Wie viele Abtreibungen gibt es pro Jahr? Wie viele der Schwangeren bereuen später ihre Entscheidung? Und wie viele Gynäkolog*innen bieten Schwangerschaftsabbrüche überhaupt an?

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Heute möchten wir euch die wichtige Arbeit der „Marea Verde“ (zu Deutsch „Die grüne Welle) vorstellen. „Marea Verde“ ist der Name eines Kollektivs aus vielen kleineren Bewegungen in ganz Nord- und #Südamerika, die sich für reproduktive Rechte und einen legalen sowie sicheren Zugang zu #Abtreibungen einsetzt. Als verbindendes Symbol nutzen die Bewegungen die Farbe Grün, woher sich auch der Name „Marea Verde“ ableitet.

Erstmals wurden 2003 in #Argentinien grüne Bandanas genutzt, um für reproduktive Rechte zu demonstrieren. Mit den grünen Bandanas orientierte man sich an den weißen Tüchern, die die argentinische Menschenrechtsorganisation „Madres de Plaza de Mayo“ (zu Deutsch „Mütter des Platzes der Mairevolution“) nutzen. Auch die „Ni una menos“-Bewegung (zu Deutsch „Nicht eine einzige mehr“), die 2015 in Argentinien gegen #Femizide protestierte, nutzen das grüne Bandana als Symbol. Ab 2020 wurden die grünen Tücher in vielen verschiedenen lateinamerikanischen Ländern während der Proteste für reproduktive Rechte getragen, nach dem Kippen von „Roe v. Wade“ nutzten auch in den #USA Pro-Choice-Aktivist*innen das grüne Bandana.

Die Aktivistinnen der „Marea Verde“ haben dazu beigetragen, dass Abtreibungen in Argentinien 2020 bis zur 14. SSW legalisiert, in #Kolumbien 2022 entkriminalisiert wurden und in #Ecuador das Abtreibungsverbot bei Vergewltigung aufgehoben wurde. Nach dem einstimmigen Urteil des Obersten Gerichtshofs von #Mexiko im Jahr 2021, das die #Abtreibung im Lande entkriminalisierte, sagte der Oberste Richter Arturo Zaldívar Lelo de Larrea, dass die Aktivist*innen der „Marea Verde“ das nationale Bewusstsein in Bezug auf reproduktive Rechte und Abtreibungen verändert haben.

Auch das Jahr 2024 könnte mithilfe der „Marea Verde“ wichtige Verbesserungen im Bereich der reproduktiven Rechte mit sich bringen: In u.a. #ElSalvador, Ecuador, #Guatemala, #Nicaragua und #Brasilien stehen verschiedene Klagen an, die von der Bewegung unterstützt werden.

#prochoice #mybodymychoice #reproductiverights

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(Quellen und Zusammenfassung in einfacher Sprache in den Kommentaren)

Jede*r sollte ein Recht auf einen sicheren #Schwangerschaftsabbruch haben. In der Theorie klingt das relativ einfach, in der Realität ist die Umsetzung dieses Rechts jedoch vielerorts mehr als schwierig. Heute schauen wir, welche Hindernisse es gibt, wenn man eine #Schwangerschaft abbrechen will.

In #Deutschland bspw. ist eine #Abtreibung nach § 218 StGB illegal, wird aber in bestimmten Fällen nicht strafrechtlich verfolgt. Hier tritt bereits die erste Hürde in Kraft: die #Kriminalisierung. In vielen Ländern der Welt werden Abtreibungen durch Gesetze eingeschränkt oder gar verboten. In #Polen herrscht bspw. bis heute ein De-Facto-Abtreibungsverbot, u.a. in #Honduras oder auf #Laos besteht ein komplettes Abtreibungsverbot.

Die Notwendigkeit/Erfüllung bestimmter Umstände wie bspw. #Indikationen kann ebenfalls ein Hindernis sein. In Deutschland gibt es neben der medizinischen und der kriminologischen Indikation auch noch die Beratungsregelung. Ungewollt Schwangere müssen sich in vielen Ländern vor dem Eingriff verpflichtend beraten lassen und eine gesetzlich festgelegte Wartezeit einhalten. Nicht immer ist dafür genügend Zeit, was dazu führen kann, dass ein Abbruch nicht mehr möglich ist. Einige Länder wie bspw. #Russland oder #Albanien sind sich dieser Problematik bewusst, so dass die Wartefrist dort im Notfall von sieben auf zwei Tage verkürzt werden kann.

Eine weitere Hürde kann die Zustimmung dritter Personen (bspw. Partner*innen oder Eltern) vor dem Abbruch sein. In #Japan muss bspw. der Ehepartner vorher zustimmen.

Weniger offensichtliche, aber dennoch bedeutsame Hürden sind auch die Einschränkung von medizinisch korrekten Informationen sowie eine nicht vorhandene oder nur bedingte Wahlfreiheit der Behandler*in. In manchen Regionen Deutschlands fehlt es an Praxen oder Kliniken, die Abbrüche anbieten. Eine freie Wahl ist hier oft nicht möglich.

Welche Hürden fallen euch noch ein? Welche habt ihr vielleicht auch selbst erlebt?

#mybodymychoice #prochoice #selbstbestimmung #reproductivefreedom

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Angebote von medikamentösen/operativen Abtreibungen auf der Liste der Bundesärztekammer

In Deutschland kann ein Schwangerschaftsabbruch sowohl operativ als auch medikamentös durchgeführt werden.

Heute wollen wir uns einmal anschauen, wie viele der Ärzt*innen auf der Liste der Bundesärztekammer welche Methode anbieten. Die Liste der Bundesärztekammer wurde 2019 durch den Deutschen Bundestag als Hilfsangebot für ungewollt Schwangere im Auftrag gegeben. Die Aufnahme in die Liste sowie alle darauf angegeben Auskünfte sind für Ärzt*innen freiwillig.

Für Ärzt*innen und Praxen gibt es die Möglichkeit, auf der Liste bei beiden Methoden ein „Ja“ oder ein „Nein“ anzugeben. Auch gibt es die Möglichkeit, gar keine Auskünfte zu der Methode zu geben oder lediglich explizit eine Methode mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten, ohne näher auf die andere Methode einzugehen. Bei diesen beiden letzten Angabemöglichkeiten lassen sich keine Schlüsse daraus ziehen, ob eine Methode angeboten wird oder nicht, da es Gründe geben kann, warum Praxen/Ärzt*innen sich dazu entschließen, diese konkreten Informationen nicht öffentlich preiszugeben.

Stand 05.03.2024 sind 379 Praxen und Ärztinnen in der Liste aufgeführt:\

  • 154 Praxen/Ärzt_innen gaben an, dass sie beide Methoden anbieten. Das bedeutet, dass ungewollt Schwangere lediglich bei 40,6 % aller Stellen eine theoretische Wahl zwischen den beiden Methoden haben.  \
  • 92 Praxen/Ärztinnen gaben an, den Eingriff lediglich medikamentös durchführen zu können (24,3 % aller Einträge).\
  • 42 Praxen/Ärzt_innen gaben an, den Eingriff lediglich operativ durchzuführen (11,1 % aller Einträge).\
  • 35 Praxen/Ärzt_innen gaben gar keine näheren Angaben zu den möglichen Methoden an (9,2 % aller Einträge).\
  • 56 Praxen/Ärzt_innen gaben nur teilweise an, dass sie entweder die medikamentöse oder die operative Methode durchführen, ohne die andere Methode explizit zu verneinen (14,8 % aller Einträge).

Quellen:

Liste der Bundesärztekammer. Online einsehbar: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/schwangerschaftsabbruch (Stand 05.03.2024)

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Verbote von #Abtreibungen können möglicherweise #Angst und #Depressionen erhöhen.

Das zumindest legt eine US-amerikanische Studie nahe. Im Jahr 2022 hatte der Oberste Gerichtshof in den #USA das Recht auf den #Schwangerschaftsabbruch gekippt. Als Folge haben 13 Staaten Abtreibungen sofort verboten.

Die Forschenden der kürzlich erschienenen Studie haben untersucht, wie sich Depressions- sowie Angstsymptome bei Menschen in diesen Staaten vor und nach der Entscheidung verändert haben im Vergleich zu US-Bundesstaaten, in denen Abtreibungen nicht verboten waren. Dafür werteten die Forschenden Gesundheitsfragebögen zu Depressions- und Angstsymptomen (PHQ-4) von knapp 720.000 Menschen aus. Tatsächlich stiegen der Analyse zufolge in beiden Gruppen Depressions- sowie Angstsymptome an. Allerdings war der Anstieg in den Staaten mit #Abtreibungsverbot höher als in den Staaten ohne Abtreibungsverbot. Dieser Unterschied war zwar gering, aber statistisch signifikant. Bei Frauen [1] zwischen 18 und 45 Jahren war der Anstieg der Depressions- sowie Angstsymptome am größten. Also genau bei der Gruppe, die auch am ehesten Schwangerschaftsabbrüche durchführen lässt.

Die Studie legt nahe, dass Abtreibungsverbote eine Gefahr für die psychische Gesundheit gebärfähiger Personen darstellen können. Jede Person sollte selbst entscheiden, ob sie eine #Schwangerschaft fortführen oder beenden möchte.

Quelle:

  • Thornburg B, Kennedy-Hendricks A, Rosen JD, Eisenberg MD. Anxiety and Depression Symptoms After the Dobbs Abortion Decision. JAMA. 2024;331(4):294–301. doi:10.1001/jama.2023.25599 [Online: https://jamanetwork.com/journals/jama/article-abstract/2814133]

Anmerkungen: [1] Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht alle Frauen gebärfähig sind, und nicht jede gebärfähige Person eine Frau ist. Die zitierte Studie geht von einem binären Geschlechterbild aus.

#prochoice #reproductiverights #mentalhealth #psychischegesundheit

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(Zusammenfassung in einfacher Sprache in den Kommentaren)

Kennt ihr schon das Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch (kurz MUVS) in #Wien?

Im @muvs_vienna wird die Kulturgeschichte der Kontrolle über die #Fruchtbarkeit des Menschen mittels #Verhütung und #Schwangerschaftsabbruch dokumentiert. Dabei steht die übergeordnete Vision des selbstbestimmten Handelns im Bereich der #Sexualität, Fruchtbarkeit und #Fortpflanzung im Vordergrund.

