln. In beiden Fällen findet man schnell zahlreiche Praxis-Webseiten, die diese Informationen bereitstellen. Ärzt*innen können alle möglichen (alternativ-)medizinischen Angebote und Leistungen anpreisen. Aber wenn man ungewollt schwanger ist und über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenkt, kann man vergeblich nach Informationen über Ablauf, Methoden, mögliche Nebenwirkungen oder Ähnliches auf den verschiedenen Praxis-Webseiten suchen.

Warum gilt Information beim Schwangerschaftsabbruch als Werbung und Information zu anderen medizinischen Leistungen nicht? Es ergibt keinen Sinn. Ärztliche Aufklärung ist keine Werbung.

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht nun die Abschaffung des §219a StGB als Vorhaben drin. Dies ist lange überfällig und unterstützen wir sehr. Jetzt hoffen wir nur, dass den Versprechen auch Taten folgen.

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Verstoß gegen §219a StGB vs. kein Verstoß gegen §219a StGB

Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, dürfen nicht über diesen öffentlich (z.B. auf der eigenen Webseite) aufklären. Denn der §219a StGB stuft dies als "Werbung" ein.

Dabei ist es doch mittlerweile völlig normal, dass Ärzt*innen eine Webseite haben, dass sie dort die Praxis, das Personal und das Leistungsspektrum vorstellen. Wer einen Hausärztin sucht, der mit Homöopathie arbeitet, googelt es einfach. Wer wissen will, wie eine künstliche Befruchtung abläuft, was es für Nebenwirkungen gibt und welche Kosten auf eine*n zukommen, kann es ebenfalls googeln. In beiden Fällen, findet man schnell zahlreiche Praxis-Webseiten, die diese Informationen bereitstellen.

Ärzt*innen können alle möglichen (alternativ-)medizinischen Angebote und Leistungen anpreisen. Aber wenn man ungewollt schwanger ist und über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenkt, sucht man vergeblich nach Informationen über Ablauf, Methoden, mögliche Nebenwirkungen o.ä. auf den Praxis Webseiten der Mediziner*innen.

Gleichzeitig dürfen alle andere Personen und Institutionen, die keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen, so viel (Fehl-)Informationen zum Schwangerschaftsabbruch öffentlich und online verbreiten wie sie möchten. Hinzu kommt, dass lange Zeit die meisten Seiten, die Informationen zum Schwangerschaftsabbruch enthielten, von Abtreibungsgegner*innen betrieben wurden. Dies hat dafür gesorgt, dass Abtreibungsmythen weiterverbreitet werden und bewusst Fehlinformationen z.B. zum Ablauf oder Risiken in Umlauf gebracht wurden. Dadurch gab es ein massives Informationsungleichgewicht.

Erst in den letzten Jahren versuchen viele Aktivist*innen, Einzelpersonen und Organisationen in Eigeninitiative, dieses Ungleichgewicht aufzuheben und sachliche sowie wissenschaftliche Informationen leichter zugänglich zu machen.

Warum wird Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen - also den Expert*innen - untersagt, über den Schwangerschaftsabbruch zu informieren, aber Abtreibungsgegner*innen nicht?

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht nun die Abschaffung des §219a StGB als Vorhaben drin. Dies ist lange überfällig und unterstützen wir sehr. Jetzt hoffen wir nur, dass dem Versprechen auch Taten folgen.

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§219a StGB mit der Zeit

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird die Abschaffung des §219a StGB genannt. Dies ist zunächst ein Anlass zur Freude für pro-choice-Aktivist*innen, die sich seit Jahren um die Aufklärung und Abschaffung des Paragrafen bemühen.

Doch warum ist die Abschaffung des §219a StGB überhaupt notwendig? Und wieso reicht die Reform nicht aus?

Erst einmal zum §219a StGB selbst: Dieser regelt das Verbot unerlaubter "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft". Erstmals eingeführt wurde er im 1933, aber lange kaum benutzt. Erst in den letzten Jahren nutzten Abtreibungsgegner*innen ihn, um aufklärende und informierende Ärzt*innen zu kriminalisieren.

Dass hier fälschlicherweise ärztliche Informationen mit Werbung gleichgesetzt wird, wurde viel kritisiert, weshalb der Paragraf 2019 reformiert wurde, um für "mehr Rechtssicherheit für Ärzt*innen" zu sorgen. Das stimmt aber nicht ganz:

Vor der Reform sprach der Gesetzestext wirklich nur von Werbung, d.h. für die Gerichte gab es noch Raum für Auslegungsmöglichkeiten wie z.B. welche Informationen noch okay sind und welche zu viel. Nicht alle Ärzt*innen, die also gemäß § 219a StGB angezeigt worden sind, wurden verurteilt.

Nach der Reform gelten nun alle sachlichen Informationen, die über die Tatsache hinaus gehen, dass man Abbrüche durchführt, als Werbung und sind damit strafbar. So z.B. folgender Satz auf der Webseite der Gynäkologin Dr. Gaber: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen.“

Eine Liste der Bundesärztekammer soll zwar helfen, weiterführende Informationen zu erhalten, aber wie wir bereits in vorherigen Posts geschrieben haben, ist diese leider unvollständig und ungenügend.

Insgesamt heißt das also: Die Reform hat kaum Veränderungen gebracht, v.a. nicht für Rechtssicherheit für Ärzt*innen und Informationsgewinn von ungewollt Schwangeren. Wenn überhaupt hat sie den vorher bestehenden rechtlichen Handlungsspielraum nun endgültig beseitigt.

Wir finden daher, dass die Abschaffung des §219a StGB lange überfällig ist! Und hoffen, dass nun auch Taten folgen.

Quellen:

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"Women on Web" auch in Deutschland notwendig: Teil 2

In Ländern mit strengen Abtreibungsgesetzen sind gemeinnützige Organisationen wie “Women on web” für Tausende von ungewollt Schwangeren lebensrettend. Denn die NGO verschickt die notwendigen Medikamente nach Hause und berät die Schwangeren komplett telemedizinisch.

Nicht relevant für Deutschland? Aber doch!

Im April 2019 hat "women on Web" ihren Service auch für Deutschland eröffnet und bis Ende 2019 1205 Anfragen von ungewollt Schwangeren aus Deutschland erhalten. Obwohl die Organisation jede Anfragende explizit auf die rechtliche Situation in Deutschland hingewiesen und regionale Anlaufstellen in Deutschland genannt hat, wurden trotzdem monatlich rund 20 Pakete verschickt. In den Paketen sind Medikamente und Informationsmaterial enthalten, um den medikamentösen Abbruch zu Hause durchführen zu können.

Die Pakete auf dem Bild dieses Posts repräsentieren also 20 ungewollt Schwangere, die in Deutschland pro Monat keinen anderen Weg gefunden haben, einen sicheren Schwangerschaftsabbruch zu erhalten, als sich an eine internationale Hilfsorganisation zu wenden. Hinzu kommen die zahlreichen Menschen, die hunderte Kilometer weit fahren, um eine passende Praxis oder Klinik zu finden. Und die vielen Schwangeren, die ins Ausland (z. B. in die Niederlanden) fahren. Und die Menschen, die wochenlang auf ihren Termin warten müssen und dadurch gezwungen sind, eine ungewollte Schwangerschaft weiter auszutragen - eine massive psychische Belastung. Wie viele Menschen genau das sind, wissen wir nicht, denn so etwas wird nicht erfasst.

Es reicht aber schon aus, um zu zeigen: Zugangsbarrieren gibt es in Deutschland noch genug. Die aktuelle Gesetzes- und Versorgungslage ist nicht ausreichend. Die Versorgungslage in Deutschland wird immer prekärer. Es wird Zeit, etwas zu verändern.

Erste Projekte wie das Modellprojekt "Schwangerschaftsabbruch zuhause", das ebenfalls den telemedizinisch begleiteten medikamentösen Abbruch in Deutschland anbietet, sind erste Lösungsansätze, um Zugangsprobleme in Deutschland zu verbessern. Aber sie reichen nicht.

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Mehr als 60% der Schwangerschaftsabbrüche in Bayern werden in München durchgeführt.

Seit Jahren ist die Zahl der Ärzt*innen und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, rückläufig. Dies bedeutet, dass es immer mehr Regionen und Städte gibt, in denen es keine oder kaum Anlaufstellen für ungewollt Schwangere gibt.

In einigen Regionen Bayerns ist die Versorgungslage bereits heute schon sehr kritisch, sodass viele ungewollt Schwangere schon heute mehrere hunderte Kilometer Fahrtweg hinter sich bringen müssen. Diese Situation wird sich in den kommenden Jahren durch den stetigen Rückgang an Ärzt*innen und Praxen verstärken. Denn in Bayern sind die meisten Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, kurz vor oder bereits im Rentenalter.

Laut dem Gesundheitsreferat im München finden ca. 63 Prozent aller in Bayern registrierten Abbrüche in München statt, ein Drittel sogar in einer einzigen Praxis in München. In der Süddeutschen kommentiert Ekaterina Kel das mit: "Noch ist die Versorgung gut, das bestätigen mehrere Stellen in der Stadt, die sich damit befassen. Doch die Frage bleibt: Wird es in fünf oder zehn Jahren auch noch genug Ärzte in der Stadt geben, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen?"

Deshalb brauchen wir heute Lösungen, um diesen Versorgungsmangel aktiv anzugehen. Wir brauchen Aufklärungskampagnen, müssen Ärzt*innen und Schwangere entkriminalisieren und durch Erstellen von Leitlinien sowie offizielle Fort- und Weiterbildungen zum Schwangerschaftsabbruch für ausreichende Nachwuchskräfte sorgen. Sonst riskieren wir, dass ungewollt Schwangere noch längere Reisen auf sich nehmen müssen.

Quellen:

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Ich fühle mich nicht mehr wie eine Versagerin, sondern wie eine Gewinnerin.

Weil der Schwangerschaftsabbruch gesellschaftlich stark stigmatisiert ist, wird ungewollt Schwangeren oft vermittelt, dass es eine absolut "richtige" und eine "falsche" Entscheidung gäbe.

Dabei gibt es hier keine absoluten Wahrheiten, keine "Versager*innen" und "Gewinner*innen". Über richtig und falsch kann nur die Schwangere selbst entscheiden. Und diese Entscheidung kann auch einen empowernden Charakter haben, wie dieser Erfahrungsbericht demonstriert. Lucky schreibt:

"Ich fühle mich nicht mehr wie eine Versagerin, weil ich schwanger geworden bin, sondern wie eine Gewinnerin, weil ich es geschafft habe, den für mich besten Weg zu gehen. Ich kann meine Abtreibung nun als einen Erfolg meiner persönlichen Entwicklung sehen!"

Lucky ist für sich selbst eingestanden, hat die Konsequenzen einer Schwangerschaft und damit einhergehend die eines Kindes für sich abgewogen, hat sich mit ihren Ressourcen auseinandergesetzt und bemerkt: "Das kann weder für ein Kind noch für mich funktionieren." Und damit hat sie die richtige Entscheidung für sich getroffen. Das ist es was zählt. Und deswegen kann sich eine solche Entscheidung wie ein Gewinn anfühlen.

Dieser Erfahrungsbericht ist Teil der "Weg mit 218" Kampagne vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung. Für mehr Erfahrungsberichte dieser Art schaut bei www.wegmit218.de vorbei.

Quellen:

Lucky, 24, Essen: https://wegmit218.de/lucky/

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FAQ: bis zu welcher Woche ist was möglich?

Welche Fristen gibt es beim Schwangerschaftsabbruch eigentlich zu beachten?

Es gibt in Deutschland mehrere Voraussetzungen, unter denen es möglich ist einen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Wenn keine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt, kann ein Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch bis zur 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Schwangerschaftswochen (SSW) zählt man in der Medizin immer ab dem ersten Tag der letzten Menstruationsblutung. Im Gesetz wird stattdessen ab dem Tag der Befruchtung gezählt, was erst 2 Wochen nach der Monatsblutung ist. Deswegen liegt die Grenze laut StGB bei "nur" 12 Wochen, gemeint ist aber dieselbe Grenze.

Um die Schwangerschaft dann zu beenden, gibt es zwei Optionen: operativ oder medikamentös. Auch hier gibt es bestimmte Fristen zu beachten, für die die Methoden zugelassen sind. Die alleinige medikamentöse Methode ist bis zur 9. SSW zugelassen, die operative Methode mittels Vakuumaspiration bis zur 14. SSW.

In den Wochen, wo beide Methoden grundsätzlich möglich sind, gibt es keine "bessere" Methode. Beide sind wirksam und sicher und haben einfach bestimmte Vor- und Nachteile. Es ist eine individuelle Entscheidung, welche für die Schwangere überwiegen und deshalb muss sie die Möglichkeit haben, die Methode zu wählen.

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Im Gesundheitsportal vom Bundesministerium für Gesundheit gibt es keinen Eintrag zu Abtreibung

Gesund.bund.de ist das Gesundheitsportal des Staates und soll Gesundheitsinformationen einfach verständlich und wissenschaftlich gesichert darstellen. Es gibt Einträge zur Prostatavergrößerung, PMS oder Endometriose.

Wenn man allerdings "Abtreibung" eingibt, findet man keinen einzigen Treffer. Und bei der Suche nach "Schwangerschaftsabbruch" wird man nur auf einen Beitrag zu Röteln und Chlamydien sowie zur ICD-Codierung hingewiesen, wo dieser an Rande einmal erwähnt wird. Dabei gibt es so viel mehr zum Schwangerschaftsabbruch aufzuklären und zu erzählen, als dass eine versehentliche Röteln-Impfung in der Schwangerschaft kein Grund für einen Abbruch sei und ein Chlamydien-Screening auch vor einem Schwangerschaftsabbruch gemacht werden sollte.

Obwohl das Motto des Gesundheitsportals "Verlässliche Informationen für Ihre Gesundheit" ist, scheint kein Interesse daran zu bestehen, solche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch bereitzustellen. Gerade beim Schwangerschaftsabbruch wären solche Informationsseiten allerdings essentiell, denn aktuell gibt es durch den §219a StGB zusätzliche Hürden für ungewollt Schwangere, an sachliche und medizinisch korrekte Informationen im Internet zu kommen.

Wir brauchen auch verlässliche und leicht verfügbare Informationen zum Schwangerschaftsabbruch! Wir versuchen zwar, durch diese Kampagne solche Informationen zur Verfügung stellen, allerdings würden wir uns auch mehr Interesse und Initiativen durch unseren Staat wünschen.

Quellen:

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1 von 3 Personen, die einen Abbruch nach der 14. Woche braucht, muss dafür in die Niederlande fahren

Jährlich werden in Deutschland etwa 2000 Schwangerschaften zwischen der 15.- 20. SSW abgebrochen (von 100.000 Abtreibungen insgesamt). Mehr als die Hälfte davon sind vor Ende der 16. Schwangerschaftswoche. In den meisten Fällen ist der Grund eine Behinderung des Fötus.

In den meisten Kliniken wird den Schwangeren dafür nur die medikamentöse Methode angeboten, häufig verbunden mit einem mehrtägigen Krankenhausaufenthalt. Dabei zeigen Studien, dass die psychische Verarbeitung nach einem einmaligen operativen Vorgehen in diesen späteren Fällen besser ist als bei der mehrtägigen medikamentösen Therapie.

Wenn keine Behinderung des Fötus vorliegt, ist es für Schwangere manchmal sehr schwierig trotz einer starken psychischen Belastung, einen Arzt oder Ärztin zu finden, die eine medizinische Indikation ausstellen - auch wenn dies als Grund ausreichen würde.

Aus diesen beiden Gründen fahren viele Schwangere in Ausland, um den Schwangerschaftsabbruch dort durchzuführen. So fahren über 1.000 Schwangere jährlich in die Niederlande. Die Zahl der Spätabbrüche ist also sehr viel höher, als die deutsche Statistik vermuten lässt: jeder 3. Spätabbruch wird nämlich in den Niederlanden durchgeführt.

Die niederländischen Kliniken sind sehr gut und die Schwangeren berichten von einem sehr respektvollen Umgang des medizinischen Personals mit ihnen. Trotzdem stellt es für die Betroffenen oft eine zusätzliche finanzielle, zeitliche und emotionale Belastung dar - eine Belastung, die eine Person in dieser Situation nicht haben sollte. Sie braucht eine empathische und medizinisch erfahrene Begleitung zeit- und wohnortnah.

Dass Deutschland die Verantwortung der Betreuung von Schwangeren in dieser Notsituation an ein Nachbarland abgibt, finden wir beschämend.

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10% aller Abbrüche in den Niederlanden kommen aus Ausland

10 % der Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch in den Niederlanden 2019 gehabt haben, sind aus anderen Ländern eingereist. Die Einreisenden kommen vor allem aus Deutschland (knapp 40%), aber auch aus Frankreich (23%), Belgien und Luxemburg (13%) und Polen (8%).

Wenn man das auf die Gesamtzahl der Abbrüche rechnet, bedeutet das, dass 4% aller Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch in den Niederlanden haben, aus Deutschland angereist kommen.

Woran liegt das?

Ungewollt Schwangere nehmen vor allem dann lange Reisen auf sich, wenn sie keine Möglichkeit haben, vor Ort einen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Entweder weil es keinen Arzt oder Ärztin in der Nähe gibt, oder weil die Fristen, unter denen der Abbruch im Heimatland möglich ist, bereits überschritten wurden. Für Deutsche scheint es vor allem der letzte Grund entscheidend zu sein. Häufig wird in Deutschland auch nur die medikamentöse Methode angeboten, während in den Niederlanden auch spätere Schwangerschaften operativ abgebrochen werden.

Schätzungen gehen davon aus, dass jede dritte oder vierte Spätabtreibung in den Niederlanden statt in Deutschland durchgeführt wird. Das ergeben Befragungen von niederländischen Ärzt*innen in Zusammenschau mit den länderspezifischen Statistiken. Öffentliche Statistiken zu genau diesem Thema gibt es leider nicht.

Die Niederlande ist dabei für viele ungewollt Schwangere ein "beliebtes" Ziel, weil die Gesetzeslage dort liberaler ist als in den meisten Nachbarländern. Schwangerschaften können nämlich hier bis zur 22. - 24. Schwangerschaftswoche abgebrochen werden. Doch die Reise in die Niederlande ist natürlich auch mit großem zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden. Nicht alle ungewollt Schwangeren können sich Urlaub nehmen, Reisekosten sowie die Kosten für den Abbruch zahlen. Denn auch wenn die Kosten für den Abbruch für Niederländer*innen von den Krankenkassen übernommen werden, gilt dies natürlich nicht für Einreisende.

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Asherman-Syndrom

„Bei mir war es so, dass ich über Monate nach dem Abbruch meine Periode nicht bekam, aber einmal im Monat starke Schmerzen hatte, ich habe alles kurz und klein gegoogelt, aber kaum etwas gefunden. Die Zeit war extrem belastend, physisch aber vor allem psychisch!“

So beschreibt eine Frau auf Instagram ihre Erfahrungen nach ihrem operativen Schwangerschaftsabbruch und spricht eine mögliche Komplikation nach einem Abbruch durch die Kürettage oder eine Absaugung an.

Das Asherman-Syndrom bezeichnet Narben und Verwachsungen der Gebärmutterschleimhaut nach einer „stattgefundenen Schädigung“: Dies kann neben einer Abtreibung auch nach einer Geburt bei unvollständiger Plazentalösung oder bei Ausschabungen nach Fehlgeburten passieren. Auch wenn die Person in dem Erfahrungsbericht nach einer Absaugung an dem Asherman-Syndrom litt, tritt es häufiger bei einer Kürettage als bei der Vakuumaspiration auf. Dies liegt daran, dass bei der Verwendung von scharfen Instrumenten das Risiko einer Schädigung höher ausfällt. Daher sollte immer eine Absaugung und keine "Ausschabung" durchgeführt werden. In Deutschland lag der Anteil an Kürettagen dennoch durchschnittlich noch bei etwa 12%, in Schleswig-Holstein sogar bei 25%.

Das Asherman-Syndrom gilt medizinisch als selten, da nur sehr wenige Gynäkolg*innen diese Bezeichnung überhaupt kennen. Spezialist*innen gehen hingegen davon aus, dass das Syndrom deutlich häufiger vorkommt als angenommen, nur eben aufgrund des Unwissens nicht erkannt wird. In Deutschland gibt es nur wenige Ärzt*innen, die in der Lage sind, ein Asherman-Syndrom zu behandeln. Viele Personen, die an dem Asherman-Syndrom leiden, bleiben somit mit ihren Sorgen, Schmerzen und Ängsten allein oder werden nur unzureichend oder sogar falsch behandelt: „Nur wenige Ärzt*innen wissen adäquat darüber Bescheid, bei einer normalen Ultraschalluntersuchung ist es nicht festzustellen.“

Die Frau spricht in ihrem Erfahrungsbericht diese Hilflosigkeit deutlich an. Ihre Frauenärztin nahm sie nicht ernst und erst in einer Tagesklinik in Hamburg, welche sie eigenständig als letzte Chance ansah und aufsuchte, erhielt sie durch einen Arzt Hilfe, welcher einer der wenigen Spezialisten im Bereich des Asherman-Syndroms weltweit ist und sie unverzüglich operierte.

„Ich schreibe das hier nur, weil ich denke, dass es anderen Frauen helfen kann […]. Ich will damit übrigens keineswegs Abtreibungen verteufeln, ich bin 100 Prozent pro Choice, trotz meiner nachhaltig belastenden Erfahrung. Ich will nur anderen Betroffenen helfen, weil ich weiß, wie hart es für mich war.“

In einer deutschsprachigen Online-Selbsthilfegruppe, welche unter dem Link "https://groups.io/g/asherman" verfügbar ist, können Betroffene sich untereinander austauschen.

Diese Erfahrung – und viele weitere im Kontext von Schwangerschaftsabbrüchen – zeigt deutlich, wie wichtig eine adäquate Ausbildung von Ärzt*innen ist, auch wenn es sich um so ein schwieriges, häufig stigmatisiertes und kriminalisiertes Thema wie Schwangerschaftsabbrüche handelt.

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Niederbayern

Auf die schlechte Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland haben wir bereits mehrfach aufmerksam gemacht. Besonders schlecht ist die Versorgungslage in Bayern, v.a. in Niederbayern.

In der Region mit 1,2 Millionen Einwohner*innen gibt es aktuell nur zwei Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung durchführen. Dabei gibt es dort 23 Kliniken und noch viel mehr gynäkologische Praxen.

Eine dieser Praxen hat erst seit kurzem in Passau geöffnet. Vorher gab es ein knappes Jahr niemanden dort, nachdem der letzte Arzt in Rente gegangen war. Dies bedeutete, dass ungewollt Schwangere 120 bis 200 Kilometer weit nach München oder Nürnberg zur nächsten Klinik oder Praxis fahren mussten.

Es gibt viele Gründe, warum immer weniger Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. In Passau ist die Situation jedoch noch einmal besonders: denn ein Stadtratsbeschluss aus den 80er Jahren verbietet es den Kreis-Krankenhäusern explizit, Abbrüche anzubieten. Änderungsanträge von der Stadträtin Erika Träger im Jahr 1998 und 2007 wurden durch den Passauer Stadtrat abgewiesen.

Eigentlich haben Bundesländer laut §13 Abschnitt 3 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes eine Pflicht, „ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen“ sicherzustellen. Leider ist aber nirgendwo geregelt, was "ausreichend" heißt, und darauf ruhen sich die Landesregierungen wohl aus - oder wehren sich sogar noch dagegen, wie das Beispiel Passau zeigt.

Deshalb unterstützen wir die Petition vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Passau in ihren Forderungen, dass das Städtische Klinikum Passau, Schwangerschaftsabbrüche anbieten soll. Wir würden uns freuen, wenn ihr diese ebenfalls unterschreibt.

Update 28.10.2021: nach dem Sammeln von 5000 Unterschriften sagte der OB Jürgen Dupper ein Treffen mit den Initiator*innen zu. Dabei erklärte er, dass das Rathaus Problem anerkenne und an Lösungen arbeite. Er versprach dabei, mit der Initiative weiter in Gespräch zu bleiben. Wie genau und an welchen Lösungen nun gearbeitet wird, bleibt offen. Wenn ihr auf dem Laufenden bleiben wollt, folgt am besten @bfss.passau.

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Rostock

Es werden immer weniger Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Deshalb haben ungewollt Schwangere in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, einen Arzt oder Ärztin für eine Abtreibung zu finden. Zudem ist es schwer, Ärzt*innen bei einer Online-Recherche überhaupt erst zu finden. Denn durch den §219a StGB dürfen Ärzt*innen beispielsweise auf ihrer Homepage nicht über Schwangerschaftsabbrüche informieren. (Weitere Informationen zu dem Thema, findet ihr in den Posts zu §219 von uns.)

Als Unterstützungsangebot hat die deutsche Bundesregierung deshalb Anfang 2019 eine Liste bei der Bundesärztekammer in Auftrag gegeben, in der sich Praxen und Kliniken, die Abbrüche durchführen, freiwillig eintragen können. Das Problem ist, dass diese Liste alles andere als vollständig ist. Viele Ärzt*innen entscheiden sich z.B. bewusst dagegen, auf der Liste aufzutauchen, weil sie Angst vor den Anfeindungen durch Abtreibungsgegner*innen haben. Außerdem fehlen oft weitere nützliche Angaben: z.B. zu den Methoden oder darüber, bis zu welcher Schwangerschaftswoche die Abbrüche durchgeführt werden. All solche Informationen findet man also erst nach einem ersten Gespräch mit der Praxis heraus.

Aber wie sieht denn die Versorgungssituation in manchen Städten ganz konkret aus? In Rostock - einer Stadt mit ungefähr 200.000 Einwohner*innen - sind von 1059 Praxen mindestens 53 gynäkologische Praxen. [1] Auf der Liste der Bundesärztekammer stehen insgesamt 2 Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Davon bietet eine Praxis beide Methoden an, während die andere Praxis nur operative Schwangerschaftsabbrüche anbietet.

[1] Es gibt keine öffentlichen Statistiken über die Anzahl von Fachpraxen in einer Stadt. Zur Orientierung und groben Annäherung haben wir deshalb die Einträge im Bewertungsportal Jameda gezählt.

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Die Schwangerschaft der anderen hat nichts damit zu tun, dass man selbst nicht schwanger wird

Schwangerschaftsabbrüche sind oft auch deshalb ein Tabu, weil es viele Menschen gibt, die ungewollt kinderlos bleiben. Wenn man sich verzweifelt wünscht, schwanger zu werden, kann es belastend sein, Andere schwanger zu sehen. Vor allem dann, wenn diese viel schneller als man selbst, oder gar unabsichtlich, schwanger werden.

Ein positiver Schwangerschaftstest ist für manche der schönste Moment ihres Lebens und für andere der schrecklichste. Schwangersein und Kinderhaben ist für manche ein großer Lebenstraum und für andere ein Alptraum. Menschen sind unterschiedlich - es ist okay, dass auch die Zukunftspläne unterschiedlich sind. Es ist okay, eine große Familie gründen zu wollen. Und es ist okay, keine Kinder haben zu wollen.

Wichtig ist nur: Kinderwünsche sind nicht übertragbar. Weder von Person zu Person noch von Lebensphase zu Lebensphase. Die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft ist eine sehr persönliche und sollte deshalb nicht von anderen kommentiert werden müssen.