Ausgestellt wird in zwei Räumen, von denen einer die Geschichte rund um Verhütung und Verhütungsmethoden übersichtlich darstellt und erklärt, während es im zweiten um die Entwicklung des Schwangerschaftsabbruchs, Regelungen in #Europa und die Erläuterung verschiedener Methoden geht.

Gegründet wurde das Museum 2003 von Dr. Christian Fiala, Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Seine Beweggründe fasst er wie folgt zusammen: „Als Arzt kann ich nur eine begrenzte Anzahl von Menschen über ihre Fruchtbarkeit aufklären und wie sie damit bestmöglich umgehen. Als Wissenschaftler und Vortragender sind es schon mehr Menschen. Aber erst mit einem Museum gelingt es, das Wissen über verlässliche Verhütung und über einen medizinisch sicheren Schwangerschaftsabbruch in die ganze Welt hinauszutragen.“

Seit 2007 wird das MUVS regelmäßig von Schüler*innen besucht, die so umfassend über Verhütung und Schwangerschaftsabbrüche aufgeklärt werden. Auch werden hier viele interessante Führungen und Veranstaltungen angeboten.

Das #Museum ist weltweit das Einzige seiner Art und ein Besuch lohnt sich. Solltet ihr zufällig in der Nähe Wiens sein, dann plant unbedingt Zeit für einen Besuch im MUVS ein.

Quelle: https://www.muvs.org/de/museum/gruendung/

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Ziel unserer Kampagne ist, durch einfach vermittelte Informationen zur #Entstigmatisierung von Abtreibungen und Personen, die abgetrieben haben oder über eine #Abtreibung nachdenken, beizutragen. Doch was genau ist ein Stigma und wie funktioniert Entstigmatisierung?

Der Soziologe Erving Goffmann sagt: Ein #Stigma ist etwas, das eine Person von einer anderen deutlich unterscheidet. Dieser Unterschied wird negativ wahrgenommen. Stigmatisierung passiert dann, wenn wir Personen auf diese negativen Merkmale reduzieren und deswegen herabsetzen oder diskriminieren. Der § #218 StGB stigmatisiert Abtreibungen, indem er diesen medizinischen Eingriff in unmittelbare Nähe zu M0rd und T0dschlag rückt. So werden Abtreibungen automatisch als kriminelle Handlung dargestellt. Bei der Entstigmatisierung geht es darum, auf das Stigma und die Stigmatisierung aufmerksam zu machen. Das Ziel ist die Überwindung des Stigmas und die Vermittlung einer positiveren, einfühlsameren Haltung gegenüber stigmatisierten Personen – in unserem Fall ungewollt Schwangere, die abtreiben (möchten).

Als Aktivist*innen versuchen wir Abtreibungen zu entstigmatisieren, indem wir öffentlich über diesen Eingriff und ungewollt Schwangere sprechen. Unsere Kampagne liefert neutrale Informationen über den #Schwangerschaftsabbruch, der ein alltäglicher medizinischer Eingriff ist. Unser Ziel ist es, dazu beizutragen, das #Tabu, das diese Thematik umgibt, zu verringern.

Warum die Entstigmatisierung und Enttabuisierung wichtig ist, hat die Gynäkologin und #ProChoice-Aktivistin @janamaeffert gut zusammengefasst: „Es gibt so viele Situationen im Leben, auf die wir wenigstens einigermaßen vorbereitet werden und die viel unwahrscheinlichere Szenarien sind. […] Viele ungeplant Schwangere sind komplett überrascht und natürlich dann auch überfordert, weil das Tabu so groß ist, dass vorher überhaupt nicht darüber gesprochen wurde, was denn nach einem positivem Test passieren würde. Eine ungeplante Schwangerschaft sollte nicht als Katastrophe empfunden werden müssen, sondern als eine Situation, mit der dann eben umgegangen wird. Blöd, ungewollt, vielleicht auch sehr traurig, aber handlebar.“

#abortion #mybodymychoice

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Habt ihr schon mitbekommen, dass am Mittwoch die zentrale Ergebnisse der ELSA-Studie vorgestellt wurden? In den kommenden Wochen und Monaten werden wir uns mit diesen Ergebnissen auseinandersetzen, sie für euch aufbereiten und einordnen.

Heute stellen wir euch kurz vor, was die ELSA-Studie überhaupt ist. Der Forschungsverbund #ELSA besteht aus dem Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitut zu Geschlechterfrage | FIVE Freiburg (SoFFI F.), der Hochschule Merseburg, der Freien Universität Berlin, der Hochschule Nordhausen sowie der Universität Ulm. Die Projektleitung liegt bei der Hochschule Fulda.

Die Idee für die Untersuchung entstand aus dem stark kritisierten Vorschlag einer Studie über die psychischen Folgen der #Abtreibung, die der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn beauftragen wollte. Das Bundesgesundheitsministerium veränderte dann die Ausschreibung, sodass sich die ELSA-Studie nun mit den Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer sowie dem Angebot der Beratung und Versorgung beschäftigt.

Im Rahmen der ELSA-Studie sollen wissenschaftlich basierte Erkenntnisse zu den Einflussfaktoren auf das Erleben und Verarbeiten einer ungewollten Schwangerschaft ausgearbeitet werden. Die Ergebnisse sollen sowohl auf Bundes- als auch Landesebene und in Institutionen dafür genutzt werden, die psychosoziale und medizinische Versorgung in Deutschland zu verbessern. Das kann erreicht werden durch den Ausbau von Ressourcen und Strukturen der medizinischen Versorgung, Qualifikation von Fachkräften und Verbesserung der Kooperationen zwischen Beratungsangeboten und Versorgungsleistungen. Auch sollen Informationszugänge für ungewollt Schwangere verbessert werden und die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen abgebaut werden.

Für die ELSA-Studien wurden gewollt und ungewollt Schwangere, die sowohl die #Schwangerschaft ausgetragen als auch abgebrochen haben, befragt. Auch wurden (falls vorhanden) Partner_innen einbezogen, um Unterstützungsangebote für Paare entwickeln zu können. #Fachkräfte wie Ärzt_innen oder Berater_innen sollten im Rahmen der Studie ihre Sicht auf das Unterstützungsangebot im psychosozialen und medizinischen Bereich schildern.

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Am 13.04.2024 findet in #München ein „Marsch für das Leben“ statt.

Diese Märsche finden jährlich in verschiedenen Städten statt und werden als "friedliche Gebetsmärsche" bezeichnet. Dabei werden diese Vernetzungstreffen und Aktionen von der Anti-Choice-Bewegung und Abtreibungsgegnerinnen organisiert, um aktiv gegen #Abtreibungen und gegen eine Entscheidungsfreiheit für oder gegen eine #Schwangerschaft zu demonstrieren. Mit weißen Holzkreuzen ziehen die Teilnehmenden singend und betend durch die Städte. Jedes dieser Kreuze soll einen der 1000 Föten repräsentieren, die nach Auffassung der Veranstalterinnen täglich abgetrieben würden. Eine Falschinformation, wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes jährlich belegen! Das ist den Veranstalter*innen jedoch egal. Es geht um Symbolik: Die öffentlichen „Gebetszüge“ erinnern an einen "Trauerzug" wie bei Beerdigungen und medienwirksame Bilder entstehen.

Aber nicht nur die Symbolik ist bewusst irreführend. Auch in den Redebeiträgen werden gezielt #Falschinformationen verbreitet: Der EuroProLife-Chef Wolfgang Hering bediente sich in #Münster 2021 z.B. populistischen Rhetoriken und pseudo-geschichtswissenschaftlichen Nazi-Vergleichen, um Tatsachen zu verzerren, Zusammenhänge zu verkürzen und ungewollt schwangere Personen zu stigmatisieren. Unter den Teilnehmenden sind einflussreiche christliche Fundamentalistinnen sowie Vertreterinnen rechter Gruppen z.B. der AfD oder der Identitären Bewegung.

Die Inhalte, Symbolik und Teilnehmenden des „Marsch für das Leben“ richten sich gegen das Leben ungewollt schwangerer Personen. Mediziner*innen, die Abtreibungen durchführen, sollen eingeschüchtert werden.

Abtreibungen sind Realität und Teil der staatlichen Gesundheitsvorsorge. Dabei ist es unwichtig, wie viele Abtreibungen stattfinden. Der Staat hat die Aufgabe, den Zugang zu sicheren medizinischen Eingriffen zu gewährleisten.

Das Recht auf den eigenen Körper muss verteidigt werden. Seid bei der Gegendemo am 13.04.2024 um 10:30 Uhr am Odeonsplatz in München dabei. Weitere Infos findet ihr bei @prochoice.muc. Wir möchten euch @lina_dahm ans Herz legen, die sich mit der Anti-Choice-Bewegung beschäftigt und aufklärt.

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“Sexuelle und reproduktive Gesundheit” wird häufig als feststehender Begriff genutzt. Dazu wurde Pascale Allotey, die WHO-Direktorin für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Forschung, gefragt, ob das Wort "sexuelle" nicht auch gestrichen werden könne. Ihre Antwort verdeutlicht, warum sich das Engagement für reproduktive Gesundheit nicht ohne Aktivismus im Bereich der sexuellen Gesundheit realisieren lässt. Ihr Standpunkt ist, dass es keine reproduktive Gesundheit ohne sexuelle Gesundheit gibt.

Über reproduktive Gesundheit haben wir hier schon viel gesprochen, aber was bedeutet eigentlich „sexuelle Gesundheit“? Sie meint die „Förderung der körperlichen Autonomie und Handlungsfähigkeit sowie die Anerkennung der Bedeutung sicherer, gesunder Beziehungen während des gesamten Lebens“, so Allotey. Um das erreichen zu können, benötigt es einen barrierefreien Zugang zu Informationen zu Sexualität und sexuelle Gesundheit. Die sexuelle Gesundheit gewährleistet u.a., dass Personen vor sexuell übertragbaren Krankheiten geschützt sind sowie dass keine ungewollten Schwangerschaften entstehen. Wichtig dafür sind hochwertige Vorsorgeuntersuchungen, Diagnosen und Behandlungen für gynäkologische und andrologische Erkrankungen [1], die zu Unfruchtbarkeit, sexuellen (Funktions-)Störungen sowie Krebserkrankungen der reproduktiven Organe führen können. Es wird deutlich: Sexuelle Gesundheit schützt allgemein die Gesundheit und das Wohlbefinden. Allotey sagt: „[Sie] sorgt dafür, dass wir produktiv und nicht nur reproduktiv bleiben.“

Auch geht Allotey auf die Gleichstellung der Geschlechter ein: Wenn man diese verstehen und erreichen will, muss man verstehen, dass sexuelle UND reproduktive Gesundheit dafür wichtig sind. Forschungen zeigen, dass umfassende Sexualaufklärung und Verhütung sowie die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs und eine gute Versorgung von schwangeren Personen zu einer stärkeren, gesünderen und glücklicheren Gemeinschaft beiträgt.

Allotey schließt ihre Antwort mit einem Satz, der die Thematik auf den Punkt bringt: „Sexuelle und reproduktive Gesundheit ist von grundlegender Bedeutung für die Gleichstellung der Geschlechter und die Menschenrechte."

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Abtreibungen in Australien

Beschreibung

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“Warum gibst du das Kind nicht einfach zur Adoption frei?”

Bei einer ungewollten #Schwangerschaft wird der schwangeren Person oft eine #Adoption als Alternative dargestellt. Dies mag auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, oft wird dabei jedoch vergessen: Schwangerschaft kann kurzfristige sowie langfristige Auswirkungen auf den Körper und die Psyche haben.

Ein Mensch sollte jederzeit die Möglichkeit haben, sich für oder gegen das Austragen einer Schwangerschaft zu entscheiden. Schwangerschaft und #Geburt können selbst bei gesunden Personen ohne Risikofaktoren zu Blutungen, schwangerschaftsbedingten Blutdruckerkrankungen, postpartalen Depressionen, Thrombosen uvm. führen. Einiges davon erhöht die Wahrscheinlichkeit, im späteren Leben an chronischen Erkrankungen wie z.B. Herzkreislauferkrankungen und Diabetes zu leiden. Ebenso enden je nach Klinik etwa 30% der Schwangerschaften mit einem #Kaiserschnitt, der ein großer abdomineller Eingriff ist und ebenfalls zahlreiche Risiken mit sich bringt.

Eine große US-amerikanische Studie, die sich mit den Folgen von verwehrten Abtreibungen befasst, stellt fest: Schwangere Personen, die gezwungen werden, eine ungewollte Schwangerschaft auszutragen, haben in der Folge ein höheres Risiko ernste Komplikationen bis hin zum Tod zu erleiden. Während der Studie starben zwei Frauen - keine verstarb an einer #Abtreibung.

Die sogenannte #Müttersterblichkeit (der Tod einer gebärenden Person pro Lebendgeburt) liegt in Deutschland bei 7 von 100.000. 2022 wurde bei 103.927 Schwangerschaftsabbrüchen kein einziger Todesfall berichtet. Insgesamt 253 Komplikationen wurden im selben Jahr bei Abbrüchen gemeldet, was 0,24% der Eingriffe entspricht. Nur bei 0,12% davon traten Nachblutungen oder ein vermehrter Blutverlust auf. Bei Geburten kommt es hingegen in etwa 2% aller Fälle zu schweren Blutungen.

Eine Abtreibung ist ein medizinischer Eingriff - das dürfen wir nicht vergessen. Aber auch Schwangerschaft und Geburt sind mit vielen, teils höheren Risiken verbunden. Es muss jeder schwangeren Person selbst überlassen bleiben, ob sie diese Risiken eingehen will oder die Schwangerschaft vorzeitig beendet.

#mybodymychoice

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(Zusammenfassung in einfacher Sprache und Quellen in den Kommentaren)

Bei der Diskussion um Abtreibungen gibt es oft zwei Argumente von Abtreibungsgegner*innen: Zum einen dichten sie Personen nach einer #Abtreibung #Depressionen an. Sie bezeichnen das als “Post-Abortion-Syndrom”. Zum anderen soll „einfach nur“ richtig verhütet werden.

Das „Post-Abortion-Syndrom“ ist ein Mythos. Weder medizinische noch psychiatrische Vereinigungen erkennen es an oder haben es klassifiziert. #Verhütungsmittel wie die #Pille haben dagegen oft als Nebenwirkung Depressionen.

Die Studie (Johansson T et al, 2023) zeigt, dass Personen, die mit der Pille verhüten, in den ersten zwei Jahren der Einnahme 1,7-mal häufiger an Depressionen leiden als Personen, die sie nicht nehmen. Beginnen junge Personen vor dem 20. Lebensjahr mit der Einnahme der Pille, sind sie auch nach dem Absetzen stärker gefährdet, später im Leben an einer Depression zu erkranken. Zum Vergleich deutet die „Turnaway-Studie“ darauf hin, dass Personen, die eine #Schwangerschaft abbrechen ließen, nicht häufiger unter Depressionen und Angstzuständen litten als Personen, denen ein #Schwangerschaftsabbruch verweigert wurde. Während der Beobachtung über fünf Jahre sei es den Personen nach einem Abbruch ähnlich gegangen, teilweise sogar besser.

Bei einer Studie aus den USA, die sich auf Teildaten der „Turnaway-Studie“ bezieht (Rocca et al., 2015), gaben 95 % der Befragten an, dass die Entscheidung für einen Abbruch für sie die Richtige gewesen sei und sowohl negative als auch positive Gefühle mit der Zeit abgenommen hätten. Eine höher wahrgenommene Stigmatisierung des Abbruchs war mit mehr negativen Gefühlen verbunden. Abschließend lässt sich sagen, dass dauerhafte psychische Folgen nach einem Schwangerschaftsabbruch nicht belegt sind. Hier scheint die Stigmatisierung des Eingriffes sogar eine höhere Rolle für das emotionale Befinden zu spielen.

Wir möchten mit diesem Post die Pille nicht verteufeln. Es muss aber deutlich gemacht werden, dass die meisten Verhütungsmittel auf Menschen mit Uterus ausgelegt sind, die sich möglichen Nebenwirkungen aussetzen lassen müssen.

#ProChoice #ReproductiveHealth

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(Zusammenfassung in einfacher Sprache in den Kommentaren)

Wenn wir über einen #Schwangerschaftsabbruch als medizinischen Eingriff nachdenken, dann kommt uns allen höchstwahrscheinlich sofort in den Sinn, dass es Gynäkologinnen sind, die diesen Eingriff durchführen. Wusstet ihr aber, dass in #Deutschland grundsätzlich alle Ärztinnen den Eingriff durchführen dürfen?

Das Bundesgesundheitsministerium schreibt dazu, dass alle Ärzt*innen berechtigt sind, die #Abtreibung durchzuführen, solange sie

  • den Eingriff aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen durchführen können
  • nach dem ärztlichen Berufsrecht dazu befugt sind
  • über die erforderlichen Einrichtungen verfügen.

Vor allem beim ersten Punkt zeigt sich, wie wichtig also die verpflichtende Aufnahme von Schwangerschaftsabbrüchen in die medizinische Grundausbildung ist. Um der schwierigen Versorgungslage in Deutschland entgegenzukommen, ist es notwendig, dass mehr Ärzt*innen unabhängig von ihrer Fachrichtung die Möglichkeit haben, den Eingriff während des Studiums oder in Weiterbildungen kennenzulernen und durchzuführen.

Ausnahmen hierbei sind allerdings #Bayern und #Niedersachsen: Das Bayerische Schwangerschaftshilfeergänzungsgesetz besagt im Artikel 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2, dass es nur den Einrichtungen erlaubt ist, Abbrüche durchzuführen, in denen Ärztinnen mit einer fachärztlichen Anerkennung auf dem Gebiet "Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ arbeiten. Nach dem § 13c Absatz 1 Satz 1 der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen dürfen nur Fachärztinnen für "Frauenheilkunde und Geburtshilfe" Abbrüche durchführen.

#ProChoice #Abortion #AbortionRights #AbortionIsHealthcare #AbortionIsHumanright #ReproductiveRights #ReproductiveJustice #ReproductiveHealth #WegMit218 #MyBodyMyChoice

Quelle: -https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Schwangerschaftsabbruch/Konzept_zur_Fortentwicklung_der_Qualifizierung_von_AErztinnen_und_AErzten__die_Schwanger-schaftsabbrueche_vornehmen.pdf

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(Zusammenfassung in einfacher Sprache, Anmerkungen & Quellen in den Kommentaren)

Ihr habt sicherlich von dem geheimen Treffen bei #Potsdam gehört, auf dem u.a. AfD-Politiker*innen und Neonazis teilnahmen, um die massenhafte Deportation von Mitmenschen aus rassistischen Gründen zu planen. Mit diesem Post positionieren wir uns ganz klar gegen rechte Politik und rechtsextremes Gedankengut! Aber warum tun wir das, obwohl wir eine Kampagne sind, die für euch Informationen über Abtreibungen und #ReproduktiveRechte sowie Gesundheit zusammenfasst? Ganz einfach: All dies ist auch durch eine nationalistische, konservative und rechte Regierung gefährdet!

Europäische Beispiele sind u.a. #Polen und #Ungarn: Unter der rechtskonservativen PiS-Regierung wurden die Abtreibungsgesetze in Polen lange verschärft bis zu einem momentanen De-Facto-Verbot. (Ungewollt) Schwangere starben, weil ihnen aus Angst vor Gesetzen medizinische Hilfe und letztlich ein lebensrettender #Schwangerschaftsabbruch verwehrt wurden. Nach den Wahlen im Oktober 2023 diskutiert die neue Regierung nun die Neugestaltung der Abtreibungsgesetze ohne richtige Aussicht auf eine zufriedenstellende Einigung.

In Ungarn darf prinzipiell bis zur 12. SSW abgetrieben werden. Das Problem dabei: die verpflichtende Beratung vor der #Abtreibung. Laut Erfahrungsberichten werden ungewollt Schwangere dabei seit dem Rechtsruck in der Regierung unter Druck gesetzt oder gar zur Fortführung der #Schwangerschaft überredet. Seit September 2022 müssen sie sich vor dem Eingriff den „Herzschlag“ [1] anhören.