Letztendlich fallen alle Fragen zur Versorgung von ungewollt und gewollt Schwangeren, von Menschen nach Fehlgeburten und von ungewollt Kinderlosen unter den Kernbegriff der reproduktiven Selbstbestimmung. Und die Journalistin Teresa Bücker schafft es sehr gut, diese Themen zu verknüpfen:

"Aber man wünscht sich ja nicht das Kind zu bekommen, das andere nicht austragen wollen. Man möchte ein eigenes. Die Schwangerschaft der anderen, ob sie ausgetragen wird oder nicht, hat nichts damit zu tun, dass man selbst nicht schwanger wird. Der Wunsch nach einem Schwangerschaftsabbruch – der nicht immer leicht zu organisieren ist – und der Wunsch, bei einer Schwangerschaft von einer Hebamme begleitet zu werden – der aufgrund des Hebammenmangels nicht immer erfüllbar ist – liegen politisch viel näher beieinander, als man vielleicht denken würde. Diejenigen, die nicht schwanger sein möchten, die, die gern schwanger sein würden und die, die schwanger sind, haben gemeinsame Interessen: eine gute gesundheitliche Versorgung."

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Schwierigste Entscheidung im Leben? Oder eine unter vielen?

Ein erwachsenes Leben ist voller Entscheidungen, die Weichen für unsere Zukunft bedeuten. Dazu gehört die Wahl des Berufs, der Partnerschaften, Trennungen, der Wechsel des Wohnortes, ein Jahr im Ausland... Manche Entscheidungen bereuen wir, viele nicht. Eine ungeplante Schwangerschaft ist für viele Menschen ein Moment, in dem Fragen zur Zukunft gestellt werden: will ich mit dem Mann zusammenbleiben, will ich überhaupt Kinder haben, was wünsche ich mir für die Zukunft?

Eine ungeplante Schwangerschaft gehört zu den belastenden „life events“ (Adler et al. 1990): nicht, weil der Abbruch als traumatisierend erlebt wird, sondern die Umstände, die gesellschaftliche Stigmatisierung und die Ungewissheit, bis der Abbruch durchgeführt wird, belastend sind. NACH dem Abbruch wird dann als häufigstes Gefühl eine Erleichterung angegeben (Rocca et al. 2020).

Für viele Menschen ist sogar schon VOR dem Eintreten klar, dass eine ungeplante Schwangerschaft abgebrochen wird, wenn sie trotz Verhütung eintritt. Diese Menschen brauchen dementsprechend keine Pflichtberatung von fremden Personen und auch keine Wartefrist, sondern eine zeit-und wohnortnahe medizinische Versorgung.

Quellen:

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Vergleich Berlin - München

Es werden immer weniger Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche machen. Deshalb gibt es in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, einen Arzt oder Ärztin für eine Abtreibung zu finden. Dabei gibt es allerdings massive Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen.

Berlin und München sind besonders verschieden:

In Berlin stehen auf der offiziellen Liste der Bundesärztekammer 91 Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche machen. In München stehen auf der Liste nur 4 Ärzt*innen - das sind mehr als 20mal so wenig wie in Berlin. Dabei ist Berlin nur doppelt so groß wie München.

Die Liste der Bundesärztekammer spiegelt auch nicht ganz die Wahrheit wieder. Eigentlich gibt es sowohl in Berlin als auch in München ein paar mehr Ärzt*innen, die Abtreibungen machen. Sie wollen aber nicht auf der Liste stehen. Das kommt daher, weil es dort beispielsweise Abtreibungsgegner*innen gibt, die vor den Praxen demonstrieren und Patient*innen stören. Diese Gruppen sind in Bayern größer und engagierter als in Berlin. Daher lassen sich in München weniger Ärzt*innen auf die offizielle Liste setzen und sind für ungewollt Schwangere schwieriger zu finden.

Quellen:

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Nur bei einem von 350 Schwangerschaftsabbrüchen treten Komplikationen auf

Im Jahr 2020 wurden in Deutschland 99.948 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Es gab 279 medizinische Komplikationen bei den Eingriffen - das sind 0,28%, also bei einem von 350 Eingriffen gab es eine Komplikation. Der Schwangerschaftsabbruch ist also insgesamt ein sehr sicheres Verfahren. Vor allem der medikamentöse Abbruch und die chirurgische Absaugung (Vakuumaspiration) sind mit sehr wenigen Komplikationen verbunden. Zukünftige Schwangerschaften werden weder durch einen komplikationslosen chirurgischen noch durch einen komplikationslosen medikamentösen Abbruch beeinträchtigt.

Unter den 279 Komplikationen waren beispielweise Nachblutungen oder ein vermehrter Blutverlust am häufigsten (ca. 0,165% - 1 von 600). Aber nur 1 von 1000 Patient*innen mussten wegen der Nachblutung ärztlich behandelt werden, sehr selten war deshalb eine Blutübertragung notwendig (ca. 0,01% - 1 von 10.000). Andere Komplikationen waren Fieber bis 38 Grad Celsius und Entzündungen, sowie eine Durchstoßung bzw. Verletzung der Gebärmutter (0,015% - 1 von 6.666). Es gab keine Narkosezwischenfälle und keine Todesfälle.

Selten, ca. 1 von 200 Fällen, kann es passieren, dass Schwangerschaftsgewebe in der Gebärmutter verbleibt und ein erneuter chirurgischer Abbruch nötig wird. Oder wenn zuvor ein medikamentöser Abbruch erfolgt ist, wird in seltenen Fällen ein chirurgischer Abbruch nötig.

Sehr, sehr selten, kann es zu Verletzungen von umliegenden Organen kommen und eine Bauchspiegelung bzw. Baucheröffnung notwendig machen.

Diese Risikoaufzählung ist allerdings vergleichbar mit einem Beipackzettel von Medikamenten. Die Risiken hören sich alle sehr schlimm an, aber bei den meisten Menschen, eben über 99%, gibt es keine Komplikationen.

Quellen:

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Das Tabu schuf eine Atmosphäre...

In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch geregelt. Er ist illegal, kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen straffrei durchgeführt werden. Viele Verfechter*innen dieser Gesetzeslage argumentieren, dass dies ein guter Kompromiss sei: Ein Schwangerschaftsabbruch ist ja grundsätzlich möglich, warum muss man da noch am Strafgesetz rütteln?

Juristisch gesehen, gibt es aber einen Unterschied zwischen "legal" und "rechtswidrig, aber straffrei". Es beeinflusst nämlich, wie wir in der Gesellschaft über dieses Thema sprechen, ob und wie es in Schule und (Medizin-)Studium behandelt wird, wie im Gesundheitssystem damit umgegangen wird. Aktuell ist der Schwangerschaftsabbruch in all diesen Bereichen extrem tabuisiert. Und das bemerken ungewollt Schwangere, wie z.B. dieser Erfahrungsbericht zeigt:

"Ich weiß nicht, wie ich mich entschieden hätte, wenn ich mich frei gefühlt hätte. Aber das Gefühl, diese schwerwiegende Entscheidung von außen auferlegt zu bekommen, war traumatisch. Und vor diesem Erlebnis bewahrte der §218 mich keinesfalls. Vielmehr schuf das Tabu eine Atmosphäre, in der ich nicht die Möglichkeit empfand, mich genau so frei und unbefangen in meinem Umfeld über das Thema auszutauschen, wie ich es sonst auch tat und bei dieser Entscheidung umso mehr gebraucht hätte."

Wir wünschen uns, dass ungewollt Schwangere an die Informationen und Unterstützungsangebote kommen, die sie benötigen, um eine selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können. Wir wünschen uns, dass sie Freund*innen und Familienmitgliedern unbeschwerter davon berichten und sich austauschen können. Und wir wünschen uns, dass sie im Gesundheitswesen gut versorgt werden - egal wie die Entscheidung ausfällt.

Quellen:

Erfahrungsbericht anonym (50) https://wegmit218.de/anonym2/

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Izabela starb, weil Ärzt*innen die lebensrettende Abtreibung nicht durchführen wollten

Izabela ist in Polen gestorben, weil Ärzt*innen die lebensrettende Abtreibung nicht durchführen wollten. Sie hatten Angst vor den strengen Gesetzen und wollten mit dem Abbruch der Schwangerschaft warten, bis der schwer geschädigte Fötus von selbst stirbt.

Mitten in Europa, im 21. Jahrhundert.

Sie ist nicht die Einzige.

Viel Aufsehen erregte der Fall von Valentina Milluzzo, die 2016 in einer italienischen Klinik starb, weil Ärzt*innen ihr aus "Gewissensgründen" die Abtreibung verweigerten. Valentina war mit Zwillingen schwanger. Ein Fötus starb, sie bekam eine schwere Infektion. Mehrere Tage sahen die Ärzt*innen zu, wie sich ihr Zustand dramatisch verschlechterte, weil sie warten wollten, bis auch der zweite Fötus gestorben wäre.⠀

In Irland führte nicht zuletzt der Tod von Savita Halappanavar 2012 dazu, dass die erfolgreiche Kampagne zur Legalisierung von Abtreibungen begann. Savitas Geschichte ist ähnlich wie die von Valentina und Izabela. Sie starb in einem irischen Krankenhaus, weil die Ärzt*innen sich weigerten, die Geburt nach einem vorzeitigen Blasensprung einzuleiten, obwohl sie eine Infektion entwickelte.

Alle drei Frauen wären mit ziemlicher Sicherheit noch am Leben, wenn die Ärztinnen nicht das Leben eines dem Tod geweihten Fötus über ihres gestellt hätten.

Namenlos bleiben hier die mehr als 20.000 Personen, die jährlich vor allem in Asien, Afrika und Lateinamerika bei unsicheren Abtreibungen sterben. Sie alle haben einen Namen, hatten ein Leben, Familie, Partnerinnen und Freundinnen. Tausende von Kindern verlieren so ihre Mutter, Tausende von Eltern ihre Tochter.

Wir fordern mit all ihnen:\ Ni una menos!\ Ani jednej więcej!\ Nicht eine Einzige mehr!\ Sichere Abtreibungen sind Lebensschutz!⠀

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🇵🇱\ Izabela zmarła w Polsce, ponieważ lekarze nie chcieli przeprowadzić ratującej aborcji. Bali się surowych praw i chcieli poczekać, aż ciężko uszkodzony płód umrze, zanim przerwą ciążę.\ Stało się to w środku Europy, w 21. wieku.\ Izabela nie jest jedyna.\ \ Sprawa Valentiny Milluzzo wywołała też poruszenie. W 2016 roku Valentina zmarła we włoskiej klinice, ponieważ lekarze odmówili jej aborcji z "powodów sumienia". Valentina była w ciąży z bliźniakami. Jeden płód zmarł, a ona zachorowała na poważną infekcję. Przez kilka dni lekarze patrzyli, jak jej stan dramatycznie się pogarsza, bo chcieli poczekać, aż drugi płód też umrze.\ \ W Irlandii śmierć Savity Halappanavar w 2012 roku doprowadziła do udanej kampanii na rzecz legalizacji aborcji. Historia Savity jest podobna do historii Valentiny i Izabeli. Zmarła w irlandzkim szpitalu, ponieważ lekarze odmówili wywołania porodu po przedwczesnym pęknięciu błon płodowych, mimo że rozwinęła się u niej infekcja.\ \ Wszystkie trzy kobiety prawie na pewno nadal by żyły, gdyby lekarze nie wybrali życia płodu ponad życie tych trzech kobiet.\ \ Bezimienni są tu ponad 20 000 ludzi, którzy umierają każdego roku w wyniku niebezpiecznych aborcji, głównie w Azji, Afryce i Ameryce Łacińskiej.\ \ Wszyscy oni mają imię, mieli życie, rodzinę, partnerów i przyjaciół. Tysiące dzieci traci swoje matki, tysiące rodziców swoje córki.\ \ Żądamy z nimi wszystkimi:\ Ni una menos!\ Ani jednej więcej!\ Not one single more!\ \ Bezpieczne aborcje to ochrona życia!

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🇬🇧\ Izabela died in Poland because her doctors refused her a life-saving abortion. Intimidated by the country's harsh abortion laws they decided to wait with the abortion for the severely impaired foetus’ heart to stop beating.\ \ Right in the heart of Europe, in the 21st century.\ \ She is not the only one.\ \ In 2016, the case of Valentina Milluzzo received wide attention after she passed away in an Italian clinic as her doctors refused her an abortion based on “conscientious objections”. Valentina was pregnant with twins. One foetus died and Valentina got a severe infection. For several days her doctors stood by to watch how her condition fatally deteriorated, as they were waiting for the second foetus to die.\ \ The death of Savita Halappanavar in 2012 was a crucial case that eventually led to the successful campaign to legalise abortion in Ireland. Savita’s fate is similar to that of Izabela and Valentina. She died from a sepsis in an Irish hospital because her doctors refused to induce her after an examination found that the gestational sac was protruding from her body and a miscarriage would be unavoidable.\ \ It is very likely that all three women would still be alive if the doctors involved had not placed the life of a foetus doomed to die above theirs.\ \ In this post, we cannot name all those 20,000 people that die every year while undergoing an unsafe abortion- most of them in Asia, Africa, and Latin America. But they all have a name, they had a life, a family, partners, and friends. Thousands of children are losing their parent each year this way, thousands of parents are losing their child.\ \ Together with them we demand:\ Ni una menos!\ Ani jednej więcej!\ Not one single one more!\ \ Safe abortions protect lives.

Quellen:

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Fühlt ein Embryo Schmerzen bei einer Abtreibung?

Abtreibungsgegner*innen behaupten oft, dass ein Schwangerschaftsabbruch dem Embryo/Fötus Schmerzen verursachen würde. Das ist falsch, sagen internationale gynäkologische Fachgesellschaften.

Die aktuelle Studienlage zeigt, dass ein Fötus bis zur 24. Schwangerschaftswoche nicht in der Lage ist, Schmerz zu empfinden. Das liegt daran, dass zum Einen das entsprechende Hirnareal, die Großhirnrinde, noch nicht ausgebildet ist und zum Anderen noch nicht genügend neuronale Verbindungen vorhanden sind. So können Signale zwischen Gehirn und dem Rest des Körpers noch nicht übertragen werden.

Zudem ist für die Wahrnehmung von Schmerz mehr als nur die Signalübertragung zum Gehirn notwendig. Erst mit der Entwicklung eines Bewusstseins können diese Signale interpretiert und beispielsweise als "schmerzhaft" oder "nicht schmerzhaft" gedeutet werden. Diese Fähigkeit eines Bewusstseins entwickelt sich auch erst in diesen späten Wochen. Bis zur Geburt befindet sich der Fötus aufgrund seiner chemischen Umgebung im Mutterleib in einer Art Bewusstlosigkeit, vergleichbar mit einer Narkose. Das bedeutet, selbst wenn Schmerz übertragen werden könnte, würde dies nicht wahrgenommen werden können.

Quellen:

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Ein Embryo ist ein Embryo

Wann beginnt menschliches Leben? Ab wann sprechen wir von einem Menschen? Ist ein Embryo/Fötus ein Mensch?

Dies sind Fragen, auf die es neben der ethischen und religiösen Betrachtung biologische Antworten gibt. Einige möchten wir in diesem Post geben:

  1. Nach der Verschmelzung von menschlicher Ei- und Samenzelle beginnt ein Prozess, an dessen Ende eventuell die Geburt eines Menschen steht.
  2. Es wird angenommen, dass etwa 50 % der Embryonen spontan zugrunde gehen, bevor die Schwangere die Schwangerschaft bemerkt. Von den klinisch bemerkten Schwangerschaften enden etwa 10-15 % in einem Abgang.
  3. Von einem Embryo sprechen wir bis zum Ende der 9. Schwangerschaftswoche. Am Ende der 7. Schwangerschaftswoche ist ein Embryo etwa 8 mm groß, am Ende der 9. Schwangerschaftswoche 2 cm.
  4. Ein Embryo ist (noch) kein Mensch, ebensowenig wie eine Kaulquappe ein Frosch ist. Es ist aber auch etwas anderes als ein "Zellhaufen". Ein Embryo hat das Potenzial, ein Mensch zu werden. Nicht weniger-aber auch nicht mehr.
  5. Ab der 10. Schwangerschaftswoche sprechen wir von einem Fötus.
  6. Mit der Geburt wird aus dem Fötus ein Kind/Baby, ein Mensch.

Wir möchten, dass in unseren Posts und Kommentaren die richtigen Begriffe verwendet werden: Ein Embryo/Fötus ist kein Kind/Baby. Ebensowenig ist eine Schwangere gleich eine Mutter und der Mann, dessen Samenzelle die Eizelle befruchtet hat, ist auch (noch) kein Vater.

Bei Abtreibungen wird umgangssprachlich gerne mal von "Die Mutter hat das Kind wegmachen lassen" oder "Baby töten" gesprochen. Das suggeriert falsche Bilder. Deshalb ist uns die Unterscheidung wichtig.

Quellen:

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Mifepriston und Misoprostol stehen auf der "Liste der unentbehrlichen Medikamente" der WHO

Die WHO (World Health Organisation) veröffentlicht alle 2 Jahre Listen der Medikamente, die in einem Gesundheitssystem verfügbar sein sollten. Es gibt eine Liste der Medikamente, deren Anwendung spezialisiertes medizinisches Wissen voraussetzt und eine Liste der unentbehrlichen Medikamente (Model List of essential Medicines) - die also jedes Basisgesundheitssystem zur Verfügung haben sollte.

Die Medikamente, die für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch notwendig sind, heißen Mifepriston und Misoprostol. (Die Wirkweise haben wir in einem vorherigen Post bereits erklärt). Beide Medikamente wurden 2005 auf die Medikamentenliste gesetzt, die spezialisiertes medizinisches Wissen voraussetzt. Da es danach unzählige Studien gab, die die Sicherheit und einfache Handhabung von Mifepriston und Misoprostol bewiesen, sind sie seit 2019 auf die Liste der unentbehrlichen Medikamente verschoben worden.

Im Klartext heißt das also: die WHO hat die Medikamente, die für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch benötigt werden, als essentiell und unentbehrlich deklariert.

Auch deshalb ist es sehr kritisch zu sehen, dass Cytotec vor ein paar Monaten auf Anweisung des Bundesgesundheitsministerium quasi vom deutschen Markt genommen wurde (siehe vorherige Posts zu Cytotec).

Quellen:

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Viel mehr operative Schwangerschaftsabbrüche als erwünscht?

In Deutschland gibt es jährlich etwa 100.000 Schwangerschaftsabbrüche. Der Anteil der medikamentösen Methode liegt bundesweit bei etwa 30%, in manchen Bundesländern nur bei 10%. Das ist deutlich weniger als in Ländern, in denen beide Methoden gut verfügbar sind (60-70%).

Das bedeutet, dass im Jahr 20.000-30.000 ungewollt Schwangere operiert werden, obwohl sie die medikamentöse Methode wählen würden. Nur deshalb, weil es in ihrer Nähe keine Ärzt*in gibt, die bereit ist, ihnen die Medikamente zu geben.

Wir finden das einen Skandal!

Jede ungewollt Schwangere sollte entscheiden können, wie, wo und mit welcher Unterstützung sie die Schwangerschaft abbricht.

Quellen:

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Länder-Reihe: Was kann Deutschland von Österreich lernen?

Seit 1975 sind Schwangerschaftsabbrüche unter gesetzlich geregelten Bedingungen in Österreich straffrei. Schon 1954 wurde eine Kommission für die Ausarbeitung eines neuen Strafgesetzentwurfes einberufen, doch letztlich trat das neue Gesetz erst 1975 in Form einer Fristenregelung in Kraft. Diese besagt, dass der Abbruch einer Schwangerschaft bis zum dritten Monat ohne Angabe von Gründen straffrei von Ärzt*innen durchgeführt werden kann. Nach jahrzehntelangen Forderungen dürfen niedergelassene Gynäkolog*innen seit dem letzten Jahr die Abtreibungspille Mifegyne verschreiben, die bis zur 9. SSW eingesetzt werden und vor allem Menschen in ländlicheren Gebieten einen Abbruch erleichtern kann.

Das österreichische StGB nennt zwar auch ein Beratungsgespräch vor dem Schwangerschaftsabbruch, diese Beratung wird jedoch nicht im Detail definiert, wodurch eine Beratungspflicht de facto nicht existiert. Damit fallen im Gegensatz zu Deutschland die vorgeschriebene Wartezeit, die Beratung in einer Beratungsstelle und die inhaltlichen Vorgaben für die ärztliche Beratung weg.

Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch werden - außer nach medizinischer Indikation - nicht von der Krankenkasse übernommen.

Was können wir vom österreichischen Abtreibungsrecht lernen?

Ein Beratungsgespräch ist keine gesetzliche Voraussetzung für einen Schwangerschaftsabbruch. Auch die Wartezeit nach einem Beratungsgespräch stellt keine gesetzliche Pflicht dar.
 Obwohl das österreichische Abtreibungsrecht weiterhin zu einer Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen führt, erzeugt es durch die fehlende Beratungspflicht ein Vertrauen in die Entscheidungsfähigkeit ungewollt Schwangerer und ermöglicht einen freieren und selbstbestimmteren Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch.

Die Abbildung zeigt die österreichische Feministin und Politikerin Johanna Dohnal, die sich für das seit 1975 geltende Abtreibungsrecht in Österreich einsetzte. Auch nach der Gesetzesreform im Jahre 1975 endete Donahls Kampf gegen die körperliche Bevormundung und Illegalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht – bis zu ihrem Tod im Jahre 2010 forderte sie eine umfangreiche Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

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Länder-Reihe: Was kann Deutschland von Neuseeland lernen?

In Neuseeland stand der Schwangerschaftsabbruch lange im Strafgesetzbuch. Ausnahmen für Inzest oder medizinische Gründen mussten von zwei Ärzt*innen bestätigt werden - was somit zu langen Verzögerungen (ca. 25 Tage!) geführt hat.

Seit März 2020 gehört er nun zu den öffentlichen Gesundheitsleistungen und kann bis zur 20. SSW durchgeführt werden. Danach ist er auch dann noch zulässig, wenn zwei Ärzt*innen dies für "klinisch angemessen" halten. Zur Beurteilung soll sowohl der physische und mentale Gesundheitszustand der Schwangeren sowie der allgemeine Gesundheitszustand und das Gestationsalter des Fötus herangezogen werden. Der Schwangerschaftsabbruch gehört zu den öffentlichen Gesundheitsleistungen und wird von der Krankenkasse übernommen. 

Alle medizinischen Informationen sowie eine Liste mit Adressen kann man direkt auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums finden. Diese Liste soll vom Gesundheitsministerium regelmäßig bezüglich regionalen Versorgungslücken überprüft werden. Ungewollt Schwangere haben zudem ein Recht auf Beratung, welche jedoch keine Voraussetzung für den Schwangerschaftsabbruch darstellt.

Bis zur 9. Woche können medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche zu Hause und nicht nur von Ärzt*innen, sondern auch beispielsweise von ausgebildeten Hebammen oder Pflegekräften durchgeführt werden. Das medizinische Personal kann die Durchführung aus Gewissensgründen verweigern ("conscientious objection"), müssen aber die Patient*innen darüber frühestmöglichst (!) informieren und an alternative Ansprechpartner*innen zu verweisen, damit es keine Verzögerungen gibt.

Außerdem wurde im März 2021 ein Gesetzesentwurf in das neuseeländische Parlament eingebracht, welches die Einrichtung sog. "safe zones" um Abtreibungseinrichtungen vorsieht . Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz auch verabschiedet wird. 

Was können wir von Neuseeland lernen?

  • Eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches ist möglich.
  • Es gibt ein Beratungsangebot, aber keine Beratungspflicht. Eine Beratung stellt also keine Voraussetzung für einen Schwangerschaftsabbruch dar.
  • Die Kosten werden übernommen.
  • Frühe medikamentöse Abbrüche können zu Hause und durch andere Fachkräfte als Ärzt*innen durchgeführt werden.
  • Zugangsbarrieren für ungewollt Schwangere können trotz Gewissensklausel verringert werden, indem Ärzt*innen an Kolleg*innen, die Abbrüche durchführen, verweisen müssen. Informationen und Listen mit Ansprechpartner*innen sind öffentlich verfügbar und leicht zugänglich.

Auf dem Bild ist die Gynäkologin Margaret Sparrow abgebildet, lange Zeit Präsidentin der "Abortion Law Reform Association of New Zealand". Sie sorgte u.a. dafür, dass Mifegyne (Mifepristone) für den medikamentösen Abbruch nach Neuseeland eingeführt wurde. Sie forscht und schreibt über die neuseeländische Geschichte des Schwangerschaftsabbruches. Außerdem hat sie im Laufe ihres Lebens zahlreiche Verhütungsmittel und Abbruchgegenständen gesammelt, die sie später an ein Museum spendete. Sie hat mehrere Auszeichnungen gewonnen und wurde 2020 - im Jahr der Legalisierung - zur "Senior New Zealander of the Year" gewählt.

Quellen:

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Länder-Reihe: Was kann Deutschland von Kanada lernen?

Kanada ist eines der wenigen Ländern, in denen Schwangerschaftsabbrüche nicht per Gesetz geregelt sind. Sie werden daher wie jeder andere medizinische Eingriff behandelt: Es gibt eine Aufklärung durch Ärzt*innen, optional eine professionelle Beratung und die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

Wie kam es dazu?

Bis 1969 waren Abtreibungen in Kanada noch illegal und auch danach nur erlaubt, wenn die Gesundheit oder sogar das Leben der schwangeren Person gefährdet war. Und selbst wenn das der Fall war, musste eine Kommission aus drei Mediziner*innen ihre Einwilligung geben.

Der Arzt Dr. Henry Morgentaler wollte ungewollt schwangeren Frauen einen leichteren Zugang ermöglichen und führte Abtreibungen in den 70ern und 80ern in einer privaten, gemeinnützigen Klinik in Montreal durch. Da er sich damit jedoch auf illegalem Terrain bewegte, wurde er mehrmals verhaftet und bestraft. Zwischendurch saß er auch im Gefängnis.

Morgentalers ziviler Ungehorsam zeigte jedoch positive Konsequenzen für die sexuelle Selbstbestimmung von ungewollt Schwangeren: Der Fall ging bis vor das Oberste Gericht und das Gesetz wurde 1988 für verfassungswidrig erklärt. Die Streichung wurde damit begründet, dass das erzwungene Austragen einer ungewollten Schwangerschaft gegen das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit von Frauen verstoßen würde. Seitdem gab es zwar immer wieder Entwürfe, Schwangerschaftsabbrüche juristisch neu zu regeln, aber bis heute gibt es dazu nichts, absolut gar nichts im Gesetzbuch.

Was können wir von Kanada lernen? Es ist möglich, den Schwangerschaftsabbruch ohne negative Folgen aus dem Gesetzbuch zu streichen. Entgegen vieler Befürchtungen in Kanada, dass Schwangere ohne gesetzliche Regelung "bis zur Geburt" abtreiben, kommen die meisten in den ersten Schwangerschaftswochen zum Abbruch. Knapp 95% der Abbrüche finden vor der 14. Schwangerschaftswoche statt. Der freie Zugang hat auch dazu geführt, dass Kanada die geringste Zahl an Komplikationen und Müttersterblichkeit auf der ganzen Welt hat.

Der Schwangerschaftsabbruch sollte in medizinischen Lehrbüchern stehen – nicht im Gesetzbuch!

Quellen:

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Länder-Reihe: Was kann Deutschland von Irland lernen?

Bis 2018 hatte Irland eine der strengsten Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in Europa, stark geprägt durch die katholische Kirche. Selbst bei Vergewaltigung, Inzest und schwersten Missbildungen des Fötus waren Schwangerschaftsabbrüche nicht erlaubt.

Als eine Schwangere 2012 an einer Blutvergiftung starb, weil Ärzt*innen ihr mit Verweis auf die Gesetzgebung einen Schwangerschaftsabbruch verwehrten, kam es zu Massenprotesten.

Die Regierung geriet zunehmend unter Druck. 2018 wurde mit einer überraschenden Mehrheit von 66,4 % der Stimmberechtigten einer Verfassungsänderung zugestimmt. Nicht zuletzt dank starker Kampagnen wie "together for Yes". Damit wurde der Weg für eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches geebnet.

Das eigens dafür geschaffene Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch legt u.a. fest,

  • dass eine Abtreibung bis zur 12. Woche (p.m.) möglich ist,
  • dass zwischen der ärztlichen Bescheinigung der Schwangerschaftswoche und dem Eingriff 3 Tage liegen müssen,
  • dass aus medizinischen Gründen ein Abbruch auch nach der 12. Woche möglich ist
  • dass die Kosten übernommen werden, wenn die Person in Irland lebt

Ärzt*innen und Kliniken, die keine Abtreibungen anbieten, dürfen niemanden ab-, sondern müssen die Patient*innen überweisen. Auf einer eigens eingerichteten Website und via Hotline können alle Betroffenen erfahren, an wen sie sich wenden können.

Was können wir von Irland lernen?

  • Die Kosten werden übernommen
  • Auch Hausärzt*innen können den medikamentösen Eingriff bis zur 9. Woche vornehmen
  • Keine Beratungspflicht, aber Beratung und Information werden leicht zugänglich durch eine staatliche Stelle angeboten
  • Eine angemessene Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches ist möglich, eine Änderung im Grundgesetz dazu u.U. sinnvoll.

Quellen:

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Länder-Reihe: Was kann Deutschland von Frankreich lernen?

Nach jahrzehntelangen Debatten um Verhütung und Abtreibung wurde 1975 in Frankreich La Loi Veil, das französische Gesetz zum "Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen", verabschiedet. Benannt wurde das Gesetz nach der damaligen Gesundheitsministerin Simone Veil, die sich für die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs stark machte.

Das Gesetz, das in seiner ursprünglichen Form harte Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch beinhaltete, ist in der Vergangenheit wiederholt überarbeitet und modernisiert worden. So wurde bereits 1982 die Kostenübernahme durch Krankenkassen geregelt, die allgemeine Verpflichtung öffentlicher Krankenhäuser zur Durchführung eines "Abbruchs auf Verlangen" eingeführt und 1992 die Behinderung von Schwangerschaftsabbrüchen zur Straftat erklärt.

Die ursprünglich festgelegte Frist von 10 Wochen wurde auf 12 erweitert und eine weitere Erweiterung auf 14 Wochen steht aktuell zur Debatte.

2001 wurde die bis dahin im Gesetzestext festgelegte „Zwangsberatung“ sowie die zwangsläufige Einwilligung der Eltern bei Schwangerschaftsabbrüchen von Minderjährigen abgeschafft.

Seit 2004 sind medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche auch außerhalb des Krankenhauses in zugelassenen Praxen möglich, seit 2015 dürfen medikamentöse Abbrüche außerdem von Hebammen vorgenommen und operative Abbrüche in Gesundheitszentren durchgeführt werden. Die Möglichkeit des medikamentösen Abbruchs durch das Medikament Mifegyne zog einen Anstieg dieser Methode auf 49% der Gesamtzahl der vorgenommenen Abbrüche seit Gesetzesänderung nach sich. Dies zeigt die Notwendigkeit von rasch durchführbaren Abbrüchen für Betroffene.

Auch die ehemalige Bedenkzeit von 7 Tagen ist 2015 abgeschafft worden. Nun gilt lediglich eine Bedenkzeit von 2 Tagen für Minderjährige, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen möchten.

2014 wurde außerdem der Begriff der „Notlage“ aus dem Gesetz gestrichen. Zuvor hieß es, dass ein Schwangerschaftsabbruch dann erlaubt sei, wenn die Schwangerschaft die betroffene Person „in eine Notlage versetzt.“ Heute gilt die Erlaubnis allgemein Personen, die einen Abbruch der Schwangerschaft wünschen.

Seit 2017 zählt auch die Online-Verbreitung von irreführenden Behauptungen rund um den Schwangerschaftsabbruch zur "Behinderung der Abtreibung". Entsprechende Seiten werden gelöscht und die Betreiber*innen werden mit einer Geld- oder Haftstrafe geahndet.

Was wir von Frankreich lernen können:

  • Regelung zum Schwangerschaftsabbruch im Gesundheitsgesetz und nicht im Strafgesetzbuch
  • Das Behindern von Schwangerschaftsabbrüchen (auch durch Verbreiten von Falschinformationen auf Webseiten) ist eine Straftat
  • Kostenübernahme durch die Krankenkassen
  • Medikamentöse Abbrüche durch Hebammen möglich
  • Operative Abbrüche in Gesundheitszentren
  • Abschaffung der Bedenkzeit

Quellen:

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Länder-Reihe: Was kann Deutschland von Argentinien lernen?

"ES LEY!" ("Es ist Gesetz") - eine Botschaft, die die Leben tausender Argentinier*innen veränderte, als sie am 30.12.2020 vor dem Kongress in Buenos Aires geschrieben stand. Nach Uruguay und Guyana hat Argentinien als drittes südamerikanisches Land Schwangerschaftsabbrüche legalisiert und damit eine Vorreiterrolle in der Region eingenommen. 38 Senator*innen, die für das Gesetz stimmten, setzten sich gegenüber 29 Gegenstimmen durch und ermöglichten die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten 14 Schwangerschaftswochen p.c..

Bis Ende letzten Jahres galt Argentinien als eines der Länder mit den restriktivsten Abtreibungsgesetzen weltweit. Basierend auf einem Gesetz von 1922 waren Schwangerschaftsabbrüche in Argentinien bis zu diesem Zeitpunkt illegal und ungewollt Schwangeren sowie Hebammen, ärztlichem Personal und anderen Personen, die in den Schwangerschaftsabbruch involviert waren, drohten Haftstrafen zwischen 1 und 15 Jahren.

Ein Schwangerschaftsabbruch war lediglich in zwei Situationen zulässig:

  1. wenn Gefahr für die Gesundheit oder das Leben der ungewollt Schwangeren bestand und diese nicht auf andere Weise abgewendet werden konnte
  2. wenn die Schwangerschaft Folge der Vergewaltigung einer geistig behinderten Frau war*

Seit den 1970ern hatten feministische Bewegungen gegen das strikte Abtreibungsgesetz protestiert und sich für die Option der freiwilligen Beendigung einer Schwangerschaft eingesetzt. Noch 2018 scheiterte ein vom ehemaligen Präsidenten Mauricio Macri vorgelegter Gesetzesentwurf für ein liberales Abtreibungsrecht im Parlament knapp, u. a. auf Druck der katholischen Kirche hin. Sein Nachfolger, der Mitte-links-orientierte Präsident Fernández trieb das aktuelle Gesetz voran und löste mit seiner Verabschiedung ein Wahlversprechen ein.

Die Regierung schätzt, dass bis Ende letzten Jahres jährlich 370.000 bis 520.000 Frauen illegale Abtreibungen vornehmen ließen. Mehr als 38.000 Frauen seien jährlich aufgrund von Komplikationen ins Krankenhaus eingeliefert worden und mehr als 3.000 Frauen seit 1983 deshalb gestorben.

Im Rahmen des neuen Gesetzes werden Ärzt*innen nun verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von zehn Tagen eine gewünschte Abtreibung durchzuführen. Die Kosten für die Beendigung der Schwangerschaft trägt das öffentliche Gesundheitssystem.

Was können wir von Argentinien lernen?

  • Trotz erheblichen Gegenwindes durch konservative Parteien und die katholische Kirche, haben pro-choice Bewegungen sich nicht entmutigen lassen und ihr jahrelanger Widerstand hat Erfolg gezeigt.
  • Die Kosten werden durch das öffentliche Gesundheitssystem getragen. Ärzt*innen sind gesetzlich dazu verpflichtet innerhalb von 10 Tagen einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen.

*übersetzt aus dem originalen Gesetzesentwurf

Quellen:

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Und was ist mit den Männern?

An jeder ungeplanten Schwangerschaft sind auch Spermien beteiligt, die in den meisten Fällen von einem Mann stammen. Da alle Studien dazu von einem heterosexuellen Paar Frau/Mann ausgehen, sprechen wir in diesem Posts ausschließlich von Männern als Partnern.

Häufig wird in der Beratung von Schwangeren bei den Gründen für den Abbruch die Beziehung zum Partner genannt- entweder, weil er abwesend ist, die Beziehung sich schwierig gestaltet, die psychische Belastung für ihn zu groß wäre oder er kein (weiteres) Kind möchte oder die gemeinsame finanzielle Situation problematisch ist.

Viele Männer wünschen sich eine aktive Rolle im Entscheidungsprozess und eine Unterstützung seinerseits wirkt sich positiv auf das Erleben der ungewollt Schwangeren aus. So kann eine gemeinsam getroffene Entscheidung zum Abbruch einer Schwangerschaft wie andere kritische Lebensereignisse eine Partnerschaft auch stärken.

Gleichzeitig müssen wir verstehen, dass eine Schwangerschaft - egal ob sie mit einer Geburt oder einem Abbruch endet - sich 100% im Körper der Schwangeren abspielt und der Schwangeren deshalb das Recht vorbehalten werden muss, über diesen Körper selbstständig entscheiden zu können. Eine schwedische Studie zeigt, dass viele Männer diese Forderung unterstützen, aber am Entscheidungsprozess teilhaben möchten.

Quellen:

Kero, A.: Psychosocial factors. In Rowlands, S. (Hrsg.), Abortion Care (2014). Cambridge University Press

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Statistik zu Schwangerschaftsabbrüchen: Familienstand

Welche Lebensumstände assoziiert ihr mit einem Schwangerschaftsabbruch?

In Serien und Filmen werden oft junge Single-Frauen portraitiert, die "zu dämlich zum Verhüten waren" oder naive Paare, die erst seit kurzem zusammen sind und noch nicht bereit für so eine "Verantwortung" sind. Solche Beispiele gibt es sicherlich auch in der Realität, aber wusstet ihr, dass fast 40% der Personen, die einen Schwangerschaftsabbruch haben, verheiratet sind?

Zwar geben laut der Studie "frauen leben 3" ein Drittel der Befragten die „schwierige Partnerschaftssituation" als Grund für einen Schwangerschaftsabbruch an, aber es bedeutet auch, dass dies bei zwei Drittel keine Rolle gespielt hat. Schwangerschaftsabbrüche können auch in Beziehungen, in Partnerschaften ohne Schwierigkeiten, stattfinden. Eine ungewollte Schwangerschaft muss nicht für ein Beziehungsende sorgen, es kann eine Beziehung auch stärken.

Letztendlich lohnt sich der Blick in die Bundesstatistik sowie Studien zu dem Thema immer, um zu zeigen wie divers und unterschiedlich die Realitäten von ungewollt Schwangeren eigentlich sind. Auch wenn uns Medien dies gerne vorgaukeln, gibt es nicht den "klassischen Typ Frau", der schwanger wird und abtreibt. Es gibt junge und alte, verheiratete und Single-, kinderlose und kinderreiche Schwangere. Es gibt zahlreiche Gründe, eine Schwangerschaft nicht fortsetzen zu wollen oder können. Es wird Zeit, dass wir diese zu hören bekommen und als Gesellschaft respektieren können.

Anmerkung: Hinzu kommt, dass das Statistische Bundesamt beim Familienstand nur die Kategorien "ledig", "verheiratet", "verwitwet" und. "geschieden" unterscheidet. In der Statistik fehlen also noch diejenigen, die nicht verheiratet, aber beispielsweise in einer festen Partnerschaft sind.

Quellen:

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Augsburg

Es werden immer weniger Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Deshalb haben ungewollt Schwangere in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, einen Arzt oder Ärztin für eine Abtreibung zu finden. Zudem ist es schwer, Ärzt*innen bei einer Online-Recherche überhaupt erst zu finden. Denn durch den §219a StGB dürfen Ärzt*innen beispielsweise auf ihrer Homepage nicht über Schwangerschaftsabbrüche informieren. (Weitere Informationen zu dem Thema, findet ihr in den Posts zu §219 von uns.)

Als Unterstützungsangebot hat die deutsche Bundesregierung deshalb Anfang 2019 eine Liste bei der Bundesärztekammer in Auftrag gegeben, in der sich Praxen und Kliniken, die Abbrüche durchführen, freiwillig eintragen können. Das Problem ist, dass diese Liste alles andere als vollständig ist. Viele Ärzt*innen entscheiden sich z.B. bewusst dagegen, auf der Liste aufzutauchen, weil sie Angst vor den Anfeindungen durch Abtreibungsgegnerinnen haben. Außerdem fehlen oft weitere nützliche Angaben: z.B. zu den Methoden oder darüber, bis zu welcher Schwangerschaftswoche die Abbrüche durchgeführt werden. All solche Informationen findet man also erst nach einem ersten Gespräch mit der Praxis heraus.

Aber wie sieht denn die Versorgungssituation in manchen Städten ganz konkret aus? In Augsburg - einer Stadt mit fast 300.000 Einwohner*innen - findet sich kein einziger Eintrag auf der Liste. Obwohl von den 1595 Arztpraxen mindestens 101 gynäkologische Arztpraxen sind [1], führt wohl keiner dieser Gynäkolog*innen Abbrüche durch. Ungewollt Schwangere müssen ca. 70km nach München zurücklegen, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch haben wollen.

[1] Es gibt keine öffentlichen Statistiken über die Anzahl von Fachpraxen in einer Stadt. Zur Orientierung und groben Annäherung haben wir deshalb die Einträge im Bewertungsportal Jameda gezählt.

Quellen:

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Etwa 10-20% aller Schwangerschaften enden von alleine.

Etwa 10 - 20 % aller Schwangerschaften enden von alleine. Dies wird Spontanabort genannt und passiert meistens vor der 8. Schwangerschaftswoche. Etwa jede 5.-6. Frau erlebt einmal in ihrem Leben einen Spontanabort.

Was passiert denn bei einem Spontanabort genau? In den allermeisten Fällen ist der Grund eine genetische Veränderung, mit der der angelegte Embryo nicht lebensfähig ist. Er stirbt zu einem sehr frühen Zeitpunkt ab, meistens bevor er weniger als 1 cm groß ist. Der Körper merkt dies durch das Fehlen von bestimmten Hormonen und im Verlauf kommt es dazu, dass eine Blutung einsetzt. Manchmal dauert das 2-6 Wochen.

Ein Spontanabort ist nicht gefährlich, es gibt nur sehr seltene Fällen, bei denen die Blutung so stark ist und nicht von alleine aufhört, dass die Betroffenen ärztliche Hilfe brauchen. Wenn eine Schwangere nicht warten will, dass die Blutung von alleine einsetzt, kann sie Medikamente bekommen, die die Blutung auslösen. Dies kann im Krankenhaus oder in einem selbstbestimmten Setting (beispielsweise zu Hause) durchgeführt werden. Oder es kann eine Absaugung gemacht werden. Medizinisch sind alle drei Möglichkeiten (abwarten, Medikamente, OP) gleichwertig.

Im Vergleich dazu: ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch ist quasi ein ausgelöster Abort. Die Blutung verläuft genauso wie bei einem Spontanabort. Der einzige Unterschied ist, dass es durch die Medikamente manchmal zu Nebenwirkungen wie Übelkeit kommen kann.

Was viele nicht wissen: Auch bei einem Spontanabort haben die Schwangeren theoretisch Anspruch auf eine Hebammenbegleitung.

Quellen:

  • RCOG-Guideline: National Institute for Health and Care Excellence. (2019). Ectopic pregnancy and miscarriage: diagnosis and initial management NICE guideline [NG126]. https://www.nice.org.uk/guidance/ng126.
  • García-Enguídanos et al. (2002): Risk Factors in Miscarriage: A Review. Eur J Obstet Gynecol Reprod Biol.
  • Moradinazar et al. (2020): Lifetime Prevalence of Abortion and Risk Factors in Women: Evidence From a Cohort Study. J Pregnancy
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"Ein Kind hätte überhaupt nicht in dieses Leben gepasst."

Es gibt viele Gründe dafür, eine Schwangerschaft abzubrechen. Sie sind so vielfaltig wie die Menschen, die sich dazu entscheiden.

Aus den Zahlen vom Statistischen Bundesamt (2020) wissen wir aus welchen Indikationen ein Abbruch erfolgt:

  • 96,2 % Beratungsregelung
  • 3,8 % medizinische Indikation
  • 0 % kriminologische Indikation

Aber was steckt hinter diesen Zahlen? Eine Studie der BZGA hat Personen, die abgetrieben haben, nach den Gründen gefragt. Folgendes wurde häufig genannt:

  • schwierige/unsichere Partnerschaften
  • finanzielle/berufliche Unsicherheiten
  • fehlende Zukunftsperspektiven hinsichtlich eines oder weiterer Kinder

Diese Gründe fallen alle unter die Beratungsregelung, bei der die ungewollt Schwangere sich in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten lassen muss. Sie muss hier aber keine Gründe nennen, wenn sie einen Abbruch möchte und es wird auch von niemanden beurteilt, ob der Grund ausreichend erscheint. Die Bedingung ist, dass die Schwangerschaft nicht weiter ist als 14 Wochen nach der letzten Menstruation.

Eine medizinische Indikation bekommt eine Schwangere, wenn die Schwangerschaft eine körperliche oder psychische Gefährdung für sie darstellt. Diese Indikation wird meistens ausgestellt, wenn Behinderungen des Fötus festgestellt wurden. Es liegt hier aber im Ermessen der Ärzt*innen, ob sie die Gefährdung der Schwangeren ausreichend für eine Indikation findet. Es gibt hier keine Grenze des Schwangerschaftsalters.

Eine kriminologische Indikation wird dann ausgestellt, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung entstanden ist oder wenn die Schwangere noch nicht 14 Jahre alt ist. In Deutschland wird diese Indikation fast nie ausgestellt. Wir müssen davon ausgehen, dass einige Abbrüche nach der Beratungsregelung durchgeführt werden, obwohl die Schwangere vergewaltigt wurde. Entweder, weil die Schwangere es nicht sagt oder weil Ärzt*innen nicht wissen, dass sie auch eine kriminologische Indikation ausstellen können.

Aber sind die Gründe eigentlich so wichtig für die Beurteilung durch Außenstehende? Wir finden: Letztendlich zählt, dass Schwangere / Paare zum Entschluss kommen, "es passt einfach gerade nicht in unser leben" .

Quellen:

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Was haben Jens Spahn und Ronald Reagan gemeinsam?

Im Februar 2019 kündigte der Gesundheitsminister Jens Spahn im Zuge der geplanten Reform des §219a StGB an, eine große Studie zu den „seelischen Folgen“ eines Schwangerschaftsabbruchs in Auftrag zu geben. Obwohl wissenschaftliche Studien zum Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich fehlen, wurde dieses Vorhaben damals allerdings viel und scharf kritisiert. Denn dass ungewollt Schwangere nach einer bzw. durch eine Abtreibung psychisch krank werden ist schon lange wissenschaftlich widerlegt (wir haben zum sog. "Post-Abortion-Syndrom" bereits einige Posts erstellt)*

Interessant ist, dass Spahn nicht der erste Politiker war, der eine solche Idee hatte. Auch in den USA hat es in den 80er Jahren ganz ähnlich begonnen:

Ein hochkarätiges Panel unter Präsident Ronald Reagan geleitet von Surgeon General C. Everett Koop, (beide aus der „Anti-Abortion“-Bewegung) sollte die psychischen Folgen von Abtreibungen auf wissenschaftlicher Basis feststellen. Nach intensiver Recherche (1987-1989) entschied Koop, dass es keine ausreichende Evidenz dafür gäbe. Der Report wurde nicht veröffentlicht. Anstatt dessen schrieb Koop einen Brief an Reagan, in dem er bedauert, keine Evidenz für gesundheitliche Schäden einer Abtreibung gefunden zu haben.

Was aber aus der Recherche hervorgeht:

  • es gibt keine negativen Folgen wie Unfruchtbarkeit, Fehl- oder Frühgeburten
  • das Risiko an einer Abtreibung zu sterben, fiel nach der Legalisierung von 4 auf 0,5/100.000 und ist damit 7 mal niedriger als das Risiko für einen Tod bei einer normalen Geburt

Zurück zur "Spahn-Studie": glücklicherweise wurde das ursprüngliche Forschungsvorhaben nun etwas ausgedehnt. Die Ausschreibung der Studie hat nämlich eine Gruppe von Wissenschaftlerinnen gewonnen, deren Fokussierung vor allem darauf liegt, welche Auswirkungen die mangelnde Versorgungslage auf ungewollt Schwangere hat. Wer mehr über diese Studie erfahren will, kann gerne auf www.elsa-studie.de vorbeischauen.

Quellen:

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Abstimmung im Bundestag zur Reform bzw. Abschaffung des §219a StGB

In einigen Wochen ist Bundestagswahl. Die Wahl wird auch sehr wichtig für das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche. Wer überprüfen will, wie die Parteien zu bestimmten Themen stehen, sollte nicht nur einen Blick auf Wahlprogramme und Versprechen für die Zukunft werfen, sondern auch bereits erfolgte Taten aus der Vergangenheit anschauen.

In der letzten Legislaturperiode wurde bereits einmal über den §219a StGB debattiert, nachdem mehrere Parteien Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht haben. Die Entwürfe der Grünen und der Linken sahen eine komplette Aufhebung des §219a StGB vor. Das gefiel den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD nicht. Deswegen habe sie einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet, der keine Streichung, sondern nur eine Veränderung der Gesetzeslage vorsah.

Wie haben die Parteien denn nun genau über die einzelnen Gesetzesentwürfe im Februar 2019 abgestimmt?

  1. Die Anträge von der Partei Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wurden mit Stimmen der CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt. Grüne und Linken stimmten geschlossen dafür, die FDP war geteilter Meinung, stimmte mehrheitlich dafür.
  2. Der Antrag von CDU/CSU und SPD wurde hingegen mittels Stimmen der CDU/CSU und SPD angenommen. Die anderen Parteien FDP, Linke, Grüne und AfD (1 Ausnahme) stimmten geschlossen dagegen. Seitdem wurde diese "Gesetzesreform" von vielen kritisiert, denn sie ist alles andere als zufriedenstellend. Ärzt*innen dürfen nun (z.B. auf ihrer Webseite) benennen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Alle weiterführenden Informationen, wie z. B. die Methoden, bleiben aber weiterhin rechtswidrig. Eine öffentliche Liste mit allen "Abbruchspraxen und -kliniken" ist mehr als unvollständig und unzureichend.

Auch wenn sowohl die Parteien Linke, Grüne, FDP und SPD die Abschaffung des §219a StGB in ihrem aktuellen Wahlprogramm festgelegt haben, sah der Wille zur tatsächlichen Umsetzung dieser Forderung in den einzelnen Parteien in der Vergangenheit sehr unterschiedlich aus. Für uns ist klar: Wer für Rechtssicherheit sorgen möchte und sachliche und fachlich korrekte Aufklärung durch Ärzt*innen ermöglichen möchte, sollte für die Abschaffung des Paragraphen 219a einstehen.

Quellen:

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"Women on Web" auch in Deutschland notwendig: Teil 1

In Ländern mit strengen Abtreibungsgesetzen sind gemeinnützige Organisationen wie “Women on web” für Tausende von ungewollt Schwangeren lebensrettend. Denn die NGO (Nichtregierungsorganisation) verschickt die notwendigen Medikamente nach Hause und berät die Schwangeren komplett telemedizinisch.

Nicht relevant für Deutschland? Aber doch!

Im April 2019 hat "Women on Web" ihren Service auch für Deutschland eröffnet und bis Ende 2019 1205 Anfragen von ungewollt Schwangeren aus Deutschland erhalten.

Als Gründe (Mehrfachnennungen waren möglich) nannten die Betroffenen sowohl die Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung durch die Durchführung im gewohnten, privaten Umfeld (44-48%) als auch den Mangel an Autonomie durch Verurteilung durch die Familie oder ihr nahes Umfeld und daher den Wunsch nach Geheimhaltung (48%). 5% gaben an, Gewalt im häuslichen Umfeld zu erleben und deshalb die Abtreibung geheim halten zu wollen. 6% wurden vergewaltigt. Aber es werden auch andere Gründe genannt: Angst vor Stigmatisierung (37%), finanzielle Gründe (40%), logistische Barrieren (11%) sowie bisherige schlechte, stigmatisierende Erfahrungen bei behandelnden Ärzt*innen.

Das Modellprojekt "Schwangerschaftsabbruch zuhause" möchte diese Versorgungslücke schließen, indem es einen telemedizinisch begleiteten medikamentösen Abbruch anbietet - d. h. wie bei Women on Web finden die Termine per (Video-) Anruf statt und die Medikamente werden nach Hause versandt. Mehr Infos gibt es unter www.schwangerschaftsabbruch-zuhause.de

Quellen:

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Telemedizin: Zu Hause - aber nicht allein

Werde ich bei einem "Schwangerschaftsabbruch zuhause" alleingelassen? Im ersten Moment ist das von Vielen die erste Sorge, wenn sie von dieser Möglichkeit hören. "Zuhause" ist aber nicht gleichzusetzen mit "alleine" oder "alleingelassen". Vielmehr ist die Telemedizin eine Chance, ungewollt Schwangere zu versorgen, wenn es in Wohnortnähe keine Praxis gibt, die Abbrüche durchführt. Oder für die Schwangeren, die lieber von einer vertrauten Person zuhause bei der Blutung unterstützt werden.

Viele Studien zeigen, dass die Patient*innen nach einem telemedizinisch begleitenden Schwangerschaftsabbruch zufrieden mit der Methode sind. Für die Studie von Erlank et al. (2020) wurden Patient*innen genauer zum Ablauf befragt. 97,9% der Patient*innen gaben an, genug Informationen gehabt zu haben, um die Medikamente selbstständig zu Hause einnehmen zu können. 87,4% hatten keinerlei Sorgen bezüglich der Durchführung und Sicherheit im häuslichen Umfeld. Und 96,2% gaben an, die Schmerzen ebenfalls ausreichend zuhause mit Schmerzmittel bewältigen zu können.

In Deutschland gibt es ein Modellprojekt, das die telemedizinische Methode nun auch hier etablieren möchte. Mehr Informationen gibt es auf: www.schwangerschaftsabbruch-zuhause.de und bei @doctorsforchoicegermany.

Quellen:

Erlank et al. (2020): Acceptability of no-test medical abortion provided via telemedicine during Covid-19: analysis of patient- reported outcomes

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Telemedizin: 95% sind mit der Betreuung zufrieden

Telemedizin wird immer häufiger bei verschiedenen medizinischen Problemen angewandt. Durch die Covid-19-Pandemie hat diese Art der Betreuung eine verstärkte Aufmerksamkeit bekommen und einige Regierungen haben auf die Probleme der Versorgungslage mit einer Vereinfachung reagiert. So wurde beispielsweise in Großbritannien der telemedizinische medikamentöse Abbruch bis zur 12. SSW zugelassen. Das bedeutet, die Medikamente werden nach einer telemedizinischen Beratung nach Hause versandt und dort selbstständig eingenommen. Eine vorherige gynäkologische Untersuchung ist nicht zwingend notwendig, die Bestimmung des Schwangerschaftsalters mittels der Menstruation ist ausreichend.

Seitdem sind zahlreiche Studien erschienen, die zeigen, dass "Schwangerschaftsabbruch zuhause" sicher und die Akzeptanz bei den Patient*innen hoch ist.

So geben die aktuellen Studien aus Großbritannien an, dass ca. 95% der Patient*innen mit der telemedizinischen Methode zufrieden und ca. 70-90% sich - im Falle einer erneut notwendigen Abtreibung - wieder für einen "Schwangerschaftsabbruch zuhause" entscheiden würden. Auch Studien aus anderen Ländern berichten über eine hohe Akzeptanz und Zufriedenheit der Patient*innen.