Auch die AfD "warnt" in #Deutschland davor, Abtreibungen „zu bagatellisieren, staatlicherseits zu fördern oder sie gar zu einem Menschenrecht zu erklären.“ Ein ehemaliger AfD-Mitarbeiter forderte auf Twitter, dass neben der verpflichtenden Wehrdienst-Musterung von Männern Frauen auf die Eignung der Eizellen hin untersucht und zur Abgabe dieser „verpflichtet werden [sollen], um die Demographie zu stabilisieren“. Der Körper der Frau gehöre nämlich dem Staat. Eine idealistische Vorstellung, die ähnlich im Nationalsozialismus in Lebensbornen praktiziert wurde.

Es wird deutlich: Rechts ist nie eine Lösung!

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(Zusammenfassung in einfacher Sprache in den Kommentaren)

2022 gab es in #Deutschland 103.927 Schwangerschaftsabbrüche. Davon wurden bundesweit 40.176 mit der medikamentösen Methode durchgeführt, was 38,66 % aller Eingriffe ausmacht. In manchen Bundesländern liegt der Anteil deutlich unter dem Landesdurchschnitt: Im #Saarland wurden bspw. nur 17,65 % aller Abbrüche medikamentös durchgeführt. Allgemein sind die Zahlen für DE deutlich niedriger als in Ländern, in denen beide Methoden gut verfügbar sind und die schwangeren Personen selbst wählen können. Dort liegt der durchschnittliche Anteil an der medikamentöse Methode bei 60 bis 70 %.

Die niedrige Prozentzahl in DE ist damit erklärbar, dass es in vielen Regionen keine Ärztinnen gibt, die die medikamentöse Beendigung der #Schwangerschaft anbieten. Häufig wird an veralteten Methoden festgehalten. Zudem ist die Beschaffung der Abtreibungsmedikamente an hohe Auflagen gebunden und viele Ärztinnen scheuen diese Mühe.

Inzwischen gibt es die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs zu Hause. Das telemedizinisch begleitete Projekt von @doctorsforchoicegermany in Zusammenarbeit mit @fpz_balance.berlin ermöglicht ungewollt Schwangeren im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, eine medikamentöse #Abtreibung selbstbestimmt dann und dort durchzuführen, wo und wann sie möchten. Allerdings hat dieses Projekt natürlich auch Kapazitätsgrenzen.

Wenn man von 60 - 70 % medikamentösen Abbrüchen in Ländern mit einer freien Methodenwahl ausgeht, werden in Deutschland weiterhin jährlich rund 20.000 bis 30.000 ungewollt Schwangere operiert werden, obwohl sie wahrscheinlich lieber die medikamentöse Methode gewählt hätten. Das bedeutet auf die Woche gerechnet, dass wöchentlich 385 bis 577 ungewollt Schwangere einen operativen #Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen müssen.

Wir finden, dass jeder ungewollt Schwangere entscheiden können sollte, wie, wo und mit welcher Unterstützung sieer die Schwangerschaft abbricht.

Quellen:

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Abtreibungen werden medial immer wieder thematisiert. Doch welches Bild des alltäglichen, medizinischen Eingriffs hat sich dort etabliert? Die Kulturwissenschaftlerin Franzis Kabisch (@clito.risk) forscht dazu an der Wiener Akademie der Bildenden Künste und stellt spannende Erkenntnisse u.a. bei @abortion.tv vor. In einem Interview mit @faz sagt sie, dass die meisten Medien den Abbruch als Konflikt zeigen und das düstere Bild einer isolierten, leidenden Frau [1] dominiert, die aus dem Fenster in die Ferne starrt oder im Bett liegt.

Wir haben vor einiger Zeit in unserer Instagram-Story gefragt, was euch bei „#Abtreibung in Medien“ einfällt. Diese Umfrage ist natürlich nicht wissenschaftlich, bestätigt aber das negative Bild: „Bestürzung, traurige Gesichter, düstere Umgebung“ oder „dramatisches Herausblicken aus dem Bus bei Regen“ o.Ä. schriebt ihr.

Problematisch ist laut Kabisch, dass eine ungewollte #Schwangerschaft und der #Abbruch zu einem „vermeintlich privaten [Problem]“ und damit stigmatisiert werden. Eure Antworten wie „einsames Wartezimmer“ oder „traurig-zögerliche Frau (allein)“ bestätigen dies. Dabei gehört ein #Schwangerschaftsabbruch in den gesellschaftlichen Diskurs.

Kabisch kritisiert, wie medial über Personen, die abgetrieben haben, gesprochen wird. Meist seien es naive, infantile Frauen, die Unterstützung bräuchten und am Ende alles bereuten. In unserer Umfrage nanntet ihr dieses stereotypisch Bild oft: „sehr junge Protagonisten, denen alle versichern, sie helfen ihnen“. Studien zeigen aber, dass ungewollt Schwangere selbstbestimmt und für sie richtige Entscheidungen treffen können!

Auf der anderen Seite lobt Kabisch einzelne Medien, die die betroffenen Personen erleichtert zeigen. Es ist wichtig, dass wir dieses positive Bild häufiger reproduzieren! Denn in einer Studie der Psychologin Miriam Gertz kam heraus: Nach dem Eingriff erleichterte Personen fühlen sich durch die #Stigmatisierung und das negative Bild zu negativen Gefühlen gezwungen.

Dass es zu wenige mediale neutrale oder positive Darstellungen gibt, wurde auch in unserer Umfrage deutlich: Nur eine Userin nannte mit der Serie „Sex Education“ ein positives Beispiel.

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(Zusammenfassung in einfacher Sprache, Quellen und Anmerkung in den Kommentaren)

Die Anzahl der Praxen und Kliniken, die einen #Schwangerschaftsabbruch durchführen, sinkt seit Jahren stark. Zählte das Statistische Bundesamt 2003 noch 2.050 "Meldestellen" [1], waren es Stand 3. Quartal 2023 nur noch 1.103. Zwar sank die Gesamtzahl an Abbrüchen zwischen 2003 (128.030) und 2022 (103.927) um gut 25.000, doch das erklärt keinen Rückgang der Meldestellen um 46,2 %.

Gründe für diesen starken Rückgang können aber z.B. sein:

  • Mangelnde Aus-/ Weiterbildung und das damit einhergehende Unwissen: In #Deutschland kann man Gynäkolog*in werden, ohne jemals eine #Abtreibung gesehen oder durchgeführt zu haben. Im Medizinstudium kommt der Eingriff häufig nicht vor oder wenn nur die rechtlichen/ethischen Aspekte.
  • Tabuisierung und Stigmatisierung, die auch Ärzt*innen gesellschaftlich sowie in medizinischen (Fach-)Kreisen betrifft.
  • Eine Gesetzeslage, die kriminalisiert: Ärztinnen kann nicht verübelt werden, dass sie etwas nicht machen möchten, das im Strafgesetzbuch neben Mord und Totschlag steht. Dieser Zustand schüchtert ein und verunsichert, gerade dann, wenn sich wenig mit dem Thema beschäftigt wird/wurde. Viele Medizinerinnen haben Angst, dadurch "mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen". Die Streichung von § 219a StGB war wichtig, aber noch lange nicht ausreichend.
  • Einschüchterungen durch Abtreibungsgegnerinnen: Sog. "Mahnwachen" vor Praxen, die Patientinnen und Personal belästigen, Drohbriefe, Diffamierungen on- und offline, Beschimpfungen als "Mörderinnen" oder Anzeigen. Diese Drohkulisse erschwert die Arbeit von Ärztinnen maßgeblich. Das Gesetz zum Schutz vor radikalen Abtreibungsgegner*innen ist dahingehend wichtig, ob jedoch auch hilfreich wird sich in Zukunft zeigen.

Der Wegfall an Praxen und Kliniken führt zu einem #Versorgungsmangel, der zur Folge hat, dass viele ungewollt Schwangere in manchen Regionen sehr weite Fahrtwege auf sich nehmen müssen. Es ist also wichtig, dass sich etwas ändert! Wir benötigen eine systematische Erhebung von Versorgungslücken und konkrete politische Maßnahmen, um gegen diese Probleme anzukämpfen.

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(Zusammenfassung in einfacher Sprache in Kommentaren)

In #Deutschland gibt es nach § 218 StGB 3 Fälle, nach denen ein #Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann und darf: die Beratungsregelung, die kriminologischen und die medizinischen Indikation.

Die Beratungsregelung meint, dass eine #Abtreibung bis zur 14. SSW p.m. auf Wunsch der ungewollt Schwangeren durchgeführt wird, wenn sie in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nach einer Beratung einen Beratungsschein ausgestellt bekommen und zwischen der Beratung und dem Eingriff mindestens 3 Tage liegen. 2022 wurden in Deutschland 99.968 Abbrüche nach dieser Regelung durchgeführt.

Nach der kriminologischen Indikation kann eine Abtreibung ebenfalls nur bis zur 14. SSW p.m. erfolgen. Die kriminologische Indikation bedeutet, dass die #Schwangerschaft bei einer Verg3waltigung entstand oder wenn die schwangere Person jünger als 14 Jahre ist. 2022 wurden in Deutschland 35 Abbrüche nach dieser Indikation durchgeführt.

Nach der med. Indikation kann ein Abbruch auch nach der 14. SSW p.m. erfolgen, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der schwangeren Person schwerwiegend gefährdet ist oder sich die schwangere Person durch die Schwangerschaft in Lebensgefahr befindet. Zudem greift die medizinische Indikation auch, wenn bei Untersuchungen des Embryos/Fötus erhebliche gesundheitliche Schädigungen festgestellt werden. 2022 wurden in Deutschland 3.924 Abbrüche nach dieser Indikation durchgeführt.

Im Jahr 2022 gab es in Deutschland 103.927 Abbrüche. In Prozentzahlen bedeuten die oben genannten Zahlen somit Folgendes:

  • 96,19 % aller Abbrüche erfolgten nach der Beratungsregelung
  • 0,03 % aller Abbrüche erfolgten nach der kriminologischen Indikation
  • 3,78 % aller Abbrüche erfolgten nach der medizinischen Indikation

Quellen:

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(Zusammenfassung in einfacher Sprache)

Am 8. März findet zum 103. Mal der feministische Kampftag statt. Als eine Kampagne, die sich mit reproduktiven und sexuellen Rechten sowie der Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen beschäftigt, sind uns diese Themen auch an diesem Tag besonders wichtig.