In Deutschland gibt es ein Modellprojekt, was die telemedizinische Methode nun auch hier anbietet. Mehr Informationen gibt es auf: www.schwangerschaftsabbruch-zuhause.de und bei @doctorsforchoicegermany.

Quellen:

  • Aiken et al (2021): Effectiveness, safety and acceptability of no-test medical abortion (termination of pregnancy) provided via telemedicine: a national cohort study
  • Reynolds-Wright et al. (2021): Telemedicine medical abortion at home under 12 weeks’ gestation: a prospective observational cohort study during the COVID-19 pandemic
  • Erlank et al. (2020): Acceptability of no-test medical abortion provided via telemedicine during Covid-19: analysis of patient- reported outcomes
  • Endler et al. (2019): Telemedicine for medical abortion: a systematic review
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Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen Mitstreiter*innen!

Ihr interessiert euch für feministische Themen, folgt unserem Kanal und habt euch dadurch mit den §218 und §219a auseinandergesetzt? Jetzt habt ihr auch Lust, politische Missstände zu benennen und aktiv gegen diese zu arbeiten - und das alles mit richtig coolen Leuten? Dann seid ihr bei uns richtig! Denn wir benötigen dringend helfende Hände!

Konkret könntet ihr euch beispielsweise einbringen, indem ihr z.B.:

  • Fakten recherchiert und informationen zum Schwangerschaftsabbruch sammelt
  • Texte schreibt
  • Texte korrigiert
  • Grafiken zu den Texten erstellt
  • die Social-Media-Kanäle (Instagram, Twitter, Facebook) betreibt
  • den Postkartenversand koordiniert
  • die Webseite aktualisiert
  • Fundraising organisiert
  • neue Ideen einbringt und die Kampagne mit und weiterentwickelt

Wir erwarten nicht, dass ihr schon Erfahrung habt, bereits irgendwo aktiv seid oder alle wissenschaftlichen Texte auswendig kennt. Dafür bekommt ihr von uns eine Bezugsperson aus dem Team, die euch einarbeitet und euch für etwaige Fragen zur Verfügung steht. Das einzige was wir uns von euch wünschen: eine aktive Mitarbeit und viel Motivation!

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Abstimmung im Bundestag zum "Gesetz zur reproduktiven Gerechtigkeit"

In einigen Wochen ist Bundestagswahl. Die Wahl wird auch sehr wichtig für das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche. Wer überprüfen will, wie die Parteien zu bestimmten Themen stehen, sollte nicht nur einen Blick auf Wahlprogramme und Versprechen für die Zukunft werfen, sondern auch bereits erfolgte Taten aus der Vergangenheit anschauen.

Erst im März diesen Jahres wurde ein Antrag der Linksfraktion für ein Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung und reproduktive Gerechtigkei in den Bundestag eingebracht. Dabei geht es nicht nur um den Schwangerschaftsabbruch, sondern die allgemeine Forderung an die Bundesregierung ein „Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte“ zu erstellen. In dem Gesetz soll beispielsweise inkludiert sein:

  • Schwangerschaftsabbrüchen und die Nachsorge als Teil der Gesundheitsversorgung
  • Kostenübernahme von Verhütungsmitteln, Schwangerschaftsabbrüchen und Kinderwunschbehandlungen
  • das Recht auf umfassende (ggf. anonyme) Beratung zu Fragen der Sexualität/ Verhütung/ Familienplanung.

Der Antrag der Linksfraktion wurde am 24.06 im Bundestag abgelehnt. Dabei haben die Parteien CDU/CSU, AfD, FDP und SPD geschlossen dagegen gestimmt, während lediglich die Parteien DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag gestimmt haben.

Auch wenn es sich bei diesem Antrag nicht ausschließlich um den Schwangerschaftsabbruch drehte, kann es trotzdem interessant und von Bedeutung sein, wie Parteien allgemein zu Themen rund um reproduktive Gerechtigkeit stehen.

Abschließend können wir nur sagen: Augen auf bei der Bundestagswahl. Überlegt, welche Themen euch wichtig sind und informiert euch dann über die einzelnen Parteien: Wofür stehen sie? Was fordern sie? Und wie haben sie in der Vergangenheit gehandelt? Wenn euch das Thema Schwangerschaftsabbruch/ reproduktive Gerechtigkeit und Gesundheit am Herzen liegt, konnten wir euch mit dieser Reihe vielleicht ein wenig Klarheit schaffen.

Quellen:

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Wahlprüfsteine: Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungslage

Viele Parteien fordern in ihrem Wahlprogramm, dass die Versorgungslage zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland verbessert werden muss. Allerdings fehlten oft konkrete Ideen, wie dies umgesetzt werden soll. Denn auch jetzt ist bereits im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert, dass die Bundesländer ein ausreichendes Angebot an Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherstellen sollen. Doch es ist nirgendwo definiert ist, was "ausreichend" überhaupt bedeutet.

Deshalb hat Doctors for Choice Germany e.V. ganz konkret bei den Parteien nachgefragt: "Es gibt immer weniger Stellen (Praxen und Kliniken), die noch Schwangerschaftsabbrüche durchführen – welche Schritte plant Ihre Partei, um die Versorgungslage in Deutschland zukünftig sicherzustellen?"

Die CDU/CSU will zwar eine gute Versorgungslage sicherstellen, gibt jedoch keine einzige konkrete Maßnahme an, wie dies umgesetzt werden soll.

Die SPD geht primär davon aus, dass die Streichung des §219a StGB "den Zugang zu gynäkologischen Angeboten sicherlich verbessern" würde.

Die FDP sieht das ähnlich und fordert v.a. eine Art gestärkte Ärzteschaft, d.h. Entkriminalisierung der Ärzt*innen, Integration in die medizinische Ausbildung und dann die politische Unterstützung des ärztlichen Engagements.

Die Grünen setzen auf Entstigmatisierung durch Entkriminalisierung, Kostenübernahme, Ausbau von Beratungsangeboten, sowie einem bundeseinheitlichen Schutz vor Anfeidungen und Gehsteigbelästigungen. Das Thema soll in die Ausbildung von Ärzt*innen integriert werden.

Die Linke sieht das ganz ähnlich und wird dabei schon sehr konkret: ein "Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte"im SGB V soll das Strafgesetzbuch und Schwangerschaftskonfliktgesetz ersetzen. Aus der Beratungspflicht soll ein Beratungsrecht werden. Für die flächendeckende Versorgung sollen Länder sowie die Kassenärztlichen Vereinigung zuständig sein.

Die AfD sieht keinen Grund für weitere Maßnahmen.

Disclaimer: Die AfD ist durch ihre menschenverachtende Haltung, auch im Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch, für uns keine wählbare Partei. Wir haben sie deshalb in unseren Übersichts-Grafiken nicht dargestellt. Trotzdem ist sie eine Partei, die aktuell in unserem Bundestag vertreten ist, und damit (leider) politische Entscheidungen beeinflusst und teilweise sogar mitbestimmt. Deshalb wird sie hier erwähnt und eingeordnet.

Quellen:

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Wahlprüfsteine: Schwangerschaftsabbruch

In einigen Wochen ist Bundestagswahl, die auch bezüglich Fragen zu reproduktiven Rechten essentiell sein wird. Doctors for Choice Germany e.V. hat deshalb #6FragenZumAbbruch als Wahlprüfsteine an die im Bundestag vertretenen Parteien im Bundestag eingereicht. Im Folgenden stellen wir die Antworten der Parteien vor.

FDP, Grüne und Linke positionieren sich klar dafür, dass Personen selbst - ohne Einmischung des Staates - entscheiden dürfen, ob sie eine Schwangerschaft weiterführen oder beenden. Die CDU/CSU und AfD positionieren sich klar dagegen. Die SPD weicht der Frage aus mit der Antwort "Wir erkennen die Verantwortung und das Recht von Frauen auf reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung an."?????

Den § 218 StGB wollen sowohl Grüne, Linke und SPD streichen. CDU/CSU, FDP und AfD sehen das nicht vor. Die Streichung des § 219 StGB hingegen fordern neben Grüne, Linke und SPD auch die FDP. Nur die CDU/CSU und AfD wollen am Paragraphen festhalten.

Bei der Frage nach Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen und Verhütungsmitteln gehen die Einstellungen der Parteien noch mehr auseinander: Bündnis 90/Die Grünen und die Linke fordern eine grundsätzliche Kostenübernahme in beiden Fällen. Die FDP fordert die Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen, lehnt die von Verhütungsmitteln allerdings ab. Und die SPD findet die aktuelle Regelung der Kostenübernahme beim Schwangerschaftsabbruch ausreichend, fordert jedoch die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln. Im Gegensatz dazu lehnen die CDU/CSU und AfD sowohl die grundsätzliche Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen als auch von Verhütungsmitteln ab.

Eine letzte Frage hat auf die Versorgungslage abgezielt - auf diese gehen wir in einem nächsten Post ausführlich ein.

Disclaimer: Die AfD ist durch ihre menschenverachtende Haltung, auch im Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch, für uns keine wählbare Partei. Wir haben sie deshalb in unseren Grafiken nicht dargestellt. Trotzdem ist sie eine Partei, die aktuell in unserem Bundestag vertreten ist, und damit (leider) politische Entscheidungen beeinflusst und teilweise mitbestimmt. Deshalb wird sie hier erwähnt und eingeordnet.

Quellen:

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Wahlprogramm: AfD

Disclaimer: Die AfD ist durch ihre menschenverachtende Haltung, auch im Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch, für uns keine wählbare Partei. Trotzdem ist sie eine Partei, die aktuell im Bundestag vertreten ist, und damit (leider) politische Entscheidungen beeinflusst und teilweise mitbestimmt. Deshalb wird sie hier erwähnt und eingeordnet.

Was sagt die AfD also zum Schwangerschaftsabbruch?

Forderungen dazu werden im Kapitel "Willkommenskultur für Kinder" behandelt. Wenn der Titel nicht schon eindeutig ist, wird die Einstellung der Partei zum Schwangerschaftsabbruch spätestens im einleitenden Satz klar: "Ungeborene Kinder haben ein Recht auf Leben." Damit ist auch klar: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit der Schwangeren sind zweitrangig.

Die konkreten Forderungen der AfD richten sich primär an die Schwangerschaftskonfliktberatung, die aktuell "eine Bagatellisierung von Abtreibungen" befördern würde (das stimmt nicht.). Konkret fordert die AfD:

  • regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Beratungsregelung
  • ggf. Verschärfungen der Gesetzeslage
  • Einbezug der Väter in die Beratungen
  • Aufklärung über sog. "Spätfolgen"

An diesem Wahlprogramm gibt es viel zu kritisieren.

Zum einen werden Mythen und Wortwahl von Abtreibungsgegner*innen reproduziert: Abtreibung sei Mord, es gäbe Spätfolgen wie das "Post-Abortion-Syndrom". Dies ist aber wissenschaftlich und medizinisch nicht korrekt.

Zum anderen die frauenfeindliche und gesundheitsgefährdende Ideologie, die hinter den Forderungen steckt. Dass die AfD Verschärfungen an der Gesetzgebung vornehmen will, bedeutet, dass sie es schwieriger für ungewollt Schwangere machen will, einen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland zu durchführen zu lassen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass dies nicht die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche verringert, sondern diese unsicherer macht. Die Anzahl von illegal durchgeführten Abbrüchen wird steigen. Diese werden dann beispielsweise nicht mit dem medizinisch korrekten Material und ausgebildeten Fachkräften durchgeführt. Komplikationen werden häufiger werden. Andere ungewollt Schwangere werden beispielsweise ins Ausland fahren, um einen Abbruch durchführen zu lassen, was zeitlich und finanziell belastend ist.

Wer also wie die AfD eine Verschärfung der Abtreibungsgesetzte fordert, gefährdet bewusst die Gesundheit von ungewollt Schwangeren - ganz im Gegensatz zu dem, was die WHO und die EU fordern.

Quellen:

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Wahlprogramm: Bündnis 90/ Die Grüne

Was sagt Bündnis 90/ Die Grünen zum Schwangerschaftsabbruch?

Dafür gibt es im Wahlprogramm ein gesamtes Kapitel mit dem Titel "Selbstbestimmung durch Gesundheitsversorgung", der mit folgendem Satz eingeleitet wird: "Alle Menschen müssen selbst über ihren Körper und ihr Leben entscheiden können." Und später schreiben sie: "Die Entscheidung, ob eine Frau eine Schwangerschaft abbricht oder nicht, ist allein ihre."

Konkret werden folgende Forderungen genannt:

  • Streichung des §219a StGB
  • Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs
  • Gewährleistung einer ausreichenden und wohnortnahen Versorgung mit Ärzt*innen, Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen
  • Integration in die Ausbildung von Ärzt*innen nach international anerkannten Standards
  • Schutz vor Anfeindungen und Gehsteigbelästigungen vor Praxen und Beratungsstellen
  • generelle Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen und Verhütungsmitteln (zunächst für Geringverdiener*innen, perspektivisch für alle über die Krankenkasse)

Damit folgen sie den Forderungen der WHO nach Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Seit kurzem fordert dies auch die EU (Matić-Resolution). Unklar bleibt jedoch, wo der Schwangerschaftsabbruch statt dem Strafgesetzbuch geregelt werden soll und ob an den aktuellen Fristen und Regelungen festgehalten wird.

Wie die SPD und DIE LINKE nennen die Grünen die Verbesserung der Versorgungslage als eine Forderung. Als konkrete Maßnahmen, wie dies erreicht werden kann, werden hier vor allem die Integration in die medizinische Ausbildung sowie der Schutz vor Gehsteigbelästigungen genannt. Der Schutz vor Gehsteigbelästigung ist gleichzeitig eine Forderung, die wir sehr begrüßen und auch nur im Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen finden. Keine ungewollt Schwangere sollte sich vor Abtreibungsgegner*innen rechtfertigen müssen oder durch diese bedrängt werden, bevor sie eine Praxis oder Beratungsstelle betreten. Die Verbesserung der medizinische Ausbildung stellt zudem einen essentiellen Baustein zur Verbesserung der Versorgungslage dar und wird daneben nur von der Partei DIE LINKE gefordert.

Quellen:

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Wahlprogramm: DIE LINKE

Was sagt DIE LINKE zum Schwangerschaftsabbruch?

Dafür gibt es im Wahlprogramm ein gesamtes Kapitel mit dem Titel "Reproduktive Gerechtigkeit: Freie Entscheidung für ein Leben mit und ohne Kinder für alle", der mit folgenden Sätzen eingeleitet wird: "Wir wollen, dass alle Menschen entscheiden können, ob und wie sie mit Kindern leben möchten. Erst dann können wir reproduktive, körperliche und sexuelle Selbstbestimmung für Frauen und queere Menschen erreichen." Das klingt nach einer schönen Vision, die auch wir teilen.

Konkret werden folgende Forderungen genannt:

  • Abschaffung des §218 und des §219 StGB
  • Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung durch öffentliche Krankenhäuser
  • Integration in das Medizinstudium
  • generelle Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen, Verhütungsmitteln und Methoden zur künstlichen Befruchtung durch die Krankenkasse
  • Forschung an neuen Verhütungsmethoden, auch für Männer
  • kostenfreie Hygieneprodukte in öffentlichen Einrichtungen

Damit folgt DIE LINKE den Forderungen der WHO nach Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Seit kurzem fordert dies auch die EU (Matić-Resolution). Zudem ist sie die einzige Partei, die ganz klar erklärt, wie Schwangerschaftsabbrüche nach der Streichung aus dem StGB zukünftig geregelt werden sollten: nämlich wie jede andere medizinische Leistung. Das finden wir super und richtig.

Neben einer allgemeinen Kostenübernahme ist DIE LINKE die einzige Partei, die kostenlose Hygieneprodukte explizit in ihrem Wahlprogramm fordert.

Besonders hervorzuheben ist, dass in diesem Wahlprogramm konkret auch trans, nicht-binäre Menschen und Menschen mit Be_hinderung benannt und in diese Forderungen mit eingeschlossen werden. Das finden wir in den Wahlprogrammen der anderen Parteien nicht und ist wichtig, da diesen Menschen oft das Recht auf Sexualität abgesprochen wird. Gleichzeitig sind die Themen Schwangerschaftsabbruch und Verhütung dann in der Wahlprogramm-Version in "leichter Sprache" nicht mehr zu finden. Das finden wir schade.

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Wahlprogramm: FDP

Was sagt die FDP zum Schwangerschaftsabbruch?

Im Wahlprogramm findet sich dazu das Kapitel "Modernes Recht für starke Familien", indem die FDP postuliert, sich für "ein modernes Sorge-, Adoptions-, Reproduktions- und Abtreibungsrecht" einzusetzen.

"Modernes Abtreibungsrecht" heißt für die FDP konkret:

  • Abschaffung des §219 StGB
  • flächendeckendes und objektives Beratungsnetzwerk und die Möglichkeit für Online-Konfliktberatungen.

An dem §218 StGB möchte die FDP nicht rütteln, da hierunter ja bereits ein Schwangerschaftsabbruch "straffrei" möglich wäre. Es gibt aber einen deutlichen Unterschied zwischen "straffrei" und "legal". Und die Empfehlung von internationalen Organisationen wie der WHO sowie der EU an ihre Mitgliedsstaaten ist klar: es muss eine Entkriminalisierung - also eine Legalisierung - des Schwangerschaftsabbruchs her. Unter einem "modernen Abtreibungsrecht" verstehen wir also eines, welches sich an solche Empfehlungen hält.

Bei der Versorgungslage geht die FDP nur auf die Beratungsstellen ein. Die Versorgungslücken liegen aber nicht dort, sondern bei den Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Seit Jahren verringert sich die Anzahl der Einrichtungen stetig. Hier braucht es politische Maßnahmen, die gegensteuern. Solche Maßnahmen scheint die FDP jedoch im Vergleich zu Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD nicht vorzusehen.

Die FDP verspricht ein "modernes Abtreibungsrecht". "Modern" finden wir an den Forderungen aber nicht viel. Modern wäre beispielsweise, den Schwangerschaftsabbruch zu legalisieren. Modern wäre, klare Maßnahmenpakete (wie z.B. einen Versorgungsschlüssel) vorzuschlagen, die die Versorgungslage verbessern können. Modern wäre, gegen die zahlreichen Fehlinformationen von Abtreibungsgegnerinnen im Internet vorzugehen, wie das in Frankreich schon der Fall ist. Modern wäre, ungewollt Schwangere auf dem Weg zu Einrichtungen und Beratungsstellen vor Protesten von Abtreibungsgegnerinnen ("Mahnwachen") zu schützen. Unter einem "modernen Abtreibungsrecht" können wir uns also so viel mehr vorstellen, als das, was die FDP vorschlägt.

Quellen:

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Wahlprogramm: SPD

Was sagt die SPD zum Schwangerschaftsabbruch?

Die Forderungen dazu lassen sich im Wahlprogramm im Kapitel "Gleichstellung verwirklichen" finden:

  • Abschaffung des §219 StGB
  • §218 soll nicht mehr im StGB stehen
  • Gewährleistung einer ausreichenden und wohnortnahen Versorgung durch Länder und Kommunen
  • generelle Kostenübernahme von Verhütungsmitteln und die Erforschung von Verhütungsmethoden für Männer (Über die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen lässt sich aber leider nichts finden.)

Nachdem die SPD 2019 gegen eine komplette Streichung des §219 StGB im Bundestag gestimmt hat, verwundert es, dass dies nun Teil des Wahlprogramms ist. Unklar ist zudem, welche Alternative die SPD zum Strafgesetzbuch vorsieht und inwiefern sie an den Inhalten des §218 festhalten möchte. Eigentlich fordern aber sowohl die WHO sowie seit kurzem die EU (Matić-Resolution) klar die Entkriminalisierung.

Die Verbesserung der Versorgungslage wird zwar genannt, allerdings fehlt es hier an konkreten Ideen für Maßnahmen. Auch jetzt steht bereits im Schwangerschaftskonfliktgesetz, dass die Bundesländer ein ausreichendes Angebot an Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherstellen sollen. Doch nirgendwo ist definiert, was "ausreichend" heißt. In den Wahlprogrammen von DIE LINKE und Bündnis 90/ Die Grünen kann man ein paar mehr konkrete Ideen finden: z.B. Behandlung des Schwangerschaftsabbruch als normale medizinische Gesundheitsleistung, die Integration in die medizinische Ausbildung, der Schutz vor sogenannten "Mahnwachen".

Zuletzt ist es auffällig, dass die Version des Wahlprogramms in "leichter Sprache" weder den Schwangerschaftsabbruch noch Verhütung erwähnt. Dabei ist dies doch eine genauso wichtige Informationen für Menschen mit Be_hinderung! Doch wie so oft wird Menschen mit Be_hinderung ein Anspruch auf ihre Sexualität abgesprochen.

Quellen:

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Wahlprogramm: CDU/CSU

Was sagen CDU/CSU zum Schwangerschaftsabbruch?

Das ist einfach: nichts. Leider finden wir im gesamten Wahlprogramm keine einzige Forderung zum Schwangerschaftsabbruch.

Für den Kontext können wir jedoch auf drei Dinge eingehen:

  1. Die Journalistin Teresa Bücker hat sich ebenfalls mit den Wahlprogrammen der einzelnen Parteien auseinandergesetzt und diese in ihrer Kolumne "Freie Radikale" sowie in ihrem Newsletter "Zwischenzeit_en" kommentiert. Dabei weist sie darauf hin, dass im Wahlprogramm der CDU/CSU nur ein einziges Mal überhaupt von "Schwangerschaft" gesprochen wird - und das im Kontext vom Verbot von Schwangerer Sexarbeit. Nicht nur Forderungen zum Schwangerschaftsabbruch fehlen, sondern auch beispielsweise solche im Bereich der Geburtshilfe. Damit ist auch klar, wo die Prioritäten der CDU/CSU (nicht) liegen.
  2. Die CDU/CSU verhinderte in der letzten Wahlperiode die Abschaffung des §219a StGB, als Grüne und Die Linke solche Wahlentwürfe in den Bundestag einbrachten.
  3. Armin Laschets engster Vertrauter gilt als konservativer Hardliner. Nathanael Liminski ist Katholik, "papsttreu", homophob und eng mit der "Lebensschutzszene" und der "Neuen Rechten" verbunden. Bei gesellschaftspolitischen Themen wie Homosexualität und Abtreibungen vertritt er fundamentalistische Positionen, wie der Staat soll die "natürliche Form der Ehe und Familie fördern" oder Abtreibungen seien "ethisch nicht vertretbar". Seit der Wahl Laschets zum NRW-Ministerpräsident tritt Liminski kaum mehr öffentlich auf, allerdings hat er diese Aussagen auch nicht zurückgezogen. Um Patricia Hecht in der taz zu zitieren: "Wie konservativ die Union aber wirklich ist, dürfte sich dann zeigen, wenn der Schreibtisch Nathanael Liminskis tatsächlich im Kanzleramt stehen sollte."

Quellen:

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Wahlprogramm: Wer erwähnt das Thema Schwangerschaftsabbruch?

In einigen Wochen ist Bundestagswahl. Die Wahl wird auch sehr wichtig für das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche. Je nach politischem Kräfteverhältnis wird sich entscheiden, ob ein niedrigschwelliger, legaler und sicherer Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland möglich werden könnte. Wir schauen uns deshalb in den nächsten Posts die Versprechen der einzelnen Parteien im Bundestag genauer an.

In welchen Wahlprogrammen kommt der Schwangerschaftsabbruch überhaupt vor?

Alle Parteien bis auf die CDU/CSU nennen den Schwangerschaftsabbruch in ihrem Wahlprogramm. Dabei gehen die Wahlprogramme vor allem auf die aktuell unzureichende Versorgungslage und die vielen Zugangsbarrieren ein. Es werden unterschiedliche Gründe dafür genannt und dementsprechend fallen die Forderungen unterschiedlich aus. Die SPD und FDP scheinen dabei das Problem vordergründig in der Kriminalisierung der Ärzt*innen zu sehen. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sehen die Ursachen etwas umfassender und nehmen deshalb auch die Politik und Gesellschaft in ihren Forderungen mehr in die Verantwortung.

Auch die AfD nennt den Schwangerschaftsabbruch übrigens in ihrem Wahlprogramm (sie verwendet allerdings immer das Wort "Abtreibung"). Durch ihre menschenverachtende Haltung ist sie für uns keine wählbare Partei und deshalb in der Grafik nicht aufgeführt. Der Vollständigkeit halber sei aber ihr Wahlprogramm ebenfalls einmal erwähnt: im Gegensatz zu den anderen Parteien liegt hier nicht der Fokus auf der ungewollt Schwangeren, sondern auf dem "Ungeborenen". Die schlechte Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch in Deutschland wird gar nicht thematisiert. Stattdessen scheint das Ziel zu sein, die Anzahl der Abbrüche zu minimieren, durch z.B. Verschärfung der Gesetzeslage. Die Gesundheit von ungewollt Schwangeren ist damit also zweitrangig.

Wir gehen in den nächsten Posts noch genauer auf die einzelnen Wahlprogramme ein.

Quellen:

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Sommerpause

Liebe Mehr-Als-Du-Denkst Freund*innen, wir danken euch für die ersten gemeinsamen Monate!

Um euch weiter mit spannenden Fakten rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch zu versorgen, nehmen wir uns eine Social-Media Pause und arbeiten eifrig an weiteren Postings.

++ Habt ihr Themen Ideen/Fragen, Erfahrungsberichte oder Mythen, dann könnt ihr uns die gerne zusenden und wir versuchen, sie zu bearbeiten. ++

Wir wünschen euch eine schöne Zeit, bleibt weiter politisch aktiv und wir sehen uns im September wieder!

Solidarische und sonnige Grüße, euer Mehr-Als-Du-Denkst Team <3

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Abtreibungsmythos: Post-Abortion-Syndrom

Das „Post Abortion Syndrom“ wurde erstmals 1981 von dem Abtreibungsgegner Vince Rue benannt. Gemeinsam mit der Psychologin Anne Speckhard definierte er das Syndrom 1992 als eine Form der posttraumatischen Belastungsstörung (F43.1), die nach einer Abtreibung auftritt. Dieses Diagnose nutzen Abtreibungsgegner*innen, um weiter gegen Abtreibungen zu mobilisieren und sich gleichzeitig als fürsorglich bezüglich der Gesundheit von ungewollt Schwangeren zu zeigen. Bis jetzt findet sich diese Rhetorik auf vielen Internetseiten von Abtreibungsgegner*innen wieder.

Bis heute (2021) ist es jedoch so, dass solch ein Syndrom nicht in den Klassifikationssystemen für medizinische Diagnosen, wie beispielsweise dem ICD-10 oder DSM-5 aufgelistet sind - und das nach bereits mehreren Neuauflagen. Also was passiert hier konkret?

Die Angst vor psychischen Erkrankungen wird - v.a. von Abtreibungsgegner*innen - benutzt, um ungewollt Schwangere einzuschüchtern, Abtreibungen gesellschaftlich zu stigmatisieren und den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen weiter zu erschweren. Fakt ist jedoch: das Risiko einer psychischen Belastung wird durch die Stigmatisierung und der Kriminalisierung erhöht - nicht aufgrund des Eingriffs! Abtreibungsgegner*innen führen also mit ihren Versuchen, den Schwangerschaftsabbruch weiter einzuschränken, indem sie vor dem "Post-Abortion-Syndrom" warnen, eher dazu, dass sie Betroffene psychisch mehr belasten.

Quellen:

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Legaler Zugang zu Abtreibungen erhöht die medizinische Sicherheit

Der internationale Vergleich zeigt, dass der legale, flächendeckende und barrierearme Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in erster Linie nicht die Anzahl der Abbrüche erhöht, sondern die medizinische Sicherheit.

Ein gutes Beispiel ist Rumänien: Hier sank die Müttersterblichkeit um das 16-fache (!), nachdem die Abtreibungsgesetze gelockert und die medizinische Versorgung verbessert wurden. Im Jahr 1989 lag die Müttersterblichkeit in Rumänien im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen noch bei 148 Todesfällen pro 100.000 Lebendgeburten. Danach sank die Müttersterblichkeit innerhalb von 13 Jahren auf 9 Todesfälle pro 100.000 Lebendgeburten im Jahr 2002.

Gleichzeitig nahmen Schwangerschaftsabbrüche um 85% ab, dank weiterer Maßnahmen wie z.B. bessere Verfügbarkeit von Verhütungsmitteln und mehr Informationen zum Thema Familienplanung für die breite Bevölkerung.

Wer also die Anzahl an Schwangerschaftsabbrüchen senken möchte, sollte sich für eine bessere Sexualaufklärung und einen leichten Zugang zu kostenlosen sicheren Verhütungsmitteln einsetzen.

Quellen:

Abortion Worldwide 2017: Uneven Progress and Unequal Access. https://www.guttmacher.org/report/abortion-worldwide-2017

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Tübingen

Seit Jahren ist die Zahl der Ärzt*innen und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, rückläufig. Dies bedeutet, dass es immer mehr Regionen und Städte gibt, in denen es keine oder kaum Anlaufstellen für ungewollt Schwangere gibt. Diese Anlaufstellen sind außerdem gar nicht so einfach zu finden, denn der §219a StGB hindert Ärzt*innen daran, über Schwangerschaftsabbrüche z.B. auf ihrer Homepage zu informieren. Eine einfache Internetrecherche oder ein Blick auf die Webseite der eigenen Gynäkologin oder des eigenen Gynäkologen reicht also nicht aus. (Weitere Informationen zu dem Thema, findet ihr in den Posts zu §219 von uns.) Als Unterstützungsangebot hat die deutsche Bundesregierung deshalb Anfang 2019 eine Liste bei der Bundesärztekammer in Auftrag gegeben, in der sich solche Praxen und Ärzt*innen freiwillig eintragen können. Das Problem ist, dass diese Liste alles andere als vollständig ist. Viele Ärzt*innen entscheiden sich z.B. bewusst dagegen, auf der Liste aufzutauchen, weil sie Angst vor den Anfeindungen und Diffamierungen durch Abtreibungsgegner*innen haben. Außerdem fehlen oft weitere nützliche Angaben: z.B. zu den Methoden oder darüber, bis zu welcher Schwangerschaftswoche Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. All solche Informationen findet man also erst nach einem ersten Gespräch mit der Praxis heraus.

Aber wie sieht denn die Versorgungssituation in manchen Städten ganz konkret aus? In der Unistadt Tübingen - einer Stadt mit knapp 90.000 Einwohner*innen - sind von 809 Praxen mindestens 71 gynäkologische Praxen.[1] Auf der Liste der Bundesärztekammer steht allerdings nur eine Anlaufstelle, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen - und zwar die Uniklinik selbst. Angaben zu den Methoden fehlen allerdings.

[1] Es gibt keine öffentlichen Statistiken über die Anzahl von Fachpraxen in einer Stadt. Zur Orientierung und groben Annäherung haben wir deshalb die Einträge im Bewertungsportal Jameda gezählt.

Quellen:

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Abtreibungsmythos: Unfruchtbar durch eine Abtreibung?

Häufig wird uns in der gynäkologischen Praxis oder der Beratungsstelle die Frage gestellt, ob die Abtreibung die Chancen verringert, später einmal Kinder zu bekommen und ob es zu häufigeren Komplikationen bei gewünschten Schwangerschaften gibt.

Es gibt keine Hinweise, dass ein legaler unkomplizierter Schwangerschaftsabbruch die Fruchtbarkeit beeinträchtigt. Dies gilt sowohl für die operative als auch die medikamentöse Methode. Ein erhöhtes Risiko für eine Eileiterschwangerschaft scheint es lediglich nach mehreren Schwangerschaftsabbrüchen per Kürettage (Ausschabung) und/oder Infektionen zu geben. Die Kürettage ist allerdings auch eine veraltete Methode und sollte nicht mehr angewandt werden. Eine Vakuumaspiration (Absaugung) ist schonender. Das Risiko für häufigere Fehlgeburten oder Komplikationen bei einer Schwangerschaft steigt ebenfalls nicht an.

Dies kann man z.B aus einer finnischen Studie ableiten, die sich die Geburtsregister von 2008-2010 (57.406 Personen) und das Schwangerschaftsabbruch-Register von 1983-2007 (5.167 ungewollt Schwangere) angeschaut und verglichen haben. Es gab keine Unterschiede bezüglich der Komplikationen bei Schwangerschaften in den Gruppen von Personen, die vorher abgetrieben hatten oder nicht.

Quellen:

  • Gerdts et al. (2016): Side Effects, Physical Health Consequences, and Mortality Associated with Abortion and Birth after an Unwanted Pregnancy; Womens Health Issues.
  • Holmlund et al. (2016): Induced abortion - impact on a subsequent pregnancy in first-time mothers: a registry-based study. BMC Pregnancy Childbirth
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Alle 3 Monate werden es 5 Einrichtungen für Abbrüche weniger

In den letzten 15 Jahren hat sich die bundesweite Zahl der Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, von ca 2000 auf ca 1100 fast halbiert. Alle 3 Monate werden es im Durchschnitt 5 Einrichtungen weniger.

Für viele Schwangere bedeutet dies, dass sie weite Wege zurücklegen müssen und keine Wahlmöglichkeit bezüglich der behandelnden Ärzt*innen sowie der Methode haben.

Bundesweit haben nur wenige ungewollt Schwangere die Möglichkeit wirklich zu wählen, wo, wie und mit welcher Unterstützung sie eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen. Zu einer guten Gesundheitsversorgung gehört diese Wahlmöglichkeit aber dazu.

Quellen:

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Regensburg

Seit Jahren ist die Zahl der Ärzt*innen und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, rückläufig. Dies bedeutet, dass es immer mehr Regionen und Städte gibt, in denen es keine oder kaum Anlaufstellen für ungewollt Schwangere gibt. Diese Anlaufstellen sind außerdem gar nicht so einfach zu finden, denn der §219a StGB hindert Ärzt*innen daran, über Schwangerschaftsabbrüche z.B. auf ihrer Homepage zu informieren. Eine einfache Internetrecherche oder ein Blick auf die Webseite der eigenen Gynäkologin oder des eigenen Gynäkologen reicht also nicht aus. (Weitere Informationen zu dem Thema, findet ihr in den Posts zu §219 von uns.) Als Unterstützungsangebot hat die deutsche Bundesregierung deshalb Anfang 2019 eine Liste bei der Bundesärztekammer in Auftrag gegeben, in der sich solche Praxen und Ärzt*innen freiwillig eintragen können. Das Problem ist, dass diese Liste alles andere als vollständig ist. Viele Ärzt*innen entscheiden sich z.B. bewusst dagegen, auf der Liste aufzutauchen, weil sie Angst vor den Anfeindungen und Diffamierungen durch Abtreibungsgegner*innen haben. Außerdem fehlen oft weitere nützliche Angaben: z.B. zu den Methoden oder darüber, bis zu welcher Schwangerschaftswoche Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. All solche Informationen findet man also erst nach einem ersten Gespräch mit der Praxis heraus.

Aber wie sieht denn die Versorgungssituation in manchen Städten ganz konkret aus? In Regensburg - einer Stadt mit ungefähr 150.000 Einwohner*innen - sind von 1324 Praxen mindestens 69 gynäkologische Praxen.[1] Auf der Liste der Bundesärztekammer steht allerdings keine einzige Praxis, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Die nächsten Anlaufstellen sind in Nürnberg oder München, jeweils mehr als 100km entfernt.

[1] Es gibt keine öffentlichen Statistiken über die Anzahl von Fachpraxen in einer Stadt. Zur Orientierung und groben Annäherung haben wir deshalb die Einträge im Bewertungsportal Jameda gezählt.

Quellen:

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Nur 5 % der Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch werden von einem Großteil der Bevölkerung akzeptiert

Regelmäßige Befragungen der Bevölkerungen zur Akzeptanz von Schwangerschaftsabbrüchen zeigen ein interessantes Phänomen: 90 % aller Befragten finden, dass bei einer Gesundheitsgefährdung der schwangeren Person, einer schweren Fehlbildung des Fötus oder nach einer Vergewaltigung eine Abtreibung erlaubt sein sollte. Alle diese Gründe zusammen machen aber nur einen sehr kleinen Anteil (unter 5 %) der tatsächlich durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen aus.

Der Großteil der Abtreibungen (etwa 96%) findet nach der sogenannten Beratungsregelung statt. Es reicht hier allein die Entscheidung der Schwangeren. Dass dies erlaubt ist, fanden 2012 weniger als die Hälfte der Bevölkerung akzeptabel.

Die meisten ungewollt Schwangeren sind weder sehr jung, noch vergewaltigt worden, noch ist der Embryo/Fötus krank. In einer schwedischen Studie lebten sogar etwa die Hälfte in einer festen Beziehung mit gesicherten finanziellen Verhältnissen.

Hier zeigt sich eine große Diskrepanz zwischen den Mythen für die Gründe einer Abtreibung und der Realität.

Aber geht es andere wirklich etwas an, warum sich eine Person für eine Abtreibung entscheidet? Können wir nicht darauf vertrauen, dass die Schwangere die möglichen Konsequenzen, die die Schwangerschaft für sie bedeutet, selbst am besten beurteilen kann?

Quellen:

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Ärzt*innen verdienen sich mit Abtreibungen eine goldene Nase!

Abtreibungsgegner*innen werfen Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, oft vor, sie würden das nur für das Geld machen. Aber was verdienen Ärzt*innen denn nun eigentlich an einer Abtreibung?

Ein Schwangerschaftsabbruch muss von der betroffenen Person selbst bezahlt werden, wenn er nach der Beratungsregel durchgeführt wird (96 % der Fälle). Wenn die Schwangere unter einem bestimmten Nettoeinkommen verdient, wird von der Krankenkasse eine Kostenübernahme ausgestellt und der Schwangerschaftsabbruch wird vom Bundesland bezahlt. Die Kosten sind dann festgelegt und von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich.

Die Kostenübernahme für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch beträgt etwa 230-280 Euro. Davon müssen die Kosten für die Medikamente abgezogen werden. Die Kostenübernahme für einen operativen Eingriff beträgt etwa 450 Euro. Hier müssen aber noch die Kosten für den/die Narkoseärzt*in und ggf. die Miete für den OP abgezogen werden - meist bleibt in etwa die Hälfte. Die Bezahlung entspricht damit in etwa anderen kleinen operativen Eingriffen.

Der/Die Ärzt*in verdient sich also keine "goldene Nase" mit Abtreibungen, wird selbstverständlich aber auch für die ärztliche Arbeit bezahlt. Es gibt in der Gynäkologie andere Bereiche, in denen deutlich mehr verdient werden kann, z. B. Ultraschalluntersuchungen bei Schwangerschaften.

Quellen:

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FAQ: was ist die medizinische Indikation

Es gibt in Deutschland drei Umstände, unter denen ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann und darf: die Beratungsregelung, die medizinische und die kriminologische Indikation.

Stellt die Schwangerschaft eine “Gefahr für das Leben oder den […] körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren” dar, kann ein Schwangerschaftsabbruch nach "medizinischer Indikation" durchgeführt werden. Dabei gelten besondere Regeln:

Die Indikation muss von einem Arzt oder einer Ärztin gestellt werden - das kann frühestens 3 Tage nach Mitteilung der ärztlichen Diagnose geschehen. Dann braucht die schwangere Person keinen Beratungsschein einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle.

Im Gegensatz zu den anderen beiden Indikationen ist in diesem Fall ein Schwangerschaftsabbruch auch noch nach der 14. Schwangerschaftswoche (SSW p.m.) möglich. Wie bei der kriminologischen Indikation gilt der Abbruch in diesem Fall als nicht rechtswidrig.

In Deutschland muss ein Schwangerschaftsabbruch in der Regel selbst bezahlt werden. Bei der medizinischen Indikation gilt das nicht. Hier ist die Abtreibung eine Kassenleistung.

In konkreten Zahlen heißt das: Nur etwa 4% der Abtreibungen werden mit einer medizinischen Indikation durchgeführt. Meist ist dies nach der Diagnose einer fetalen Fehlbildung der Fall. Der Grund ist hierbei die psychische Belastung der Schwangeren, nicht die Fehlbildung selbst. Es ist für Schwangere allerdings ungleich schwerer, eine medizinische Indikation bescheinigt zu bekommen, wenn der Fötus gesund, aber die psychische Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist.

Quellen:

  • §218a StGB⠀
  • Statistisches Bundesamt - Statistik zu Schwangerschaftsabbrüchen⠀
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FAQ: Was ist die kriminologische Indikation?

Es gibt in Deutschland drei Umstände, unter denen einen Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann und darf: die Beratungsregelung, die medizinische und kriminologische Indikation.

Für eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung ("kriminologische Indikation") gelten besondere Regeln:

Die schwangere Person braucht keinen Beratungsschein einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle und es muss auch keine Wartezeit eingehalten werden. Erlaubt ist der Schwangerschaftsabbruch allerdings nur bis zum Ende der 14. Woche nach der letzten Menstruation (p.m.) - genau wie nach der Beratungsregelung. Im Gegensatz zur Beratungsregelung, ist der Abbruch aber in diesem Fall nicht rechtswidrig.

In Deutschland muss ein Schwangerschaftsabbruch in der Regel selbst bezahlt werden. Nach einer Vergewaltigung gilt das nicht. Hier ist die Abtreibung eine Kassenleistung.

Was viele (auch Ärzt*innen) nicht wissen: Für eine kriminologische Indikation ist keine Strafanzeige oder irgendeine Art von "Beweis" notwendig. Wenn eine ungewollt schwangere Person ihrem Arzt oder ihrer Ärztin sagt, dass sie durch eine Vergewaltigung schwanger geworden ist, reicht es, wenn die Ärzt*innen dies aufschreiben. Das kann von jede*r Ärzt*in (z.B. auch dem\der Hausärzt*in) formlos notiert werden.

Der Abbruch selbst muss dann durch einen anderen Ärzt*in durchgeführt werden, als der- oder diejenige, die die Indikation ausgestellt haben.

Es gibt viele Beratungsstellen, die sehr hilfreich sind, wenn sexueller Missbrauch stattgefunden hat. Egal, ob es dadurch zu einer Schwangerschaft gekommen ist oder nicht.

Dazu gehören beispielsweise

Quellen:

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FAQ: Was ist die Beratungsregelung?

Es gibt in Deutschland drei Umstände, unter denen einen Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann und darf: die Beratungsregelung, die medizinische und die kriminologische Indikation.

Bis zur 14. Schwangerschaftswoche (SSW p.m.) kann eine Person, die ungewollt schwanger ist ohne weitere Indikation auf Wunsch einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen.

Dafür muss man eine sogenannte "Schwangerschaftskonfliktberatung" besuchen. Diese soll laut Gesetz zwar "ergebnisoffen" sein, aber soll gleichzeitig auch dem "Schutz des ungeborenen Lebens" dienen - eigentlich ein Widerspruch. Es gibt mehrere staatlich anerkannte Beratungsstellen wie beispielsweise "pro familia" , die solche Beratungen durchführen. Am Schluss des Beratungsgespräches erhält man einen "Beratungsschein" [1], den man für den Schwangerschaftsabbruch benötigt. Erst danach kann eine Termin für den eigentlichen Schwangerschaftsabbruch vereinbart werden. Die Beratungsstellen kennen oft auch Praxen in der Nähe, in den Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden und können bei der Praxissuche hilfreich sein. Ansonsten gibt es auch die öffentliche Liste auf der Bundesärztekammer und die Möglichkeit für einen telemedizinisch begleiteten medikamentösen Abbruch.

Der eigentliche Eingriff darf dann frühestens erst am 3. Tag nach der Beratung durchgeführt werden. Die Zeit dazwischen gilt als “Bedenkzeit”. Wichtig ist auch, dass die Beratung und Durchführung des Eingriffes nicht von derselben Person vorgenommen wird.

In Deutschland muss ein Schwangerschaftsabbruch in der Regel selbst bezahlt werden. Bei einem geringen Einkommen kann eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt werden. Das gilt auch für Personen, die keine Krankenversicherung haben.

[1] Achtung: Es gibt auch Beratungsstellen (meist konfessioneller Träger), die keine Beratungsscheine ausstellen, weil ein Schwangerschaftsabbruch nicht mit ihrem Selbstverständnis vereinbar ist. Bei der Suche nach Beratungsstellen sollte also darauf geachtet werden.

Quellen:

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Köln

Seit Jahren sinkt die Zahl der Ärzt*innen und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Daraus folgt, dass es immer mehr Regionen und Städte gibt, in denen es keine oder kaum Anlaufstellen für ungewollt Schwangere gibt. Diese Anlaufstellen sind außerdem gar nicht so einfach zu finden, denn der §219a StGB hindert Ärzt*innen daran, über Schwangerschaftsabbrüche z.B. auf ihrer Homepage zu berichten. Eine einfache Internetrecherche oder ein Blick auf die Webseite der eigenen Gynäkologin oder des eigenen Gynäkologen reicht also nicht aus. (Weitere Informationen zu dem Thema findet ihr in den Posts zu §219 von uns.)

Als Unterstützungsangebot hat die deutsche Bundesregierung deshalb Anfang 2019 eine Liste bei der Bundesärztekammer in Auftrag gegeben, in der sich solche Praxen und Ärzt*innen freiwillig eintragen können. Das Problem ist, dass diese Liste alles andere als vollständig ist. Viele Ärzt*innen entscheiden sich z.B. bewusst dagegen, auf der Liste aufzutauchen, weil sie Angst vor den Anfeindungen und Diffamierungen durch Abtreibungsgegner*innen haben. Außerdem fehlen oft weitere nützliche Angaben: z.B. zu den Methoden oder darüber, bis zu welcher Schwangerschaftswoche die einzelnen Praxen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. All solche Informationen findet man also erst nach einem ersten Gespräch mit der Praxis heraus.

Aber wie sieht denn die Versorgungssituation in manchen Städten ganz konkret aus?

In Köln - einer Stadt mit mehr als 1 Millionen Einwohner*innen - sind von 5242 Praxen mindestens 343 gynäkologische Praxen [1]. Auf der Liste der Bundesärztekammer stehen nur 4 Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Davon bieten 2 nur die medikamentöse Methode für den Schwangerschaftsabbruch an.

[1] Es gibt keine öffentlichen Statistiken über die Anzahl von Fachpraxen in einer Stadt. Zur Orientierung und groben Annäherung haben wir deshalb die Einträge im Bewertungsportal Jameda gezählt.

Quellen:

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"Andere wünschen sich so sehr ein Kind"

Dass manche Menschen sich verzweifelt wünschen, schwanger zu werden und es einfach nicht klappen will, kann eine enorme Belastung für die Person selbst, ihre Partnerschaft und ihr Umfeld darstellen. Da ist es absolut verständlich, dass Gefühle wie Trauer, Wut oder Neid aufkommen, wenn man von anderen Menschen hört, die sofort - vielleicht sogar ungeplant - schwanger werden.

Nichtsdestotrotz können die eigenen Träume anderer Menschen Flüche sein. Nur weil man selbst sich von ganzem Herzen ein Kind wünscht, kann ein positiver Schwangerschaftstest bei einer anderen Person (oder sogar bei einem selbst, in einer anderen Lebensphase) negative Gefühle, Angst und Verzweiflung auslösen.

Ob eine gebärfähige Person sich dazu entschließt ein Kind zu bekommen, hängt, neben ihrer aktuellen Lebenssituation und der emotionalen und finanziellen Unterstützung durch ihr Umfeld, auch davon ab, ob Kinder überhaupt Teil ihrer Lebensplanung sind. Jungen, gebärfähigen Menschen wird häufig unterstellt, dass jeder sich irgendwann ein Kind wünscht und vielleicht gerade noch auf den richtigen Moment oder den*die passenden Partner*in wartet.

Tatsächlich waren laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2018 jedoch 21% aller 45- bis 49-jährigen in Deutschland lebenden Frauen kinderlos. Es ist schwierig zu erfassen, wie viele von ihnen gewollt kinderlos sind, aber Umfragen deuten darauf hin, dass sich immer mehr Menschen bewusst für eine kinderlose Familienplanung entscheiden.

Das oben genannte Zitat impliziert außerdem, dass man egoistisch handelt, wenn man sich für eine Abtreibung entscheidet. Tatsächlich haben jedoch 60% der Menschen, die abtreiben, bereits Kinder. Sie wissen, was es bedeutet ein Kind großzuziehen und können sich eine weitere Schwanger- bzw. Elternschaft nicht vorstellen. Vielleicht stellen Kinder durchaus einen Teil ihrer Lebensplanung dar, aber sie möchten ihre emotionalen und finanziellen Ressourcen für die Erziehung der Kinder nutzen, die sie bereits geboren haben.

Kinderwünsche sind nicht übertragbar. Weder von Person zu Person noch von Lebensphase zu Lebensphase. Die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft ist eine sehr persönliche und Aussagen, wie die in unserem Post, können sehr verletzend sein.

Quellen:

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Einfluss der Covid-19-Pandemie auf Familienplanung

Die Covid-19 Pandemie hatte (und hat vermutlich immer noch) enorme Auswirkungen auf den Zugang zu reproduktiven gesundheitlichen Dienstleistungen weltweit. So schätzt der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (englisch United Nations Population Fund, UNFPA), dass ca. 12 Millionen Frauen wegen der Pandemie keinen Zugang zu medizinischen Dienstleistungen im Bereich Familienplanung hatten.

Als Folge dieser Unterbrechungen könnten bis zu 1,4 Millionen ungewollte Schwangerschaften entstanden sein, bevor Frauen und gebärfähige Menschen wieder in der Lage waren, Familienplanungsdienste in Anspruch zu nehmen.

Es ist wichtig, dass in Krisenzeiten auch diese Zugangsbarrieren ernst genommen und Lösungen geschaffen werden. Die UNFPA schreibt selbst dazu: "Die Gesamtkosten der Pandemie sind noch nicht bekannt. Wenn der volle Tribut errechnet wird, müssen auch die außerordentlichen Folgen berücksichtigt werden, die Frauen und Mädchen zu tragen haben, einschließlich derer, deren Zukunft neu geschrieben wurde, deren Körper verletzt wurden oder die ihr Leben verloren haben, weil der Zugang zu Verhütungsmitteln und medizinischer Versorgung unterbrochen wurde."

Quellen:

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Keine Leitlinien zum Schwangerschaftsabbruch

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern gibt es in Deutschland (noch) keine Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch.

Leitlinien sind Hilfestellungen für Ärzt*innen zur Entscheidungsfindung bei der Behandlung. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin. So gibt es in der Gynäkologie beispielsweise Leitlinien für häufige Fragestellungen wie Harnwegsinfekte, Vermeidung von Frühgeburtlichkeit oder die Therapie von Brustkrebs. Es finden sich aber auch Leitlinien zu sehr speziellen Situationen wie Schwangerschaft und Geburt bei Frauen mit Querschnittslähmung oder sehr seltenen Krebserkrankungen. Die Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch, einem der häufigsten Eingriffe in der Gynäkologie, gibt es jedoch bisher noch nicht.

Dabei würden Leitlinien helfen, dass sich mehr Ärzt*innen, Praxen und Kliniken mit dem Schwangerschaftsabbruch beschäftigen bzw. dass sie diesen erlernen können. Viele Ärztinnen sind beim Thema Schwangerschaftsabbruch auch deshalb zurückhaltend, weil sie sich unsicher sind, was erlaubt ist und was nicht. Wenn sie ihre fachärztliche Ausbildung in einer Klinik absolviert haben, in der keine Abbrüche durchgeführt wurden, fehlen ihnen solche Hilfestellungen und Anleitungen. Vor allem in katholischen Krankenhäusern finden keine Schwangerschaftsabbrüche statt und damit auch keine Lehre dazu.

Im Zuge der Änderung des § 219a StGB wurde im März 2019 vom Bundesministerium auch eine Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch versprochen. Es bleibt abzuwarten, ob und wann diese erscheinen wird.

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Schwangerschaftsabbrüche als Teil der gynäkologischen Ausbildung?

In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch kein offizieller Bestandteil der gynäkologischen fachärztlichen Ausbildung. Das heißt, es ist möglich in Deutschland Gynäkolog*in zu sein, ohne jemals einen Abbruch gesehen und/oder etwas darüber gelernt zu haben. Dies hängt vor allem von der Klinik ab, in der die angehenden Gynäkolog*innen ihre fachärztliche Ausbildung absolvieren. Vor allem kirchliche Krankenhäuser bieten oftmals keine Abtreibungen an und damit auch keine Ausbildung zu dem Thema.

Dabei kann das Erlernen von Schwangerschaftsabbrüchen bzw. der Umgang mit ungewollt Schwangeren positive Effekte auf die spätere gynäkologische Berufslaufsbahn haben - auch dann, wenn die Ärzt*innen sich entscheiden, selbst keine Abbrüche durchzuführen. Das hat eine Studie von Steinauer et al. aus den USA gezeigt. Dort berichtete der Großteil der Assistenzärzt*innen, dass sie durch die Rotation in eine "Abbruchsklinik" ihre Fähigkeiten im Bereich der Schwangerenberatung, Familienplanung, sowie im Umgang mit Fehlgeburten verstärkt schulen konnten. Gerade letzteres wäre ein großer Gewinn für angehende Ärzt*innen, da auch das Thema Fehlgeburt oft noch tabuisiert ist.

Es wäre also durchaus sinnvoll, den Schwangerschaftsabbruch verpflichtend in die gynäkologische Ausbildung einzuführen. Es würde nicht nur die Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche verbessern, weil dadurch mehr Ärzt*innen befähigt wären, Abbrüche durchzuführen, sondern könnte auch die ärztliche Versorgung von Betroffenen nach einer Fehlgeburt bereichern.

Quellen:

  • Steinauer et al. (2012): Opting out of abortion training: benefits of partial participation in a dedicated family planning rotation for ob-gyn residents
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Pearl-Index 1

"Contraception fails...and we fail to use it." (Ann Furedi)

Keine Verhütungsmethode ist 100% sicher. Die meisten Personen, die ungewollt schwanger werden, verhüten grundsätzlich sicher. Aber jede Methode hat ihre Grenzen. Kondome können reißen und Pillen vergessen werden. Selbst bei einer absolut zuverlässigen Einnahme der Pille oder einem Hormonring kann es trotzdem zu einem Eisprung und damit zu einer Schwangerschaft kommen.

Viele ungewollt Schwangere geben an, dass sie schon VOR dem Eintreten der Schwangerschaft sicher waren, dass sie abtreiben würden, falls die Methode versagen sollte. Trotzdem haben Menschen Sex und wissen, dass es auch bei richtiger Anwendung eines Verhütungsmittel zu einer Schwangerschaft kommen könnte.

Viele ungewollt Schwangeren sind erwachsene, verantwortliche Menschen, bei denen es trotz Anwendung von Verhütungsmitteln zu einer Schwangerschaft kam - und entgegen des Vorurteils naive, unwissende Teenager (42 % sind zwischen 20-30 Jahren und ebenso viele zwischen 30-40 Jahren).

Eine Gesellschaft braucht sichere, legale und akzeptierte Abtreibung als Möglichkeit, wenn Verhütungsmethoden versagen.

Quellen:

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Pearl Index 2

"Contraception fails...and we fail to use it." (Ann Furedi)

Keine Verhütungsmethode ist 100% sicher. Die meisten Personen, die ungewollt schwanger werden, verhüten grundsätzlich sicher. Aber jede Methode hat ihre Grenzen. Kondome können reißen und Pillen vergessen werden. Selbst bei einer absolut zuverlässigen Einnahme der Pille oder einem Hormonring kann es trotzdem zu einem Eisprung und damit zu einer Schwangerschaft kommen.