Deswegen haben wir nun ein Schreiben an die Bundesregierung und Politikerinnen der Koalition mit unseren Forderungen verfasst, das wir am 8. März verschicken wollen. Wenn ihr uns bei der Aktion unterstützen wollt, könnt ihr unsere Vorlage nutzen und dann per Mail oder auch als Brief an die Bundesregierung und/oder Politikerinnen der Koalition schicken. Zugang zu dieser Vorlage erhaltet ihr über den Linktree in unserer Bio und über den QR-Code auf der Grafik.

Der Grund für unsere Aktion: In dem Koalitionsvertrag der amtierenden Regierung wurde sich als Ziel gesetzt, die Selbstbestimmungsrechte von gebärfähigen Personen zu stärken. Die Streichung des § #219a StGB war in dieser Hinsicht ein wichtiger Schritt, auch die Verabschiedung eines Gesetzesentwurfs zum Thema #Gehsteigbelästigung ist mehr als erfreulich!

Dennoch wurden wichtige Vorhaben bisher nur teilweise oder gar nicht angegangen. Noch immer ist der #Schwangerschaftsabbruch nach § #218 des Strafgesetzbuchs illegal und wird nur bei bestimmten Voraussetzungen nicht strafrechtlich verfolgt. Eine #Abtreibung ist noch immer kein regulärer Bestandteil der Ausbildung angehender Ärzt*innen. Die Versorgungslage ist trotz einer rechtlich festgelegten Versorgungssicherheit seitens der Bundesländer mancherorts katastrophal. Noch immer müssen ungewollt Schwangere nach der Beratungsregelung den Eingriff selbst bezahlen.

Nur zusammen können wir das Tabu brechen, einen Teil zur Entstigmatisierung sowie Entkriminalisierung von Abtreibungen beitragen und für reproduktive Rechte und Gesundheit einstehen!

#ProChoice #Abortion #AbortionRights #AbortionIsHealthcare #ReproductiveRights #ReproductiveHealth #MyBodyMyChoice

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Habt ihr schon gehört, dass die Meta-Plattformen #Instagram und #Threads nicht mehr politisch sein wollen? Anfang Februar wurde angekündigt, dass „politischer Inhalt“ nicht mehr aktiv beworben und durch den Algorithmus verbreitet werden soll. Das bedeutet im Klartext: Politische Posts werden weder in den Reels, noch in den In-Feed-Empfehlungen oder auch nicht im Erkundungsteil Instagrams geteilt.

Das betrifft uns als eine politische Kampagne zu reproduktiven Rechten und Gesundheit und unsere Posts somit leider auch. Laut #Meta wird es zwar in Zukunft eine Einstellung geben, mit der ihr als Nutzer*innen Beiträge von nicht gefolgten, politischen Accounts zu sehen bekommt. Allerdings müsst ihr da selbst tätig werden und es in euren Einstellungen aktivieren. Falls euch politische Inhalte interessieren, checkt die Einstellung also auf jeden Fall ab, wenn es soweit ist!

Eine gute Nachricht: Wenn ihr uns folgt, bekommt ihr unsere Inhalte wahrscheinlich weiterhin gezeigt. Ihr würdet uns aber unfassbar helfen, wenn ihr für unsere Beiträge und Storys die Benachrichtigungen einschaltet (das funktioniert über die kleine Glocke oben rechts, wenn ihr auf unser Profil geht) und bei unsere Beiträge weiterhin so toll auf "Gefällt mir" drückt, ihr die Beiträge abspeichert, in euren Storys teilt und mit ihnen interagiert, damit auch andere, die uns nicht folgen, unsere Posts sehen. Nur zusammen können wir das Tabu brechen, einen Teil zur Entstigmatisierung von Abtreibungen beitragen und für reproduktive Rechte und Gesundheit einstehen!

#ProChoice #Meinungsfreiheit

Quellen:

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(Zusammenfassung in einfacher Sprache, Anmerkung & Quellen in den Kommentaren)

Am Mittwoch hatten wir über die Anfänge des § #218 StGB bis hin zur Umstrukturierung des Paragrafen während des Nationalsozialismus berichtet. Heute stellen wir euch vor, was danach geschah und wie sich der § 218 zu der heutigen Version entwickelte:

  • 1949: Nach dem Ende des #Nationalsozialismus wurde die Änderung des § 218 gestrichen. Die Regelungen der #WeimarerRepublik wurden in der #BRD fast unverändert wieder übernommen.
  • 1972: Im Rahmen breiterer Strafrechtsreformen wurde auch eine Änderung des § 218 geplant. Dies führte zu öffentlichen Auseinandersetzungen zwischen Befürworterinnen, die die Persönlichkeitsrechte der Schwangeren anerkannten, und Reformgegnerinnen, die das uneingeschränkte Lebensrecht des Ungeborenen gefährdet sahen. In der #DDR galt seit diesem Jahr die Fristenregelung.
  • 1974: Erst nach langwierigen Beratungen und Diskussionen stimmten die Abgeordneten für eine Fristenregelung. Demnach wäre eine #Abtreibung bis zur 14. SSW nach einer vorherigen ärztlichen Beratung straffrei gewesen. Der unionsdominierte Bundesrat legte Einspruch ein.
  • 1975: Die Karlsruher Richter erklärten die Fristenregelung als verfassungswidrig, weil sie der Verpflichtung aus Artikel 2 des Grundgesetzes, das „werdende Leben auch gegenüber der Mutter wirksam zu schützen“, nicht gerecht würde.
  • 1976: Der Bundestag verabschiedete eine Reform des § 218, die den Abbruch verbot, jedoch nicht strafrechtlich verfolgte, wenn eine von vier Indikationen bestand: die medizinische, die eugenische [1], die kriminologische und die soziale Indikation.
  • 1992: Nach der Wiedervereinigung musste eine gesamtdeutsche Regelung gefunden werden. Der Bundestag beschloss eine Reform, die einen #Schwangerschaftsabbruch nach einer Beratung bis zur 14. SSW als straffrei definierte. Die Kosten sollten von den Krankenkassen übernommen werden.
  • 1993: Die Karlsruher Richter verhinderten aus dem gleichen Grund wie 1975 erneut die Verabschiedung der Regelung.
  • 1995: Der Bundestag setzte die Vorgaben aus Karlsruhe um. Seitdem gilt in #Deutschland die modifizierte, uns bekannte Regelung.
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(Zusammenfassung in einfacher Sprache, Anmerkung und Quellen in den Kommentaren) Inhaltswarnung: Nationalistische Rassenideologien

Vor mehr als 15 Jahren wurden der § 218 im Jahr 1871 erstmals in das Strafgesetzbuch (StGB) des Deutschen Reiches aufgenommen und Abtreibung verboten. Die Strafe: 6 Monaten Gefängnis bis hin zu 5 Jahren Zuchthaus [1]. War die Kirche bis Anfang des 19. Jhd. noch davon ausgegangen, dass männliche Föten erst nach dem 40. Tag und Weibliche nach dem 80. Tag der #Schwangerschaft „beseelt“ wurden, setzte sich im Laufe des 19. Jhd. die med. Erkenntnis der Vorstufe des menschlichen Lebens durch die Vereinigung von Ei und Samenzellen durch. Dies beeinflusste die Gesetze, sodass bspw. die im bayerischen Kriminalkodex von 1751 festgeschriebene Straflosigkeit in der ersten Schwangerschaftshälfte hinfällig war.

Mit den Jahrzehnten veränderten sich die gesellschaftlichen Ansichten, Indikationen wurden debattiert. Anfang des 20. Jhd. wurden die Forderungen der Frauenbewegungen nach einer liberaleren Lösung immer lauter und erreichten 1913 ihren Höhepunkt in einer „Gebärstreikdebatte“. Während die Arbeiter*innenklasse „Masse“ brauchte, wollten die Frauen #Selbstbestimmung.

Die vielen Toten und der Bedarf an Soldaten und Arbeiterinnen nach dem 1. Weltkrieg verhinderten Reformen des § 218. In der wirtschaftlichen Nachkriegskrise trafen die Befürworterinnen des Abtreibungsverbotes jedoch auf eine breite Gegenbewegung gegen den „Gebärzwang“. Als einzige Ausnahme wurde deswegen 1927 ein #Schwangerschaftsabbruch aus med. Gründen erlaubt.

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten änderte sich die Ausrichtung des § 218 – war vorher das „ungeborene Leben“ zu schützen, konzentrierte sich der § 218 nun auf die „Lebenskraft des Volkes“. Abtreibungen wurden als „Angriff auf die Rasse und das Erbgut“ neu eingeordnet. Die med. Indikation wurde rassentheoretisch umgestaltet. Sie erlaubte ausgewählten „Erbärzten“ die #Abtreibung von „unwertem Leben“ im Sinne der NS-Doktrinen, allen anderen wurde das gewerbliche Anbieten verboten und unter Todesstrafe gesetzt.

Wie es nach dem 2. Weltkrieg mit dem § 218 weiterging, erfahrt ihr am Freitag.

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(Zusammenfassung in einfacher Sprache und Quellen in den Kommentaren)

Die Anzahl an Ärztinnen, die eine #Abtreibung durchführen, sinkt. 2003 gab es noch 2.050 Meldestellen, im zweiten Quartal von 2023 nur noch 1.098. Das bedeutet einen Verlust von 46,5 % aller Meldestellen innerhalb von 20 Jahren! Im Gegensatz dazu fiel die Anzahl an Abbrüchen nur um 18,8 % (2003: 128.000 / 2022: 103.297). Doch warum bieten immer weniger Ärztinnen diesen alltäglichen med. Eingriff an?

Damit beschäftigten sich @baieralicia, Ärztin & Vorsitzende von @doctorsforchoicegermany, sowie Anna-Lisa Behnke, Ärztin & Forscherin. In einer qualitativen Studie befragten sie in 18 Interviews 14 Medizinstudierende und 4 Gynäkologinnen in #Berlin nach Barrieren beim Abtreibungsangebot. Am häufigsten wurden das gesellschaftliche Tabu, die unklare Rechtslage und die Stigmatisierung genannt.