Viele ungewollt Schwangere geben an, dass sie schon VOR dem Eintreten der Schwangerschaft sicher waren, dass sie abtreiben würden, falls die Methode versagen sollte. Trotzdem haben Menschen Sex und wissen, dass es auch bei richtiger Anwendung eines Verhütungsmittel zu einer Schwangerschaft kommen könnte.

Viele ungewollt Schwangeren sind erwachsene, verantwortliche Menschen, bei denen es trotz Anwendung von Verhütungsmitteln zu einer Schwangerschaft kam - und entgegen des Vorurteils naive, unwissende Teenager (42 % sind zwischen 20-30 Jahren und ebenso viele zwischen 30-40 Jahren).

Eine Gesellschaft braucht sichere, legale und akzeptierte Abtreibung als Möglichkeit, wenn Verhütungsmethoden versagen.

Quellen:

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Jede 6-7. Frau mindestens eine Schwangerschaft abgebrochen

Die genaue Anzahl der Personen, die einen Schwangerschaftsabbruch in ihrem Leben hatten, ist nur zu schätzen. In Deutschland gibt es jährlich auf 10.000 Frauen im fruchtbaren Alter 59 Schwangerschaftsabbrüche. Bei etwa 25-30 fruchtbaren Jahren kann so angenommen werden, dass dies jede 6.-7. Frau am Ende ihres Lebens mindestens einmal betrifft.

Du kannst ja selbst einmal überlegen: Wie viele Frauen und Menschen mit Uterus zählen zu Deinem engen Freundes- und Familienkreis? Von wie vielen weißt Du, ob sie jemals eine Abtreibung hatten? Wie würdest Du reagieren, wenn Du davon erfährst?

Noch immer ist das Thema ein großes Tabu - und das ist manchmal für die ungewollt Schwangeren die größere Belastung als die Abtreibung selbst.

Zum Vergleich: etwa jede 7.-9. Frau erkrankt in ihrem Leben an Brustkrebs. Obwohl auch dies ein tabuisiertes Thema ist, wissen wir doch fast in jedem Freundes- und Familienkreis von mehr Fällen mit Brustkrebs als von Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch haben durchführen lassen.

Wir schreiben hier "Frau" und meinen damit alle Menschen, die schwanger werden können. Mehr zu unserem Sprachgebrauch findest Du auf unserer Website www.mehralsdudenkst.org/glossar.

Quellen:

Schätzungen aus den Angaben des statistischen Bundesamt und Studie der Bzga. Genaue Statistiken gibt es dazu nicht.

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Kosten von unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen

Ein unter sicheren Umständen durchgeführter Abbruch ist eine medizinische Behandlung, die zu extrem wenigen Komplikationen führt (in Deutschland ca. 270 Komplikationen bei 100.000 Abbrüchen). Umso erschreckender sind die Zahlen, die Komplikationen bei unsicher durchgeführten Abbrüchen und ihre Folgen betreffen. Jedes Jahr erkranken 7 Millionen Menschen weltweit infolge unsicherer Schwangerschaftsabbrüche. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass jährlich mehrere zehntausend Menschen an abtreibungsbedingten Komplikationen versterben und spricht von einer "vermeidbaren Pandemie"(1).

Neben den Todesfällen und Krankheitsfolgen, die durch unsichere Abtreibungen verursacht werden, entstehen erhebliche soziale und finanzielle Kosten für die Betroffenen, ihre Familien, Gemeinden und Gesundheitssysteme.

Im Jahr 2006 wurden geschätzte 553 Millionen US-Dollar für die Behandlung von schwerwiegenden Komplikationen unsicherer Schwangerschaftsabbrüche ausgegeben. Zusätzlich wären 373 Millionen US-Dollar nötig gewesen, um den unbefriedigten Bedarf an Behandlungen von Komplikationen unsicherer Schwangerschaftsabbrüche zu decken.

Die Kosten für abtreibungsbedingte Komplikationen, wie zum Beispiel Beckenentzündungen (PID) und Unfruchtbarkeit, müssen viele Menschen selbst tragen. Wir fordern, dass weltweit keine finanziellen Nachteile für Menschen, die eine Schwangerschaft abbrechen, entstehen und ihre medizinische Versorgung keine Frage des Einkommens ist.

Unsichere Abtreibungen, welche häufiger in Ländern stattfinden, in denen Schwangerschaftsabbrüche illegal sind, führen zu vermehrten abtreibungsbedingten Komplikationen. Deshalb ist die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen weltweit unerlässlich, um die Gesundheit von gebährfähigen Menschen zu schützen.

Quellen:

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Restriktive Gesetzgebung und unsichere Schwangerschaftsabbrüche

Fast die Hälfte (45%) der weltweit durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche gelten als 'unsicher'. Dabei definiert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unsichere Schwangerschaftsabbrüche als solche, die durch nicht-qualifiziertes Personal oder nicht-empfohlene Methoden, wie z.B. den Drahtkleiderbügel in unserer Abbildung, durchgeführt werden. Dies erhöht das Risiko für Komplikationen nach dem Eingriff, wie z.B. starke Blutungen, Infektionen, Schädigung oder Durchstechen der Gebärmutter oder Verwachsungen in der Gebärmutter.

Die größte Rate an unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen haben v.a. Afrika, Asien und Latein-Amerika bzw. Länder mit niedrigem Bruttonationaleinkommen. Es gibt aber darüber hinaus regionale Unterschiede: je strenger die Gesetzgebung der Länder zum Schwangerschaftsabbruch, desto mehr Schwangerschaftsabbrüche wurden unter unsicheren Bedingungen durchgeführt. Oft argumentieren Abtreibungsgegner*innen, dass strengere Gesetze die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche senken würden. In der Realität führen die strengeren Gesetze allerdings vor allem dazu, dass die Schwangerschaftsabbrüche unsicherer werden und die Gesundheit von ungewollt Schwangeren gefährden.

Quellen:

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Todesopfer unsichere Schwangerschaftsabbrüche weltweit

Die Abbildung zeigt ein schwarzes Kreuz und einen Drahtkleiderbügel mit der Bildunterschrift: "Mehr als 22.800 Menschen sterben weltweit an unsachgemäßen Schwangerschaftsabbrüchen."\ ⠀\ Weltweit werden jedes Jahr durchschnittlich 73,3 Millionen Schwangerschaftsabbrüche (SAB) durchgeführt. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind 45% davon unsicher. Deshalb sterben jedes Jahr mehr als 22.800 Menschen weltweit an unsachgemäßen SAB. In früheren Studien war sogar von 68.000 Todesfällen die Rede. Genaue Todeszahlen zu ermitteln, ist jedoch enorm schwierig, da die Datenlage in den verschiedenen Ländern stark variiert. Außerdem ist die Dunkelziffer der unsicheren Abbrüche sehr hoch - denn in vielen Ländern sind Abtreibungen strafbar.\ ⠀\ Insgesamt sind etwa 4.7% – 13.2% der weltweiten Müttersterblichkeit auf unsichere SAB zurückzuführen. Das sind zwischen 22.800 - 31.000 ungewollt Schwangere. Diese treten größtenteils (zu 97%) in Ländern in Afrika, Asien und Latein-Amerika auf, in denen das Gesetz Abtreibungen entweder gar nicht oder nur in ganz wenigen Notsituationen erlaubt. Dort werden unsichere Abbrüche von Menschen durchgeführt, die keine bis kaum medizinische Kenntnisse haben, und mit Methoden, die veraltet oder hoch gefährlich sind. Die bekannteste ist das Einführen von spitzen Gegenständen in die Gebärmutter, wie einer Fahrradspeiche oder eines Draht-Kleiderbügels.\ ⠀\ Somit ist von jährlich mehreren zehntausenden Todesfällen auszugehen, die relativ leicht zu verhindern wären: Indem der Zugang zu sicheren, medizinisch begleiteten Abbrüchen ermöglicht wird. Die WHO schreibt dazu, dass fast jeder Todesfall oder bleibende Schäden durch eine Abtreibung hätten verhindert werden können: durch eine gute Sexualaufklärung, den Gebrauch von effektiven Verhütungsmitteln und Zugang zu sicheren, legalen Abbrüchen und eine gute medizinische Versorgung von eventuellen Komplikationen.

Quellen:

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Münster

Seit Jahren sind die Anzahl an Ärzt*innen und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, rückläufig. Dies bedeutet, dass es immer mehr Regionen und Städte gibt, in denen es keine oder kaum Anlaufstellen für ungewollt Schwangere gibt. Diese Anlaufstellen sind gar nicht so einfach zu finden, denn der §219a StGB hindert Ärzt*innen daran, über Schwangerschaftsabbrüche z.B. auf ihrer Homepage zu berichten. Eine einfache Internetrecherche oder ein Blick auf die Webseite der eigenen Gynäkologin oder des eigenen Gynäkologen reicht also nicht aus. (Weitere Informationen zu dem Thema findet ihr in den Posts zu §219 von uns.)⠀

Als Unterstützungsangebot hat die deutsche Bundesregierung deshalb Anfang 2019 eine Liste bei der Bundesärztekammer in Auftrag gegeben, in der sich solche Praxen und Ärzt*innen freiwillig eintragen können. Das Problem ist, dass diese Liste alles andere als vollständig ist. Viele Ärzt*innen entscheiden sich z.B. bewusst dagegen, weil sie Angst vor den Anfeindungen und Diffamierungen durch Abtreibungsgegner*innen haben, wenn sie auf der Liste öffentlich erscheinen. Außerdem fehlen oft weitere nützliche Angaben: z.B. die Angaben der Methoden, bis zu welcher Schwangerschaftswoche sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. All solche Informationen findet man also erst nach einem ersten Gespräch mit der Praxis heraus.⠀

Aber wie sieht denn die Versorgungssituation in manchen Städten ganz konkret aus?

In Münster - einer Stadt mit mehr als 300.000 Einwohner*innen - sind von 1943 Praxen mindestens 136 gynäkologische Praxen [1]. Auf der Liste der Bundesärztekammer steht nur eine einzige Praxis, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Hier wird nur die operative Methode angeboten.⠀

[1] Es gibt keine öffentlichen Statistiken über die Anzahl von Fachpraxen in einer Stadt. Zur Orientierung und groben Annäherung haben wir die Einträge im Bewertungsportal Jameda gezählt.⠀ ⠀

Quellen:

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"Nein zu §218" - Kristina Hänel

Die deutsche Einigung erfordert die Vereinheitlichung zweier konträrer Gesetzgebungen zum Schwangerschaftsabbruch. Das Verfassungsgericht weist 1993 die Richtung: Es stellt den Lebensschutz des Embryos klar über das Recht von Schwangeren, selbstbestimmt über ihr Leben entscheiden zu dürfen.

So wird 1995 mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz eine Mischung aus Indikationen- und Fristenregelung mit Pflichtberatung eingeführt. Der §218 bleibt. Eine Abtreibung ist strafbar, außer es handelt sich um eine kriminologische oder medizinische Indikation. Findet der Eingriff nach einer Pflichtberatung gemäß §219 in den ersten 12 Wochen nach Empfängnis statt, bleibt er rechtswidrig, aber straffrei.

Diese Gesetzgebung stigmatisiert ungewollt Schwangere und führt zur Verschlechterung der medizinischen Versorgungslage. Denn immer weniger Ärzt*innen sind bereit den Eingriff durchzuführen - die Kriminalisierung zeigt ihre Wirkung.

Die Ärztin Kristina Hänel erlangt bundesweite Bekanntheit, nachdem sie mehrfach wegen “Werbung für Schwangerschaftsabbrüche” nach §219a verurteilt wurde. Um auf ihrer Website weiterhin sachlich informieren zu dürfen, zieht sie nun vor das Bundesverfassungsgericht. Ihr Widerstand stößt die Debatte über die Regelung zum Schwangerschaftsabbruch neu an und treibt die Pro-Choice-Bewegung in Deutschland an. Viele Menschen setzen sich nun wieder für eine Neuregelung außerhalb des Strafgesetzbuches ein.

Quellen:

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"Nein zu §218" - BRD/DDR

Deutschland ist seit 1949 ein geteiltes Land - auch im Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen. Die DDR orientiert sich an den sowjetischen Nachbarländern und liberalisiert den Zugang für Betroffene. In Westdeutschland besteht §218 zunächst unverändert im Strafgesetzbuch fort. 1953 fällt zwar der vom NS-Regime hinzugefügte Absatz zur angedrohten Todesstrafe weg, insgesamt bleibt es aber bei der Gesetzgebung aus der Weimarer Republik. Und auch in der DDR sind Abbrüche seit 1950 nur noch aus medizinischen Gründen und bei schwerer Erbkrankheit erlaubt. Die konservativen Gesetze fördern in BRD und DDR unsichere und illegale Abbrüche.

Im Zuge der neuen feministischen Bewegung im Westen der 60er und 70er Jahre erstarkt die Kritik an der Fremdbestimmung, es werden jedoch nur kleinere Änderungen am Gesetz vorgenommen. Erst 1976 bekommt die BRD nach christlich-ethischen Bedenken und Urteilen vom Verfassungsgericht eine weitreichende Indikationslösung im §218. Die DDR erkennt dagegen bereits seit 1972 das Recht auf Abtreibung an. Dies nicht aus Gründen der Emanzipation und Selbstbestimmung, sondern weil die Arbeiterinnen zur Produktionssteigerung benötigt werden. Zudem fordern auch Ärzt*innen ein Ende der illegalen Abbrüche. Ob Ost, ob West, die Regime machen ihre Ansprüche auf "Frauenkörper und -rollen" unterschiedlich geltend.

Quellen:

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"Nein zu §218" - Margarete Hilferding

Margarete Hilferding ist 1903 die erste Frau, die im Fach Medizin an der Wiener Universität promoviert und ab 1910 unter anderem als Frauenärztin und Psychologin in Berlin und Wien praktiziert. Im Jahr 1926 erscheint ihr zentrales Werk "Geburtenregelung", in dem sie auch für liberalere Abtreibungsbestimmungen eintritt. Ihren Einsatz für die Rechte der Frauen begründet sie darin damit, „daß die Frau, die Mutter darüber zu entscheiden habe, wann und wie viele Kinder sie zur Welt bringen wolle“.

Durch die nationalsozialistische Machtergreifung 1933 ändert sich zunächst einmal nichts am §218. Es kommt jedoch mit §219a das Verbot dazu, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Dadurch wird selbst die Bereitstellung sachlicher und notwendiger Informationen zum Schwangerschaftsabbruch durch Ärzt*innen bis heute erschwert.⠀\ ⠀\ §218 wird 1942 dahingehend verschärft, dass der „Täter“ einer Abtreibung zum Tode verurteilt werden kann, wenn durch den Abbruch “die Lebenskraft des deutschen Volkes” beeinträchtigt wird. Schwangerschaftsabbrüche sind jedoch nicht grundsätzlich verboten. Im Gegenteil: von Gerichten angeordnete Zwangsabbrüche sind an der Tagesordnung, sofern die Betroffenen entweder als erbkrank oder als nicht-arisch gelten. Als Anhängerin der sozialistischen Bewegung und als Jüdin erschwert der Nationalsozialismus Margarete Hilferding ihr Engagement in der Frauenbewegung und verbietet ihr später die Ausübung ihres Berufes. Ihre Familie wird auseinandergerissen, sie selbst 1942 in das Konzentrationslager Theresienstadt deportiert. Eine Verlegung in ein weiteres Lager, Treblinka, überlebt sie nicht.

Quellen:

  • Bundeszentrale für politische Bildung: Kurze Geschichte des §218⠀
  • ANNO: Historische Österreichische Zeitschriften und Zeitungen ⠀
  • Podcast: mariaundderparagraph.de Folge 3⠀
  • Ärzteblatt: Margarethe Hilferding: Aufbruch aus Rollenbildern
  • Illustration: Kati Szilágyi
  • Layout: Studio Cabrio
  • Plakat 'Helene Stöcker' ist auch zum Download bereit auf unserer Homepage
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"Nein zu §218" - Else Kienle

Schon nach dem Ende des Ersten Weltkriegs formiert sich der Widerstand gegen den “Gebärzwang” neu. Die häufig prekären Lebensumstände ungewollt Schwangerer und die hohe Müttersterblichkeit werden jetzt auch von Ärzt*innen als gravierendes Problem erkannt. Unter ihnen Else Kienle.

1920 lehnt der Reichstag den Antrag der SPD für straffreie Abtreibungen in den ersten drei Monaten ab. Erst 1926 kommt es zu einer enttäuschenden Änderung des §218, der statt Zuchthaus nun Gefängnis vorsieht. Doch das Reichsgericht urteilt schon 1927, dass Schwangere aus medizinischen Gründen abtreiben dürfen. ⠀

Dennoch bleibt ein gesellschaftlicher Unmut bestehen, der zu einer Massenbewegung führt. Diese geht auch in die Kultur der Zeit ein. Friedrich Wolfs Schauspiel “Cyancali” wird 1929 zum erfolgreichsten Stück der Spielzeit. Es erzählt von einer Arbeiterin, die an den Folgen einer verpfuschten Abtreibung stirbt.

Der Protest gipfelt 1931 mit der Verhaftung der Ärzt*innen Kienle und Wolf, die trotz §218 Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Wolf, der auch bei der KPD aktiv ist, kommt schnell wieder auf Kaution frei, doch Kienle bleibt in Haft. Währenddessen wächst die deutschlandweite Protestbewegung auch um bekannte Personen wie Käthe Kollwitz, Kurt Tucholsky, Bertolt Brecht und Albert Einstein, die die Abschaffung des “Schandparagraphen” fordert. Erst durch ihren Hungerstreik wird Kienle nach sechs Wochen freigelassen. 1932 flieht Kienle aus Angst vor einer erneuten Verhaftung in die USA.⠀

Quellen:

  • Else Kienle, Fembio - Frauen Biographienforschung
  • Bundesstiftung Magnus Hirschfeld
  • Bundeszentrale für politische Bildung, Kurze Geschichte des Paragrafen 218 StGB⠀
  • Illustration: Kati Szilágyi
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"Nein zu §218" - Helene Stöcker

Strafgesetzbuch § 218 von 1871:

(1) Eine Schwangere, welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleibe tödtet, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft.\ (2) Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter sechs Monaten ein.\ (3) Dieselben Strafvorschriften finden auf denjenigen Anwendung, welcher mit Einwilligung der Schwangeren die Mittel zu der Abtreibung oder Tödtung bei ihr angewendet oder ihr beigebracht hat.

Mit diesem Gesetz wird der Schwangerschaftsabbruch seither unter hohe Strafe gestellt. In einer eigenständigen Familienplanung sieht die konservative Führung eine Gefahr für ihre Machtfülle und Heeresgröße. Helene Stöcker ist seit 1905 Vorsitzende des Bundes für Mutterschutz und Sexualreform und plädiert als eine der ersten Widerstandskämpfer*innen dafür, dass Frauen selbstbestimmt ihre Sexualität ausleben. Durch ihren Zusammenschluss mit Sexualwissenschaftler*innen wie Magnus Hirschfeld und anderen Akteur*innen erreicht die Diskussion alle politischen Lager. Linke wehren sich gegen den “Klassenparagraphen”, weil nur Reiche sich Verhütungsmittel und illegale Abtreibungen leisten können. Aber auch menschenverachtende Argumente finden ihren Weg in die Widerstandsbewegung. Schon 1914 kommt sie mit dem Start des ersten Weltkriegs zum Erliegen.

Quellen:

  • Digitales Deutsches Frauenarchiv
  • Bundeszentrale für politische Bildung, Kurze Geschichte des Paragrafen 218 StGB ⠀
  • Bundeszentrale für politische Bildung, Was ihr zusteht. Kurze Geschichte des Feminismus
  • Illustration: Kati Szilágyi
  • Layout: Studio Cabrio
  • Plakat 'Helene Stöcker' ist auch zum Download bereit auf unserer Homepage
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150 Jahre §218

Am 15.5.21 existiert der §218 seit 150 Jahren im Strafgesetzbuch. Seither ist Abtreibung strafbar und wird kurz nach Mord und Totschlag im Gesetzbuch genannt. Von Anfang an ist die Gesetzgebung umstritten und löste immer wieder heftige Widerstände aus. Wir zeigen Euch in den kommenden Tagen einige der mutigen Widerstandskämpferinnen. Wunderschön illustriert von Kati Szilágyi. Und weil wir sie so toll finden, sind auch als Plakat erhältlich und stehen auf unserer Webseite zum Download bereit!

In den nächsten Tagen sind in ganz Deutschland Aktionen im Zeichen des Widerstandes gegen die aktuelle Gesetzeslage geplant. Höchste Zeit, dass dieser Paragraf aus dem Strafgesetzbuch verschwindet. Wir wollen eine gute Gesundheitsversorgung statt Bevormundung und Kriminalisierung. Mehr Infos dazu ebenfalls auf der Mobilisierungs-Seite "wegmit218.de".

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Er sagte, sie sagte..

"Führt sie die Schwangerschaft fort, zerstöre sie sein Leben. Sie zwinge ihm ein Kind auf, dass er nie wollte. Meint ihr Freund. Bricht sie die Schwangerschaft ab, sei sie eine Mörderin, weil Abtreibung gleich Mord sei. Meint ihre Mutter."

Egal wie sie sich entscheidet, es ist falsch und sie ist schuld. Das ist ihr Gefühl.

Es ist schwer, in so einer Situation herauszufinden, was man für sich möchte. Die Zeit drängt, die Hormone spielen schon verrückt, man fühlt sich "neben sich", ist total müde, doch schlafen kann man nicht, denn die Gedanken kreisen um die Frage "was ist die richtige Entscheidung?".

DIE richtige Entscheidung gibt es allerdings nicht. Bei beiden Wegen, wird man später zurück schauen und sie für richtig oder falsch bewerten können, abhängig davon, wie der weitere Verlauf sein wird. Partnerinnen, Freundinnen und Familien können in der Entscheidungsfindung eine enorm wichtige Unterstützung sein, so lange kein Druck ausgeübt sondern Rückhalt signalisiert wird. Und das egal wie die Entscheidung ausfällt.

Wichtig und richtig ist, der eigenen Stimme Gehör zu verschaffen, möglichst in Ruhe abzuwägen, mit welcher Entscheidung und deren Konsequenzen man sich eher anfreunden kann. Richtig ist, sich davon frei zu machen, im Leben immer alles richtig und es jedem Recht machen zu müssen. Und sich für das zu entscheiden, was für sich persönlich, im Moment, der richtige Weg erscheint.

Quellen:

Isabel, 26, Schwangerschaftskonfliktberatung

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Gründe stigmatisiert zu werden

Gar nicht so einfach mit der "richtigen Familienplanung". Und dabei läuft es eben oft nicht nach Plan. 29,9 % der Schwangerschaften sind nicht beabsichtigt. Sich dann frei entscheiden zu können, ob man ein Kind in einer ggf. ungünstigen Ausgangslage bekommt oder einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lässt, ist ein elementares Menschenrecht. Deswegen müssen Abtreibungen legal und sicher zugänglich sein.

Quellen:

  • frauen leben 3. Familienplanung im Lebenslauf von Frauen – Schwerpunkt: Ungewollte Schwangerschaften. Eine Studie im Auftrag der BZgA
  • Parlamentarische Versammlung des Europarates, Resolution 1607 (2008), 7.3, 7.6, 7.7.
  • UN-Frauenrechtskonvention, Art. 16 Ziff
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Ungeplant schwanger - und nun?

Stell Dir vor Du bist ungeplant schwanger und Deine aktuelle Lebenssituation ist nicht optimal, wie würdest Du Dich entscheiden? Welche Faktoren wären sehr wichtig, um die Schwangerschaft fortzusetzen, welche weniger? Wem würdest Du von der Schwangerschaft sofort erzählen, wem lieber erstmal nicht?

Laut der Studie Frauen Leben 3 (BzGA 2016) ist der Hauptgrund für ein Schwangerschaftsabbruch bei Frauen unter 35 Jahren eine schwierige oder keine Partnerschaft. Berufliche und finanzielle Unsicherheit steht altersübergreifend an zweiter Stelle der Hauptgründe. Der Aspekt sich "zu jung und unreif" zu fühlen oder noch in Studium / Ausbildung zu sein ist v.a. für unter 25-Jährige relevant, gesundheitliche Bedenken hingegen äussern v.a. die über 35-Jährigen.

Daneben gibt es noch viele weitere Gründe, die in der Studie nicht explizit erhoben wurden, wie z.B. unsicherer Aufenthaltsstatus, Druck aus der eigenen Familie / Umfeld, kulturelle Anforderungen, psychische Belastung des Partners oder der Partnerin / Pflege von Familienangehörigen u.a.

Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass es oft eine Summe von mehreren erschwerenden Faktoren sind, die zur Entscheidung führen, eine Schwangerschaft zu beenden.

Gut jede Zweite als anfänglich "ungewollt" eingestufte Schwangerschaft wird jedoch ausgetragen. Betroffene tun dies laut der Studie meistens, weil es für sie "sofort klar und selbstverständlich" war, das Kind zu bekommen, sie "einen Abbruch grundsätzlich ablehnen" oder sie "die Meinung geändert" haben. Wesentliche Faktoren sind zu dem ebenfalls das Alter, eine stabile Partnerschaft und eine beruflich und finanziell sichere Position.

Quellen:

frauen leben 3. Familienplanung im Lebenslauf von Frauen – Schwerpunkt: Ungewollte Schwangerschaften. Eine Studie im Auftrag der BZgA

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Bremen

Seit Jahren sind die Anzahl an Ärzt*innen und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, rückläufig. Dies bedeutet, dass es immer mehr Regionen und Städte gibt, in denen es keine oder kaum Anlaufstellen für ungewollt Schwangere gibt. Diese Anlaufstellen sind gar nicht so einfach zu finden, denn der §219a StGB hindert Ärzt*innen daran, über Schwangerschaftsabbrüche z.B. auf ihrer Homepage zu berichten. Eine einfache Internetrecherche oder ein Blick auf die Webseite der eigenen Gynäkologin oder des eigenen Gynäkologen reicht also nicht aus. (Weitere Informationen zu dem Thema findet ihr in den Posts zu §219 von uns.)⠀

Als Unterstützungsangebot hat die deutsche Bundesregierung deshalb Anfang 2019 eine Liste bei der Bundesärztekammer in Auftrag gegeben, in der sich solche Praxen und Ärzt*innen freiwillig eintragen können. Das Problem ist, dass diese Liste alles andere als vollständig ist. Viele Ärzt*innen entscheiden sich z.B. bewusst dagegen, weil sie Angst vor den Anfeindungen und Diffamierungen durch Abtreibungsgegner*innen haben, wenn sie auf der Liste öffentlich erscheinen. Außerdem fehlen oft weitere nützliche Angaben: z.B. die Angaben der Methoden, bis zu welcher Schwangerschaftswoche sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. All solche Informationen findet man also erst nach einem ersten Gespräch mit der Praxis heraus.⠀

Aber wie sieht denn die Versorgungssituation in manchen Städten ganz konkret aus? ⠀

In Karlsruhe - einer Stadt mit mehr als 300.000 Einwohner*innen - sind von 1321 Praxen mindestens 93 gynäkologische Praxen.[1] Auf der Liste der Bundesärztekammer steht nur eine einzige Praxis, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Angaben zu Methoden fehlen allerdings.