In #Deutschland ist der #Schwangerschaftsabbruch durch den § 218 im Strafgesetzbuch geregelt und demnach grundsätzlich illegal. Nur unter bestimmten Voraussetzungen wird der Eingriff strafrechtlich nicht verfolgt.

Wenige Befragte lehnten die Durchführung von Abbrüchen aus eigenen religiösen Gründen ab. Bei einigen Medizinstudierenden spielten Unwissenheit und falsche Einschätzung bzgl. der Sicherheit und möglicher Nebenwirkungen oder Komplikationen des Eingriffs eine große Rolle. Da das Thema in der med. Ausbildung nur selten behandelt wurde/wird, bezogen die Studierenden ihr (teilweise falsches) Wissen aus u.a. (religiös gefärbten) Medien wie Social Media, Serien & Filmen, dem Religionsunterricht oder eigenen Erfahrungen.

Die Ergebnisse dieser Studie zeigen, wie wichtig die Aufklärung und die Behandlung von Abtreibungen im Medizinstudium sind, um diese Barrieren beseitigen zu können. Universitäten und Lehrkrankenhäuser müssen im Kontext von Abtreibungen dem Lehrauftrag nachkommen! Politische Entscheidungsträger*innen müssen Maßnahmen ergreifen, um eine #Abtreibung zu entkriminalisieren und dadurch zu entstigmatisieren. Dies wäre z.B. möglich, wenn der Eingriff außerhalb des Strafgesetzbuches im Einklang mit internationalen Empfehlungen zur öffentlichen Gesundheit geregelt werden würde.

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(Zusammenfassung in einfacher Sprache in den Kommentaren)

Seit 1975 ist eine #Abtreibung in #Schweden generell bis zur 18. Schwangerschaftswoche (SSW) legal. Danach wird eine Zustimmung durch das Nationale Gremium für Gesundheit & Wohlfahrt benötigt. Diese Zustimmung kann jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt erteilt werden, an dem der Fötus außerhalb des Uterus noch nicht überlebensfähig wäre. Die Grenze setzt das Nationale Gremium für Gesundheit & Wohlfahrt mit der 22. SSW. Die Ausnahme: Bei unmittelbarer Lebensgefahr der Schwangeren darf auch nach der 22. SSW eine #Schwangerschaft beendet werden.

Bis 1996 galt, dass ungewollt Schwangere zwischen der 12. und 18. SSW vor einem #Schwangerschaftsabbruch eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung besuchen mussten. Das ist jetzt nicht mehr notwendig.

2008 wurde rechtlich festgehalten, dass die Abtreibungsgesetze auch für ungewollt Schwangere aus dem Ausland gelten - mit der Ausnahme, dass sie den Eingriff selbst zahlen müssen oder die Krankenversicherung des eigenen Herkunftslandes die Kosten übernimmt. Asylbewerber*innen und ungewollt Schwangere ohne Dokumente bezahlen seit 2013 für eine Abtreibung lediglich so viel, wie eine reguläre medizinische Untersuchung kosten würde.

Die relativen Zahlen in Schweden bewegen sich seit 1975 bei 18 - 21 Abbrüchen pro 1.000 gebärfähigen Personen im Alter zwischen 15 & 44 Jahren. Es wird davon ausgegangen, dass rund die Hälfte dieser Gruppe in ihrem Leben mind. eine Abtreibung haben wird. 2022 wurden offiziell 35.456 Schwangerschaftsabbrüche verzeichnet. 84% dieser Eingriffe erfolgten noch vor der 9. SSW. Die hohe Anzahl von Abbrüchen in den ersten SSW rührt daher, dass die medikamentöse Methode am meisten genutzt wird. So wurden 2018 beispielsweise 93% aller Abtreibungen medikamentös durchgeführt. Im Vergleich dazu lag der Anteil medikamentöser Abtreibungen in Deutschland lediglich bei ca. 39%.

Quellen:

RFSU (2020). About Abortion. Online: https://www.rfsu.se/contentassets/48adfec3a7254bd590c07c79766000a8/en_om_abort.pdf

Robert Johnston (2023). Historical abortion statistics, Sweden. Online: http://www.johnstonsarchive.net/policy/abortion/ab-sweden.html

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(Zusammenfassung in einfacher Sprache & Quellen in den Kommentaren)

Im Rahmen von reprodukt. #Gesundheit wird häufig zw. einem „sicheren“ & einem „unsicheren“ #Schwangerschaftsabbruch unterschieden. Doch was genau macht eine #Abtreibung “sicher” oder “unsicher” & ist der Abbruch zuhause automatisch unsicher?

Studien der @who zeigen, dass jährlich rund 25 Millionen aller Abtreibungen weltweit als unsicher gelten & mind. 22.800 schwangere Personen dabei sterben. Als „unsicher“ definiert die WHO die Eingriffe, die in den meisten Fällen von nicht fachgerecht ausgebild. Personen durchgeführt werden. Doch auch med. Personal kann einen operativen Abbruch „unsicher“ durchführen, wenn bspw. keine sterilen Instrumente genutzt werden und/oder das Umfeld nicht den med. Mindeststandards entspricht. Von der schwangeren Person selbstständig durchgeführte Abbrüche können als „unsicher“ gelten, wenn sie giftige Substanzen einnehmen, Gegenstände vaginal in den Uterus einführen oder äußere Kraft auf den Unterleib ausüben.

Bedeutet das also, dass selbst durchgeführte Abtreibungen mit anerkannten Medikamenten zuhause als „unsicher“ gelten? Nein! Die WHO u.a. schreibt dazu: „In den ersten 12 Wochen der #Schwangerschaft kann ein medizinischer Schwangerschaftsabbruch auch außerhalb einer Gesundheitseinrichtung von den Schwangeren ganz oder teilweise selbst durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Person Zugang zu genauen Informationen, hochwertigen Arzneimitteln und Unterstützung durch geschultes Gesundheitspersonal hat (wenn sie diese während des Prozesses benötigt oder wünscht).“ Den Abbruch unsicher macht also nicht die eigenst. Ausführung, solange die Medikamente & wichtige Informationen vorhanden sind. Zu knapp 96 % sind medik. Abtreibungen erfolgreich & sicher, Komplikationen können jedoch natürlich immer auftreten. Wichtig für ungewollt Schwangere in Ländern mit Abtreibungsverboten oder stark einschränkenden Gesetzen ist deswegen bspw., dass die Einnahme der Abtreibungsmedikamente bei der mediz. Nachbehandlung nicht angegeben werden muss, sondern von einer natürl. Fehlgeburt gesprochen werden kann. Die Behandlungsweisen unterscheiden sich dabei nicht.

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(Quellen und Zusammenfassung in einfacher Sprache in den Kommentaren)

Ein „Ja“ zu #Sex ist ein „Ja“ zu #Schwangerschaft – diese Sichtweise stammt aus dem christlich geprägten #Mittelalter und wird oft als (überholtes) Argument gegen #Abtreibung genutzt.

Um dem etwas entgegenzusetzen, werfen wir einen Blick auf die Bedeutung von Sex und #Reproduktion in der europäischen Geschichte:

In der #Antike oder im Mittelalter meinte Sex meist den Akt in der Ehe. Außerehelicher #Geschlechtsverkehr wurde offiziell bestraft, aber je nach Stand und (vor allem) Geschlecht oft geduldet. Auch wenn in früheren europäischen Gesellschaften Sex offiziell in die Ehe gehörte, diente er nicht nur der Reproduktion. Eheliche Kinder sorgten für eine legitime Erbfolge, die Besitz, Rang und Rechte sicherten, ja. Da viele Ehen daher aus wirtschaftl. und polit. Gründen geschlossen wurden sowie vorherige Zuneigung keine Rolle spielten, sollte durch Sex aber auch Bindung, Intimität und Vertrauen zwischen den Eheleuten aufgebaut werden. Schon #Platon sprach diese Aspekte an.

Im Mittelalter wandelte sich die Sicht: Außereheliche Sex wurde von der #Kirche verboten. Nur zur Reproduktion durften Mann und Frau an wenigen Tagen im Jahr miteinander schlafen, ansonsten sündigten sie. Konnte die Kirche im Frühmittelalter ihre Ansichten nur beim „einfachen Volk“ (mehr oder minder erfolgreich) durchsetzen, setzte sie ab dem 13. Jhd. auch den Adel unter Druck. Kirchliche Gerichtshöfe bestraften Ehebruch und „Unzucht“. Selbst Könige mussten Scheidungen und weitere Ehen kirchlich genehmigen lassen. Abseits des kirchlichen Blicks sah es natürlich anders aus: Trotz kirchlicher Gesetze gab es auch damals viele Ansichten zur Sexualität und genauso unterschiedlich wurde sie ausgelebt.

Das ist heute nicht anders. Wenn jemand für sich entscheidet, dass Sex nur der Fortpflanzung dient, ist das absolut in Ordnung. Es sollte aber auch akzeptiert werden, dass Personen durch Sex Intimität aufbauen, Lust empfinden und dabei Reproduktion nicht im Vordergrund steht. Ein „Ja“ zu Sex bedeutet heute nicht zwangsläufig ein „Ja“ zu Schwangerschaft und historisch betrachtet tat es das auch nie.

#ProChoice #MyBodyMyChoice

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(Zusammenfassung in einfacher Sprache und Quellen in den Kommentaren)

Seit 1955 können russische ungewollt Schwangere auf eigenen Wunsch hin bis zur 12. SSW p.c. abzutreiben. Davor müssen sich aber nach einer verpflichtenden psychologischen oder sozialarbeiterischen Beratung 2 bis 7 Tage warten. Seit 2015 müssen bei einem gyn. Termin das Ultraschallbild gezeigt und der „Herz“schlag vorgespielt werden. Das Ziel all dessen: „Die Aufrechterhaltung der #Schwangerschaft“, so das russische Gesundheitsministerium.