In Bremen - einer Stadt mit fast 600.000 Einwohner*innen - sind von 2394 Praxen mindestens 166 gynäkologische Praxen. [1] Auf der Liste der Bundesärztekammer stehen nur 4 Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Davon bieten nur 2 Praxen die medikamentöse Methode an.⠀ ⠀

[1] Es gibt keine öffentlichen Statistiken über die Anzahl von Fachpraxen in einer Stadt. Zur Orientierung haben wir die Einträge im Bewertungsportal Jameda gezählt.⠀ ⠀

Quellen:

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"Schwanger - ist das eine gute oder schlechte Nachricht?"

Eine Gynäkologin erzählt uns: "Ein Pärchen kommt zum Schwangerschaftsabbruch in meine Praxis und erzählt von den überschwänglichen Glückwünschen ihrer Frauenärztin nach der Bestätigung der frühen Schwangerschaft. 'Aus der Nummer kommen wir nicht mehr raus...', dachte das Pärchen. Die Schwangerschaft war allerdings eine Verhütungspanne und nicht gewollt. Das Paar fühlte sich also von den Glückwünschen der Frauenärztin überrumpelt und unverstanden. Wir sollten als Gynäkolog*innen also lernen zu fragen: 'Schwanger. ist das eine gute oder schlechte Nachricht für Sie?' "

Dieser Appell ist so wichtig. Viele Paare wissen schon vor dem Eintreten einer Schwangerschaft, dass eine Abtreibung folgen wird, falls die Verhütungsmethode versagt. Diese Schwangeren brauchen keine Pflichtberatung, keine Wartezeit und auch keine Ärztin, die sich über die Schwangerschaft freut oder ihnen ggf. sogar ein schlechtes Gewissen einredet. Sie brauchen eine zeit- und wohnortnahe Versorgung mit den unterschiedlichen Methoden und Ärzt*innen, die einer ungewollt Schwangeren wertfrei und emphatisch begegnen.

Quellen:

  • Kero, A. et al. (2001): Legal abortion: a painful necessity. Soc. Sci Med; 53:1481-90
  • Rowlands, S. (Hrsg.): Abortion care (2014). Cambridge University Press
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Abtreibungs-Mythos Fehlgeburt-Risiko

"Nach einer Abtreibung ist das Risiko viel größer, später mal eine Fehlgeburt zu haben." Dieser Satz beinhaltet einen Mythos, der sich immer noch hartnäckig hält, auch bei medizinischem Personal. Diese Annahme ist aber schlichtweg falsch.

Dieser Mythos kommt möglicherweise daher, dass früher die operative Methode mit mehr Komplikationen verbunden war. Es wurde häufiger die Kürettage (Ausschabung) angewendet, welche mit bedeutend mehr Risiken und Komplikationen verbunden ist. Eine Komplikation ist das sogenannte "Asherman-Syndrom". Hierbei kommt es zur Verklebungen und Verwachsungen der Gebärmutterwand, weshalb sich neue befruchtete Eizellen schwieriger einnisten können und damit weniger Schwangerschaften entstehen. Außerdem kommt es vermehrt zu Fehlgeburten. Obwohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Kürettage als unsicher einstuft, werden in Deutschland auch heute noch 12% der Abbrüche mit dieser veralteten Methode durchgeführt.

Heutzutage werden insgesamt aber schonende Methoden zum Schwangerschaftsabbruch verwendet: die operative Absaugung (Vakuumaspiration) und der medikamentöse Abbruch. Hierbei gibt es keine erhöhte Rate an Fehlgeburten bei nachfolgenden Schwangerschaften. Außerdem wird heutzutage ein Medikament namens Mifepriston verwendet, welches den Gebärmutterhals weicher macht, wodurch es zu weniger Verletzungen kommt. Früher gab es noch keine Möglichkeit der medikamentösen Vorbereitung der Gebärmutter auf einen Schwangerschaftsabbruch. Auch dies würde erklären, warum die Rate an Komplikationen stark gesunken ist.

Fazit: Heutzutage gibt es kein erhöhtes Risiko für Fehlgeburten nach einem Schwangerschaftsabbruch.

Quellen:

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Medikamentöse Methode - im europäischen Vergleich

Ein Schwangerschaftsabbruch kann - je nach Schwangerschaftswoche - grundsätzlich mittels operativer oder medikamentöser Methoden durchgeführt werden. In den letzten beiden Posts haben wir die beiden Methoden schon etwas genauer angeschaut.

Die medikamentöse Methode gibt es seit den 80er Jahren, als das Steroidhormon Mifepriston in Frankreich entdeckt und 1988 zugelassen wurde. Weitere Zulassungen in europäischen Ländern wie Schweden und Großbritannien folgten. Knapp zehn Jahre später, im Jahr 1999, erfolgte dann erst die Zulassung in Deutschland. Bis heute wird allerdings noch zögerlich zu dieser Methode gegriffen: Im Jahr 2019 wurden nur ca. 28,3% der Schwangerschaftsabbrüche medikamentös durchgeführt, obwohl 73,8% der Schwangerschaftsabbrüche vor der 9. SSW stattfanden - und damit für die medikamentöse Methode in Frage kämen.

Andere Länder sind da schon weiter. In der Schweiz ist das Verhältnis mit 74% medikamentösen Abbrüchen im Jahr 2019 beispielsweise quasi gegenteilig zu Deutschland, obwohl die Zulassung von Mifepriston fast zeitgleich mit Deutschland erfolgte. Weitere Länder sind beispielsweise Schweden (94,5%), Norwegen (92,4%) oder Großbritannien (73%).

Allerdings scheint sich auch in Deutschland langsam ein Wandel anzubahnen. So berichtete das statistische Bundesamt, dass im 3. Quartal 2020 32% der Schwangerschaftsabbrüche medikamentös stattfanden. Dieser Trend wird sicherlich u.a. auch durch die Pandemiesituation beeinflusst worden sein. Es bleibt abzuwarten wie die Statistik sich langfristig entwickelt.

Quellen:

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Karlsruhe

Seit Jahren sind die Anzahl an Ärzt*innen und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, rückläufig. Dies bedeutet, dass es immer mehr Regionen und Städte gibt, in denen es keine oder kaum Anlaufstellen für ungewollt Schwangere gibt. Diese Anlaufstellen sind gar nicht so einfach zu finden, denn der §219a StGB hindert Ärzt*innen daran, über Schwangerschaftsabbrüche z.B. auf ihrer Homepage zu berichten. Eine einfache Internetrecherche oder ein Blick auf die Webseite der eigenen Gynäkologin oder des eigenen Gynäkologen reicht also nicht aus. (Weitere Informationen zu dem Thema findet ihr in den Posts zu §219 von uns.)⠀

Als Unterstützungsangebot hat die deutsche Bundesregierung deshalb Anfang 2019 eine Liste bei der Bundesärztekammer in Auftrag gegeben, in der sich solche Praxen und Ärzt*innen freiwillig eintragen können. Das Problem ist, dass diese Liste alles andere als vollständig ist. Viele Ärzt*innen entscheiden sich z.B. bewusst dagegen, weil sie Angst vor den Anfeindungen und Diffamierungen durch Abtreibungsgegner*innen haben, wenn sie auf der Liste öffentlich erscheinen. Außerdem fehlen oft weitere nützliche Angaben: z.B. die Angaben der Methoden, bis zu welcher Schwangerschaftswoche sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. All solche Informationen findet man also erst nach einem ersten Gespräch mit der Praxis heraus.⠀

Aber wie sieht denn die Versorgungssituation in manchen Städten ganz konkret aus? ⠀

In Karlsruhe - einer Stadt mit mehr als 300.000 Einwohner*innen - sind von 1321 Praxen mindestens 93 gynäkologische Praxen.[1] Auf der Liste der Bundesärztekammer steht nur eine einzige Praxis, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Angaben zu Methoden fehlen allerdings.

[1] Es gibt keine öffentlichen Statistiken über die Anzahl von Fachpraxen in einer Stadt. Zur Orientierung haben wir die Einträge im Bewertungsportal Jameda gezählt.⠀ ⠀

Quellen:

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Blumenstrauß

Eine Gynäkologin berichtet uns: "Nur ein einziges Mal habe ich erlebt, dass ein Mann seine Partnerin mit einem Blumenstrauß von dem Abbruch abgeholt hat. Das wünsche ich jeder ungewollt Schwangeren: eine gemeinsam getroffene Entscheidung und seine liebevolle Anerkennung für die körperliche Belastung, die sie trägt."

Eine ungewollte Schwangerschaft kann eine belastende Situation sein und die Entscheidung für eine Abtreibung trifft niemand leichtfertig. Umso wichtiger ist es deshalb, dass die Betroffenen Unterstützung aus ihrem Umfeld erfahren - von Partner*innen, Freund*innen, Familienmitgliedern oder Bekannten.

Studien wie die von Biggs et al. zum Beispiel zeigen jedoch, dass die meisten Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen oder durchführen, irgendeine Form der Stigmatisierung erleben. Und je stärker die Stigmatisierungen sind, desto mehr darunter auch später psychisch leiden. Und auch die Erfahrungen dieser Gynäkologin demonstrieren, dass der Weg in der Realität oft sehr einsam ist.

Auch wir wünschen uns, dass sich das ändert. Wir sollten offener und unvoreingenommener über das Thema sprechen, damit Betroffene sich zunehmend trauen, von ihren Erfahrungen zu erzählen.

Wie würdet ihr reagieren, wenn jemand aus eurem Freundes- oder Bekanntenkreis erzählt, dass sie ungewollt schwanger ist und eine Abtreibung durchführen will?⠀

Quellen:

  • Biggs, Antonia et al. (2020): “Perceived abortion stigma and psychological well-being over five years after receiving or being denied an abortion.” PloS one⠀
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"Ihre Schwangerschaft ist [für mich] schon zu weit fortgeschritten!"

Viele Ärzt*innen legen für sich eine bestimmte Schwangerschaftswoche (SSW) fest, bis zu der sie operieren und häufig liegt diese unter der gesetzlich erlaubten Grenze von 13+6 SSW (nach Beratungsregelung). Die Festlegung wird individuell und persönlich getroffen. Rein operativ gesehen, macht es keinen Unterschied, ob eine Absaugung bei 10+0 SSW oder 11+0 SSW durchgeführt wird.

Diese Grenzen führen dazu, dass ungewollt Schwangere in manchen Regionen Probleme haben, eine Praxis zu finden, die den Eingriff vornimmt. Durch den §219a StGB ist es zudem schwieriger, an diese Information überhaupt erst heranzukommen. Der Paragraph im Strafgesetzbuch verbietet es Ärzt*innen, auf ihrer Webseite beispielsweise genau solche Informationen niederschreiben zu können. Auch die Liste der Bundesärztekammer, die als Online-Informationsquelle dienen soll, ist in Hinblick auf solche Informationen unzureichend.

Für die Betroffenen bedeutet dies also manchmal mehrere Anrufe, bei denen ihnen gesagt wird: "Tut mir leid, die Schwangerschaft ist schon zu weit fortgeschritten".

Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz sind die Bundesländer allerdings verpflichtet für ein ausreichendes Angebot an Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, zu sorgen. Dabei ist leider nirgendwo festgelegt, was als ausreichend gilt, weshalb sich die wenigsten Bundesländer zum Handeln gezwungen fühlen und den Status Quo als ausreichend ansehen.

Quellen:

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In Deutschland bevorzugen Ärzt*innen die Operation. Aber hätten Patient*innen die Wahl...

Ein Schwangerschaftsabbruch kann - je nach Schwangerschaftswoche - grundsätzlich mittels operativer oder medikamentöser Methoden durchgeführt werden. Dabei gibt es keine Methode, die aus medizinischer Sicht als "die Überlegenere" angesehen wird - beide sind sehr wirksam und haben ein niedriges Risiko für Komplikationen. Entscheidender für die Zufriedenheit und das Wohlergehen der Patient*innen ist, dass ihnen die Methoden aufgezeigt werden und bei der Wahl ein Mitspracherecht eingeräumt wird. So ziehen manche die Operation vor, da dies rascher geht, während andere die medikamentöse Methode wählen, um eine Narkose zu vermeiden oder die Beendigung der Schwangerschaft bewusst miterleben zu können, um sich z.B. noch zu verabschieden.

Im 3. Quartal 2020 wurden in Deutschland 32% der Schwangerschaftsabbrüche medikamentös (im Gegensatz zu 28,3% in 2019) und 67,2% operativ (im Gegensatz zu 71% in 2019) durchgeführt.

Studien zeigen allerdings, dass sich ca. 60-80% der ungewollt Schwangeren - wenn sie die Wahl haben - für die medikamentöse Methode entscheiden. In Deutschland bemerken wir aber aktuell einen Rückgang an Ärzt*innen und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Solange solche Anlaufstellen nicht flächendeckend zur Verfügung stehen, wird es vielen Schwangeren nicht möglich sein, über die Methode frei zu entscheiden. Dies muss sich unbedingt ändern.

Quellen:

  • Winikoff B. et al. (1995): Acceptability of medical abortion in early pregnancy, Family Planning Perspectives
  • Cameron ST et al. (1996): Impact of the introduction of new medical methods on therapeutic abortions at the Royal Infirmary in Edinburgh, British Journal of Obstetrics and Gynaecology
  • Howie et al. (1997): Medical abortion or vacuum aspiration? Two year follow up of a patient preference trial
  • Statistisches Bundesamt - Statistik zu Schwangerschaftsabbrüchen
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Stuttgart

Seit Jahren sind die Anzahl an Ärzt*innen und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, rückläufig. Dies bedeutet, dass es immer mehr Regionen und Städte gibt, in denen es keine oder kaum Anlaufstellen für ungewollt Schwangere gibt. Diese Anlaufstellen sind gar nicht so einfach zu finden, denn der §219a StGB hindert Ärzt*innen daran, über Schwangerschaftsabbrüche z.B. auf ihrer Homepage zu berichten. Eine einfache Internetrecherche oder ein Blick auf die Webseite der eigenen Gynäkologin oder des eigenen Gynäkologen reicht also nicht aus. (Weitere Informationen zu dem Thema findet ihr in den Posts zu §219 von uns.)⠀

Als Unterstützungsangebot hat die deutsche Bundesregierung deshalb Anfang 2019 eine Liste bei der Bundesärztekammer in Auftrag gegeben, in der sich solche Praxen und Ärzt*innen freiwillig eintragen können. Das Problem ist, dass diese Liste alles andere als vollständig ist. Viele Ärzt*innen entscheiden sich z.B. bewusst dagegen, weil sie Angst vor den Anfeindungen und Diffamierungen durch Abtreibungsgegner*innen haben, wenn sie auf der Liste öffentlich erscheinen. Außerdem fehlen oft weitere nützliche Angaben: z.B. die Angaben der Methoden, bis zu welcher Schwangerschaftswoche sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. All solche Informationen findet man also erst nach einem ersten Gespräch mit der Praxis heraus.⠀

Aber wie sieht denn die Versorgungssituation in manchen Städten ganz konkret aus? ⠀

In Stuttgart - einer Stadt mit mehr als 630.000 Einwohner*innen - sind von 2895 Praxen mindestens 191 gynäkologische Praxen.[1] Auf der Liste der Bundesärztekammer stehen nur 2 Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Davon bietet eine Praxis sogar nur die medikamentöse Methode an.

[1] Es gibt keine öffentlichen Statistiken über die Anzahl von Fachpraxen in einer Stadt. Zur Orientierung haben wir die Einträge im Bewertungsportal Jameda gezählt.⠀ ⠀

Quellen:

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"Es war nicht leicht. Aber es war das Beste..."

Wir erleben in den Erfahrungsberichten von ungewollt Schwangeren oft, dass es für die Betroffenen der Abbruch keine leichte Entscheidung war. Nicht nur die eigenen Emotionen und Ressourcen spielen eine große Rolle, sondern auch wie ungewollt Schwangere von außen stigmatisiert werden.

Studien zeigen, dass die meisten Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen oder durchführen, irgendeine Form der Stigmatisierung erleben. Diese Stigmatisierungen sowie eine mangelnde soziale Unterstützung werden mit negativen Emotionen verbunden und können die Betroffenen noch später psychisch belasten. Trotzdem berichten 99% der Teilnehmenden, dass ein Schwangerschaftsabbruch auch nach 3 Jahren die richtige Entscheidung war.

Richtige Entscheidungen sind nicht immer leicht getroffen und können für jede Person anders aussehen. Wir würden uns wünschen, dass die Entscheidung ungewollt Schwangerer respektiert wird und sie Unterstützung durch ihr Umfeld erfahren.

Quellen:

  • Erfahrungsbericht Fatma (29 Jahre)
  • Rocca et al. (2015): "Decision Rightness and Emotional Responses to Abortion in the United States: A Longitudinal Study" PloS one ⠀
  • Biggs et al. (2020): “Perceived abortion stigma and psychological well-being over five years after receiving or being denied an abortion.” PloS one⠀ ⠀
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Methoden der Schwangerschaftsabbrüche

Ein Schwangerschaftsabbruch kann - je nach Schwangerschaftswoche - grundsätzlich mittels operativer oder medikamentöser Methoden durchgeführt werden. Dabei gibt es keine Methode, die aus medizinischer Sicht als "die Überlegene" angesehen wird - beide sind sehr wirksam und haben ein niedriges Risiko für Komplikationen.

Entscheidender für die Zufriedenheit und das Wohlergehen der Patient*innen ist, dass ihnen die Methoden aufgezeigt werden und bei der Wahl ein Mitspracherecht eingeräumt wird. So ziehen manche die Operation vor, da diese schneller geht, während andere die medikamentöse Methode wählen, um die Beendigung der Schwangerschaft bewusst miterleben zu können, um sich z.B. noch zu verabschieden oder eine Narkose zu vermeiden.

Im 3. Quartal 2020 wurden in Deutschland 32% der Schwangerschaftsabbrüche medikamentös (im Gegensatz zu 28,3% in 2019) und 67,2% operativ (im Gegensatz zu 71% in 2019) durchgeführt.⠀ ⠀

Als Goldstandard der operativen Verfahren gilt die Vakuumaspiration ("Absaugung"). In Deutschland wird aber noch ein weiteres operatives Verfahren genutzt: die Kürettage („Ausschabung“). Da sie mit mehr Risiken verbunden ist, wird sie in internationalen Leitlinien und von internationalen Organisationen, wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausdrücklich nicht mehr empfohlen. Im 3. Quartal 2020 wurden trotzdem noch beachtliche 11,2% der Schwangerschaftsabbrüche (das sind 2 703 Eingriffe) mit dieser Methode durchgeführt. Im Vergleich: 2019 waren es sogar noch 14,1%.⠀ ⠀

Dies liegt wahrscheinlich unter anderem daran, dass es anders als in vielen europäischen Ländern, in Deutschland keine Leitlinien und keine Qualitätssicherung zum Schwangerschaftsabbruch gibt. Dazu werden wir noch ausführlicher berichten.

Quellen:

  • Statistisches Bundesamt - Statistik zu Schwangerschaftsabbrüchen⠀
  • RCOG Guidelines "Best practice in comprehensive abortion care"⠀
  • WHO Guidelines "Safe abortion: technical and policy guidance for health systems"
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FAQ: Wie wirken Abtreibungspillen?

Für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch werden zwei Medikamente benötigt: Mifepriston und Misoprostol.

Mifepriston blockiert das Hormon, das für die Schwangerschaft notwendig ist: das Gelbkörperhormon (Progesteron). Misoprostol wird 2 Tage später genommen. Dadurch wird eine Blutung ausgelöst. Diese Blutung ist wie bei einer Fehlgeburt. Wir sprechen deshalb bei der medikamentösen Abtreibung auch von einer "ausgelösten Fehlgeburt".

Über Misoprostol wird gerade viel diskutiert, da es Probleme bei Geburtseinleitungen gab und jetzt der Zugang zu dem Medikament deswegen deutlich erschwert werden soll.⠀ Diese Probleme treten aber nicht bei medikamentösen Abbrüchen auf.

Die Wirksamkeit des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs ist sehr hoch. Nur in etwa 1 von 200 Fällen geht die Schwangerschaft weiter und es müssen entweder nochmal die Medikamente eingenommen werden oder eine Operation gemacht werden. Es gibt sehr wenige Komplikationen bei der Methode. Nur in etwa 1 von 1000 Fällen muss die Schwangere nach der Blutung ärztlich behandelt werden.

Quellen:

  • WHO Medical management of abortion (2018)
  • Cleland et al. (2013): Significant adverse events and outcomes after medical abortion. doi: 10.1097/aog.0b013e3182755763
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Cytotec®

Cytotec® (Misoprostol) ist die Tablette, die bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch als zweites Medikament benötigt wird.

Misoprostol steht seit 2009 auf der WHO-Liste der "essentiellen Medikamente". Diese Medikamente sollen laut WHO in einem funktionierenden Gesundheitssystem in notwendiger Dosierung und zu einem vernünftigen Preis verfügbar sein.⠀

Misoprostol macht den Gebärmutterhals weich und löst Kontraktionen der Gebärmutter.

Es wird in der Geburtshilfe und Gynäkologie für viele Situationen verwendet und dringend benötigt:⠀

  • medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
  • medikamentöse Behandlung von Fehlgeburten
  • Vorbereitung bei operativen Abbrüchen (Fehlgeburten, vor Einlage einer "Spirale", vor Gebärmutter-OPs bei älteren Frauen)
  • Geburtseinleitung
  • schwere Blutungen nach Geburten⠀

Bei einer Geburtseinleitung braucht man von Misoprostol nur sehr wenig, viel weniger als bei allen anderen Situationen. Da es in den letzten Jahren wegen Überdosierungen oder falscher Anwendung bei Geburtseinleitungen zu Komplikationen kam, gab es viele Pressemitteilungen zur Gefährlichkeit von Cytotec®. Große gynäkologische Fachgesellschaften haben daraufhin geschrieben, dass das Risiko von Cytotec® bei richtiger Anwendung sehr gering ist und es das am besten untersuchteste und sicherste Mittel für eine Geburtseinleitung ist.

Trotzdem hat Jens Spahn nun dringend empfohlen, dass Cytotec® nicht mehr nach Deutschland importiert werden soll! Die Pharmafirmen sind dieser Empfehlung gefolgt und haben angekündigt, ab sofort nicht mehr zu importieren.

Zur Geburtseinleitung wird es ein neues Präparat geben, dass aber für Schwangerschaftsabbrüche viel zu niedrig dosiert ist (dafür bräuchte es 32 Tabletten, vor einer OP 16 Stück). Das einzige andere Präparat, das in einer ausreichenden Dosierung verfügbar ist, muss kompliziert direkt beim Hersteller bestellt und jede einzelne Tablette extra registriert werden. Außerdem ist es etwa fünfmal so teuer wie Cytotec®.

Wir fordern daher eine Zurücknahme des Importstopps!

Quellen:

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Nicht dieselben Muttergefühle

So individuell wie Menschen sind, so individuell können die Gefühle zu einer Schwangerschaft sein. Eine Schwangerschaft bedeutet nicht sofort, dass die Person auch Muttergefühle oder eine Verbundenheit spürt, auch wenn dies genauso vorkommt wie fehlende Muttergefühle - beides ist vollkommen normal und in Ordnung.

Leider ist es oft so, dass der ungewollt Schwangeren durch die gesellschaftliche und rechtliche Lage vermittelt wird, dass es eine "richtige" und "falsche" Entscheidung gäbe und ein Schwangerschaftsabbruch immer automatisch eine Konfliktsituation sei. Allerdings ist jede Entscheidung in Ordnung, sowie auch jegliche Gefühle in Bezug auf die Schwangerschaft in Ordnung sind. Wichtig ist nur, dass die Entscheidungen selbstbestimmt getroffen werden können. Hierbei können wir als Außenstehende oder medizinisches Personal einen Beitrag leisten, indem wir aufklären, indem wir Empathie und Verständnis zeigen, indem wir diese Selbstbestimmung anerkennen

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"Jede Frau will doch Mutter werden"

Der Spruch fällt öfter mal beim Thema Abtreibung, gerne gefolgt von "Das wirst Du später bereuen".

Wir fragen, warum nur sollte jede Person mit Gebärmutter den Wunsch haben Mutter zu werden? Wie kommen manche Leute darauf, das bestimmte Lebensweisen naturgegeben und deshalb universell auf alle übertragbar sind?

Wissen wir inzwischen nicht, dass Menschen vielfälltig sind? Manche homo-, manche bi-, manche hetereo-, manche asexuell. Manche sind karriereorientiert, manche nicht. Manche sportlich, manche nicht. Manche tierlieb, manche nicht. Manche haben braune, manche schwarze, manche blonde, rote oder auch gar keine Haare.

Wie kommen manche in der heutigen Zeit noch immer darauf, dass bestimmte Körpermerkmale (z.B. das Vorhandensein einer Gebärmutter) auf das Wesen eines Menschen schliessen lassen, auf seine Lebensvorstellungen? ⠀ Wir verbrennen doch auch keine Rothaarigen mehr, weil wir davon ausgehen, dass es Hexen sind. Genauso wenig sollte Menschen mit Uterus die Mutterrolle aufgedrückt werden, schon gar nicht mit der Begründung, dies sei doch natürlich!

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Schwangerschaftsabbrüche nach Schwangerschaftswoche

Zeitpunkt der Abtreibung nach Schwangerschaftswochen (SSW) seit der letzten Regel (p.m.) [1] in Deutschland in 2019: 8,2 % aller Schwangerschaftsabbrüche unter 7. SSW 31,2 % 7.-8. SSW⠀ 34,4% 9.-10. SSW⠀ 23,3 % 11.-13. SSW ⠀ 2,9 % 14. SSW und mehr⠀

97,1 % aller Schwangerschaftsabbrüche finden vor der 14. SSW p.m. statt; 2,9% aufgrund einer medizinischen Indikation noch danach.

Im 3. Quartal 2020 fanden die Schwangerschaftsabbrüche in folgenden Wochen statt: 97% bis zur vollendeten 14. SSW⠀ 2,3 % von 14-23. SSW (medizinische Indikation)⠀ 0,7 % nach 23. SSW (medizinische Indikation)⠀

Schwangere, die ihre Entscheidung gefällt haben, sind froh, wenn sie den Eingriff so schnell wie möglich durchführen können. Zu zeitlicher Verzögerung und damit zur unnötigen Weiterentwicklung des Embryos/ Fötus kommt es oft aufgrund der Beratungsregel, der damit zusammenhängenden Wartefrist und der mangelnden, wohnortnahen Versorgungslage an Praxen, die Abbrüche durchführen.

[1] Wie Schwangerschaftswochen in der Gynäkologie gezählt werden, und was p.m. bedeutet, erfährst du in unserem Glossar.

Quellen:

  • Stat. Bundesamt, 2019 (Fachserie 12 Reihe 3)⠀
  • Stat. Bundesamt, 3. Quartal 2020
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München

Seit Jahren sind die Anzahl an Ärzt*innen und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, rückläufig. Dies bedeutet, dass es immer mehr Regionen und Städte gibt, in denen es keine oder kaum Anlaufstellen für ungewollt Schwangere gibt. Diese Anlaufstellen sind gar nicht so einfach zu finden, denn der §219a StGB hindert Ärzt*innen daran, über Schwangerschaftsabbrüche z.B. auf ihrer Homepage zu berichten. Eine einfache Internetrecherche oder ein Blick auf die Webseite der eigenen Gynäkologin oder des eigenen Gynäkologen reicht also nicht aus. (Weitere Informationen zu dem Thema findet ihr in den Posts zu §219 von uns.)⠀

Als Unterstützungsangebot hat die deutsche Bundesregierung deshalb Anfang 2019 eine Liste bei der Bundesärztekammer in Auftrag gegeben, in der sich solche Praxen und Ärzt*innen freiwillig eintragen können. Das Problem ist, dass diese Liste alles andere als vollständig ist. Viele Ärzt*innen entscheiden sich z.B. bewusst dagegen, weil sie Angst vor den Anfeindungen und Diffamierungen durch Abtreibungsgegner*innen haben, wenn sie auf der Liste öffentlich erscheinen. Außerdem fehlen oft weitere nützliche Angaben: z.B. die Angaben der Methoden, bis zu welcher Schwangerschaftswoche sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. All solche Informationen findet man also erst nach einem ersten Gespräch mit der Praxis heraus.⠀

Aber wie sieht denn die Versorgungssituation in manchen Städten ganz konkret aus? ⠀

In München - einer Stadt mit mehr als 1,4 Millionen Einwohner*innen - sind von 9377 Praxen mindestens 611 gynäkologische Praxen.[1] Auf der Liste der Bundesärztekammer stehen nur 4 Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Davon bieten beide Praxen beide Methoden an, eine Praxis nur die operative, und eine Praxis nur die medikamentöse Methode an.⠀

[1] Es gibt keine öffentlichen Statistiken über die Anzahl von Fachpraxen in einer Stadt. Zur Orientierung haben wir die Einträge im Bewertungsportal Jameda gezählt.⠀ ⠀

Quellen:

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"Ein Kind ist doch ein Geschenk..."