Teile der russisch-orthodoxen Kirche & auch staatl. Institutionen auf lokaler Ebene fordern nun noch restriktivere Gesetze. Auf einer Plenarsitzung des Kongresses der russisch-orthodoxen Kirche hatte sich der Moskauer Patriarch Kyrill dafür ausgesprochen, ein Gesetz, das seit Anfang 2023 in der Republik Mordowien & der Region Twer gilt, auf ganz #Russland auszuweiten: Dieses verbietet die „Anstiftung zum künstlichen #Schwangerschaftsabbruch“. Das bedeutet im Grunde das Verbot einer neutralen Beratung. Auch Pawlowa, Senatorin der Region Tscheljabinsk, forderte strengere Gesetze & erinnert gebärfähige Personen an eine Rückbesinnung auf ihre Gebärfunktion. Dies sei wichtiger als eine höhere Bildung. Auf den Druck der Behörden hin weigern sich inzw. Privatkliniken in 7 Regionen plus auf der annektierten #Krim, eine #Abtreibung vorzunehmen.

Ein Grund für die Einflussnahme durch die Politik & Kirche ist die demografische Entwicklung Russlands: Seit Jahren sinken die Geburtenraten. Für 2024 wurde ein Sinken um 5,8 % prognostiziert. So argumentiert auch Kyrill: „Wir sind ein riesiges Land, aber die Einwohnerzahl ist völlig unzureichend. Wir brauchen mehr Menschen.“ Dass ein Geburtenzwang & ein Abtreibungsverbot keinen Anstieg fördern, zeigen viele Studien, auf die sich der unabhängige Demografieexperte Aleksej Raschka beruft. Wichtiger seien finanzielle Unterstützung wie bspw. ein bedingungsloses Mutterschaftsgeld für das 2. & 3. Kind, so Raschka. Auch Präsident #Putin sieht dies ähnlich. Auf einer Sitzung mit der Gesellschaftskammer gab er zu, dass die sozioökonomische Situation im Land verbessert & finanzielle Hilfe gewährleistet werden müsse.

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(Zusammenfassung in einfacher Sprache in den Kommentaren)

2022 wurde in den #USA das Recht auf Abtreibung aufgehoben, als der Oberste Gerichtshof das Grundsatzurteil "Roe v. Wade" kippte. #RoevWade gab Menschen in den Staaten grundsätzlich das Recht, über Abbruch oder Fortführung ihrer #Schwangerschaft selbst zu bestimmen.

Nach Aufhebung des Urteils obliegt es nun den einzelnen US-Bundesstaaten, das Abtreibungsrecht individuell zu regeln. Dies hatte zur Folge, dass ein #Schwangerschaftsabbruch aktuell in 21 Staaten verboten oder nur stark eingeschränkt möglich ist. Viele ungewollt Schwangere müssen für einen Abbruch also in einen anderen Staat reisen.

Reisen in andere US-Bundesstaaten waren auch vorher schon Teil der Realität ungewollt Schwangerer, wie Daten des @guttmacherinstitute zeigen. Ca. jede zehnte Person ist 2020 in einen anderen Bundesstaat gereist, um eine #Abtreibung erhalten zu können. Durch das Kippen von “Roe v. Wade” hat sich die Lage seitdem drastisch verschlechtert: In der ersten Hälfte des Jahres 2023 war es bereits jede fünfte Person. Die Daten zeigen auch, dass ungewollt Schwangere nun oft deutlich weiter und über mehrere Bundesstaatsgrenzen hinweg reisen müssen. Während ungewollt Schwangere aus #Texas 2020 bspw. noch nach #Oklahoma reisen konnten, ist dies nun wegen der dortigen Gesetzeslage nicht mehr möglich.

Es ist vor allem deshalb so wichtig darauf hinzuweisen, weil nicht jede*r sich solch eine Reise finanziell leisten oder zeitlich organisieren kann (u.a. wegen Kosten, Urlaub nehmen, Kinderbetreuung organisieren). Zugangseinschränkungen beim Abtreibungsrecht betreffen also überproportional häufig finanziell benachteiligte Frauen, Familien und Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen. Es ist zu verurteilen, dass diesen Menschen ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung verwehrt wird.

#ProChoice #Abortion #AbortionRights #AbortionIsHealtcare #MyBodyMyChoice

Quellen:

https://amp.cnn.com/cnn/2023/12/07/health/abortion-travel-doubled-guttmacher-report/index.html

https://www.guttmacher.org/2023/12/high-toll-us-abortion-bans-nearly-one-five-patients-now-traveling-out-state-abortion-care

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(Zusammenfassung in einfacher Sprache und Quellen in Kommentaren)

Vielleicht kennt ihr die Memes aus den sozialen Medien, in denen sich über die deutsche Sprache gewitzelt wird. Einige davon beschäftigen sich mit dem Wort „Anti-Baby-Pille“. Die einen echauffieren sich über die „Brutalität“ des Wortes, die anderen loben die deutsche Benennung als „akkurater“. Stehen wir mit diesem Wort wirklich so alleine da?

Schaut man sich die gängigen Bezeichnungen in anderen europäischen Sprachen an, wird häufig von #Kontrazeptionspille gesprochen. Im Albanischen heißt sie „pilula kontraceptive“, im Französischen „pilules contraceptives“. Kontrazeption meint #Empfängnisverhütung. Ist damit eigentlich akkurat, oder nicht?

Im Finnischen spricht man von „ehkäisypillerit“. „Ehkäisy“ bedeutet auf Deutsch „Geburtenkontrolle“. Auch im Maltesischen ist die „pilloli għall-kontroll tat-twelid“ & im Englischen die „birth controll pill“ die „Pille zur Geburtenkontrolle“. „Verhütungsmitteltablette/-pille“ wird im Ungarischen („Fogamzásgátló tabletták“), Estnischen („rasestumisvastased tabletid“) & Griechischen („αντισυλληπτικά χάπια“) genutzt.

Ehrlicherweise muss man der deutschen Sprache zugestehen, dass es mehrere Begriffe gibt: „Kontrazeptive Pille“ oder einfach „Kontrazeptiva“ werden jedoch eher im professionellen, med. Bereich verwendet. Häufig wird die #AntiBabyPille“ einfach nur als „Pille“ abgekürzt. Dennoch wird immer wieder zum Wort „Anti-Baby-Pille“ gegriffen, wenn man eindeutig von dem #Verhütungsmittel sprechen will.

Dieser Begriff ist aus mehreren Gründen kritisch. Bereits 1964 kritisierte die Bundesregierung die Bezeichnung als „grob anstößig“ & einen „sprachlichen Missbrauch“. Der Chemiker & Schriftsteller Carl Djerassi, der 1951 die Pille mitentwickelte, merkte an, dass das Verhütungsmittel kein Mittel gegen Babies, sondern ein Mittel für die Unabhängigkeit & #Selbstbestimmung gebärfähiger Personen sei.

Wir wollen hinzufügen: Auf einer pers. & emotionalen Ebene wird häufig bereits früh von einem „Baby“ gesprochen. Diese nicht wertfreie Nutzung ist im persönlichen Kontext absolut okay, in einem medizinischem Kontext wäre ein neutralerer Begriff wünschenswert.

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(Zusammenfassung in einfacher Sprache und Quellen in den Kommentaren)

Ein #Schwangerschaftsabbruch kann - je nach Schwangerschaftswoche - grundsätzlich mittels operativer oder medikamentöser Methode durchgeführt werden. In #Deutschland ist rechtlich eine medikamentöse #Abtreibung bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten #Menstruation, also bis zur 9. Schwangerschaftswoche möglich.

In Deutschland wurden 2022 38,65 % aller Schwangerschaftsabbrüche medikamentös durchgeführt (40.176 von 103.927). Aber es gibt dabei große regionale Unterschiede:

In #Hamburg (44,32 %), #Sachsen (47,95 %) und #MecklenburgVorpommern (48,98 %) wurde 2022 beinah jeder zweite Abbruch medikamentös ausgeführt, in #Berlin mit 53,45 % sogar ein wenig mehr als die Hälfte aller Abbrüche. Im #Saarland hingegen erfolgte nur knapp jeder siebte Schwangerschaftsabbruch (15,33 %) und in #RheinlandPfalz nur jeder sechste Abbruch (18,47 %) medikamentös. Bundesländer wie #NordrheinWestfalen (37,42 %) oder #Bayern (31, 08 %) lagen knapp unter dem deutschlandweiten Durchschnitt.

Das ist deshalb relevant, weil Studien zeigen, dass sich ca. 60 bis 80 % der ungewollt Schwangeren – wenn sie die Wahl haben oder hätten – für die medikamentöse Methode entscheiden (würden). Durch die problematische #Versorgungslage können ungewollt Schwangere jedoch oft nicht zwischen verschiedenen Praxen wählen und sich damit auch nicht für eine Methode entscheiden. Das muss sich ändern. Wir brauchen mehr Ärzt*innen, die bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche mithilfe verschiedener Methoden durchzuführen, sowie gute und umfassende Ausbildungsoptionen.

#ProChoice #AbortionRights #AbortionIsHealthcare #Abortion #MyBodyMyChoice #ReproductiveRights #ReproductiveHealth

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(Zusammenfassung in einfacher Sprache & Quellen in Kommentaren)

Inhaltswarnung: Suiz1d

Habt ihr schonmal von Madame Restell oder #Restellismus gehört? Heute nehmen wir euch auf eine Reise ins New York des 19. Jhd mit!

Anna Lohman wurde 1812 als Ann Trow, Tochter einer englischen Arbeiterfamilie, geboren. Sie heiratete früh mit 16 & wanderte 1831 nach #NewYork aus. 1835 heiratete sie den Schriftsetzer Charles Lohman.

Anna eignete sich durch ihren Bruder, einen Apothekergehilfen, med. Wissen an & half kranken & hilfsbedürftigen Frauen. Sie entwickelte #Verhütungsmittel & verkaufte sie unter dem Namen „Madame Restells Patentmedizin“. Um ihre Arbeit zu legitimieren, erfand sie eine Zusammenarbeit mit einem französischen Arzt namens Restell, wobei ihr Pseudonym Madame Restell entstand.

Die ersten Mittel erwiesen sich als wirkungslos. Kinder bedeuteten damals für junge Mädchen & arme Familien einen gesellschaftlichen Abstieg. Somit wurden Anna & ihr Mann zu Chirurginnen. Anna bewarb ihre Dienste als Gynäkologin u.a. in der #NewYorkTimes & eröffnete eine Abbruchsklinik. Zu Beginn ihrer Karriere waren Abbrüche kaum eingeschränkt & chirurgisch bis zur ersten fötalen Bewegung (ca. um den 4. Schwangerschaftsmonat herum) erlaubt. 1857 wurde die American Medical Association auf sie aufmerksam & startete eine Anti-Abtreibungskampagne und Abbrüche wurden illegal. Vor Annas Klinik sammelten sich täglich Abtreibungsgegnerinnen, mehrmals wurde sie angezeigt. Sie bestach Polizisten, Richter & Politiker & konnte so ihre Arbeit bis in die 1870er Jahre fortführen. Der Begriff Restellismus wurde zu einem Synonym für (illegale) Abtreibungen.

1873 setzte der Politiker Comstock ein Gesetz durch, das jeglichen Versand & Verkauf von „Obszönitäten“ verbot – somit auch Informationen über das Verhindern oder Abbrechen einer #Schwangerschaft, die er als Pornografie ansah. 1878 verhaftete Comstock Anna, indem er sich als interessierter Käufer ausgab & sie in eine Falle lockte. Vor der ersten Gerichtsverhandlung beging sie Suiz1d.

Seit jeher sehen die einen ihren Suiz1d als verdientes Ende der „bösesten Frau New Yorks“ an, die anderen als tragischen Tod einer Helferin & Wegbereiterin.

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(Zusammenfassung in einfacher Sprache in den Kommentaren)

Ein #Schwangerschaftsabbruch kann sowohl operativ als auch medikamentös durchgeführt werden. In verschiedenen Ländern wird eine #Abtreibung unterschiedlich häufig mit Medikamenten durchgeführt. Ein Vergleich zwischen der #Schweiz und #Deutschland zeigt bspw. diese großen Unterschiede: #Mifepriston wurde in beiden Ländern um den Jahrtausendwechsel zugelassen (Deutschland Ende 1999, Schweiz im Jahr 2000). In der Schweiz wurden 2022 80% der Eingriffe medikamentös durchgeführt. In Deutschland waren es lediglich ca. 38%, obwohl 60 – 70% der Patient*innen sich für einen medikamentösen Abbruch entscheiden würden, wenn sie frei wählen könnten.

Wie kommt es zu solch unterschiedlichen Anwendungshäufigkeiten? pro familia schreibt, dass die großen regionalen Unterschiede in einzelnen Ländern nahelegen, dass die Wahl der Abbruchmethode in den verschiedenen Ländern weniger auf der freien Entscheidung der betroffenen Patientinnen beruht, sondern vielmehr regionale Traditionen oder Vorlieben, gesetzliche Regelungen oder auch unterschiedliche Abrechnungs- bzw. Vergütungsmöglichkeiten von Ärztinnen und/oder Kliniken widerspiegelt. Während bspw. in der Schweiz der Eingriff zum größten Teil von der #Krankenkasse bezahlt wird, bemängeln Ärzt*innen in Deutschland, dass die Vergütung für einen medikamentösen Abbruch zu gering und häufig gar nicht kostendeckend sei.

#abortion #abortionrights #mybodymychoice #abortionishealthcare #reproductiverights

Quellen:

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(Zusammenfassung in einfacher Sprache und Quellen in den Kommentaren)

Die Versorgungslage in Bochum ist prekär: Ein einziger Gynäkologe, der eigentlich in Rente gehen möchte, aber keinen Nachfolgerin findet, bietet Schwangerschaftsabbrüche an.

In dem vorherigen Beitrag haben wir euch bereits teilweise die Umfrage der Arbeitsgruppe „Versorgungssituation #Schwangerschaftsabbruch“ in Bochum vorgestellt. Im August/September 2021 verschickten sie 48 Fragebögen an 36 Praxen im Stadtgebiet (Gemeinschaftspraxen erhielten 2 Bögen). Es wurden 27 ausgefüllte Bögen an die Arbeitsgruppe zurückgeschickt und verschiedene Fragen zu Hindernissen und Rahmenbedingungen beantwortet. Diese Antworten können nicht nur für #Bochum, sondern allgemein einen Einblick geben, weswegen die Versorgung vielerorts schlecht ist und auch bleibt.

• 21-mal wurden der Aufwand und die Kosten angesprochen, die mit der Anschaffung für operative Abbrüche und den Anforderungen an Praxen zusammenhängen. 10 Ärztinnen waren der Meinung, dass die Bereitstellung eines passenden Behandlungsraumes (bspw. in einem Krankenhaus) die Chancen für mehr Versorgung erhöhen würde. • 18-mal wurde die niedrige Vergütung als Hindernis angegeben. • 11 Ärztinnen könnten sich bei einer besseren Vergütung vorstellen, eine #Abtreibung anzubieten. • 13 Ärztinnen befürchteten ein gesteigertes Arbeitspensum und eine hohe Rufbereitschaft. • 9-mal wurde angegeben, sich bei einer Verteilung der Eingriffe auf mehrere Kolleginnen und Praxen vorstellen zu können, Abtreibungen anzubieten. • 5-mal fühlten sich Ärzt*innen nicht ausreichend ausgebildet. • 6-mal wurden weitere/ausreichende Fortbildungen und Hospitationen gewünscht.

Was bedeutet dies nun konkret? Interessierte Ärztinnen müssen unterstützt und besser bezahlt werden, wobei eine Kostenübernahme durch die Länder gefordert werden sollte. Es müssen Rahmenbedingungen, in denen die Ausübung der Tätigkeit möglich ist, sowie Praxis- und Klinikkooperationen geschaffen werden. Niedergelassene Ärztinnen müssen fort- und weitergebildet werden und der Eingriff muss verbindlich in die medizinische Aus- und Fortbildung aufgenommen werden.

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(Quellen und Zusammenfassung in leichter Sprache in den Kommentaren)

Immer weniger Ärztinnen führen einen #Schwangerschaftsabbruch durch. Deshalb gibt es in vielen Städten und Regionen bereits jetzt Probleme, Ärztinnen für eine Abtreibung zu finden.

In #Bochum – einer Stadt mit ca. 370.000 Einwohnerinnen – treibt laut der offiziellen Liste der Bundesärztekammer nur ein einziger Gynäkologe von 265 Gynäkologinnen ab (sowohl medikamentös als auch operativ). Die Aufnahme auf die Liste der Bundesärztekammer ist zwar freiwillig und häufig unvollständig, im Fall Bochum jedoch nicht: Der Gynäkologe Goran Vidovic, der als einziger dort Abbrüche durchführt, sagt selbst, dass er bald gerne in Rente gehen würde, doch keinen Nachfolgerin findet.

Die Arbeitsgruppe „Versorgungssituation Schwangerschaftsabbruch“ in Bochum, bestehend aus der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Ev. Beratungszentrum (IM-Diakonisches Werk), donumvitaeBochum e.V., pro familia Bochum, dem Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion der Stadt sowie Expertinnen, befragte im August/September 2021 36 Praxen im Stadtgebiet und verschickte dabei 48 Fragebögen (Gemeinschaftspraxen erhielten 2 Bögen). Das Ziel der Befragung waren Erkenntnisse über die Einschätzung niedergelassener Gynäkologinnen aus Bochum über die #Versorgungssituation, über die Bereitschaft von Praxen, eine #Abtreibung anzubieten, und darüber, welche Rahmenbedingungen dazu beitragen könnten, dass diese Praxen einen Abbruch anbieten.

Bis zum 30.09.2021 wurden 27 Bögen an die Arbeitsgruppe zurückgeschickt. Auf die Frage, ob Abbrüche in der Praxis durchgeführt werden, gab lediglich eine Praxis an, generell Abbrüche medikamentös und operativ durchzuführen. 9 Praxen wollten auf keinen Fall in diesem Bereich tätig sein, eine konnte es sich eher nicht vorstellen, 4 Praxen sortierten sich bei „weder noch“ ein, 6 könnten es sich eher vorstellen, und 7 konnten es sich auf jeden Fall vorstellen, Abbrüche durchzuführen.

Die Ergebnisse bezüglich der Rahmenbedingungen werden wir euch am Freitag in einem weiteren Beitrag vorstellen.

#ProChoice #Abortion #AbortionRights #AbortionIsHealthcare #ReproductiveRights

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(Zusammenfassung in einfacher Sprache in den Kommentaren)

Die Kosten für einen #Schwangerschaftsabbruch sind sehr hoch. Leider werden sie in #Deutschland nicht regulär von den Krankenkassen übernommen - außer es liegt eine Indikation vor. Bei niedrigem Einkommen kann eine Kostenübernahme beantragt werden. Hierfür gibt es folgende Voraussetzungen, die für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 gelten:

• Die Verdienstgrenze liegt bei 1.383 € Einkommen netto. • Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes minderjährige Kind, das im Haushalt lebt, um 328 € pro Kind. • Ein Zuschuss von bis zu 405 € ist möglich, wenn die Mietkosten 405 € überschreiten. • Ersparnisse von bis zu 5.000 € sind in Ordnung.

Es ist nur das Einkommen der antragstellenden Person (der schwangeren Person) relevant, nicht das desr Ehepartnerin oder der Eltern. Die Kostenübernahme muss bei der gesetzlichen Krankenkasse VOR der #Abtreibung beantragt werden. Hier müssen Nachweise über die Einkommens- und Vermögenssituation vorgelegt werden, meistens reichen Kontoauszüge.

Auch wenn der Antrag bei der gesetzlichen #Krankenkasse gestellt werden muss, übernimmt eigentlich das Bundesland die Kosten. Die Krankenkassen sind lediglich für die finanzielle Abwicklung zuständig. Daher kann auch eine schwangere Person, die nicht versichert oder privat versichert ist, eine Kostenübernahme bei jeder beliebigen gesetzlichen Krankenkasse beantragen. In einigen europäischen Ländern werden Schwangerschaftsabbrüche von der Krankenkasse (z.B. #Frankreich) oder vom Staat ohne Bedingungen bezahlt (z.B. #Niederlande). Diese Optionen wären auch für Deutschland wünschenswert.

#ProChoice #Abortion #AbortionRights #AbortionIsHealthcare #AbortionIsOkay #MyBodyMyChoice #ReproductiveRights #ReproductiveHealth

Quellen:

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