Dennoch werden viele ungewollt Schwangere mit diesem Spruch konfrontiert. Leider hinkt der Vergleich, denn ein Kind kann nicht einfach weiter verschenkt, zurückgeben oder nicht angenommen werden. Für ein Geschenk muss niemand viel Lebenszeit aufbringen. Im Gegensatz dazu, braucht ein Kind emotionale und materielle Fürsorge, viel Aufmerksamkeit, Liebe, Respekt und Verantwortung, um glücklich und gesund aufzuwachsen - und das über viele Jahre hinweg.

Dass genau diese Punkte ausschlaggebend für einen Schwangerschaftsabbruch sein können, zeigte eine Studie aus dem Jahre 2013: so gaben 40% der Schwangeren finanzielle Gründe für den Abbruch an, 36% einen unpassenden Zeitpunkt der Schwangerschaft und 29% sahen keine Möglichkeit, dem Kind genug Aufmerksamkeit zu schenken. 64% der Befragten gaben mehrere, zusammenhängende Gründe an, weswegen für sie das Austragen der Schwangerschaft nicht möglich war.

Fazit: Für ein Geschenk muss die beschenkte Person nicht all diese Faktoren in Erwägung ziehen, für das Austragen der Schwangerschaft schon. Für manche ungewollt Schwangere ist eine Schwangerschaft kein Geschenk. Und es ist okay, wenn sich die schwangere Person gegen das Austragen der Schwangerschaft entscheidet. Eine ungewollte Schwangerschaft muss man nicht annehmen.

Quellen:

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"Meine Abtreibung war zu 100% meine Entscheidung"

Durch die gesellschaftliche Debatte und die Stigmatisierung wird ungewollt Schwangeren oft vermittelt, dass es eine absolut "richtige" und eine "falsche" Entscheidung im Falle einer ungewollten Schwangerschaft geben würde. Über richtig und falsch kann jedoch nur die Schwangere selbst entscheiden und das kann auch einen empowernden Charakter haben, wie dieser Erfahrungsbericht demonstriert.⠀

Alison ist für sich selbst eingestanden, hat die Konsequenzen einer Schwangerschaft und damit einhergehend die eines Kindes für sich abgewogen, hat sich mit ihren Ressourcen auseinandergesetzt und bemerkt: "das kann weder für ein Kind noch für mich funktionieren." Und damit hat sie die richtige Entscheidung für sich getroffen. Das ist es was zählt.

Quellen:

Alison, Canada (Women on Web)

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Vorgeschriebene Wartefrist nach Beratungstermin

Jede ungewollt schwangere Person, die in Deutschland abtreiben möchte, muss sich von einer unabhängigen Beratungsstelle beraten lassen, bevor sie die Schwangerschaft abbrechen kann. Diese Schwangerschaftskonfliktberatung muss mindestens drei Tage vor dem Schwangerschaftsabbruch stattfinden und darf nicht von der/ dem behandelnden Ärztin/ Arzt durchgeführt werden, sondern nur von dafür anerkannten Beratungsstellen.

Da ein Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der sogenannten Beratungsregelung nur bis Ende der 12. Woche nach der Empfängnis zulässig ist, geraten manche Menschen, die ihre Schwangerschaft vielleicht gerade erst bemerkt haben, in Zeitnot. Die Terminvergabe und die drei Tage Wartezeit können große Hürden für die Durchführbarkeit eines Schwangerschaftsabbruchs darstellen.

Diese spezifischen Regelungen und Fristen gelten nur in Deutschland. Während es in vielen Nachbarstaaten, wie zum Beispiel Dänemark, Österreich, Schweiz, Großbritannien und Frankreich, gar keine Wartefristen gibt, ist die vorgeschriebene Wartezeit zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch in Belgien oder den Niederlanden mit sechs bzw. fünf Tagen sogar noch länger als in Deutschland.

Aber wieso sind die gesetzlich geregelten Wartefristen zwischen den europäischen Ländern so unterschiedlich?

Ganz einfach: Es gibt keine medizinische Grundlage für eine verpflichtende Wartezeit und auch nicht dafür, wie kurz oder lang sie sein sollte. Die Vorschriften, ob und wie lange ungewollt Schwangere mit ihrer Abtreibung warten müssen, beruhen also viel weniger auf wissenschaftlich fundierten Fakten als auf politischen Entscheidungen.

Quellen:

  • pro familia, "Schwangerschaftsabbruch. Fakten und Hintergründe" 2017 ⠀
  • Dr. Fiala, Fachtag "Der §219 in 2019", Hochschule Merseburg⠀
  • https://abort-report.eu/ (letzter Besuch 13.01.21)
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Ihre Entscheidung muss erstmal überprüft werden.

Jede ungewollt schwangere Person, die in Deutschland abtreiben möchte, muss sich von einer unabhängigen Beratungsstelle beraten lassen, bevor sie die Schwangerschaft abbrechen kann. Diese Schwangerschaftskonfliktberatung muss mindestens drei Tage vor dem Schwangerschaftsabbruch stattfinden und darf nicht von der/dem behandelnden Ärztin/Arzt durchgeführt werden, sondern nur von dafür anerkannten Beratungsstellen. ⠀

Da ein Schwangerschaftsabbruch nach sogenannter Beratungsregelung nur bis Ende der 12. Woche nach der Empfängnis zulässig ist, geraten manche Menschen, die ihre Schwangerschaft vielleicht gerade erst bemerkt haben, in Zeitnot. Die Terminvergabe und die drei Tage Wartezeit können große Hürden für die Durchführbarkeit eines Schwangerschaftsabbruchs darstellen.⠀

Es ist unerlässlich, dass ungewollt Schwangere die Möglichkeit haben sich unkompliziert und ergebnisoffen hinsichtlich der Fortführung oder Beendigung ihrer Schwangerschaft beraten zu lassen. Vorausgesetzt sie wünschen eine solche Beratung. In Deutschland ist dies allerdings kein Angebot, sondern eine Verpflichtung. In unseren Augen bevormundet diese im Paragraph 218a festgelegte Regelung ungewollt Schwangere und stellt ihre Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit infrage. ⠀

Zum Vergleich: Wie wäre es denn, wenn man auch gewollt Schwangere, die einen aktuellen Kinderwunsch haben, zu einer Schwangerschaftskonfliktberatung verpflichten würde? Käme da nicht der Verdacht auf, man unterstelle ihnen, dieser Entscheidung und ihrer Konsequenzen nicht gewachsen zu sein? ⠀

Quellen:

  • pro familia, "Schwangerschaftsabbruch. Fakten und Hintergründe" 2017⠀
  • Dr. Fiala, Fachtag "Der §219 in 2019", Hochschule Merseburg
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"Danke, dass Sie so nett zu mir sind."

Eine wertfreie und empathische Haltung gegenüber Patient*innen unabhängig von der persönlichen Meinung ist ein selbstverständliches ärztliches Grundverständnis.

Leider erleben ungewollt Schwangere von Seiten des medizinischen Personals häufig Missbilligung, weil auch in medizinischen Kreisen das Thema noch stark tabuisiert und stigmatisiert ist. Eine schlechte Behandlung ist neben der gesellschaftlichen Stigmatisierung und der Notwendigkeit einer Geheimhaltung im Familien- und Freundeskreis ein Faktor, der zu einer schlechten Verarbeitung des Abbruchs beiträgt.

Keine gewollt schwangere Person würde sich bei ihrer Frauenärzt*in dafür bedanken, dass sie nett zu ihr ist. Davon gehen wir ganz selbstverständlich aus. Warum sollten es ungewollt Schwangere also tun?

Quellen:

  • Bericht einer Gynäkologin⠀
  • Biggs MA, Brown K, Foster DG (2020): Perceived abortion stigma and psychological well-being over five years after receiving or being denied an abortion.⠀
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Nur 10% aller Gynäkolog*innen führen Abbrüche durch

Geschätzt führt nur 1 von 10 Gynäkolog*innen Schwangerschaftsabbrüche durch. Das ist nicht so sehr verwunderlich, wenn man überlegt, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht nur gesellschaftlich, sondern auch in der Medizin noch stark tabuisiert ist. Er nimmt eine Sonderstellung in der Medizin und auch in der Gynäkologie ein.

Für die gynäkologische Facharztausbildung muss eine gewisse Zeit im Bereich der Geburtshilfe und Schwangerenvorsorge absolviert werden, um dort Erfahrungen zu sammeln - ist ja verständlich. Der Schwangerschaftsabbruch ist allerdings dabei kein verpflichtender Teil der Facharztausbildung. Zudem gibt es auch keine offiziellen Weiterbildungsmöglichkeiten dafür. Das bedeutet, dass selbst die Ärzt*innen, die aus eigenem Interesse und Motivation ihr Wissen und ihre Erfahrungen im Bereich 'Schwangerschaftsabbruch' erweitern möchten, wenig offizielle Fortbildungskurse finden.

Schon allein deshalb bieten viele Gynäkolog*innen den Schwangerschaftsabbruch nicht an. Durch die sogenannte Gewissensklausel wird Ärzt*innen aber auch noch eine weitere Möglichkeit eingeräumt, sich grundsätzlich gegen die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs "aus persönlichen Gewissensgründen" zu entscheiden. Auch das hat ein Alleinstellungsmerkmal in der Medizin.

So kommt es dazu, dass nur circa 10% der Gynäkolog*innen tatsächlich Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Und ungewollt Schwangere deshalb manchmal viel telefonieren, rumfragen und reisen müssen, um eine*n Ansprechpartner*in zu finden.

Wir wünschen uns, dass Schwangerschaftsabbrüche endlich als das gesehen werden, was sie sind: Teil unserer Gesellschaft, Teil von Sexualität, Teil der Medizin. Und wir wünschen uns, dass Ärzt*innen ihren Patient*innen helfen und diese medizinisch versorgen, egal ob gewollt oder ungewollt schwanger.⠀

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Schwangerschaftsabbruch in der Facharztausbildung Gynäkologie

Ungewollte Schwangerschaften sind eine sehr häufige Fragestellung in der gynäkologischen Praxis. In Deutschland werden jährlich etwa 100.000 Schwangerschaften abgebrochen bei etwa 780.000 Geburten. Trotzdem wird zu diesem Thema wenig gelehrt und geforscht. Im Medizinstudium gibt es dazu sehr wenig Lehrveranstaltungen und auch auf Kongressen oder in Fachzeitschriften kommt das Thema Schwangerschaftsabbruch selten vor.

Wenn jemand die gynäkologische Facharztausbildung in einem Krankenhaus absolviert, in dem keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, kann es sein, dass sie oder er kein einziges Mal mit einem Schwangerschaftsabbruch in Kontakt kommt.

Insbesondere die medikamentöse Methode wird kaum gelehrt, da in den Kliniken vor allem operative Abbrüche durchgeführt werden. Das gilt auch für die medikamentöse Behandlung einer Fehlgeburt, wo viel häufiger ein operativer Eingriff durchgeführt wird als es notwendig wäre.

Laut der Ärztestatistik 2019 gibt es in Deutschland über 26.000 Gynäkolog*innen. Schwangerschaftsabbrüche führen aber geschätzt nur etwa 10-20 % durch. Kein Wunder, wenn es kaum gelehrt und ausgebildet wird.

Quellen:

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§219a StGB

Das deutsche Strafgesetzbuch regelt in §219a das Verbot unerlaubter "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft". Unter Strafe fallen auch sachliche Informationen von Ärzt*innen auf ihren Internetseiten, wie z.B. welche Methoden des Schwangerschaftsabbruchs (SAB) sie anbieten oder wie so ein Termin genau abläuft. Wir haben im letzten Post bereits betrachtet, welche Konsequenzen diese rechtliche Regelung für Ärzt*innen hat.

Aber auch für ungewollt Schwangere hat sie Konsequenzen:

Der §219a verhindert, dass sich ungewollt Schwangere informieren können. Er erschwert es ihnen, Ärzt*innen in ihrem Umkreis zu finden, die SAB durchführen. Er verhindert, dass sie sich vorab über die verschiedenen Methoden (operativ oder medikamentös), den Ablauf, rechtliche und organisatorische Voraussetzungen informieren können. Informationen erhalten sie sonst nur auf den Webseiten der Ärztekammern oder Beratungsstellen - oder absurderweise auf Webseiten von Abtreibungsgegner*innen. Letzteres ist natürlich alles andere als sachlich informativ und medizinisch korrekt und hat als einziges Ziel, ungewollt Schwangere zu verängstigen und abzuschrecken.

Für eine selbstbestimmte Entscheidung ist die Voraussetzung eine umfassende Information. Das ist in anderen medizinischen Fragestellungen und Eingriffen selbstverständlich. Du willst dir die Hormonspirale einsetzen lassen? Dann findest du vorab schon alle Informationen zum Ablauf, Nebenwirkungen und der Webseite des Arztes oder der Ärztin deines Vertrauens. Aber ausgerechnet im Fall der ungewollten Schwangerschaft, eine für viele schwierige Lebenssituation, wird es diesen Menschen unnötig schwer gemacht, Informationen und Unterstützung zu finden.

Quellen:

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Egoistisch und naiv?

Oft wird Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen wollen oder durchgeführt haben, Naivität, Unüberlegtheit bis hin zu “Dämlichkeit” vorgeworfen. Diese Menschen haben v.a. das Bild der jungen, kinderlosen Frau vor Augen. ⠀

Ein erster Blick in die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu Schwangerschaftsabbrüchen vom Jahr 2019 räumt mit diesen Klischees auf: Die Gruppe der 20- bis 30-Jährigen ist genauso groß wie die der 30- bis 40-Jährigen. Zudem haben ca. 60% aller Betroffenen bereits mindestens ein Kind. Sie sind sich also der Verantwortung bewusst, die eine Austragung der Schwangerschaft und die Erweiterung der Familie um ein weiteres Kind mit sich bringen würde.

Die Entscheidung zum Abbruch ist gut durchdacht. Die Mehrzahl der ungewollt Schwangeren trifft sie alles andere als leichtfertig. Dies zeigt sich u.a. an den Ergebnissen aus einer großen Studie aus den USA: auch 5 Jahre nach dem Abbruch finden 99% der Betroffenen, dass sie die richtige Entscheidung getroffen haben. Das sollten wir als Außenstehenden respektieren.⠀

Quellen:

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29% aller Schwangerschaften enden weltweit in einem Schwangerschaftsabbruch

29% aller Schwangerschaften weltweit enden in einem Schwangerschaftsabbruch.

Wir sollten aufhören so zu tun, als sei ein Schwangerschaftsabbruch ein seltener, abnormaler Eingriff. Die Statistik beweist klar das Gegenteil. Lasst uns uns lieber dafür einsetzen, dass fachliche, sichere Abbrüche für Betroffene leicht in Anspruch zu nehmen sind - ohne geografische Hürden und ohne gesellschaftliche Ächtung. Es könnte jede*n von uns treffen. Egal in welchem Land wir leben.

Quellen:

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"Ich habe elf, zwölf Praxen abtelefoniert, immer in der Angst, dass es am Ende zu spät sein könnte."

"Ich habe elf, zwölf Praxen abtelefoniert, immer in der Angst, dass es am Ende zu spät sein könnte. Diese entsetzliche Ohnmacht, das hängt mir bis heute nach"⠀

Im März 2019 wurde aufgrund der vielen Kritik eine Neuregelung des §219a StGB verabschiedet.

Seitdem dürfen Ärzt*innen auf ihrer Internetseite darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche (SAB) durchführen. Allerdings dürfen sie weiterhin nicht darüber informieren, welche Methode sie anbieten.

Zur Verbesserung der Information über einen SAB hat die Bundesärztekammer eine Liste mit Ärztinnen veröffentlicht, die Abbrüche anbieten. Diese Liste ist aktuell allerdings mehr als unvollständig.

Für ungewollt Schwangere ist es also schwierig, herauszufinden, welche Ärzt*innen in ihrer Umgebung Abbrüche mit der Methode ihrer Wahl durchführen. Für Betroffene heißt es also: eine Praxis nach der anderen abtelefonieren. Dies ist nervenauftreibend, wie Annas Erfahrungsbericht zeigt. Denn viel Zeit ist nicht: Ein SAB nach Beratungsregelung ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach Empfängnis straffrei möglich. Die Möglichkeit des medikamentösen Abbruchs steht nur bis zur 9. Woche, der operative bis zur 12. Woche nach Empfängnis zur Verfügung.

Wenn du auch möchtest, dass der SAB nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt wird, dann unterschreibe diese Petition. Das muss auch nicht heißen, dass es keine Regelungen mehr zum SAB geben wird, sondern nur, dass sie neu verhandelt werden und evtl. woanders niedergeschrieben werden, wie z.B. im Bürgerlichen Gesetzbuch.⠀

Quellen:

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§218 StGB

Der Schwangerschaftsabbruch ist ein Straftatbestand im deutschen Strafgesetzbuch und gehört wie Mord und Totschlag zu den Straftaten gegen das Leben. Ein Schwangerschaftsabbruch ist also immer illegal. Nur unter bestimmten Umständen wird von einer Strafe abgesehen:

1.) Die schwangere Person kann mit einer offiziellen Bescheinigung nachweisen, dass sie sich mindestens 3 Tage vor dem Eingriff zum Schwangerschaftsabbruch beraten lassen hat.

2.) Der Eingriff wird von einem*r Ärzt*in durchgeführt.

3.) Seit der Empfängnis sind nicht mehr als 12 Wochen vergangen.

Dass hier ein medizinischer Eingriff neben schweren Delikten aufgelistet wird, ist - neben der sog. "Sterbehilfe" ein Einzelfall in der Medizin.

Bei allen anderen medizinischen Eingriffen müssen Patient*innen über alle möglichen Komplikationen, Folgen und Nebenwirkungen aufgeklärt werden und können sich dann selbst dafür oder dagegen entscheiden.

Medizinische Eingriffe werden also normalerweise nicht als Straftat angesehen, solange Patientinnen nach einer guten Aufklärung ihre Zustimmung abgeben. Dass der Schwangerschaftsabbruch (SAB) so anders als alle anderen medizinischen Eingriffe behandelt wird, schafft Zugangsbarrieren und Verunsicherung bei den Ärztinnen und Betroffenen. Und es führt zu Hilflosigkeit in einer Situation, in der ungewollt Schwangere sich vor allem Sicherheit und Unterstützung wünschen.

Internationale Organisationen wie die WHO oder der Frauenrechtskonvention der UN (CEDAW) fordern deshalb die Legalisierung des SAB. Ein SAB sollte eine öffentliche Gesundheitsleistung sein. Regelungen zum SAB sind außerhalb des Strafgesetzes möglich, beispielsweise in Sozialgesetzbüchern oder innerhalb der für den Gesundheitsbereich geltenden Rechtsordnungen.

Wenn du das genauso siehst und auch möchtest, dass der SAB nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt wird, dann unterschreibe gerne diese Petition.⠀

Quellen:

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"Schon mal was von Verhütung oder Sterilisation gehört? Vorher überlegen!!!"

Wenn Menschen von ihrer Abtreibung erzählen, wird des Öfteren nachgefragt, ob sie nicht richtig verhütet hätten - gerade in den Kommentarspalten in den Sozialen Medien lassen sich diese Vorwürfe oft auffinden. Wie in unserem Beispiel auf Facebook: "Schon mal was von Verhütung oder Sterilisation gehört? Vorher überlegen!!!" Damit geht die Annahme einher, dass Verhütungsmittel in jedem Fall eine ungewollte Schwangerschaft verhindern könnten.⠀

Fakt ist jedoch, dass kein einziges Verhütungsmittel zu 100% sicher ist. Selbst bei fehlerfreier Anwendung können Menschen ungewollt schwanger werden. Um die Sicherheit eines Verhütungsmittels anzugeben, gibt es den sogenannten "Pearl-Index". Je kleiner der Pearl-Index, desto sicherer ist das Verhütungsmittel. Wenden 100 Frauen ein Jahr lang das gleiche Verhütungsmittel an und treten in diesem Zeitraum drei Schwangerschaften auf, so beträgt der Pearl-Index 3.

Ganz konkret bedeutet der Pearl-Index vom Kondom (2-12), dass 20 bis 120 von 1000 gebärfähigen Menschen, die diese Methode über 12 Monate anwenden, schwanger werden. Selbst bei der Sterilisation, die als endgültige und sicherste Verhütungsmethode gilt, können 1-3 von 1000 Menschen über einen Zeitraum von einem Jahr schwanger werden.

Allerdings sind die Angaben zum Pearl-Index in verschiedenen Quellen teilweise sehr unterschiedlich und können nur als Anhaltspunkt gesehen werden. Hersteller*innen der Produkte geben den Pearl-Index beispielsweise ohne Anwendungsfehler an. Das bedeutet also, dass trotz perfekter Anwendung noch soundso viele Menschen schwanger werden.

Pearl-Index der einzelnen Verhütungsmethoden:⠀ Hormonspirale: 0,16
Pille: 0,1 – 0,9
Mini-Pille: 0,5 – 3
Kupferspirale: 0,3 – 0,8
Diaphragma: 1 – 20⠀

Kondom: 2 – 12
Keine Verhütung: 85
Sterilisation der Frau: 0,2 – 0,3
Sterilisation des Mannes: 0,1

Anmerkung: Dieser Pearl-Index gilt nur, wenn man das Verhütungsmittel zusammen mit Verhütungsgel verwendet.⠀

Quellen:

  • Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Juli 2004, pro familia https://www.profamilia.de//theme (letzter Recherchezeitpunkt 15.01.2021)⠀
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Strafanzeigen gegen Ärzt*innen

Das deutsche Strafgesetzbuch regelt in Paragraph 219a das Verbot unerlaubter "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft". Wörtlich heißt es: "Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise 1.) eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs [...] anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Unter Strafe fallen auch sachliche Informationen von Ärzt*innen auf ihren Internetseiten, wie z.B. welche Methoden des Schwangerschaftsabbruch sie anbieten oder wie so ein Termin genau abläuft.

Für Ärzt*innen bedeutet das:

  • Einen fundamentalen Grundstein des ärztlichen Berufs, nämlich Aufklärung und Informationsweitergabe, nicht umfassend durchführen zu können. Während Ärzt*innen auf ihren Webseiten alle Informationen für z.B. den Einsatz einer Hormonspirale ausführlichst beschreiben können, wird ihnen das beim Schwangerschaftsabbruch verwehrt. Sie können lediglich auf die unvollständige Liste der Bundesärztekammer hinweisen.
  • Für diese ärztliche Aufklärung angezeigt werden zu können. Bekanntes Beispiel: Kristina Hänel, sie wurde 2017 zu einer Geldstrafe von 6000€ verurteilt. Jahrelang wurde dieser Paragraph faktisch nicht angewandt. In den letzten Jahren ist die Zahl der Anzeigen gegen Ärzt*innen aber stark gestiegen, da Abtreibungsgegner*innen sich genau diesen Paragraphen zu nutze machen, um Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, einzuschüchtern und es ungewollt Schwangeren unnötig schwer zu machen.
  • Insgesamt führt das unter Ärzt*innen zu Verunsicherung und Angst: Verunsicherung darüber, was an Aufklärung erlaubt ist und was nicht, sowie Angst vor Diffamierungen oder Strafanzeigen durch Abtreibungsgegner*innen. Auch das ist ein Grund, warum einige Ärzt*innen keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wie der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Frank Ulrich Montgomery selbst klarstellt: "Wir haben großes Verständnis für jeden Arzt, der unter den derzeit herrschenden Bedingungen keine Schwangerschaftsabbrüche vornehmen möchte. [...] Wir würden sehr begrüßen, wenn die Politik sicherstellt, dass Ärztinnen und Ärzte betroffene Frauen nach medizinischen Standards versorgen können, ohne von so genannten "Lebensschützern"[1] diffamiert und in der Ausübung ihres Berufes zum Teil massiv gestört zu werden."

[1] Wir distanzieren uns von dem Wort "Lebensschützer*in". "Lebensschützer*in" ist eine Selbstbezeichnung von Abtreibungsgegner*innen und ist ein Euphemismus für das was sie tatsächlich tun: Diese Personengruppe schützt keine Leben, sie möchte lediglich den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erschweren. Damit werden Abbrüche allerdings nicht verhindert, sie werden nur unsicherer und damit für die Schwangeren gefährlicher und komplikationsreicher. Zutreffender wäre es also, diese Personengruppe als z.B. "Abtreibungsgegner*innen" oder "anti-choice-Gruppe" zu nennen.

Quellen:

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Ich hätte niemals gedacht, dass ich ungewollt schwanger werden würde

"Ich hätte niemals gedacht, dass ich ungewollt schwanger werden würde. Das passte nicht in mein Selbstbild. Erst als ich es war, wurde mir deutlich wie extrem klischée- und stereotypbehaftet ungewollte Schwangerschaften sind und wie sehr ich diese selbst verinnerlicht hatte."

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Schwangerschaftsabbrüche weiterhin mit Egoismus oder mangelndem Wissen über Verhütung assoziiert sind - dabei handelt es sich um frauenfeindliche Klischees. Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch sowie die Betroffenen sind sehr viel vielfältiger und vielschichtiger.

Doch nicht nur im breiten gesellschaftlichen Diskurs lassen sich solchen Klischees finden, sondern auch in medizinischen Kreisen bleiben diese teilweise bestehen. ⠀

Quellen:

Erfahrungsbericht Lisa L. (23), medikamentöser Abbruch 8. SSW

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§218 StGB

§218 Strafgesetzbuch: "Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Der Schwangerschaftsabbruch ist ein Straftatbestand im deutschen Strafgesetzbuch und gehört wie Mord und Totschlag zu den Straftaten gegen das Leben. Ein Schwangerschaftsabbruch ist also immer illegal und kann nur unter bestimmten Umständen straffrei bleiben.

In unserem Bild sieht man eine Betroffene und eine*n Ärzt*in, die eine schwere Metallkugel am Fuß haben, auf der §218 StGB steht. Dieses Bild soll symbolisieren, dass dieser Paragraph sowohl für die Betroffenen, als auch für Ärzt*innen eine Belastung darstellt und ihnen das Leben erschwert.

Die Möglichkeit, sich strafbar zu machen, verängstigt Ärzt*innen und ist eine von vielen denkbaren Ursachen für den Rückgang von Ärzt*innen und Kliniken, die Abbrüche durchführen. Von 2003 bis 2018 ist die Zahl von Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüch durchführen, von 2050 auf 1170, also um rund 40%, gesunken.

Abtreibungsgegner*innen nutzen die schwierige rechtliche Lage aus und stellen Strafanzeigen gegen Ärzt*innen. Wie das genau aussieht und welche Folgen das hat, zeigen wir euch in bald in einem weiteren Post.

Wenn du auch möchtest, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt wird, dann unterschreibe gerne diese Petition.

Quellen:

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